Karin Pranghofer
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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kobler, wenn Bayern wirklich so gut ist, wie Sie das eben dargestellt haben, dann frage ich mich, warum Sie eine Aktuelle Stunde zu diesem Thema beantragt haben und über die Situation auf dem Lehrstellenmarkt und die Perspektiven der Jugendlichen diskutieren wollen. Der Einbruch auf dem Lehrstellenmarkt erfordert mehr Grips als 30 Starthilfen in Oberfranken.
Schließlich stehen die Berufschancen vieler Jugendlicher auf dem Spiel. Mittelfristig ist auch – ich sage das ganz deutlich – die duale Berufsausbildung gefährdet, falls die Wirtschaft ihrer Ausbildungsverantwortung nicht nachkommt.
Natürlich sorgt Bayern angesichts der Ausbildungszahlen für Bewegung: allerdings nur bei den Auszubildenden. Kein anderes Bundesland kommt auf die Idee – halt, heute hat Hessen gemeldet, sie tun es auch –, seinen jungen Menschen Mobilitätshilfen zu zahlen, damit diese Ausbildungsplätze in anderen Regionen Bayerns, also im eigenen Bundesland, annehmen.
Man könnte für diese Idee Verständnis haben, ich will das gar nicht leugnen, es ist vielleicht auch gar keine schlechte Idee. Dass aber damit die Ausbildungsplatzsituation in den Regionen verbessert wird, dass damit die wirtschaftliche Entwicklung in den Regionen verbessert wird – Ausbildung und Berufsausbildung sind Teil der Wirtschaftsentwicklung in den Regionen –, das glauben nur Sie, meine Damen und Herren von der CSU, und natürlich die Staatsregierung.
Außerdem möchte ich hier feststellen, dass die Diskrepanzen auf dem Ausbildungsmarkt 2003 nicht nur in Oberfranken bestehen. Sie kennen die Statistiken, und Sie kennen die Statistik genauso gut wie wir: Auch in anderen Regionen Bayerns, außer in Oberbayern, gibt es Defizite bei den Ausbildungsplätzen. Deswegen sagen wir, es muss möglich sein, in Bayern ein Ausbildungsprogramm für alle Regionen in Bayern aufzulegen.
Dort, wo Ausbildungsplätze fehlen, müssen Initiativen unterstützt und gefördert werden.
Ein weiteres Problem: Wenn sich die Defizite so weiterentwickeln, wie wir das derzeit erahnen, dann muss man Ausbildung stärker fördern. Dafür kann auch Bayern noch eine Menge tun:
Erstens. Bayern ist der größte Arbeitgeber und kann seine Ausbildungsquote selbst erhöhen.
Zweitens. Im Berufsbildungsbericht der Bundesregierung zeigt sich, dass die Landesförderung für zusätzliche Ausbildung im Vergleich zu anderen Bundesländern viel geringer ist. Ich will Ihnen eine Zahl nennen: Im Planjahr 1999/2000 – Sie mögen sagen, 2002 waren es mehr – hat Bayern laut der statistischen Auswertung im Berufsbildungsbericht aus Mitteln des Landes gerade einmal 189 zusätzliche Ausbildungsplätze gefördert. Nur drei Ausbildungsplätze kamen für zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze für Jugendliche ohne Hauptschulabschluss zustande.
Das, was andere Bundesländer tun, machen Ihre Privatisierungserlöse aus dem Arbeitsmarktfonds auch nicht wett.
Ich will Ihnen sagen, was Sie getan haben: Sie haben sich des JUMP-Programms der Bundesregierung bedient. Ich habe es schriftlich vorliegen. In einer Schriftlichen Anfrage haben Sie das selbst ermittelt.
Bei den Berufsvorbereitungsjahren haben Sie im Jahr 1998/1999650 Millionen e an Personalkosten in die Tasche gesteckt; so sieht die Wahrheit aus.
Bildungspolitisch kommt es jetzt darauf an, dass sinnvolle effiziente Strategien auf den Weg gebracht werden. Richtig wäre es jetzt, sich an die Seite der Bundesregierung zu stellen und die Initiativen der Bundesregierung hier in Bayern zu verstärken und – das sage ich als Bildungspolitikerin – auch schulpolitisch vorzusorgen. Schulpolitisch sorgt man vor, indem man dafür sorgt, dass kein Jugendlicher ohne einen Schulabschluss die Schule verlässt.
Schulpolitisch sorgt man vor, indem man dafür sorgt, dass alle berufsbildenden Schulen Aufnahmekapazitäten haben. Schulpolitisch sorgt man vor, indem man dafür sorgt, dass alle Berufsfachschulen und Fachschulen zur Vollausbildung führen. Eine Schulausbildung ist immer noch besser als keine Ausbildung.
