Protocol of the Session on October 18, 2000

Mir ist bekannt, dass ursprünglich, um genug Abstand zu haben, die Anhörung im Februar stattfinden sollte, sie aber auf Wunsch des Herrn Staatsministers schon im Dezember stattfindet. Ich bitte Sie, sich dazu noch einmal zu äußern.

Wenn es Terminschwierigkeiten gibt, wird der Umweltminister selbstverständlich den Ausschussvorsitzenden bitten, den Termin zu verlegen. Ich hoffe jedoch, dass auch die Universität Gießen diesen Termin einhalten kann.

Der nächste Fragesteller ist Herr Kollege Hartenstein. Bitteschön.

Frau Staatssekretärin, wie viele abgebrannte Brennelemente lagern zur Zeit jeweils auf dem Gelände der in Bayern in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke, wie viele ausgediente Brennstäbe können an den einzelnen Standorten jeweils noch zusätzlich für eine begrenzte Zeit zwischengelagert werden, für welche der genannten Anlagen ist gegebenenfalls beim Bundesamt für Strahlenschutz zwischenzeitlich ein Antrag auf Abtransport von Brennelementen in die Wiederaufarbeitungsanlage La Hague gestellt worden?

Frau Staatssekretärin, bitte.

Zum Stichtag 31.08.2000 waren in den jeweiligen Abklingbecken der bayerischen Kernkraftwerke folgende Anzahlen von Stellplätzen mit bestrahlten Brennelementen belegt: Kernkraftwerk Grafenrheinfeld 387, Kernkraftwerk Isar 1 626, Kernkraftwerk Isar 2 393, Kernkraftwerk Gundremmingen Block B 1508, Kernkraftwerk Gundremmingen Block C 1330.

Abzüglich der freizuhaltenden Stellplätze für eine Kernvollentladung stehen unter optimalen Bedingungen, also ohne Berücksichtigung von Vorhaltekapazitäten für die Einlagerung teilabgebrannter und frischer Brennelemente sowie für den Austausch defekter Brennelemente, noch folgende Anzahlen von Leerpositionen zur Verfügung: Kernkraftwerk Grafenrheinfeld 125, Kern

kraftwerk Isar 1 952, Kernkraftwerk Isar 2 161, Kernkraftwerk Gundremmingen Block B 761, Kernkraftwerk Gundremmingen Block C 972.

Die Firma Nuclear Cargo + Service GmbH hat im Hinblick auf den Abtransport abgebrannter Brennelemente aus dem Kernkraftwerk Grafenrheinfeld in die französische Wiederaufarbeitungsanlage einen Antrag auf Erteilung einer Beförderungsgenehmigung beim Bundesamt für Strahlenschutz gestellt. Die Genehmigung wurde bislang noch nicht erteilt.

Herr Kollege Hartenstein.

Frau Staatssekretärin, ist Ihnen bekannt, für welches Datum der Abtransport der abgebrannten Brennelemente aus Grafenrheinfeld geplant ist?

Frau Staatssekretärin, bitte.

Da muss ich passen. Das Datum ist mir nicht bekannt. Doch kann ich nachfragen und Ihnen die Information schriftlich nachliefern.

Daran wäre ich sehr interessiert.

Eine weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Hartenstein.

Frau Staatssekretärin, wie begründet die Staatsregierung angesichts der genannten Fakten – Sie haben verschiedene Lagermöglichkeiten genannt – Ihre Befürchtung, die Abschaltung einzelner Reaktorblöcke könnte notwendig werden?

Frau Staatssekretärin, bitte.

Wie Sie wissen, haben die Betreiber des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld einen Entsorgungsvorsorgenachweis über sechs Jahre im Voraus zu erbringen. In diesem Kraftwerk wird es durchaus eng. In dem Zusammenhang ist auch auf die schwierigen Verhandlungen mit den Betreibern der französischen Wiederaufarbeitungsanlage zu erinnern. Sie wissen, dass die Franzosen laut Presseberichten erst wieder Transporte annehmen, wenn die bei ihnen bestehenden Lager geleert sind, wenn für den Abtransport dieses Materials Genehmigungen erteilt wurden. Die Lage scheint im Moment sehr schwierig zu sein. Hierzu gibt es keine Stellungnahmen aus dem BMU. Wie Sie der Presse entnehmen konnten, weigert sich Frankreich, Fuhren mit abgebrannten Brennelementen aus Deutschland anzunehmen, bevor nicht der seit Mai 1998 in der französischen Anlage La

Hague gelagerte deutsche Atommüll abtransportiert worden ist. Da gibt es durchaus Schwierigkeiten und Engpässe. Die Bundesregierung steht hier im Wort. Bundesminister Jürgen Trittin hat immer gesagt, es werde keine Verstopfungsstrategie gefahren. Insofern halte ich es schon für wichtig, dass man Vorsorge trifft und letztlich auch einen Antrag auf Genehmigung von Transporten stellt.

Frau Staatssekretärin, die an Sie gerichteten Fragen sind damit beantwortet. Jetzt bitte ich Herrn Staatssekretär Regensburger darum, die an das Staatsministerium des Inneren gerichteten Fragen zu beantworten. Der nächste Fragesteller ist Herr Kollege Kuchenbaur. Bitteschön, Herr Kollege.

Wann kann mit dem weiteren Ausbau der B 2 bzw. der Ortsumfahrungen Stettenhofen und Meitingen gerechnet werden?

Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Herr Kollege Kuchenbaur, Ihr Warten hat sich gelohnt: Ich kann Ihre Frage noch in dieser Fragestunde beantworten.

Der 30 Kilometer lange, zweibahnige Ausbau der B 2 zwischen Augsburg und Donauwörth ist im „Vordringlichen Bedarf“ des Bedarfsplanes für Bundesfernstraßen enthalten. In den letzten sechs Jahren sind davon bereits rund 18 Kilometer mit Investitionen in Höhe von rund 80 Millionen DM fertiggestellt und für den Verkehr freigegeben worden. Es fehlen noch die Umfahrung Stettenhofen – 4,9 Kilometer, 43,3 Millionen DM Gesamtkosten – und die Umfahrung Meitingen – 9 Kilometer, 89 Millionen DM Gesamtkosten.

Das Planfeststellungsverfahren für die Umfahrung Stettenhofen läuft seit Mai 1999. Der Planfeststellungsbeschluss wird noch für diesen Herbst erwartet. Im Investitionsprogramm 1999 bis 2002 des Bundes ist der Bau eines ersten Bauabschnittes der Umfahrung Stettenhofen mit Gesamtkosten in Höhe von 5,8 Millionen DM eingeplant. Unter der Voraussetzung, dass der Bund Bayern aus der Zinsersparnis, die aus dem Einsatz der UMTS-Milliarden resultiert, einen angemessenen Betrag zur Verfügung stellt, könnte eventuell noch 2001 mit den Bauarbeiten begonnen werden, sofern keine Rechtsmittel gegen den Planfeststellungsbeschluss eingelegt werden.

Das Planfeststellungsverfahren für die Umfahrung Meitingen läuft seit Juli 1998. Aufgrund der Einwendungen und einer entsprechenden Zusage bei der Erörterung der Einwendungen im November/Dezember 1998 musste die Planung tektiert werden. Der Planfeststellungsbeschluss wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2001 von der Regierung von Schwaben erlassen werden können. Im Investitionsprogramm sind allerdings für die Umfahrung Meitingen keine Mittel eingeplant.

Außerdem sollen im Zuge der bereits vor Jahren gebauten Umfahrung Gersthofen die beiden bisher noch höhengleichen signalgeregelten Kreuzungen der B 2 durch zwei höhenfreie Anschlussstellen ersetzt werden – Gesamtkosten: rund 18 Millionen DM.

Für den Umbau der Kreuzung mit der Kreisstraße A 5 wurde nach schwierigen Abstimmungen mit dem Landkreis Augsburg, der Stadt Gersthofen und der mittelbar betroffenen Gemeinde Gablingen ein Konzept entwickelt, für das die Stadt Gersthofen nun einen Bebauungsplan erarbeitet. Im Investitionsprogramm sind 6,9 Millionen DM eingeplant. Angestrebt wird, möglichst 2001 mit den Bauarbeiten zu beginnen. Die planungsrechtlichen Grundlagen für die Anschlussstelle Bergstraße müssen erst noch über eine Planfeststellung geschaffen werden.

Zusatzfrage: Herr Kollege Kuchenbaur.

Herr Staatssekretär, wenn also die Geldmittel aus Berlin fließen, könnte im kommenden Jahr mit den Bauarbeiten in Stettenhofen begonnen werden. Habe ich Sie da richtig verstanden?

Herr Staatssekretär, bitte.

So ist es von uns vorgesehen, eben unter der Voraussetzung, dass die UMTS-Gelder fließen.

Eine weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Güller.

Sie sagten, richtigerweise im Investitionsprogramm 1999 bis 2002 seien bereits Mittel für das Vorhaben in Stettenhofen eingeplant, die sogar aufgestockt worden seien, und somit sei ein Baubeginn bereits 2001 möglich. Habe ich Sie da richtig verstanden?

Herr Staatssekretär, bitte.

Wir können mit Baumaßnahmen sinnvollerweise erst beginnen, wenn die Gesamtfinanzierung einigermaßen seriös gesichert ist. Es wäre nicht sinnvoll, mit dem Bau zu beginnen, solange nur der vom Bund vorgesehene Anfangsbetrag zur Verfügung steht und die weitere Finanzierung nicht gesichert ist. Wir brauchen einen Teil der UMTS-Erlöse für diese Maßnahme. Wenn uns die entsprechenden Gelder zur Verfügung stehen, ist die Finanzierung der in Rede stehenden Gesamtmaßnahme gesichert. So haben wir es vorgesehen.

Eine weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Güller.

Die Oberste Baubehörde ist also trotz der Zusicherung aus dem Bundesverkehrsministerium, dass dieses Projekt weiterhin oberste Priorität hat, nicht dazu bereit, die bereits zugesagten Mittel zu verbauen, auch wenn die Planfeststellung abgeschlossen ist. Habe ich Sie da richtig verstanden?

Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Zugesagte Mittel werden von uns immer verbaut. Wir haben allerdings bei der Freigabe ursprünglich gesperrter Bundesmittel feststellen müssen, dass der Bund zwar eine Vielzahl von Maßnahmen in den Bedarfsplan aufgenommen hat, aber für einige davon nur die Anfangsfinanzierung vorsieht. Trotz vieler Anfragen hat man uns bisher nicht sagen können, wie es mit der Finanzierung weitergehen soll. Ich meine, es wäre nicht solide, mit einer Baumaßnahme zu beginnen, solange nur ein geringer Betrag zur Verfügung steht.

Die nächste Frage stellt Frau Kollegin Schieder.

Herr Präsident, Herr Staatssekretär, ich möchte Sie fragen: Wie steht die Staatsregierung zu dem Vorschlag, die auf Autobahnen rechts neben der Fahrbahnen angebrachte blaue Beschilderung oben quer über der Fahrbahn, also über Kopf anzubringen, um besonders dort, wo es einen starken LKW-Verkehr oder eine entsprechende Staubildung der LKWs auf der rechten Stand- bzw. Fahrspur gibt, die die Ausfahrtsbeschilderung verdecken, und es so zu einer Fehlleitung vieler Verkehrsteilnehmer kommt, eine große Erleichterung zu schaffen und ein entsprechendes frühzeitiges bzw. rechtzeitiges Erkennen der Ausfahrt zu ermöglichen?

Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Frau Kollegin Schieder, die Beschilderung an Bundesautobahnen richtet sich nach den Richtlinien für die Beschilderung an Bundesautobahnen. Für zweistreifige Autobahnen ist aus Gründen der Wirtschaftlichkeit die seitliche, manchmal auch die hochgesetzte Beschilderung der Regelfall. Bei besonderen Umständen, zum Beispiel bei unzureichenden Sichtverhältnissen, hoher Verkehrsstärke, starkem LKW-Verkehr, ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Auffälligkeit und Erkennbarkeit der Schilder durch geeignete Maßnahmen verbessert werden kann. Hierbei kann im Einzelfall auch bei zweistreifigen Autobahnen eine Schilderbrücke für die Wegweisung in Frage kommen. Das muss jeweils anhand der örtlichen Verhältnisse geprüft werden.

Zusatzfrage? – Frau Kollegin Schieder, bitte.

Das heißt, es ist grundsätzlich möglich, muss aber im Einzelfall geprüft werden.

Ich habe das Ministerium wegen der Strecke auf der A 6 zur tschechischen Grenze angeschrieben; denn dort kommt es regelmäßig zu riesigen Staus durch Lkws. Dabei besteht die tragische Situation, dass man die Grenze erreicht, wenn die Ausfahrt verpasst wird. Dann stehen Menschen ohne Pass an der Grenze, nur weil sie die Ausfahrt versäumt haben. Wurde in diesem Einzelfall geprüft?

Herr Staatssekretär.

Mir liegt das Ergebnis dieser Einzelfallprüfung noch nicht vor. Das sind sicherlich Gesichtspunkte, die eine sorgfältige Überprüfung notwendig machen. Ich könnte mir vorstellen, dass eine Verbesserung erfolgen kann, wenn Ihre Feststellungen zutreffen.

Leider ist die Zeit für die Fragestunde zu Ende. Ich bedanke mich bei Ihnen, Herr Staatssekretär, und schließe diesen Tagesordnungspunkt ab.

Ich rufe zur gemeinsamen Behandlung die zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge auf: