Frau Staatssekretärin, meinen Sie nicht, dass es vonseiten der Landesregierung – die ihrer Pro jektförderungspflicht nachkommt und auch Stuttgart 21 posi tiv gegenübersteht, wie wir jetzt auch immer wieder von Mit gliedern der Landesregierung und von der Seite der Grünen hören – ein gutes Signal, auch an die Mineure, wäre, wenn am Barbaratag, der den Mineuren viel bedeutet, ein Mitglied der Landesregierung beim Tunnelanstich dabei wäre? Ich meine, die Landeshauptstadt ist ein wichtiger Teil von Stuttgart 21.
Zweitens: Der von Ihnen genannte Ministerialdirigent ist in der Tat Mitglied des Lenkungskreises. Haben Sie jedoch auch andere Mitglieder des Lenkungskreises – ich blicke einmal in Richtung Ihres Koalitionspartners – gefragt? Hatte kein Mit glied der gesamten Landesregierung am Tag des Tunnelan stichs Zeit? Haben Sie nachgefragt?
Wir haben uns nicht wo chenlang mit der Frage beschäftigt, wer am besagten Termin die Landesregierung vertritt. Ich glaube, das ist auch nicht un sere Aufgabe; wir haben noch viele andere Dinge zu erledi gen.
Ich trage Ihnen das laut Einladungsschreiben geplante Pro gramm für den Termin am 4. Dezember vor. Eingeladen hat Herr Manfred Leger. Es wird eine Begrüßung durch Herrn Wolfgang Dietrich und Ansprachen von Herrn Manfred Le ger, von Herrn Ministerialdirigent Elmar Steinbacher, von Herrn Reinhold Bauer, von Herrn Alfred Sebl-Litzlbauer und von Herrn Peter Schabert geben. Dann findet eine ökumeni sche Segnung und Tunneltaufe statt. Außerdem wird noch die Bezirksvorsteherin aus Wangen, Frau Beate Dietrich, spre chen.
Ich habe keine zweite Zusatzfra ge. Frau Splett, Sie haben meine erste Zusatzfrage nicht be antwortet.
Es ist schön, dass Sie mir den Programmablauf vorlesen. Aber das hat mit meiner Frage überhaupt nichts zu tun.
Die Landesregierung wurde früh und rechtzeitig gefragt, ob sie an der Veranstaltung teilnimmt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich kein Mitglied der Lan desregierung fand, das daran hätte teilnehmen können.
Deswegen wiederhole ich meine Frage: Wäre die Teilnahme nicht ein gutes Signal gewesen? Und: Haben Sie andere Mit glieder des Lenkungskreises, die ebenfalls der Landesregie rung angehören, gefragt, ob diese an der Veranstaltung teil nehmen können?
Ich muss kurz etwas klar stellen. Nach der Geschäftsordnung dürfen in der Fragestun de nur einzelne Fragen, nicht unterteilte Fragen gestellt wer den.
Danke. – Wie ich die Fra ge beantworte, darf ich, glaube ich, selbst entscheiden. Ich ha be dargestellt, dass wir meinen, dass das Land bei diesem Ter min in angemessener Weise vertreten ist. Ich habe es bereits ausgeführt, kann es aber gern wiederholen.
Angesichts der von Ihnen immer wieder gern angesproche nen Projektförderungspflicht möchte ich darauf hinweisen, dass vor nicht allzu langer Zeit der Lenkungskreis getagt hat. Die Bahn hat auch bei dieser Gelegenheit den Vorwurf eines behördlichen Schwergangs nicht mehr erhoben. Das Land und die Projektpartner haben begrüßt, dass die gute Zusammenar beit mit den Behörden von der Bahn anerkannt wird. Ich glau be, das ist wichtiger als die Frage, welche Person an welchem Termin anwesend ist.
(Abg. Nicole Razavi CDU: Ja, dann! – Abg. Claus Schmiedel SPD: Eben! – Abg. Nikolaus Tschenk GRÜNE zu Abg. Nicole Razavi CDU: Sind Sie da?)
