Thomas Hentschel
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Verehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur Abstimmung wird heute nach der zweiten Lesung der Gesetzentwurf der SPD zur Karenzzeitregelung stehen, der im Wesentlichen das ent sprechende Bundesgesetz in Landesrecht übernehmen soll.
Im Sinne des Vertrauensschutzes für die Politik ist dieser Ge setzentwurf sinnvoll. Wir Grünen erkennen dies grundsätzlich an. Der Gleichlauf von Regelungen auf Bundesebene und
Landesebene kann in diesem Bereich durchaus vertrauensstif tend sein.
Wir haben aber bereits in der ersten Lesung erklärt, dass wir hier zwar nicht weit auseinanderliegen, wir aber zeitnah einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen werden. Wir bitten um Ver ständnis, dass wir hierzu zunächst noch weitere koalitionsin terne Abstimmungen vornehmen müssen.
In Anlehnung an die Bundesebene muss man nach unserer Auffassung natürlich auch im Rahmen der internen Verstän digung überprüfen, ob es wirklich sinnvoll ist, jeden Bestand teil des Bundesgesetzes zu übernehmen, und ob wir nicht an der einen oder anderen Stelle landesspezifische Regelungen brauchen. Darauf hatte ich bereits hingewiesen.
Ein paar Sätze noch zu dem Entschließungsantrag, den die SPD hier ebenfalls eingebracht hat. Ich hatte schon in der ers ten Lesung darauf hingewiesen, dass unserer Meinung nach auch wir Abgeordneten in der Pflicht stehen, wenn es um die Frage des Vertrauensschutzes für die Politik geht. Durch Transparenz und Offenlegung von Einkünften können wir si cherstellen, dass hier nicht der falsche Anschein entsteht, wir könnten einer Einflussnahme von außen ausgesetzt sein.
Gerade jetzt, in einer Zeit, in der die demokratischen Partei en in Deutschland es mit einer großen politischen Kraftan strengung geschafft haben, die negativen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie in der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern in Europa sehr niedrig zu hal ten, ist das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Po litik gestiegen wie selten in den Jahrzehnten zuvor. Dies zu schützen setzt voraus – da gebe ich Ihnen völlig recht –, dass auch wir unsere Einkommensverhältnisse transparent darle gen und dadurch die wirtschaftlichen Verhältnisse so transpa rent machen, dass wir unser Amt glaubwürdig in unabhängi ger Weise ausüben können.
Bemerkenswert ist allerdings, liebe Kolleginnen und Kolle gen von der SPD-Fraktion, dass Sie als Opposition jetzt der Regierung die Aufgabe übertragen wollen, hierfür einen Ge setzentwurf zu machen – der tatsächlich ja in unsere Rechte als Landtagsabgeordnete eingreift. Als selbstbewusste Parla mentarier sind wir der Auffassung, dass wir das sehr wohl ganz gut allein regeln können,
und werden dazu auch einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen. Aus diesem Grund sind wir im Moment auch nicht bereit, Ih rem Entschließungsantrag zuzustimmen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Vertrauen in die Arbeit von uns Politikerinnen und Politikern ist für das Funk tionieren der parlamentarischen Demokratie von wesentlicher Bedeutung. Richtig! Die Tätigkeit eines ehemaligen Bundes umwelt- und -außenministers – wenn ich hier daran erinnern darf – für einen Massenschlachter in Nordrhein-Westfalen hat gezeigt: Dieses Vertrauen ist schnell angegriffen, wenn sich ehemalige politische Verantwortungsträger nach ihrer politi schen Arbeit als Lobbyisten oder Berater in Wirtschaftsunter nehmen betätigen.
Deshalb danke ich Ihnen natürlich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, dass Sie dieses Thema hier auch zum Gegenstand der Beratung in unserem Haus ma chen. Es ist richtig, dass man beim Übergang aus einem Re gierungsamt in die Privatwirtschaft jeden Anschein eines mög lichen Interessenkonflikts vermeiden sollte. Baden-Württem berg sollte – da gebe ich Ihnen recht – bei dieser Fragestel lung nicht hintanstehen. Das war und ist uns Grünen schon immer wichtig.
Trotzdem dürfen wir es uns an dieser Stelle nicht so einfach machen. Ein solches Verfahren greift in verschiedene Rechts gebiete ein. Es stehen hier überragende Grundrechte zur Dis kussion, und es darf nicht nur um reine Symbolpolitik gehen. Es gilt, Maß und Mitte zu bewahren. Das Thema eignet sich definitiv nicht für Schnellschüsse. Da werden Sie mir sicher lich zustimmen.
An dieser Stelle darf ich anmerken: Gerade die versorgungs rechtliche Fragestellung bei den Beamten auf Zeit bzw. den politischen Beamten konnten Sie in Ihrem Gesetzentwurf na türlich auch nicht so einfach abarbeiten. Ich wundere mich nur immer ein bisschen, wenn Sie an einer solchen Stelle auf uns, die Koalition, verweisen. Ich überlege gerade, wer denn jetzt an der Bundesregierung noch alles mitbeteiligt ist und möglicherweise auch darauf hinwirken könnte.
Man muss die Frage gründlich und sachlich angehen. Man muss detailliert prüfen, wo durch zielgenaue Regelungen das Vertrauen in die Demokratie gestärkt werden kann. Dabei den ke ich eben auch an die Regeln für die Transparenz politischen Handelns. Man sollte nämlich nicht nur auf diejenigen sehen, die ihre politische Arbeit hinter sich haben, sondern wir müs sen darüber hinaus auch kritisch hinterfragen, was jeweils ak tuell hinter der politischen Arbeit steht. Wie Sie wissen, ver öffentlichen wir Mitglieder der grünen Landtagsfraktion frei willig sämtliche mandatsbezogenen Nebeneinkünfte auf un serer Fraktions-Homepage, und wir laden Sie an dieser Stel le ganz herzlich ein, es uns gleichzutun.
