Protocol of the Session on June 27, 2019

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD)

Das wäre fatal. Sie hat ja heute die Chance, dazu etwas zu sa gen.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Das stammt von dir, Uli!)

Nein, stammt es nicht.

(Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Das war super!)

Es wäre fatal, wenn mangels eigener Alternativen die Bun desregelung mit all ihren Nachteilen greifen würde. Alterna tivlosigkeit führt zum Scholz-Modell, und dies müssen wir verhindern.

Welches Modell bevorzugen wir Freien Demokraten? Will man sowohl den Kommunen als auch dem Land und den Steu

erzahlern gerecht werden, so kommt man zu der Feststellung, dass einzig und allein ein Modell möglich ist, bei dem nur die Wohnungs- und Grundstücksfläche berücksichtigt wird. Nur ein Flächenmodell ist einfach, sparsam und aufkommensneu tral zugleich. Alle anderen Modelle sind bürokratisch und zu teuer in der Umsetzung.

Falls sich die CDU mit ihrer Forderung durchsetzt, fragt man sich natürlich, was die Grünen dafür bekommen, dass sie hier einmal oder vielleicht schon zum zweiten Mal nachgeben.

(Zurufe von der CDU)

Man braucht gar nicht mehr zu spekulieren. Ich habe auf die Grundsteuer C getippt. Herr Schwarz hat es ja bereits zuge geben: Die Grünen wollen eine Steuer, die auf nicht bebaute Grundstücke erhoben werden soll; sie wollen Eigentümer zum Bebauen ihres Grundstücks oder zum Verkauf zwingen. An statt ihre eigenen Hausaufgaben zu machen – ich nenne nur die Grunderwerbsteuer und die Landesbauordnung –, wird diese Regierung den Grundstückseigentümern weiter in die Tasche greifen, sofern sie sich weigern, ihr Grundstück zu be bauen.

Herr Abg. Brauer, Herr Abg. Klos würde Ihnen gern eine Zwischenfrage stellen.

Von der AfD.

(Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Ein Liberaler!)

Danke, Herr Kollege, für das Zu lassen der Zwischenfrage. – Mich interessiert Folgendes: Ist die FDP/DVP-Fraktion grundsätzlich für die Beibehaltung, und, wenn ja, welche Verhaltensänderung erhofft sich die FDP/DVP davon? Also, ganz klar: Mit der Tabaksteuer be steuern wir den Tabakkonsum; dieser ist negativ. Wir wollen bei den Menschen also eine Verhaltensänderung erreichen.

Nein, wir wollen die Men schen nicht vom Wohnen abhalten, wenn Sie darauf abzielen.

(Heiterkeit)

Aber es gibt Steuertatbestände, und danach wird besteuert. Man versucht, das möglichst unbürokratisch durchzuführen. Die Gemeinden können nicht auf die Einnahmen verzichten. Da gehe ich einfach pragmatisch vor: Man kann nicht darauf verzichten. Wir wollen die Menschen auch nicht vom Woh nen abhalten.

(Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf von der AfD)

Insoweit fordern wir auch nicht die Abschaffung der Steuer.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor Ihrem inneren geistigen Auge haben Sie jetzt vielleicht einen Spekulanten, der mehrere Grundstücke in Toplagen besitzt und diese aus Gewinnsucht nicht verkauft. Mal abgesehen davon, dass in diesen Toplagen bestimmt auch keine normalen Mietshäuser entstehen werden, wenn der Spekulant seine Grundstücke ver äußert, übersehen Sie wiederholt Kernelemente unserer Volks wirtschaft: Die Vertragsfreiheit und die Eigentumsfreiheit ha

ben bei uns Verfassungsrang. Diese Grundrechte müssen Sie schützen und dürfen sie nicht mit Füßen treten. Wenn jemand ein Grundstück erworben hat und dieses jetzt nicht verkaufen oder selbst bebauen will, weil er es entweder als Teil seiner Altersversorgung ansieht oder für seine Kinder zurückhält oder einfach nur auf eine Wertsteigerung hofft, um Gewinn zu erzielen, so geht Sie das erst einmal gar nichts an. Sie wol len Immobilieneigentümer gängeln, um von Ihren eigenen Fehlern in der Wohnungsbaupolitik abzulenken. Das lehnen wir ab.

Stattdessen fordern wir Sie auf: Machen Sie von der Länder öffnungsklausel Gebrauch – das scheint Konsens zu sein –, und wählen Sie das einfache Flächenmodell – zum Wohl von Immobilienbesitzern und Mietern, aber auch im Hinblick auf die viel niedrigeren Erhebungskosten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Dr. Wolfgang Reinhart CDU – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Bravo!)

Nun darf ich für die Re gierung Frau Ministerin Sitzmann ans Redepult bitten.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die heutige Aktuelle Debat te ist tatsächlich sehr aktuell, denn heute findet auch im Bun destag die erste Beratung des Gesetzespakets zur Änderung der Grundsteuer statt. Ich bin froh, dass alle Fraktionen – au ßer der AfD – sich dazu bekannt haben, dass es unser wich tigstes Ziel sein muss,

(Abg. Anton Baron AfD: Steuern einzutreiben!)

die Grundsteuer als Einnahmequelle für unsere Kommunen auch in Zukunft zu erhalten. Das ist auch mein wichtigstes Ziel, das ich in den vergangenen Jahren verfolgt habe.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen)

Es ist schon gesagt worden: Es geht um viel Geld, um 14 Mil liarden € bundesweit, 1,8 Milliarden € für die Kommunen in Baden-Württemberg. Die Kommunen sind darauf angewie sen, auch in Zukunft diese Mittel vor Ort für ihre Aufgaben zur Verfügung zu haben. Die Grundsteuer ist eine verlässli che Einnahmequelle. Sie ist nämlich konjunkturunabhängig, und die Kommunen haben eben über das kommunale Hebe satzrecht Einfluss. Sie können selbst über die Höhe der Grund steuer, die dann letztendlich anfällt, entscheiden. Ich denke, das ist sehr wichtig und richtig.

Deshalb brauchen wir in jedem Fall eine fristgerechte Lösung. Das Bundesverfassungsgericht hat im April letzten Jahres bei der Reform der Grundsteuer zwei Fristen gesetzt. Sie wissen das: Innerhalb der ersten Frist bis Ende dieses Jahres muss ein Gesetz zur verfassungsgemäßen Reform beschlossen sein, und die Umsetzung muss dann innerhalb einer zweiten Frist bis zum 1. Januar 2025 vonstattengehen. Das heißt andersherum: Hätten wir Ende dieses Jahres kein beschlossenes Gesetz, gä be es ab dem 1. Januar 2020 diese wichtige kommunale Ein nahmequelle nicht mehr,

(Beifall des Abg. Daniel Rottmann AfD)

und wir müssen alles tun, um das zu verhindern, meine Da men und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

Ja, die Reform der Grundsteuer hat eine sehr lange Geschich te, die schon mehrere Jahrzehnte zurückreicht, Herr Kollege Stickelberger. Wenn Sie fragen, was seit 2016 passiert ist, so kann ich Ihnen sagen, dass wir z. B. im November 2016 im Bundesrat ein Kostenwertmodell mit 14 : 2 Stimmen – mit der Stimme Baden-Württembergs – beschlossen haben. Das heißt, die Länderseite war aktiv. Sie hat sich – zumindest 14 Länder – in einem nicht einfachen Prozess auf ein gemeinsames Mo dell geeinigt, hat es auch beschlossen; allein die Bundesregie rung hat es nicht aufgegriffen. Man hat abgewartet, bis das Bundesverfassungsgericht das Urteil gefällt hat, das alle er wartet haben, nämlich dass die jetzige Grundsteuer verfas sungswidrig ist, da sie nicht der Wertentwicklung der Grund stücke entspricht.

Sie wissen: Die heutige Bewertung stammt in den neuen Bun desländern aus den Dreißigerjahren und in den alten Bundes ländern aus den Sechzigerjahren. Dass das mit der heutigen Realität nichts mehr zu tun hat, ist augenfällig.

Meine Damen und Herren, nach langem Ringen gibt es jetzt auch eine Einigung der Bundesregierung auf ein Gesetzespa ket. Dieses Gesetzespaket ist erst am vergangenen Freitag im Umlaufverfahren vom Bundeskabinett beschlossen worden. Heute findet, wie gesagt, die erste Beratung im Bundestag statt.

Dieses Paket hat mehrere Bestandteile. Ein Bestandteil ist ein Grundsteuer-Reformgesetz. Der zweite Bestandteil ist die Möglichkeit für die Gemeinden, in Zukunft eine Grundsteuer C zu erlassen und damit auf baureife, aber unbebaute Grundstü cke einen erhöhten kommunalen Hebesatz zu erheben, Herr Kollege Brauer. Nicht nur die Bundesregierung findet es rich tig, sondern auch wir finden es richtig, dass es diese Möglich keit gibt.

(Beifall des Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE)

Der dritte Bestandteil des Pakets ist eine Änderung des Grund gesetzes. Hiermit soll auf der einen Seite festgeschrieben wer den, dass im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung der Bund die Gesetzgebungskompetenz hat, auf der anderen Sei te aber mit einer Öffnungsklausel den Ländern, die das wün schen, die Möglichkeit eröffnet wird, eigene Grundsteuerge setze zu verabschieden.

Meine Damen und Herren, ich kann sagen: Wir stehen diesem Paket offen gegenüber. Wir brauchen – das ist gesagt worden – für manche Bestandteile eine einfache Mehrheit in Bundes tag und Bundesrat, aber eben für die Grundgesetzänderungen in beiden Gremien, Bundestag und Bundesrat, eine Zweidrit telmehrheit.

Wir sollten natürlich jetzt noch einmal genau prüfen, was seit Freitag auf dem Tisch liegt; keine Frage. Dennoch stehen wir diesem Paket offen gegenüber, denn es ermöglicht eine frist gerechte Umsetzung der Grundsteuerreform.

Das im Entwurf vorgelegte Grundsteuer-Reformgesetz bein haltet ein vereinfachtes wertorientiertes Modell. Der Entwurf

manches ist gerade daraus zitiert worden – hat tatsächlich 148 Seiten. Lassen Sie mich kurz sagen, was er beinhaltet. Es geht darum, dass der Wert von Wohngrundstücken – übrigens sind über 70 % aller sogenannten wirtschaftlichen Einheiten Wohngrundstücke; die anderen sind gewerbliche Flächen oder Flächen der Landwirtschaft – in einem vereinfachten Ertrags wertverfahren ermittelt wird. Dabei kommt es auf die lokal angepasste Durchschnittsmiete und den Bodenwert an.

Der Gesetzentwurf, den Bundesfinanzminister Scholz zuerst vorlegen wollte, sah noch vor, die reale Miete einer jeden ein zelnen Wohnung zu ermitteln und bei der Grundsteuer zu be rücksichtigen, Herr Kollege Stickelberger.

(Abg. Rainer Stickelberger SPD: Das ist doch vom Tisch!)

Es ist uns gelungen, in den Verhandlungen zu erreichen, dass das jetzt nicht stattfindet. Das wäre ein unglaublicher Aufwand gewesen, hätte aber auch dazu führen können, dass in ein und demselben Haus für gleich große Wohnungen die Grundsteu er je nach Höhe der realen Miete unterschiedlich hoch ist.

Ein wichtiger Punkt, den wir erreicht haben, ist, dass man in Zukunft auf die sogenannte Listenmiete abstellt – das ist eine einheitliche Miete, die über den Zensus für ein ganzes Bun desland ermittelt wird und automatisch zugespielt werden kann – und eben nicht mehr auf die reale Miete einer einzel nen Wohnung. Das ist ein großer Fortschritt auch in Sachen Vereinfachung und in Sachen Gerechtigkeit, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den Grünen)