Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Auch ich werde die Redezeit nicht in Gänze ausnutzen können.
Die FDP/DVP-Fraktion begrüßt explizit den Gesetzentwurf zur Änderung des Ernennungsgesetzes. Auch unter Berück sichtigung der uns zugeleiteten Anhörungen, die wir sehr ge nau zur Kenntnis genommen haben, ergeben sich keine ernst haften Bedenken gegen diesen Gesetzentwurf, gegen die ge plante Zusammenfassung der Personalzuständigkeit für die Angehörigen des Bezirksnotardienstes und die Bediensteten des Rechtspflegerdienstes. Insofern stimmen wir gern zu.
Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Quidquid agis, prudenter agas et respice finem“ –
Ich werde mich deshalb auch entsprechend kurzfassen, zumal Sie alle dem Gesetzentwurf zustimmen möchten. Er ist sinn voll, er ist personalpolitisch, abwicklungstechnisch sinnvoll und letztlich auch Folge der hier bereits zitierten Notariatsre form. Herzlichen Dank für diese Zustimmung.
Ich will diesen Auftritt trotzdem zum Anlass nehmen, zu der Jahrhundertreform, die ja da und dort auch in Ihren Wahlkrei sen derzeit noch Anlass zur Kritik gibt, etwas zu sagen und ein bisschen Verständnis zu wecken. Der Vater dieser Reform war mein Vorvorgänger im Amt, Professor Dr. Goll, und ich hatte die Ehre, sie letztlich umzusetzen, aufs Gleis zu bringen, nachdem mein Vorgänger im Amt, Herr Stickelberger, die ers ten Umsetzungsschritte schon eingeleitet hatte.
Diese Reform braucht noch etwas Zeit, bis sich neue Abläu fe eingespielt haben und alle Rädchen ineinandergreifen. Der zeit kommt es für Rechtsuchende bei einzelnen Amtsgerich ten noch zu verlängerten Bearbeitungszeiten in den neuen Be treuungs-, Grundbuch- und Nachlassabteilungen.
Ich kann Ihnen versichern, die Beschäftigten arbeiten dort mit großem Einsatz daran, die Rückstände aufzuarbeiten. Das Mi nisterium unterstützt sie dabei, indem wir ständig über ein Monitoring all unsere Dienststellen im Blick haben. Dort, wo die Warteschleifen, die Wartefristen zu lang werden, steuern wir nach und helfen aus. Wir setzen alles daran, die Reform möglichst bald erfolgreich abzuschließen, so erfolgreich, wie uns dies bei der Digitalisierung des Grundbuchs, einem der wesentlichen Fortschritte der Reform, bereits gelungen ist.
Denn in Sachen Digitalisierung sind wir auf der Zielgeraden. Am kommenden Freitag kann das im Jahr 2000 begonnene Projekt im Erfassungszentrum Stuttgart erfolgreich abge schlossen werden. Damit steht das elektronische Grundbuch in Baden-Württemberg jetzt flächendeckend zur Verfügung, und zwar in Form von strukturierten Daten, nicht nur als ge scannte Bilddateien. Das erleichtert in Zukunft die Arbeit und die Auskunftserteilung und macht uns bundesweit zu Vorrei tern in Sachen „Digitales Grundbuch“.
Um diesen Vorsprung auszubauen und die noch bestehenden Probleme zu meistern, brauchen wir noch mehr gut qualifi ziertes Personal und funktionierende Personalverwaltungen. Der vorliegende Gesetzentwurf will dazu beitragen: Personal verwaltung aus einer Hand. Deshalb bin ich Ihnen für die ein hellige Zustimmung dankbar.
Damit ist die Aussprache beendet, und wir kommen in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Ge setzentwurf Drucksache 16/5185. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Druck sache 16/5202. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetz entwurf unverändert zuzustimmen.
Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 1 einstimmig zugestimmt.
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 2 einstimmig zugestimmt.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Vielen Dank. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde einstimmig zugestimmt.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesverfassungsschutzge setzes und anderer Gesetze – Drucksache 16/5164
Hierzu sind die Fraktionen übereingekommen, in der Ersten Beratung auf die Aussprache zu verzichten. Die Regierung verzichtet ebenfalls auf eine mündliche Begründung des Ge setzentwurfs.
Ich schlage Ihnen vor, dass wir den Gesetzentwurf Drucksa che 16/5164 zur weiteren Beratung vorberatend an den Stän digen Ausschuss und federführend an den Ausschuss für In neres, Digitalisierung und Migration überweisen. – Damit sind Sie einverstanden. Dann ist auch das so beschlossen und Punkt 7 erledigt.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Vertrag des Landes Baden-Württemberg mit dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesver band Baden-Württemberg e. V. – Drucksache 16/5205
Hierzu hat das Präsidium ebenfalls festgelegt, dass in der Ers ten Beratung auf die Aussprache verzichtet wird. Auch die Re gierung verzichtet auf eine mündliche Begründung des Ge setzentwurfs.
Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/5205 zur weiteren Beratung an den Ständigen Ausschuss zu über weisen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Es ist so be schlossen.
Punkt 8 der Tagesordnung ist damit erledigt, und wir sind am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt.