Volker Hartenstein
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Last Statements
Herr Staatsminister, haben Sie sich nach Beendigung der Hauptkampfhandlungen im Irak einmal mit der Frage auseinander gesetzt, inwieweit und in welchem Maße die Öffentlichkeit durch Bush und Blair belogen worden ist?
Herr Staatsminister Dr. Schnappauf, an welchen Orten in Bayern sind in den letzten Jahren nach entsprechenden Hochwasserereignissen Proben von Überschwemmungsflächen auf polychlorierte Dibenzodioxin- bzw. polychlorierte Dibenzofuran-Gehalte, also auf Dioxingehalte untersucht worden, welche Höchstwerte an Toxizitätsäquivalenten pro Kilogramm wurden dabei jeweils an den einzelnen Entnahmestellen festgestellt, und wie beurteilt die Staatsregierung die aus den angegebenen Konzentrationen resultierende Gefährdung der betroffenen Bevölkerung bei gärtnerischer Nutzung entsprechender Böden?
Herr Staatsminister, ist Ihnen bekannt, dass bei der Anhörung „Bodenschutz in Bayern“, die am 15. November 2001 im Landtag behandelt wurde, dieses Thema angesprochen worden ist? Ich hatte damals nachgehakt und die Auskunft bekommen, dass in Oberfranken, im Stadtrand-Bereich von Hof, PCDD/PCDF-Werte von mehr als 5 Nanogramm Toxizitätsäquivalente pro Kilgramm festgestellt worden seien. Dies wurde damit begründet, dass sich die Orte im Überschwemmungsbereich der Saale befänden. Aus meiner Sicht hätte in den letzten Jahren also durchaus Anlass dafür bestanden, weitere Untersuchungen durchzuführen.
Herr Staatsminister, hat es in der Vergangenheit – abgesehen von dem von mir genannten Beispiel – Dioxinuntersuchungen nach Hochwasserereignissen gegeben?
Herr Staatsminister, wann wurden von Ihnen die nuklidspezifischen Untersuchungen in Auftrag gegeben?
Herr Staatsminister, stimmen Sie mir zu, dass die Tatsache, dass es in Bayern keine Wiederaufarbeitungsanlage gibt, nicht zwangsläufig bedeuten muss, dass ein solcher Entsorgungsweg, der sich möglicherweise abzeichnen könnte, nicht doch gewählt worden ist?
Herr Staatsminister, aufgrund von Informationen, die mir vorliegen, bitte ich Sie um Auskunft, seit wann die Staatsregierung von diesen illegalen Ablagerungen weiß.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.
Frau Staatssekretärin, nach welchen Kriterien wurden in Bayern im Jahr 2001 Trinkwasserproben für die Analyse von Pflanzenbehandlungsrückständen ausgesucht, und in wie vielen Fällen mussten dabei Grenzwertüberschreitungen bei a) Einzelsubstanzen und/oder b) bei der Summe aller untersuchten Pestizide festgestellt werden?
Frau Staatssekretärin, wie erklären Sie sich dann, dass im Jahr 2000 die Landesanstalt Südbayern zahlreiche Untersuchungen vorgenommen hat, während es meines Wissens in Nordbayern nur wenige Untersuchungen gab?
Frau Staatssekretärin, trafen einzelne der genannten Grenzwertüberschreitungen auf
nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassene Pestizide zu; wenn ja: um welche Pflanzenbehandlungsmittel handelte es sich dabei?
Frau Staatssekretärin, welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung aus der Tatsache, dass Trinkwasser immer noch mit Pestizidrückständen belastet ist?
Herr Schläger, ist Ihnen bekannt, dass sich der Kreistag Würzburg gegen eine Westumgehung ausgesprochen hat?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Entschließung der CSU-Fraktion zum Nitrofenskandal besteht nur aus wenigen zutreffenden Kritikpunkten, einer bemerkenswerten, wohl aber eher ungewollten Bewertung der ökologischen Landwirtschaft und einer völlig inakzeptablen Schlussfolgerung. Ich beginne mit dem zuletzt Genannten.
Wer angesichts des neuerlichen Skandals eine Korrektur der seit dem letzten Jahr praktizierten Agrarpolitik fordert, hat leider offensichtlich noch immer nichts dazugelernt. Die Forderung kann allenfalls lauten: Die wiederholt angekündigte, aber bislang weitgehend ausgebliebene Agrarwende muss noch konsequenter als bisher angegangen werden. Nur dann besteht die Hoffnung, dass die Menschen im Lande wieder Vertrauen in die Sicherheit der Lebensmittel gewinnen können.
In diesem Zusammenhang ist allerdings darauf hinzuweisen, dass der Kern des Nitrofenskandals in der Futtermittelwirtschaft, nicht aber in der Bewirtschaftungsart der Felder angesiedelt ist. Das allerdings soll keinesfalls heißen, dass es in der konventionellen Landwirtschaft nichts zu verbessern gäbe. So heißt es zum Beispiel im Bericht der EU-Kommission über einen Kontrollbesuch in den Ländern Sachsen und Bayern im Sommer 2001:
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln werden nicht als eine ernsthafte Gefahr angesehen. Produkte, deren Rückstände die gesetzlichen Höchstwerte überschreiten, werden in der Regel nicht beschlagnahmt. Die Verfahren bei Verstößen sind überaus schwerfällig, und es werden nur selten Verwaltungsverfahren eingeleitet. Das Feedback zwischen den einzelnen Kreisen ist unzureichend.
In demselben Bericht heißt es sinngemäß weiter: Bayerische Beamte schätzen, dass bis zu 30% der Pflanzenschutzmittel, die im Freistaat eingesetzt werden, aus anderen Ländern stammen und dass deren Wirkstoffe zu ca. 50% in der Bundesrepublik nicht zugelassen sind. Die Folge: Nach ihnen wird nicht gesucht. Anders ausgedrückt: Bei den üblichen Kontrollen werden sie nicht erfasst. Die Staatsregierung wäre also gut beraten, sich unverzüglich dieses Problems anzunehmen, anstatt ausschließlich mit dem Finger auf Berlin zu weisen.
In der Entschließung der CSU-Fraktion ist – wohl eher ungewollt als gewollt – eine bemerkenswerte Aussage enthalten:
Durch die Einführung eines Biokennzeichens auf niedrigem Niveau wird eine Entwicklung „Masse statt Klasse“ gefördert, da ökologische und konventionelle Erzeugung im gleichen Betrieb zugelassen wird.
Im Klartext heißt das, dass Landwirte, die nach den strengen Regeln der Anbauverbände, zum Beispiel von Demeter oder Bioland, arbeiten, hervorragende Erzeugnisse hervorbringen, während auf niedrigerem Bewirtschaftungsniveau, also insbesondere in der konventionellen Landwirtschaft, nur Masse produziert wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Argumentation von den herkömmlich arbeitenden Landwirten mit Freude aufgenommen wird.
Im Übrigen teile ich die Kritik der Mehrheitsfraktion am so genannten Biosiegel, dem lediglich die schwachen Vorgaben der EU zugrunde liegen. Mit der festgelegten Aufweichung ursprünglich hoher Anforderungen und
aufgrund des damit verbundenen schnellen Wachstums der Biobranche gerät diese zunehmend in Gefahr, genau jene Agrarstrukturen anzunehmen, die es abzubauen gilt. Das ist ein Bärendienst an kaufbewussten Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Voll gerechtfertigt ist die Kritik der CSU-Fraktion an der dem Künast‚schen Verbraucherschutzministerium unterstehenden Bundesanstalt für Fleischforschung. Das Nichtweiterleiten eindeutiger Laborergebnisse über Monate hinweg ist ein eindeutiges Indiz dafür, dass es der Bundesregierung noch nicht gelungen ist, die mit dem Regierungswechsel übernommenen verkrusteten Strukturen und Arbeitsweisen aufzubrechen.
Über die in der öffentlichen Diskussion bereits immer wieder angesprochenen Kritikpunkte hinaus ist für mich der eigentliche Skandal in folgenden zwei Punkten zu sehen: Erstens. Der Bund als Eigentümer der ehemaligen Lagerhalle für Pestizide in Malchin verkauft das aus DDR-Zeiten stammende Gebäude in Kenntnis der genannten Fakten offensichtlich ohne jede Untersuchung und ohne jede Auflage.
Zweitens. Der Käufer der Halle nützt die stark mit Nitrofen und wahrscheinlich mit weiteren Substanzen aus der Giftküche belasteten Halle, offensichtlich wiederum ungeprüft, zur Lagerung von Futtermitteln. All das geschieht, obwohl heute jeder in den zuständigen Behörden wie in der Futtermittelbranche selbst um die Langlebigkeit und Toxizität bestimmter Pestizide wissen muss. Diese Leichtfertigkeit, mit der umweltgefährdende Entscheidungen getroffen werden, muss ein Ende haben; sonst werden wir uns immer wieder mit solchen Problemen herumzuschlagen haben.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Staatsminister Miller.
Es gilt, alles zu tun, damit solche Vorkommnisse zukünftig nicht mehr passieren. Ich habe heute gehört, dass in Mecklenburg-Vorpommern inzwischen schon jeder vierte Betrieb kontaminiertes Getreide auf dem Hof hat.
Eines steht schon fest: Die Bundeslandwirtschaftsministerin hat gesagt: Wo Bio draufsteht, ist auch Bio drin. Es hat sich aber herausgestellt, dass sie nicht einmal die Hinweise von eigenen Bundesstellen ernst genommen und verfolgt hat.
Herr Starzmann, Sie haben mir vorgeworfen, das, was die Ministerien berichtet haben, sei Verharmlosung. Das ist keine Verharmlosung, sondern eine Erläuterung des bundesweit geltenden und bundesweit angewandten Rechts. Es gibt die Höchstmengenverordnung, die im
Bundesgesetzblatt vom 5. November 1999 veröffentlicht wurde, also zu einem Zeitpunkt, als ein SPD-Politiker Bundeslandwirtschaftsminister war.
Ein Weiteres: Das Biosiegel ist schon angesprochen worden. Die Öko-Bauern monieren zu Recht, dass das Biosiegel auf ein niedrigeres europäisches Niveau herabgestuft wurde.
Das hat zur Folge, dass Betriebe nicht mehr ganzheitlich auf ökologische Bewirtschaftung umgestellt werden müssen, wie es dem Kreislaufprinzip entsprechen würde, sondern dass sie bestimmte Betriebszweige ökologisch und andere herkömmlich bewirtschaften können. Das macht die Kontrolle aber nicht leichter.
Sie wollen das nicht zugeben. Warum hat Frau Künast gefordert, dass wieder das höhere deutsche Niveau erreicht werden muss?
Sie hat aber seit dem Skandal nichts mehr getan. Lieber Herr Kollege Starzmann, ich weiß nicht, ob Sie es nicht wissen, oder ob Sie es nicht wissen wollen; es gibt ein bayerisches Ökosiegel.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Sprinkart? –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nie ist Wissen schneller veraltet und kontinuierliches Hinzulernen wichtiger gewesen, haben Schlüsselqualifikationen eine größere Bedeutung gehabt, waren mehr Schülerinnen und Schüler durch familiäre Probleme belastet, gab es einen höheren Anteil an Schülern in den Klassen, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschten, haben mehr Kinder Furcht vor der Schule gehabt und sich den hohen Anforderun
gen verweigert, lähmte die Angst vor dem Arbeitsmarkt insbesondere in den höheren Jahrgangsstufen die Lust an der Gestaltung des eigenen Lebensentwurfs, war also seitens der Lehrerinnen und Lehrer wohl überlegtes Vorgehen im Unterricht und gefühlvolles Eingehen auf Kinder und Jugendliche stärker gefragt als in den letzten Jahren. Dennoch ließen es die Länderregierungen bundesweit zu, dass sich die Rahmenbedingungen für Unterricht und Erziehung an den Schulen zunehmend verschlechterten. Die Schülerzahlen innerhalb der Klassen stiegen wieder an, die Stundentafeln wurden teilweise gekürzt, bestimmter Förderunterricht sowie die Arbeitsgemeinschaften wurden gestrichen, das Stundendeputat der Lehrerinnen und Lehrer wurde erhöht. Und das geschah, obwohl gleichzeitig Hunderte, ja Tausende gut ausgebildeter Junglehrerinnen und Junglehrer ohne Job auf der Straße standen.
Jetzt, meine Damen und Herren, wundert man sich, dass das Leistungsniveau der Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Jahrgangsstufe in der Bundesrepublik im Vergleich zur entsprechenden Jahrgangsstufe in anderen OECD-Staaten nur noch unterdurchschnittlich ist. Da kann man nur sagen: Entweder gaukelt sich der eine oder andere etwas vor, oder er bzw. sie hat in den letzten Jahren schulpolitisch geschlafen. Spätestens seit Vorliegen der Tims-Studie und des Berichts zur sozialen Lage war nämlich klar erkennbar, in welche Richtung die Entwicklung ohne ausreichendes Gegensteuern laufen wird. Die vor wenigen Tagen vorgelegten Ergebnisse der Pisa-Studie bestätigen insofern lediglich den seit Jahren erkennbaren Trend.
Fast 23% der Jugendlichen sind bei uns nur noch fähig, auf einem elementaren Niveau zu lesen. Große Defizite ergeben sich hinsichtlich der Fähigkeit, zu reflektieren und zu bewerten. Bezüglich der mathematischen Grundbildung muss bei uns ein Viertel der Fünfzehnjährigen als Risikogruppe eingestuft werden. Ihre Kenntnisse reichen nicht mehr für eine erfolgreiche Bewältigung einer Berufsausbildung aus. Nicht einmal die Hälfte aller Schülerinnen und Schüler kann Aufgaben, die zum curricularen Standard gehören, mit ausreichender Sicherheit lösen. Die Zahl derjenigen, die selbstständig mathematisch argumentieren und reflektieren können, ist äußerst klein. 26,3% der Schülerinnen und Schüler befinden sich in Deutschland auf dem untersten Niveau einer naturwissenschaftlichen Grundbildung, und lediglich 3,4% erreichen das Niveau auf der Basis eines Denkens mit Modellen.
Besonders erschreckend aus meiner Sicht ist, dass ein Drittel der in Deutschland erfassten Schülerinnen und Schüler der untersuchten Altersstufe eine Schullaufbahn hinter sich hat, die durch Misserfolgserlebnisse gekennzeichnet ist,
und dass von den fünfzehnjährigen Schülerinnen und Schülern im Gymnasium nur noch 10% aus Familien von ungelernten und angelernten Arbeitern stammen.
Das Fazit der Autoren dieser Studie: Offensichtlich gelingt es in Deutschland nicht, die schwachen Schüle
rinnen und Schüler zu fördern, gleichzeitig ist aber eine ausgeprägte Elite nicht erkennbar.
Trotz dieser Erkenntnisse gibt es meines Erachtens keinen Anlass für panische Reaktionen, wohl aber für überlegtes Handeln. Panik ist nicht angezeigt, weil die Ergebnisse der Länder im Mittelfeld so dicht beieinander liegen, dass allein Messwertfehler oder Tagesformen Verschiebungen um zahlreiche Ranglistenplätze ergeben können.
Überlegtes Handeln ist erforderlich, da unzweifelhaft einige Schwachstellen in unserem Schulsystem aufgezeigt werden. Dabei sollten alte Grabenkämpfe nicht wieder aufflackern können. Es geht höchstwahrscheinlich nicht so sehr um die Frage: Halbtagsschule mit Betreuungsangebot oder Ganztagsschule, dreigegliedertes Schulsystem oder Gesamtschule? Es geht vielmehr um die Fragen: Welchen Stellenwert ordnen wir Bildung und Erziehung in der Gesellschaft zu? Unter welchen Rahmenbedingungen können sich Bildung und Erziehung entfalten? Wie werden unsere Lehrkräfte auf ihre wichtige Arbeit vorbereitet? Welche Lerninhalte werden den Schülerinnen und Schülern schwerpunktmäßig angeboten? Wie wird der Unterricht gestaltet? Welche Bedeutung ordnen wir den musisch-künstlerischen Fächern zu? Welche Freiräume lassen wir neben den Leistungsanforderungen?
Lassen Sie mich aus zeitlichen Gründen nur wenige Aspekte ansprechen. Es muss künftig im Unterricht stärker gehen um: die besondere Förderung benachteiligter Schülerinnen und Schüler, die Steigerung der Konzentrationsfähigkeit und der Ausdauer, die Vermittlung selbständigen und kooperativen Lernens, das Entwickeln von Abstraktionsvermögen und problemlösendem Denken, die Schärfung der Reflexionsfähigkeit und die Orientierung der Lerninhalte an praktischen Beispielen.
Vergessen wir dabei jedoch nicht: die Förderung der Eigeninitiative und der Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung, der Toleranz gegenüber Andersdenkenden – –
– Ich bin sofort fertig, Herr Präsident, nur noch diesen einen Satz. Vergessen wir auch nicht die Förderung der Solidarität mit den Armen und Schwachen, das Erwecken von Zivilcourage und die Förderung der Kreativität und ästhetischer Fähigkeiten. Es geht um die volle Entfaltung der Persönlichkeit der jungen Menschen in unserem Land, nicht um das ausschließliche Zuschneiden auf den künftigen Wirtschaftsmarkt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte kurz begründen, weshalb ich mich bei dieser namentlichen Abstimmung der Stimme enthalten habe. Die einzelnen Anträge sind sehr unterschiedlich zu bewerten. Im ersten Antrag auf
Drucksache 14/4091, geht es um die Bereitstellung von fünf bis zehn Anrechnungsstunden pro Woche für die Systembetreuung. Diesem Antrag hätte ich nicht zustimmen können. Das ist absolut unrealistisch. Selbst wenn ein solcher Arbeitsaufwand irgendwann notwendig wäre, sollte man lieber einen Fachmann vom freien Markt stundenweise beschäftigen. Den anderen Anträgen der SPD-Fraktion hätte ich zugestimmt. Deshalb die Stimmenthaltung.
Herr Staatsminister, wie steht die Staatsregierung zu der Ankündigung von Bundesumweltminister Jürgen Trittin, bei Vorliegen entsprechender
Gefährdungshinweise eine Abschaltung der Atomanlagen einleiten zu wollen?
Herr Staatsminister, welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, gegebenenfalls nach einer Flugzeugentführung über dem Luftraum der Bundesrepublik einen beabsichtigten gezielten Absturz auf ein Kernkraftwerk verhindern zu können?
Herr Staatsminister, wer haftet gegebenenfalls für Schäden nach einem terroristischen Anschlag auf ein Atomkraftwerk. Ich wäre damit einverstanden, dass Sie mir eine schriftliche Antwort zukommen lassen, denn das lässt sich sicherlich nicht so einfach beantworten.
Herr Staatsminister, was versprechen Sie sich von Ergebnissen „mittlerer Belastungssituationen“ der Bevölkerung?
Herr Staatsminister Sinner, welche Erkenntnisse lieferten bis heute die Ermittlungen des Bayerischen Landesamtes für Ernährung zu einem möglichen Zusammenhang zwischen dem gehäuften Auftreten von BSE-Fällen im Allgäu und der Ernährung der Tiere der betroffenen Herden, zu welchen Ergebnissen führte bislang in diesem Zusammenhang die Überprüfung der Produktionsverfahren der Talgschmelze Unkel in Würzburg, und welche Konsequenzen sind nach Auffassung der Staatsregierung gegebenenfalls ergänzend aus den angesprochenen Befunden abzuleiten?
Herr Staatsminister, der erste Teil meiner Frage ist nicht beantwortet. Ich wiederhole deshalb: Welche Erkenntnisse lieferten bis heute die Ermittlungen des Bayerischen Landesamtes für Ernährung? Auch der letzte Teil meiner Frage ist nicht beantwortet. Ich möchte deshalb ergänzend anfügen: Welche Konsequenzen zieht die Bayerische Staatsregierung aus den bisher vorliegenden Ergebnissen?
Welchen möglichen weiteren Ursachen für das Auftreten von BSE wurde bzw. wird derzeit noch von Ihrer Seite aus nachgegangen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Am 15. März lagen dem Umweltaus
schuss neun Anträge zum Thema „Rinderstudie“ vor, die ich gestellt habe. Dabei ging es darum, einen Ausbaustopp für die Mobilfunknetze zu erwirken sowie die Punkte abzuklären, die aus meiner Sicht – leider bis heute – umstritten sind, bei denen aber eine Klärung unbedingt erforderlich ist. Das Ergebnis der Abstimmung: Ein Antrag konnte für erledigt erklärt werden. Bei einem weiteren Antrag gab es eine volle Zustimmung des gesamten Ausschusses. Sieben Anträge wurden abgelehnt.
