Karl Freller

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Last Statements

Herr Abgeordneter, durch die Sonderprogramme der letzten Jahre für die Förderung des Sportstättenbaus, insbesondere durch das 50-Millionen-DM-Sonderprogramm für die Jahre 2001 und 2002, haben sich die Wartezeiten im BLSV-Bereich deutlich verkürzt. So konnten Auszahlungen, die vom BLSV erst für die Jahre 2003 und folgende in Aussicht gestellt wurden und bei denen die Auszahlungsvoraussetzungen vorlagen, vorgezogen werden. Dies führte schließlich zu der sehr günstigen Situation, dass bei den vom BLSV bewilligten und noch nicht anfinanzierten Vorhaben für die Jahre 2003 und 2004 lediglich noch Auszahlungen in Höhe von insgesamt circa 0,5 Millionen e, davon zwei Drittel Zuschuss und ein Drittel Darlehen, in Aussicht gestellt sind.
Es ist davon auszugehen, dass jene Sportvereine, denen seitens der Staatsmittelabteilung des Bayerischen Landessportverbandes für die Jahre 2003 und 2004 Zuschüsse für Investitionen im Breitensportbereich in Aussicht gestellt wurden, zum Beispiel auch dem Sportverein Grainet im Landkreis Freyung-Grafenau, diese Zuschüsse auch entsprechend erhalten.
Im Falle des Sportvereins Grainet stellt sich die Situation wie folgt dar: Bewilligung am 20. Mai 1999: Zuschuss 77307 e, Darlehen 38603 e; in Aussicht gestellte Auszahlung: Zuschuss 2003, Darlehen 2004. Aufgrund der oben genannten Sonderprogramme wurde der Verein vom BLSV am 31. Januar, 17. Juli und 17. Oktober 2002 angeschrieben, dass ausgezahlt werden kann, wenn ein Auszahlungsantrag gestellt wird und die Auszahlungsvoraussetzungen vorliegen. Am 11. November 2002 hat dann der Verein mitgeteilt, dass der Baubeginn am 29. Oktober 2002 war und dass die Auszahlungsvoraussetzungen im Jahr 2002, nämlich 30% Baufortschritt, nicht erfüllt sein werden.
Dieses Beispiel zeigt deutlich, dass die Fördersituation in diesem Haushalt dank der Sonderprogramme des Freistaates Bayern bei weitem nicht so schlecht ist, wie sie von verschiedenen Seiten beschrieben wird – im Gegenteil: Der Sportverein Grainet hätte bei entsprechendem Baufortschritt auch baugleich gefördert werden können.
Herr Abgeordneter Kobler, damit keine Fehlinformation gegeben wird, schlage ich vor, dass mein Haus unmittelbar mit Ihnen bzw. mit dem Verein Kontakt aufnimmt. Sehr viele Details sind zu beachten. Eine schnelle Zusage birgt die Gefahr in sich, dass irgendwelche Voraussetzungen vielleicht nicht optimal erfüllt sind. Ich möchte hier keine falsche Zusage geben.
Herr Abgeordneter, dies wird davon abhängen, wie viele Vereine von der Darlehensmöglichkeit Gebrauch machen, um dann über die Mittel so verfügen zu können, wie dies ursprünglich vorgesehen war.
Frau Abgeordnete, die Förderung der Vorbereitung der Nachholung des Hauptschulabschlusses ist Bestandteil des Beschäftigungspaktes Bayern und damit eines Vertrages, der zwischen der Bayerischen Staatsregierung und den Wirtschafts- und Arbeitnehmerverbänden geschre lossen worden ist. Nach den gegenüber den Vorjahren unveränderten Ansätzen im Doppelhaushalt 2003/2004 stehen dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus für das kommende Schuljahr Landesmittel in der bisherigen Höhe, nämlich 580300 e zur Förderung von Kursen zur Nachholung des Hauptschulabschlusses zur Verfügung. Da der Haushaltsplan 2003/2004 mithin keine Erhöhung der Mittel für die Förderung dieser Kurse gegenüber dem Jahr 2002 vorsieht, ergeben sich Schwierigkeiten, dass die aus der Gesamtsumme geförderte bisherige Zahl der Kurse ansteigen kann.
Das Staatsministerium arbeitet mit den Landesorganisationen und Trägern der Erwachsenenbildung auf Landesebene in diesem Bereich gut zusammen. Die Durchführung von Kursen zur Nachholung des Hauptschulabschlusses wird ergänzend aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert. Vom Verfahren her prüft zuerst das Staatsministerium für Unterricht und Kultus die grundsätzliche Förderfähigkeit und leitet den Vorgang anschließend an die hierfür als Bewilligungsbehörde zuständige Regierung von Niederbayern zur weiteren verwaltungsmäßigen Abwicklung weiter. Im konkreten Fall hat das Gemeinnützige Bildungswerk Bayern des Deutschen Gewerkschaftsbundes e.V. im laufenden Schuljahr zwei Kurse in Deggendorf und Passau genehmigt bekommen.
Im Interesse einer rechtzeitigen Planungssicherheit der Träger hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus den Landesorganisationen und Trägern der Erwachsenenbildung auf Landesebene bereits im Frühjahr des Jahres 2003 signalisiert, dass die bisherigen Kurse vom Grundsatz her fortgeführt werden können, vorbehaltlich der konkreten Einzelfallprüfung im Übrigen. Voraussetzung hierfür ist aber allgemein die Einreichung eines entsprechenden Antrages an das Staatsministerium.
Was die in der mündlichen Anfrage thematisierte zusätzliche Einrichtung einer Klasse im DGB-Bildungswerk im Schuljahr 2003/2004 in Deggendorf zur Nachholung des Hauptschulabschlusses anbelangt, kann das Staatsministerium vom Ansatz her zunächst durchaus wohlwollende Sachprüfung zusagen, wobei erste Voraussetzung ist, dass alsbald ein konkret ausformulierter Antrag gestellt wird. Bei der Prüfung kommt es entscheidend auf den vom Gemeinnützigen Bildungswerk Bayern des DGB für den neuen Kurs ausgearbeiteten Finanzierungsvorschlag an; denn nur dann kann eine verlässliche Aussage darüber getroffen werden, ob die für die
Kurse der anderen Träger eingeplanten Haushaltsmittel ausnahmsweise die Bildung eines zusätzlichen Kurses zulassen.
Ich saß bei diesem Besuch neben Ministerpräsident Dr. Stoiber und habe die Diskussion, die dort stattfand, selbst mit geführt. Ein Schüler der Praxisklasse hat gefragt, welche Möglichkeiten er noch hätte, den Hauptschulabschluss zu erlangen.
Es gibt die Möglichkeit, dass er den Abschluss an der Hauptschule selbst erreicht. Es ist nicht notwendig, dass er den Abschluss außerhalb der Hauptschule macht; denn es gibt die Möglichkeit, die wir an etlichen Praxisklassenschulen bereits gewährt haben bzw. die bereits genutzt wurde, dass ein Schüler der Praxisklasse an der Schule selbst den Hauptschulabschluss erlangt.
Generell ist es Absicht unseres Hauses, Abschlüsse, so sie nachholbar sind, auch möglichst nachholbar zu machen.
Frau Abgeordnete, ich bitte um Nachsicht, dass ich die Zahlen für einen einzelnen Landkreis nicht auswendig weiß. Im Rahmen der Anfragen kommt noch eine Frage, die ganz gezielt die Thematik der Hauptschüler ohne Hauptschulabschluss und das zahlenmäßige Verhältnis anspricht. Bei dieser Frage werde ich gern auf das Thema eingehen. Was die Finanzierung angeht, lasse ich Ihnen gern eine verbindliche Auskunft zukommen.
Frau Kollegin Stahl, zunächst bedanke ich mich für die von Ihnen ausgesprochene Beförderung zum Minister, aber ich werde doch als Staatssekretär antworten.
Die wissenschaftlichen und gedenkstättenpädagogischen Perspektiven, die im Umkreis des so genannten Doggerwerks zweifellos gegeben sind, werden nach einem entsprechenden Wunsch der Bürgermeister der Stadt Hersbruck, der Gemeinde Happurg und des Vereins Dokumentationsstätte Konzentrationslager Hersbruck e. V. von der Gedenkstätte Flossenbürg und dem hier tätigen wissenschaftlichen Fachbeirat erarbeitet. In der letzten Sitzung dieses Fachbeirats wurde beschlossen, diesem Antrag Rechnung zu tragen und die wissenschaftlichen Kapazitäten in Flossenbürg für die Erarbeitung von Konzepten für das ehemalige Außenlager Hersbruck einzusetzen. Damit ist das Doggerwerk de facto in die Arbeit der Stiftung Bayerische Gedenkstätten eingebunden.
Diese Vorgehensweise setzt eine Kooperation fort, die sich schon vor der Institutionalisierung der Stiftung bewährt hat: Vor allem mit der wissenschaftlichen Hilfe der Gedenkstätte Flossenbürg wurde vor zwei Jahren eine Ausstellung zum Doggerwerk realisiert, die – vom Verein mit großem Engagement betreut und begleitet – seither in mittelfränkischen Schulen und öffentlichen Einrichtungen zu sehen ist.
Das Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände war gleichfalls in die Vorarbeiten für diese Ausstellung eingebunden. Auch diese Zusammenarbeit kann fortgesetzt werden. Gleichwohl ist zu bedenken, dass das Doggerwerk als ein Ort, an dem vor allem die Perspektive der Opfer des NS-Regimes erkennbar wird, organisatorisch und institutionell eher an die Stiftung Bayerische Gedenkstätten anzubinden wäre und weniger an das Dokumentationszentrum in Nürnberg, dem ja in der
Thematisierung des „Täterorts“ ein ganz eigenes Profil eignet.
Die Liegenschaft des Doggerwerks befindet sich im Eigentum der Gemeinde Happurg; allerdings obliegt dem Bund nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz die Verkehrssicherungspflicht für die Liegenschaft. Das heißt, die konkrete Zuständigkeit liegt bei der Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Nürnberg. Diese hat eine öffentliche Nutzung der Stollenanlage abgelehnt, weil die Sicherheit nicht gewährleistet werden könne.
Die Sicherheitsbedenken, die das hier zuständige Bundesministerium der Finanzen vorgetragen hat, können nach Auskunft des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen von unserer Seite nicht beeinflusst werden. Dennoch – das möchte ich ausdrücklich im Parlament sagen – sind wir der Auffassung, dass es zu unserem grundlegenden Bildungsauftrag gehört, die eindrücklichen und in mancher Hinsicht solitären historischen Relikte im Umkreis des Doggerwerks für die Gedenkstättenpädagogik nutzbar zu machen. Die Kommunen vor Ort, der Verein Dokumentationsstätte Konzentrationslager Hersbruck e. V. und die Institutionen im Kontext der Stiftung Bayerische Gedenkstätten arbeiten in diesem Sinne eng zusammen.
Damit ist aus unserer Sicht eine wichtige Voraussetzung gegeben, um den historischen Ort in die politisch-historische Bildungsarbeit einzubeziehen und gleichzeitig den begründeten Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit Rechnung zu tragen. Denkbar wäre etwa die ortsnahe Erläuterung der historischen Sachverhalte durch eine Außenausstellung. Die noch vorhandenen, allerdings zugemauerten Tunneleingänge könnten dabei selbstverständlicher Lernanlass sein.
