Protocol of the Session on June 14, 2018

Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, vie len Dank. – Ich frage die Landesregierung:

a) Wie hoch schätzt die Landesregierung den Schaden bei

Kunden ein, die ihre Gewährleistungsrechte mangels Rechts schutz nicht durchsetzen können, wenn Händler in den ers ten sechs Monaten bei groben Mängeln den Kaufpreis nicht zurückerstatten?

b) Was unternimmt das zuständige Ministerium, damit End

verbraucher in Baden-Württemberg ihr gesetzliches Ge

währleistungsrecht durchsetzen können, vor allem wenn Händler sich weigern, Kunden den Preis für beschädigte Waren zu erstatten?

Vielen Dank.

Vielen Dank. – Dann darf ich für die Landesregierung Frau Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch ans Redepult bitten.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte, liebe Kollegen und Kolleginnen! Im Namen der Landesregierung darf ich die Fragen wie folgt be antworten:

Sehr geehrter Kollege Herre, mit den von Ihnen gestellten Fra gen wollen Sie in Erfahrung bringen, ob Probleme bei der Durchsetzung der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche eher die Regel als die Ausnahme sind. So haben wir das in terpretiert.

Ihre erste Frage lautet, wie hoch der Schaden bei den Kunden eingeschätzt wird, die mangels Rechtsschutz ihre Gewährleis tungsrechte nicht durchsetzen können, wenn Händler in den ersten sechs Monaten bei groben Mängeln der Kaufsache den Kaufpreis nicht zurückerstatten.

Die Landesregierung hat hierüber keine Informationen, die die Probleme von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der Rechtsdurchsetzung ihrer Gewährleistungsansprüche erfas sen. Das ist ein altverbrieftes Recht, das sich auch bereits in den §§ 459 ff. BGB findet. Deswegen können wir zu Ihrer Fra ge leider keine valide Aussage treffen.

Ich könnte mir vorstellen, dass diese Fälle – das sage ich jetzt persönlich – nicht zahlreich sind. Schließlich hat ja der Ver käufer in den ersten sechs Monaten die Beweislast. Als Ver braucher müsste es relativ einfach sein, seine Rechte durch zusetzen.

Eine Schätzung gestaltet sich auch deswegen schwierig, weil die Schadenshöhe natürlich vom individuellen Kaufpreis der Produkte abhängt. Zudem liegen keine Erhebungen vor, wie viele Händler sich bei Eintritt eines Gewährleistungsanspruchs überhaupt weigern, den Ansprüchen der Verbraucherinnen und Verbraucher nachzukommen. Da in diesen Fällen selbstver ständlich der Rechtsweg offensteht, ist die Frage nach man gelndem Rechtsschutz auch etwas unklar formuliert. Man kann ja nicht sagen, jemand scheue den Rechtsweg, weil er keine Rechtsschutzversicherung habe.

Dann haben Sie, sehr geehrter Kollege Herre, weiter gefragt, was vom Ministerium für Verbraucherschutz unternommen wird, um Verbraucherinnen und Verbrauchern in Baden-Würt temberg bei der Durchsetzung ihrer gesetzlichen Gewährleis tungsansprüche weiterzuhelfen.

Dazu kann ich Ihnen eine ganze Menge mitteilen. Sie wissen vielleicht, dass das Ministerium für Ländlichen Raum im Jahr 2004 auch zu einem Verbraucherministerium geworden ist. Wir haben vor allem der qualifizierten Verbraucherzentrale, die gestern Abend auch ihren parlamentarischen Abend abge halten hat, in erheblichem Umfang Mittel zur Verfügung ge stellt, damit diese die Verbraucher berät und bei der Rechts durchsetzung unterstützt.

Wir haben gestern Abend gehört – der Kollege Bullinger war dabei –, dass die Rechtsfälle, deren Zahl bei 380 gelegen hat und die die Verbraucherzentrale exemplarisch für die Verbrau cher begleitet hat, sehr schnell – teilweise außergerichtlich – beigelegt werden konnten. 80 sind ins Verfahren gegangen und sind alle erfolgreich gewesen. Ich selbst habe früher als Berufsschullehrerin immer wieder zu meinen Schülern gesagt: „Geht zur Verbraucherzentrale; das ist die erste Anlaufstelle.“

Darüber hinaus sind wir natürlich – das haben wir ja heute Morgen diskutiert – auf der Höhe der Zeit. Wir wissen seit vielen Jahren, dass das Onlinegeschäft immer weiter zunimmt. Bereits in früherer Zeit – also 2009 oder 2010, als wir Regie rungsverantwortung trugen – haben wir den sogenannten On lineschlichter eingeführt. Bei ihm können Verbraucherinnen und Verbraucher aus Baden-Württemberg bei Problemen mit Onlinehändlern Beschwerde einreichen. Der Onlineschlich ter arbeitet neutral, er arbeitet selbstverständlich unabhängig. Das Verfahren ist für alle Parteien kostenlos und kann in der Regel komplett auf elektronischem Weg durchgeführt werden.

Zudem stellt unser Ministerium Verbraucherinformationen zu Gewährleistungsrechten auf seinem Verbraucherportal ganz aktuell zur Verfügung.

Des Weiteren hat unser Ministerium in die im Moment laufen de Verbraucherministerkonferenz einen Beschlussvorschlag zur Bekämpfung von Fake Shops eingebracht. Verbraucherin nen und Verbraucher müssen im Onlinegeschäft vor unseriö sen Händlern geschützt werden – das ist offensichtlich –, da mit in dieser Hinsicht auch weniger Probleme bei der Rechts durchsetzung entstehen.

