Nachdem Sie mir die Zahlen jetzt noch nicht genau nennen können, frage ich Sie, ob seitens des Ministeriums oder eventuell auch innerhalb der Regierung die Absicht besteht, bei den Klassenrichtzahlen Änderungen vorzunehmen?
Da kann ich Ihnen im Hinblick auf das neue Schuljahr leider noch keine Auskunft geben. Das wird davon abhängen, wie sich die Unterrichts- und Lehrerversorgung entwickeln wird. Aber ich sage, wir müssen natürlich versuchen, Bestehendes zu sichern. Aber ich bitte um Nachsicht, dass ich Ihnen an dieser Stelle keine verbindliche Zusage geben kann. Dazu ist der Zeitpunkt auch noch zu früh.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Zusatzfragen gibt es nicht. Dann bedanke ich mich beim Staatssekretär für Unterricht und Kultus und bitte nun den Vertreter des Innenministeriums, Herrn Staatssekretär Regensburger, um die Beantwortung der nächsten Fragen.
Welche Maßnahmen ergreift die Bayerische Staatsregierung, um die jüdische Bevölkerung in Bayern angesichts der deutlichen Zunahme von Straftaten mit antisemitischem Hintergrund zu schützen?
Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Frau Kollegin, bis zum 30. September 2000 wurden dem Bayerischen Landeskriminalamt für das Jahr 2000 88 Delikte mit antisemitischem Hintergrund gemeldet. In sechs Fällen handelte es sich dabei um Störung der Totenruhe und Sachbeschädigungen an jüdischen Friedhöfen. In 17 Fällen wurden weitere Sachbeschädigungen begangen. Bei den übrigen Delikten handelte es sich um sonstige Straftaten, wie zum Beispiel Volksverhetzung, Beleidigung oder so genannte Propagandadelikte. Insgesamt ist festzustellen, dass mit Ausnahme des Monats August 2000 die Zahlen antisemitischer Straftaten seit 1997 in Bayern rückläufig sind.
Ungeachtet dessen nimmt der Schutz israelischer/israelitischer Einrichtungen einen sehr hohen Stellenwert ein. So werden seit Jahren in Bayern an den Israelitischen Kultusgemeinden, Synagogen und Schulen, Kulturzentren, Museen, Seniorenheimen sowie am Israelischen Handels- und Verkehrsbüro, aber auch an jüdischen Friedhöfen und Übergangswohnheimen intensive Schutzmaßnahmen durch die bayerische Polizei durchgeführt, die von der polizeilichen Bestreifung der Objekte zu unregelmäßigen Zeiten bis hin zum Standposten rund um die Uhr an besonders gefährdeten jüdischen Einrichtungen reichen. Diese Schutzmaßnahmen werden in enger Abstimmung mit den Betroffenen ständig der aktuellen Lageentwicklung angepasst.
Unabhängig hiervon trifft die Polizei umfangreiche kriminalpräventive Maßnahmen zum Schutz jüdischer Einrichtungen und Bürger. Hierzu gehören neben einer regelmäßigen Kontaktaufnahme auch kriminalpolizeiliche Beratungs- und Sicherheitsgespräche mit den Betreibern jüdischer Einrichtungen und den jüdischen Gemeinden vor Ort.
Daneben hält die Polizei auch ein Bündel von Maßnahmen zur Bekämpfung antisemitischer Straftaten bereit. Diese reichen von Gefährderansprachen über verstärkte Aufklärungsmaßnahmen bis hin zur Durchführung offener und verdeckter Fahndungskonzepte.
Den Anschlag auf die jüdische Synagoge in Düsseldorf am 3. Oktober 2000 und die jüngsten Angriffe auch auf jüdische Einrichtungen in Bayern hat die Bayerische Staatsregierung ferner zum Anlass genommen, den Schutz israelitischer Einrichtungen vor allem auch technisch zu verbessern.