Aber zurück zum Gesetzentwurf: Ihr Entwurf übernimmt bis auf kleinere Abweichungen – das hatten Sie ausgeführt – die
Regelungen des Ministergesetzes des Bundes. Das ist durch aus legitim und kann natürlich ein sinnvoller Weg sein. Man muss sich aber schon gut überlegen, ob nicht auch spezifische landesrechtliche Regelungen sinnvoll sein könnten. Damit werden wir uns gründlich auseinandersetzen.
Sie können sicher sein, dass die grüne Fraktion diese Frage akribisch prüft und alle Möglichkeiten und Modelle in Be tracht zieht. Wir laden Sie natürlich herzlich ein, sich an die ser Stelle auch zu beteiligen, bzw. wir werden uns mit den von Ihnen gestellten Fragen auch ausführlich auseinandersetzen.
Hören Sie mir weiter zu; dann werde ich auf diese Frage stellung noch eingehen.
Unser Ziel ist es, in dieser Legislatur ein Minister- und Trans parenzgesetz zu erlassen, das wesentliche Fragestellungen auf greift und keine starren Regelungen erhält, aber Vertrauen und Transparenz schafft und Missbrauch verhindert, und zwar breiter, als das jetzt in Ihrem Gesetzentwurf, Herr Kollege, angegangen worden ist.
Sie haben nicht geprüft, ob auch beamten- oder versorgungs rechtliche Regelungen gegebenenfalls auf Spezifika eines Wechsels in die Wirtschaft angepasst werden müssten – das ist eine Aufgabe, die die Landesregierung sich übrigens, wie Sie auch wissen und wie auch die Kollegen von der FDP/DVP wissen, ausführlich vorgenommen hat –, und Sie haben auch nicht geprüft, ob Transparenz- und Rechenschaftsregeln für Abgeordnete oder Mitglieder der Landesregierung an dieser Stelle in Betracht kommen können.
Die Landesregierung und die Regierungsfraktionen werden sich dieser Fragestellungen annehmen, und wir werden dar um bemüht sein, dazu auch einen entsprechenden Gesetzent wurf vorzulegen.
Vielen Dank für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minis ter. – Erst einmal vielen Dank generell dafür, dass diese Maß nahmen, die damals dem Verkehrsverbund Stuttgart zugutege kommen sind, auch genutzt wurden, um auch den anderen Verkehrsverbünden – auch im ländlichen Raum – ein entspre chendes Angebot zu unterbreiten.
Welche Maßnahmen sind denn jetzt vonseiten des VSB tat sächlich schon in Richtung Ministerium ergriffen worden, um hier zu einer strukturellen tariflichen Änderung zu kommen und solche Fördermittel erhalten zu können?
Meine zweite Frage ist, wie Sie denn jetzt die Situation im ge samten Bereich des Landes einschätzen. Gibt es da mittler weile verstärkt Bestrebungen, diese Verbindungen, die Sie er wähnt haben – also insbesondere Fusionen einzelner Verbän de –, voranzutreiben? Ist Ihnen da irgendetwas bekannt, und wie genau wollen Sie es unterstützen, dass solche Bestrebun gen vorangetrieben werden können?
Herr Minister, LEA ist nicht gleich LEA, habe ich jetzt gelernt. Das war auch eine interessante Information.
Aber eine andere Frage: Wie sieht denn das Land im Moment die Situation mit dem Ausbau eigener Strecken generell? Es gibt zur Wiederinbetriebnahme von Nebenstrecken auch durch aus ein Gutachten, das eingeholt wird. Können Sie uns dazu vielleicht einen kurzen Zwischenstand geben?
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich zunächst dem Dank der Ausschussvorsitzenden an die Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss und vor allem an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einiges geleistet haben, an.
Nach zwei Jahren Untersuchungsausschuss komme ich aller dings zu dem Schluss: Der Untersuchungsausschuss „Zula gen Ludwigsburg“ war eine untaugliche Verlegenheitslösung
der Opposition. Okay, die Opposition wollte unbedingt einen Untersuchungsausschuss haben – geschenkt. Dafür musste eben irgendein Thema her. Aber ich frage mich ehrlich bei all den großen Themen, die wir hier im Parlament tatsächlich schon abgehandelt haben: Was für ein Ausschuss ist das ge wesen?
Ich erinnere nur an Traumschiff-Affäre, FlowTex-Affäre, EnBW-Deal, den „Schwarzen Donnerstag“ im Schlossgarten. Es ging immer um Millionen, es ging um Milliarden, es ging um organisierte Wirtschaftskriminalität,
um persönliche Vorteilsnahme und polizeiliche Willkür. Und jetzt? „Zulagen Ludwigsburg“?
Polizeiliche Willkür war das Thema zum Untersuchungs ausschuss „Schlossgarten“.
Das habe ich nicht gesagt,
aber das war das Thema – –
Es ging um den Polizeieinsatz.
Ich darf an dieser Stelle noch einmal deutlich machen: Es ging aber um den Polizei einsatz.
Das war von mir keine Bewertung des Ausschusses.
Das ist auf jeden Fall eine gewaltige Fallhöhe, meine lieben Kolleginnen und Kollegen: Ein Verwaltungsvorgang aus dem Jahr 2011 und ein internes Gerangel um Privilegien und Wort führerschaft an der Hochschule über zwei Jahre danach, im Jahr 2014, das waren hier die Ausgangspunkte für den Unter suchungsausschuss.
Warum? Ich sage Ihnen, warum das so ist, warum die Oppo sition ausgerechnet das ausgesucht hat: Es gab einfach nichts anderes – eine Notlösung im oppositionellen Niemandsland.
Das verstehe ich ja; die Regierung arbeitet auch zu gut. Die Umfragen bestätigen: Knapp zwei Drittel der Baden-Würt
tembergerinnen und Baden-Württemberger sind sehr zufrie den mit der Arbeit der Regierung Winfried Kretschmann.
Weil es also nichts Gewichtiges – –
Lassen Sie mich vielleicht ausreden; Sie haben auch noch die Gelegenheit.
Weil es also nichts von Gewicht gab,
zäumte man das Pferd schlicht von hinten auf. Das politische Ziel war dabei von Anfang an so durchsichtig wie banal: Es ging darum, einer erfolgreichen Ministerin am Lack zu krat zen – ein veritables Ziel, ein Champion der Regierung, ein fach zu erfolgreich.
Also schnappt man sich den kalten Kaffee aus dem Ressort, um ihn mit einer Menge Aufwand aufzuwärmen. Aber da durch wird der Kaffee eben auch nicht besser.
Wie denn auch? Es war ja alles längst – – Lassen Sie mich vielleicht einfach ausreden, dann wissen Sie es. Die Vorsit zende hat darauf hingewiesen, dass wir zu dem Schluss ge kommen sind, dass wir es hier mit einer rechtswidrigen Zula gengewährung zu tun hatten. Aber bitte, meine verehrten Kol leginnen und Kollegen: Es gab acht Landtagsanfragen dazu,
Sie hatten als Fraktion in der vorherigen Legislaturperiode mehrfach Gelegenheit zur Akteneinsicht bei diesem Gegen stand, und es gab mehrere staatsanwaltschaftliche Ermittlun gen. Dafür hätte es dieses Untersuchungsausschusses schlicht und ergreifend nicht mehr bedurft. Das war aber den Kolle gen der Opposition egal, denn es ging in Wahrheit gar nicht um die Kontrolle der Regierung, sondern es ging schlicht und ergreifend um die Möglichkeit, hier die schmutzige Wäsche zu waschen und dies auch noch zum Gegenstand eines Unter suchungsausschusses zu machen,
frei nach dem Motto: Irgendetwas wird schon hängen bleiben. Aber das ist zu kurz gesprungen. Denn die Wissenschaftsmi nisterin hat schlicht nichts falsch gemacht. Die Opposition hat großes Werkzeug ausgepackt, aber aus meiner Sicht gab es keinen Kratzer im Lack.
Die Neuregelung der Professorenvergütung im Jahr 2005 – das ist eines der Ergebnisse – und die Umstellung von der C- auf die W-Besoldung waren der richtige Schritt. Dieser Weg ist beizubehalten; das ist völlig unbestritten. Die W-Besoldung gibt den Hochschulen Spielräume, um im Wettbewerb um die besten Köpfe zu bestehen. Die W-Besoldung leistet somit ei nen wichtigen Beitrag zur Sicherung der internationalen Kon kurrenzfähigkeit des Wissenschafts- und Hochschulstandorts. Aber das wussten wir auch vorher schon.
Dass die Festsetzung der Leistungsbezüge in der Praxis in Ein zelfällen Probleme bereiten kann, ist nicht überraschend. Das liegt an der komplexen juristischen Materie. Aber machen wir uns an dieser Stelle doch ehrlich: Die komplexen gesetzlichen Regelungen sind nicht ursächlich dafür, sondern im Regelfall ging es darum, dass wir es mit mangelhaften Kenntnissen und fehlenden praktischen Erfahrungen bei dieser komplexen Ma terie an den Hochschulen zu tun hatten; ausnahmsweise – das war der Ausnahmefall in Ludwigsburg – auch mit dem Miss brauch Einzelner.
Die Vergabe im Jahr 2011 an der Hochschule Ludwigsburg war rechtswidrig. Das wussten wir aber schon, bevor der Un tersuchungsausschuss die erste Sitzung hatte. Der damalige Rektor war – man könnte es fast schon so sagen – ein mani scher Gegner der leistungsunabhängigen Besoldung und hat sich dafür ein merkwürdiges Konstrukt ausgedacht – richtig. Das ist rechtswidrig. Das ist auch völlig unstreitig.
Sie haben aber von Anfang an versucht, der Frau Ministerin hier am Zeug zu flicken und ihr persönlich die Schuld für die se Vorgänge zu geben. Das ist so schön eingängig. Das ist der einfache Weg.
Natürlich hat die Wissenschaftsministerin auch die Aufsicht über die Hochschulen. Aber die Aufsicht im Rechtssinn, also die Rechtsaufsicht im vorliegenden Fall, hat nur ein sehr be grenztes Instrumentarium und ist eben kein Freifahrtschein zum Durchregieren in die Hochschulen. Ein präventives Ein greifen im Sinne einer flächendeckenden Kontrolle wäre an gesichts des Verfassungsrangs der Wissenschaftsfreiheit auch schlicht rechtswidrig.
Das Verhältnis zwischen dem Land Baden-Württemberg und seinen Hochschulen ist dank der umsichtigen Politik der Mi nisterin Bauer durch Vertrauen und Partnerschaftlichkeit ge prägt. Rechts- und Fachaufsicht sind im Gesetz verankert, sind aber nicht der richtige Weg, um hier in die Hochschulen hin einzuregieren. Die Wissenschaftsfreiheit hat – ich sagte es schon – Verfassungsrang, und natürlich geht die Wissenschafts freiheit mit großer Verantwortung einher. Wer Freiheit hat, muss verantwortlich damit umgehen. Das gilt auch für die Hochschulen.
Gleichzeitig führt ein falsches Verständnis der Aufsicht als In strument vollständiger Überwachung, wie es hier teilweise vonseiten der Opposition gefordert worden ist, zu einer Brem se der Innovationskraft der starken baden-württembergischen Hochschullandschaft. Wenn das Land jetzt tatsächlich sagt: „Wir misstrauen euch an der Hochschule bei allem, wir wol len alles sehen und wollen alles kontrollieren“, wie weit soll dann die Kontrolle tatsächlich gehen? Da können wir nicht die Freiheit und die Innovation noch aufrechterhalten.
Unsere Universitäten und Hochschulen sind Grundlage für den Wohlstand im Land, für das Unternehmertum, die Inge nieurskunst und die Weltmarktführerschaft. Was da alles bis ins letzte Detail überwacht werden müsste, um noch jede ein zelne Petitesse aufzuarbeiten,
das müsste man dann den Wählerinnen und Wählern erst ein mal erklären.
