Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass ich heu te den Gesetzentwurf zur Änderung des Zweckentfremdungs verbotsgesetzes einbringen darf, ein weiterer Baustein im Land Baden-Württemberg, um dem Wohnraummangel in den baden-württembergischen Städten und Gemeinden abzuhel fen.
Klar ist natürlich, dass ordnungsrechtliche Instrumente das Grundproblem, das Problem des fehlenden preisgünstigen Wohnraums und vor allem auch des fehlenden notwendigen Baulands, nicht allein lösen können. Solche ordnungsrechtli chen Instrumente können uns aber unterstützend helfen.
Was schlagen wir deshalb vor? Wir schlagen vor, das bereits bestehende Zweckentfremdungsverbotsgesetz auf Wunsch un serer Städte und Gemeinden effektiver auszugestalten. Städ te und Gemeinden können damit noch wirksamer gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorgehen.
Wie machen wir das? Wir führen folgende neuen Instrumen te ein: Zukünftig wird es einen Auskunftsanspruch gegenüber Betreibern von Internetportalen zur Vermittlung von Ferien wohnungen geben. Sie alle haben die Debatte um den Inter netdienst Airbnb, der jetzt mit einem enormen Wert an der Börse platziert worden ist, verfolgt. Das heißt, Städte und Ge meinden haben jetzt auch bei dem Internetportal einen An spruch auf Auskunft, auf die Information, wer der Vermieter einer Ferienwohnung ist.
Zukünftig können Städte und Gemeinden aber auch eine Re gistrierungspflicht für das Anbieten und Bewerben von Feri enwohnraum einführen. Unter „Ferienwohnraum“ fallen da bei auch alle gewerblichen Kurzzeitvermietungen wie z. B. die sogenannten Monteurswohnungen.
Ergänzend wird es den Städten und Gemeinden ermöglicht, eine Anzeigepflicht für jede einzelne Überlassung von Feri enwohnraum einzuführen. Und wir führen für die neuen Ins trumente eine Bußgeldbewehrung ein und erhöhen in diesem Zusammenhang auch den Bußgeldrahmen insgesamt.
Mit diesen Maßnahmen wird die Wirksamkeit der Regelun gen des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes verstärkt. Das war ja auch der Wunsch vor allem der Städte, hier wirkungs vollere Instrumente vom Land in die Hand zu bekommen.
Was haben wir noch gemacht? Neben der Einführung der ge nannten Instrumente werden die Tatbestände, bei denen eine Zweckentfremdung vorliegt, jetzt klarer geregelt. Da haben wir auch nachgesteuert. Wer seine Wohnung länger als zehn Wochen pro Kalenderjahr als Ferienwohnung vermietet, muss sich die Zweckentfremdung genehmigen lassen. Dies schafft Transparenz und Rechtssicherheit.
Wir haben den Gesetzentwurf – das habe ich auch in der Dis kussion, die wir ja vielfach geführt haben, immer wieder deut lich gemacht – gründlich vorbereitet. Wir haben die Entschei dung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Auskunfts pflicht für Betreiber entsprechender Internetportale abgewar tet und diese jetzt in den Gesetzentwurf – damit er eben rechts sicher ist – aufgenommen.
Jetzt möchte ich noch auf zwei Besonderheiten des Gesetz entwurfs hinweisen: Alle Instrumente des Gesetzes stehen un ter Satzungsvorbehalt. Das heißt, die Kommunen, die Städte können selbst entscheiden, welches Instrument sie einsetzen.
Sie haben jetzt einen Instrumentenkasten, der mit Blick auf die örtlichen Gegebenheiten individuell umgesetzt werden kann – passgenau, maßgeschneidert auf den Wohnungsmarkt der jeweiligen Kommune ausgerichtet.
Die Instrumente des Gesetzes und das dafür notwendige Per sonal werden also nur dort eingesetzt – Stichwort Bürokratie und Kosten –, wo es wirklich erforderlich ist und wo es aus der Sicht der jeweiligen Stadt einen Mehrwert bringt, um der
Das gilt auch im Bereich – Stichwort Bürokratie – der Perso nalkosten. So sind wir der Auffassung, dass jetzt das Notwen dige und das Verhältnismäßige individuell vor Ort umgesetzt werden kann. Ich bin mir sicher, die Kommunen werden ver antwortungsvoll damit umgehen.
In der Anhörung zu dem Gesetzentwurf wurde der Wunsch nach weiteren Verschärfungen vorgetragen. Ich möchte zwei Vorschläge herausgreifen: Zum einen geht es um die Rück wirkung der Regelungen, zum anderen darum, die Geltungs dauer der kommunalen Satzungen von fünf auf zehn Jahre zu verlängern. Diesen Vorschlägen sind wir aus guten Gründen nicht nachgekommen. Zum einen ist die Rückwirkung von Regelungen rechtlich problematisch. Zur Klärung der verfas sungsrechtlichen Zulässigkeit mit Blick auf das Rückwir kungsverbot ist derzeit noch ein Verfahren beim Bundesver fassungsgericht anhängig, das wir natürlich aufmerksam ver folgen.
Mit der Befristung der Geltungsdauer der Satzung auf höchs tens fünf Jahre wird den Städten und Gemeinden die Ver pflichtung auferlegt, nach einer angemessenen Zeit die Lage neu zu bewerten und den kommunalen Wohnungsmarkt er neut einzuschätzen, um dann auch auf Veränderungen reagie ren zu können. Das wollen wir so beibehalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben einen aus gewogenen Gesetzentwurf vorgelegt, und ich bin überzeugt, dass unsere Städte und Gemeinden mit den neuen Instrumen ten und Regelungen angemessen und sachgerecht umgehen werden. Ich freue mich auf wohlwollende Beratungen und möchte mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit bedanken.