Wir fordern ein Lehrstellenprogramm für Bayern – damit komme ich zum Schluss –, das seinen Namen verdient, das Ausbildungsbereitschaft fördert und zusätzliche Ausbildungsplätze in den Betrieben betriebsnah schafft und mehr als ein Mobilitätsprogramm für Auszubildende und ein Animationsprogramm für Betriebe ist.
Mit welchen Wirkungsfolgen für die Gesundheit der Bürger muss die Marktgemeinde Hösbach im Landkreis Aschaffenburg rechnen, wenn der laut 22. Bundesimmissionsschutzverordnung = BImSchV einzuhaltende Grenzwert von Stickstoffdioxid von 56 µg/m3 – das heißt, Grenzwert plus Toleranzmarge – im Jahresmittel mit 78 µg/m3 auf der Ortsdurchfahrt erheblich überschritten wird? Sind demzufolge verkehrsbeschränkende Maßnahmen unverzüglich anzuraten?
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.
Sie raten also durchaus zu einem Aktionsplan. Daran möchte ich folgende Frage anschließen. Wer soll diesen Aktionsplan entwerfen, wer ist die zuständige Behörde? Welche Grenzwerte sind als akut gesundheitsgefährdend anzusehen?
Sie haben mir nicht beantwortet, wer die zuständige Behörde ist, wer sozusagen die verkehrsbeschränkenden Maßnahmen anzuordnen hat.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als sich die Kultusministerkonferenz für einen Ländervergleich innerhalb der Pisa-Studie entschieden hatte, wollte man vor allem ein Instrument schaffen, um voneinander lernen zu können. Ich habe derzeit den Eindruck, dass es bei diesem Ländervergleich mehr um eine Bildungsolympiade geht, nämlich nur um Platz und Sieg. Statt Vorschläge zu machen und auch Konsequenzen für die bayerische Bildungspolitik zu ziehen, mutet uns die Kultusministerin das Ergebnis, das sie gestern in einer Pressekonferenz veröffentlicht hat, heute in dieser Aktuellen Stunde noch einmal zu. Frau Ministerin, ich hätte von Ihnen schon erwartet, dass Sie auch im Fünf-Minuten-Takt wenigstens einige Konsequenzen für die Schulpolitik in Bayern aufzeigen.
Ein Kritikpunkt ist sicher auch die niedrige Abiturientenquote. Dazu hört man von Ihnen bei der CSU immer nur, Sie seien für Klasse statt Masse.
Dabei sollten Sie längst gelernt haben, meine Damen und Herren von der CSU, dass auch Masse Klasse sein kann. Wir wollen Finnland und Irland mit den Hochschulzugangsquoten von 89% als Maßstab setzen oder mindestens den OECD-Durchschnitt von 45% heranziehen.
Die Pisa-E-Studie bescheinigt der bayerischen Schulpolitik massive soziale Selektion. Darauf wurde schon wiederholt hingewiesen. Die Bildungsabschlüsse für das Gymnasium werden in Bayern vielfach vererbt. Ich wiederhole: Gerade bayerische Kinder aus den Oberschichten haben eine zehnmal höhere Chance, ein Gymnasium zu besuchen, als Kinder aus Facharbeiterkreisen.
Meine Damen und Herren der CSU, Herr Schneider, Sie, die Sie von Bildungsanstrengungen und Leistungsförderung für die Starken und die Schwachen reden, müssten sich eigentlich fragen, warum in Bayern 20% derjenigen, die die Gymnasialreife erreicht haben, den gymnasialen Abschluss nicht erreichen. Wo bleibt denn die Förderung, wenn 20% der Schülerinnen und Schüler an die Hauptschule zurück müssen?
Ich kritisiere die soziale Auslese, da auch später meist kein Ausgleich erfolgt. Wir alle wissen, was auf dem Ausbildungsstellenmarkt los ist. Absolventen von Schularten, die in der Hierarchie unseres Schulwesens weiter unten angesiedelt sind, haben weniger Chancen auf einen Ausbildungsplatz. Wir haben immer wieder hohe Investitionskosten für die Nachförderung, damit auch diese Jugendlichen eine Ausbildung bekommen.
Das Berichtssystem „Weiterbildung“ weist uns außerdem darauf hin, dass die Beteiligung an der Weiterbildung im späteren Leben vom Schulabschluss abhängt. Uns geht es also vor allem um die frühe Bildungsbeteiligung. Sie ist ein wichtiger Indikator für ein leistungsfähiges Bildungssystem. Das Heranführen bildungsfernerer Schichten an höhere Schulabschlüsse muss auch in Bayern zum Maßstab für die jetzt anstehenden Reformen gemacht werden.
Das heißt, wir müssen von Anfang an fördern anstatt auszulesen.