Jetzt lassen Sie mich noch zum Thema Vertrauenskrise kom men. Hochschulen sind komplexe soziale Systeme mit selbst bewussten Mitgliedern – je höherrangiger, desto selbstbewuss ter. In denen gibt es, wie in anderen vergleichbaren Organisa tionen auch, natürlich Unzufriedenheiten und persönliche Auseinandersetzungen wegen allem Möglichen, z. B. auch wegen der hier in Rede stehenden Fragestellungen wie Falsch parken oder Ähnliches mehr. Aber solche sind doch tatsäch lich am besten vor Ort und nicht durch die Ministerin persön lich zu klären.
Dass man das dann auch noch zum Gegenstand eines parla mentarischen Untersuchungsausschusses machen musste, wä re meines Erachtens nicht notwendig gewesen.
Es gibt ja auch die Strafverfahren; diese laufen weiter. Daher sehe ich hier im Moment keine Notwendigkeit, weiter vorzu gehen.
Um es noch einmal klar und deutlich zu sagen: Solche Prob leme muss man vor Ort lösen, und zwar mit modernen Orga nisationsmethoden und Managementmethoden. Diese auszu arbeiten ist eine der Empfehlungen, die wir haben.
Rechtliche Maßnahmen der Aufsichtsbehörden, wie sie hier immer wieder gefordert worden sind, sind das allerletzte Mit tel, um dann einzugreifen, wenn es unbedingt notwendig ist. Die Ministerin hat sich zu Recht an der einen oder anderen Stelle zurückgehalten.
Das Ministerium hat die notwendigen Konsequenzen aus den bisherigen Erfahrungen gezogen. Wir haben auch weitere Empfehlungen ausgesprochen, u. a. die Einrichtung eines zen tralen Justiziariats, um diese Probleme künftig tatsächlich zu vermeiden.
Ansonsten ist es alles in allem aus meiner Sicht in erster Li nie Kaffeesatzleserei gewesen, die nicht erforderlich war.
Vielen Dank für Ihr Gehör.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heu te zur Abstimmung stehenden Gesetz zur Änderung des Lan desrichter- und -staatsanwaltsgesetzes werden Anregungen aus der Praxis umgesetzt und wird das Wahlrecht zu Mitbe stimmungsorganen angepasst. Zugleich wird der Digitalisie rung in der Mitbestimmung mehr Raum geboten und die Mög lichkeit eingeräumt, Richterinnen und Richtern am Verwal tungsgericht als Ultima Ratio ein weiteres Richteramt zur sel ben Gerichtsbarkeit zu übertragen.
Im Kern geht es darum, das Verfahren zur Wahl der Stufen vertretungen der Richter und Staatsanwälte an die Wahlvor schriften des Richterrats anzugleichen. Die Stufenvertretun gen sind 2015 eingeführt worden. 2016 gab es die ersten Wah len. Die Anpassung soll durch eine Verweisung erfolgen. Bis her war allgemein auf die Regelungen des Landespersonal vertretungsgesetzes verwiesen worden, was sich bei der ers ten Wahl als zu kompliziert und nicht stimmig herausgestellt
hat. Zugleich werden die örtlichen Wahlvorstände abgeschafft und die Aufgabe der Wahlleitung dem Bezirkswahlvorstand übertragen, was zu einer Verwaltungsvereinfachung führen kann. Außerdem wird die Briefwahl eingeführt, und es wird die Möglichkeit eingeräumt, die notwendigen Veröffentlichun gen im Intranet der Justiz vorzuhalten. Letzteres ist ein klei ner, in der Summe jedoch trotzdem ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Ressourcennutzung.
Hier hält die Digitalisierung in die Justiz ebenfalls Einzug: Es wird die Möglichkeit geschaffen, die Beschlussfassungen in nerhalb der Gremien auch im schriftlichen Umlaufverfahren zu etablieren.
Daneben gibt es noch redaktionelle Änderungen und kleine re Änderungen, auf die ich jetzt im Hinblick auf die fortge schrittene Zeit nicht im Einzelnen eingehen möchte.
So weit wurden die Regelungen von der Praxis gefordert, und diese werden in den Stellungnahmen nun auch ausdrücklich begrüßt. In Anbetracht der Situation in der Justiz ist es aber auch erforderlich, in engen Grenzen insbesondere im verwal tungsgerichtlichen Verfahren Entlastungsmöglichkeiten zu schaffen.
Bisher räumt § 11 des Landesrichter- und -staatsanwaltsge setzes die Übertragung weiterer Richterämter nur bei Amts- und Arbeitsgerichten ein. Diese Möglichkeit soll – dieser Punkt ist von den Verbänden kritisiert worden – nun auch auf Verwaltungsrichter erweitert werden. Die Übertragung weite rer Richterämter ist aber ohnehin nur dann möglich, wenn sie für den Betroffenen jeweils zumutbar ist und aus dienstlichen Gründen auch geboten erscheint. Sie ist damit eine Ultima Ra tio und damit auf absolute Ausnahmen beschränkt.
Wir haben im Moment nun einmal die Ausgangssituation, dass nicht alle ausgeschriebenen Richterstellen sofort in vollem Umfang besetzt werden können; außerdem ist unbestreitbar, dass ein Stau in verwaltungsgerichtlichen Verfahren, insbe sondere im Bereich der Asylverfahren, vorhanden ist – der al lerdings nur vorübergehender Natur ist. Insoweit soll zumin dest die Möglichkeit geschaffen werden, auch im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit zusätzlich Abhilfe zu schaffen.
Ich gehe davon aus, dass mit den Einschränkungen auf die Ausnahmen den Bedürfnissen der Richterkolleginnen und -kollegen genügend Rechnung getragen werden kann und wird. Vor allem gehe ich davon aus, dass die Betroffenen auch Verständnis für die Ausnahmesituationen und nicht zuletzt Verständnis auch für diejenigen Richterinnen und Richter auf bringen werden, die hier entlastet werden sollen, und dass des wegen die Möglichkeit der Übertragung eines Richteramts oh ne Zustimmung des Richters praktisch kaum zur Anwendung kommen wird.
Das Gesetz trägt zur Nachhaltigkeit der Verwaltung bei. Es vereinfacht die Wahlen, und es setzt die bei der letzten Wahl gewonnenen Praxiserfahrungen um. Deswegen werden wir dem Gesetz zustimmen.