Ich muss noch darauf hin weisen, dass das Präsidium auch hierzu drei Minuten Rede zeit je Fraktion festgelegt hat.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für uns Grüne ist klar: Wir müssen dafür sorgen, dass Wohnungen dafür genutzt werden, wofür sie eigentlich gedacht sind: den Menschen ein dauer haftes Zuhause zu bieten. Dafür ziehen wir alle sinnvollen Re gister. Eines davon ist der vorliegende Entwurf für ein novel liertes Zweckentfremdungsverbotsgesetz.
Es stellt sicher, dass die Städte wissen, welche Wohnungen le gal vermietet werden, und es stellt ein Handwerkszeug zur Verfügung, wie mit Verstößen umgegangen werden kann.
Dass Wohnungen dauerhaft in Pensionen umgewandelt wer den oder sogar nur zu diesem Zweck angemietet werden, das muss unterbunden werden; denn dadurch steht weniger Wohn raum in angespannten Wohnungsmärkten zur Verfügung.
Mit der Novellierung des Gesetzes erweitern wir die Aus kunftspflicht um den Kreis derer, die Wohnungen vermitteln.
Die Auskunftspflicht gilt nun also auch für Betreiber von In ternetplattformen wie Airbnb. Das schafft Rechtssicherheit und Transparenz für die Kommunen, aber auch für die Anbie ter. Ebenso wird klargestellt: Eine Wohnung, die auf einer In ternetplattform angeboten wird, darf maximal zehn Wochen pro Kalenderjahr als Ferienwohnung vermietet werden. Das ist kein willkürlicher Zeitraum, sondern das orientiert sich an den Urlaubsgewohnheiten der Menschen.
Uns ist weiter wichtig, dass wir, das Land, nicht am Bedarf der Kommunen vorbei entscheiden. Deshalb stellen wir den Kommunen einen maximalen Maßnahmenkatalog zur Verfü gung. Dazu gehören auch die Registrierungspflicht und die Anzeigepflicht für jede einzelne Vermietung. Dafür können sich die Kommunen entscheiden.
Mit der Erhöhung des Bußgeldrahmens auf 100 000 € wird ein deutliches Zeichen gesetzt, dass wir es mit dem Schutz von Wohnraum ernst meinen.
Zusätzlich zu diesen wichtigen Punkten können wir Grünen uns in Zukunft weitere Verschärfungen vorstellen, z. B. dass das Verbot der Zweckentfremdung auch für Wohnungen gilt, die zum Zeitpunkt des Erlasses einer entsprechenden kommu nalen Satzung – diese braucht es ja – schon leer stehen. Es leuchtet uns nicht ein, warum der Lebenszweck eines als Wohnraum erstellten Gebäudes deshalb Leerstand sein soll, weil dieses zufällig bei Satzungserlass leer steht.
Vielen Dank auch für die Bewegung bei unserem Koalitions partner, dass wir beim Thema Zweckentfremdung jetzt noch wichtige Schritte weitergekommen sind, damit Menschen leichter ein dauerhaftes Zuhause finden.
Frau Präsidentin, meine sehr geehr ten Damen und Herren! Heute beraten wir in erster Lesung die Novelle des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes. Den Städten und Gemeinden wird mit dieser Novelle ein noch bes seres und effektiveres Instrumentarium an die Hand gegeben, um gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen und den vielerorts knappen Wohnungsbestand erhalten zu kön nen.
Städte und Gemeinden mit Wohnraummangel sollen zukünf tig von den Betreibern von Internetportalen zur Vermittlung von Ferienwohnraum Auskünfte verlangen können und für die Vermietung eine Registrierungs- und Anzeigepflicht einfüh ren können. Gerade für Kommunen in touristisch beliebten Gebieten ist es oft wichtig, gegen die Vermietung von Ferien wohnraum effektiver agieren zu können.
Die Kommunen werden dies in einer Satzung bestimmen kön nen. Das ist keine Verpflichtung. Die Kommunen haben aus drücklich die Möglichkeit dazu.
Ferner werden die Regelungen des Zweckentfremdungsver botsgesetzes klarer definiert und angepasst. Für uns, die CDUFraktion, ist jedoch klar: Mit dieser Gesetzesänderung wird kein neuer Wohnraum geschaffen. Es kann dadurch lediglich verhindert werden, dass Wohnraum verloren geht.
Ich appelliere nochmals an die Akteure im Wohnungsbau, an die Städte und Gemeinden, an die Bauwilligen und Bauträger, auch an die Wohnungsbaugenossenschaften in unserem Land, alle vorhandenen Potenziale zu nutzen, um neuen Wohnraum zu schaffen.
Wir haben in dieser Legislaturperiode sehr viel für den Woh nungsbau getan. Auch die Wohnraum-Allianz hat hier eine sehr gute Grundlage geschaffen, die wir dann im Landtag ge meinsam mit der Regierung umgesetzt haben. Wir haben das Landeswohnraumförderungsprogramm flexibilisiert und ver einfacht, die Wohnungsbaumittel in dieser Periode stark er höht – nämlich auf 1 Milliarde € –, die Landesbauordnung entschlackt und vereinfacht, Digitalisierung in der Bauver waltung ermöglicht, Zuschussmittel für Kommunen bereitge stellt, welche Baulückenkataster erstellen, den kommunalen Grundstücksfonds eingerichtet und bei der Landsiedlung an gesiedelt.
Ein wichtiger Baustein auf unserem Weg in Richtung mehr Wohnraum und weniger Bürokratie ist für mich, dass die Ge nehmigungsverfahren zukünftig vereinfacht, beschleunigt und verkürzt werden, meine Damen und Herren.