Frau Stahl, wir sind uns in dem Punkt einig, dass eine Nutzung bzw. Öffnung dieser Stollen durchaus einen Sinn hätte. Ich
habe mich in dieser Angelegenheit an Staatssekretär Overhaus im Bundesministerium der Finanzen gewandt, um trotz der Bewertung des Ministeriums, das die Sicherheitsbedenken in den Vordergrund stellte, Möglichkeiten der gedenkstättenpädagogischen Nutzung gerade auch im Kontext mit den seit 2002 vor Ort stattfindenden Baumaßnahmen auszuloten. Leider war die Antwort negativ. Ich bedaure das selbst. Ich wäre froh gewesen, wenn man im Bundesfinanzministerium nicht die Sicherheitsbedenken in den Vordergrund gestellt hätte, sondern die Angelegenheit unter gedenkstättenpädagogischen Gesichtspunkten gesehen hätte.
Das heißt, von bayerischer Seite ist hier ein intensiver Vorstoß unternommen worden. Ich kann Ihnen gern die verschiedenen Schreiben zeigen. Ich weiß nicht, ob Sie die Chance haben, auf die Haltung des Bundesfinanzministeriums über die Bundesregierung Einfluss zu nehmen. Unsere Bemühungen waren leider nicht von Erfolg gekrönt.
Was die Möglichkeiten einer personellen Verstärkung angeht, meine ich, die Angelegenheit wird nach Aufnahme in die Stiftung Bayerische Gedenkstätten in der nächsten Zeit ein Thema werden. Das ist auch im Zusammenhang mit Flossenbürg zu sehen.
Es wird abzuklären sein, ob das Stiftungsgesetz, das wir hier gemeinsam beschlossen haben, eine bauliche Förderung überhaupt zulässt. Ich habe Bedenken, weil es hier letztlich um eine Angelegenheit der Baulast geht, nämlich um die Absicherung der Stollen. Ins Unreine gesprochen, sehe ich hier den Bund schon deshalb in der Pflicht, weil er die Baulast zu tragen und über die Sicherheitsbedenken zu befinden hat.
Ich bin allerdings sicher, dass man hier, wenn von Bundesseite ein Entgegenkommen da ist, auch in der Stiftung Gedenkstätten dem Vorhaben großes Wohlwollen entgegenbringt. Ich erwähne nochmals ausdrücklich, dass von bayerischer Seite – Herr Vizepräsident, Sie können es in Ihrer Eigenschaft als örtlicher Stimmkreisabgeordneter bestätigen –, wirklich vieles auf den Weg gebracht wurde und dass wir jetzt leider im wahrsten Sinne an der Mauer des Bundesfinanzministeriums stehen.
Frau Abgeordnete, es war auch Sinn und Ziel des Gedenkstättengesetzes, dass die Konzeption auf eine breitere Basis als ausschließlich auf Entscheidungen des Parlaments oder der Staatsregierung gestellt wird. Das heißt, gerade weil wir viele Institutionen einbinden wollen, die auch den großen Willen haben, mit eingebunden zu werden – alle Organisationen, die wir jetzt im Stiftungsrat und in den entsprechenden Gremien haben, möchten ja mitbestimmen und mit entscheiden –, wird sicherlich in Zukunft eine Fülle von Entscheidungen stärker in der Stiftung als im Landtag oder in der Staatsregierung fallen. Auch die konzeptionelle Ausarbeitung ist eigentlich ganz im Sinne dessen, was wir hier miteinander erarbeitet haben.
Herr Abgeordneter, 10,4% aller Schülerinnen und Schüler, die nach erfüllter Vollzeitschulpflicht 2001 die Schule verlassen haben, erreichten keinen Schulabschluss; davon gingen knapp 6% aus der Hauptschule und etwa 4% aus der Förderschule. Bei den Schülern aus der Förderschule handelt es sich allerdings überwiegend um Jugendliche, deren Lern- und Leistungsdispositionen das Erreichen eines Schulabschlusses nicht ermöglichen.
Die Schule muss zuerst bei sich prüfen, welchen Anteil sie an diesem Ergebnis hat – und tut dies auch. Doch Erfolg und Misserfolg beim Lernen haben viele verschiedene Ursachen. Es ist nicht die Schule allein, die hier gefordert ist. Die Lebensgewohnheiten in der Gesellschaft und in den Familien sind heute manchmal alles andere als leistungsfördernd.
Lernen ist eine Eigenleistung des Schülers. Er muss es selbst tun, er muss es wollen. Die Bayerische Staatsregierung darf sich zugute halten, dass sie gerade in den letzten Jahren sehr viel erreicht hat, um dies den Schü
lern nach ihren Anlagen, Neigungen und Fähigkeiten auch zu ermöglichen. Sie ist in diesem Bemühen glänzend bestätigt worden. Im nationalen Vergleich hat „Pisa“ gezeigt, dass selbst Schülerinnen und Schüler mit Startnachteilen, etwa die Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, in Bayern bessere Chancen haben als sonst in Deutschland. Sie lernen im Durchschnitt jedenfalls mehr als in manchen Ländern die deutschsprachigen Schüler. Dies wurde übrigens auch gestern bei einem Gespräch mit dem türkischen Generalkonsul bestätigt. Dieser hat sich ausdrücklich dafür bedankt, dass hier in Bayern gerade die türkischen Schüler eine solch gute schulische Förderung erhalten und dies auch in „Pisa“ zum Ausdruck gekommen ist.
Die Frage nach den konkreten Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung gegen Schulversagen und für Schulerfolg ist in der gebotenen Kürze mit einer knappen Aufzählung vieler Maßnahmen zu beantworten:
strukturelle Verbesserungen: Mittlere-Reife-Zug, Praxisklasse und andere Sonderformen individualisierten Lernens, Verstärkung der Praxis;
inhaltlich-konzeptionelle Weiterentwicklung zu einer Schule, die nicht nur Wissen und Kenntnisse, sondern auch Kompetenzen, also Arbeitshaltungen, Arbeitstechniken, personale und soziale Fähigkeiten – Schlüsselqualifikationen – vermittelt, die Unterricht und Erziehung nicht voneinander trennt, die bei der Gestaltung des Unterrichts in besonderer Weise auf die Lernweisen der Schüler eingeht;
Öffnung der Schule nach innen und nach außen: Lehrerkollegium als Team, verstärkte Kooperation unter den Lehrkräften, Aufsuchen der Wirklichkeit an Lernorten außerhalb der Schule, Einbeziehung von außerschulischen Experten;
spezielle und vielgestaltige Formen der Förderung: Förderangebote für Schüler mit Legasthenie und anderen Lernstörungen, für Kinder mit fehlenden oder zu geringen Deutschkenntnissen, zum Beispiel die Sprachlernklasse;
Zusammenarbeit Schule – Jugendhilfe: vielfältige Bemühungen der Jugendsozialarbeit, die Lebensumstände der Kinder und ihre psychische Verfassung zu verbessern und sie so an Schule und Lernen heranzuführen. Dies ist sicherlich ein Punkt, wo wir die nächsten Jahre Handlungsbedarf signalisieren. Die schulbezogene Jugendsozialarbeit ist auch unter dem Aspekt des Erreichens eines Abschlusses zu sehen; wenn die häuslichen Umstände absolut nicht mehr stimmen, fehlen natürlich auch die Voraussetzungen für einen entsprechenden Lernerfolg. Dieser wichtige Punkt wird in der nächsten Zeit sehr intensiv diskutiert und insgesamt umgesetzt werden. Dieses Thema haben wir wiederholt diskutiert.
Eine weitere Maßnahme ist der Ausbau der Ganztagsangebote und der Ganztagsbetreuung, der ohne Zweifel für viele Kinder günstigere Lernbedingungen schafft.
Herr Abgeordneter, die schlechte wirtschaftliche Situation in Deutschland, über deren Ursachen sicherlich auch zu diskutieren wäre – nicht in einer Fragestunde, aber an anderer Stelle im Parlament –, hat natürlich dazu geführt, dass es durch viele Konkurse, viele Firmenpleiten und Schwierigkeiten gerade im mittelständischen Bereich nicht mehr zu der Zahl an Ausbildungsstellen kommt, wie sie bisher nötig war, um allen ein entsprechendes Angebot zu machen. Wir unternehmen zurzeit sehr intensive Bemühungen. Erst am Montag war der Tag des Ausbildungsplatzes, um Ausbildungsplätze zu akquirieren. Das heißt, ganz entscheidend ist die Notwendigkeit, Ausbildungsplätze in einer Fülle zu haben, dass jeder Jugendliche einen Ausbildungsplatz findet. Hier hat die Wirtschaft, an die wir im Augenblick sehr intensiv appellieren, eine große Verantwortung.
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass insgesamt für alle Jugendlichen Ausbildungsplätze vorhanden sein werden; denn egal, wie man es dreht oder wendet: Wenn für 100 Jugendliche nur 60 Ausbildungsplätze vorhanden sind, werden 40 Jugendliche keinen Ausbildungsplatz haben. Die Frage ist dann, wer diese Jugendlichen sind. Dann werden in der Tat Schülerinnen und Schüler, die einen Abschluss haben, der Arbeitgebern nicht ausreicht, eher Probleme bekommen. Ich habe am vergangenen Montag drei Betriebe besucht und bei einem Kfz-Betrieb in Allersberg mit Freude vernommen, dass er von fünf Auszubildenden vier Hauptschüler nahm. Allerdings habe ich in einem anderen Betrieb in der Großstadt Nürnberg die Aussage eines Unternehmers gehört, dass zum Beispiel bei den Mechatronikern für das Kfz-Handwerk dermaßen viel Theorie vorausgesetzt wird, dass der Betrieb inzwischen mit Hauptschülern zurückhaltend ist. Ich weiß, dass es hier keine Patentlösung gibt, außer der, dass insgesamt genügend Ausbildungsplätze vorhanden sind.
Es freut mich, dass auf diesem Gebiet der M-Abschluss eine echte Hilfe und ein Ansporn ist, junge Leute aus der Hauptschule zu nehmen. Dies wurde mir überall bestätigt; dies war ein guter Weg. Wir müssen auch darüber diskutieren, ob wir im Lande mehr theorieentlastete Ausbildungsplätze schaffen. Insofern sind auch die Tarifparteien und Gewerkschaften gefragt, weil es angesichts der zunehmenden Komplexität der beruflichen Ausbildung für manche Jugendlichen ungeheuer schwer ist, die Voraussetzungen überhaupt zu erfüllen.
Die beste Möglichkeit, der Wirtschaft deutlich zu machen, dass ein Abschluss gut ist, ist, dass sich die Schüler, die einen solchen Abschluss haben, im jeweiligen Berufsbild beweisen. Das gelingt in vielen Fällen, wobei ich in der Tat feststelle, dass in vielen Regionen Bayerns der Hauptschulabschluss sehr wohl nach wie vor einen sehr hohen Stellenwert hat und auch die Schüler gefragt sind. Dort ist es seit jeher Tradition, dass die Betriebe auch Hauptschüler nehmen.
