Ulrich Lusche

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Last Statements

Herr Minister, ich will das nun nicht vertiefen, aber die Haushaltssituation war bei uns tat sächlich eine signifikant andere.
Sie haben gerade Ihre neue Einnahmequelle beschrieben, und Sie haben auch davon gesprochen, dass möglicherweise da von Einnahmen wegbrechen. Können Sie uns noch einmal et was genauer schildern, wie sich gerade vor dem Hintergrund der Energiewende die Verbesserung der Einnahmesituation für den Hochwasserschutz – die sich aus Ihrer Sicht ja ergibt – gestaltet, wenn zukünftig immer mehr Kraftwerke, die die ses Entgelt zu bezahlen haben, vom Netz gehen? Muss man nicht eher sagen, dass dies eine Vereinbarung mit dem Finanz minister war, die zulasten des Hochwasserschutzes geht?
Herr Minister, wir haben jetzt ver standen, dass Sie, obwohl es einen Rekordhaushalt gibt, Auf gaben über Gebühren finanzieren; das haben Sie ja auch bei IED-Richtlinien und anderen Dingen schon gern gemacht. Das heißt also, es wird jetzt an anderer Stelle von anderen bezahlt. Ist es zutreffend, dass es Unternehmen gibt, die mit der Höhe der Gebühren, die sie betreffen, Probleme haben, oder ist es für die betreffenden zur Zahlung Verpflichteten keine große Sache?
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Trotz fortgeschrittener Zeit zunächst folgende Bemerkung: Dies ist das letzte umweltpolitische Thema in einer Plenarsit zung in dieser Legislaturperiode, und wieder einmal ist es der letzte Punkt der Tagesordnung. – Dies als kleiner Hinweis an das kommende Präsidium, verbunden mit der Frage, ob das immer so sein muss. Leider haben wir das in den letzten Jah ren relativ häufig erlebt. Diese kritische Fragestellung sei mir als Umweltpolitiker gestattet.
Dieses Gesetz betrifft immerhin rund 225 Strom- und Gasver sorger, die von der Landesregulierungsbehörde überwacht werden. Das Gesetz ist im Grunde eine notwendige Umset zung von EU-Vorgaben. Was die Unparteilichkeit, Unabhän gigkeit dieser Regulierungsstelle von wirtschaftlichen Inter essen anbelangt, haben wir auch keinerlei Dissens.
Der einzige Punkt, warum wir Ihnen noch einen Änderungs antrag vorlegen, ist der folgende: Es ist die Frage, ob eine sol che Stelle, wenn wir sie haben, mit einer gewissen Unabhän gigkeit vom Minister ausgestattet ist, und ob dies eine Einzel person sein soll oder ob man nicht wie in anderen Bundeslän dern auf ein Kollegialorgan setzt.
Sie waren mit diesem Gesetz nicht besonders früh dran, um nicht zu sagen, dass es nach Ablauf der Umsetzungsfrist auf den letzten Drücker gekommen ist. Ich habe bedauert, dass
man es nicht vertieft diskutieren konnte. In der uns zur Ver fügung stehenden Zeit haben wir uns mit unserem Antrag an der bayerischen Regelung orientiert, die dort immerhin von allen Fraktionen im Landtag mitgetragen worden ist. Wenn die betroffenen Kreise, insbesondere Städte- und Gemeinde tag, bei diesem schwierigen und weitreichenden Feld der Mei nung sind, dass Akzeptanz und Transparenz auch bei uns bes ser durch ein Kollegialorgan gewährleistet sind, sehen wir nicht wirklich, wo die Hinderungsgründe liegen, auch wenn es für sie nicht verfassungsrechtlich zwingend geboten sein mag.
Etwas zurückhaltender waren wir mit der von dort vorgeschla genen Wahl des Vorsitzenden durch den Landtag. Da bekä men wir genau die Politiknähe, die eigentlich von der EU nicht gewollt wird. Ich bin etwas enttäuscht darüber – wir ha ben Ihnen das rechtzeitig zukommen lassen –, dass wir kei nerlei Reaktion auf unseren Vorschlag bekommen haben, ob wohl wir im Ausschuss der Meinung waren, darüber noch ein mal das Gespräch suchen zu wollen. Sie haben weder gesagt, ob Ihnen einzelne Punkte nicht passen, noch, ob Sie den Vor schlag insgesamt ablehnen.
Ich habe das so zu interpretieren,
dass Sie die Regierungslinie offenbar kurz vor Toresschluss einfach durchzuziehen gedenken. In diesem Sinn werden wir unseren Änderungsantrag stellen und bitten wir, noch einmal zu überdenken, ob es nicht sein könnte, dass Städte- und Ge meindetag und andere unisono vielleicht in der Sache recht haben.
So viel vonseiten der CDU für diese Legislaturperiode zur Umweltpolitik.
Vielen Dank.
Lieber Herr Kollege Untersteller, damit habe ich schon gerechnet. Sie weichen der eigentlichen Frage aus – Kollegialmodell, ja oder nein? – und kommen mir jetzt mit Kleinigkeiten und Einzelheiten. Ihr habt seit Tagen diesen Vorschlag auf dem Tisch. Wenn es euch um die Sache gegangen wäre, wäre es ein Leichtes gewesen, den Begriff „vierte Qualifikationsebene“ durch „höherer Dienst“ zu erset zen.
Ich sage Ihnen an dieser Stelle nur eines: Wer mit einem kompletten Ministerium hintendran sol che Glanzleistungen wie das Vorkaufsrecht beim Gewässer randstreifen zustande gebracht hat, der sollte sich hier mit et was mehr Demut ans Rednerpult stellen, wenn es um hand werkliche Fragen geht.
Vielen Dank, Herr Ministerpräsi dent, dass Sie die Frage zulassen. – Ich möchte noch einmal auf Ihre vorige Ausführung, in der Sie meiner Erinnerung nach von Gerichtsverfahren und zwei Wochen gesprochen haben, zurückkommen.
Jetzt hat ja der Kollege Schmiedel vorhin erläutert, dass die eigentliche Problematik wegen des BAMF aus seiner Sicht zahlenmäßig noch gar nicht bei den Verwaltungsgerichten an gekommen sei. Ist Ihnen bekannt, wie lang aktuell – jetzt schon – die Dauer der Eilverfahren und der Hauptsachever fahren ist, obwohl die Situation dort noch gar nicht angekom men ist – es gibt nämlich eine Antwort des Kollegen Stickel berger aus dem Sommer dieses Jahres –, und glauben Sie wirklich, dass Sie mit den von Ihnen vorgesehenen 16 Stellen dieses beschriebene Ziel erreichen können?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich frage die Landesregierung:
a) Unterstützt die Landesregierung die Priorisierung einer
Überplanung des Knotenpunkts der Wiesentalstraße
gierungspräsidiums Freiburg sind dafür vorgesehen?
Vielen Dank für diese Informati on zum Hasenloch, Herr Minister. Hierzu habe ich folgende Nachfragen:
Ist der Landesregierung erstens bekannt, dass es sich dort – entgegen dem harmlosen Namen dieses Knotenpunkts – um einen Unfallschwerpunkt mit besonders schweren Unfällen handelt?
Zweitens: Ist der Landesregierung bekannt, dass es Angebo te, Vorschläge für entsprechende Überplanungen gibt? Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie außerhalb des von Ihnen geschilderten Zeitrahmens zunächst keine weiteren Aktivitä ten sehen?
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wenn man den Titel der heutigen Debatte liest, stutzt man: „Baden-Württemberg geht voran. Die Welt braucht einen ambitionierten und globalen Klimaschutz.“ Also, die baden-württembergischen Grünen gehen voran und haben – gefühlt – nicht weniger als die Welt im Schlepptau.
