Die Kommission besteht aus externen Experten und Vertre tern der betroffenen Ressorts und hat den Auftrag, Empfeh lungen zur Verbesserung und Weiterentwicklung des Kinder schutzes zu erarbeiten und im Herbst 2019 einen Abschluss bericht vorzulegen.
Aber, lieber Kollege Binder, es ist ja nicht so, dass bislang nichts passiert wäre. Auch da bitte ich, sensibel darauf zu ach ten, dass man jetzt nicht versucht, das Thema zu instrumen talisieren, wenngleich ich Ihre Ungeduld verstehe. Die Grau samkeit dieser Straftat duldet keinen Aufschub.
Ich will schon darauf hinweisen: Bereits abgeschlossen ist ei ne interne Aufarbeitung des Falles vonseiten des Oberlandes gerichts Karlsruhe gemeinsam mit dem Amtsgericht Freiburg sowie dem Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald.
Jetzt will ich einmal in aller Deutlichkeit sagen: Zumindest die Justiz, für die ich sprechen kann, hat das mit einer bemer kenswerten Selbstkritik aufgearbeitet, und das war auch gut
so. Jetzt wird es darauf ankommen, auch die richtigen Kon sequenzen zu ziehen. Wenn mich nicht alles täuscht, ist die ser Prozess auch von den Medien durchaus positiv gewürdigt worden.
In diesem Abschlussbericht werden u. a. folgende Empfeh lungen ausgesprochen, die in der Arbeit der Kommission Kin derschutz selbstverständlich zur Diskussion gestellt werden: Die Bestellung eines Verfahrensbeistands und die Anhörung des Kindes sollen zum Regelfall werden. Zu jeder Zeit des Verfahrens soll überprüft werden, ob die Einbindung eines Sachverständigen, insbesondere mit familienpsychologischer Ausrichtung, notwendig ist. Wenn von Familiengerichten Auf lagen verhängt werden, ist auch eine effektive und konsequen te Kontrolle dieser Auflagen zwingend. Diese Empfehlungen sind ein erster Schritt, aber es müssen und werden weitere fol gen.
Ich will noch einen letzten Punkt ansprechen: In Baden-Würt temberg wird der Täter-Opfer-Ausgleich erfolgreich prakti ziert – natürlich immer nur, wenn Opfer und Täter auch bereit sind, in einen solchen Ausgleich, in einen solchen Diskurs ein zutreten. Er stellt aus meiner Sicht ein geeignetes Instrument dar, um Opferrechte zu stärken und die Bewältigung der Fol gen einer Tat zu erleichtern. Der Täter-Opfer-Ausgleich führt dabei nicht selten zu einer Befriedung der Situation.
Um das Potenzial des Täter-Opfer-Ausgleichs weiter auszu schöpfen, haben wir vor knapp zwei Jahren die Vorgaben zum Täter-Opfer-Ausgleich geändert. Die Durchführung ist jetzt auch bei schwereren Delikten möglich, und der Ausgleich kann während des gesamten Verfahrens stattfinden, also auch dann, wenn das Opfer erst später und eben nicht unter dem unmittelbaren Eindruck des Tatgeschehens einen Täter-Op fer-Ausgleich wünscht. Da ist Zeit oft wichtig, um solch schlimme Vorgänge auch wirklich verarbeiten zu können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Opferschutz ist kein Randthe ma. Opferschutz ist für mich zentraler Bestandteil eines funk tionierenden Rechtsstaats. Wie gut dieser funktioniert, sehen wir nicht nur am Umgang mit den Tätern, sondern vor allem auch am Umgang mit den Opfern. Denn ein starker Rechtsstaat ist auch ein fürsorglicher Rechtsstaat.
(Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge ordneten der SPD – Abg. Stefan Räpple AfD: Augen wischerei!)
Verehrte Kolleginnen und Kol legen! Es gibt Themen in der politischen Debatte, die zur Po lemik einladen, und es gibt andere Themen, die so ernst sind, dass sich eine solche Polemik von selbst verbietet.