Letzteres war für mich unverständlich; denn bei den Redebeiträgen war zunächst eindeutig zu erkennen, da klar signalisiert worden, dass man den Anträgen zustimmen werde.
Die Gründe für das Umschwenken der beiden großen Fraktionen liegen meines Erachtens nicht darin, dass es im Verlauf der späteren Debatte neue Erkenntnisse gegeben hätte, sondern sie liegen wohl im Politischen. Vielleicht hat auch eine Rolle gespielt, dass mein Statement mit einem zeitlichen Umfang von einer Stunde
für manche doch etwas zu lang ausgefallen war.
Über den Inhalt können wir gerne miteinander sprechen, Herr Kaul; das wissen Sie. Sie wissen auch, dass Sie keine Chance haben, dabei inhaltlich etwas richtig zu stellen.
Ich bin nie arrogant. Ich bin immer sachlich, Herr Kaul.
Aber lassen Sie mich bitte fortfahren; sonst schaffe ich es zeitlich nicht.
Aufseiten der CSU-Fraktion hat sicher auch die Verärgerung darüber eine Rolle gespielt, dass ich den Vorwurf der Einflussnahme seitens der Staatsregierung aufrecht erhalten habe. Bei der SPD-Fraktion war es möglicherweise meine Verweigerung, Frau Schmidt-Sibeth die Vorfassung, die in meinen Händen ist, zu überlassen, worum sie mich gebeten hatte. Ich frage Sie: Reichen solche Gründe aus, um das Umschwenken zu erklären? Ich sage: nein.
Ohne ins Detail gehen zu wollen, möchte ich noch einmal drei wesentliche Kritikpunkte kurz ansprechen, die in diesem Zusammenhang genannt werden müssen. Zunächst einmal die Frage: Kann es im Vorfeld der Erarbeitung der Ausgangsbedingungen für die Studie möglich gewesen sein, dass auf spätere Ergebnisse Einfluss genommen wurde? Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Auswahl der Höfe, ich erinnere an unklare Inbetriebnahmezeitpunkte, ich erinnere vor allen Dingen aber auch an die Einteilung der Höfe in vier Gruppen.
Mein zweiter Kritikpunkt, jetzt in allgemeiner Form zum Ausdruck gebracht, ist die ungenügende Transparenz bei den Ergebnissen im Abschlussbericht. Viele Ausgangsdaten wurden nicht veröffentlicht. Eine Überprüfung der Ergebnisse seitens kritischer Wissenschaftler ist nur in begrenztem Rahmen möglich. Versteckte Fehler lassen sich unter Umständen nicht erkennen. Mir ist inzwischen durch die Arbeit von unabhängigen Wissenschaftlern bekannt, dass in Bereichen, in denen Plausibilitätsüberprüfungen möglich waren, tatsächlich auch Fehler aufgetreten sind.
Der dritte Punkt ist natürlich: Bei der Besprechung der Ergebnisse hat es mit Sicherheit Einflussnahmen auf die Bewertungen gegeben. Wer mir das nicht abnimmt, soll doch bitte einmal das Statement von Herrn Ministerialrat Weigl durchlesen. Dort heißt es – ich zitiere mit Ihrem Einverständnis, Herr Präsident –: In den Fällen, in denen Änderungen im Entwurf des Schlussberichtes vorgenommen wurden, geschah dies ausdrücklich durch die Auftragnehmer selbst oder mit deren Billigung. Ich denke, jedem ist klar, was „mit deren Billigung“ heißt.
Oder mit deren ausdrücklicher Billigung. Ich habe das eine Wort weggelassen.
Dann danke ich Ihnen, Herr Hofmann, dass Sie mich darauf aufmerksam gemacht haben. Das war keine Absicht. Ich habe das vorhin noch handschriftlich eingefügt.
Gut, okay.
In diesem Zusammenhang möchte ich meine Enttäuschung über Äußerungen von Frau Schmidt-Sibeth zum Ausdruck bringen, die bei einer Podiumsdiskussion im Augustinerkeller angekündigt hatte, dass Professor Herzog bei dieser Aussprache sehr deutlich darstellen werde, was da gelaufen sei. Gekommen ist dann allerdings nichts. Frau Schmidt-Sibeth war offensichtlich wie ich selbst auch schon in einem frühen Stadium darüber informiert, wie das Ganze bis zu diesem Zeitpunkt gelaufen war. Sie können das einer mündlichen Anfrage entnehmen, die sie – ich glaube, mich erinnern zu können – so im September oder Oktober des letzten Jahres gestellt hat. Schon damals hat sie danach gefragt, ob denn Einfluss genommen worden sei. Ich habe mich zurückgehalten und habe mir gedacht: Lassen wir das erst einmal laufen; ich nehme dazu Stellung, wenn ich entsprechende Fakten in der Hand habe.
Aus den Gründen, die ich kurz genannt habe, möchte ich Sie bitten, Ihr Abstimmungsverhalten doch noch einmal zu überprüfen. Behalten Sie es bei, laufen Sie mit Sicherheit Gefahr, dass Ihnen Desinteresse an der Aufklärung strittiger Punkte vorgeworfen wird. Ich könnte es auch schärfer formulieren: Man könnte Ihnen auch den
Vorwurf machen, dass Sie die Einflussnahme und damit auch eine Vernebelungsstrategie stützen.
An dieser Bewertung ändert sich auch nichts durch den gemeinsamen Antrag, der in der letzten Plenarsitzung verabschiedet worden ist und in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, aufbauend auf den Erkenntnissen der Studie selbst noch einmal weitere Forschungen vorzunehmen, und zwar unter kontrollierten Bedingungen.
An meiner Bewertung ändert auch das Antwortschreiben des Herrn Bundesumweltministers Jürgen Trittin nichts, das vor wenigen Tagen auf meinen Tisch geflattert ist und in dem er mir mitteilt, dass er meine Kritikpunkte der Strahlenschutzkommission zur Bearbeitung vorgelegt hat. Ich bleibe bei meiner Auffassung, dass es außerordentlich wichtig wäre, hier im Landtag für die notwendige Aufklärung in den strittigen Punkten zu sorgen. Das möchte ich anhand von zwei Beispielen noch einmal kurz aufzeigen.
Ich habe in der Sitzung am 15. März Kritik an der Verfahrensweise von Herrn Dr. Wuschek bezüglich der Einteilung der Höfe geäußert, ihm Fehler vorgehalten, die ihm aus meiner Sicht unterlaufen sind, und Ähnliches mehr. Herr Dr. Wuschek hat darauf sehr vage geantwortet und sich insbesondere auf einen Briefwechsel mit dem Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen bezogen. Und siehe da, als ich wenige Tage nach dieser Sitzung schriftlich auf ihn mit der Bitte zugegangen bin, er möge mir doch den Schriftwechsel aushändigen, hat er mir nach etwa zwei Tagen mitgeteilt, dass das Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen nicht damit einverstanden sei, dass ich die geforderten Daten von ihm ausgehändigt bekomme; ich möge mich bitte an das Staatsministerium wenden.
Das habe ich getan. Ich habe Herrn Dr. Schnappauf vor einigen Wochen angeschrieben. Bis heute habe ich keine Reaktion bekommen, wenngleich es ausschließlich darum geht, die Begründungen zu erfahren, die Herr Dr. Wuschek auf meine Kritik hin dem Staatsministerium gegenüber dargestellt hat. Ich möchte Sie, Herr Dr. Schnappauf, deshalb an dieser Stelle noch einmal bitten, mir diese Informationen doch in den nächsten Tagen zukommen zu lassen.
Ein weiterer Gesichtspunkt zeigt ebenfalls, wie wichtig Aufklärung ist. Ich habe in Zusammenarbeit mit einem anerkannten Fachmann eine Kontrollmessung auf einem der Höfe durchführen lassen, und siehe da: Meine Vermutung wurde bestätigt. Es zeigte sich, dass die Messung von Herrn Dr. Wuschek nicht an einem repräsentativen Ort in diesem Hof durchgeführt worden war. An einer anderen Messstelle, die im Hinblick auf mögliche Auswirkungen der Strahlung auf die Tiere besonders relevant ist, wurde ein Ergebnis ermittelt, das zigfach höher ist als das, das im Schlussbericht der Studie steht.
Leider ist meine Redezeit zu Ende. Ich bitte Sie noch einmal, ganz sachlich der Aufklärung zu dienen und meinen Anträgen zuzustimmen. Sie würden sich nichts vergeben. Im Gegenteil. Es würde Ihnen hoch angerechnet, wenn Sie dazu beitragen würden – –
Von all denjenigen, die unter den Einwirkungen dieser Technologie leiden. Ich bin gern bereit, Ihnen die Adressen von zahlreichen Menschen zu geben, bei denen Sie sich direkt informieren können.
Herr Kollege Hofmann, sind Sie bereit, zu bestätigen, dass ich zu diesem Punkt in der Ausschusssitzung am 15. März 2001 dezidiert in folgender Form Stellung bezogen hatte? Ich habe deutlich gemacht, dass ich selbst mit der Formulierung des Textes nicht völlig einverstanden gewesen bin. Ich habe ferner zum Ausdruck gebracht, dass ich selbst nie das Wort „geschönt“ gebraucht habe, sondern ich habe immer gesagt, es sei Einfluss genommen worden. In dieser Sitzung habe ich wiederholt betont, dass ich im Zweifelsfall stets in der Lage sein werde, den Beweis dafür anzutreten. Ich lasse Sie gerne in die mir vorliegende Vorstudie einsehen, wenn Sie das möchten. Kommen Sie auf mich zu, dann werden Sie sehen, wo etwas verändert worden ist.
Herr Hofmann, können Sie mir sagen, weshalb Sie meine Antwort vorhin nicht auch zitiert haben, als Sie auf Herrn Professor Herzog Bezug genommen haben? Darauf hatte ich nämlich geantwortet: Wollen Sie damit sagen, dass kein Einfluss auf Sie genommen worden ist? Und dann lesen Sie bitte weiter, was er darauf geantwortet hat: Darüber sprechen wir später. Das war es gewesen. Vielleicht erinnern Sie sich auch noch daran, dass ich Herrn Dr. Wenzel gegenüber ganz klar zum Ausdruck gebracht habe, dass sich meine Kritik nicht gegen die Wissenschaftlergruppe der LMU richtet. Wenn Sie also zitieren, dann bitte vollständig.
– Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Im Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird der Wegfall der Genehmigungsfreistellung von Mobilfunkanlagen gefordert. Die Ziele, die damit erreicht werden sollen sind erstens Lenkung der Verbreitung der Mobilfunkanlagen im Gemeindegebiet, zweitens Entwicklung von Standortalternativen, drittens Mitbeteiligung der Nachbarn am Verfahren und viertens Überprüfung gesundheitlicher Risiken. So steht es im Gesetzentwurf.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, entweder geht den Mitgliedern der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN die Fähigkeit ab, geltendes Bauordnungs- und Planungsrecht richtig zu interpretieren, oder aber dieser Gesetzentwurf muss in die Kategorie „Populismus pur“ eingeordnet werden.
Diese Resonanz bei den GRÜNEN habe ich selbstverständlich erwartet. Aber meine Auffassung lässt sich leicht untermauern.
Nach geltendem Recht schaut es folgendermaßen aus: Selbst wenn es sich, wie in dem Gesetzentwurf gefordert, künftig immer um eine genehmigungspflichtige Anlage handeln würde, bestünde ein Anspruch auf Baugenehmigung, und zwar dann, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: erstens wenn es keine Widersprüche zu sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften gibt, zweitens wenn eine Einhaltung der Grenzwerte nach der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung gegeben ist. Beides trifft praktisch immer zu. Somit würde also die untere Baugenehmigungsbehörde rechtswidrig handeln, wenn sie die Genehmigung versagt.
Ich denke, die Mitglieder der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN wissen das auch. Nicht zuletzt deshalb hat wohl Dr. Martin Runge den Schwerpunkt seiner Argumentation auf einen anderen Punkt gelegt, der eigentlich in dem Gesetzentwurf selbst gar nicht zum Ausdruck kommt.
Er sprach davon, dass es darum gehe, mehr Transparenz zu schaffen und die Bürgermeister vorab zu informieren. Alles andere sei hineingedichtet worden. Hineingedichtet habe zumindest ich nichts. Alle von mir eben aufgeführten Punkte stehen tatsächlich so im Gesetzentwurf. Über eine Vorabinformation finden Sie in diesem Gesetzentwurf dagegen kein Wort.
Bei einer so klaren Rechtslage kann die Empfehlung an die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN nur lauten: Zieht doch bitte diesen Gesetzentwurf zurück und formuliert ihn um, dann macht das Ganze unter Umständen Sinn. Ich unterstütze jede Initiative, nach der es künftig die Kommune in der Hand hätte zu sagen, diesen Standort wolle man nicht, wenn ihn ein Betreiber durchsetzen möchte. Doch leider wird dieses Ziel mit dem Gesetzentwurf nicht erreicht.
Ich freue mich, dass von Seiten der CSU-Fraktion heute deutlich kritischere Töne in Richtung Mobilfunk zu hören sind, als in den Vereinbarungen des Umweltpaktes zunächst zum Ausdruck kamen. Ich teile jedoch nicht die Auffassungen von Herrn Rotter, dass aufgrund der verstärkten Ausnutzung technischer Gegebenheiten ohnehin mit einer Strahlenminimierung zu rechnen sei. Denken Sie bitte daran, wie viele neue Anlagen – teilweise an bereits bestehenden Masten – installiert werden müssen und dass darüber hinaus eine ganze Reihe von weiteren Standorten ausgesucht werden muss.
Ich halte ferner den Ansatz der SPD-Fraktion, in dem es überwiegend darum geht, die Kommunen rechtzeitiger über die Pläne der Mobilfunkbetreiber zu informieren, nicht für zielführend. Was wollen Sie denn machen, wenn Sie die Planungen des Betreibers kennen, aber der Vertrag mit dem künftigen Vermieter bereits unter Dach und Fach ist? Nach geltender Rechtslage: nichts. Somit bleibt nur übrig, auf Bundesebene die Gesetze so zu verändern, dass künftig nicht nur die Mitsprache, sondern auch die Verhinderung derartiger Anlagen an bestimmten Standorten möglich wird.
Ich selbst aber spreche mich für einen Ausbaustopp aus, weil ich mir absolut sicher bin, dass bei einem weiteren Ausbau der Netze damit zu rechnen ist, dass verstärkt Gesundheitsprobleme zutage treten werden.
Herr Starzmann, das ist korrekt, ich bin zu hundert Prozent handyfrei, während dies in der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN nur noch zu etwa 7% der Fall ist.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Nächste Wortmeldung: Frau Paulig.
Frau Schmidt-Sibeth, es ist in der Tat notwendig, hier auch über die parlamentarische Diskussion Transparenz und daher eine namentliche Abstimmung herbeizuführen sowie das Protokoll nach draußen zu bringen; denn draußen soll jeder nachvollziehen können, wie hier mit den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf die Mitwirkung und Information bei der Aufstellung von neuen Mobilfunkbasisstationen umgegangen wird. Sie, die diesen Gesetzentwurf heute ablehnen werden, werden den Bürgerinnen und Bürger erklären müssen, warum Sie das Instrument der Baugenehmigungspflicht nicht in die Hand nehmen wollen.
Herr Kaul, es gibt verschiedene Instrumente: die baurechtliche Ebene einerseits, die das Land und die Kommunen betrifft, und den Immissionsschutz andererseits, wofür der Bund zuständig ist. Heute diskutieren wir über das Instrument, das Land und Kommunen betrifft.
Warum wollen Sie dieses Instrument den Bürgerinnen und Bürgern, den Gemeinderäten und Bürgermeistern vorenthalten? Dies werden Sie erklären müssen. Das Baurech ist das eine, der Bundesimmissionsschutz das
andere Instrument. Wir fordern in unserem Gesetzentwurf, in dem wir die Genehmigungsfreiheit für Mobilfunkanlagen gemäß der Bayerischen Bauordnung abschaffen, eine Informationsmöglichkeit. Wir wollen den Nachbarn Informations- und Mitwirkungsmöglichkeiten geben und sie über mögliche Wertminderungen oder gesundheitliche Belastungen informieren, die sie durch die Errichtung der Basisstationen zu erwarten haben. Wir wollen den Kommunen Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Standortwahl geben. Sie wissen, dass Mitwirkungsmöglichkeiten über reine und allgemeine Wohngebiete sowie über die Bebauungsplanung bestehen. Die Bürger und Kommunen wollen, können und sollen bei der Standortauswahl mitwirken und darüber diskutieren. Dieses Instrument wollen wir für die Kommunen schaffen und öffnen. Sie haben die Pflicht zu sagen, warum Sie dies verweigern. Wollen Sie die Bürgerinnen und Bürger, ihre Gemeinde- und Stadträte für unmündig erklären? Diese wissen sehr wohl, wie weit die Hebel des Baurechts gehen, und sollen sie nutzen können.
Viele Anlagen in den Kommunen sind nach dem Baurecht und nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu genehmigen. Sie sagen doch nicht, nur weil z. B. die Firma Pfleiderer die Auflagen auch nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz einhalten soll, werden wir uns mit den baurechtlichen Fragen nicht mehr beschäftigen. Erklären Sie dies doch den Bürgerinnen und Bürgern. Der Immissionsschutz ist der eine, das Baurecht der andere Hebel. Beides sind Gestaltungsmöglichkeiten mündiger Bürgerinnen und Bürger und Kommunalpolitiker.
Sie wollen dieses Instrument den anderen verweigern und schieben die Handlungen auf den Bund. Doch so einfach geht es nicht; denn beide Ebenen sind wahrzunehmen. Selbstverständlich sind die Grenzwerte an der Vorsorge auszurichten und deutlich zu senken. Beispielsweise sind in der Schweiz, in Italien und in Salzburg die Grenzwerte deutlich gesenkt worden, um die Belastung zu minimieren. Insofern appellieren wir an das Bundesumweltministerium, mit dem wir in Kontakt stehen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Knauer?
Herr Staatsminister, welche Chancen sieht die Staatsregierung, über eine Strafanzeige die politisch Verantwortlichen wegen Untätigkeit doch noch zur Verantwortung ziehen zu können?
Herr Staatsminister, was hat die Staatsregierung bislang unternommen, um herauszufinden, zu welchen Produkten die beanstandeten Fette bzw. Öle verarbeitet wurden?
Herr Staatsminister, meine Frage schließt direkt an: Welche Initiativen wird die Staatsregierung ergreifen, um sicherzustellen, dass die noch nicht verarbeiteten problematischen Fette bzw. Öle sofort aus dem Verkehr gezogen werden?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist fast schon müßig, darüber zu streiten, was in der konventionellen Landwirtschaft schief läuft oder nicht. Wer ein offenes und kritisches Auge hat, wird sehr schnell erkennen, dass es Punkte gibt, die nicht weggeleugnet werden können und an denen wir arbeiten müssen, um Verbesserungen zu erzielen. Ich nenne einige Beispiele: qualvolle Tierhaltung, riesige Schadstoffeinträge in Luft, Boden und Grundwasser, teilweise belastete Nahrungsmittel sowie der Rückgang vieler Flora- und Faunaarten.
Schuld an dieser Entwicklung – das möchte ich ausdrücklich betonen – tragen meines Erachtens die verantwortlichen Politiker, die es in der Hand hatten und noch haben, über Ausbildung, Beratung und entsprechende Förderprogramme sowie Kontrollen bestimmte agrarpolitische Ziele durchzusetzen. Schuld tragen aber auch die konservativen Agrarwissenschaftler samt staatlichen Beratungsämtern, die den Bauern zunächst den zuneh
menden Einsatz der Pestizide und Medikamente angeraten haben, und die sich heute mit der gleichen Vehemenz für die Anwendung der Gentechnik aussprechen. Schuld trägt ferner der Bauernverband, der ständig klagend aber doch stets sein Fähnchen nach der stärksten Brise drehend, selbst das Programm des Höfesterbens mitgetragen hat und wahrscheinlich auch weiterhin tragen wird. Schuld haben schließlich die Verbraucherinnen und Verbraucher, die bis heute mehrheitlich nicht bereit gewesen sind, für ein umweltschonend erzeugtes gesundes landwirtschaftliches Produkt einen angemessenen Preis zu bezahlen.