Hier wurde immer wieder vom zweiten Zugang zum bayerischen Abitur gesprochen. In diesem Zusammenhang wurde auf die weiterführenden Schulen hingewiesen. Ich möchte an die letzte Diskussion im Plenum erinnern und darauf verweisen, wie sehr die weiterführenden beruflichen Schulen derzeit unter der Budgetlücke leiden. Gerade bei den Fachoberschulen und Berufsoberschulen investieren Sie nicht in die weiterführende berufliche Bildung und überlassen die Jugendlichen ihrem Schicksal, die diesen Weg suchen wollen. Eine annähernd hohe Abiturientenquote wie anderswo wird in Bayern nur mit den beruflichen Schulen erreicht. Deswegen sollten Sie diese Schulen nicht vernachlässigen.
Im Übrigen zeigt Baden-Württemberg, dass es möglich ist, eine hohe Abiturientenquote und zusätzlich hohe Absolventenzahlen bei den weiterführenden beruflichen Schulen zu haben.
Abschließend, Herr Sibler, ist zu sagen: Wer heute noch behauptet, eine höhere Abiturientenquote sei nur durch Leistungsabsenkung zu erkaufen, hat aus dem internationalen Vergleich überhaupt nichts gelernt.
Spitzenländer von Pisa bestätigen, dass es nicht schadet, wenn mehr Schülerinnen und Schüler zu den Besten gehören. Für uns ist der internationale Vergleich das Maß der Dinge. Der internationale Standard sollte Ziel der Reformen sein.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Unterländer.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der „Münchner Merkur“ stellte gestern die Frage „Kümmert sich Bayern zu wenig um den akademischen Nachwuchs?“ und zitierte in diesem Zusammenhang eine Untersuchung des Essener Bildungsforschers Klaus Klemm, der in dieser Untersuchung feststellt, dass Bayern Akademiker importieren muss, weil Bayern selbst nicht für den Nachwuchs sorgt.
Wir können die Frage der Zeitung bejahen. Bayern kümmert sich tatsächlich nicht um den akademischen Nachwuchs. Dies zeigt sich jedenfalls daran, dass die Staatsregierung nach wie vor nicht gewillt ist, ein ausreichendes Platzangebot an Fach- und Berufsoberschulen, Technikerschulen und Wirtschaftsschulen, insgesamt an allen weiterführenden beruflichen Schulen, zu schaffen. Dies ist fatal, weil ein Drittel derer, die die Hochschulzugangsberechtigung erwerben, aus den Fachoberschulen und Berufsoberschulen kommen. Somit sind diese
Schulen wichtig für die Bildung des Akademikernachwuchses.
Sie können die Abweisungen nicht auf München reduzieren. Sie weisen gern mit dem Zeigefinger auf München, aber nicht nur an Münchner Schulen werden Jugendliche abgewiesen. In ganz Bayern weisen alle Arten von beruflichen Schulen Bewerber ab. Die Staatliche Wirtschaftsschule in Passau gibt beispielsweise an, dass mit Sicherheit davon ausgegangen werden könne, dass zum Schuljahresbeginn im September eine ganze Klasse mit 32 Schülern abgewiesen werden müsse.
An der Städtischen Wirtschaftsschule in Bamberg werden 40 Schülerinnen und Schüler abgewiesen.
Am Beruflichen Schulzentrum in Würzburg gibt es im Fachbereich Wirtschaft und Datenverarbeitung – es handelt sich um eine städtische Schule – 140 Bewerbungen für Fachinformatik, aber lediglich 30 Plätze. Ich weiß, dass Sie immer argumentieren, dass nicht alle Bewerber auch tatsächlich Interessenten seien. Wenn wir aber davon ausgehen, dass von den 140 Bewerbern immerhin 70 die Prüfungen bestehen und wirklich Interessenten sind, dann werden immer noch 40 junge Menschen abgewiesen.
Auch an den beruflichen Schulen in Schwaben, vor allen Dingen an den Berufsfachschulen, kommt es zur Deckelung von Eingangsklassen. Es werden nicht alle Schüler aufgenommen werden. An der Technikerschule in Aschaffenburg, die befindet sich in meinem Stimmkreis, werden im Fachbereich Maschinenbau 50 Bewerberinnen und Bewerber in diesem Jahr nicht aufgenommen, weil die Staatsregierung nicht bereit ist, eine zweite Eingangsklasse in Aschaffenburg zuzulassen. Sie sehen daran, dass das nicht nur ein Münchner Problem ist, sondern das in ganz Bayern der Fall ist.
Die Abweisung der jungen Menschen wird nicht ohne Folgen bleiben. Von Leistung, die sich lohnen soll, können wir auf jeden Fall nicht mehr sprechen.
Wir fordern deshalb von der Staatsregierung, dass sie die Schülerinnen und Schüler nicht sitzen lässt, sondern dem Bildungsanspruch dieser jungen Menschen gerecht wird und schnellsten für ihre Aufnahme an den von ihnen gewünschten Schulen sorgt.
Sie sagen immer wieder, das Ganzen sei völlig überraschend gekommen. Das ist kein Überraschungseffekt, denn Sie mussten sich darauf einstellen, als Sie zusätzlichen Möglichkeiten geschaffen haben, die Mittlere Reife zu erwerben. Es ist nur eine logische Konsequenz, wenn diese Jugendlichen nun auch eine Qualifizierung in einer weiterführenden Schulart wollen. Genau das erleben wir im Moment. Die Jugendliche haben diese Qualifikation erreicht, sie wollen sich weiterbilden, und
das ist ihr gutes Recht. Außerdem sind die Prognosen für die Fachoberschulen und für die Berufsoberschulen längst bekannt. Sie können bereits jetzt wissen, welche Schülerzahlen in acht Jahren zu erwarten sind. Das kann man doch schon heute hochrechnen. Die Prognosen sagen, dass wir in acht Jahren einen erheblichen Zulauf bei den Fachoberschulen und bei den Berufsoberschulen haben werden. Wir müssen mit etwa 5000 Schülern und Schülerinnen mehr an diesen Schularten rechnen. Auf diese Veränderung habe die Staatsregierung und das Kultusministerium mit einer Ausweitung der Kapazitäten zu reagieren.
Wie sie diese Kapazitäten schaffen, lassen wir gerne offen. Entweder sie stellen diese Kapazitäten an den staatlichen Schulen bereit, dann würden beispielsweise die Stadt München und ihre städtischen Fachoberschulen und Berufsoberschulen deutlich entlastet. Sie können aber auch dafür sorgen, dass es für die kommunalen Schulträger endlich zu einem vollen Finanzausgleich kommt. Das würde bedeuten, dass Sie die Lehrpersonalkostenzuschüsse auf 100% anheben, also die volle Kostendeckung. Sie könnten auch die Gastschulbeiträge, ähnlich wie bei den Berufsschulen, als vollen Kostenersatz anrechnen. Sie könnten dazu beitragen, dass die städtischen Schulen wieder in der Lage sind, das Angebot zu schaffen, das notwendig ist, um dem Interesse der Schülerinnen und Schüler, die diese Schulen besuchen wollen, gerecht zu werden.
An dieser Stelle möchte ich noch eines erwähnen: Die 350 Widersprüche, die derzeit bei der Stadt München von den Schülerinnen und Schülern anhängig sind und die mit Recht – das sage ich bewusst – auf die Aufnahme an einer Schule drängen, ist nur formal das Problem der Stadt.
Genau, Frau Radermacher. Diese Schülerinnen und Schüler gingen auch auf eine staatliche Schule, wenn sie die Möglichkeit dazu hätten.
Das Kultusministerium, die Ministerin und der Staatssekretär können sich hier nicht zurücklehnen. Sie haben als Staat die Bildungsverantwortung. Es ist ihre Aufgabe, die Bildungsansprüche der jungen Menschen zu erfüllen. Es ist verheerend, Bildung zu verweigern, nur weil der Finanzminister sparen will.
Meine Damen und Herren, eine Lösung für die weiterführenden beruflichen Schulen ist dringend notwendig. Deshalb haben wir unseren Antrag eingebracht. Wir meinen, dass es nicht damit getan ist, Schülerinnen und Schüler abzuweisen. Es müssen vielmehr zusätzliche Kapazitäten und Ressourcen für die weiterführenden beruflichen
Schulen bereitgestellt werden. Es reicht auch nicht, wie Sie gerne sagen – –
Das sagen wir Ihnen, als den Verantwortlichen für die Bildungspolitik.
Das hat doch nichts mit den Kommunen zu tun.
Die Kommunen haben die ganzen Jahre über Leistungen übernommen. Sie stehen mit dem Rücken zur Wand, und das wissen Sie ganz genau. Der Staat darf sich nicht um diese Verantwortung herumdrücken. Die Staatsregierung kann den jungen Menschen nicht die Schullaufbahn verbauen, weil sie sparen will.
Wir setzen darauf, dass Jugendliche ein Recht auf Bildung haben. Dieses Recht gilt es zu erfüllen.
Zum Antrag der GRÜNEN möchte ich kurz ausführen, dass dieser Antrag vor allem darauf abzielt, die Budgetkürzung für das kommende Schuljahr nicht durchzuführen. Das ist ein großes Problem. Die Schulen, die Fachoberschulen und die Berufsoberschulen arbeiten mit 10% unter der Lehrerstundenversorgung. Das ist nicht länger hinnehmbar. Das geht an die Qualität der Ausbildung. Wir werden diesen Antrag deshalb unterstützen.