Frau Staatssekretärin, ich habe eine Frage zum protokollarischen Ablauf. Nach meiner Erinnerung waren bei der Eröffnung des Steinbühltunnels auf der Schwäbischen Alb Herr Bundesverkehrsminister und Herr Bahnchef Grube anwesend. Folglich hat Verkehrsminister Hermann gesagt: „Wenn der Bahnchef und der Bundesver kehrsminister kommen, dann nehme ich auch an der Veran staltung teil.“
Ist es richtig, dass auch Bahnchef Grube und der amtierende Bundesverkehrsminister Ramsauer – oder sein Nachfolger bzw. seine Nachfolgerin – ihre Teilnahme an der Veranstal tung am 4. Dezember in Stuttgart nicht zugesagt haben, so dass es von der protokollarischen Ordnung her völlig normal ist, dass ein Abteilungsleiter den Termin wahrnimmt? Kön nen Sie bitte dazu etwas ausführen?
Sehr geehrter Herr Abg. Schwarz, das mache ich gern. Das, was Sie geschildert haben, trifft zu. Ich meine, ich habe das vorhin auch schon ausge führt. Ich habe darauf hingewiesen, welche wichtigen, großen offiziellen Termine es gegeben hat. Bei der Veranstaltung zum angesprochenen Tunnelanschlag im vergangenen Sommer hat Verkehrsminister Winfried Hermann natürlich teilgenommen. Die Aufstellung der Projektpartner und der Veranstalter beim kommenden Termin ist jedoch so geartet, dass es angemessen ist, wenn der Ministerialdirigent, der auch Mitglied des Len kungskreises ist, diesen Termin wahrnimmt.
Es liegen keine weiteren Zusatzfragen vor. Damit ist die Mündliche Anfrage unter Zif fer 2 beendet. – Danke schön.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. U l r i c h L u s c h e C D U – K o m p e n s a t i o n s ü b e r l e g u n g e n i m Z u s a m m e n h a n g m i t d e r m ö g l i c h e n Z w i s c h e n l a g e r u n g a b g e b r a n n t e r B r e n n e l e m e n t e d e s S t a n d o r t s O b r i g h e i m i m Z w i s c h e n l a g e r N e c k a r w e s t h e i m
Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass infolge der er sparten Aufwendungen durch die mögliche Zwischenlagerung abgebrannter Brennelemente des Standorts Obrigheim im Zwischenlager Neckarwestheim die Laufzeit für Block II in Neckarwestheim weiter verkürzt werden kann, wie dies in dem offenen Brief der Kreisverbände der Grünen NeckarOdenwald, Heilbronn und Karlsruhe-Land vom 14. Novem ber 2013 an Herrn Minister Untersteller MdL mit Blick auf die EnBW vorgeschlagen wird?
Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete! Die Mündliche Anfrage des Abg. Lusche darf ich wie folgt beant worten:
Es war abzusehen, dass der Vorschlag der EnBW, die abge brannten Brennelemente aus Obrigheim in Neckarwestheim zwischenzulagern, nicht nur auf Zustimmung stoßen würde.
Ich bin aber der Überzeugung, dass dies die denkbar beste Lö sung darstellt; der Vorschlag bietet eine Reihe von Vorteilen. Wie Sie wissen, Herr Kollege Lusche, habe ich bereits 2006 diesen Vorschlag hier im Landtag in Form eines Antrags ein gebracht. In diesem Antrag stand, dass es sinnvoll sei, in Ob righeim auf den Bau eines Zwischenlagers zu verzichten und die Brennelemente in diesem Fall nach Philippsburg zu ver bringen.
Hintergrund war die ursprüngliche Übertragung von Strommen gen im Jahr 2003 im Umfang von 5 TWh von der Anlage Phi lippsburg 1 auf den Reaktor Obrigheim, sodass es aus meiner Sicht damals sinnvoll gewesen wäre, die verbliebenen Brenn elemente in das Zwischenlager Philippsburg 1 zu bringen. Mitt lerweile hat sich die Situation grundlegend geändert, nicht zu letzt aufgrund des im Jahr 2011 beschlossenen Atomausstiegs.