Im Auftrag von Innenminister Dr. Beckstein hat eine Arbeitsgruppe der bayerischen Polizei ein Konzept zur Verbesserung des Schutzes von israelitischen Einrichtungen durch Videoüberwachung erarbeitet, das bereits seit Anfang November vorliegt. Dieses Konzept, dem eine sorgfältige Bewertung aller gefährdungsrelevanten israelischen bzw. israelitischen Einrichtungen in Bayern zugrunde liegt, sieht vor, mehr als 30 besonders zu schützende Objekte vor allem mit Videoüberwachungskameras und den hierzu erforderlichen Beleuchtungsanlagen auszustatten, oder aber die bereits bestehenden Anlagen dieser Art entsprechend technisch aufzurüsten und das hierzu erforderliche technische Gerät den Betreibern dieser Objekte zur Verfügung zu stellen. Für diese Maßnahmen werden voraussichtlich Kosten in
Bei den von diesen Maßnahmen betroffenen Objekten handelt es sich in erster Linie um Synagogen, aber auch um sonstige jüdische Einrichtungen, wie zum Beispiel Begegnungs- und Gedenkstätten sowie Museen, die von ihren jüdischen Gemeinden regelmäßig genutzt werden, sowie um einen besonders gefährdeten jüdischen Friedhof und um die KZ-Gedenkstätte in Dachau.
Vor dem Hintergrund der Vorfälle in Weiden in der Oberpfalz, wo es fünf Anschläge gegeben hat, die antisemitisch bzw. rechtsradikal motiviert waren, interessiert mich jetzt die Überwachung der mehr als 30 Synagogen in Bayern. Sie sagten, dass technische Verbesserungen in einer Kommission vorgestellt werden. Wann wird die Kommission die verschiedenen Synagogenüberwachungen vorstellen, und wann kann damit gerechnet werden, dass die Synagoge in Weiden geschützt wird?
Ich habe bereits erwähnt, dass wir die Polizei beauftragt hatten, uns konkrete Vorschläge für jedes einzelne Objekt zur Verbesserung der technischen Sicherung zu machen. Diese Vorschläge liegen vor und sind auch kostenmäßig auf eine Größenordnung von etwa 5 Millionen DM beziffert. Das Kabinett hat diese Mittel im Wege einer Freigabe einer Haushaltssperre durch den Finanzminister bereitgestellt. Bereits vor einiger Zeit sind die Polizeipräsidien beauftragt worden, dies technisch so schnell wie möglich in Absprache mit den jeweiligen Nutzern umzusetzen. Ich kann nicht konkret für jede einzelne Maßnahme sagen, wann dies möglich sein wird. Das hängt von den technischen Voraussetzungen ab. Es ist aber unser Auftrag, dass das überall so schnell wie möglich gemacht wird. Das Geld steht zur Verfügung. Es liegt nun in der Hand und der Zuständigkeit der örtlichen Polizeipräsidien.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es eine weitere Zusatzfrage? – Das ist nicht der Fall. Der nächste Fragesteller ist Herr Schindler.
Herr Staatssekretär, da laut Presseberichten die Konferenz der Innenminister von Bund und Ländern am 24.11.2000 beschlossen hat, dass alle Flüchtlinge aus dem Kosovo, die einen festen Arbeitsplatz haben, bis zum 31.07.2001 in Deutschland bleiben dürfen, während das Bayerische Staatsministerium des Innern noch mit Pressemitteilung vom 15.11.2000 bestritten hat, dass es einen Abschiebestopp für Kosovaren gebe und als Begründung für die Staffelung der Rückführung darauf abgestellt hat, dass bis zum Jahreswechsel nur sehr eingeschränkte Flugmöglichkeiten bestünden, frage ich die Staatsregierung, aus welchen Gründen nun bei dem genannten Personenkreis auf die
Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Herr Kollege Schindler, Sie sind offensichtlich einer Fehlinformation aufgesessen, oder Sie haben die Informationen, die Ihnen zugänglich waren, nicht so bewertet, wie sie gedacht sind. Es gibt nämlich auch nach dem Beschluss der Innenministerkonferenz keinen generellen Abschiebestopp für Kosovaren. Bund und Länder sind vielmehr übereinstimmend der Auffassung, dass grundsätzlich für alle Flüchtlinge weiterhin die Verpflichtung besteht, in ihre Heimat zurückzukehren und dass die Rückkehr für alle diejenigen, die sich noch in Deutschland aufhalten, weiterhin vorrangig freiwillig erfolgen soll.