Herr Staatssekretär, mit welchen Konsequenzen hat eine Berufsschule zu rechnen, wenn sie den für die periodische dienstliche Beurteilung 2001 anzustrebenden Beurteilungsdurchschnitt von maximal 9 Punkten bei vielen Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrern überschreitet, weil die Schule ein Team von mehr Leistungsträgern an der Schule eingestellt hat?
Herr Staatssekretär, Sie haben gesagt, dass die Regierungen durch das Ministerium angewiesen wurden, bei erheblichen Überschreitungen der Beurteilungsdurchschnittswerte Einfluss zu nehmen. Können Sie mir sagen, wie das geschehen ist?
Herr Staatssekretär, Sie haben davon gesprochen, dass vor allen Dingen die Schulen überprüft worden seien, die eine großzügige Überschreitung dieser Beurteilungsdurchschnittsrichtlinien aufwiesen. Nun wissen Sie sicherlich auch, dass gerade bei den Berufsschulen die Auswahl der Lehrer eine Sache der Schule ist. Sind Sie mit mir der Ansicht, dass man dieses starre System der Beurteilungen deshalb in den Berufsschulen eigentlich nicht mehr anwenden kann?
Frau Präsidentin, meine Herren, meine Damen! Es wäre schön, wenn die CSU dem Vorschlag der GRÜNEN zustimmen und heute mit uns gemeinsam diesen Gesetzentwurf verabschieden würde. Am Kopfschütteln der CSU-Abgeordneten erkenne ich aber, dass das nicht gewünscht wird.
Wir machen ein geordnetes Verfahren.
Ich möchte noch etwas Überzeugungsarbeit leisten. Es gibt keinen Grund, eine Regelung über Gastschulbeiträge für M-Klassen und, wie wir das im Änderungsantrag wollen, für P-Klassen zu verschieben. Im Gegenteil, es gibt gute Gründe, das jetzt schon zu tun.
Hören Sie bitte zu, damit Sie das mitbekommen.
Ich weise darauf hin, dass sich die Schülerzahlen in den M-Klassen und damit die Belastungen der anbietenden Schulträger mit jedem Schuljahr seit der Einführung 1999 ausweiten.
Es sind nicht nur mehr Standorte geschaffen worden, sondern an den Standorten gibt es auch mehr Klassen. Damit Sie ein Gefühl bekommen, was das heißt, will ich Ihnen zwei Zahlen nennen: 1999 hatten die Schulträger 6700 Schüler und Schülerinnen in den M-Klassen. Im Jahr 2000 waren es bereits 20000 Schülerinnen und Schüler, die ein M-Angebot besucht haben. In manchen Klassen befinden sich – das wird von den Schulträgern bestätigt – mehr Schülerinnen und Schüler, die von außerhalb kommen, als Schülerinnen und Schüler vom eigenen Schulstandort. Leider lässt sich für Bayern der Kostenumfang nicht korrekt ermitteln, weil es keine Gastschüler-Statistik gibt. Wir können aber davon ausgehen, dass es heute 30000 Schülerinnen und Schüler in M-Klassen gibt, wovon etwa ein Drittel – also 10000 – Gastschüler sind. Das ist ein Volumen von 8,8 Millionen Euro, wenn die jetzt geltenden Gastschulbeiträge von 880 Euro pro Schüler zugrunde gelegt werden. Dies müssen die Schulaufwandsträger derzeit schon leisten.
Ein zweiter Grund, warum das jetzt geändert werden sollte, ist, dass der Zwang, keine Gastschulbeiträge für die mittlere Reife erheben zu dürfen, ein Eingriff in die Selbstverwaltung und Finanzhoheit der Kommunen ist.
Als das jetzt geltende Gesetz verabschiedet worden ist, hat man in der Begründung zur Gesetzesvorlage eindeutig formuliert, dass man keine Gastschulbeiträge erheben will, weil man davon ausgehe, dass die Bereitschaft, M-Züge an den Hauptschulen einzurichten, zwar sehr
groß sei, aber das Interesse, Schüler abzugeben, nicht groß sei. Ich möchte die Formulierung zitieren:
In den bisherigen Vorplanungen hat sich gezeigt, dass die meisten Hauptschulen anstreben, an ihrer Schule M-Züge anzusiedeln, hingegen die Bereitschaft gering ist, für M-Züge geeignete Schüler an eine andere Hauptschule abzugeben. Um einen Interessenausgleich vorzunehmen, erscheint es angemessen, die Schulaufwandsträger, die M-Schüler abgeben müssen, von der Zahlung von Gastschulbeiträgen freizustellen.
Ich betone noch einmal: Es waren nicht die Schulaufwandsträger, die freiwillig auf die Gastschulbeiträge verzichtet haben, sondern es ist ihnen gesetzlich auferlegt worden, darauf zu verzichten.
