Falls ab dem 1. Juli 2015 hierfür tatsächlich keine Versiche rung mehr angeboten würde, dürften freiberufliche Hebam men keine Geburtshilfeleistungen mehr anbieten. Dann wäre die Wahlmöglichkeit der Frauen eingeschränkt. Denn sie könnten nicht mehr frei wählen, ob sie ihr Kind in der Klinik, im Geburtshaus oder zu Hause zur Welt bringen. Hausgebur ten wären praktisch nicht mehr möglich. Geburtshäuser – in dem bereits erwähnten Fall in Stuttgart hat man jetzt eine Lö sungsmöglichkeit gefunden – müssten dann schließen.
Es stünde natürlich zu befürchten, dass dann noch mehr frei berufliche Hebammen ihren Beruf ganz aufgeben. Dadurch wäre mit Sicherheit die flächendeckende Versorgung mit Heb ammenleistungen erheblich gefährdet, wenn nicht sogar über haupt nicht mehr aufrechtzuerhalten.
Eine tragfähige Lösung dieses Problems ist im Hinblick auf eine flächendeckende Sicherstellung der Geburtshilfe drin gend nötig. Wir wissen aber auch, dass dies nur auf Bundes ebene zu regeln ist. Aus unserer Sicht wäre deshalb eine An hebung der Vergütung der Hebammen durch die Krankenkas sen, die auf Bundesebene ausgehandelt wird, wünschenswert. Erhöhungen gab es zwar bereits 2012 und erneut zum 1. Ja nuar 2014. Diese Erhöhungen haben allerdings den Anstieg der Versicherungsprämien nicht ausgleichen können.
Aus unserer Sicht müssen aber auch andere Lösungen gefun den werden, so z. B. die Schaffung eines Haftungsfonds mit der Einhaltung einer bestimmten Haftungsobergrenze. Des sen Finanzierung über die Steuer wäre für mich erst der zwei te Weg. Ich finde vielmehr, dass sehr wohl zu überlegen ist, ob es nicht Aufgabe der Krankenkassen oder auch der Ge sundheitskassen – wie sie heute heißen – ist, die Geburtshil fe durch Hebammen zu stärken. Denn eine Vergütung erfolgt auch, wenn die Geburtshilfe durch einen Arzt, speziell einen Gynäkologen, durchgeführt wird. Bei dem, was bei den Heb ammen an Fachwissen vorauszusetzen ist, dürfte kein Unter schied gemacht werden hinsichtlich Kassenleistung oder Steu erfinanzierung.
Bundesgesundheitsminister Gröhe hat nun – natürlich auch aufgrund des gemeinsamen Antrags von Schleswig Holstein, Baden-Württemberg und anderen Ländern im Bundesrat – er kannt, dass für Abhilfe gesorgt werden muss. Bis heute liegen uns allerdings keine konkreten Angaben vor. Ich bin der Mei nung: Den Worten müssen jetzt Taten folgen.
Insbesondere wäre es wichtig, nun die Vorschläge der inter ministeriellen Arbeitsgruppe zu präsentieren, sie entsprechend zu bewerten und dann rasch entsprechende Lösungsansätze zu finden und diese zügig umzusetzen. Denn die Hebammen können nicht ewig in Unsicherheit über den weiteren Verlauf ihrer Berufstätigkeit gelassen werden. Ich denke, dies ist nicht nur im Sinne der Berufsgruppe der Hebammen, sondern auch im Sinne aller Frauen, ja aller Menschen, die in Erwägung zie hen, Kinder zu bekommen. Das wollen wir alle. Lassen Sie uns daher alles tun, sie dabei zu unterstützen.
Bei allem Respekt, Herr Kolle ge Haußmann, aber wenn der ehemalige Bundesgesundheits minister Bahr in diesem Bereich so erfolgreich tätig gewesen wäre, würden wir diese Debatte heute nicht führen. Darauf möchte ich an dieser Stelle hinweisen.
