Protocol of the Session on February 21, 2019

Eine Zusatzfrage, Herr Minis ter: Wenn ich Sie im Juni dieses Jahres hier im Plenum noch einmal auf dieses Thema ansprechen würde, könnten Sie dann sagen, wie es konkret weitergeht?

(Zuruf des Abg. Thomas Blenke CDU)

Das wäre schön, aber garantieren kann ich Ihnen das nicht. Ich kann Ihnen ein Bemühen zusagen, aber keinen Erfolg versprechen.

Ich möchte Ihnen auch sagen, Herr Abg. Berg: Wir sollten uns einfach auch der Mühe unterziehen, dass wir das gut machen, dass das eine gute Ausgestaltung ist, und wir müssen – das ha be ich bereits in der Antwort auf Ihre ursprüngliche Frage ge sagt – einfach auch neuere Entwicklungen einfließen lassen. Das Thema „Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten“ ist sehr, sehr ernst zu nehmen. Das ist ein Thema, das uns natür lich auch in der Ausbildung von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten immer stärker beschäftigt.

Das muss für den Freiwilligendienst ein Momentum sein, et wa in der Frage: „Wo setzen wir die Polizeifreiwilligen ein, wo können wir das verantworten, wo können wir das zumu

ten?“ – unter allerlei Gesichtspunkten: der Eigensicherheit, aber auch der Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger so wie anderen mehr.

Deswegen sind das auch keine ganz trivialen Überlegungen, und dann braucht das halt auch eine gewisse Zeit.

Noch einmal: Ich verstehe Ihre Ungeduld; ich kann Ihre Nach frage nachvollziehen. Bitte verstehen Sie, dass wir noch eini ge Monate brauchen werden.

Herr Abg. Binder hat das Wort für die nächste Frage.

Herr Minister, Sie können sich vorstellen, dass Sie da von uns keinen Druck bekommen, wie es beim Polizeifreiwilligendienst weitergeht.

Sie haben einen wichtigen Punkt angesprochen, der uns gera de dazu führt, zu einer anderen Auffassung zu kommen, als Sie es im Koalitionsvertrag niedergelegt haben. Es geht um Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte. Dieser Gewalt sind ja auch die Polizeifreiwilligen ausgesetzt, auch wenn sie in nicht gefahrgeneigten Situationen eingesetzt wer den. Das kann bei der Verkehrspolizei auch passieren; wir se hen das auch dort.

Ist es deshalb für Sie unabdingbar, dass Polizeifreiwillige be waffnet werden, um den Eigenschutz sicherzustellen?

Das, Herr Abg. Binder, ist eine der Fragen, die wir beantworten werden, wenn wir die konkrete Ausgestal tung des Polizeifreiwilligendienstes erarbeitet haben.

Die nächste Frage kommt von Herrn Abg. Blenke.

Herr Minister, den Polizeifrei willigendienst gibt es jetzt schon seit weit über 50 Jahren in Baden-Württemberg. Können Sie uns aus den Erfahrungen dieser über 50 Jahre sagen, ob er sich – erstens – bewährt hat und ob es – zweitens – schon einmal Probleme dadurch gab, dass die Polizeifreiwilligen bewaffnet sind? Können Sie – drit tens – sagen, ob es zu irgendwelchen Gefährdungssituationen dadurch kam, dass sie bewaffnet worden sind und dadurch missbräuchlich gehandelt wurde?

Ihre erste Frage, Herr Abg. Blenke, kann ich mit einem uneingeschränkten Ja beantworten. Aus meiner Sicht hat sich der Polizeifreiwilligendienst in Baden-Württemberg sehr bewährt, und wir dürfen dankbar sein, dass es Menschen gibt, die sich ehrenamtlich im Polizeifreiwilligendienst für die Sicherheit in unserem Land einsetzen. Polizeifreiwillige er setzen im Übrigen keine Polizistinnen und Polizisten,

(Abg. Thomas Blenke CDU: Richtig!)

sondern sind eine sinnvolle Ergänzung der Polizeivollzugsar beit,

(Abg. Thomas Blenke CDU: Jawohl!)

die in diesem Land hoch professionell und mit großem Erfolg gemacht wird.

Wir wollen – um das hier einmal sehr klar zu sagen – Poli zeifreiwillige auch nicht deswegen, um Polizistinnen und Po lizisten einzusparen, sondern wir wollen mehr Polizeivoll zugsbeamtinnen und -beamte, und wir wollen den Polizeifrei willigendienst erhalten und aus meiner Sicht auch stärken.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Sehr richtig!)

Vielen Dank. – Ich sehe – –

Es gibt noch eine zweite Frage, Frau Präsiden tin, die Herr Abg. Blenke gestellt hat.

(Heiterkeit des Abg. Thomas Blenke CDU)

Das war die Frage, ob es im Zusammenhang mit der Bewaff nung Probleme oder bemerkenswerte Ereignisse gegeben hat. Ich kann sagen – – Ich überschaue das halbe Jahrhundert nicht komplett. Nicht einmal der Landespolizeipräsident – in sei nem jugendlichen Alter – kann das, aber der Landespolizei präsident ist natürlich auch über das, was vor seiner Zeit pas siert ist, bestens informiert.

Nein, auch das können wir guten Gewissens beantworten: Es hat auch im Zusammenhang mit der Bewaffnung der Poli zeifreiwilligen keine nennenswerten Probleme über ein ge samtes halbes Jahrhundert hinweg in Baden-Württemberg ge geben.

(Abg. Thomas Blenke CDU: Danke!)

Vielen Dank. – Jetzt sehe ich keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 1 beendet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. R e i n h o l d G a l l S P D – E v a l u a t i o n z u m M a ß n a h m e n p l a n L a n d e s s t r a ß e n

Herr Abg. Gall, Sie haben das Wort.