Dann haben wir ein neues Thema angepackt, die Obsoleszenz. Das bedeutet frühzeitiger Verschleiß. Das heißt, man kann als Verbraucher durchaus feststellen, dass es Produkte gibt, bei denen das Kaputtgehen mit eingebaut ist – so sage ich ein biss chen flapsig. Das ist natürlich nicht im Sinne einer sozialen Marktwirtschaft, in der der Schwächere, nämlich der Verbrau cher, geschützt werden soll, und es ist erst recht nicht nach haltig.

Hier haben wir auf der Verbraucherministerkonferenz bereits 2016/2017 zusammen mit anderen Bundesländern die Bun desregierung aufgefordert, einen Maßnahmenkatalog gegen den vorzeitigen Verschleiß von Produkten vorzulegen. Be standteil der Prüfung sollte dann u. a. eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist – das ist Ihr Anliegen – bei bestimmten Verbrauchsgütern sein, die dieser Obsoleszenz besonders „zu geneigt“ sind.

Auch in diesem Jahr – im Moment – steht dieses Thema auf der Tagesordnung der Verbraucherministerkonferenz, die über 80 verschiedene Punkte zu behandeln hat. Auch mein Minis ter ist gerade auf dieser Konferenz.

Ich bin dankbar, dass Baden-Württemberg im Jahr 2005 als erstes Bundesland eine sogenannte Verbraucherkommission installiert hat. Das ist eine unabhängige Kommission von Fachleuten, von Juristen und von Leuten, die im Verbraucher recht Erfahrungen haben, die uns als Regierung berät, wenn Probleme entstehen. Wir können diese dann politisch „beglei ten“. Die Kommission ist unabhängig; man nennt so etwas im Englischen Royal Commission. Diese Verbraucherkommissi

on wurde vor zwei Jahren beim Bund „nachgemacht“ – er hat jetzt auch eine eingerichtet –, und Bayern hat jetzt auch eine solche Kommission.

Sie dürfen also sicher sein, verehrter Kollege Herre, dass wir ganz im Sinne der Verbraucher dafür sorgen, dass ihre Rech te eingehalten werden.

Herr Abg. Klos hat noch eine weitere Frage. – Ich möchte darauf hinweisen, dass wir uns auch ein bisschen daran halten sollten, Fragen knapp zu formulieren. Wir haben noch mehrere Fragen zu behandeln.

Herr Abg. Klos, Sie haben das Wort noch zur Mündlichen An frage unter Ziffer 3.

Danke, Frau Präsidentin. – Eine ganz kurze Nachfrage hierzu. Mir ist aufgefallen, dass es den Verbrauchern zunehmend schwer gemacht wird, ihre Rechte bzw. Kündigungen durchzusetzen, indem auf Onlineportalen zwar alle Möglichkeiten zur Vertragsverlängerung stehen, aber zur Kündigung eben nicht. Außerdem ist eine Kündigung teil weise nur über kostenpflichtige Servicenummern möglich. Könnten Sie das einmal als Impuls mitnehmen, um auch hier gegen auf Bundesebene vorzugehen?

Ich danke Ihnen für den Hinweis. Wir werden der Sache nachgehen und prü fen, ob das ein Thema ist. Wenn ja, werden wir das dann selbstverständlich verfolgen. Ganz herzlichen Dank, Herr Klos.

Danke. – Gibt es jetzt wei tere Nachfragen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist diese Mündliche Anfrage erledigt. – Vielen Dank, Frau Staatssekre tärin.

Wir kommen zur Mündlichen Anfrage unter Ziffer 4:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. F r i e d r i c h B u l l i n g e r F D P / D V P –

S c h l i e ß u n g d e s E u r o p a b ü r o s E D I C i n W o l p e r t s h a u s e n

Herr Abgeordneter, bitte.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Eigentlich ist Ziffer 4 noch nicht dran!)

Bitte?

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Eigentlich Ziffer 3! – Zurufe, u. a.: Alles richtig! – Alles korrekt! – Abg. Anton Baron AfD: Der Kollege ist leider ver hindert!)

Das ist bei mir unter Ziffer 4. Möchten Sie zurückziehen? Möchten Sie lieber eine schriftliche Antwort?

(Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

Ich verstehe Sie leider so schlecht.

(Abg. Anton Baron AfD: Herr Bullinger, der Kolle ge ist verhindert!)

Ach, der ist verhin dert? Das wusste ich nicht. Im ursprünglichen Entwurf der Drucksache stand unter Ziffer 4 eine andere Mündliche An frage. Das war ein anderer Kollege.

Also, ich habe jetzt nur noch diese Vorlage hier.

Frau Präsidentin, ich möchte hier nur nicht irgendjemanden hinsichtlich der Rei henfolge benachteiligen. Aber es ist alles korrekt.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich frage die Lan desregierung:

a) Wie beurteilt die Landesregierung die Schließung des Eu

ropabüros EDIC (Europe Direct Information Center) in Wolpertshausen, insbesondere vor dem Hintergrund einer landesweiten und damit insbesondere auch den ländlichen Raum abdeckenden flächenmäßigen Verankerung entspre chender Institutionen zur Verbreitung wichtiger und sach dienlicher Informationen über die Wirkungsweise und die zahlreichen EU-Projekte an die örtliche Bevölkerung?

b) Welche konkreten Maßnahmen ist die Landesregierung be