Ansonsten freue ich mich über die Signale, die aus BadenWürttemberg fraktionsübergreifend nach Berlin gehen. Ich bedanke mich bei der Frau Ministerin für die Bundesratsini tiative. Ich glaube, sie ist ein ganz wichtiger Schritt, um in dieser Angelegenheit voranzukommen. Die fraktionsübergrei fende Zustimmung bei diesem Thema tut den Hebammen gut, sie wertschätzt die Hebammen und ist letztlich ein gesell schaftspolitisches Signal in die richtige Richtung.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte noch kurz auf die Rolle der FDP eingehen. Die Verlagerung der Leistung der Hebammen aus der Reichsversicherungsordnung in das Sozialgesetzbuch V war wirklich überfällig. Nur dies hat natürlich die Voraussetzung dafür geschaffen. Man muss es sich wirklich einmal vorstellen: Die Leistung der Hebam men war die einzige Gesundheitsleistung, die immer noch in der Reichsversicherungsordnung und nicht im Sozialgesetz buch verankert gewesen ist. Daher ist das wirklich keine he rausragende Leistung gewesen.
Es geht doch darum – das ist, finde ich, bei dieser Debatte sehr deutlich geworden –, dass wir dabei einen gesamtgesellschaft lichen Konsens hinbekommen. Zu diesem gesamtgesellschaft lichen Konsens gehören alle Akteure. Es ist unsere Aufgabe, die Aufgabe der politisch Verantwortlichen, die Akteure zu sammenzubringen und die Aufmerksamkeit auf dieses The ma zu lenken. Nur wenn das gelingt, werden z. B. die Kos tenträger in den Vergütungsverhandlungen mit den Hebam men die Bereitschaft zu kostendeckenden und existenzsichern den Vergütungen zeigen.
Wir haben festgestellt, dass Hebammen als Berufsanfängerin nen gerade einmal 1 800 € brutto im Monat verdienen, gleich zeitig aber Haftpflichtversicherungsprämien von bis zu 5 000 € pro Jahr bezahlen sollen. Das muss man sich einmal vorstellen. Das würde bedeuten, dass eine Hebamme allein vier Monate im Jahr arbeiten muss, nur um ihre Versicherung zu bezahlen. Das kann ja wohl nicht sein.
Hier muss eine vernünftige Balance erreicht werden. Dazu braucht es in der Tat die politische Aufmerksamkeit und das politische Engagement. Das bekommen wir auf diese Weise ganz gut hin, und darüber bin ich sehr froh.
Darüber hinaus müssen wir im Land deutlich machen, dass Hebammen ein unverzichtbarer Bestandteil zur Sicherung der Versorgungsstruktur in unserem Land sind. Es wird zuneh mend die Debatte darüber geführt, dass in der Versorgungs landschaft Brüche entstehen werden. Diese gibt es schon, und sie werden sich noch verstärken. Wir können nicht alle Kli nikstandorte halten. Es gibt zunehmend Schließungen von Praxen niedergelassener Ärzte. Im Südschwarzwald gibt es mittlerweile so große Versorgungslücken, dass Frauen zur Ent bindung ihres Kindes 100 km weit fahren müssen. Es bedarf also eines hohen organisatorischen Aufwands, um rechtzeitig an den für die Entbindung des Kindes vorgesehenen Ort zu gelangen.
Eine Aufgabe, die wir, das Land, leisten müssen, ist, dafür zu sorgen, flächendeckend eine dezentrale Geburtshilfe – und zwar nicht nur in Kliniken, sondern z. B. auch in Geburtshäu sern – sicherzustellen.
Wir müssen für eine angemessene Anerkennung dieser Leis tungen sorgen. Die Hebammen müssen zu gleichberechtigten, selbstbewussten Playerinnen im Gesundheitswesen werden. Das bedeutet auch, dass wir die Debatte über die Akademisie rung des Hebammenberufs stärker voranbringen müssen. Das ist eine Forderung, die die Hebammen schon sehr lange an uns herantragen und der wir im Land Rechnung tragen müs sen. Mit einer Akademisierung des Hebammenberufs können
wir auch die Gesundheitsberufe insgesamt auf ein höheres Ni veau stellen und vielleicht auch erreichen, dass schon wäh rend der Ausbildung, während des Studiums eine entsprechen de Zusammenarbeit zwischen Medizinern und Hebammen möglich ist. Auf diesem Weg lernen sie sich kennen und kön nen voneinander lernen und sich wertschätzen.
Ziel der heutigen Debatte muss sein, dass wir feststellen: Wir brauchen die Hebammen als unverzichtbaren Bestandteil der Versorgungsstruktur und als unverzichtbaren Bestandteil der Geburtshilfe.