Was hier formuliert wird, ist eine Art Weltmarktführerschaft der grün-roten Landesregierung mit ihrem Vorstandsvorsit zenden Winfried Kretschmann an der Spitze. Liebe Kollegin nen und Kollegen, ich glaube, es ist ganz gut, dass wir diese gefühlte Weltmarktführerschaft heute Morgen einmal einem Realitätscheck unterziehen können
und sie auf den Boden der baden-württembergischen Tatsa chen zurückholen können.
Ich habe mich auch gefragt: Was ist der aktuelle Grund für diese sogenannte Aktuelle Debatte? Ich bin dann, glaube ich, heute Morgen etwas schlauer geworden, als ich dpa gelesen habe. Sie haben ja auf Ihrer Homepage dieses Bündnis von Regionen, die sich im Vorfeld des Klimagipfels in Paris ein bringen wollen, sehr stark beworben und in den Vordergrund gerückt. Ich will das gar nicht schlechtreden. Es ist sicherlich sinnvoll, wenn sich auch Regionen im Vorfeld eines solchen Gipfels aktiv einbringen. Auffällig ist allerdings, wenn ich jetzt deren Mitinitiator Kalifornien nehme: Da finden Sie den Staat Kalifornien, Sie finden aber auch Los Angeles und San Francisco. Wenn Sie jetzt einmal schauen, welche baden-würt tembergischen Städte dabei sind – Thema „Baden-Württem berg, die Grünen gehen voran“ –, dann finden Sie leider we der Stuttgart noch Freiburg noch Tübingen. Insofern stellt sich die Frage: Gehen die nicht gern mit Ihnen voran, oder woran liegt es?
Der Kollege Renkonen hat es bereits angesprochen: Die ent scheidende – wenn Sie so wollen – Veranstaltung, eine wirk lich elementar wichtige Veranstaltung, ist der anstehende Kli magipfel in Paris. Sie haben völlig zu Recht darauf hingewie
sen: Baden-Württemberg ist vom Klimawandel betroffen, die Region, aus der ich komme, der Oberrhein, im Besonderen. Schlechtwettertage, Hitzetage, Starkregen, Veränderungen von Flora und Fauna, das ist ein baden-württembergisches Prob lem. Aber richtig ist auch, wenn Sie den Emissionshandel wie der ansprechen: Die entscheidenden Weichenstellungen wer den von der internationalen Gemeinschaft, von den National staaten, von den großen Industriestaaten zu treffen sein. Inso fern sollten wir hier nicht den Eindruck erwecken, als ob Ba den-Württemberg jetzt den Pariser Klimagipfel gestalten wür de.
Das ist aber natürlich kein Freibrief fürs Nichtstun, sondern selbstverständlich müssen auch wir unsere Hausaufgaben ma chen. Dazu habe ich an dieser Stelle schon oft genug gesagt – und tue das immer wieder gern –: Das Gute ist, dass Sie hier nicht bei null anfangen mussten. Der Klimaschutz hat nicht mit dieser Landesregierung begonnen, sondern es sind her vorragende Vorarbeiten durch die Vorgängerregierungen ge leistet worden. Der Klimaschutz begann nicht mit Grün-Rot.
Jetzt kommen wir zum Realitätscheck.
Ich will an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich betonen: Wir haben dem Klimaschutzgesetz zugestimmt, trotz dieser oder jener Bedenken im Einzelnen, und dazu stehen wir auch. Wo wir aber nicht so ganz dabei sind, das sind die verschie denen Maßnahmen in Ihrem IEKK. Sie haben da einen Mo nitoring-Bericht vorgelegt. Ich nenne jetzt einfach einmal nur die Zahlen: Von den 108 Maßnahmen sind 25 % überhaupt noch nicht begonnen. Dazu steht dann im Bericht: soll in die ser Legislaturperiode begonnen werden. Ich frage mich: Wann wollen Sie damit eigentlich anfangen?
Das Weitere ist: Es gibt Maßnahmen, die als nicht möglich bezeichnet werden. Vermutlich ist das so etwas wie die her mannsche Taskforce für die Dieselfahrzeuge.
Es ist auch ganz gut, dass Sie keine Maßnahmen, die nicht möglich sind, hier aufführen.
Bei den begonnenen Maßnahmen haben wir aber auch wie der ein leicht gespaltenes Bild. Zum einen sind das Maßnah men wie diese einfach unsinnige Vorgabe mit den Fahrradab stellplätzen, die viel Ärger, Kosten und Aufwand verursachen, deren Klimanutzen aber äußerst überschaubar ist,
zum anderen nennen Sie 71 % begonnene Maßnahmen.
Man schaut dann in den Bericht hinein und findet z. B. Effi zienztische. Jawohl, diese Maßnahme ist begonnen worden – im Jahr 2007, unter Tanja Gönner, unter der vormaligen Lan desregierung. Hier wird also der Eindruck erweckt, das sei al les von Grün-Rot begonnen worden. Dem ist aber natürlich nicht so.
Nein.
Ich komme aus Zeitgründen zum Ende meines Beitrags in der ersten Runde der einleitenden Er klärungen.
Baden-Württemberg hat Gott sei Dank eine Menge Welt marktführer. Die grün-rote Landesregierung gehört für uns aber jedenfalls nicht dazu.
In der zweiten Runde, in dem zentralen Bereich der Energie politik, wird Ihnen der Kollege Nemeth auch noch anhand ei niger weiterer Beispiele vorführen,
warum das nicht der Fall ist.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. – Herr Minister, er lauben Sie mir eingangs die Bemerkung: Im Sommer 2015 sind wir nicht unbedingt sehr früh dran, was die Vielzahl der Maßnahmen anbelangt. Auf der Homepage kann ich dazu lei der bis zum jetzigen Zeitpunkt auch nichts vorfinden.
Ich möchte gern noch einmal auf die von Ihnen vorgelegte Studie von Herrn Nitsch zurückkom men und habe dazu eine ganz konkrete Frage. Sie schichtet dankenswerterweise das ab, was landespolitisch an Maßnah men überhaupt möglich ist, und staffelt, was kurzfristig und mit geringem Aufwand umsetzbar ist.
Darunter wird ausdrücklich erwähnt, dass die Förderung von Bioenergiedörfern fortzusetzen und um innovative Elemente zu ergänzen ist. Nachher wird dann im Einzelnen ausgeführt, dass man insbesondere im Bestand erhebliche Potenziale sieht. Können Sie einmal erläutern, warum die Landesregie rung der Studie in diesem Punkt nicht folgt?
Herr Kollege Stober, da Sie die seinerzeitige Debatte ansprachen: Ist Ihnen bekannt, dass das gesamte Verfahren – der Umweltminister hat es beschrieben – hoch differenziert ist – Szenariorahmen, Netzentwicklungs plan, Bundesbedarfsplan – und dass diese Planungen regel mäßigen Überprüfungen unterliegen? Und ist Ihnen bekannt, dass deshalb beispielsweise in Baden-Württemberg im Be reich Wendlingen, Goldshöfe Leitungen, die ursprünglich vor gesehen waren, im Wege der Nachjustierung nicht so kom men sollen, wie sie ursprünglich einmal vorgesehen waren?
Würden Sie mir bitte einfach bestätigen, dass das Gegenstand unserer damaligen Debatte und Auseinandersetzung um die verschiedenen Anträge war, aber keinesfalls die bayerische Haltung, zu der wir eine glasklare Position auch im Umwelt ausschuss bezogen haben? Würden Sie also bitte bestätigen, dass es in der damaligen Diskussion gerade nicht ausschließ
lich um Bayern, sondern auch noch um andere Aspekte ging und deshalb kein gemeinsamer Antrag zustande kam?
