Blasen Sie sich doch bei diesem Thema nicht so auf! Sonst waren Sie doch auch immer geschickt genug, Ihre Meinun gen in eine Frage zu kleiden. Anscheinend haben Sie daran gerade kein Interesse.
(Beifall bei den Grünen und der SPD – Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Wie wäre es mit einer Antwort?)
Kollege Zimmermann, auch das Handzeichen habe ich gese hen, das Sie gerade gegeben haben. Schade, dass das im Pro tokoll nicht vermerkt ist. Denn das bringt schon zum Aus druck, wie dieses Thema in Ihrer Partei diskutiert wird.
sowohl in der Regierungskoalition als auch in den einzelnen Parteien die Aussage, die wir – das Innenministerium und das Justizministerium – gemacht haben, als Grundlage nehmen, wenn wir darüber diskutieren – davon gehe ich aus, was mei ne Partei anbelangt; logischerweise kann ich nur für diese sprechen –, ob wir im Prinzip den französischen Weg gehen wollen – ich nenne ihn jetzt einmal die französische Initiati ve –, um z. B. eine entsprechende Verfassungsänderung her beizuführen.
(Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: „Wie kann der Frau enanteil in der FDP/DVP erhöht werden?“ – Abg. Wolf gang Drexler SPD: „Wie sieht es im ländlichen Raum aus?“)
Herr Minister, ge rade aufgrund Ihrer Ausführungen stelle ich die Frage: Sind Sie eigentlich der Auffassung, dass in der Fragestunde die Re gierung die Abgeordneten befragt, oder sollte es nicht umge kehrt sein?
Zweite Frage: Nehmen Sie am Samstag an der genannten Ver anstaltung der CDU teil, um sich zu informieren?
Wenn ich unhöflich wäre, würde ich die Frage gar nicht beantworten, weil ich sie ein fach für daneben halte. Es ist völlig klar, dass es das Recht des Parlaments ist, in der Fragestunde Fragen zu stellen. Das be streite ich überhaupt nicht.
Zum Zweiten nehme ich am Parteitag der CDU natürlich nicht teil. Ich habe auch keine Einladung dazu.
Herr Innenminister Gall, es liegt noch eine weitere Zusatzfrage vor, und zwar von Herrn Abg. Herrmann.
Meine Frage an den Herrn Innenminister: Sie haben eben ge sagt, dass Sie prüfen wollen, eventuell die französische Re gelung zu übernehmen, also eine Verfassungsänderung und dann das „Parité“-Gesetz. Nach der französischen Regelung gibt es jedoch kein Panaschieren und Kumulieren, nur eine starre Liste.
Kann ich davon ausgehen, dass Sie Panaschieren und Kumu lieren in Baden-Württemberg für ein so wichtiges Recht des Wählers halten, dass das unangetastet bleibt?
Herr Herrmann, ich habe nicht gesagt, dass wir in irgendwelche Prüfungen einsteigen. Ich habe gesagt: Wir diskutieren intensiv darüber, welche Rege lungen es tatsächlich gibt, welchen Weg man beschreiten will. Ich weiß auch noch nicht, ob das mehrheitsfähig ist, weil wir natürlich erst in diesen Diskussionsprozess einsteigen. Aber
ich würde Sie eindrücklich auffordern, diesen Diskussions prozess mit zu begleiten und sich in Ihrer Partei entsprechen de Gedanken zu machen, ob Sie dann bereit wären – denn für Verfassungsänderungen brauchen wir entsprechende Mehr heiten –, diesen Weg gemeinsam mit uns zu gehen, oder nicht.
(Beifall bei den Grünen und der SPD – Abg. Wolf gang Drexler SPD: Genau! – Abg. Klaus Herrmann CDU: Das war nicht meine Frage!)
Herr Minister, Sie ha ben vorhin bei der zweiten Antwort, die Sie gaben, auf die Diskussion Bezug genommen, die heute Morgen im Zusam menhang mit den Themen Jugend und Jugendgemeinderat stattfand, indem Sie gesagt haben, die FDP diskutiere da über ganz andere Dinge. Haben Sie vor, bei der Diskussion, die Sie im Herbst führen wollen, auch darüber nachzudenken, wie Sie andere Gesichtspunkte noch ins Wahlrecht bringen können? So könnte die Tatsache, dass ein Drittel der Bevölkerung jen seits der 60 ist, vielleicht auch einen Niederschlag finden.
Ich habe nur aufgrund der Antwort, die der Minister im Zu sammenhang mit dem Thema „Beteiligung Jugendlicher in der Kommunalpolitik“ gegeben hat, nach dem Pendant ge fragt.
Frau Gurr-Hirsch, wir haben in unserem Koalitionsvertrag Aussagen dazu gemacht, in wel cher Richtung wir uns Veränderungen vorstellen können. In der Diskussion heute Morgen hat sich dies ausdrücklich auf die Frage bezogen: Was können eigentlich Kommunen, Ge meinden, Städte, Landkreise selbst tun, um eine aktive Teil nahme von Frauen in den Parlamenten, in den Wahlorganen vor Ort besser zu ermöglichen, als dies gegenwärtig der Fall ist? Da geht es um Fragen wie: Wann finden Sitzungen statt?
Da gibt es ernsthafte Überlegungen, die Kosten für Kinderbe treuung zu erstatten oder es möglich zu machen, dies im Rah men von Aufwandsentschädigung oder Sitzungsgeld auszu gleichen und, und, und. Das habe ich heute früh gemeint, als ich sagte, dass in diesem Zusammenhang über weitere Rege lungen nachzudenken sei.
Einen expliziten Anlass, über Ihre Frage nachzudenken, sehe ich bisher nicht. Es gibt meines Erachtens keine Notwendig keit, Paritätsregeln für bestimmte Altersgruppen – über 50, über 60, oder wie auch immer Sie es gerade gemeint haben – vorzusehen. Dies gilt gerade angesichts der gegenwärtigen Al tersstruktur in kommunalen Parlamenten.
Herr Minister, Sie haben mei ne Frage von vorhin meiner Einschätzung nach unzureichend beantwortet. Deshalb stelle ich diese Frage nochmals in etwas anderen Worten: Sind Sie – bei allen Diskussionen, die man über eine Änderung des Wahlrechts führen kann – der Mei nung, dass das Kumulieren und das Panaschieren im badenwürttembergischen Kommunalwahlrecht in jedem Fall beibe halten und nicht abgeschafft werden sollten?
Ich bin jedenfalls der Auffas sung, dass dies ein gutes Instrumentarium im baden-württem bergischen Kommunalwahlrecht ist, und ich jedenfalls wäre dafür, dass es so bleibt.
Herr Innenminister, trifft Ihre Ein schätzung und die des Innenministeriums zu, dass die Verfas sungskonformität eines solchen „Parité“-Gesetzes nicht nur mit unserer Landesverfassung derzeit nicht gegeben ist, son dern auch mit dem Grundgesetz nicht gegeben ist?