Sehr geehrter Herr Prä sident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte eigentlich nicht mehr ans Rednerpult treten. Die Debatte verlief fast har monisch, weil wir das gleiche Ziel haben. Aber Kollegin Gra ner und Kollegin Mielich haben mich bewogen, jetzt noch ein mal kurz ans Rednerpult zu treten.
Wir nehmen ja viel Asche auf unser Haupt. Wir haben auch die Verantwortung des Defizits von 11 Milliarden € im Ge sundheitswesen übernommen, das die vorherige Bundesregie rung der Koalition von CDU/CSU und FDP hinterlassen hat.
Aber ich will einfach noch einmal darauf hinweisen: Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz im Zusammenwirken mit der Regelung in § 134 a SGB V hat die Möglichkeit eröffnet, die Vergütungen zu verbessern, auch im Hinblick auf die Haft pflichtversicherungsprämien. Am 4. Mai 2012 wurde das Gut achten veröffentlicht. Es gab dann langwierige Verhandlun gen. Die Kassen hatten sich da nicht bewegt. Es gab dann ein Schiedsverfahren, das bis April 2013 gedauert hat. Ich erwäh ne das, um die Historie ein bisschen zu beleuchten. Der dann erfolgte Schiedsspruch beinhaltete eine Erhöhung der Vergü tung um 15 %. Das reicht natürlich nicht, um die Versiche rungsprämien abzudecken. Im Jahr 2015 kommen noch ein mal 5 % hinzu, wenn man sich auf Qualitätssicherungsstan dards einigt. Ferner hat man sich auf eine Steigerung der Be triebskostenpauschale – das ist ein blödes Wort, aber es heißt halt so – von 550 auf 700 € pro Geburt geeinigt.
Jetzt geht es natürlich weiter. Jetzt kommen wir zum Thema. Ich teile da die Meinung der Sozialministerin: Es ist zunächst einmal Aufgabe der Kassen, die Prämien zu zahlen. Nur stellt sich die Frage: Wie lange warten wir? Wenn wir da noch ein mal ewig warten, dann riskieren wir, dass in Baden-Württem berg und bundesweit viele Hebammen ihre Tätigkeit nicht mehr weiterführen können und z. B. das Stuttgarter Geburts haus nicht mehr weitergeführt wird. Deswegen müssen wir natürlich nach Alternativen suchen. Denn da geht es um die Versorgung von schwangeren Frauen, von jungen Müttern und
Familien. Deswegen müssen wir die Alternative durchaus auch unterstützen. Wenn es mit den Kassen nicht vorangeht und lange dauert, müssen wir vielleicht über steuerfinanzier te Haftpflichtfonds nachdenken.
Gestatten Sie mir deswegen die Anmerkung, dass Sie vieles auf die FDP schieben können, aber wirklich nicht alles.
Meine Damen und Her ren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet.
Antrag der Fraktion der CDU und Stellungnahme des Mi nisteriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Ba den-Württemberg braucht weiterhin eine erstklassige Lehrerausbildung – Drucksache 15/3322 (Geänderte Fas sung)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident, mei ne sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie erinnern sich sicherlich alle hier im Haus: Die Landesregierung hatte eine Expertenkommission zur Lehrer bildung unter dem Vorsitz von Frau Volkholz aus Berlin ein gerichtet. Diese Dame hat uns empfohlen, in Baden-Württem berg den Einheitslehrer einzuführen. Dieses fatale Vorhaben ist jetzt zum Glück vom Tisch. Aber wir, die CDU, sind im mer noch in Sorge darüber, was die Landesregierung bei der Lehrerausbildung eigentlich vorhat. Denn es scheint uns wei terhin ein ziemlich unausgegorenes Stückwerk zu sein, was bisher bekannt wurde. Noch immer scheint es bei der Lehrer ausbildung hauptsächlich um die Umsetzung der Gemein schaftsschule zu gehen.
Lehrerinnen und Lehrer sollen zu Lernbegleitern werden; das haben wir schon häufig gehört. Wir sind froh, dass es wohl weiterhin ein eigenständiges Gymnasiallehramt geben soll und auch das Sonderschullehramt erhalten bleiben soll. Das ent spricht zwei ganz zentralen Forderungen, die die CDU-Frak tion gestellt hatte.