Ich stelle allerdings auch fest, dass es im großstädtischen Bereich, wo zum Teil auch das Übertrittsverhalten ein anderes ist – die Diskussion ist im Bildungsausschuss im Zusammenhang mit dem Bildungsatlas ja intensiv geführt worden –, schwieriger ist, die Hauptschüler zu vermitteln; denn wenn die Wirtschaft auf Schüler zurückgreifen kann, die aus der Realschule kommen, dann tut sie das mitunter auch, bisweilen auch in Unkenntnis der praxisnahen Ausbildung an der Hauptschule.
Wir haben inzwischen aber auch ein verstärktes Konkurrenzverhalten zwischen Realschülern und Abiturienten, da immer mehr Lehrstellen fehlen. Das heißt, wir werden immer dann bestimmte Verdrängungen haben, wenn es am Arbeitsmarkt eng wird. Das gilt im Grunde für den gesamten Berufsbereich weit über den Schulabschluss hinaus.
Ich habe am Montag bei meinem Besuch von einem Meister ebenfalls gehört, dass der Betrieb im Moment ziemlich aussuchen könne, wen er haben wolle. Das sei in den letzten Jahren nicht der Fall gewesen; damals sei man froh gewesen, überhaupt jemanden gefunden zu haben. Im Augenblick könne man aussuchen und da nehme man natürlich denjenigen, der das meiste mitbringe, der die besseren Note habe und der eventuell auch mehr Qualifikationen mit einbringe.
Diese Schwierigkeiten wird man nur dann lösen können – ich betone das noch einmal –, wenn das wirtschaftliche Umfeld wieder so stimmt, dass es für jeden Jugendlichen eine entsprechende Lehrstelle gibt. Es ist für mich die entscheidende Voraussetzung, dass sich die wirtschaftlichen Bedingungen verändern müssen, denn sonst wird es letztlich immer nur eine Frage sein, um wie viel die Decke zu kurz ist und wer davon betroffen sein wird.
Ich bin – diese Diskussion ist an anderer Stelle ja schon geführt worden – gegen eine Ausbildungsplatzabgabe.
Eine Abgabe wird meines Erachtens eher zu einem erneuten Hindernis für die Wirtschaft und bringt eine erhebliche Mehrbelastung. Wir kommen sonst in eine ganz schwierige Situation, wenn wir Unternehmen, die sowieso schon Schwierigkeiten haben und nicht ausbilden können, noch mit einer Abgabe belasten.
Doch, das stimmt. Ich halte eine solche Abgabe insgesamt für die Wirtschaft für bedenklich.
Doch, das stimmt schon. Ich habe gerade auch von den Kammern sehr intensiv und glaubwürdig erfahren, dass sie in einer Ausbildungsplatzabgabe eher ein Hindernis für die Schaffung neuer Ausbildungsplätze sehen, als dass sie eine Verbesserung darstellen würde.
Ich betone noch einmal, dass die Betriebe insgesamt entlastet werden müssen, damit sie ausbilden können. Sie dürfen nicht zusätzlich belastet werden.
Frau Abgeordnete, bei der Regierung von Niederbayern existieren weder konkrete Überlegungen noch Absichten, zulasten von Teilhauptschulen und kleineren Hauptschulen Hauptschulzentren zu errichten. Allerdings wird mittelfristig wegen Übertritts- bzw. demografisch bedingter
Rückläufigkeit von Schülerzahlen der Bestand einzelner Teilhauptschulen überprüft werden müssen.
Frau Münzel, die Diskussion über die Frage, was wir mit unseren zweizügigen Hauptschulen machen sollen, ist über 20 Jahre alt. Das Gesetz sieht zunächst zweizügige Hauptschulen vor. Ich habe in der Beantwortung der letzten mündlichen Anfragen im Plenum bereits darauf hingewiesen, dass wir dort, wo es sinnvoll ist, natürlich die einzügigen Hauptschulen weiter bestehen lassen. Wir wollen nicht ohne Not Schulen schließen und einzügige Hauptschulen gefährden.
Dass auf der einen Seite unter bildungspolitischen Aspekten eine zweizügige oder mehrzügige Hauptschule Vorteile bietet, liegt auf der Hand. Auf der anderen Seite weiß ich allerdings auch um die Sensibilität des Erhalts von Standorten auf dem flachen Land. Wir haben seit Inkrafttreten dieses Gesetzes von vor 20 Jahren dennoch immer auch dafür gesorgt, dass Standorte erhalten werden, obwohl sie nicht dem Soll der Zweizügigkeit entsprochen haben.
Herr Abgeordneter, die entscheidende Frage lautet: Wie entwickelt sich in den kommenden Jahren die Schülerzahl aufgrund der demografischen Vorgaben, und wie werden sich die Übertritte gestalten?
Nein, wir können doch nicht jetzt schon für jede Ortschaft sagen, wie viele Kinder in den nächsten Jahren da sein werden. Wenn ein Standort mit 15 Schülern zunächst gehalten wird und die Schülerzahl reduziert sich dann kurz darauf auf 13 oder 12, dann werden wir den Standort nicht halten können. Entscheidend wird also sein, wie gesagt, wie sich am einzelnen Standort die Schülerzahl entwickelt. Davon wird es abhängen, ob
diese Schule auch in Zukunft Bestand hat oder nicht. Das können wir heute nicht voraussagen. Wir kennen die Siedlungstätigkeit nicht, wir kennen die Zuzüge an einem Ort nicht und kennen auch nicht die Geburtenrate.
Nein, eine garantierte Sicherheit für den einzelnen Ort haben Sie nicht. Wer in der Kommunalpolitik tätig ist, weiß doch selber, wie schwierig es ist vorherzusagen, wie sich in den nächsten Jahren die Schülerzahlen entwickeln.
Man kann heute noch nicht vorhersagen, ob ein Standort, der bisher mit Mindestschülerzahlen einigermaßen zu halten war, in Zukunft nicht mehr zu halten ist, weil die Schülerzahlen um weitere drei bis vier Kinder pro Jahr zurückgehen.
Ja!
Frau Abgeordnete Goertz, die Anforderungen an die Leiter von Grund- und Hauptschulen und deren Arbeitsbelastung sind als Folge der Schulentwicklung der letzten Jahre erheblich gestiegen. Die Staatsregierung hat deshalb
bereits am 31. Juli 2001 beschlossen, die Arbeitsbedingungen der Leiter von Grund- und Hauptschulen zu verbessern. Dies geschah zum einen durch die Erhöhung von Anrechnungsstunden und die dadurch erfolgte Entlastung von der Unterrichtsabteilung für die Leiter der derzeit 2121 Volksschulen mit mehr als 180 Schülern. Daneben erhalten die Leiter von Schulen mit fünf bis sieben Klassen, die bisher keine Verwaltungsangestellte hatten, eine Verwaltungsangestellte mit immerhin einem Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit. Dies betrifft Leiter von weiteren 240 Schulen, sodass insgesamt die Arbeitsbedingungen der Leiter von mehr als 2360 der rund 2860 Volksschulen – also von mehr als 80% – verbessert worden sind.
Die Arbeitsbelastung der Schulleiter ist nicht gleich. Sie ist abhängig von der Größe der Schule, die sich nach bestimmten Kriterien und Grenzwerten wie Schüleroder Klassenzahl bemisst. Dem gemäß richten sich die Besoldung der Schulleiter, die Zahl ihrer Anrechnungsstunden und der Umfang des zugeteilten Verwaltungspersonals nach diesen Kriterien. Ebenso wie ein Überschreiten von Grenzwerten Folgerungen hinsichtlich der Besoldung, der Anrechnungsstunden und des Verwaltungspersonals nach sich zieht, bewirkt ein Absinken unter diese Grenzwerte bestimmte Konsequenzen. Diese Konsequenzen einer geringer gewordenen Schüler- oder Klassenzahl sind als Folge der dadurch geringer gewordenen Arbeitsbelastungen hinzunehmen. Gerade durch die Ausstattung auch von Schulen mit weniger als acht Klassen mit Verwaltungspersonal ist im Übrigen ein Absinken der Klassenzahl von acht auf sieben nicht mehr wie bisher mit dem völligen Verlust der Verwaltungsangestellten verbunden, sondern lediglich mit einer relativ geringen Reduzierung der Arbeitszeit, nämlich von einem Drittel auf ein Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit.
Frau Abgeordnete Naaß, ich bitte um Nachsicht, dass ich leider die Zahlen nicht parat habe. Ich liefere sie Ihnen gern nach. Ich kann nicht konkret beantworten, wie viele Schulen davon betroffen sind.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Ich möchte die Aussagen von Herrn Abgeordneten Odenbach und von Frau Abgeordneter Münzel nicht unwidersprochen lassen.
Meine Damen und Herren, auf das Thema Krieg und Frieden, das von den jungen Menschen intensiv diskutiert wird, ist in der Tat in den Schulen sensibel einzugehen. Junge Menschen sind, wie Erwachsene auch, betroffen gewesen vom Kriegsbeginn. Ich habe Verständnis, dass junge Menschen viele Fragen haben und ihre Gefühle und Betroffenheit zum Ausdruck bringen wollen. Dass eine Demonstration in der Demokratie ein vernünftiger und guter Weg ist, um Gefühle, Wünsche, Hoffnungen, Erwartungen und Forderungen zum Ausdruck zu bringen, wird kein Demokrat verneinen.
In Ordnung. Demonstration ist ein völlig legitimes Mittel in der Demokratie, Anliegen zum Ausdruck zu bringen. Wahrscheinlich hat jeder von uns bereits bei Demonstrationen mitgemacht und dort zum Ausdruck gebracht, was ihm missfällt oder gefällt an dieser Gesellschaft.
Meine Damen und Herren, ich sage unmissverständlich, dass niemand etwas dagegen sagen wird, wenn ein junger Mensch bei einer Demonstration mitgeht und dort seinen Gefühlen Ausdruck verleiht.
Das ist gar keine Frage, Herr Pfaffmann.
Der Streit entzündet sich aber an einer anderen Frage. Gesellschaftliche Anlässe, für die es sich zu demonstrieren lohnt, dürfen nicht dazu führen, dass wir die Verantwortung der Schule, den Unterricht zu garantieren, außer Kraft setzen.
Es kann nicht angehen, dass die Schulpflicht nicht mehr gilt, auch wenn der Anlass noch so wichtig ist, für den man demonstrieren will.
Auch der Krieg im Irak setzt die Schulpflicht in Bayern nicht außer Kraft.
Es tut mit leid, wenn ich dies in dieser Klarheit formulieren muss, aber es ist so. Es kann nicht einfach und willkürlich darüber diskutiert werden, ob plötzlich keine Schule mehr stattfindet, weil ein Anlass in der Welt entsteht und junge Menschen verständlicherweise auf die Straße gehen wollen. Dem stehen Schulzeit und Schulpflicht entgegen. Ich habe mit vielen jungen Leuten darüber diskutiert, und etliche haben eingeräumt, es sei in der Tat glaubwürdiger, dann auf die Straße zu gehen und
für den Frieden zu demonstrieren, wenn es nicht mit dem Fernbleiben vom Unterricht in Verbindung gesetzt wird.
Ich habe mit einer ganzen Reihe junger Leute gesprochen, auch mit meinen Kindern im Alter von 15, 17 und 19 Jahren, also dem betroffenen Personenkreis. Ich habe auch mit ihnen diskutiert, und sie alle haben letztlich eingeräumt, dass es eigentlich glaubwürdiger ist, wenn jemand am Nachmittag für den Frieden demonstriert und nicht unentschuldigt dem Unterricht fernbleibt.
Zwei Feststellungen möchte ich noch einbringen. Erstens haben wir im Zusammenhang mit politischer Bildung klar gesagt, es sei wichtig, dass unsere Schulen das Thema „Krieg und Frieden“ und alles, was damit zusammenhängt, aufgreifen. Dort ist der richtige Ort, wo man im Rahmen politischer Bildung dieses Thema aufnehmen und mit den jungen Leuten diskutieren soll.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine Zwischenfrage? –
In diesen Tagen des Kriegsbeginns sind etliche Schulen – da möchte ich den Schulleitern und den betroffenen Lehrern eine große Anerkennung aussprechen – dazu übergegangen, in sehr vernünftigen Veranstaltungen mit ihren Schülern das Thema zu diskutieren bzw. emotional aufzufangen. Es gab eine ganze Reihe von Gottesdiensten, von Andachten und von Diskussionen in den Schulen, hervorragend und bestens durchgeführt; das ist für mich im besten Sinne des Wortes politische Bildung in der Schule. Das kann ich nur befürworten.
Die Ministerin hat eigens schon vor Beginn des Krieges in einem Brief an die Schulen gesagt, sie wünsche, dass an den Schulen das Thema „Krieg und Frieden“ artikuliert werde. Das ist der richtige Weg und der richtige Platz, wo man die Gefühle, Fragen, Sorgen und Ängste von Kindern und Jugendlichen entsprechend aufnimmt. Dafür ist die Schule da, dafür ist der Raum da, und diesen Raum haben unsere Schulen den Schülern gegeben. Dafür verdienen sie Lob, keine Schelte von Ihnen.
Wir können die Schulpflicht nicht von vornherein generell aufheben, wenn am Vormittag demonstriert wird. Aber es ist in das Ermessen der Schulleitung gestellt, wie sie verfährt, wenn ein Schüler unentschuldigt dem Unterricht fernbleibt. Das kann in der Tat sehr unterschiedlich ausfallen. Aber der Schulleiter und der Lehrer kennt seine Schüler weitaus besser als wir.
Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie selbst haben zehn Jahre lang mehr Verantwortung für die Schulleiter eingefordert, Sie wollen, dass vor Ort entschieden wird.
Liebe Frau Radermacher, Sie waren selber Vorsitzende des Ausschusses, in dem immer wieder mehr Eigenverantwortung, Selbstständigkeit und Entscheidungsbefugnis der Schulleiter reklamiert wurde. Heute geben wir diese Entscheidungsbefugnis den Schulleitern – und Ihnen passt es wieder nicht. Es kann doch nicht sein, dass Schulleiter nur dann entscheiden sollen, wenn Ihnen die Entscheidung passt, und dass sie nicht entscheiden dürfen, wenn Ihnen die Entscheidungen nicht passen. Das kann nicht sein, das ist eine verkehrte Welt.
Liebe Frau Schieder, ich rege mich an der Stelle aus folgenden Gründen auf. Wir haben an unseren Schulen Schulleiter, Rektoren, Oberstudienrektoren, die mit dem Thema wirklich sehr verantwortungsbewusst umgehen und die genau wissen, wie sie reagieren, wenn ein Schüler dem Unterricht unentschuldigt fernbleibt. Das kann in der Tat verschiedene Reaktionen auslösen. Wenn zum Beispiel eine religiös motivierte Gruppe in der Betroffenheit des ersten Kriegstages mitdemonstriert, würde ich als Schulleiter völlig anders reagieren als bei Schülern, die schon wiederholt auffielen, weil sie dem Unterricht generell gerne fernbleiben. Da ist ein himmelweiter Unterschied. Das muss man vor Ort entscheiden lassen, und der Schulleiter muss selber sehen, was er macht, ob er die Eltern benachrichtigt, ob er lieber die Zeit nacharbeiten lässt oder aber sagt: Beweist bitte auch eure Friedensfähigkeiten, indem ihr einige Stunden in einem Altenheim aushelft. Das ist die Aufgabe eines Schulleiters; dorthin haben wir sie delegiert. Dort ist diese Aufgabe richtig angesiedelt. Es ist für mich ein Teil politischer Bildung, dass derjenige entscheidet, der die pädagogische Verantwortung für die Schüler trägt.
Deswegen, sind wir in Bayern den richtigen Weg gegangen. Das Kultusministerium hat nicht gefordert, dass Verweise ausgeteilt und Schulstrafen ausgesprochen werden. Wir haben drei Dinge gesagt: Erstens, die Sorgen, Fragen und Nöte der Schüler sind ernst zu nehmen und im Unterricht in der Schule aufzuarbeiten; das ist wichtig und richtig. Zweitens haben wir gesagt, dass kein Anlass von der Schulpflicht entbinden könne, und drittens entscheidet der Schulleiter selber, wie er damit umgeht, wenn ein Schüler dem Unterricht fernbleibt. Es stünde auch Ihnen besser an, wenn Sie mit den Organisatoren der verschiedenen Demonstrationen sprächen, damit diese auf 13.00 Uhr oder 15.00 Uhr gelegt würden. Das wäre der Glaubwürdigkeit dienlicher, weil dieser Streit niemandem hilft, erst recht nicht den Schülern.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Dr. Schuhmann.
Herr Abgeordneter, der Irak-Krieg löst gerade auch bei Schülerinnen und Schülern Fragen und Ängste aus. Die Schule ist der richtige Ort, um auf die Sorgen und Befürchtungen von Kindern und Jugendlichen in einer Krisensituation einzugehen. Das Kultusministerium hat alle Lehrerinnen und Lehrer gebeten, für die Fragen und Ängste ihrer Schülerinnen und Schüler offen zu sein und die aktuelle Situation im Unterricht in angemessener Form aufzugreifen. Schülerinnen und Schüler sollten sachlich fundiert informiert werden und in der Schule die Möglichkeit haben, miteinander zu diskutieren und Argumente auszutauschen.
Die Information und Diskussion im Klassenzimmer bzw. in der Schule kommt den individuellen Fragen und Bedürfnissen der jungen Menschen eher entgegen als groß angelegte schulübergreifende Veranstaltungen. Da die Bildung Verfassungsvorrang hat, besteht eine gesetzlich normierte Schulpflicht, die der Versammlungsfreiheit voranzustellen ist. Dies bedeutet, dass ein Engagement der Schüler außerhalb des Unterrichts möglich ist, aber den Unterricht zeitlich nicht berühren darf. Deswegen müssen Schülerinnen und Schüler, die dem Unterricht fernbleiben, um an einer Demonstration teilzunehmen, mit Ordnungsmaßnahmen rechnen.
Dabei – dies betone ich besonders – bleibt es jeder Schule überlassen, wie sie in eigener pädagogischer Verantwortung auf die Teilnahme im Einzelfall reagiert. Die Palette reicht von Ordnungsmaßnahmen bis zur Nachholung ausgefallenen Unterrichts.
Herr Abgeordneter, wir gehen sogar weiter. Wir haben die Schulen eigens gebeten, sich mit der Thematik zu beschäftigen. Viele Schulen haben dies in vorbildlicher Weise getan. Sie kennen die Beispiele aus Nürnberg. Ich nenne nur das Neue Gymnasium. Dort wurde dieses Thema zuerst aufgegriffen. In Schwabach haben das Adam-KrafftGymnasium und die Wirtschaftsschule einen Friedenskreis gegründet. Für dieses Engagement ist die Schule der richtige Ort.
Es spricht auch nichts dagegen, wenn junge Menschen in einer Demonstration ihren Gefühlen Ausdruck verleihen. In der Demokratie ist es zu begrüßen, wenn Menschen im Rahmen einer Demonstration sagen, was sie denken und fühlen. Ich möchte jedoch dringend darum bitten, dass diese Demonstrationen außerhalb der Schulzeit stattfinden müssen. Die Veranstalter sollten sich fragen, ob sie die Schülerinnen und Schüler in Bedrängnis bringen, wenn sie während des laufenden Unterrichts zu einer derartigen Demonstration aufrufen.
In vielen Fällen wurde zu Demonstrationen aufgerufen, die nach dem Unterricht stattfanden. Dagegen hat niemand etwas. Zum Teil wurden diese Demonstrationen auch von den Schulen gefördert. Ich halte es aber nicht für sinnvoll und zielführend, wenn diese Demonstrationen während des Unterrichts stattfinden.
Frau Abgeordnete, das Kultusministerium hat keine Anweisung gegeben, Verweise zu erteilen. Die Frage, wie reagiert wird, wenn Schüler unentschuldigt dem Unterricht fernbleiben, liegt in der pädagogischen Verantwortung der Schulen. Ich habe gerade in meiner Antwort gesagt, dass ein Brief der Ministerin mit einem ähnlichen Wort
laut hinausgegangen ist. Die Schulen können in eigener Verantwortung entscheiden, wie sie auf solche Fälle reagieren.
Ich halte es für sinnvoll, dass vor Ort entschieden wird. Die Situation und die Terminlage war sicherlich häufig unterschiedlich. Ich habe aber gerade in der Beantwortung der Anfrage von Herrn Abgeordneten Dr. Scholz gesagt, dass es keine generelle Befreiung von der Schulpflicht gibt. Der Krieg im Irak entschuldigt nicht das Fernbleiben vom Unterricht. Es liegt jedoch im Ermessen des Schulleiters, wie er auf solche Fälle reagiert.
Einige Schulleiter haben eine Information der Eltern für notwendig erachtet. Andere Schulleiter haben sich dafür entschieden, den Unterricht im Laufe der Woche nachzuholen. Diese Kompetenz müssen wir unseren Schulleitern zubilligen. Ich halte nichts davon, dass – so stand es in der Presse – ein Oberbürgermeister quasi eine Weisung gibt, was nicht zu tun ist, wie dies in Nürnberg geschehen ist.
Herr Abgeordneter Dr. Simon, Aufgabenträger der Schülerbeförderung sind je nach Schulart die Gemeinden, die kreisfreien Städte oder die Landkreise.
Der Landkreis, die kreisfreie Stadt wie auch die Gemeinde nehmen die Aufgaben im eigenen Wirkungskreis wahr, sodass ein weiterer Entscheidungs- und Ermessensspielraum besteht. Es würde gerade nicht dem Bestreben nach Entbürokratisierung entsprechen, wenn die Staatsregierung festlegen würde, welche kommunale Gebietskörperschaft jeweils die Koordinierung übernehmen muss.
Der Aufgabenträger erfüllt seine Verpflichtung grundsätzlich im Zusammenwirken mit Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs. Schulbusse sind zu verwenden, soweit damit die Beförderung wirtschaftlicher oder sachgerechter durchgeführt werden kann.
Den Aufgabenträgern steht es frei, eine schulartübergreifende Schülerbeförderung zu organisieren.