Der Städtetag hat diese Regelung damals schon kritisiert, und wir unterstützen die Meinung des Bayerischen Städtetags, weil das zu einer einseitigen finanziellen Belastung der Kommunen geführt hat.
Der Landesgesetzgeber trägt mit der derzeitigen Regelung zu einer Ungleichheit der Kommunen bei. Das kann man nicht hinnehmen. Es ist aber nicht nur ungerecht, sondern es könnte auch dazu führen, dass auf Dauer die wenigsten Gemeinden und Städte bereit sind, auswärtige Schülerinnen und Schüler in größerem Umfang ohne Kostenerstattung in ihre Schulen aufzunehmen.
Ich frage Sie von der CSU: Bleiben dann wieder die Schülerinnen und Schüler vor allem aus dem ländlichen Raum von diesem Bildungsangebot ausgeschlossen, oder sind Sie bereit, dem weiteren Ausbau von M-Klassen zuzustimmen?
Das können Sie schon morgen beweisen. Morgen werden die Anträge der SPD zur Hauptschule im Bildungsausschuss behandelt. Dann können Sie beweisen, dass Sie bereit sind, dem Ausbau der M-Klassen zuzustimmen.
Ich betone, dass wir eine Ausweitung wollen. Die Regelung zum Gastschulbeitrag kann einiges bewirken. Ich darf Ihnen die Rechnung einmal aufmachen. Wer sich als Bürgermeister oder als Gemeinderat Gastschulbeiträge sparen will, der muss sich um die Einrichtung einer
eigenen Mittlere-Reife-Klasse kümmern und an seiner Hauptschule dieses Angebot vorhalten.
Wir wollen die Ausweitung der Schulstandorte, und deshalb wollen wir diese Gesetzesänderung.
Zum Abschluss möchte ich noch begründen, warum wir das auch für die P-Klassen wollen. Bei den P-Klassen ist uns wichtig, dass wir vor allen Dingen den Schulstandorten, die ein P-Klassen-Angebot machen – wir wissen, dass die nicht so begehrt wie die M-Klassen-Standorte sind –, wenigstens einen Ausgleich in Form von Gastschulbeiträgen geben. Wenn schon der Sachaufwand und die sonstigen Kosten nicht vom bayerischen Staat mitfinanziert werden, dann sollen die Schulen, die dieses Angebot vorhalten, wenigstens einen Ausgleich für die Kosten haben.
Ich hoffe, dass man auch die CSU überzeugen kann und sie dem Gesetzentwurf zustimmt.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Kollege Stahl.
Herr Präsident, liebe Kollegen und Kolleginnen! Herr Kollege Schneider, sich hierher zu stellen und zu sagen, wir redeten die schlechten Bedingungen an den Schulen nur herbei, das ist schon ein starkes Stück.
((Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Denn es ist nicht so, dass nur die Oppositionsparteien im Bayerischen Landtag die schlechte Schulpolitik kritisieren, sondern inzwischen ist es auch die bayerische Wirtschaft, die die schlechten Bedingungen an den Schulen kritisiert, die Sie immer wieder schönzureden versuchen.
Ich widerspreche auch Frau Staatsministerin Hohlmeier, die sagte, sie habe sich um den Lehrerarbeitsmarkt gekümmert. Sie haben für den Lehrerarbeitsmarkt lediglich eine bayerische Lösung gefunden, welche bedeutet, die Schulen dürfen es sich selbst aussuchen, wo keine Lehrer mehr vorhanden sind. Das heißt, wenn der Arbeitsmarkt leer ist, dürfen sich die Schulen die Lehrer selbst aussuchen. Dies ist bei den Berufsschulen bereits Praxis.
Insbesondere in den Zukunftsberufen – aber nicht nur dort – ist erkennbar, dass der Lehrerbedarf nicht mehr gedeckt werden kann. Dass sich an der TU München im Wintersemester 2001 sieben Studenten in der Fachrichtung Elektrotechnik und 13 Studenten in der Fachrichtung Metalltechnik für das Lehramt an beruflichen Schulen eingeschrieben haben, aber bekanntlich das Fünfbis Zehnfache notwendig wäre, um allein den Bedarf der durch Pensionierungen ausscheidenden Kolleginnen und Kollegen an beruflichen Schulen zu decken, ist ein gravierendes Anzeichen dafür, was an unseren Schulen eigentlich los ist. Sie sollten einmal eins plus eins addieren. Sie haben bereits im Voraus gewusst, dass die
Schülerzahlen und die Zahl der Ruhestandsversetzungen ansteigen und dass die Anzahl der Studienbewerber sinkt. Daher ist es notwendig, endlich zu Weichenstellungen zu kommen und dafür zu sorgen, dass auf dem Arbeitsmarkt mehr Lehrer vorhanden sind und mehr Lehrer ausgebildet und eingestellt werden.