Meine Damen und Herren, wie wird es weitergehen? Werden Strukturwandel und Rationalisierung, Massenproduktion zu weltmarktorientierten Preisen und Alibiumweltschutz nur dort, wo er niemandem wehtut, noch weiter fortgeschrieben werden? Ich hoffe: nein! Die BSEKrise und die Arzneimittelaffäre bieten die Chance für einen echten Wandel in der Landwirtschaft. Wir müssen weg von der Subventionierung der Großbetriebe und den Import von Futtermitteln stoppen. Wir müssen den Einsatz gesundheitsschädlicher Pestizide und Wachstumsregler verbieten. Wir müssen die Anwendung von Medikamenten sowie den Einsatz der Gentechnik verbieten und zu einer flächendeckenden vielfältigen bäuerlichen Landwirtschaft kommen, die sich stärker an den Grundsätzen des ökologischen Landbaus orientiert. Stellen Sie die Weichen auf und in Richtung grün. Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden es Ihnen danken.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich oute mich gleich vorab, um im Sinne der Differenzierung, die Prof. Dr. Gantzer ins Spiel gebracht hat, zu argumentieren: Ich habe nicht gedient.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist keine Frage, dass die Schließung von Bundeswehrstandorten Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben wird, und zwar insbesondere in den strukturschwachen Regionen. Ich bin mir aber auch sicher, dass die Resonanz darauf nicht so negativ ausgefallen wäre, wenn vonseiten des Bundesverteidigungsministeriums die notwendige Transparenz an den Tag gelegt worden wäre, anstatt Desinformationspolitik zu betreiben.
Viel wichtiger jedoch ist es, auf die positive Seite der Entwicklung hinzuweisen. Es geht um einen Abbau der Streitkräfte, und zumindest bei allen Friedensbewegten sollte da das Herz ein klein wenig höher schlagen. Die Freude wird allerdings dadurch getrübt, dass die Argumente, die hier vorgetragen worden sind, nicht mehr sind als Halbwahrheiten. Es ist nicht die Entspannung des Ost-West-Verhältnisses, die das bewirkt hat; sie hat es höchstenfalls ermöglicht. Es ist aber auch nicht ausschließlich das Geld, das letztlich diese Entwicklung einleiten ließ. Aus meiner Sicht ist es die Umstrukturierung der Bundeswehr im Sinne einer Streitmacht, die in die Lage versetzt werden soll, künftig an internationalen Schlägen gegen Dritte teilzunehmen, die ich grundsätzlich ablehne. Eine negative Erfahrung haben wir damit erst im letzten Jahr im Zusammenhang mit den Angriffen auf Serbien und das Kosovo gemacht.
Die Frage, die meines Erachtens von Ihnen viel stärker in den Vordergrund hätte gerückt werden müssen, ist: Was soll mit den Geldern geschehen, die durch die Schließung von Standorten eingespart werden können?
Als erstes fällt mir ein, ein Teil des Geldes könnte dazu verwendet werden, Maßnahmen zur Konfliktprävention zu unterstützen, etwas, was in den letzten Jahren viel zu kurz gekommen ist. Ich könnte mir darüber hinaus vorstellen, dass ein weiterer Teil der Gelder sinnvoll für Maßnahmen der direkten Rüstungskonversion eingesetzt werden könnte. Es ist so viel über Konversion geredet worden; geschehen ist nichts. Die Bundesrepublik ist heute wieder einer der größten Rüstungsexporteure, und das leider unter einer rot-grünen Regierung.
Den Kommunen ist aus meiner Sicht zu empfehlen, dass sie nicht länger lamentieren sollten über eine Entwicklung, die wahrscheinlich unaufhaltbar ist, sondern sich stattdessen Gedanken machen sollten, wie Arbeitsplätze sinnvoll geschaffen werden können. Beispiele dafür gibt es genug.
Herr Müller, ich glaube, es gibt genügend Beispiele, die aufzeigen, dass mit ein bisschen Kreativität tatsächliche Entwicklungen eingeleitet werden können, die zu einer positiven Wende führen. Ich würde mir wünschen, dass das Engagement hier ansetzt, anstatt stundenlang darüber zu diskutieren, ob der eine oder andere Standort aufgegeben werden muss oder nicht. Die Entwicklung geht in diese Richtung. Daran lässt sich nichts ändern. Jetzt sollte alle Kreativität aufgewendet werden, um nach Wegen zu suchen, mit denen die Probleme der betroffenen Menschen abgeschwächt werden können.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Kollege Zeller.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Glück, ich habe mich sehr gefreut, dass Sie aus meinem Redebeitrag zitiert haben. Allerdings wäre meine Freude noch größer gewesen, wenn Sie das Zitat zu Ende geführt hätten; denn es gab darin eine Kritik in Richtung CSU. Sie haben das sicherlich in Erinnerung.
Ich wollte damals sagen, dass es aus meiner Sicht keinen Grund gibt, von Berlin in Richtung München zu deuten oder umgekehrt, oder um innerhalb des Hauses zu bleiben: von CSU in Richtung SPD oder GRÜNE oder umgekehrt. Versäumnisse und Fehler hat es auf allen politischen Ebenen und bei allen Parteien gegeben.
Insofern bedauere ich es sehr, dass heute sehr viel Zeit dafür aufgewandt worden ist, die Vergangenheit aufzuarbeiten, anstatt nach vorne zu schauen und zu überprüfen, welche Probleme es noch gibt, die nicht geklärt sind, und wo Lösungsansätze notwendig sind. Vier Komplexe sind es meines Erachtens, die intensiv bearbeitet werden müssen. Erstens: Die Ursachen der BSE-Erkrankungen bei Tieren. Zweitens: Die Übertragungsrisiken auf den Menschen. Drittens: Sinnvolle Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung. Viertens: Künftige Verhinderung derartiger Katastrophen.
Bei der Suche nach den Ursachen des Ausbruchs von BSE bei Tieren konzentrieren sich die Bemühungen derzeit auf Schadstoffe und Krankheitserreger in Futtermitteln. Wie wichtig dieser Ansatzpunkt auch unabhängig von einem möglichen Zusammenhang mit BSE ist, zeigt der vor kurzem veröffentlichte Sachstandsbericht „Potenzielle Schadorganismen und Stoffe in Futtermitteln“ der Senatskommission der Deutschen Forschungsgesellschaft. In diesem heißt es, dass zwar bekannt sei, dass Prionen, Pilze, bakterielle Krankheitserreger und Viren über verfüttertes Tiermehl und Schlachtabfälle in Tierbeständen eingeschleppt werden können; wenig dagegen wisse man, was von den Nutztieren alles ausgeschieden werde und wie sich entsprechende Stoffe, Pilze, Krankheitskeime oder Viren durch Gülle oder bei Freilandhaltungen in der Umwelt verbreiten. Noch weniger sei bislang darüber bekannt, ob und in welchem
Umfang die genannten Komponenten den Weg in die Böden, das Trinkwasser und die Badeseen fänden und damit letztendlich den Menschen gefährden.
Es besteht dringender Forschungsbedarf, um die Gesundheitsgefährdung von Menschen und Tieren durch Erreger und Schadstoffe besser beurteilen zu können – so die Senatskommission in einem eindringlichen Appell an die politisch Verantwortlichen, der aus meiner Sicht auf keinen Fall überhört werden darf. Dennoch darf der Blick nicht ausschließlich auf diesen Punkt verengt bleiben. Oder anders ausgedrückt: Es wäre fatal, wenn vorschnell ein vermeintlich Schuldiger ausfindig gemacht würde und die Menschen sich nach Ausschaltung dieser Quelle erneut in Sicherheit wiegen würden. Erste Ansatzpunkte für eine derartige Entwicklung gibt es bereits. Ich denke in diesem Zusammenhang an den anonym eingegangenen Hinweis auf Importe minderwertiger Futtermittel aus Italien. Ganz so einfach ist im Fall BSE die Beziehung zwischen Ursache und Wirkung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht. Insofern liegt die Bayerische Staatsregierung richtig, wenn sie ergänzend zu wissenschaftlichen Untersuchungen auch die Beobachtungen der Tierärzte in ihre Überlegungen einbeziehen will. Aus gegebenem Anlass sei in diesem Zusammenhang allerdings darauf hingewiesen, dass das nur dann Sinn macht, wenn man für neue Erkenntnisse offen ist und nicht reflexartig – wie das leider einmal geschehen ist – alles vom Tisch wischt, was nicht in das eigene Meinungsbild passt. Worauf ich hinaus will: Vieles spricht dafür, dass es nicht um einen monokausalen Zusammenhang zwischen BSE und einem bestimmten Faktor geht, sondern eher um ein multifaktoriell bedingtes Geschehen, möglicherweise verknüpft mit einer genetischen Disposition.
Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, dass man Hochfrequenzfeldern eine immunschwächende Wirkung zuschreibt und dass die BSE-Katastrophe zeitlich einhergeht mit dem Ausbau der Mobilfunknetze?
Jüngste Forschungen belegen eindeutig, da reproduzierbar, dass die Hochfrequenzstrahlung die Durchlässigkeit der Blut-Hirn-Schranke negativ beeinflusst. Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, mit welchen Medikamenten und Pestiziden unsere Nutztiere in der konventionellen Landwirtschaft in Berührung kommen und welche einzelnen und synergetischen Wirkungen von diesen auf das Immun- und Nervensystem ausgehen? Diese und ähnliche Fragen sind es, die aufgeworfen und untersucht werden müssen. Dazu ist es zwangsläufig notwendig, ausreichende Forschungsmittel für unabhängige Wissenschaftler zur Verfügung zu stellen.
Bezüglich des Risikos, aufgrund einer Prionenübertragung an der neuen Variante der CJD zu erkranken, werden wir aufgrund langer Inkubationszeit abwarten müssen, was uns die Zukunft bescheren wird. Fest steht jedoch: Wenn ein solcher Transfer von Eiweißen mit ver
änderter Raumstruktur über die Nahrungsmittelkette, Medikamente, Kosmetika oder Operationen möglich ist und zum Ausbruch einer Erkrankung führen kann, wird es um unsere Zukunft schlecht bestellt sein. Der Hauptschaden von nicht abschätzbarem Ausmaß wäre dann jedenfalls in den vergangenen Jahren verursacht worden.