Es trifft zu, dass die mit der Pressemitteilung vom 15.11.2000 vom Innenministerium mitgeteilte vorläufige Regelung, die eine Staffelung der Rückführung ausreisepflichtiger Kosovaren in der Weise vorsieht, dass vorrangig Straftäter und Sozialhilfeempfänger zurückgeführt werden und alle Übrigen vorläufig bis 31.03.2001 geduldet werden, mit beschränkten Rückführungskapazitäten begründet wurde. Der nunmehrige Beschluss der Innenministerkonferenz vom 23./24.11.2000, wonach Kosovaren, die einen festen Arbeitsplatz haben, noch bis längsten 31.07.2001 in Deutschland bleiben dürfen, wenn die Familienangehörigen bis längsten 30.04.2001 ausreisen, wobei bei Familien mit schulpflichtigen Kindern ausnahmsweise bis zum Beginn der jeweiligen Schulsommerferien die Duldung erteilt werden kann, wurde ebenfalls mit den begrenzten Rückführungsmöglichkeiten begründet. Von einem generellen Abschiebestopp für diesen Personenkreis ist also auch die Innenministerkonferenz nicht ausgegangen.
Herr Staatssekretär, wie würden Sie dann den Umstand beschreiben, dass entgegen der bisherigen Praxis nun doch nicht alle Kosovaren, die ausreisepflichtig sind, sofort das Land verlassen müssen?
Das liegt an den beschränkten Rückführungsmöglichkeiten. Es gibt ein bestimmtes Kontingent an Flugmöglichkeiten für die Bundesrepublik Deutschland. Es wird von dortigen Verantwortlichen festgelegt, wie viele Flugzeuge landen können. Mit den Kapazitäten, die uns bis Ende des Jahres zur Verfügung stehen, können wir nicht mehr tun, als so wie bisher Straftäter und Sozialhilfeempfänger auszufliegen. De facto besteht keine Möglichkeit, die Rückführung zu beschleunigen. In einer solchen Situation ist es meiner Meinung nach sinnvoll, das zu tun, was die Innenministerkonferenz übrigens einstimmig beschlossen hat, auch mit Zustimmung des Bundesinnenministers Schily, nämlich dass wir für diejenigen, die in Arbeit stehen, die Duldung bis zum 31.07. des kommenden Jahres aussprechen.
Herr Staatssekretär, Sie behaupten also, dass die neue Beschlusslage der Innenministerkonferenz nur aufgrund der fehlenden Flugmöglichkeiten ergangen ist und nichts mit den Regelungen, die Baden Württemberg und Nordrhein-Westfalen schon vor mehreren Wochen getroffen haben, zu tun hat, wonach diejenigen, die ein festes Arbeitsverhältnis haben, bleiben dürfen, weil wir sie brauchen?
In diesem Zusammenhang darf ich Ihnen eine Information aus dem Innenleben der Innenministerkonferenz geben. Bei der Innenministerkonferenz herrscht das Einstimmigkeitsprinzip. Beschlüsse kommen nur zustande, wenn sich alle 16 Innenminister der Länder einig sind. Das bedingt Kompromisse. Was jetzt festgelegt ist, ist in diesem Sinne ein Kompromiss, der nicht unbedingt der reinen Lehre der bayerischen Ausländerpolitik entspricht, aber von uns mitgetragen wurde.
Verstehe ich Sie richtig, Herr Staatssekretär, dass das im Ergebnis bedeutet, dass sich jeder die Begründung für diesen Beschluss selbst zurechtlegen kann?
Es bleibt Ihnen überlassen, welche Begründung Sie diesem Beschluss unterlegen. Ich kann Ihnen keine Vorschriften machen.