Das kann ich Ihnen im Augenblick leider nicht korrekt beantworten, weil ich nicht weiß, wie weit der Versicherungsschutz von entscheidender Bedeutung ist. Auch dieses Thema müsste vor Ort geklärt werden, weil in dem Fall der Auftraggeber schließlich die Kommune ist. Es wäre also sicher sinnvoll, wenn diese Frage in der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde angesprochen und geklärt würde.
Ich habe erwähnt, Frau Abgeordnete, dass es den Aufgabenträgern freisteht, eine schulartübergreifende Schülerbeförderung zu organisieren. Ich schlage vor, dass dieses Thema örtlich diskutiert wird, im Kreistag bzw. im Gemeinderat. Dort scheint mir der richtige Platz zu sein, um zu klären, ob man nicht anders verfahren kann, als man im Augenblick verfährt.
Zunächst noch einmal: Bei dieser Schülerbeförderung handelt der Landkreis, die kreisfreie Stadt sowie die Gemeinde im eigenen Wirkungskreis. Sie sprechen gerade einen Fall an, der zunächst nicht in der Anfrage vorkommt, nämlich inwieweit bei Sonderfällen die Regierung beteiligt ist, wenn es um den Transport behinderter Kinder geht. Ich bin gern bereit, diesem Thema für Sie konkret nachzugehen. Die Frage ist in dem Fall, ob man eine Abstimmung mit der Regierung herbeiführen muss, wenn über die Landkreisgrenzen hinaus zum Transport behinderter Kinder zusätzlich noch eine Buslinie eingeschaltet ist, die möglicherweise parallel zu anderen Linien geführt wird. Ich bin gern bereit, das zu klären.
Frau Abgeordnete Biedefeld, die Einrichtung eines M-Zuges im nordwestlichen Landkreis Coburg ist vorgesehen. Geplant ist ein Schulverbund mit drei Standorten: Hauptschule Bad Rodach, Hauptschule Lautertal, Volksschule Meeder.
Das Angebot an die Eltern besteht für das Schuljahr 2003/04. Ein Informationsabend wurde an der Volksschule Meeder am 25. Februar 2003 durchgeführt, bei dem 62 Personen, auch von benachbarten Schulen, anwesend waren.
Derzeit liegen allerdings für eine M7 nur neun Anmeldungen vor, zwei aus Bad Rodach und sieben aus Meeder. Fünf der neun gemeldeten Schüler nehmen am Probeunterricht für die vierstufige Realschule bzw. die Wirtschaftsschule teil, sodass sich diese Zahl möglicherweise noch verringert. Insofern kann ich Ihnen diesbezüglich im Augenblick keine verbindliche Antwort geben.
Das Thema müsste vor Ort noch geklärt werden in der Entscheidungsbefugnis der Regierung von Oberfranken bzw. des zuständigen Schulamtes. Die Standorte sind schließlich nicht vom Ministerium festgelegt worden. Meines Erachtens hängt das von den Räumlichkeiten ab, auch von der Zahl der Schüler, die aus den jeweiligen Standorten kommen. Wir wünschen uns, dass diese Klärung vor Ort getroffen wird, weil wir mit Sicherheit nicht im Ministerium entscheiden können, welcher der drei Standorte der geeignete ist.
Schöner ist immer eine Zweifachturnhalle. Aber in der heutigen Zeit weiß ich nicht, ob sie ohne weiteres zu finanzieren wäre. Ich kenne auch die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde nicht. Wenn sie über starke Steuereinnahmen verfügt, dann kann sie ihre Planungen sicherlich etwas großzügiger gestalten. Schulaufsichtlich muss das im Detail geprüft werden. Auch wie die Schülerentwicklung in den nächsten Jahren vor Ort sein wird und ob auf Dauer eine Zweifachturnhalle schulischerseits
benötigt wird. Da kenne ich logischerweise die Details auch der Beantragung nicht.
Hier gibt es entsprechende Regelungen. Wir haben das Schulfinanzierungsgesetz diesbezüglich verändert und klar formuliert. Damit ist auch eine Rechtsgrundlage gegeben, wie finanziert wird.
Herr Präsident, Hohes Haus! Selten besteht bei einem heiklen Thema so viel Übereinstimmung wie bei diesem. Für mich gibt es zwei Gründe, mich über diese Übereinstimmung besonders zu freuen. Ich selber war vor 25 Jahren als Religionslehrer gemeinsam mit einem Geschichtslehrer und zwei Schulklassen in Flossenbürg. Wir haben damals nicht nur die Gedenkstätte besucht und einen Gedenkgottesdienst gehalten, sondern wir haben uns zusammen mit den Schülern Gedanken darüber gemacht, dass Manches in einem Zustand ist, der verändert werden müsste. Umso mehr freut es mich, dass wir jetzt einen Punkt erreicht haben, von dem aus wir einer
seits auf das zurückblicken können – Kollege Spaenle hat es getan –, was in den letzten Jahren geschehen ist, und an dem – das ist jetzt der Schritt nach vorne, Kollege Dürr – wir andererseits eine Form gefunden haben, um die Gedenkstätten auch für die Zukunft zu sichern und sie so zu erhalten, dass sie für nachfolgende Generationen ein ganz entscheidender und wichtiger Lernort werden.
Ich kann mich noch daran erinnern, als ich mit ein paar Kollegen – Kollege Stahl, Kollege Schneider, Kollege Thätter und Kollege Brunner sitzen hier – vor sechs oder sieben Jahren in Flossenbürg war. Damals bestand in der Tat dringender Handlungsbedarf. Wir wurden damals von Herrn Heger begleitet. Ich möchte diesen Namen ausdrücklich nennen, und ich möchte auch Sie, Frau Radermacher, in meinen Dank einbeziehen, weil ich mich gerne an die Diskussionen im Bildungsausschuss zurückerinnere, wo wir übereinstimmend festgestellt haben, dass bei den Gedenkstätten etwas geschehen muss.
Jetzt ist etwas geschehen. Wir haben heute in Flossenbürg eine Gedenkstätte, die meines Erachtens in der Tat wirklich würdig und auch ein echter Lernort für nachfolgende Generationen ist. Die Gedenkstätte ist auch gut besetzt. Ich möchte hier ausdrücklich Herrn Skriebeleit erwähnen, der gute Arbeit leistet. Ich bin mir sicher, dass die örtlichen Abgeordneten, die Herren Stahl und Möstl, dies bestätigen können. Auch den Einsatz des Bürgermeisters Herrn Werner möchte ich seitens der Staatsregierung dankbar erwähnen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in dieser Stunde soll ein Gesetz verabschiedet werden, welches in der Tat über die Zeit hinaus wirken soll. Es ist kein Gesetz wie viele andere Gesetze, die wir hier verabschieden. Ludwig Spaenle hat es betont: Dieses Gesetz geht etwas tiefer. Es nimmt die deutsche Geschichte mit ihren Verirrungen auf, und es stellt sicher, dass die Erinnerung an die Barbarei und die Verbrechen des Nationalsozialismus aufrechterhalten bleibt. Diese Erinnerung aufrechtzuerhalten ist, in der Tat ein Leitmotiv für die rechtsstaatliche Ordnung und für die demokratische Kultur der Bundesrepublik Deutschland geworden. Es muss uns allen daran gelegen sein, die KZ-Gedenkstätten zu erhalten. Ich habe es bereits erwähnt: Sie sind für die jüngere Generation wichtige Lernorte der politischen Bildung, da sie nicht nur das historisch Geschehene anschaulich und begreiflich machen, sondern weil sie auch zum Nachdenken darüber anregen, welche Folgerungen der Einzelne für die Gestaltung einer menschenwürdigen Zukunft daraus zu ziehen hat.
Mit dem Gesetz über die Errichtung der „Stiftung Bayerische Gedenkstätten“ wollen wir nach den erheblichen Anstrengungen für die beiden Gedenkstätten in den letzten Jahren einen zweiten Schritt tun. Wir wollen den Gedenkstätten einen neuen rechtlichen Rahmen geben, der ihren Bestand und ihre Bedeutung für die Zukunft sichert. Zwei Leitgedanken haben in dem von der Staatsregierung vorgelegten Gesetzentwurf ihren Ausdruck gefunden. Erstens verfolgen wir das Ziel, die Erhaltung und die Erfüllung der Aufgaben der Gedenkstätten sowie ihre weitere Entwicklung als wesentliche
Bestandteile der Bildung und der Kultur in unserem Land dauerhaft zu sichern. Dazu ist die auf unbegrenzte Dauer errichtete Stiftung die am besten geeignete Rechtsform. Als Stiftung des öffentlichen Rechts bleibt die Gedenkstättenstiftung gleichwohl dem Freistaat Bayern eng verbunden. Der Freistaat übernimmt mit dem Gesetz die Verpflichtung, die Finanzierung der Gedenkstätten durch regelmäßige Zuwendungen aus dem Staatshaushalt weiterhin zu gewährleisten.
Der zweite Leitgedanke war, die bisher staatlichen Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg aus der alleinigen Verantwortung des Staates herauszulösen und sie gleichsam in die Mitte der Gesellschaft zu stellen. Die Pflege eines lebendigen Geschichtsbewusstseins, die Weitervermittlung der geschichtlichen Erfahrungen und die Einsicht in die daraus erwachsenen Grundwerte der Demokratie und der Menschenrechte können nicht allein Sache des Staates sein, sondern sie sind Aufgabe der Gesellschaft insgesamt und letztlich jedes einzelnen Bürgers. Wir haben deshalb im Gesetz eine breite gesellschaftliche Beteiligung an den Organen der Stiftung festgeschrieben. Sie geht weit über das hinaus, was für die bestehenden Gedenkstättenstiftungen der Länder Brandenburg und Thüringen vorgesehen ist.
Wir gehen davon aus, dass sich der Bund in Zukunft noch stärker als bisher an der Entwicklung und Finanzierung auch der bayerischen Gedenkstätten beteiligen wird. Im Übrigen ist sehr deutlich erkennbar geworden, dass gerade Flossenbürg mit seinen vielen Außenlagern eine Bedeutung hat, die über Jahrzehnte in dieser Form von vielen Stellen verkannt worden ist. Die Außenlager – ich erwähne nur Hersbruck – sind für unsäglich viele Menschen zum Ort des Leidens geworden, vor allem auch für Menschen aus den Ostgebieten. Die Erhaltung dieser Stätten als nationale Aufgabe zu sehen, ist für mich auch eine Forderung an alle, die in Berlin Mitverantwortung tragen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, durch die Mitwirkung der Bürgermeister der Sitzgemeinden Dachau und Flossenbürg im Stiftungsrat soll die Einbindung der Gedenkstätten in das örtliche Umfeld gesichert und gestärkt werden. Die Vertretung der Kirchen und Religionsgemeinschaften gründet sich vor allem auf die Überlegung, dass sie die wichtigsten gesellschaftlichen Institutionen sind, die die ideellen Ziele der Gedenkstätten weitertragen. Besonders aber lag es uns daran, auch den Opfergruppen Sitz und Stimme in den Gremien der Stiftung zu geben. Deshalb sollen im Stiftungsrat drei Vertreter der Organisationen ehemaliger Häftlinge, ein Vertreter des Comité International de Dachau, ein Vertreter der Häftlingsorganisationen von Flossenbürg und ein Vertreter der Organisationen ehemaliger Häftlinge in Israel vertreten sein. Damit wird nicht zuletzt der internationalen Bedeutung der beiden Gedenkstätten Rechnung getragen.