Vielen Dank für die geschätzte Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute schicken wir uns an, die sprichwörtliche Feder des Gesetzgebers zur Hand zu nehmen, um damit kein ganzes Gesetz, sondern nur sechs Worte aus einem Gesetz zu streichen. Hierbei geht es um das Ernennungsgesetz. Die Änderung ist eine Nachwirkung der Notariatsreform. Die Personalangelegenheiten der Angehöri gen des gehobenen Dienstes des Bezirksnotardienstes sollen künftig nicht mehr im Justizministerium, sondern von den Oberlandesgerichten erledigt werden.
Das muss man nicht so regeln, aber es stößt bei den betroffe nen Oberlandesgerichten nicht auf Widerstand, und es ist sinn voll. Denn die Angehörigen des gehobenen Dienstes des Be zirksnotardienstes sind überwiegend bei den Amtsgerichten tätig, und die Personalangelegenheiten von deren Angehöri gen im gehobenen Dienst befinden sich auch schon in den Händen des OLG. Insoweit ist zu erwarten, dass die Bearbei tung der Angelegenheiten dadurch effektiver gewährleistet werden kann.
Nebenbei wird bei dieser Gelegenheit noch ein Unterschied zwischen den beiden Landesteilen nivelliert. Ich hoffe, dass die kulturelle Identität der Württemberger nicht von der jetzt zu entscheidenden Frage abhängt, ob mit den Personalange legenheiten der Angehörigen des gehobenen Dienstes des Be zirksnotardienstes künftig die Ministerialverwaltung oder die Verwaltung der Oberlandesgerichte betraut werden soll. Vor sorglich werbe ich auch bei den schwäbischen Kolleginnen und Kollegen um Zustimmung zu diesem Gesetz.
Dabei geht es nur um einen kleinen Akt, der aber immerhin 332 Angehörige des Bezirksnotariats betrifft. Andererseits – dieses Argument sollte in Stuttgart durchaus auch greifen – geht es auch um Einsparpotenziale. Wir erhoffen uns, dass sich durch Synergieeffekte das eine oder andere ergibt.
Dies ist ein Akt in einem langen Prozess der Reform des No tariats, der unter der Regierungsverantwortung der Fraktio nen der SPD, der FDP/DVP, der CDU und der Grünen beglei tet worden ist und nun zu einem Ende geführt werden kann.
Ich bitte um Zustimmung. Wir jedenfalls werden zustimmen.
Vielen Dank.
Frau Staatssekretärin, vie len Dank erst mal für die bisherigen Informationen. – Wir wa ren ja am 7. Dezember letzten Jahres gemeinsam im Haupt gebäude des Finanzamts Rastatt und haben da auch über die Thematik „Umbau und Sanierung“ gesprochen. Da ging es, wie Sie sich erinnern, auch um die Zentrale Informations- und Annahmestelle. Diese müsste noch baulich verändert werden, es müsste eine Abtrennung vorgenommen werden. Können Sie uns dabei etwas zum Stand der Dinge sagen?
Herr Minister, gibt es denn im Moment noch Städte in Baden-Württemberg, in denen die Grenzwerte überschritten werden, die aber nach der bisheri gen Beschlusslage noch nicht als belastet identifiziert worden sind? Und welche Maßnahmen werden diese Städte denn er halten, um zu einer Einhaltung der Grenzwerte zu kommen?
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eines haben wir jetzt eben gesehen, Frau Baum: Sie haben auf jeden Fall nicht mitbekommen, was es auf der Gesetzesebene inzwischen alles gegeben hat. Das ist sehr bedauerlich.
Wir hätten uns diese Rede von Ihnen – das wäre wunderbar gewesen – auch gar nicht anhören müssen; denn Sie nehmen einfach nicht zur Kenntnis, was hier im letzten Jahr schon pas siert ist.
Von seltenen Ausnahmefällen abgesehen sind Ehen in Deutsch land lebender Minderjähriger, meist Mädchen und Frauen, von diesen nicht selbstbestimmt eingegangen worden. Das ist wahr und richtig.
Das widerspricht – da sind wir uns alle einig – der Menschen würde und damit den elementaren Grundrechten. Wir alle hier im Haus sind uns einig: Das geht gar nicht. Wir alle treten dem mit aller Entschiedenheit entgegen.
Völlig zu Recht, sehr geehrte Frau Baum, hat daher der Bun destag im letzten Sommer bereits Gesetzesänderungen verab schiedet, die Sie einfach nicht zur Kenntnis nehmen wollen.
Dass der uns vorliegende Antrag der AfD – das hätte ich Ih nen sogar noch nachgesehen –, mit dem die Landesregierung aufgefordert werden soll, die Bundesebene für gesetzliche Än derungen in Bezug auf Kinderehen anzustoßen, sich deshalb erledigt hat, kann ich Ihnen im Prinzip eigentlich gar nicht vorwerfen, denn der Antrag stammt aus dem Jahr 2016.
Tatsache ist aber, dass auch Ihr Änderungsantrag in keiner Weise dem Kindeswohl dient. Wir sind uns alle einig, dass wir Kinderehen nicht dulden.
Aber mit Ihrer Brechstange helfen Sie den Betroffenen leider gar nicht. Das zeigt uns nur – gerade nach dieser Rede wie der –, dass es Ihnen in Wahrheit auch gar nicht um den Schutz der Kinder geht;
vielmehr geht es Ihnen ausschließlich darum, erneut den Landtag als Plattform für Ihre homophoben
und islamophoben Ideologien zu nutzen.
Die Verheiratung von Kindern ist leider immer noch ein auf der Welt weitverbreitetes Phänomen. Das ist völlig richtig, und das müssen wir leider auch so zur Kenntnis nehmen. So wird beispielsweise in Mexiko jedes vierte Mädchen unter 18 Jahren verheiratet. Dass es im Jahr 2018 solche Zustände noch gibt, macht uns alle betroffen.
Nein.
Bis zu dem Zeitpunkt, als im vergangenen Jahr der Bundes tag tätig wurde, konnten selbst in Deutschland Kinderehen – das räume ich durchaus ein – noch geschlossen werden, was aber nicht mit Blindheit zu tun hatte, sondern schlicht und er greifend Ergebnis uralter gesetzlicher Ausgangslagen war.