Herr Ministerialdirektor, habe ich es richtig verstanden, dass Sie von einer Positionierung zu der hessischen Initiative absehen, weil es beispielsweise auch noch eine niedersächsische Initiative gibt? Sind Sie tatsäch lich der Meinung, dass in einem Bundesland wie Baden-Würt temberg, in dem Mobilität einen erheblichen Stellenwert, auch bezogen auf die Herstellung, hat, diese Vorgehensweise des Abwartens die richtige Vorgehensweise ist? Oder ist es nicht vielleicht sinnvoller, sich in einen solchen Prozess von An fang an proaktiv mit einer eigenen Position einzubringen, un abhängig davon, ob es weitere Stellungnahmen Dritter gibt?
Herr Minister, vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen.
Im Titel der Aktuellen Debatte heißt es: „Baden-Württemberg macht Dampf“. Sie haben jetzt gerade in einem anderen Zu sammenhang die Zeitkomponente angesprochen und haben gesagt, der Bund müsse einmal nicht nur Konzepte vorlegen, sondern auch Taten folgen lassen. Können Sie uns Ihrerseits für zwei Beispiele, die Sie angesprochen haben – Ihr KWKKonzept und das, was Sie als Contracting-Offensive bezeich nen –, einmal sagen, in welchem Arbeitsschritt sich Ihre Kon zepte nach vier Jahren Regierungszeit befinden?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der europapolitischen Generaldebatte ha ben wir jetzt noch etwas Zeit für den Bereich Umwelt, wenn auch, wie nicht selten, leider zu fortgeschrittener Stunde.
Ich will mich deshalb auf einige wenige Bemerkungen be schränken. Ich möchte voranstellen, dass sich in diesem Zu sammenhang hier sehr schön die klassische Problematik der Europapolitik zeigt.
Zum einen besteht nämlich, wenn es um Klimakonferenzen geht, an denen China, Länder aus Südamerika und die USA teilnehmen, die Notwendigkeit, die Europäische Union als möglichst geschlossene Einheit mit Gewicht zu präsentieren. Auch etwa im Bereich der Versorgungssicherheit, bei der es eine Abhängigkeit im europäischen Maßstab gibt, ist klar, dass es wichtig und richtig ist, dass die EU versucht, eine einheit liche Strategie und gemeinsame Maßstäbe zu finden. Zum an deren ist die Situation die, dass in Europa gerade im Bereich Energie die Autonomie der Mitgliedsstaaten nun einmal recht weitgehend ist, dass wir – das spricht ja auch die Kommissi on an – 28 unterschiedliche Systeme haben, von denen die einzelnen Länder auf ihre Weise überzeugt sind.
Bei den beiden Vorlagen geht es nun darum, das zusammen zuführen und einen Kompromiss zu finden, der ermöglicht, dass das, was in den Nationalstaaten gewollt und für richtig befunden wird, möglichst bewahrt werden kann, umgekehrt aber eine sinnvolle europäische Vereinheitlichung erreicht wird.
Dabei zeigen die beiden Anträge, die zur Abstimmung stehen, etwas unterschiedliche Herangehensweisen. Im Ausschuss ha ben wir bereits darüber gesprochen, dass es bedauerlich ist, dass Sie uns nicht im Vorfeld die Gelegenheit gegeben haben, uns auf einen gemeinsamen Antrag zu verständigen, um dem Ganzen auch entsprechend Gewicht verleihen zu können. Jetzt haben wir zwei Anträge, weil wir uns nicht vorhalten lassen wollen, wir hätten keine ausformulierbare Position.
Worin liegt der Unterschied? Der Unterschied liegt darin, dass wir nicht glauben, dass es zielführend ist, mit den europäi
schen Partnern eine Diskussion darüber zu führen, dass der deutsche Maßstab, der deutsche Weg, zu dem wir uns – das tun wir auch in unserem Antrag noch einmal – ausdrücklich bekennen, die Blaupause für den Rest Europas sein muss. So funktioniert europäische Politik nicht. Hier geht es vielmehr darum, Kompromisse im Sinne aller zu finden.
Wir können auch manches an Ihrer inhaltlichen Kritik nicht nachvollziehen. Sie sind beispielsweise der Meinung, dass das Thema „Erneuerbare Energien“ nicht ausreichend berücksich tigt wird. Ich kann jedoch aus der Drucksache zitieren:
Die EU ist entschlossen, weltweit die Führungsrolle bei den erneuerbaren Energien zu übernehmen...
Dafür, dass es hier unterschiedliche Ansätze in den europäi schen Ländern gibt, ist das ein ziemlich eindrückliches Be kenntnis der EU zur Bedeutung der erneuerbaren Energien.
Weiter: Wir haben in unserem Antrag noch einmal – damit hier keine Missverständnisse entstehen – ausdrücklich klar gestellt, dass wir zum Atomausstieg stehen. Solange es jedoch andere europäische Länder gibt, die auf diese Energieversor gungsform setzen, muss die EU aus ihrer Perspektive darauf achten, dass die Nutzung der Kernenergie dann nicht auf ei nem niedrigen technischen Niveau, sondern auf dem höchst möglichen Niveau stattfindet. Wenn wir das fordern, ist das kein flammendes Bekenntnis für die Nutzung der Atomener gie, sondern einfach ein vernünftiger und realistischer Um gang mit der Vielfalt der europäischen Energieversorgungs landschaft.
Andere Punkte, die Sie in Ihrem Antrag angesprochen haben – beispielsweise betonen Sie die Haltung dieses Hauses zum Thema Fracking noch einmal –, haben wir ausdrücklich über nommen. Man kann sich zwar fragen, wie sinnhaft es ist, das, worin wir uns einig sind, in regelmäßigen Abständen zu be kräftigen. Aber sei’s drum. Es soll nicht der Eindruck entste hen, hier hätte sich unsere Position verändert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch einmal für unseren Antrag werben, und zwar im Sinne einer Zielorien tiertheit, die heißen muss: Wir werden nur dann gehört wer den, wenn wir möglichst eine gemeinsame Position formulie ren.
Beispielsweise haben wir auch noch ein Thema, das für Ba den-Württemberg, wie ich meine, von Belang ist, nämlich die Frage des realistischen und vernünftigen Umgangs mit CO2Grenzwerten für die Automobilindustrie, in unseren Antrag aufgenommen.
Summa summarum meinen wir, dass unser Antrag ein guter, konsensfähiger bzw. gemeinsamer Weg sein könnte. Hierfür will ich werben. Wie wir heute Morgen wieder feststellen konnten, funktioniert europäische Politik, die Erfolg haben will, sicherlich nicht nach dem Motto: „Wir schreiben dem Rest von Europa vor, was dieser tun und denken soll.“
Vielen Dank.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Zunächst, Herr Kollege Raufelder, ein Kompliment an Sie: Der Präsident weist ja immer einmal wieder darauf hin, dass nach § 60 Absatz 4 der Geschäftsordnung die Aus sprache in der Aktuellen Debatte in freier Rede geführt wer den soll. Ich nehme gern das auf, was auch Sie vorgemacht haben, und verlese hier nichts.
Fukushima: Wer gestern in die Zeitungen geschaut hat und die Bilder im Fernsehen gesehen hat, der sollte sich, glaube ich, noch einmal daran erinnern, dass wir es dabei nicht nur mit einer Reaktorkatastrophe zu tun hatten. Wir reden über 18 500 Tote unmittelbar durch den Tsunami, über eine Umwelt katastrophe auch in anderer Hinsicht, also über eine mensch liche und auch wirtschaftliche Tragödie in Japan.
Gleichzeitig reden wir natürlich – ich will es beim Namen nennen – über eine Bruchlandung, über die desaströse Bruch landung einer Hochtechnologie in einem Hochtechnologie land. Wenn man gestern wieder lesen konnte, dass von den drei Reaktoren, in denen es zur Kernschmelze, zu Wasserstoff explosionen gekommen ist, immer noch nicht bekannt ist, wo die Brennstäbe sind, dann zeigt das, was für eine Dimension diese Problemlage hat und ausmacht. Dies hat auch dazu ge führt, dass beispielsweise in Deutschland – Sie haben es an gesprochen – die Frage der Energieversorgung virulent wur de und die Energieversorgungslandschaft vollkommen im Umbruch ist.