Hohes Haus, es ist mir ein großes Anliegen, Ihnen sehr herzlich für die sehr niveauvollen Beratungen in den zuständigen Ausschüssen zu danken. Ich möchte ausdrücklich die Sprecher der Fraktionen erwähnen, Herrn Spaenle, Herrn Hahnzog und Herrn Dürr, die ein Selbstbekenntnis von den Gedanken abgelegt haben, die sie in
das Gesetzgebungsverfahren eingebracht haben, um einen gemeinsamen Beschlussvorschlag zu formulieren. Meine Damen und Herren, ich hoffe dass eine breite Akzeptanz der Gedenkstättenstiftung eine erfolgreiche Arbeit ermöglicht. Dies wünsche ich mir und danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, Hohes Haus! Herr Dr. Dürr, ich will Herrn Spaenle nicht korrigieren, ganz im Gegenteil. Er hat das Thema dieser Diskussion genau auf den Punkt gebracht und völlig richtig darauf hingewiesen, warum dieser Versuch in Erlangen nicht weitergeführt werden konnte und wie die Rechtslage aussieht. Das möchte ich detailliert ergänzen. Ich weiß, dass die Redezeit begrenzt ist.
Die Staatsregierung kann diesem Antrag aus formalen Gründen nicht zustimmen. Er verkehrt Voraussetzung und Folge. Die Schaffung der Voraussetzungen zur Einrichtung von islamischem Religionsunterricht im Sinne von Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes und Artikel 136 Absatz 2 der Bayerischen Verfassung und gemäß Artikel 46 Absatz 1 des Bayerischen EUG ist Sache des Antrag stellenden Vereins und nicht der Staatsregierung. Die Staatsregierung hat die Aufgabe zu überprüfen, ob die Antragstellerin die Voraussetzungen erfüllt, die einen Anspruch auf die Einrichtung von islamischem Religi
onsunterricht begründen. Gegenstand der Überprüfung wäre insbesondere, ob es sich bei der Antragstellerin um eine Religionsgemeinschaft im Sinne von Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes handelt. Wenn die Prüfung ergäbe, dass die rechtlichen Voraussetzungen im Sinne des Artikels 7 Absatz 3 des Grundgesetzes erfüllt sind und darüber hinaus weitere, durch das Bayerische EUG geforderte pädagogische und organisatorische Voraussetzungen, zum Beispiel Lehrkräfte, Lehrplan, Größe der Unterrichtsgruppen, könnte man den Unterricht einrichten. Bei Nichterfüllung dieser Voraussetzungen durch die Antragstellerin dürfte er dagegen nicht eingerichtet werden.
Nein, ich habe so wenig Redezeit. – Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, Sie wissen genau, dass auch in anderen Ländern derartige Anträge gestellt wurden, denen nicht stattgegeben werden konnte, weil die vom Grundgesetz geforderten Voraussetzungen bislang nicht erfüllt waren. So müssen die religiöse Grundlage, die Organisationsstruktur, die Vertretungsbefugnis der maßgeblichen religiösen und rechtlichen Leitungsorgane sowie die Mitgliedschaftszugehörigkeit der Schüler und Erziehungsberechtigten bestimmt sein. Die genannten Bestimmungen fordern eine Instanz, die als von den Mitgliedern der Religionsgemeinschaft anerkannte oder bevollmächtigte Autorität legitimiert ist, die Übereinstimmung des Religionsunterrichtes mit den religionsspezifischen Grundsätzen der Religionsgemeinschaft festzustellen.
Die Ansprüche sind sehr hoch. Wir können gar nicht anders, als dieses gründlich zu prüfen, was wir auch tun. Sie wissen allerdings auch, dass es bereits eine Klage in Nordrhein-Westfalen gab, die zu Ungunsten der Antragsteller ausgefallen ist.
Nein. Bisher gibt es kein Land, in dem diesem Antrag stattgegeben wurde. Kollege Spaenle hat völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass wir dazu gezwungen sind – wir können gar nicht anders –, sorgfältig zu prüfen, ob das erfüllt ist.
Bei den drei Anträgen, die wir vorliegen haben, ist vor allem ein Punkt offenkundig nicht erfüllbar, nämlich dass die religiösen Inhalte verbindlich bestimmt werden.
Da ist die Situation eine andere. Hier hat man eine Interessengruppe zur Einführung des islamischen Religionsunterrichts gegründet, die nicht für sich definieren kann, was der religiöse Inhalt ist.
Nein, das ist der entscheidende Unterschied. Wenn Sie das nicht wahrhaben wollen, dann ist eine sachliche Debatte nicht möglich.
Es ist nicht möglich, zu diskutieren, wenn Sie die Anforderungen des Grundgesetzes einfach ignorieren.
Wenn Sie ignorieren, was gefordert ist, können Sie auch nicht verstehen, warum der Schulversuch nicht zugelassen werden kann. Ich kann den Schulversuch nur dann zulassen, wenn es einen islamischen Religionsunterricht gibt. Ich kann keinen Schulversuch gestatten, der auf einem islamischen Religionsunterricht aufbauen soll. Das ist der logische Hintergrund, warum der Schulversuch im Moment nicht durchgeführt werden kann.
Herr Vogel, ich habe mit dem Oberbürgermeister von Erlangen telefoniert. Er hat gesagt, ihm geht es darum, dass ein Islamunterricht in deutscher Sprache stattfindet. Dem wird stattgegeben. Wir haben inzwischen an zwölf Schulen in Bayern, unter anderem an der fraglichen Schule in Erlangen, eine islamische Glaubensunterweisung in deutscher Sprache eingeführt.
Jetzt möchte ich noch sagen, warum mir die GRÜNEN heute wirklich stinken.
Sie ärgern mich.
Sie haben offenkundig bislang nicht wahrnehmen wollen, dass wir in Bayern mehr getan haben als alle anderen Länder in Deutschland zusammen, was die islamische Glaubensvermittlung anbelangt. Wir haben für über 12000 islamische Kinder eine islamische Glaubensunterweisung seit fast 20 Jahren in diesem Lande. Es gibt kaum ein Bundesland, das dafür annähernd so viele Lehrer und Stunden eingesetzt hat wie wir. Kaum ein Land hat so intensiv versucht, den islamischen Kindern die Chance zu geben, den eigenen Glauben in der Schule zu erfahren. Jetzt ausgerechnet Bayern vorzuführen, dass wir nicht genügend tun würden, finde ich eine Unverschämtheit. Das möchte ich in aller Deutlichkeit sagen.
Ich bin der Letzte, der sich dagegen wehrt, dass wir in sachlicher Weise darüber reden, wie es zu einem islamischen Religionsunterricht kommen kann, der die Bedingungen erfüllt. Das ist nicht die Frage. Deshalb wurde
ein runder Tisch eingerichtet und wird eng zusammengearbeitet. Wir können aber nicht an der Verfassung vorbei entscheiden, ob die GRÜNEN das wollen oder nicht.
Gestatten Sie mir abschließend eine sehr persönliche Äußerung. Ich hätte mir gewünscht, dass die GRÜNEN in gleicher Weise für das Kreuz in den Schulen eingetreten wären, wie sie heute für den islamischen Religionsunterricht eintreten.
Frau Abgeordnete, die Volksschule Rednitzhembach ist mit 526 Schülerinnen und Schülern in 22 Klassen der Jahrgangsstufen 1 bis 9 zusammen mit der Volksschule Georgensgmünd die größte Grund- und Hauptschule im Landkreis Roth, wie Sie zu Recht feststellen. Die Konrektorin dieser Schule, Frau Fiermann Silvelie, wurde aufgrund eines schweren Krankheitsfalles in der unmittelbaren Verwandtschaft kurzfristig beurlaubt, da sie Pflegedienste zu übernehmen hat.
Daraufhin wurde im Schulanzeiger 7/2002 die Stelle der Konrektorin ausgeschrieben. Die Vorlage der Bewerbungen bei der Regierung war für den 5. August 2002 terminiert. Es wurden neun Bewerbungen vorgelegt. Der Besetzungsvorschlag der Regierung stieß jedoch am 12. August 2002 beim Bezirkspersonalrat auf Widerspruch. Daraufhin wurde der gesamte Vorgang von der Personalrechtsabteilung überprüft. Es wurden nun erneute Vorstellungsgespräche mit weiteren Bewerbern für den 22. November 2002 anberaumt. Die Verzögerung der Stellenbesetzung ist in diesem Falle demnach mit dem Veto des Bezirkspersonalrats zu erklären.
Die Situation der Schule erschwerte sich dadurch, dass sich der Schulleiter der Volksschule Rednitzhembach nach den Sommerferien zwei Operationen unterziehen musste. Der Unterrichtsausfall konnte jedoch durch den Einsatz Mobiler Reserven verhindert werden.
Die Tätigkeiten und Aufgabengebiete der Schulleitung wurden in der Zeit von Schuljahresbeginn bis Mitte Oktober kommissarisch, mit den entsprechenden Anrechnungsstunden, an den an der Schule tätigen Lehrer Seifert übertragen. Seit vier Wochen nimmt der Schulleiter die Aufgaben der Schulleitung wieder selbst wahr. Den Unterricht nimmt er voraussichtlich ab Ende nächster Woche wieder auf. Bis dahin wird er noch vertreten.
Der Elternbeiratsvorsitzenden, die sich telefonisch mit einer Beschwerde über die führungslose Schule an das
Staatsministerium gewandt hatte, wurde der Sachverhalt genau erklärt.
Aufgrund der besonderen Personalsituation an der Volksschule Rednitzhembach wird die Regierung von Mittelfranken das Besetzungsverfahren noch in diesem Schuljahr zügig zum Abschluss bringen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Zusatzfrage: Die Fragestellerin.
Frau Abgeordnete, das ist das übliche Verfahren im gesamten Land. Während der Schulzeit soll kein Lehrer für die Besetzung von Funktionsstellen aus den Klassen genommen werden. Das ist vernünftig, um nicht unnötigerweise während des Schuljahres einen Lehrerwechsel in einer Klasse vornehmen zu müssen. Das Verfahren wird generell mit wenigen Ausnahmen angewandt. Im vorliegenden Fall sind leider zwei Problemfälle, sowohl beim Rektor als auch bei der Konrektorin, aufgetreten. Ich bin dafür – ich glaube, es wird auch so kommen, ich werde mich auch persönlich noch um den Fall kümmern –, dass ein Wechsel bzw. eine Zuweisung noch während des Schuljahres erfolgt.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Zusatzfrage: Frau Schmitt-Bussinger.
Diese Tatsache ist mir, zumindest aus den vorliegenden Unterlagen, nicht bekannt. Ich meine, es ist der Sache sicherlich dienlich, wenn möglichst bald wieder eine Lehrkraft dort hin kommt. Es war ursprünglich beabsichtigt, dass zum Schuljahresbeginn eine Konrektorin eingestellt wird. Es gab jedoch Komplikationen mit dem Bezirkspersonalrat, auch mit Bewerbungen, die parallel liefen, und über die erst entschieden werden musste. Das war etwas komplex. Ich habe mich in den Fall eingelesen. Ich meine, wir müssen schauen, dass die Schule bald wieder sowohl durch den Rektor, der jetzt wieder mit dem Schuldienst anfängt, als auch durch einen Konrektor vertreten wird. Ich gehe davon aus, dass wir in den nächsten Monaten eine befriedigende Lösung finden werden, natürlich unter der Voraussetzung, dass das Verfahren nicht wieder blockiert wird, wie das im Sommer der Fall war.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Letzte Zusatzfrage: Frau Schmitt-Bussinger.