Herr Staatssekretär, nachdem unter anderem auf unsere Schriftliche Anfrage betreffend die „Zusammenarbeit mit Organisationen, in Projekten und bei Kampagnen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus“ meines Erachtens einige Fragen nicht beantwortet sind, hier insbesondere Nummer 5, frage ich nochmals, ob die Staatsregierung nach Abschluss der Verhandlungen über den Entschädigungsfonds für Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter nunmehr bereit ist, der Initiative auf Bundesebene beizutreten.
Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Frau Abgeordnete, die Frage 5 der von Ihnen zitierten Schriftlichen Anfrage ist, was die Grundhaltung der Bayerischen Staatsregierung betrifft, durch die Vorbemerkung in der Antwort vom 27.10.2000 meiner Ansicht nach schon beantwortet. In dieser Vorbemerkung bekennt sich die Bayerische Staatsregierung zu der historischen Last, die aus den Verbrechen des Dritten Reichs erwachsen ist. Die Staatsregierung verweist
zugleich auf ihre finanziellen Leistungen, insbesondere gegenüber den israelitischen Kultusgemeinden.
Konkret beantwortet ist die Frage 5 bereits mit Bericht des bayerischen Staatsminister der Finanzen vom 28.09.2000 gegenüber dem Präsidenten des Bayerischen Landtags zum Beschluss des Bayerischen Landtags vom 13. April 2000 auf Drucksache 14/3451 wie folgt:
Schon frühzeitig nach Beginn der Erörterungen um die Errichtung eines Fonds zur Entschädigung von Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern, die während der Zeit des Nationalsozialismus bei der Wirtschaft und öffentlichen Stellen tätig waren, hatten der Bundeskanzler und die Ministerpräsidenten der Länder am 16. Dezember 1999 Gespräche über eine finanzielle Länderbeteiligung vereinbart. Diese Gespräche sollten nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens stattfinden. Nach Verabschiedung des einschlägigen Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ durch den Bundestag am 6. Juli 2000 ist mit der Zustimmung des Bundesrats am 14. Juli 2000 das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen worden. Im Zuge des im Bundesrat zeitgleich behandelten Steuersenkungsgesetzes hat der Bund dann allerdings einzelnen Ländern gegenüber auf einen Beitrag der Länder zu diesem Fonds insgesamt verzichtet. Damit sind die zuvor in Aussicht genommenen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern hinfällig geworden. Die Bayerische Staatsregierung ist von dem Verzicht des Bundes erst im Nachhinein unterrichtet worden. Ich darf ausdrücklich betonen: Bayern war bis zu diesem Zeitpunkt stets bereit, in die von den Ministerpräsidenten und dem Bundeskanzler in Aussicht genommenen Verhandlungen konstruktiv einzutreten und den auf Bayern danach treffenden finanziellen Beitrag zu leisten.
Diese Antwort des Finanzministers kann ich hier nur wiederholen und im Ergebnis feststellen, dass der Bund ausdrücklich mit dieser Erklärung auf eine finanzielle Beteiligung der Länder verzichtet hat, so dass weitere Verhandlungen diesbezüglich nicht mehr stattfinden.
Herr Staatssekretär, verstehe ich Sie richtig, dass durchaus die Möglichkeit besteht, sich freiwillig an so einem Fonds zu beteiligen? Denn die Aussage der Bundesregierung bezieht sich doch nicht darauf, dass eine Beteiligung verboten wäre.
Herr Staatssekretär, ich frage Sie, wie sich durch den Bau von Kreisverkehrsplätzen das Unfallgeschehen verändert, insbesondere, in welchem Maße die Unfälle mit tödlichem Ausgang und die Unfälle mit Personenschäden zurückgegangen sind.
Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Herr Kollege Brandl, aus Untersuchungen von Herrn Prof. Dr. Ing. Brilon von der Ruhr-Universität Bochum ist bekannt, dass hinsichtlich der Sicherheit von Kreisverkehrsplätzen im Vorher-Nachher-Vergleich insbesondere der sogenannte Kompaktkreisverkehrsplatz mit einem Außendurchmesser zwischen 30 Metern und 40 Metern erhebliche Vorteile zeigt. Bei Beachtung der bestehenden Gestaltungshinweise kann dem Grunde nach ein Gewinn an Verkehrssicherheit an jeder einzelnen Anlage erwartet werden. Eigene bayerische konkrete Vorher-Nachher-Vergleiche stehen uns derzeit nicht zur Verfügung. In der Unfallaufnahme der Polizei wird erst seit 1. Juli 1999 das Merkmal „Kreisverkehrsplatz“ besonders erhoben. Ein aussagekräftiger VorherNachher-Vergleich würde aber sehr personal- und zeitintensive Erhebungen erfordern, von denen wir bisher abgesehen haben.
Zu betonen ist in diesem Zusammenhang auch, dass über den Bau von Kreisverkehrsplätzen der jeweilige Träger der Straßenbaulast im Rahmen seiner Baulast und seiner Verkehrssicherungspflicht in eigener Verantwortung im Einzelfall zu entscheiden hat. Dabei werden neben der Verkehrssicherheit noch weitere Interessen und Belange, wie zum Beispiel Verkehrsbedeutung der Straße, Finanzierbarkeit, Besitzverhältnisse und so weiter berücksichtigt.
Herr Staatssekretär, halten Sie es für angebracht, dass auch in Bayern Erhebungen über den Rückgang von Unfällen gemacht werden?
Ich glaube, dass die Untersuchungen der Universität Bochum für das ganze Bundesgebiet repräsentativ sind, so dass sich der Aufwand für eine zusätzliche Untersuchung in Bayern nicht rechtfertigen ließe. Nachdem aber seit letztem Jahr das Merkmal Kreisverkehrsplatz in die Polizeistatistik eingefügt ist, werden sich im Laufe der Zeit aus den ohnehin anfallenden statistischen Daten Ergebnisse erzielen lassen, aus denen dann Konsequenzen zu ziehen sind.
Herr Staatssekretär, nachdem Sie darlegen, dass durch Kreisverkehrsplätze die Unfälle deutlich zurückgegangen sind, frage ich Sie, wie Sie es sich erklären, dass sich Leiter von Straßenbauämtern nach wie vor gegen Kreisverkehrsplätze aussprechen.
Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Zunächst einmal gibt es zumindest für die Bundesstraßen bundesweit geltende Richtlinien, an die auch wir gebunden sind. Darin sind Kriterien festgelegt, wann Kreisverkehrsplätze sinnvoll sind und wann nicht. Dabei gibt es natürlich einen gewissen Beurteilungsspielraum. Nach meiner Überzeugung sind Kreisverkehrsplätze an Bundesstraßen auf völlig freier Strecke nicht sinnvoll. Hier stehen sich zwei Interessen einander gegenüber. Auf der einen Seite müssen wir für einen möglichst zügigen Verkehr außerhalb der Ortschaften sorgen. Andererseits müssen wir natürlich auch versuchen, Unfallschwerpunkte zu entschärfen. Daher eignen sich Kreisverkehrsplätze im Regelfall nur dann, wenn die Verkehrsbelastung einen gewissen Wert nicht überschreitet. Die Richtlinien sehen etwa 25000 Kraftfahrzeuge pro Tag vor. Außerdem sollte eine Innerortslage oder eine Ortsrandlage vorhanden sein, wo man ohnehin daran interessiert ist, den Verkehr vor Einfahrt in die Ortsdurchfahrt durch optische Maßnahmen zu verlangsamen. Ein Kreisverkehrsplatz muss aber in jedem einzelnen Fall vor Ort unter Würdigung aller Umstände beurteilt werden.
Ich selbst bin ein Verfechter von Kreisverkehrsplätzen und habe mich schon in einer ganzen Reihe von Fällen dafür eingesetzt, dass solche Plätze errichtet werden. Ich weiß, dass auch Sie ein Problem vor Ort haben, das im Moment noch überprüft wird.