Es ist eine Schande, dass immer noch über 6000 Lehrer auf der Warteliste stehen und arbeitslos sind. Diese fertig ausgebildeten jungen Lehrerinnen und Lehrer werden nicht in den Schuldienst eingestellt.
Sie können nicht sagen, das komme für Sie überraschend. Wir haben bereits im März des letzten Jahres, als bundesweit gemeldet wurde, dass sich vor allem an beruflichen Schulen ein gravierender Lehrermangel abzeichne, Anträge vorgelegt, endlich Weichenstellungen vorzunehmen und in den Schulen Personalentwicklung zu betreiben. Sie haben im letzten Jahr unsere Anträge einfach abgelehnt und uns die Dramatisierung der Situation vorgeworfen. Wir haben aber nichts dramatisiert und müssen heute nichts, was wir behauptet haben, korrigieren – im Gegenteil. Die heutigen Zahlen zeigen die Situation noch viel dramatischer, als wir sie damals beschrieben haben. Wenn Sie diese Situation weiterhin leugnen, senken Sie die Qualität der Schulausbildung.
Es geht darum, eine vorausschauende Lehrerarbeitsmarktpolitik zu betreiben. Sie müssen sich um den Lehrerarbeitsmarkt kümmern. Da reichen weder Werbegespräche an Gymnasien noch Werbe- und Hochglanzbroschüren. Die Planung muss ähnlich wie bei Unternehmen in der Privatindustrie erfolgen. Wir brauchen eine langfristige, zielgerichtete Personalentwicklungspolitik. Das heißt, wir dürfen nicht kündigen, sondern müssen einstellen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf betrifft einen Teil des Schulfinanzierungssystems. Der Bayerische Städtetag spricht inzwischen davon, dass die geltende Schulfinanzierung überholt sei und möchte deshalb Änderungen erreichen. Die Schulfinanzierung ist tatsächlich durch die Schulreform und durch neue Angebote überholt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN soll deshalb versucht werden, die Schulfinanzierung in einem Teil zu ändern.
Es geht hier um die Finanzverteilung beim Sachaufwand für M-Schülerinnen und M-Schüler. Ich möchte dazu anmerken, dass unsere Fraktion bereits einen inhaltlich gleichen Antrag auf den parlamentarischen Weg gebracht hat, allerdings mit der Ergänzung – und das ist uns noch sehr wichtig –, dass wir möchten, dass auch für die P-Klassen-Schüler und P-Klassen-Schülerinnen künftig Gastschulbeiträge erhoben werden können. Denn auch bei den P-Klassen handelt es sich wie bei den M-Klassen um ein zusätzliches Auswahlangebot der Hauptschulen für den Schulabschluss, das eben nicht an allen Hauptschulen eingerichtet wird.
Insoweit würden wir mit einem Änderungsantrag die P-Klassen gern noch in den Gesetzentwurf aufgenommen wissen wollen. Wir werden diesen Antrag dann auch im Ausschuss einbringen.
Nun, meine Damen und Herren, warum ist eine Gesetzesänderung für die Schulträger in beiden Fällen gefordert?
In dem derzeit gültigen Gesetz gibt es einen gesetzlich auferlegten Zwang, auf Gastschulbeiträge zu verzichten. Wir sind der Auffassung, dass dies das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen und die Finanzhoheit der Kommunen verletzt. Seit August 2000, als das Bayerische EUG und das Schulfinanzierungsgesetz verabschiedet worden sind, gilt im Grunde sinngemäß folgende Regelung: Wer einen M-Standort hat als Hauptschule, hat genug der Ehre, der braucht die Gastschulbeiträge nicht. Wer keinen M-Standort hat, der hat schon genug verloren. In diesem Sinn ist dieses Gesetz – auch in der Begründung kann man das nachlesen – niedergeschrieben worden. Das hatte natürlich auch seinen Grund; denn damals, während noch alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister glaubten, auch ihre Hauptschule werde aufgewertet, wusste das Ministerium schon längst, dass nicht alle Hauptschulen M-Standort werden können. Als das Gesetz im August verabschiedet wurde, hatte das Ministerium die Pläne nicht nur in den Köpfen, sondern auch schon in den Schubladen.
Jetzt – und deswegen sind wir auch der Meinung, dass es zu einer Neuentscheidung kommen muss –, nachdem zwei Drittel der Standortentscheidungen schon für die M-Klassen bekannt sind, denn 363 von 425 möglichen Standorten sind ja bereits angeordnet, merkt auch der Letzte, dass nur wenige Städte und Gemeinden für M-Klassen-Standorte ausgewählt wurden. Ich meine, es ist jetzt gerechtfertigt, diese Kommunen nicht allein auf den Kosten sitzen zu lassen.