Der Schritt, den die EnBW jetzt andenkt, würde dazu führen, dass der Standort Obrigheim noch in der Abbauphase kern brennstofffrei werden würde. Dieser Aspekt war für mich schon 2006 von zentraler Bedeutung.
Durch die Begrenzung der Laufzeiten der Kernkraftwerke – der Ausstieg aus der Atomenergie war, wie Sie wissen, von jeher Kern grüner Politik – hat sich die Entsorgungssituation heute gegenüber dem Jahr 2006 deutlich verändert. Heute wis sen wir recht genau, welche Mengen an abgebrannten Brenn elementen zwischengelagert und später in das zukünftige End lager verbracht werden müssen, nämlich deutlich weniger als vor dem Ausstiegsbeschluss angenommen, als noch die von Schwarz-Gelb beschlossene Laufzeitverlängerung galt.
Die Genehmigung des GKN-Zwischenlagers erlaubt die Zwi schenlagerung von insgesamt 151 Castorbehältern mit GKNBrennelementen beider Blöcke. Mit dem Ausstiegsbeschluss vom Sommer 2011 werden für die GKN-Brennelemente ins gesamt etwa 125 Stellplätze benötigt. Für die 15 Castorbehäl ter aus Obrigheim ist also genug Platz vorhanden, und es ist somit möglich, diesen Weg zu gehen.
Sicherheitstechnisch lässt sich die Einlagerung von abge brannten Brennelementen aus dem Kernkraftwerk Obrigheim im Zwischenlager Neckarwestheim vertreten, da die abge brannten KWO-Brennelemente eine erheblich geringere Ak tivität und eine geringere Wärmeleistung haben als die abge brannten GKN-Brennelemente. In Bezug auf die beiden eben von mir genannten Parameter entspricht ein GKN-Castorbe hälter ca. vier KWO-Castorbehältern.
Eine Kompensation der Einlagerung von KWO-Behältern durch eine zusätzliche Laufzeitverlängerung für GKN II wä re somit sicherheitstechnisch nicht zu begründen. Natürlich müssen auch die notwendigen Transporte von Obrigheim nach Neckarwestheim bei der Abwägung der Vor- und Nachteile berücksichtigt werden. Brennelementtransporte müssen von dem dafür zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz geneh migt werden. Ebenso muss vom Bundesamt für Strahlenschutz die Änderung des Zwischenlagers in Neckarwestheim im Zu ge des ganzen Prozesses genehmigt werden. Alle anstehenden Genehmigungen würden nicht bei mir im Haus bewertet und durchgeführt, sondern wären Genehmigungen, die vom Bun desamt für Strahlenschutz abzuarbeiten wären.
Bleibt noch eine andere wichtige Frage: Was ist unter einem standortnahen Zwischenlager zu verstehen? Auch diese Dis kussion hat es im Zusammenhang mit dem von Ihnen erwähn ten Brief gegeben. Meines Erachtens hilft hier ein Blick in die Begründung des Atomgesetzes. Dort ist klargestellt, dass sol che Lager als – Zitat – „standortnah“ gelten, die von der ab gebenden Anlage betrachtet näher liegen als die zentralen Zwischenlager in Gorleben bzw. in Ahaus.
Vor diesem Hintergrund – Herr Kollege Lusche, lassen Sie mich noch einmal auf meinen Vorstoß aus dem Jahr 2006 zu
rückkommen – verstehe ich bis zum heutigen Tag nicht, dass meine damalige Vorgängerin, aber auch die die Regierung tra genden Koalitionsfraktionen diesen Vorschlag im Jahr 2006 ausweislich des Protokolls des Umweltausschusses vehement abgelehnt haben.
Es war mir eine gewisse Genugtuung, dass nach meiner Amts übernahme die EnBW auf mich zugekommen ist und mich da rüber informiert hat, dass sie diesen Vorschlag nochmals neu prüfen möchte. In diesem Prüfungsstadium ist die EnBW der zeit.