Als ob diese Ungewissheit nicht schon schlimm genug ist, setzen EU-Kommission, Bundes- und Staatsregierung aktuell auf ein weiteres Fass mit löchrigem Boden: die Verbrennung von Tiermehl und Schlachtabfällen in Müllverbrennungsanlagen, Kohlekraftwerken und Zementwerken. Fest steht, all diese Anlagen verfügen über keine hundertprozentig homogene Feuerungszone. Wer sich die Schlacke schon einmal angesehen hat, wird schnell auf unerwartete Inhaltsstoffe gestoßen sein. Selbst unverbrannte Papierreste können darin enthalten sein. Wer das weiß, darf der Verbrennung von Sondermüll in konventionellen Verbrennungsanlagen auf keinen Fall das Wort reden. Hinzu kommt ferner, dass Müllverbrennungsanlagen neben gasförmigen Substanzen auch Stäube emittieren. Auch sie können unverbrannte Bestandteile enthalten.
Als dritter Kritikpunkt sei die Dioxinproblematik aufgeführt. Bei der Verbrennung von Tiermehlen werden relativ große Mengen dieser Ultragifte erwartet.
Bleibt die Frage des bestmöglichen Schutzes der Verbraucher.
Zugegeben: Mit einem Test am lebenden Tier, der eine Erkrankung unmittelbar nach Befall anzeigt, wäre viel gewonnen. So weit sind wir jedoch noch nicht und werden wir möglicherweise auch nie kommen. Im Übrigen fehlen im Augenblick klare Aussagen darüber, was die einzelnen Untersuchungsmethoden tatsächlich zu leisten vermögen. Erstaunt es Sie nicht auch, dass noch vor kurzem ein Test bei Tieren unter 30 Monaten mit der Begründung abgelehnt wurde, dass in einem so jungen Alter die Prionenkonzentration zu niedrig sei, um sie gegebenenfalls erfassen zu können? Abhilfe sollte bis zum Sommer 2001 geschaffen werden.
Jetzt tönt Frau Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer, sie werde verpflichtende Tests für Rinder ab 24 Monaten einführen. Frau Staatsministerin Stamm kündigt an, Bayern werde beim Bund beantragen, die verpflichtenden BSE-Schnelltests auf 20 Monate alte Rinder auszudehnen. Prompt wird erstmals ein relativ junges Tier im Alter von 28 Monaten als BSE-positiv erkannt. Mit welcher Treffsicherheit, muss man sich fragen, wird hier schon wieder Sand in die Augen der Bürger gestreut.
Herr Präsident, vielen Dank für die Unterstützung. Es ist etwas frustrierend, zu einer solch späten Stunde über ein so kompliziertes Thema sprechen zu dürfen.
Damit komme ich zum Thema „Keulung“. Bis heute gibt es keine überzeugenden Argumente dafür, nach Auftreten eines BSE-Falles eine ganze Herde zu töten. Im Gegenteil: Wir alle sollten ein Interesse daran haben zu erfahren, ob das erkrankte Tier nur das erste Auftreten von BSE in der Herde angezeigt hat oder ein Einzelfall ist und bleiben wird, selbst wenn man alle Tiere bis zu ihrem natürlichen Ende weiterleben lässt. Für ein solches Vorgehen ist schnellstmöglich eine Gesetzesgrundlage zu schaffen. Das Ergebnis, dass nur ein Tier erkrankt ist, hätte am Ende der Beobachtungsphase einen ganz anderen Aussagewert als nach der Schlachtung aller Tiere unmittelbar nach dem Auftreten des ersten BSE-Falles.
Wie lassen sich derartige Katastrophen künftig verhindern? Aus meiner Sicht brauchen wir eine naturverträgliche Landbewirtschaftung mit artgerechter Tierhaltung, wie sie vom ökologischen Landbau praktiziert wird. Wir brauchen Konsumenten, die bereit sind, die gute Arbeit der Bauern anzuerkennen und über die Produktpreise entsprechend zu honorieren. Wir brauchen Politikerinnen und Politiker, die sich der Bevölkerung und nicht den Lobbyverbänden verpflichtet fühlen. Wir brauchen einen Staat, der Kontroll– und Regulationsmechanismen in der Hand behält, mit deren Hilfe Kriminellen schnellstmöglich das Handwerk gelegt werden kann.
Gestatten Sie mir abschließend noch ein paar Sätze zu den einzelnen Anträgen, die von den Fraktionen eingereicht worden sind. Zum Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der sich mit einer Entlassung der beiden Minister Stamm und Miller befasst, möchte ich gleich vorweg betonen, dass ich diesem nicht zustimmen werde.
Mit der gleichen Berechtigung müsste nämlich auch die Frage in Richtung Berlin aufgeworfen werden. Aus meiner Sicht ist kein wesentlicher Unterschied zwischen den getroffenen Maßnahmen in Bayern und dem, was Frau Andrea Fischer und Herr Funke in Berlin gesagt bzw. eingeleitet haben, zu erkennen. Wenn in Bayern eine Entlassung gefordert wird, erfordert es die Ehrlichkeit, die gleiche Forderung auch für die beiden genannten Personen zu erheben.
Der Antrag der CSU-Fraktion enthält viele sinnvolle Gesichtspunkte. Ich habe jedoch ein Problem mit Punkt 3 der Initiative. Hier wird unterschwellig wieder deutlich, dass kaum mit einer Änderung in der Bewirtschaftung der Felder und auch der Haltung der Tiere zu rechnen ist. Allerdings hat sich Herr Loscher-Frühwald dafür gerade erfreulich offen gezeigt hat. Wir wünschen uns diese Entwicklung seit vielen Jahren.
Im SPD-Antrag ist leider ein Punkt enthalten, der in keiner Weise überzeugen kann. Ich meine den Punkt 10, den schon Herr Glück angesprochen hat. Wer heute den Test aller Tiere fordert, täuscht die Bevölkerung. Ich hoffe, dass es sich bei der Formulierung um ein Versehen handelt; denn wenn ein Test grundsätzlich keine Unterscheidung zulässt, ob BSE vorliegt oder nicht, ist er von Natur aus infrage zu stellen. Ich bitte deshalb, die
sen Punkt aus dem Antrag zu nehmen. In einem solchen Fall wäre ich gerne bereit, zuzustimmen.
Herr Staatsminister, welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über das Ausmaß der gentechnischen Forschungen der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Abwehr von B-Waffen vor? Welche Institute in Bayern wurden bislang mit entsprechenden Projekten beauftragt und welche Behörden sind im Freistaat für die Überwachung dieser Arbeiten zuständig?
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.
Herr Staatsminister, welche Hinweise gibt es, dass bayerische Überwachungsbehörden vom Bundesministerium der Verteidigung über bestimmte Forschungsarbeiten nicht informiert würden?
Herr Staatsminister, sind Ihnen entsprechende Presseberichte bekannt, aus denen hervorgeht, dass die bayerischen Behörden nicht informiert wurden?
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.
Herr Präsident, Herr Staatsminister, meine Damen und Herren! Als Sprecher der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, auch nach meinem Parteiaustritt immer noch im Kreistag von Würzburg vertreten, beschäftige ich mich natürlich auch mit diesem Thema. Da gibt es einige Gesichtspunkte, die aufzugreifen sind.
Zunächst einmal hat es mich sehr überrascht, dass die Stadt Würzburg nicht den Weg nach München gefunden hat in einer Phase, in der dies sicherlich möglich gewesen wäre, um intern abzuklären, welche Hilfemöglichkeiten, welche Unterstützungen es in dieser prekären Situation zusätzlich von Seiten des Freistaates geben kann. Besonders bedauere ich aber auch, dass meine Initiative im Landkreis, die Fraktionen bzw. der Kreistag möge sich dafür aussprechen, dass das Theater auch finanziell von diesem Gremium unterstützt wird, keine Mehrheit gefunden hat. Ich halte dies für einen notwendigen und sinnvollen Ansatz.
Die Begründung, die im SPD-Antrag aufgeführt wird, dass die Misere der Stadt Würzburg in finanzieller Hinsicht in erster Linie auf die schulische Situation zurückzuführen sei, mag zutreffen. In diesem Zusammenhang muss aber hinzugefügt werden, dass die Stadt Würzburg in einer Zeit, in der es ihr finanziell gut ging, diesen Weg selbst gesucht hat; sie wollte nämlich gerade bei den Schulen Personalpolitik betreiben. Was ich im SPD-Antrag nicht ganz verstehe, ist die Hoffnung, dass man mit ergänzenden Zuschüssen für das Theater die Misere der
Stadt Würzburg in finanzieller Hinsicht lösen könnte. Ich sehe das ähnlich, wie es Frau Münzel gerade zum Ausdruck gebracht hat. Auch dazu gab es von mir einen Antrag im Kreistag von Würzburg, über die Gastschulbeiträge eine Verbesserung der Situation der Stadt Würzburg zu suchen.
Ein letzter Gesichtpunkt. Ich erinnere mich sehr wohl auch noch an meine Zeit als kulturpolitischer Sprecher der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag. Damals hatte ich wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass es wünschenswert wäre, die Fördergelder von Seiten des Staates stärker in einer Form zu verteilen, in der die Regionen eine größere Berücksichtigung finden, oder anders ausgedrückt, wenn man von diesem Begriff abweichen will, dass auch Einrichtungen, die nicht vom Staat geführt werden, also kommunale Einrichtungen, stärker bedacht werden, als dies bisher der Fall ist.
Drei Gesichtspunkte müssen aus meiner Sicht also zusammentreffen, wenn es eine Lösung geben soll. Es bedarf von Seiten der Stadt Würzburg eines besseren, eines stärker vorausblickenden Planens, als es bisher zutage tritt. Von Seiten des Landkreises Würzburg bedarf es einer Mitbeteiligung an Einrichtungen, die den Menschen des Umlandes mindestens in gleicher Weise wie denjenigen der Stadt zugute kommen. Es bedarf ferner eines zusätzlichen Engagements seitens der Staatsregierung. Wenn alle drei Punkte zusammentreffen, dann bin ich mir ziemlich sicher, dass es gelingen wird, diese Einrichtung, die für Unterfranken einen hohen Stellenwert hat, tatsächlich zu erhalten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das, womit wir heute konfrontiert sind, ist das Ergebnis des Versagens auf den verschiedensten Ebenen in den letzten Jahren. Da ist zunächst die Politik zu nennen, insbesondere die Landwirtschaftspolitik, die es nicht fertig gebracht hat, einen Trend zu stoppen, der da lautet, in immer kürzeren Zeiten immer mehr und immer günstiger zu produzieren. Dass das nicht gut gehen kann, wird selbst einem Laien klar werden müssen. Die Ergebnisse liegen heute vor und wir müssen uns permanent mit ihnen beschäftigen.