Ich betone zum anderen, dass nach unserer Auffassung die Gastschulbeitragsregelung für die M-Klassen, aber auch für die P-Klassen der Gesetzeslogik entspricht. Wir haben uns deshalb nicht der Gesetzeslogik der Ministerin angeschlossen. Die Hauptschule ist nach dem Gesetz, jedenfalls ab der siebten Klasse, eine Angebotsschule. Wir würden sie nicht als weiterführende Schule wie die Realschulen und die Gymnasien definieren. Die Angebotsschule wird aber nicht an jeder Hauptschule bereitgestellt. Deswegen, meinen wir, liegt es nahe, dass man die Kommunen, die belastet worden sind, auch entsprechend berücksichtigt.
Im Übrigen nützt es auch der Sache. Das darf ich am Schluss noch anmerken. Denn alle Gemeinden sind damit auch weiter aufgefordert, sich ständig um ein differenziertes Hauptschulangebot an ihrem Ort zu bemühen, wenn sie keine Gastschulbeiträge bezahlen wollen. Das macht auch Sinn. Deshalb würden wir als SPD diesen Gesetzesvorschlag unterstützen mit der Änderung, auch P-Klassen einzubeziehen.
Wie viele einzügige Berufsschulklassen an welchen Berufsschulstandorten gibt es im Schuljahr 2000/2001 in Bayern und wie oft musste von der Minderklassenregelung Gebrauch gemacht werden?
Nachdem Sie mir die Zahlen jetzt noch nicht genau nennen können, frage ich Sie, ob seitens des Ministeriums oder eventuell auch innerhalb der Regierung die Absicht besteht, bei den Klassenrichtzahlen Änderungen vorzunehmen?
Herr Staatssekretär, nachdem die Deutsche Bahn Regio AG auf einer Verkehrskonferenz der Initiative Bayerischer Untermain ein Konzept für einen Ausbau des Regionalbahnsystems in der Region Bayerischer Untermain vorgestellt hat, frage ich die Staatsregierung, welche Planungen von Seiten der Staatsregierung bestehen, den Ausbau und die Attraktivität des regionalen Schienennahverkehrs in der Region Bayerischer Untermain zum Beispiel durch höhere Taktdichte, mehr
umsteigefreie Verbindungen nach Frankfurt und Würzburg, durch zusätzliche Haltepunkte und durch bessere Wagenqualität zu fördern und den Wirtschaftsraum Rhein-Main auf der Schiene besser zu verbinden.
Herr Spitzner, Sie haben heute von Fahrgastzuwächsen gesprochen. Es ist erfreulich, wenn im Schienennahverkehr ein Zuwachs an Fahrgästen zu verzeichnen ist. Würde die Staatsregierung für den Fall, dass die Gebietskörperschaften dem RheinMain-Verkehrsverbund beitreten möchten, Unterstützung gewähren, und wenn ja, in welcher Form?
Herr Staatssekretär Freller! Nachdem in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport vom 04.05.2000 vom Landtagskollegen Donhauser, CSU, die Behauptung aufgestellt wurde, dass mindestens 90% der Bibliotheken und Jugendräume in Bayern einen Computer mit Internet-Anschluss haben, welcher der Öffentlichkeit allgemein zugänglich ist, frage ich die Staatsregierung, ob dies zutrifft, und wenn nein, was die Staatsregierung tut, um den Zugang zum Computer und dem Internet in öffentlichen Räumen insbesondere für Kinder und Jugendliche zu fördern?
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatssekretär, bitte.
Herr Staatssekretär, Sie haben ehrlicherweise zugegeben, dass – zumindest für den Aufgabenbereich der Kommunen – keine genauen Zahlen für die Ausstattung mit Computern und Internet-Anschlüssen vorliegen. Ich will konkret nachfragen, weil es nicht um Arbeitsplätze, sondern um den Zugang der Öffentlichkeit zum Internet geht. Da Sie vom Kabinett den Auftrag haben, den der Ministerpräsident so beschrieben hat, dass das Internet für jeden Bürger in Griffnähe sein soll, interessiert mich, wie Sie den Begriff „Griffnähe“ interpretieren.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatssekretär, bitte.
Herr Staatssekretär Freller, entscheidend ist doch sicherlich, dass wir Kindern, Jugendlichen und auch Erwachsenen den Zugang zum Internet ermöglichen. Sie wissen selbst, dass nur in etwa die Hälfte der Haushalte über einen Computer mit Internetanschluss verfügt, die andere Hälfte jedoch noch nicht. Deswegen ist es sicherlich eine öffentliche Aufgabe, die Bereitstellung von Internetanschlüssen in öffentlichen Räumen zu fördern. Mich würde es interessieren, warum Sie den Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, die Sie auch anerkennen, keine Unterstützung gewähren und keine Förderprogramme dafür aufstellen.