Das ist jetzt nicht mehr möglich. Im Ausland geschlossene Ehen können von einem Familiengericht aufgehoben werden.
Problematisch aber und ganz sicher nicht dem Kindeswohl dienend ist die Regelung, dass im Ausland geschlossene Ehen von Personen unter 16 Jahren pauschal für nichtig erklärt wer den. Hier wurde auf Bundesebene eine neue Rechtsunsicher heit geschaffen, z. B. durch das Entstehen sogenannter hin kender Ehen, das heißt Ehen, die hier in Deutschland nicht an erkannt sind, in anderen Ländern aber doch. Da wäre es weit vernünftiger gewesen, die familienrechtliche Aufhebung zur generellen Lösung für diese Fälle zu machen.
Darauf haben nicht nur unsere Kolleginnen und Kollegen von den Grünen im Bundestag hingewiesen, sondern auch die Ver treter des Deutschen Instituts für Menschenrechte in der Ex pertenanhörung des zuständigen Bundestagsausschusses. Es ist bedauerlich, dass die Große Koalition dem leider nicht ge folgt ist. Gleiches gilt natürlich erst recht für den Änderungs antrag der AfD, wonach die Nichtigkeit der Ehen sogar noch erweitert werden soll, wodurch dieser Zustand einer partiel len Rechtsunsicherheit noch verschärft würde.
Noch mal zur Klarstellung: Wir sind uns alle hier im Haus ei nig, dass Kinder und Jugendliche weltweit nicht heiraten soll ten und schon gar nicht verheiratet werden dürfen. Entschei dend ist das Kindeswohl. Dem ist aber mit der Keule, die die AfD hier nun mit ihrem Änderungsantrag schwingen will, in keiner Weise geholfen.
Damit ist klar, worauf die AfD mit ihrem Antrag letztlich nur hinauswill: Angst und Ablehnung gegenüber Geflüchteten, ge genüber Muslimen zu schüren.
Dass gerade Sie von der AfD, die Sie sonst immer panisch aufschreien, wenn Begriffe wie Genderstudies, Frauenrechte oder Feminismus fallen, diesen Antrag eingebracht haben, zeigt, dass Ihnen jedes Mittel recht ist,
um die politische Agenda durchzuziehen.
Denn Ihnen ist das Schicksal der jungen Frauen aus dem ka tholisch geprägten Mexiko sehr wahrscheinlich egal.
Ihnen geht es wieder nur um die Hetze gegen Muslime und Geflüchtete.
Da machen wir von den Grünen allerdings nicht mit, schon gar nicht auf dem Rücken derjenigen, die als Kinder verhei ratet wurden.
Eine konkrete rechtliche Problematik und die realen Proble me der verheirateten Kinder zeigen, dass noch Handlungsbe darf besteht. Einerseits sollte der Bundesgesetzgeber aus un serer Sicht das Gesetz aus dem vergangenen Jahr noch einmal kritisch überprüfen und die entsprechend notwendigen Ände rungen herbeiführen. Andererseits müssen wir alles in unse rer Macht Stehende tun, um junge Menschen – in den aller meisten Fällen Mädchen – vor einer Verheiratung im Kindes alter zu bewahren.
Da reicht ein Gesetz nicht aus. Wir müssen die Frauenorgani sationen und die wissenschaftliche Beschäftigung mit diesem Thema viel mehr stärken. Deswegen bringen wir auch einen Änderungsantrag ein, mit dem wir einen entsprechenden Be richt anfordern.
Wir sind Ihnen dankbar, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, dass Sie im Gegensatz zu den Antragstellern der AfD einen konstruktiven Blick auf die Problematik werfen wollen,
wie man den Betroffenen tatsächlich helfen kann...
... – ja, ein Satz noch –, vor allem, weil die Kollegen im Bund da teilweise nicht ganz so konstruktiv waren. Aber bevor man ein Konzept fordert, wollen wir erst einmal einen Blick auf diese Maßnahmen wer fen. Wir gehen davon aus, dass das Ministerium den Bericht zeitnah vorlegen wird. Deswegen halten wir eine Befristung in keiner Weise für notwendig.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. – Herr Prä sident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Straßen verkehrs-Ordnung regelt einen der zentralen Bausteine unse rer Gesellschaft. Sie hat ein kompliziertes Geflecht von Zu ständigkeitsregeln hervorgerufen. Dieses Geflecht ist manch mal – vergleichbar mit dem Straßenverkehr – etwas schwer durchschaubar, so, wie man den Wald vor lauter Schildern nicht mehr sieht. Dieser Situation ist es wohl geschuldet, dass im Jahr 2013 offenbar nicht sofort die notwendigen Schritte eingeleitet worden sind, um dem Umstand Rechnung zu tra gen, dass die Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 außer Kraft getreten ist – und damit auch § 44. Die da malige Regelung wurde durch eine völlig neue Regelung er setzt, die die sachliche Zuständigkeit in Straßenverkehrsan gelegenheiten regelt oder auch die Möglichkeit regelt, dass die Landesregierungen eigene Sachzuständigkeiten bestim men. Im Sinne dieser Regelung haben wir tatsächlich eine ei gene Zuweisung vorgenommen.
Nunmehr gilt seit knapp fünf Jahren eine neue, allerdings wortgleiche Regelung des § 44 der Straßenverkehrs-Ordnung,
und zwar genau seit dem 6. März 2013. Seither mussten wir nun unglücklicherweise damit leben, dass wir keine ordnungs gemäßen Verweisungsregeln in den eigenen Zuständigkeits regelungen im Landesgesetz über die Zuständigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung haben.
Ganz ehrlich: Ich habe diese Lücke nicht bemerkt, und mir hat da im Moment auch noch nichts gefehlt. Doch es ist na türlich notwendig, dass wir hier eine entsprechende Anpas sung vornehmen. Deshalb halte ich es durchaus für eine läss liche Sünde, dass die erforderliche Korrektur erst jetzt erfolgt.