Das ist schwer zu prognostizieren, weil nicht feststeht, wer die Stelle bekommt und welche Probleme mit der Benennung verbunden sind. Man muss immer auch die abgebende Schule berücksichtigen. Ich kann nicht das eine Loch schließen und gleichzeitig ein anderes aufreißen. Damit wäre niemandem gedient. Das heißt, man versucht, einen Zeitpunkt zu finden, der auch für die abgebende Schule verträglich ist. Ich kann mir – ich möchte das aber nicht als verbindlichen Zeitpunkt verstanden wissen – das Halbjahresende als Schnittpunkt vorstellen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Danke schön, Herr Staatssekretär.
Die nächsten Fragen betreffen den Bereich des Innenministeriums. Ich bitte Herrn Staatsminister Dr. Beckstein um die Beantwortung der Fragen. Nächster Fragesteller ist Herr Kobler.
Herr Präsident, Hohes Haus! Die KZ-Gedenkstätten sind Zeugen einer unheilvollen Vergangenheit. Die Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus bleibt jedoch auch in Gegenwart und Zukunft von Bedeutung. Sie ist zu einem Leitmotiv für die rechtsstaatliche Ordnung und für die demokratische Kultur der Bundesrepublik Deutschland geworden. Für die jüngere Generation und für die nachfolgenden Generationen sind die Gedenkstätten wichtige Lernorte der politischen Bildung, da sie nicht nur das historisch Geschehene anschaulich und begreiflich machen, sondern auch zum Nachdenken darüber anregen, welche Folgerungen daraus für den Einzelnen und für die Gestaltung einer menschenwürdigen Zukunft erwachsen.
Der Freistaat Bayern hat in den zurückliegenden Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, die staatlichen Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg in wesentlichen Teilen neu zu gestalten, ihre Ausstattung zu verbessern und sie stärker in das Bildungssystem einzubeziehen.
Daneben sind in Bayern in den letzten Jahren verschiedene andere Einrichtungen mit ähnlicher Zielsetzung entstanden, insbesondere das Dokumentationszentrum „Reichsparteitagsgelände Nürnberg“ und die Dokumentationsstätte „Obersalzberg“. Mit dem nunmehr vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Bayerische Gedenkstätten“ will die Staatsregie
rung der Gedenkstättenarbeit in Bayern einen neuen rechtlichen Rahmen und neue Impulse geben.
Oberstes Ziel des Gesetzesvorhabens ist die Erhaltung der Gedenkstätten und die langfristige Sicherung der Erfüllung ihrer Aufgaben. Dazu wird die Errichtung einer Stiftung des öffentlichen Rechts vorgeschlagen, in die der Freistaat Bayern als Stifter die staatlichen Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg einbringt. Das bedeutet keinen Rückzug des Staates aus der Verantwortung für die Gedenkstätten. Als Stiftung des öffentlichen Rechts bleibt der neue Rechtsträger weiterhin dem Freistaat Bayern eng verbunden. Der Freistaat übernimmt deshalb mit dem Gesetz auch ausdrücklich die Verpflichtung, weiterhin die Finanzierung der Gedenkstätten durch regelmäßige Zuwendungen zu gewährleisten.
Der Freistaat Bayern behält auch weiterhin durch seine Vertreter im Stiftungsrat einen maßgeblichen Einfluss auf wesentliche Entscheidungen der Stiftung. Auch das gehört zum Wesen einer Stiftung. Die Rechtsform der Stiftung bietet jedoch gleichzeitig die Möglichkeit, auch Vertreter anderer beteiligter öffentlicher Körperschaften, insbesondere des Bundes, der Stadt Dachau und der Gemeinde Flossenbürg sowie Vertreter der Opfergruppen und der wichtigen gesellschaftlichen Organisationen in die Gremien der Stiftung einzubeziehen und ihnen unmittelbare Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte zu geben.
Mit dem Gesetzentwurf wird die Absicht verfolgt, eine breite gesellschaftliche Beteiligung an der Arbeit der Gedenkstätten sichtbar werden zu lassen. Gedenkstättenarbeit ist nicht allein eine staatliche Aufgabe; sie bedarf notwendigerweise einer breiten gesellschaftlichen Unterstützung. In die Stiftung werden zunächst nur die beiden staatlichen Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg eingebracht. Der Gesetzentwurf lässt jedoch die Möglichkeit offen, dass der Stiftung in Zukunft auch andere, den Gedenkstätten dienende Einrichtungen in Bayern im Wege der Zustiftung übertragen werden oder dass sie solche Aufgaben für andere Einrichtungen übernimmt. Dadurch bietet sich die Chance, die derzeit noch auf verschiedene Rechtsträger verteilten Aufgaben zu bündeln und manche noch bestehende Problemfälle einer Lösung zuzuführen.
Dem vorliegenden Gesetzentwurf sind gründliche Überlegungen und breit angelegte Konsultationen vorausgegangen. Wir haben uns bemüht, den zahlreichen Anregungen, die uns vor allem in der Anhörung des Bildungsausschusses zugegangen sind, ebenso Rechnung zu tragen wie den Anliegen der Vertreter der Opfergruppen. Ich hoffe, dass uns dies optimal gelungen ist. Ich würde mich freuen, wenn das Gedenkstättenstiftungsgesetz im Bayerischen Landtag über die Parteien hinweg eine breite Zustimmung fände. Ich bedanke mich ausdrücklich für die gute parteiübergreifende Zusammenarbeit bei der Beratung dieses Gesetzes im Rahmen der Anhörung.
Herr Abgeordneter Strasser, Errichtungsvarianten der genannten Art wurden sowohl mit den Betroffenen erörtert als auch rechtlich und insbesondere unter Gesichtspunkten des Bedarfs sowie möglicher Auswirkungen auf die im fraglichen Bereich vorhandenen drei privaten und zwei staatlichen Realschulen geprüft. Ausreichend sichere Aussagen über das für ein differenziertes Unterrichtsangebot erforderliche dauerhaft ausreichende Schüleraufkommen waren bisher nicht möglich. Die Entscheidung wurde deshalb wiederholt zurückgestellt, um weitere verwertbare Erkenntnisse zur Geburtenentwicklung und zum Schüleraufkommen zu gewinnen. Ob die Zahlen des begonnenen Schuljahres 2002/2003 eine klarere Entscheidungsgrundlage bieten, wird in diesen Wochen geprüft.
Ergänzend möchte ich Folgendes hinzufügen: Es gab in der Tat auf Initiative von Abgeordnetem Winter schon weitreichende Verhandlungen mit einem privaten Träger, die in die Zusage mündeten, dass eine Auslagerung der fünften und sechsten Klassen nach Höchstädt möglich wären. Dieser private Träger hat allerdings kurz vor der Umsetzung zurückgezogen.
Wie ich bereits in der Beantwortung Ihrer ersten Frage hervorgehoben habe, wird im Moment geprüft, wie die Geburtenentwicklung verläuft und wie sich das Schüleraufkommen in dieser Region weiterentwickelt. Auch die Zahlen des neuen Schuljahres werden sicherlich in die Überlegungen mit einfließen, ob wir Ausweitungen brauchen.
Herr Abgeordneter, das ist in dieser definitiven Form nicht möglich, weil der Zeitraum für die Erhebung der Zahlen davon abhängig ist, was in den umliegenden Landkreisen und im gesamten Regierungsbezirk an Zahlenmaterial erhoben werden muss, d.h. wir können nicht innerhalb kürzester Zeit so verbindlich prüfen, dass eine klare Aussage möglich ist. Aber ich sichere Ihnen gerne zu, dass eine rasche Überprüfung erfolgen wird.
Ich kann die Frage beantworten. – Herr Abgeordneter Winter, ich kann mich erinnern, dass Sie mit den Verantwortlichen des Landkreises bei mir waren – es müsste im Frühjahr 2001 gewesen sein – und aus nachvollziehbaren Gründen sehr auf die Außenstelle Höchstädt gedrängt haben. Allerdings hat sich dabei herausgestellt – was jetzt auch Gegenstand der Antwort war –, dass die Errichtung einer staatlichen Schule so ohne weiteres nicht möglich gewesen ist. Wir haben Ihnen aber im Gespräch die Zusage gegeben, dass der private Träger, wenn er eine Außenstelle errichten will, mit den Klassen fünf und sechs anfangen kann, und haben – ausgesprochen wohlwollend im Hause weiterbegleitet – dem Träger auch in Aussicht gestellt, sehr schnell das entsprechende Genehmigungsverfahren durchzuziehen. Wie gesagt: Der Träger hat sich nicht mehr gemeldet bzw. ist offenkundig von seinem Vorhaben abgekommen.
Herr Abgeordneter Egleder, die durch das Kienbaum-Gutachten vorgeschlagenen Maßnahmen zur Bewältigung des Schülerbergs werden nicht fortgeführt und haben in Gänze nicht gegriffen.
Richtungweisend sind zum einen der Beschluss des Bayerischen Landtags, dass seit dem Schuljahr 1999/2000 die verfügbaren Sondermittel auch zur Beschäftigung hauptberuflicher Lehrkräfte umgeschichtet werden können, und zum anderen die fortlaufende Erhöhung der für den Ausgleich der Kienbaum-Maßnahmen im Bereich des Schulsports zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel. Bei den zweiten Nachtragshaushaltsverhandlungen 2002 konnte eine nochmalige Steigerung der hierfür eingestellten Mittel um 1,534 Mio. e auf nunmehr insgesamt 22,9 Mio. e erreicht werden.
Damit ist die Staatsregierung ihrem Ziel, an allen Schularten mittelfristig eine Rückgewinnung der dritten Sportstunde an den von den Kienbaum-Maßnahmen betroffenen weiterführenden Schulen sicherzustellen, einen wichtigen Schritt näher gekommen. Die von der Staatsregierung initiierten Maßnahmen haben wie folgt gegriffen:
Im Schuljahr 2000/2001 konnte der Rückgang des Sportunterrichts gestoppt werden, im darauffolgenden Schuljahr konnte sogar erstmals wieder ein Aufwärtstrend an den weiterführenden Schulen verzeichnet werden. Trotz weiterhin steigender Schülerzahlen ist der Bayerischen Staatsregierung damit die Trendwende bei der Umsetzung ihres Ziels der schrittweisen Rückgewinnung der dritten Sportstunde gelungen.
Diese positive Entwicklung wird durch den Beschluss des Bayerischen Landtags unterstrichen, dass die Rückkehr zu drei Wochenstunden Sportunterricht zunächst in den Jahrgangsstufen 5 und 6 – das ist der erweiterte Basissportunterricht – erfolgen solle.