Nicht nachvollziehbar ist für mich aber auch das Verhalten einiger Wissenschaftler, die es insbesondere in Großbritannien nicht geschafft haben, ihre Erkenntnisse in die Öffentlichkeit zu bringen,
deren Erkenntnisse zurückgehalten wurden, möglicherweise manipuliert werden konnten, wenn das, was man heute in der Presse liest, tatsächlich richtig ist.
Enttäuschend ist für mich aber auch das Verhalten vieler Verbraucherinnen und Verbraucher, die zwar bereit sind, jährlich immer größere Beträge für Auto, für Urlaub und für Freizeit auszugeben, aber nicht in gleicher Weise bereit sind, ein paar Pfennig mehr für Produkte auszugeben, die nach Verfahren hergestellt werden, die man wirklich als umweltfreundlich bezeichnen kann.
Versagen gibt es aus meiner Sicht aber auch in Bayern. Da sind zunächst einmal die Bayerische Staatsregierung und die CSU-Fraktion, die gemeinsam immer dann, wenn es nötig ist, ihre Hand schützend über die Landwirtschaft und natürlich auch über den Fleischhandel halten nach dem Motto: Ja keine negativen Schlagzeilen
und ja keine Einbrüche bei den Konsumentinnen- und Konsumentenzahlen.
Dass die Kontrollen, die bislang, also in den letzten Jahren, durchgeführt worden sind, absolut nicht ausreichen machen doch Zahlen deutlich, die wieder einmal ins Bewusstsein gerückt werden müssen: 4000 Tiere wurden in Bayern im Verlauf mehrerer Jahre getestet; 1,2 Millionen Rinder werden bei uns pro Jahr geschlachtet – so die Information, die ich vorhin erhalten habe. Wer das weiß und vor die Bürgerinnen und Bürger tritt und behauptet, Bayern sei BSE-frei, so wie das vor wenigen Tagen noch geschehen ist, der handelt wider besseres Wissen oder, um es krasser auszudrücken, der täuscht die Bevölkerung.
Aber auch die Kennzeichnung, die vorhin wiederholt angesprochen worden ist, ist so mangelhaft, dass man sie eigentlich nur als lächerlich bezeichnen kann. Sie alle wissen doch, dass zum Beispiel in Gastronomiebetrieben keine Kennzeichnungspflicht besteht. Sie wissen, dass für die Folgeprodukte des Rindfleisches, beispielsweise für Wurst, im Augenblick keine Kennzeichnungspflicht besteht. Sie wissen, dass über Drittstaaten Produkte auf unserem Tisch landen können, die keiner Kennzeichnungspflicht unterliegen. Dennoch haben Sie es nicht fertiggebracht, gemeinsam mit den anderen Bundesländern dafür Sorge zu tragen, dass dieser Missstand schnellstmöglich abgestellt wird.
Aber auch – und da muss ich Herrn Miller durchaus Recht geben – das, was von Seiten der SPD und der GRÜNEN gekommen ist, bedarf einer kritischen Würdigung. Frau Biedefeld hat Beispiele aus der 12. und 13. Legislaturperiode aufgezählt, Herr Starzmann ebenfalls. Dann ist es still geworden – von einer Ausnahme abgesehen, nämlich der Ausweitung der Tests und vielleicht auch noch der Kennzeichnung –, als es um die 14. Legislaturperiode ging. Warum wohl, muss man in diesem Zusammenhang fragen. Ganz einfach: Falsch verstandene Rücksichtnahme gegenüber den Freundinnen und Freunden in Berlin, die sich in ihren Handlungen um keinen Deut davon unterschieden haben und auch unterscheiden, was vorher von der schwarz-gelben Regierung gemacht worden ist. Das ist Faktum.
Was aus meiner Sicht gefordert werden muss, ist: erstens absolute Transparenz und keine falsche Rücksichtnahme mehr; zweitens sicherlich eine Ausweitung der Testverfahren. Dabei sollte man korrekterweise immer hinzufügen, dass ein solches Verfahren nur das feststellen kann, was das Verfahren selbst hergibt. Im Moment gibt es nicht mehr her als dass man beim Vorliegen eines negativen Befundes sagen kann: Mit den heutigen Mitteln konnten wir kein BSE nachweisen – nicht mehr und nicht weniger. Was wir brauchen, ist eine verstärkte Forschung, um gerade diese Testverfahren zu verbessern, aber natürlich auch, um bei der Prionen-Hypothese weiterzukommen, um Möglichkeiten zu eruieren, wie wir Sorge tragen können, dass Menschen, die mit solch gefährlichem Material in Kontakt kamen, nicht erkranken, beziehungsweise wie künftig Erkrankte therapiert
werden können. Was wir brauchen, ist ein Umdenken in der Landwirtschaft: Mehr ökologische Landwirtschaft, das heißt eine Landwirtschaft, die Natur, Umwelt und Gesundheit in den Vordergrund stellt und nicht das Geld, das Wirtschaften. Ich füge ausdrücklich dazu, dass ich die Zwänge, unter denen die Landwirtschaft steht, durchaus sehe.
Ich habe nie etwas anderes gesagt; aber Sie hören meist nicht zu; deshalb können Sie das sicherlich auch nicht wissen.
Ein letzter Gesichtspunkt: Selbstverständlich bedarf es auch eines Umdenkens der Verbraucherinnen und Verbraucher. Dies kann nicht oft genug betont werden. Wir müssen bereit sein, mehr Geld für Nahrungsmittel auszugeben, die nach Gesichtspunkten erzeugt worden sind, die man als umweltverträglich bezeichnen kann.
Ich war schon ein bisschen enttäuscht, als ich vor einigen Wochen den Landtags-Server nach Initiativen der drei Fraktionen zu BSE in dieser Legislaturperiode abgefragt habe. Es gab fast nichts. Ich haben dann selbst mehrere Anträge – Drucksachennummern, wenn ich sie richtig in Erinnerung habe, 14/4335 bis14/4340 – eingereicht, die bis heute nicht behandelt sind. Dabei ging es um ein Verbot der Verfütterung des Tiermehls, um ein Exportverbot für Rinder und Schafe, um die Verbesserung der Kennzeichnung, aber auch um Berichte der Staatsregierung, welche Produkte eigentlich gefährlich sein können und welche Übertragungswege bestehen. Ich hoffe, dass Sie all diese Anträge unterstützen – ich werde Ihrer Initiative heute ebenfalls zustimmen, weil zumindest erkennbar ist, dass man jetzt gemeinsam versucht, in der Sache doch weiterzukommen.
Frau Staatssekretärin, wie viele abgebrannte Brennelemente lagern zur Zeit jeweils auf dem Gelände der in Bayern in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke, wie viele ausgediente Brennstäbe können an den einzelnen Standorten jeweils noch zusätzlich für eine begrenzte Zeit zwischengelagert werden, für welche der genannten Anlagen ist gegebenenfalls beim Bundesamt für Strahlenschutz zwischenzeitlich ein Antrag auf Abtransport von Brennelementen in die Wiederaufarbeitungsanlage La Hague gestellt worden?
Frau Staatssekretärin, ist Ihnen bekannt, für welches Datum der Abtransport der abgebrannten Brennelemente aus Grafenrheinfeld geplant ist?
Daran wäre ich sehr interessiert.
Frau Staatssekretärin, wie begründet die Staatsregierung angesichts der genannten Fakten – Sie haben verschiedene Lagermöglichkeiten genannt – Ihre Befürchtung, die Abschaltung einzelner Reaktorblöcke könnte notwendig werden?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir einige abschließende Bemerkungen zur Debatte über die ökologische Steuerreform. Die heutigen Beiträge, insbesondere aber auch die der letzten Tage und Wochen, zeigen aus meiner Sicht ein weiteres Mal, mit welcher Unehrlichkeit leider allzu häufig in der Politik argumentiert und gearbeitet wird. Da wird zunächst verschwiegen, was man noch selbst vor nicht allzu langer Zeit in die Diskussion eingebracht hat. Zahlenwerte werden von beiden Seiten aus dem Zusammenhang herausgerissen zitiert und einseitig interpretiert. Die Zukunft lässt sich demgemäß entweder als Horrorszenario oder als energiepolitisches Paradies beschreiben. Die Wahrheit liegt aber – wie so oft – irgendwo zwischen den beiden Extremen.
Festzuhalten ist aus meiner Sicht, dass es zu einer sinnvoll ausgestalteten ökologischen Steuerreform keine ernsthaft diskutierbare Alternative gibt. Auch der CSUFraktion ist das bewusst, wenn sie in ihrem Umweltprogramm zum Beispiel fordert – Zitat –: „die Einführung von Umweltabgaben zur Lenkung des Verkehrs hin zu umweltfreundlichen Verkehrsmitteln“. Im gemeinsamen Steuerkonzept von CDU/CSU „Die bessere Alternative“ vom 18. Januar 2000 heißt es ergänzend – Zitat –:
Auch um eine Entscheidungsneutralität der Besteuerung sicherzustellen, soll unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel eine Pauschale von 50 Pfennig je Entfernungskilometer die bisherige Kilometerpauschale ersetzen. Die Entfernungspauschale wird jedoch nur für jeden Kilometer angesetzt, den die Arbeitsstätte weiter als 50 km von der Wohnung entfernt ist.
Zwei Seiten später wird für diese Maßnahme ungeniert ein Steuermehraufkommen von 5,1 Milliarden DM angesetzt.
Ebenso wenig nachvollziehbar sind für mich allerdings auch Übertreibungen von Rot-Grün. Deutliche Lenkungseffekte der Ökosteuer werden von beiden Seiten jeweils für sich reklamiert. Als Nachweis dient zum Beispiel die Ankündigung des VW-Chefs Piech, bis zum Jahr 2003 ein Ein-Liter-Auto einzuführen. Ein weiterer Nachweis besteht im Rückgang des Verbrauchs von Mineralölprodukten im ersten Halbjahr 2000, wobei doch jeder weiß, dass dieser in erster Linie auf die Zurückhaltung der Bürgerinnen und Bürger beim Kauf von Heizöl zurückzuführen ist und mit einer echten Einsparung absolut nichts zu tun hat.