Die bisherige Verweisung in § 1 des Gesetzes über die Zustän digkeit nach der Straßenverkehrs-Ordnung auf § 44 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 wird also nun mit dem vorliegenden Gesetz – Ihre Zustimmung heute unterstellt – durch eine auch im Wortlaut klarer formu lierte Verweisung auf § 44 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ord nung – Achtung! – vom 6. März 2013 ersetzt. Dabei werden wir zudem die Gelegenheit zu einer Verbesserung der Formu lierung, nämlich zu einer Dynamisierung, nutzen und auf das Bundesgesetz in der jeweilig geltenden Fassung verweisen.
Beruhigend ist, dass die Lücke in der Vergangenheit nicht zu unbilligen Urteilen geführt hat, da ein Urteil des Verwaltungs gerichtshofs vom 15. September 2014 klargestellt hat, dass durch die Änderung des § 44 StVO nicht etwa die Zuständig keitsregelung insgesamt infrage gestellt worden ist.
Da sich aber die Rechtsmeinungen der Gerichte im Zweifel schneller ändern, als sich Gesetze ändern lassen, danke ich unserem Verkehrsminister ganz herzlich, dass er uns heute die Gelegenheit gibt, dieses Thema auch für das Landesgesetz endgültig klarstellend zu regeln, und werbe nachdrücklich da für, dass diesem Gesetz zugestimmt wird.
Vielen Dank.
Frau Ministerin, Sie ha ben gerade ausgeführt, dass das Thema E-Mobilität aufgrund der Orientierung an den Kundenbedürfnissen in der amerika nischen Automobilindustrie im Moment offenbar noch keine so große Rolle spielt. Wohl aber nehmen, wie der Presse zu entnehmen ist, die neuen Geschäftsmodelle, die rund um das autonome Fahren, rund um die E-Mobilität entwickelt wer den, offenbar eine immer größere Rolle ein – was sicher auch für den Mittelstand von Interesse ist.
Inwieweit spielen nach Ihrer Kenntnis denn solche neuen Ge schäftsmodelle bei der Zusammenarbeit zwischen BadenWürttemberg und den USA eine Rolle?
Herr Minister, Sie haben vorhin ausgeführt, dass das Jobticket durchaus unterschied lich angenommen wird. Mich würde interessieren, ob Ihnen Informationen vorliegen, wie sich diese Verkaufszahlen auf die einzelnen Verbünde verteilen.
Vielen Dank. – Wir hat ten gerade die Frage der Straßensanierung angesprochen. Mich würde interessieren, von welchen Investitionsvolumina nach dem jetzigen Stand bei den Projekten, die im Bundes verkehrswegeplan enthalten sind, ausgegangen wird, also bei den laufenden Projekten, den Projekten im Vordringlichen Be darf und den Projekten aus dem künftigen Bedarf. Vielleicht können Sie bei dieser Gelegenheit auch skizzieren, mit wel cher Entwicklung dieser Investitionsvolumina in den nächs ten Jahren zu rechnen ist.
Vielen Dank. – Frau Prä sidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir schlie ßen heute ein Projekt ab, das über drei Administrationen kon sequent vorangetrieben worden ist.
Dass die Bezirks- und Amtsnotariate 2017 ihrem Ende entge gensehen, mag man betrauern. Es ist aber ein wichtiger Bei trag zur Systemvereinheitlichung im Land.
Das halte ich durchaus für einen Fortschritt. Ich komme jetzt dazu.
Allein in Villingen-Schwenningen gibt es derzeit drei ver schiedene Notariatsformen. Das mutet zwar jetzt vielleicht nicht gerade babylonisch an, aber es ist gut, dass nun, 45 Jah re nachdem aus einer badischen und einer württembergischen Stadt eine Einheit geworden ist, auch das Notariatswesen die sen Schritt zur Vereinheitlichung gleichsam nachvollzieht. In diesem Fall liegt es allerdings nicht an den sprichwörtlich langsam arbeitenden Mühlen der Justiz, was man zu deren Eh renrettung an dieser Stelle noch erwähnen darf.
Viele Vorarbeiten waren nämlich notwendig, die der Absiche rung der für die Notariatstätigkeit abgestellten Beamten und Richter und auch der Notariatsangestellten dienten.
Aber auch der eigentliche Schlusspunkt lässt sich nicht abrupt umsetzen, wie hier im Haus schon erwähnt worden ist. Das Funktionieren des Notariatswesens muss über den Stichtag hi naus sichergestellt sein, um individuell für jeden Vertrag bis zum Abschluss aller mit ihm einhergehenden Arbeiten und Verfügungen noch die Erledigung sicherstellen zu können. Wir stehen in der Verantwortung, liebe Kolleginnen und Kol legen, die Bürgerinnen und Bürger mit dieser Erledigung der Arbeiten nicht im Regen stehen zu lassen. Die Bedeutung ei ner ordnungsgemäßen Erledigung dieser Aufgaben für die Rechtsuchenden und vor allem für die Wirtschaft hier in Ba den-Württemberg ist dabei nicht zu unterschätzen. Denn im merhin hängen ganz viele wichtige grundstücks- und gesell schaftsrechtliche Verträge von deren Funktionieren ab.
Die nun vorgesehene Abwicklungsregelung ist dabei ein rich tiger Schritt zur Verhinderung eines drohenden Stillstands der Aufgabenerledigung. Ausgerechnet unter staatlicher Regie wäre das wahrscheinlich der schlimmste Schaden, den wir hervorrufen könnten.
Beides, nämlich die möglichen drohenden Schadensersatzan sprüche, aber auch ein Im-Regen-stehen-Lassen der Bürger, würde das Vertrauen in die staatliche Handlungsfähigkeit nachhaltig beeinträchtigen, was wir uns gerade zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt nicht leisten können und wollen.
Das Gesetz sieht dort, wo nicht die bisher unter staatlicher Ägide tätigen Notarinnen und Notare selbst in die Selbststän digkeit gehen und diese Aufgaben am Ende abwickeln, die Bereitstellung von Notariatsabwicklern vor. Es sieht außer dem eine auskömmliche Vergütung vor, wo die Gebührenan sprüche, die für die Abwicklernacharbeit entstehen, nicht aus reichen, und bildet so die Grundlage für eine sichere Abwick lung der Notariate.