Allerdings muss man auch festhalten: In Japan beispielswei se redet man jetzt darüber, die Reaktoren wieder hochzufah ren. In Großbritannien plant man – mit europäischer Unter stützung – den Bau von zwei neuen Reaktoren. Wir sind in Deutschland – das muss man hier sagen – in gewisser Hin sicht auch solitär.
Allerdings stellt man sich jetzt die Frage: Was ist der Hinter grund Ihrer Debatte am heutigen Tag? Denn Sie haben nicht „Vier Jahre Fukushima“ als Titel dieser Aktuellen Debatte ge wählt, sondern „... vier Jahre verantwortliche Atompolitik in Baden-Württemberg“. Jetzt will ich Ihnen zugestehen, dass dies ein grünes Leib- und Magenthema ist, dass es ein identi tätsstiftendes Thema für Sie ist. Jawohl, es wäre albern, wenn beispielsweise wir eine Art Copyright beanspruchen würden. Ja, Sie vonseiten der Grünen haben von Anfang an gesagt: „Diese Technologie hat keine Zukunft, wir wollen da raus.“ Das konzedieren wir. Nur ist das heute keine Erkenntnis, die uns – vier Jahre nach Fukushima – neu ist, sondern wir müs sen uns doch jetzt damit beschäftigen, was die Konsequenz daraus ist.
Da erlauben Sie mir, zunächst erst einmal zu sagen: Ihr Titel impliziert ja quasi, dass wir seit etwa vier Jahren eine verant wortliche Atompolitik in Baden-Württemberg haben. Sie schreiben auf Ihrer Homepage, Herr Minister, dass verant wortliche Atompolitik bedeute, dass die höchsten Sicherheits standards gelten müssten, und verweisen darauf, dass dies von internationalen Kommissionen, etwa im September 2011, be stätigt worden sei. Dabei wissen Sie natürlich ganz genau, dass die dafür zugrunde liegenden Überprüfungen und Unter suchungen von 2008/2009 an gelaufen sind. Ich lege schon großen Wert darauf, dass in puncto Sicherheit auch schon vor 2011 von der vorherigen Regierung verantwortliche Atompo litik in Baden-Württemberg betrieben worden ist.
Ich will da aber – ich denke, auch in Ihrem Sinn – gar keinen parteipolitischen Streit entfachen. Ich habe auch kein Prob lem, Herr Minister, Sie an dieser Stelle zu loben. Es gab im
Zusammenhang mit Fukushima Stresstests. Es gab Anforde rungen, die Sicherheitsfragen fortzuentwickeln. Ich glaube, da haben wir inhaltlich einfach überhaupt keinen Konsens.
Dissens.
Man kann natürlich über solche Themen reden. Sie loben sich besonders für die Transparenz, indem Sie jetzt Meldungen der Stufe 0 oder der Kategorie N per Pressemitteilung herausge ben. Das kann man machen; das ist sehr transparent. Ob der Erkenntnisgewinn so gewaltig ist, sei einmal dahingestellt.
Ich möchte jetzt gern erst im Zu sammenhang reden, lieber Kollege Rösler. Dann können wir es gern anschließen.
Aber – Sie haben es ja schon angesprochen – nehmen wir ein mal das Thema Castoren. Was war die Situation? Wir haben an dieser Stelle eine Regierungsinformation, eine Regierungs erklärung des Ministerpräsidenten erhalten, in der es sinnge mäß hieß: „Der Durchbruch bei der Endlagersuche ist ge schafft. Gorleben ist noch im Rennen, aber nicht mehr als ge nehmigtes Zwischenlager. Wir bieten an: Wir nehmen auch ein paar Castoren zurück, wenn noch andere mitmachen.“
Wenn ich es richtig gelesen habe, ist der Befund der Bundes umweltministerin aus den letzten Tagen, dass diese Vereinba rung, diese Überlegung komplett gescheitert ist. Ich denke, das hat auch ein bisschen mit dem Vorgehen zu tun. Der Kol lege in Schleswig-Holstein, der ursprünglich dabei war, zieht sich jetzt hinter die Aufhebung der Genehmigung zu Bruns büttel zurück. Im Grunde haben Sie etwas in den Raum ge stellt als eine scheinbare Lösung, einen scheinbaren Kompro miss. Sie haben vor Ort die entsprechenden Sorgen ausgelöst, aber einen wirklichen Lösungsansatz, den haben Sie bis heu te nicht.
Das besonders Problematische daran ist: Sie haben es damals damit begründet, dass man Gorleben in dieser Form nur hät te im Prozess halten können, indem man Niedersachsen die se Zugeständnisse macht. Ich habe Ihnen damals schon ge sagt: Nach meiner und unserer Vorstellung ist es Ihre Aufga be, Herr Ministerpräsident, die baden-württembergischen In teressen mindestens so engagiert in diesem Zusammenhang einzubringen, wie es Ihr niedersächsischer Kollege Weil und der niedersächsische Kollege von Franz Untersteller, Herr Wenzel, jeweils für ihr Land tun.
Deswegen kann man nicht einerseits sagen, Niedersachsen ha be berechtigtes Vertrauen und berechtigte Erwartungen, und andererseits den Standortgemeinden bei uns, die ein genauso berechtigtes Vertrauen darauf haben, dass ihre Zwischenlager
nicht über das ursprünglich geplante Maß hinaus in Anspruch genommen werden, sagen: „Das ist jetzt halt so“ – einmal ab gesehen davon, dass Sie es gar nicht selbst in der Hand haben, sondern es von der EnBW beantragt werden müsste. Also: In sofern kann ich bis zum heutigen Tag keine revolutionäre neue Politik der Landesregierung erkennen.
Darüber hinaus haben wir eine Vielzahl von Fragestellungen, die zu lösen sind. Ich bin gespannt, wie sich das mit dem End lagersuchgesetz entwickelt. Wir haben damals schon bean standet, dass wir, der Landtag, nur sehr rudimentär beteiligt sind. Sie sitzen da in der Kommission, irgendwie geartete Be richte sind mir bis heute eher weniger bekannt.
Wie jetzt in der Zeitung zu lesen ist, gibt es weitere Themen: Die EnBW hat das Land verklagt. In der Presse hat man sich überrascht darüber gezeigt. Ich bin gespannt, wie Sie auf die se Konstellation reagieren werden.
Ein weiteres Thema, das uns auch aufgrund der Grenznähe zur Schweiz betrifft, ist die dortige Suche nach einem Endla gerstandort. Hierfür kommen nur noch zwei Standorte infra ge. Da wäre z. B. durch die Atompolitik des Landes BadenWürttemberg die Frage zu beantworten: Wie stehen wir zur Umweltverträglichkeitsprüfung, zur Einbeziehung der deut schen Gemeinden?
Es gibt – da kann ich durchaus ein Lob in Richtung des In nenministers aussprechen – Empfehlungen der Reaktorsicher heitskommission, was die Bereiche um die Kraftwerke anbe langt, bei denen es Veränderungen geben wird.
Ich kann Ihnen, Herr Kollege Raufelder, zusichern: Wir ha ben kein Interesse, hier einen parteipolitischen Streit zu ent fachen.
Aber wir werden auch zukünftig sehr genau darauf achten – da wir hier keinen Dissens mehr haben, sondern einen Kon sens –, wie Sie mit diesen Fragestellungen umgehen und ob die baden-württembergischen Interessen engagiert und aktiv von unserer Landesregierung in diesen Prozess eingebracht werden.
Dies für die erste Runde.
Vielen Dank, Herr Kollege Sto ber. Vor dem Hintergrund, dass ich vorhin den Nachfrage wunsch von Herrn Kollegen Rösler schlicht vergessen habe, rechne ich es Ihnen umso höher an, dass ich die Frage stellen darf.
Würden Sie mir zustimmen, dass, wenn wir einen Konsens finden müssen, wohin die insgesamt 26 Castoren gebracht werden, die für Gorleben genehmigt waren – das ist so –,...
... dies dann schon eine Frage der Herangehensweise ist? Finden Sie nicht auch, dass es nicht die Lösung sein kann, dass Einzelne von sich aus – wie etwa das Land Baden-Württemberg ohne Rücksprache mit dem Parlament, ohne Rücksprache mit den Standortgemeinden, ohne Rücksprache mit dem, der es beantragen muss – einfach Dinge in die Welt setzen? Denn dann muss man hinterher fest stellen – das ist die heutige Situation und der Hintergrund der Äußerung von Frau Hendricks –, dass diese Äußerung zwar alle möglichen Erwartungen auf der einen Seite und Befürch tungen auf der anderen Seite geweckt hat, wir aber bei der Re alisierung des Vorgeschlagenen genauso weit sind wie zu dem Zeitpunkt der entsprechenden Äußerung. Ich frage Sie: Hal ten Sie das – wenn Sie um Akzeptanz für so etwas werben – für eine kluge Vorgehensweise?
Vielen Dank. – Ich unterstelle nicht, dass der Applaus der Zwischenfrage gilt.
Herr Kollege Renkonen, Sie ha ben gerade gesagt, dass das Gesetz nur greifen würde, wenn die Heizung wegen Defekts ausgetauscht werden müsse. Stim men Sie mir zu, dass das so nicht ganz zutreffend ist, sondern dass das Gesetz dann greift, wenn die Heizung oder wesent liche Teile davon – egal, aus welchem Grund – ausgetauscht werden?
Würden Sie mir zustimmen, dass es keine Semantik ist, Herr Kollege Renkonen, sondern dass es sehr wohl einen Unterschied zwischen defekten und ledig lich in die Jahre gekommenen Anlagen gibt, und dass es ge rade die Anlagen sind, die in die Jahre gekommen sind, bei denen sich die Frage stellt, wann sie ausgetauscht werden?
Frau Präsidentin, Herr Minister, Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mir gerade die Frage ge
stellt, ob es mit dem anstehenden Themenkomplex zusam menhängt, dass alle aufspringen und den Saal verlassen.
Möglicherweise sind wir aber auch nur in der Beratung heu te Nachmittag schon etwas fortgeschritten.
Insofern freue ich mich natürlich, dass die Kollegin Sitz mann extra nach vorn kommt. Das Thema hat es in jedem Fall verdient.
Kolleginnen und Kollegen, an dieser Stelle darf ich vorab im Namen der CDU-Fraktion einen Dank aussprechen sowohl an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums als auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der nachgeord neten Behörden im Zuständigkeitsbereich.
Zum Minister komme ich noch, keine Sorge.
Ich möchte deshalb meinen Dank aussprechen, weil viele in einem zunehmend komplexer werdenden Bereich Tag für Tag eine wichtige und schwierige Arbeit leisten. Ich denke, es steht uns an, das an dieser Stelle auch einmal zu erwähnen; denn es geht letztlich auch um den Standort Baden-Württemberg. In unseren Behörden wird gute Arbeit geleistet. – Jetzt komme ich zu der Feststellung, dass die amtierende Landesregierung nicht immer ihren Teil dazu beiträgt, dass sich diese Tätigkeit einfacher gestaltet.
Der Einzelplan 10 ist Teil eines Gesamthaushalts, der gekenn zeichnet ist von Rekordeinnahmen und gleichzeitig von einer massiven Verschuldung. Insofern wird es Sie nicht wundern, dass wir diesen Einzelplan als Teil dieses Gesamthaushalts ablehnen werden,
auch wenn es bei der einen oder anderen inhaltlichen Frage durchaus Zustimmung gibt. Im Einzelplan 10 gibt es aber kon krete Dinge, die schlichtweg so nicht gehen.
Ich nenne einmal das Wasserentnahmeentgelt. Das wollen Sie über das Haushaltsbegleitgesetz deutlich erhöhen, über die Wasserversorger für die Privaten, über die Wasserentnahme für die entsprechenden Energieversorgungsunternehmen. Wa rum geht das nicht?
Niemand hat etwas dagegen, sondern jeder stimmt zu – es be steht Einigkeit hier im Haus –, dass etwas für den Hochwas serschutz getan werden muss. Eines geht aber natürlich nicht, Herr Minister. Sie gehen mit dem Finanzminister eine Verein barung ein, in der eine Zweckbindung dieses Wasserentnah meentgelts für wasserwirtschaftliche Maßnahmen vereinbart wird. Gleichzeitig lassen Sie sich auf das beschränken, was dort an Einnahmen ansteht. Dabei wissen Sie, dass durch die Energiewende, durch das Abschalten von Kraftwerken diese Einnahmen deutlich nach unten gehen werden.
Nachdem Sie das dem Finanzminister sozusagen im Haushalt überlassen haben, kommen Sie an mit einer Gebührenerhö hung für Bürger und Unternehmen in Baden-Württemberg. Das ist keine konsequente und solide Finanzierung einer in der Tat wichtigen Aufgabe. Insofern sind wir dabei nicht bei Ihnen.
Nun zum zweiten Thema, das wir auch schon im Ausschuss besprochen haben. Das ist inzwischen fast schon ein Running Gag: 50-80-90. Das ist eine Kampagne, die sehr teuer ist, die noch teurer werden soll, die kaum jemand kennt, die aber Be standteil einer Öffentlichkeitsarbeit, einer Veranstaltungswut – so möchte man es fast nennen – im Zuständigkeitsbereich Ihres Hauses ist. Was für die Eigenwerbung ausgegeben wird, steht nicht mehr in einer angemessenen Relation zu dem, was für die tatsächlichen Sachausgaben ausgegeben wird.
Wir haben das bereits im Ausschuss ansprechen müssen. Das wird sich auch fortsetzen. Wir sind da nicht allein. Der Steu erzahlerbund und andere haben das auch genau im Blick.
Ich finde es interessant, dass Sie wieder einmal betont haben, hierbei handle es sich nicht um eine Imagekampagne. Wenn man einmal die Homepage anklickt, dann findet man in der Tat zwar nicht mehr ein freundlich lachendes Kabinett, das er wähnt, was man schon alles für die Energiewende und ande res geleistet habe, sondern – das ist schon etwas kurios – jetzt gibt es eine Gastkolumne.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt raten Sie einmal, wer diese Gastkolumne geschrieben hat. Gestern hat er zu uns ge sprochen. Jawohl, es ist Ministerpräsident Winfried Kretsch mann. Es geht aber natürlich um reine Sachinformation, nicht um Werbung für diese Landesregierung. Natürlich gestehen wir Ihnen – wie jedem anderen Ministerium auch – zu, dass Sie über Ihre Tätigkeit und die Ihnen wichtigen Fragestellun gen informieren.
Alles andere wäre auch ungewöhnlich. In diesem Umfang geht das aber einfach nicht. Deswegen haben wir gemeinsam mit den Kollegen von der FDP/DVP die Vorstellung – das werden wir nachher auch zur Abstimmung stellen –, dass von diesen erheblichen Beträgen zumindest einiges in den Bereich Smart Grid und Speicher umgelenkt wird – hierfür beanspru chen Sie laut Ihrem Koalitionsvertrag eine Vorreiterrolle –, statt weiter in weiten Teilen für die Selbstdarstellung der Re gierung verwendet zu werden.
Außerdem haben wir noch das eine oder andere anzusprechen, was gestern schon Thema war. Die verehrte Frau Kollegin Sitzmann hat gesagt, sie könne uns das nicht ersparen. Sie hat uns den Hinweis gegeben, Baden-Württemberg liege laut ei ner Erhebung auf Platz 2, was die erneuerbaren Energien an belangt.
Richtig. So ist es. Das kleine, aber entscheidende Detail bei der Geschichte ist, dass man auch einmal schauen muss, wa rum das so ist. Es gibt verschiedene Dinge, die bewertet wer den. Das sind zum einen Anstrengungen. Das betrifft das Kli maschutzgesetz, das wir übrigens mitgetragen haben.
Für diesen in der Tat guten Platz wird die Landesregierung verantwortlich gemacht. Der entscheidende Grund hierfür ist aber das Erneuerbare-Wärme-Gesetz. Es dürfte hinlänglich bekannt sein, dass hierfür die vormalige CDU-FDP/DVP-Lan desregierung – bei Zustimmung der Grünen – verantwortlich war.
Also insofern: Richtig, wir stehen da gut da, insbesondere auch dank der Vorgängerregierung.
Sehr interessant ist auch, dass im Bericht des Ministeriums zum Haushaltsplan steht, Deregulierung bleibe eine Dauer aufgabe, allerdings seien die Potenziale weitestgehend er schöpft. Wichtig sei auch die 1:1-Umsetzung von EU-Recht, das sei auch ein Gebot der Gerechtigkeit in der Rechtsanwen dung usw. Wenn man das liest, ist man doch einigermaßen verblüfft. Vor wenigen Wochen habe ich an diesem Pult hier gestanden, als wir eine Diskussion darüber geführt haben, wie diese Landesregierung etwa im Bereich des Umweltverwal tungsrechts lauter baden-württembergische Extrawürste im Vergleich zu Bund und EU brät, Sonderregelungen einführt – und Sie schreiben allen Ernstes in Ihrem Bericht, dass Dere gulierung eine Daueraufgabe sei, der man sich widmen müs se, und erhöhen gleichzeitig völlig ohne Not die Komplexität der Verfahren.
Also auch an diesem Punkt muss man sagen: Da geht es um ganz konkrete Kosten. Da machen Sie unnötig die Dinge schwieriger und aufwendiger, ohne dass ein tatsächlicher Nut zen damit verbunden ist.
Nächster Punkt – eijeijei –: die Windkraft.
Das fand ich gestern schon interessant.
Der Ministerpräsident hat uns gratuliert, wir hätten es durch unsere Obstruktion geschafft, dass Sie jetzt nach drei Jahren immer noch Zeit brauchten, um hier die Dinge wieder nach vorn zu bringen. Umgekehrt wissen wir, dass der Vorsitzende der SPD-Fraktion offenbar davon ausgeht, dass die Rechtsla ge wunderbar einfach sei, nur die Landräte offenbar nicht in der Lage seien, es richtig umzusetzen.
An diesem Punkt müssen Sie sich auch einmal entscheiden, was Sie eigentlich vertreten wollen. Aber eines lassen wir Ih nen allmählich nicht mehr durchgehen: Sie sind 2011 an die
Regierung gekommen, und jetzt sind wir im Jahr 2014. Fakt ist: Was vorankommt – auch in diesem Haushalt –, ist die An zahl von Stellen zur Konfliktbereinigung beim Thema Wind kraft, aber was nicht vorankommt, ist der Bau von Anlagen. Das müssen Sie sich an dieser Stelle schon einmal anhören. Das ist keine besondere rühmenswerte Leistung, die Sie da bisher gezeigt haben.
Langer Rede kurzer Sinn: Wie stellt sich die Situation in die sem Einzelplan dar? Wir erleben – ich habe es eingangs ge sagt – Zeiten von Rekordeinnahmen, in denen trotzdem Schul den aufgenommen werden. Wir haben einen grünen Minister präsidenten,
wir haben einen grünen Umweltminister, und wir haben die Situation, dass die Grünen nach wie vor für sich beanspru chen, dass Umweltpolitik eine ihrer Kernkompetenzen sei.
Wenn man sich einmal anschaut, was da so alles in der Dis kussion ist, auf welchen Politikfeldern welche Investitions schwerpunkte gesetzt werden sollen, ist für mich das Fazit nach dieser Haushaltsberatung: Irgendwie ist es merkwürdig. Von Ihrem Haushalt, Herr Minister, geht keine Aufbruchstim mung und kein Schwung aus. Offensichtlich sind Sie schon in der Routine, um zum Ende der Legislaturperiode hin die Dinge auslaufen zu lassen.
Eine Aufbruchstimmung, ein umweltpolitisches Signal sieht leider anders aus.
Insofern lassen Sie mich zusammenfassen: Ja, wir haben in vielen Feldern Übereinstimmungen. Wir können vieles auch mittragen. Sie bauen das Klimaschutzkonzept und anderes na türlich massiv auf dem auf, was wir Ihnen an guter Vorarbeit hinterlassen haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der kundige Thebaner weiß, dass dies beim Klimaschutzkonzept, was die Maßnah men anbelangt, ganz genau zutrifft.
Am Ende werden wir sehen – das ist ja der letzte reguläre Haushalt, den wir vor der nächsten Landtagswahl behandeln –, was uns von Ihrer Seite aus möglicherweise noch bevor steht.
Themen wie das Endlagersuchgesetz und anderes werden uns vermutlich noch beschäftigen.
Zusammengefasst muss man sagen: Es ist eine Art umwelt politische Revolution angekündigt worden und doch eine Po litik der sehr kleinen Schritte daraus geworden. Das ist jeden falls die Bestandsaufnahme für diesen Doppelhaushaltsent wurf.
Das soll von unserer Seite aus für den Moment einmal genü gen.
Vielen Dank.
Wir wollen euch doch allen Ge legenheit geben, pünktlich zur Abstimmung hier zu sein.
In aller Kürze, Herr Minister: Wenn Sie sich beklagen, von uns lägen zu wenig Anträge vor, dann sage ich Ihnen – Sie ha ben eben auf die Vergangenheit verwiesen –: Genau das ha ben wir eben nicht gemacht. Wir haben keine Anträge nach dem Motto „Wünsch dir was“ gestellt, sondern wir haben da bei jeweils selbstverständlich auch eine Gegenfinanzierung in den Raum gestellt. – Erstens.
Zweitens: Windkraft. Das mit den „zwingenden Rechtsvor schriften“ erklären Sie gern einmal dem Kollegen Schmiedel von der SPD; dann schimpft er vielleicht nicht mehr so mit den Landräten.
Drittens: Sie wissen ganz genau – dazu kennen Sie sich viel zu gut aus –, dass das Problem darin besteht, dass Sie das Lan
desplanungsgesetz nicht novelliert, sondern es von den Füßen auf den Kopf gestellt haben, sodass alles auf die kommunale Ebene verlagert wurde. Auch dort kommt es übrigens nun in den Haushalten an, mit einem Haufen Geld für Gutachter, die Teilflächennutzungspläne, die für Windkraft fortgeschrieben werden müssen, damit kein Planungsvakuum entsteht, begut achten müssen. Da kommen also richtig Kosten auf – mit zum Teil sehr überschaubarem Ertrag.
Was die Werbekampagne betrifft, kommen Sie mir doch bit te nicht immer wieder mit irgendwelchen Beispielen aus Bay ern oder vom Bund. Sie nehmen neue Schulden auf. Bayern zahlt Geld zurück, und der Bund schreibt eine schwarze Null. Das ist ein kleiner Unterschied, wenn es darum geht, was für einen Luxus an Kampagnen man sich leisten kann.
Im Übrigen sage ich auch an dieser Stelle: Ich habe nicht den Eindruck, dass in Baden-Württemberg oder in Deutschland insgesamt ein horrender Mangel an Veranstaltungen zur Ener giewende herrscht. Mein Eindruck ist vielmehr, dass man sich so langsam vor lauter Veranstaltungen nicht mehr retten kann. Da muss man sich auch einmal die Frage stellen, wie sinnvoll es ist, dies immer noch weiter aufzublähen.
Letzter Punkt: Wasserpfennig. Ohne auf die „Jubilare“ näher einzugehen – – Die Frage ist doch einfach: Finanzieren Sie etwas über Steuern – dann zahlen alle –, oder finanzieren Sie das über Gebühren – dann zahlt das ein bestimmter Personen kreis –?
In diesem Zusammenhang würde mich – dafür reicht die Zeit jedoch nicht mehr – beispielsweise auch interessieren, wel che Überlegungen Sie in Richtung EnBW anstellen. Das wird dieses Unternehmen nämlich in erheblichem Maß berühren. Aber da haben wir ja eine allgemeine Leerstelle in den Aus sagen der Landesregierung, und dies schon seit Längerem.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. – Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der Umweltminister ist im Un terschied zum Kultusminister vorbildlich, was seine Pünkt lichkeit zur Beratung anbelangt.
Das war es jetzt aber auch schon mit dem Lob, Herr Unter steller.
Kolleginnen und Kollegen, wir beraten heute zum zweiten Mal das Gesetz zur Vereinheitlichung des Umweltverwal tungsrechts, eine Materie – ich habe es an dieser Stelle schon gesagt –, die trocken daherkommt, die aber tatsächlich eine erhebliche Bedeutung hat. Hier gibt es viele technische Fra gen zu diskutieren. Das haben wir im Ausschuss getan.
Ich will Ihnen deswegen an einigen wenigen Punkten erläu tern, warum wir diesen Gesetzentwurf aus politischen Grün den ablehnen werden.
Erstens: Die CDU möchte Landesgesetzgebung aus einem Guss. Die ist hier nicht gegeben. Warum? Diesen Hinweis kann ich Ihnen, Herr Minister, erneut nicht ersparen. Im Ko alitionsvertrag ist vorgesehen, dass es ein allgemeines Infor mationsfreiheitsgesetz geben soll. Der Innenminister hat ein solches Gesetz hier wiederholt angekündigt. Bis heute liegt nichts vor.
Sie haben bis heute nicht erklärt, warum Sie für Ihren Zustän digkeitsbereich sektoral ein eigenes Gesetz auf den Weg brin gen, während zu dem, was alle anderen Landesbehörden be trifft, nichts kommt.
Jetzt bestehen zwei Möglichkeiten: Entweder es gibt diesbe züglich keine Meinungsunterschiede, oder es gibt Meinungs unterschiede. Wenn es keine Meinungsunterschiede gibt, müs sen wir fragen: Warum wird das nicht gemeinsam vorgelegt? Wenn es aber Meinungsunterschiede gibt, dann sind wir na türlich überhaupt nicht damit einverstanden, dass der eine Grüne das eine und der andere Rote das andere macht und die Landesverwaltung dann damit klarkommen muss.
Zweitens: Wir sind der Meinung – die vertreten wir offenbar nicht ganz allein; ich denke an die Haltung der kommunalen Verbände, der Wirtschaft und anderer –, dass wir in BadenWürttemberg nicht zu wenige, sondern eher zu viele Gesetze haben.
Der Titel Ihres Gesetzentwurfs beinhaltet den Begriff „Ver einheitlichung“. Man könnte also meinen, Sie wollen verein fachen, verschlanken. Aber mit Neffen und -nichten: Was ma
chen Sie? Mit Punkten wie einer frühen Öffentlichkeitsbetei ligung, einem obligatorischen Scopingtermin und anderen Verfahrensschritten setzen Sie noch einen drauf. Letztlich müssen wir sagen: Das steht dann unter einem besonderen Rechtfertigungsbedürfnis – und das ist hier nicht gegeben.
Deswegen sagen wir: Vorschriften, die mehr an Vorschrift, aber nicht mehr an Ertrag bringen, können wir ebenfalls nicht mittragen.
Um bei diesem Punkt zu bleiben: Was die CDU auszeichnet, ist auch, dass wir nicht alles besser wissen als die Betroffe nen. Herr Präsident, ich darf aus der Stellungnahme zu mei nem Antrag Drucksache 15/5587 zitieren. Darin wird vom Mi nisterium u. a. ausgeführt:
Gerade für private Vorhabenträger liegt ein möglicher Mehraufwand... im wohlverstandenen Interesse des Vor habenträgers,...
Kolleginnen und Kollegen, wir meinen eben nicht, dass wir besser wissen, was im wohlverstandenen Interesse des Vorha benträgers liegt. Wir trauen den baden-württembergischen Un ternehmen zu, dass sie so klug und so fähig sind, solche Ver fahren unter der geltenden Rechtslage so anzugehen, dass sich ihr wohlverstandenes Interesse darin auch wiederfindet. Da zu bedarf es keiner Vorgabe von Minister Franz Untersteller.
Abschließend: Wir betrachten bei Gesetzesvorhaben alle Be troffenen. Wir sind völlig d’accord, dass Information, Betei ligung von Bürgern ein ganz wesentliches Element eines mo dernen Verwaltungsverfahrens darstellen muss. Es gibt aber nicht nur dieses, und es gibt nicht unendlich viele Verwal tungskapazitäten, Herr Minister. Deswegen ist überhaupt nicht einzusehen, dass Sie in Ihrer Gesetzesbegründung Informati onsbegehren, die die Verwaltung bis zu drei Stunden beschäf tigen, als nicht mit einem erheblichen Aufwand verbunden be zeichnen und sagen: Dafür müssen keine Gebühren entrich tet werden.
Das kann nicht richtig sein. Sie wissen auch, dass dies bei den kommunalen Verbänden und bei den betroffenen Behörden, die Ihrem Haus nachgeordnet sind, eigentlich kein Verständ nis findet.
Derjenige, der ein Informationsbegehren hat und damit die Verwaltung beschäftigt, muss genauso betrachtet werden wie derjenige, dessen Baugenehmigungsantrag z. B. die Verwal tung nicht bearbeiten kann, weil sie mit der Auskunft auf ein Informationsbegehren beschäftigt ist.
In summa: Der Titel des Gesetzentwurfs gibt nicht wieder, was darin steht. Deswegen können wir diesem Gesetzentwurf bedauerlicherweise nicht zustimmen.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Nur weil Sie gerade gesagt haben, die CDU fordere die Verdopp lung der Gebühren für Auskunftsbegehren: Würden Sie zur Kenntnis nehmen, dass wir für Vorgänge, bei denen der Auf wand bei weniger als drei Stunden liegt, die Beibehaltung der bisherigen Gebühren beantragt haben und dass wir erst bei Vorgängen mit einem Aufwand von über acht Stunden für ei ne Erhöhung plädiert haben,...
... während Sie das für Vorgänge mit einem Aufwand von weniger als drei Stunden nicht für er heblich ansehen?
Ich bitte darum, dass er das rich tigstellt. – Würden Sie das zur Kenntnis nehmen?
Halten Sie also die Aussage nicht aufrecht, wir hätten für Anfragen mit einem Aufwand von we niger als drei Stunden eine Verdopplung verlangt?
Gut, dann haben wir das klarge stellt.
Das wollen wir in jedem Fall ver meiden, Herr Minister.
Vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen. – Ich möchte Sie zur Klarstellung Folgendes fragen:
Erstens: Stimmen Sie mir zu, dass sich sowohl der Antrag der anderen drei Fraktionen als auch unser Änderungsantrag ge rade nicht ausschließlich auf SuedLink, sondern auf sämtli che beschlossenen Maßnahmen beziehen?
Zweitens: Können Sie mir noch einmal bestätigen – Sie ha ben den Netzentwicklungsplan angesprochen –, dass es gera de in diesen Gesetzen angelegt ist – wobei der Netzentwick
lungsplan die Grundlage z. B. für den Bundesbedarfsplan ist –, dass notwendigerweise einer dauernden Überprüfung un terliegen muss, wie die Bedarfe tatsächlich gelagert sind?
Vor diesem Hintergrund frage ich Sie, wie Sie folgendes Zi tat bewerten:
In der breiten Konsultation zum Netzentwicklungsplan 2014 sind bei den Netzbetreibern zahlreiche Hinweise zum Netzausbaubedarf eingegangen. Ich würde es begrü ßen, wenn die Übertragungsnetzbetreiber beim... vorzu legenden 2. Entwurf... die Konsultation... konstruktiv aufnehmen und fundierten Hinweisen bei ihrer weiteren Planung Rechnung tragen.
Weiter heißt es:
Auf der Basis des reformierten EEG ist zu erwarten, dass sich die regionale Verteilung... anders über das Bundes gebiet verteilen dürfte als noch im 1. Entwurf... ange nommen.
Der zitierte Mann heißt Baake, ist Staatssekretär im Bundes wirtschaftsministerium und, wie ich glaube, Ihrer Partei in Zu neigung zugetan.
Würden Sie mir bestätigen, dass es zwangsläufig im System angelegt ist, dass solche Bedarfe überprüft werden müssen? Würden Sie vor diesem Hinter grund akzeptieren, dass dies wichtig ist, falls wir in BadenWürttemberg Leitungsverläufe haben, bei denen sich die Be darfe nicht so darstellen wie ursprünglich angenommen, und dass selbstverständlich ein Minister, der gerade ein Umwelt informationsgesetz mit breiterer Öffentlichkeitsbeteiligung vorlegt, öffentliche Anregungen und Kritik aufnehmen muss?
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Verwaltungsverfahrensrecht, Umweltverwaltungs recht als letzter Punkt vor der Mittagspause, und das am letz ten Sitzungstag des Plenums vor der parlamentarischen Som merpause. Das mag nicht jeden in fiebrige Erregung verset zen, aber ich stimme Ihnen, Herr Minister, völlig zu, dass wir es hier mit einem wichtigen Gesetzgebungsvorhaben zu tun haben. Zu Recht weisen Sie in der Begründung darauf hin, dass neben den Fachgesetzen – Immissionsschutzrecht, Was serrecht und Ähnliches – auch das Verfahrensrecht eine der Kernmaterien des Umweltrechts ist. Gleichwohl: Gerade weil es eben solch ein wichtiges Gesetzesvorhaben und ein Stand
ortfaktor für die Wirtschaft ist, will ich hier erneut einmal ein Fragezeichen setzen, welches Signal Sie mit dem von Ihnen vorgelegten Gesetzentwurf geben.
Ich darf die bisherige Rechtslage, die bisherige Situation un ter Bezugnahme auf Aussagen der Kollegin Rolland von der SPD noch einmal zusammenfassen. Wir hatten hier im März dieses Jahres schon eine Diskussion zum Thema „Umsetzung des Umweltinformationsgesetzes“. Ich darf mit Ihrer Erlaub nis, Herr Präsident, zitieren:
Man kann als Fazit eigentlich sagen: Das Gesetz hat sich bewährt.
So die Kollegin Rolland zu dem, was die CDU-geführte Lan desregierung auf den Weg gebracht hatte. – Uneingeschränk te Zustimmung.
Die Frage ist jetzt: Wohin führt uns das, was uns hier neu vor gelegt wird? Wer könnte gegen Vereinfachung, wer könnte gegen Lesefreundlichkeit, wer könnte gegen Bürgerfreund lichkeit, wer könnte gegen Transparenz sein? Niemand, na türlich auch die CDU nicht. Vielmehr begrüßen wir es aus drücklich, wenn dieses Gesetz dazu beiträgt. Dahinter müs sen wir allerdings nach wie vor erhebliche Fragezeichen set zen.
Ein Beispiel: Sie wollen verschlanken. Jetzt haben Sie das Projekt der obligatorischen frühzeitigen Beteiligung der Öf fentlichkeit. Herr Minister, durch das Planvereinheitlichungs gesetz wurde das Verwaltungsverfahrensgesetz geändert; § 25 Absatz 3 haben Sie angesprochen. Diese Regelung soll in das Landesverwaltungsverfahrensgesetz übernommen werden. Man muss deshalb schon einmal die Frage stellen, warum Sie parallel dazu im jetzt vorliegenden Gesetzentwurf im Grunde das Gleiche, nämlich eine möglichst frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, durch eine parallele Vorschrift regeln wol len. – Vereinfachung? Verschlankung?
Dazu kommt – alle aus der Fachwelt haben das bedauert –, dass es kein Umweltgesetzbuch auf Bundesebene gegeben hat. Aber sosehr es Sie auch antreiben mag, Sie werden das jetzt und in Ihrer Landeszuständigkeit nicht korrigieren kön nen. Trotzdem haben Sie offenbar den Anspruch, derartige Prestigeprojekte auf den Weg zu bringen.
Das führt dann etwa beim Thema Zuständigkeit zu schwieri gen Abgrenzungsfragen. Ich nenne etwa den Bereich der Be teiligung der Umweltverbände, die Hinweispflicht. Wie ver hält sich das denn außerhalb des Bereichs der Bundesbehör den, bei dem Sie ohnehin keine Regelungskompetenz haben? Wie verhält sich das im Rahmen der Auftragsverwaltung? Wie sieht das im Verhältnis zu Präklusionsvorschriften aus?
Das klingt alles furchtbar technisch. Wir müssen dies aber be sprechen, damit wir hier nicht einen Mehraufwand produzie ren, obwohl wir angeblich doch vereinfachen wollen. Da wer den wir in der weiteren Gesetzesberatung sehr genau hinse hen.
Das Gleiche gilt für Folgendes: Künftig sollen zwei Ministe rien für die Anerkennung von Umweltverbänden zuständig sein. Erklären Sie uns einmal, warum das sein muss. Die
gleichzeitige Zuständigkeit von MLR und UM ist für uns an diesem Punkt überhaupt nicht nachvollziehbar. Möglicherwei se haben hier gewisse Ressortinteressen eine Rolle gespielt.
Also insgesamt: Vereinfachung ist immer gut, aber es muss dann eine echte Vereinfachung sein. Wir werden das, weil es eine trockene, schwierige Fachmaterie ist, im Ausschuss ein zeln besprechen müssen.
Eine Frage habe ich aber noch; sie tauchte schon in der von mir vorhin angesprochenen Debatte zu Recht beim Kollegen Glück von der FDP/DVP auf. Sie haben im Koalitionsvertrag groß angekündigt, dass die Landesregierung ein allgemeines Informationsfreiheitsgesetz einbringen werde, das das gesam te Behördenhandeln betreffe und nicht nur den Umweltbe reich. Dazu zitiere ich einmal Minister Untersteller aus der Debatte vom März:
Gehen Sie einmal davon aus, dass zeitnah, sprich noch vor der Sommerpause, vom Innenministerium ein entspre chender Entwurf vorgelegt wird.
So viel zur Ankündigung eines Informationsfreiheitsgesetzes.
Ich frage Sie jetzt einfach einmal: Wenn wir verschlanken, vereinfachen wollen, wie kann es dann sein, dass jetzt das Umweltministerium vorprescht, obwohl wir nicht wissen, ob da etwas vom Innenministerium kommt, obwohl wir nicht wissen, ob es da einen Gleichlauf gibt? Wenn Sie also wirk lich vereinfachen wollen, dann machen Sie die Sache konsis tent und einheitlich. Dann sollte nicht jeder für sich – viel leicht auch von dem einen oder anderen Profilierungsgedan ken getragen – agieren.
Wir sind im Grundsatz bereit, hier konstruktiv mitzuarbeiten. Aber es muss im Vergleich zu dem Zustand, den mein ein gangs angeführtes Zitat der Kollegin Rolland beschreibt, wo nach das Gesetz gut laufe, wirklich zu einer Verbesserung kommen. Dann haben Sie uns an Ihrer Seite. Aber den Weg, irgendwie geartete Prestigeprojekte zu starten, bundesweit Meilensteine setzen zu wollen, die dann keine sind, werden wir sicherlich nicht mitgehen.