Lassen Sie uns deshalb in einer Koalition der Ernsthaften Lö sungen für die Fragen finden, die heute aufgeworfen wurden,
wie es vor Jahren CDU und FDP/DVP, Herr Kollege Goll, mit der Einrichtung der Landesstiftung Opferschutz getan haben, die ein gutes Beispiel setzt. Lassen Sie uns gemeinsam wei tere Beispiele anfügen.
(Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü nen, der SPD und der FDP/DVP – Abg. Dr. Wolfgang Reinhart CDU: Gut!)
Vielen Dank. – Frau Präsi dentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich wollte eigentlich noch einmal in die Zukunft blicken, was es noch für Instru mente gibt, um vielleicht den Opferschutz zu verbessern, z. B. dass man an dem Täter-Opfer-Ausgleich – da wurden die Hür den ja schon herabgesetzt – noch weiter arbeitet, dass beste hende Regelungen in der gerichtlichen, staatsanwaltschaftli chen und polizeilichen Praxis auch stärker verankert werden, z. B. mit einem flächendeckenden Angebot an Zeugenbegleit programmen. Es gibt noch viele weitere Maßnahmen.
Aber, obwohl ich es eigentlich nicht wollte, muss ich jetzt doch ein paar Dinge zu dem Beitrag von Herrn Klos sagen.
Versuchen Sie sich einmal vorzustellen: Ein Mensch, der Op fer einer Gewalttat wurde und der sich aus Betroffenheit für das Thema im politischen Raum interessiert, hört, dass im Landtag von Baden-Württemberg darüber geredet wird. Stel len Sie sich vor, dieser Mensch hat heute im Publikum oder im Livestream diese Debatte verfolgt und musste anhören, was Sie, Herr Klos, heute von sich gegeben haben.
Sie sagen, dass es darum gehe, Maßnahmen zu treffen, um Straftaten zu verhindern. Es streitet ja niemand ab, dass es unser aller Interesse ist, Straf taten zu verhindern.
Aber heute geht es um den Opferschutz. Denn wir leben nun einmal nicht in einer perfekten Welt. Es werden Straftaten pas sieren. Niemand kann uns garantieren, dass diese zu 100 % verhindert werden. Darum geht es heute.
Dadurch, dass man Opfer erwähnt, instrumentalisiert man sie nicht. Dadurch, dass man sie erwähnt, weist man auf wichti ge Themen hin. Was Sie aber tun, nämlich diese Opfer heran ziehen, um zu versuchen, eine Stimmung zu erzeugen, die in Ihre eigene politische Agenda passt, das ist die Instrumenta lisierung, und dagegen stehen wir. Dagegen werden wir im mer stehen.
Und wenn ich deswegen ein Gutmensch bin, dann sage ich Ihnen: Ich bin lieber ein guter Mensch als ein schlechter.
Für die AfD-Fraktion erteile ich Frau Abg. Wolle das Wort. – Sie haben aber nur eine kur ze Redezeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Binder, Kandel ist überall, und das Frauenbündnis Kandel gibt Opfern eine Stimme. Bei einer Veranstaltung hat Herr Kars ten Hempel, ein Vater, ein Angehöriger, darüber berichtet, wie es ihm geht und wie die Politik versagt. Ihre Antifa-Brüller haben ihn als Nazi bezichtigt.
(Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Anton Ba ron AfD: Genau! – Abg. Stefan Räpple AfD: Da la chen sie! – Gegenruf des Abg. Andreas Stoch SPD: Da gibt es nichts zu lachen! – Weitere Zurufe)
Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren! Für mich gibt es bei diesem Thema zwei wesentliche Punkte. Das eine ist der Opferschutz, das andere ist die Opferentschä digung.
Zum Opferschutz gehören meiner Meinung nach zwingend auch die Prävention wie z. B. Kampagnen wie „Kein Täter werden“ sowie die Steigerung des Rechtsbewusstseins und die Durchsetzung durch die staatlichen Organe.