Wir, das Land, haben uns, wie gesagt, aktiv eingebracht. Ich bin froh, dass viele der Grundsätze, die hier schon von mei nen Vorrednern angesprochen worden sind, mit den Grund sätzen übereinstimmen, mit denen auch wir in der Finanzmi nisterkonferenz an das Thema herangegangen sind, und zwar: Es muss ein gut administrierbares Gesetz werden, und es muss im vorgesehenen Zeitrahmen umsetzbar sein.
Unser Ziel ist es auch, dass es eine aufkommensneutrale Um setzung gibt. Das Aufkommen insgesamt soll sich nicht erhö hen, und damit soll sich auch die Belastung der Bürgerinnen und Bürger nicht erhöhen.
Natürlich wollen wir auch den Kommunen diese Einnahme quelle sichern. Die Kommunen – das ist schon betont worden – entscheiden letztlich mit ihrem Hebesatz über die Höhe der Grundsteuer. Es ist ganz wichtig, das zu betonen.
Wir haben jetzt auch immer wieder viele Modellrechnungen. Aber dabei wird oft davon ausgegangen, die Steuermesszahl werde so bleiben, wie sie heute ist. Das ist aber nicht der Fall. Sie wird von 3,25 Promille auf 0,325 Promille abgesenkt. Oft wird in den Modellberechnungen auch der jetzt existierende kommunale Hebesatz angewandt. Dann kommen natürlich oft Zahlen heraus, die der künftigen Realität nicht entsprechen. Denn – wie gesagt – die Aufkommensneutralität ist uns allen wichtig.
Meine Damen und Herren, wir haben uns intensiv in den Pro zess eingebracht. Wir haben im Gesetzentwurf, den die Bun
desregierung jetzt beschlossen hat, wesentliche Verschlankun gen erreichen können. Das eine bezieht sich auf die Mieten, das andere ist, dass Bodenrichtwerte nicht als Einzelwert pro Grundstück, sondern in größere Zonen eingeteilt werden oder dass beispielsweise der Metropolzuschlag, der einmal geplant war, wieder vom Tisch ist. Das heißt, der Reformvorschlag wurde in wesentlichen Punkten verändert und verschlankt.
Bei dem, was jetzt auf dem Tisch liegt, braucht man als Steu erpflichtiger in Zukunft exakt fünf Angaben zu machen: Bau jahr, Bodenrichtwert, Wohnfläche, Grundstücksfläche und Art des Wohngebäudes, also Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus. Mit diesen Angaben der Steuerpflichtigen wird dann die Grundsteuer berechnet.
Tatsache ist natürlich, dass mit der Reform ein großer Auf wand verbunden ist, und zwar unabhängig vom Modell. Bun desweit gibt es 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten, und für jede dieser wirtschaftlichen Einheiten – Gebäude, Grund stück – müssen die Eigentümer ermittelt werden. Sie müssen angeschrieben werden, sie müssen um Daten gebeten werden. Unabhängig davon, ob das jetzt drei, vier oder fünf Angaben sind, muss diese Arbeit bewältigt werden. Dass dies auch per sonelle Kapazitäten bindet – egal, welches Modell am Ende favorisiert oder realisiert wird –, ist völlig klar, meine Damen und Herren.
Jetzt stand hier auch die Frage der verschiedenen Modelle im Raum. Sie wissen, Bayern hat sich massiv für die Öffnungs klausel eingesetzt. Diese Öffnungsklausel macht auf jeden Fall eine Grundgesetzänderung notwendig. Ohne Grundgesetzän derung wäre die Öffnungsklausel zumindest nach dem, was viele Experten gesagt haben, die verfassungsrechtlich versiert sind, nicht umsetzbar. Bayern möchte dann ein Flächenmo dell einführen.
Dieses Flächenmodell ist derzeit in Bayern in Bearbeitung. Wir kennen noch keinen Gesetzentwurf, Referentenentwurf oder was auch immer. Das heißt, wir wissen nicht: Ist es ein Modell, das sich nur auf die Zahl der Quadratmeter an Grund und Boden bezieht, oder ist es ein Modell, bei dem dann doch wertabhängige Komponenten dabei sind? Diese wertabhängi gen Komponenten wären z. B. Mietstufen, die es beim Wohn geld ja schon gibt. Wenn das Modell auf dem Tisch liegt, wer den wir uns auf jeden Fall die Mühe machen, es zu prüfen.
Wichtig ist uns aber natürlich auch, dass die Verschiebungen nicht zu groß werden. Die Bürgerinnen und Bürger hätten es ja am liebsten, dass alles bleibt, wie es ist. Das kann es nicht geben. Denn das Bundesverfassungsgerichtsurteil ist klar. Es wird Verschiebungen geben. Aber wir finden, dass die Ver schiebungen nicht zu groß sein dürfen, und das müssen wir auf jeden Fall im Blick behalten. Wenn dann in Zukunft ein Grundstück auf dem Land sehr, sehr viel höher belastet wür de, als es heute der Fall ist, dann müssten wir uns darüber auch intensiv Gedanken machen. Also: Die Belastungsverschiebun gen müssen wir im Blick behalten.
Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass die heutige Debat te im Bundestag ähnlich konstruktiv und lösungsorientiert ist wie die Debatte, die wir hier im Landtag geführt haben. Ich
hoffe, dass wir dann einen wesentlichen Schritt weiterkom men und am Ende das Ziel der vier Fraktionen, die es formu liert haben, auch umgesetzt wird, nämlich die Grundsteuer zu erhalten: durch ein fristgerecht beschlossenes Gesetz, das auf kommensneutral, administrierbar und verfassungskonform ist.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Bundesfinanzminister Scholz hat in den vergangenen Monaten mehrere Grundsteuermodelle vorgelegt. Danach sollen neben den Bodenrichtwerten die Größe, das Baujahr und die durchschnittlichen Kaltmieten der Immobilien berücksichtigt werden.
Ein solches Modell würde die Vermieter und ihre Mieter be strafen, die mit der Miete unter dem Durchschnitt liegen, und deshalb lehnt die CDU-Fraktion diese Vorschläge ab. Wie soll man den betroffenen Mietern erklären, dass ihre Nebenkos ten wegen einer Miete erhöht werden, die der Vermieter gar nicht verlangt? Deshalb lehnen wir Modelle, die durchschnitt liche Mieten oder reale Mieten berücksichtigen, ab. Eine sol che Regelung würde einen weiteren völlig unnötigen Erhö hungsschub auslösen.
Das wäre unseres Erachtens widersinnig und vor allem unso zial. Vielleicht sollten die Kolleginnen und Kollegen der SPD diesen Gedanken noch einmal aufgreifen.
Die neue Grundsteuer würde das Wohnen dadurch teurer ma chen, und das will die CDU-Landtagsfraktion auf keinen Fall.
(Abg. Daniel Born SPD: Haben Sie schon mal mit Frau Sitzmann darüber gesprochen? – Zuruf des Abg. Peter Hofelich SPD)
Für uns sind solche Modelle nicht mit der Steuerreform ver einbar. Aus diesem Grund haben wir uns – natürlich gemein sam mit Bayern – für eine Länderöffnungsklausel starkge macht.
Die CDU-Landtagsfraktion, meine Damen und Herren, spricht sich ganz klar für eine aufkommensneutrale, leicht handhab bare und anhand von objektiven Kriterien nachvollziehbare Neuregelung aus.
Die Reform muss dazu genutzt werden, die Besteuerung durch die Grundsteuer möglichst einfach, transparent und vor allem nachvollziehbar festzulegen. Die Prämissen werden in erster Linie durch ein möglichst einfaches Modell erreicht, bei dem Grundstücke und Gebäude nach Fläche und pauschalen Wer ten bemessen werden. Regelmäßige Werterhebungen müssen ebenfalls verhindert werden.
Aus diesem Grund sprechen sich die CDU-Landtagsfraktion sowie die CDU Baden-Württemberg für ein flächenbasiertes, also ein einfaches Flächenmodell aus, ein Modell mit weni gen Parametern. Diese sind für die Steuerpflichtigen und für die Verwaltung einfach zu ermitteln. Das Modell unterschei det nicht, ob vermietet oder eigengenutzt; auch regionale Un terschiede können berücksichtigt werden.
Unterstützung erhalten wir vom Bund der Steuerzahler, von den Kommunen, von den Naturschutzverbänden und vor al lem von den Mitarbeitern der Finanzämter in unserem Land.
Sie machen eines: Sie machen einen Eingriff in die kommu nale Selbstverwaltung. Wir wollen, dass die Kommunen ihre Steuern auch selbst erheben dürfen, doch Sie wollen den Kommunen diese kommunale Selbstverwaltung wegnehmen.
Ich danke Ihnen. – Wir sind, denke ich, mit diesem Modell auf einem guten Weg. Eine Länder öffnungsklausel gibt uns die Möglichkeit, gemeinsam mit un serem Koalitionspartner den Gesetzentwurf im Bund zu dis kutieren, zu bewerten und gegebenenfalls ein einfaches, auf Baden-Württemberg zugeschnittenes Grundsteuermodell zu errichten.
Vielen Dank, Frau Präsi dentin. – Zwei Bemerkungen. Frau Ministerin, Sie haben auf Ihre Vorschläge aus dem Jahr 2016 rekurriert. Jetzt sind wir praktisch in der 90. Minute des Spiels. Da müssen wir schon den aktuellen Spielstand berücksichtigen. Das Modell, auf das Sie sich berufen, wofür Sie sich vielleicht auch einmal einge setzt haben, ist ja vom Tisch.
Zweitens: Sie haben jetzt noch einmal referiert, wie das Ur teil des Bundesverfassungsgerichts mit seiner Vorgeschichte zustande gekommen ist. Aber wir sind hier nicht in einem steuerrechtlichen Seminar, in dem man Vor- und Nachteile ei ner alten Regelung erörtert, sondern wir sind im Parlament, und das Parlament will wissen, wohin die Reise geht.
Ich gehe einmal davon aus, dass Sie hervorragende Beamtin nen und Beamte in Ihrem Ministerium haben und dass diese jetzt natürlich nicht durch die Kabinettsentscheidung mit dem Flächenmodell zur Öffnungsklausel überrascht wurden, son dern bereits in vielen, vielen Stunden Modellrechnungen an gestellt haben, sich Regelungen vorgestellt haben, mit denen Sie eigentlich auch sprechfähig sein müssten. Sie lassen das aber offen.
Der Konflikt, der sich zwischen den Koalitionsfraktionen hier aufgetan hat – die CDU führt die Grünen ja regelrecht vor –, ist jetzt durch die Äußerungen des Kollegen Wald eher noch einmal zugespitzt worden.
Das, was Sie, Herr Wald, zu den Mieten im Einzelnen gesagt haben, steht in diametralem Gegensatz zu der pauschalen Be rechnung, die Kollegin Sitzmann angestellt hat.