Dieses Ziel wurde im abgelaufenen Schuljahr an den Gymnasien bereits vollständig und an den Realschulen fast vollständig erreicht. Im laufenden Schuljahr wird auch in allen Klassen der Jahrgangsstufen 5 und 6 an den Hauptschulen die vollständige Erteilung der dritten Sportstunde Wirklichkeit werden, da in den Anweisungen des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Klassenbildung entsprechende Vorgaben gemacht wurden. Darüber hinaus sind in allen Schularten den Schulleitern für das laufende Schuljahr vom Kultusministerium verbindlich zu erreichende Sportstundenindizes vorgegeben worden, die zu einer weiteren Steigerung der Landesindizes führen werden.
Ein Weiteres wird die in der neuen Stundentafel für die Gymnasien verbindliche Festlegung tun, dass in den Jahrgangsstufen 5 und 6 vier Wochenstunden und in den Jahrgangsstufen 7 und 8 drei Wochenstunden Sport zu erteilen sind.
Die aufgezeigten Maßnahmen verdeutlichen den hohen Stellenwert, den die Staatsregierung dem Schulsport als unaustauschbarem Bestandteil in der Gesamterziehung unserer Schülerinnen und Schüler beimisst.
Zur Frage der Zahl der Sportstudierenden teilte das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Folgendes mit: Seit 1987 ist die Zahl der lehramtsorientierten Sportstudierenden für alle Schularten kontinuierlich gestiegen und hat ihren Höhepunkt im Jahr 1997 erreicht. Die Gesamtzahl 1987 betrug 1955, die Gesamtzahl 19976380, was mehr als eine Verdreifachung ist.
Zwischen 1998 und 2000 war die Zahl der Sportstudierenden rückläufig, da die Zahl der Studienanfänger als Folge der durch die Kienbaum-Maßnahmen eingetretenen Bedarfsminderung stark zurückging. Die Gesamtzahl der Studierenden lag im Jahr 2000 jedoch immer noch um mehr als 70% über der Gesamtzahl des Jahres 1987.
In den letzten beiden Jahren hat sich die Zahl der Studienanfänger wieder stabilisiert. Es ist davon auszugehen, dass sie wieder steigen wird, wenn die Abiturienten erkennen, dass sich durch die derzeit anrollende Pensionierungswelle und die Rückgewinnung der dritten Sportstunde erneut ein hoher Bedarf an Sportlehrern abzeichnet.
Herr Abgeordneter Egleder, Sie wissen ebenso gut wie ich, wie viele Sportstunden stattfinden, dass die Grundschule überhaupt nicht von den Kürzungen betroffen war und wir eine Fülle von Maßnahmen, zum Beispiel die „bewegte Grundschule“, die Aktion „Schule und Vereinssport“, „Sport nach 1“ und vieles mehr, ergriffen haben. Das zeigt, dass der Sportunterricht in Bayern einen hohen Stellenwert hat. Die von mir geschilderten Maßnahmen zeigen, dass wir bestrebt sind, den Sportunterricht auszubauen. Ich kann deshalb Ihre Auffassung, die Schuljugend hätte einen Bewegungsnotstand, nicht teilen. Die mangelnde Bewegung Jugendlicher, die Sie als Bewegungsnotstand bezeichnen, müsste meiner Meinung nach auch innerhalb der Familie diskutiert werden.
Es ist zwar erfreulich, wenn wir mehr Sportunterricht erteilen können, aber 45 Minuten mehr oder weniger Sportunterricht können nicht die mangelnde Bewegung im häuslichen Bereich ausgleichen. Ich appelliere an die Eltern, darauf zu achten, dass sich die Kinder bewegen. Dies muss schon im Vorschulalter geschehen. Die Eltern müssen darauf achten, dass die Kinder viel laufen, dass sie wandern und in den Vereinen Sport treiben. Ich bin der Auffassung, dass der Staat nicht die Bewegung jedes Menschen bzw. jedes Schülers garantieren kann.
Wir können zwar die Rahmenbedingungen an den Schulen schaffen, was auch geschehen ist, ich würde mir aber auch wünschen, dass weniger Entschuldigungen für Kinder ausgestellt werden, die eigentlich durchaus in der Lage wären, am Sportunterricht teilzunehmen. Oft werden die Kinder mit teils fadenscheinigen Argumenten entschuldigt. Das sind in der Regel die Kinder, die den Sportunterricht dringend nötig hätten.
Sportlehrer klagen immer wieder darüber, dass viele Schülerinnen und Schüler nicht am Sportunterricht teilnähmen, weil sie mit fadenscheinigen Begründungen
entschuldigt würden. Dies ist vor allem in Anbetracht der gut ausgestatteten Sportstätten und des hervorragenden Personals nicht hinnehmbar. Ich würde mir wünschen, Herr Egleder, dass wir gemeinsam eine Aktion starten, um dies zu ändern.
Das ist Ihre Aufgabe, Herr Präsident.
Herr Abgeordneter Egleder, wie Sie sicher aus meiner Antwort herausgehört haben, hat sich die Zahl der Sportstudenten innerhalb von zehn Jahren verdreifacht. Die Zahl ist dann wieder leicht zurückgegangen, jetzt steigt sie wieder an. Wir werden darüber hinaus bei den Fachlehrern Veränderungen vornehmen, um Lehrer zu gewinnen, die als Sportlehrer ausgebildet sind und einen breiten Stundenpool abdecken können.
Herr Abgeordneter Prof. Dr. Gantzer, für die genannte Schule wurde zum Schuljahr 2002/2003 ein Budget von 933 Lehrerstunden ermittelt. Mit Abschluss der Personalpla
nung Anfang August 2002 war die Schule mit 933 Lehrerstunden versorgt. Krankmeldungen lagen zum damaligen Zeitpunkt nicht vor.
Dem Gymnasium in Planegg wurden nachträglich 15 Stunden für überhälftige Verträge für Erkrankung, Teilzeit oder Ähnliches zugestanden. Nach dem jetzigen Stand sind von den insgesamt 53 Stunden für überhälftige Verträge nur zwei Verträge im Umfang von 41 Stunden abgerufen worden. 12 Stunden stehen der Schule also derzeit noch zur Verfügung. Nach Aussage der Schulleitung sind ferner 20 Stunden für unterhälftige Verträge nicht vergeben, da kein geeignetes Lehrpersonal gefunden werden konnte. Ein Teil der nicht vergebenen Stunden – 17 Stunden – wird im Moment durch den Einsatz mobiler Reserven abgedeckt. Aufgrund von Erkrankungen entfallen zwölf Stunden Sport.
Die höchste Schülerzahl tritt im laufenden Schuljahr in der Jahrgangsstufe 10 auf. In den beiden 10. Klassen ist die Gesamtschülerzahl ungleich verteilt: 31 bzw. 36 Schüler. Ein Ausgleich wurde nicht vorgenommen, da eine Koppelung aufgrund von Personalmangel nicht realisiert wurde und die betroffenen Schüler nicht einverstanden waren. In den drei 9. Klassen betragen die Schülerzahlen 21,19 und 25 Schüler.
Herr Abgeordneter Prof. Dr. Gantzer, die Schülerzahlen – ich habe sie eigens mitgebracht, damit ich sie Ihnen für jede Klasse sagen kann – sehen folgendermaßen aus: 5 a 21 Schüler, 5 b 28 Schüler, 5 c 28 Schüler, 5 d 31 Schüler, 6 a 23 Schüler, 6 b 29 Schüler, 6 c 27 Schüler, 6 d 32 Schüler, 7 a 31 Schüler, 7 b 29 Schüler, 7 c 23 Schüler, 8 a 29 Schüler, 8 b 32 Schüler, 8 c 35 Schüler, 9 a 21 Schüler, 9 b 19 Schüler, 9 c 25 Schüler, 10 a 31 Schüler, 10 b 36 Schüler, 11 a 33 Schüler und 11 b 32 Schüler. Damit liegt diese Schule hinsichtlich der Durchschnittsschülerzahl durchaus im Mittel.
Ich bin der Auffassung, dass die Schule, die im Rahmen ihrer Budgetierung Entscheidungsfreiheiten bei der Verteilung der Stunden hat, also entscheiden kann, ob sie Klassen zusätzlich teilt oder zusätzlichen Unterricht einrichtet, verantwortungsbewusst entschieden hat. Ich bin auch der Auffassung, dass man bei diesen Zahlen durchaus pädagogisch verantwortlich arbeiten kann, wiewohl sich jeder über jede Schülerzahl freut, die niedriger ist.
Herr Abgeordneter, ich weise darauf hin, dass ich keine Durchschnittszahlen genannt habe. Ich habe dezidiert die Einzelzahlen der jeweiligen Klassen vorgetragen. Wenn man sich diese Schülerzahlen der einzelnen Klassen anhört, stellt man fest, dass sie durchaus zum Teil sehr positiv verantwortbar sind. Ich habe hier also nicht Zahlenkosmetik betrieben, sondern ich habe wirklich jede einzelne Klasse dieser Schule und ihre Schülerzahl genannt.
Für die Kollegstufe haben wir Wahlmöglichkeiten dadurch sichergestellt, dass auch kleinere Kurse zustande kommen. Auf Dauer wird vielleicht die Diskussion über die Oberstufe auch dazu führen, dass überlegt wird, ob wir jeden Kurs auch mit sehr geringen Schülerzahlen aufrechterhalten können. Aber ich bin der Auffassung, dass wir in dieser Hinsicht der jeweiligen Schule auch durch eine budgetierte Zuweisung weitgehend Entscheidungsfreiheit gewähren sollten, welches Angebot gemacht wird bzw. ob man Stunden in die Klassenbildung gibt.
Angesichts dieser Zahlen sehe ich keinen Notstand. Ich würde mir wünschen, dass die Stunden, die noch offen sind, auch abgedeckt werden können. Das würde sicherlich eine Verbesserung in der unterrichtlichen Versorgung bringen. Aber von einem Notstand kann man hier beim besten Willen nicht sprechen.
Die Hochschulberechtigtenquoten beschreiben den Anteil der Hochschulzugangsberechtigten an der gleichaltrigen Wohnbevölkerung. Die jüngsten hierzu vorliegenden Daten beziehen sich auf das Jahr 2000. Damals erlangten in Bayern von den 19- bis unter 21-jährigen 19,87% die Allgemeine und 0,67% die fachgebundene Hochschulreife sowie – und diese Zahl ist ganz wichtig, die sollte man auch in der aktuellen Situation lebhaft gebrauchen – 9,83% die Fachhochschulreife. Das sind zusammengerechnet 30,37%. Ich setze dahinter ein Ausrufezeichen. Das Kultusministerium schätzt, dass im Jahr 2001 – also jetzt – sogar die Grenze von 31% erreicht wird.
Gliedert man diese Prozentsätze nach Schularten und Bildungseinrichtungen, die von den Absolventen zuvor besucht worden sind, so erhält man für 2000 folgendes interessantes Bild: Die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife erwarben 19,26% an einem Gymnasium, 0,13% an einer Freien Waldorfschule, 0,05% an einem Abendgymnasium, 0,13% an einem Kolleg, 0,81% an einer Berufsoberschule, 0,04% an einer Fachakademie, 0,07% durch die Teilnahme an einem Sonderlehrgang für Aussiedlerabiturienten, 0,03% durch das Ablegen der Begabtenprüfung und schließlich 0,02% am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern bzw. Förderlehrern.