Sie, Herr Minister Wolf, haben die Gesetzesvorlage voraus schauend früh in das Abstimmungsverfahren gebracht. Damit bleibt, wenn das Gesetzt heute erwartungsgemäß verabschie det wird, ausreichend Zeit, um genügend geeignete Abwick lerinnen und Abwickler für diese Arbeit gewinnen zu können und damit das zweifellos große Unterfangen der Abwicklung der Staatsnotariate abzuschließen. Dafür danke ich Ihnen und auch allen anderen, die zuvor schon daran beteiligt waren.
Das Gesetz ist ein notwendiger, aber auch guter Schlusspunkt unter einer echten Mammutaufgabe. Wir werden es daher auf jeden Fall unterstützen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsi dent. – Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! 2009 hat sich das Land auf den Weg gemacht, das Notariatswesen in Baden-Württemberg neu zu formieren und zu modernisieren. Seitdem steht fest, dass am 31. Dezem ber 2017 der letzte Tag sein wird, an dem die Amts- bzw. Be zirksnotariate in Baden und in Württemberg eine Amtstätig keit unmittelbar entfalten können.
Mit der Überführung in das freie Notariat wird die Rechtsla ge bundesweit angepasst und vereinheitlicht, was im Interes se der Bürgerinnen und Bürger liegt. Um die Versorgung der rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger und vor allem auch der Wirtschaft mit den evident wichtigen notariellen Dienst leistungen auch nach Auflösung des Amtsnotariats nahtlos si cherzustellen, wurde seit 2009 neben den althergebrachten Amtsnotariaten und Bezirksnotariaten in den Landesteilen Ba den und Württemberg auch das freie Notariat zügig eingeführt. Dies hat gerade für den Wirtschaftsstandort Baden-Württem berg eine besondere Bedeutung, hängt doch sowohl der ge samte Grundstücksverkehr als auch ein Großteil der gesell schaftsrechtlichen Vertragsgestaltungen von einem nahtlosen Funktionieren des Notariatswesens ab.
Nachdem die freien Notariate zwischenzeitlich im Land eta bliert sind, steht noch der letzte Schritt aus, nämlich die end gültige Auflösung der Amts- und Bezirksnotariate selbst.
Ich danke Ihnen, Herr Minister Wolf, für die Vorlage und die Erläuterung des Gesetzentwurfs hierzu. Das Land wird mit diesem Gesetz seiner Verantwortung gerecht, die rechtsuchen den Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft nicht mit den bereits angefangenen Geschäften alleinzulassen. Denn mit dem Ende der notariellen Tätigkeit unmittelbar – Sie erwähn ten es schon, Herr Minister – endet noch längst nicht der Pflichtenreigen der mit den Notargeschäften zusammenhän genden Arbeiten. Die Verträge sind abzuwickeln, Gelder, Wertsachen einzuziehen, auszukehren und gelegentlich noch – das ist nicht ausgeschlossen – Haftungsfälle zu bearbeiten.
Da die staatlichen Notariate aufgrund ihrer Rechtsstellung als Landesbehörden verpflichtet sind, bis zum 31. Dezember 2017 ihre Tätigkeit noch vollumfänglich auszuführen, ist davon aus zugehen, dass eine beträchtliche Anzahl von notariellen Ge schäften am 1. Januar 2018 noch nicht abgeschlossen sein werden.
Um der Verantwortung für die ordnungsgemäße Beendigung dieser noch offenen Geschäfte gerecht zu werden und vor al lem auch Schadensersatzforderungen in erheblicher Höhe zu vermeiden, wird mit dem Gesetz zur Abwicklung der staatli chen Notariate das Amt des Notariatsabwicklers eingeführt, und zwar als beschränktes notarielles Amt auf Zeit. Die Im plementierung des Notariatsabwicklers erfolgt dabei so recht zeitig, dass sichergestellt werden kann, dass eine ausreichen de Anzahl von befähigten, geeigneten Personen für diese Tä tigkeit gefunden werden können.
Durch die Einführung der ergänzenden Vergütung, deren Hö he im Wege einer Rechtsverordnung festgesetzt werden kann und die, beiläufig erwähnt, für diejenigen, die diese Ämter übernehmen, ja auch nicht ganz bedeutungslos ist, wird si chergestellt, dass die auf eigene Rechnung handelnden Nota riatsabwickler wirtschaftlich abgesichert sind, wenn aufgrund der von ihnen noch erarbeiteten bzw. in ihrer Zeit entstehen den Gebührenansprüche kein ausreichendes Salär vorhanden ist. Zugleich wird für die Rückgabe bzw. Herausgabe aller zur Abwicklung erforderlichen Urkunden eine rechtssichere Rechtsgrundlage geschaffen.
Die Regierung unternimmt alles, um Reibungsverluste im Zu sammenhang mit diesem Übergang zu vermeiden. Die Reform darf nämlich nicht dazu führen, dass hier die Geschäfte etwa
liegen bleiben oder die Bürgerinnen und Bürger Nachteile er leiden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, mit dem im Entwurf vorliegenden Gesetz wird Rechtssicherheit gewährleistet und eine Mammutreform in der freiwilligen Gerichtsbarkeit abgeschlossen, die über nun mehr drei Regierungsperioden hinweg konsequent vorange trieben wird. Auch hieran lässt sich im Übrigen ablesen, dass Grün-Schwarz seine Aufgaben sehr wohl zeitnah und viel leicht nur eben etwas geräuschloser erfüllt.
Wir werden diesem Gesetzesvorhaben deshalb zustimmen.
Vielen Dank, Herr Präsi dent. – Herr Minister, die Verkehrsministerkonferenz hatte die Sicherung der innerstädtischen Mobilität und der Luftreinhal tung auf der Tagesordnung. Dazu meine Frage: Welche Be schlüsse wurden dort gefasst, und welche Auswirkungen ha ben diese Beschlüsse auf Baden-Württemberg, auf unsere Ver kehrspolitik und das Luftreinhaltekonzept, insbesondere hier in Stuttgart?