Statt auf solche Halb- und Unwahrheiten sollten wir uns deshalb mehr auf die Fakten und die Frage konzentrieren, welche Optimierungen bei der ökologischen Steuerreform noch sinnvoll oder notwendig sind. Faktum ist jedenfalls – das zeigen jüngst vorgelegte Zahlen der EUKommission –, dass die Energiesteuerbelastung in Deutschland im Vergleich zu den anderen europäischen Staaten bislang eher moderat ausfällt. Mit 6% Umweltsteueraufkommen liegt die Bundesrepublik unter dem EU-Schnitt eines siebenprozentigen Anteils an den Gesamtsteuereinnahmen. Bei Benzin rangiert Deutschland an sechster, bei Diesel an fünfter Stelle, bei leichtem Heizöl für private Haushalte auf dem neunten und bei leichtem Heizöl für die Industrie sogar nur auf dem zwölften Rang.
Die tatsächliche Belastung ist bei uns sogar noch niedriger, da die Bundesrepublik über eine vergleichsweise niedrige Mehrwertsteuer verfügt und die Einnahmen nicht im allgemeinen Haushalt versacken, sondern überwiegend für die Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge eingesetzt werden.
Dennoch oder gerade deshalb bleibt auch bei uns noch viel zu tun. Aktuellen Berechnungen zufolge wird die ökologische Steuerreform in ihrer bisherigen Ausgestaltung die CO2-Emissionen um 1 bis 2% senken. Das ist zu wenig, um das angestrebte Klimaschutzziel von minus 25% bis zum Jahr 2005 gegenüber 1990 erreichen zu können.
Weshalb wird nicht wie in Schweden und Dänemark der Ausstoß von CO2 als Basis für die Energiebesteuerung angewendet? Weshalb, meine Damen und Herren aus der CSU-Fraktion, gibt es noch immer keine Besteuerung des Urans, wie zum Beispiel in Holland? Weshalb können die erneuerbaren Energien nicht, wie in Dänemark, von der Stromsteuer befreit werden, frage ich Sie von Rot-Grün.
Unbestrittenermaßen gibt es bei uns aber auch noch zu viele ungenaue Sonderregelungen, wie zum Beispiel Nachlässe an Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder aus der Forst- und Landwirtschaft. Energieeffizienzanreizsysteme sind gleichzeitig viel zu rar gesät. Deshalb ist es an der Zeit, zur ökologischen Steuerreform eine systematische wissenschaftliche Begleitforschung einzurichten. Die meisten Vorreiterländer haben bereits Ökosteuer-Kommissionen. Diese untersuchen die Wirksamkeit bestehender Reformen und unterbreiten Vorschläge für eine Weiterentwicklung der Programme. Eine solche Institution könnte zudem Entwicklungen in unseren Nachbarländern beobachten.
Ich bin sofort fertig, Herr Präsident. Abschließend möchte ich noch ein Wort zu UMTS sagen. Es enttäuscht mich zutiefst, dass Sie sich alle nur Gedanken darüber machen, wie und auf welchen Ebenen die eingenommenen Gelder zu verausgaben sind. Ich höre von Ihnen aber kein Wort darüber, mit welchen möglichen Konsequenzen die Installation neuer Masten verbunden sein wird. Den Angaben der Betreiber zufolge werden wir damit rechnen müssen, dass sich die Zahl der Basisstationen allein in Bayern von derzeit 6500 auf etwa 13000 erhöht.
Und niemand weiß, welche Auswirkungen die hochfrequenten elektromagnetischen Felder haben werden.
Frau Staatssekretärin, welche Schritte wird die Bayerische Staatsregierung im einzelnen unternehmen, um – wie angekündigt – den Bau von standortnahen Zwischenlagern zu verhindern, auf welche Weise trägt sie dabei als Befürworterin der Nutzung der Atomenergie dem Gedanken der gerechten Verteilung der Folgelasten dieser Technologie Rechnung und welche Vorteile verspricht sie sich von einer solchen Verfahrensweise im Vergleich zu der, die die Bundesregierung mit den Energieversorgungsunternehmen im Rahmen der Atomkonsensverhandlungen festgelegt hat?
Frau Staatssekretärin, interpretiere ich Ihre Antwort auf den ersten Teil meiner Frage richtig, wenn ich sage, dass die Ankündigung, solche Zwischenlager verhindern zu wollen, nicht mehr als eine Schaumschlägerei gewesen ist?
Wie viele Verdachtsfälle von Schadstoffbelastungen in Schulräumen sind der Staatsregierung seit 1990 (bis heute) bekannt geworden, welche Stoffe (beziehungsweise Stoffgruppen) wurden diesem Zusammenhang als Verursacher angesehen und in welchen Fällen ist eine Sanierung vorgenommen worden?
Antwort der Staatsregierung: Die Frage der Schadstoffbelastung von sog. Schulcontainern für den Zeitraum der letzten 30 Jahre war Gegenstand einer Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Münzel/BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vom 27. 06. 1996. Nach einem Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Paulig, Hartenstein und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 08. 06. 1999 (Landtags-Dr. 14/110) sollte die Staatsregierung einen Bericht über die in den letzten 10 Jahren gemeldeten Hinweise auf Belastungen bayerischer Schulen mit problematischen Bau(-Inhalts)-Stoffen geben.
In der Antwort des Kultusministeriums in der Drucksache 13/5652 zur Schriftlichen Anfrage vom Juni 1996 wurde bereits darauf hingewiesen, dass der Schulaufwand von den zuständigen kommunalen Körperschaften bzw. den privaten Schulträgern nach Maßgabe des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes getragen wird und die Frage nach Schadstoffbelastungen an Schulen allenfalls von den Schulaufwandsträgern zuverlässig beantwortet werden könnte. Da dies einen sehr großen Aufwand erfordern würde, sei aus Zeit-und Kostengründen davon abgesehen worden.
Im Prizip aus den gleichen Gründen wurde der Dringlichkeitsantrag mit Beschluss des Landtagsplenums vom 24. 11. 1999, Landtags-Dr. 14/2224, abgelehnt.
Aus diesem Grunde ist auch die mündliche Anfrage nicht beantwortbar.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In einer parlamentarischen Demokratie gehört es zur Tagesordnung, dass bei Versuchen, die Probleme der Gesellschaft zu lösen, unterschiedliche Positionen hart aufeinander prallen. Jedem Realpolitiker wird klar sein, dass das politische Geschäft häufig von Kompromissen lebt. Dagegen gibt es auch nichts zu sagen, solange die eigene Identität nicht verloren geht und solange zusätzlich nicht auch noch der eigene Misserfolg als Erfolg verkauft wird. Doch genau beides ist im Rahmen der Konsensgespräche auf Seiten der Regierungsparteien geschehen.
Entgegen der Darstellung der Regierungsparteien hat der Konsens nicht zwangsläufig die Beendigung der Atomenergie zur Folge. Umfassend und unumkehrbar sollte entsprechend der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und den GRÜNEN vom 20. Oktober 1998 der Ausstieg aus der Risikotechnologie geregelt werden. In den Verhandlungen blieb dagegen eine Bestandsgarantie für den kostengünstigen Weiterbetrieb der Reaktoren bis an die durch Materialermüdung festgelegte natürliche Alters- und damit Abschaltgrenze übrig. Das ist ein unverzeihlicher Fehler für eine Regierungsmannschaft, die die Energiewende proklamiert
und – abgesehen von der Erhöhung der Deckungssumme – praktisch nichts unternimmt, um der steuerlichen Begünstigung des Einsatzes der Atomenergie ein schnelles Ende zu bereiten.
Als wahrhaft kreative Künstler zeigten sich in diesem Zusammenhang Bundeskanzler Gerhard Schröder, Bundesumweltminister Jürgen Trittin und Wirtschaftsminister Werner Müller. Sie vereinbarten mit den Energieversorgungsunternehmenschefs eine Berechnung für die Gesamt- und damit auch für die Restlaufzeit der Atomkraftwerke, deren vage Ergebnisse sie entweder selbst nicht erfassten oder ganz bewusst verschleiern wollten. Aussagen wie die, dass das letzte Kernkraftwerk 2021 abgeschaltet werden soll, sind jedenfalls schlichtweg falsch. Sollte die Vereinbarung Bestand haben, so ist zur Zeit niemand in der Lage, das exakte Abschaltdatum für die einzelnen Reaktoren anzugeben. Die Ursache dafür liegt in der schon erwähnten Berechnung, die sich auf folgende Kernpunkte stützt: Die Regelgesamtlaufzeit ist auf 32 Jahre festgelegt. Es wird eine jahresbezogene
Referenzmenge vorgegeben, die für jedes Kernkraftwerk als Durchschnitt der fünf höchsten Jahresproduktionen zwischen 1990 und 1999 berechnet wird. Angerechnet wird eine fiktiv angenommene um 5,5% höhere Jahresproduktion. Zugestanden wird eine bestimmte weitere Strommenge für ein nicht genehmigtes Atomkraftwerk, es ist das Kraftwerk Mülheim- Kärlich. Last but not least wird auch noch die Möglichkeit eingeräumt, Strommengen von einem Atomkraftwerk auf ein anderes zu übertragen.
Sicher ist danach lediglich folgendes: In dieser Legislaturperiode braucht kein Atomkraftwerk abgeschaltet zu werden. Über das weitere Vorgehen entscheidet eine neue Bundesregierung, die nach meiner Auffassung nicht mehr die gleiche Zusammensetzung wie die jetzige haben wird.
Die Gesamtlaufzeit nahezu aller Atomkraftwerke liegt allein schon ohne Inanspruchnahme der Strommengenübertragung zwischen 34 und 37 Jahren. Das letzte Atomkraftwerk wird folglich unter Berücksichtigung auch dieses Punktes voraussichtlich zwischen 2025 und 2030 abgeschaltet werden.
Für bayerische Atomkraftwerke errechnet sich ohne Strommengenübertragung und Anrechnung des zugestandenen Mülheim-Kärlich-Kontingents ein Stilllegungszeitraum zwischen 2012 und 2023. Unter Mitberücksichtigung beider Zugeständnisse wird auch bei uns das letzte Atomkraftwerk voraussichtlich erst zwischen 2025 und 2030 abgeschaltet werden.