Wer Artikel 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Enthaltungen? – Auch Artikel 4 ist mehrheitlich zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Änderung des Umweltverwaltungsgeset zes und anderer Gesetze“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Vielen Dank. Gegenprobe, bitte! –
(Abg. Thomas Hentschel und Abg. Petra Krebs GRÜ NE setzen ihr Gespräch im Stehen fort. – Vereinzelt Heiterkeit)
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Ernennungsgesetzes – Druck sache 16/5185
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat auch hier für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute schicken wir uns an, die sprichwörtliche Feder des Gesetzgebers zur Hand zu nehmen, um damit kein ganzes Gesetz, sondern nur sechs Worte aus einem Gesetz zu streichen. Hierbei geht es um das Ernennungsgesetz. Die Änderung ist eine Nachwirkung der Notariatsreform. Die Personalangelegenheiten der Angehöri gen des gehobenen Dienstes des Bezirksnotardienstes sollen künftig nicht mehr im Justizministerium, sondern von den Oberlandesgerichten erledigt werden.
Das muss man nicht so regeln, aber es stößt bei den betroffe nen Oberlandesgerichten nicht auf Widerstand, und es ist sinn voll. Denn die Angehörigen des gehobenen Dienstes des Be zirksnotardienstes sind überwiegend bei den Amtsgerichten tätig, und die Personalangelegenheiten von deren Angehöri gen im gehobenen Dienst befinden sich auch schon in den Händen des OLG. Insoweit ist zu erwarten, dass die Bearbei tung der Angelegenheiten dadurch effektiver gewährleistet werden kann.
Nebenbei wird bei dieser Gelegenheit noch ein Unterschied zwischen den beiden Landesteilen nivelliert. Ich hoffe, dass die kulturelle Identität der Württemberger nicht von der jetzt zu entscheidenden Frage abhängt, ob mit den Personalange legenheiten der Angehörigen des gehobenen Dienstes des Be zirksnotardienstes künftig die Ministerialverwaltung oder die Verwaltung der Oberlandesgerichte betraut werden soll. Vor sorglich werbe ich auch bei den schwäbischen Kolleginnen und Kollegen um Zustimmung zu diesem Gesetz.
Dabei geht es nur um einen kleinen Akt, der aber immerhin 332 Angehörige des Bezirksnotariats betrifft. Andererseits – dieses Argument sollte in Stuttgart durchaus auch greifen – geht es auch um Einsparpotenziale. Wir erhoffen uns, dass sich durch Synergieeffekte das eine oder andere ergibt.
Dies ist ein Akt in einem langen Prozess der Reform des No tariats, der unter der Regierungsverantwortung der Fraktio nen der SPD, der FDP/DVP, der CDU und der Grünen beglei tet worden ist und nun zu einem Ende geführt werden kann.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie der Abg. Paul Nemeth CDU und Jochen Haußmann FDP/DVP – Oh-Rufe von der SPD – Abg. Paul Nemeth CDU: Gelernt ist gelernt! – Zuruf: Jetzt aber!)
Deshalb zur Wiederholung noch einmal in aller Kürze von mir: Was machen wir heute? Mit der Verabschiedung des Ge setzes zur Änderung des Ernennungsgesetzes wird eine bis lang ausnahmsweise bestehende Zuständigkeit des Justizmi nisteriums abgeschafft, nämlich die der Personalverwaltung für die Angehörigen des Bezirksnotardienstes. Warum machen wir das?
Weil die Angehörigen des Bezirksnotardienstes dem gehobe nen Justizdienst angehören, für den die Personalverwaltung im Übrigen auch bei den Präsidenten der Oberlandesgerichte liegt.
Aus der besonderen Stellung der staatlichen Notariate ergab sich für die Bezirksnotare bislang ausnahmsweise die Perso nalvertretung durch das Justizministerium. Diese Sonderstel lung ist aber mit der Notariatsreform durch die Aufhebung der staatlichen Notariate weggefallen. Die Angehörigen des Be zirksnotardienstes werden seitdem auch überwiegend, ver gleichbar den Rechtspflegern, bei den Amtsgerichten einge setzt.
Deshalb, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ist es sinnvoll und sachgerecht, die bisherige Ausnahmeregelung zu strei chen und die Personalverwaltung bei den Präsidenten der Oberlandesgerichte zu konzentrieren. Meine Fraktion stimmt dem Vorhaben deshalb zu.
Ich darf alle anderen Kolleginnen und Kollegen bitten, wie der Platz zu nehmen. Wir setzen die Beratung fort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben wieder einmal bezüg lich des Justizministeriums das übliche Déjà-vu-Erlebnis: Es wurde ein Gesetzentwurf vorgelegt. Bei der Ersten Beratung konnten wir auf eine Aussprache verzichten. Der Gesetzent wurf wurde zur weiteren Beratung an den Ständigen Aus schuss überwiesen. Im Ständigen Ausschuss sah niemand Ge sprächsbedarf, weil es ein vernünftiges Gesetz ist. Kollegin Gentges hat es hier perfekt erläutert, sodass ich mir hierzu je des weitere Wort schenken kann.
Ein kleiner Hinweis an die anderen Minister: Vielleicht ma chen Sie es einmal dem Justizminister nach und bringen uns hier
ja, die sind alle abwesend – auch einmal Gesetzentwürfe, denen wir einfach schnell mal zustimmen können.
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Die Zusammenführung der Zuständigkeit für die Personalverwaltung der Notare ist ein richtiger Schritt. Wir stimmen dem zu. Wir haben aber noch einmal geschaut – Kollege Stächele wird es in diesem Gesetzentwurf auch noch einmal beäugt haben –: Der Normenkontrollrat hat sich auch zu diesem Gesetzentwurf geäußert und hat keine Ein wände. Das hat uns dann am Schluss erst recht noch einmal überzeugt, diesem Gesetzentwurf auch zuzustimmen.