Werte Frau Präsidentin, Kollegin nen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung:

a) Welche Pläne verfolgt die Landesregierung – konkret; es

geht um die Ziele – bei der Evaluation und Überarbeitung des Maßnahmenplans Landesstraßen im Jahr 2019 bezüg lich Ortsumfahrungen?

b) Wie beurteilt die Landesregierung den von der Gemeinde

Eppingen und der Bürgerschaft im Stadtteil Richen seit 2015 angestrebten Neubau der Ortsumfahrung im Eppin ger Stadtteil Richen vor dem Hintergrund der Evaluation zum Maßnahmenplan Landesstraßen?

Vielen Dank. – Für die Lan desregierung erteile ich das Wort Herrn Minister Hermann.

Frau Präsiden tin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu der Anfrage möchte ich zunächst sagen: Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir für den Maßnahmenplan Landesstraßen etwa zur Mitte der Umsetzung – der Plan reicht von 2015 bis

2025 – eine Evaluation vornehmen, also überprüfen: Wie sind die ersten fünf Jahre gelaufen? Was haben wir hinbekommen? Wo sind wir in Verzug?

Das soll auch ein bisschen dazu dienen, zu schauen, ob in Ein zelfällen – ich betone: in Einzelfällen – neue Erkenntnisse vor handen sind, die man vor fünf Jahren nicht hatte, sodass man gegebenenfalls nachsteuern muss. Das ist keine grundsätzli che Neuaufstellung eines Maßnahmenplans; das will ich deut lich betonen. Es geht um die Überprüfung des Stands der Um setzung und nicht um eine grundsätzliche Änderung.

Die Gemeinde Eppingen hat wie natürlich auch viele andere Gemeinden einen Ortsumfahrungswunsch; das verstehen wir. Es war ja auch das Problem, dass damals sehr viele Wünsche von den Gemeinden formuliert wurden, die in der Summe weit über das hinausgegangen sind, was man in diesem Zeitraum realisieren und finanzieren kann. Aus diesem Grund haben wir eine Priorisierung vorgenommen und die einzelnen Projekte bewertet. Dort, wo wir der Meinung waren, dass es auch an ders geht, haben wir eine andere Lösung vorgeschlagen und haben viel Sanierungsarbeit gemacht. Dann haben wir nach einem umfassenden, transparenten und fairen Bewertungssys tem Maßnahmen herausdestilliert. Damals ist eben diese Um fahrung herausgefallen, und zwar nicht deshalb, weil sie so zusagen völlig unnötig wäre, sondern weil es um eine Bewer tung im Vergleich ging. Das war immer eine Vergleichsme thode. Das heißt, wenn etwas anderes wichtiger war, ist das vorgezogen worden. So ist es auch damals gewesen.

Bis jetzt gibt es noch keine neuen Sachverhalte, von denen wir sagen könnten, dass sie auf jeden Fall zwingend wären. Wir haben aber die Methode für die Überarbeitung des Maß nahmenplans auch noch nicht abschließend festgelegt. Das ist gerade noch in Arbeit. Deshalb kann man auch noch nicht ge nau sagen, was schließlich herauskommt, weil wir bisher noch nicht damit begonnen haben, diese Überarbeitung vorzuneh men.

Herr Abg. Gall, Sie haben ei ne Zusatzfrage. – Danach Frau Abg. Gurr-Hirsch.

Herr Minister, Ihre Aussage, dass nicht an grundsätzliche Änderungen der damaligen Parame ter gedacht ist, veranlasst mich jetzt doch zu einer Nachfrage: Welche Parameter müssten denn tatsächlich verändert sein? Welche Parameter sind Voraussetzung dafür, dass gerade die se Ortsumfahrung bei der Evaluation anders priorisiert wird?

Zweite Frage: Bis wann, denken Sie, wird diese Evaluation tatsächlich abgeschlossen sein?

Zu Ihrer ersten Frage: Ich will jetzt einmal ein Beispiel nennen. Wir haben damals auch Sicherheitsthemen gehabt – „Passieren viele Un fälle?“ oder: „Wie hoch ist der Durchfluss bei einer Ortsum fahrt?“, ,,Wie viele Menschen sind betroffen?“ Wenn sich an diesen Zahlen gravierend etwas geändert hätte – in Einzelfäl len wohlgemerkt; es kann nicht sein, dass es in allen Berei chen ist – – Aber angenommen, es würde sich aus anderen Gründen herausstellen, dass eine Ortsumfahrung nicht nur von 4 000, sondern von 8 000 Fahrzeugen pro Tag befahren wird, müssten wir schon über den Einzelfall nachdenken oder müss ten das korrigieren. Das könnte so ein Beispiel sein.

Wir schauen also die Kriterien an. Wir schauen, ob von den Kriterien her alles noch so stimmig ist, wie wir es damals ge sehen haben, oder ob sich, aus welchen Gründen auch immer, die Verhältnisse so geändert haben, dass wir es neu einschät zen müssen.

Aber wohlgemerkt: Wir gehen nicht alle Maßnahmen durch, die damals im Spiel waren, sondern wir gehen nur die Maß nahmen durch, die im Plan sind, schauen, wie weit die Um setzung ist, und bei denen, wo wir – im Einzelfall – Hinwei se haben, dass eine extraordinär andere Situation vorliegt, ge hen wir vielleicht noch einmal heran.

Aber, wie gesagt, das Gesamtkonzept der Überarbeitung steht noch nicht; wir gehen in diesem Jahr dran, und wir haben uns vorgenommen, dass wir Ihnen das im Jahr 2020 vorstellen.

Vielen Dank. – Jetzt hat Frau Abg. Gurr-Hirsch das Wort.