Uns ist nicht nachvollziehbar, wa rum dieser Antrag nicht schon früher kam. Denn das Problem besteht in der Tat nicht erst seit einem Jahr, sondern schon sehr viel länger.
Ich bin aber sehr froh, dass in diesem Haus große Einigkeit darüber besteht. Wenn ich mich recht erinnere, hat Kollege Maier schon bei den Beratungen des Staatshaushaltsplans 2012 zu fast jedem Stellenteil des betreffenden Einzelplans nachgefragt, wie viele Stellen dort befristet sind und auf wel che Gründe die Befristung zurückgeht.
Das heißt, das Problem ist offensichtlich in der Gänze des Hauses angekommen. Wir freuen uns, dass wir diesem Prob lem jetzt bald und auch in einem für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter spürbaren Umfang entgegentreten können.
Die Mündliche Anfrage unter Ziffer 6 – Vorgehensweise von Aufbaugymnasien mit Heim – wurde zurückgezogen.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. F r i e d l i n d e G u r r - H i r s c h C D U – F r a g e n z u r P a r i t ä t s g e s e t z g e b u n g
setzungen für eine Paritätsgesetzgebung zur Besetzung von Wahlvorschlägen im Reißverschlussverfahren in BadenWürttemberg?
in Baden-Württemberg das Kommunalwahlrecht im Hin blick auf eine paritätische Besetzung der Wahlvorschläge im Reißverschlussverfahren zu ändern?
(Abg. Claus Schmiedel SPD: Und drittens: Was hält die CDU davon? – Zuruf des Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE)
Wie bewertet die Landesregierung die rechtlichen Vor aussetzungen für eine Paritätsgesetzgebung zur Beset zung von Wahlvorschlägen im Reißverschlussverfahren in Baden-Württemberg?
Die Erhöhung des Frauenanteils, meine sehr geehrten Damen und Herren und liebe Fragestellerin, im Landtag und in den Kommunalparlamenten ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen.
Dieses Anliegen teilt sie, wie man hört, mit den die Regierung tragenden Fraktionen, der Fraktion der SPD und der Fraktion GRÜNE.
(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD – Abg. Claus Schmiedel SPD: Und vereinzelt auch der CDU!)
Die Frage ist nun: Wie kann dieses Ziel erreicht werden? Es gibt jetzt den von Ihnen angesprochenen Vorschlag, bei Kom munalwahlen die paritätische Besetzung von Wahlvorschlä gen per Landesgesetz vorzuschreiben. Das würde bedeuten, dass alle Parteien verpflichtet würden, ihre Listen abwech
selnd mit Männern und Frauen im sogenannten Reißverschluss verfahren zu besetzen. Diesen Vorschlag haben das Innenmi nisterium als Verfassungsministerium und das Justizministe rium geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass ein dergestalt formuliertes Landesgesetz gegen die Verfassung verstoßen würde.
Eine solche Regelung würde einen Eingriff in die verfassungs rechtlich garantierte Freiheit und Gleichheit der Wahl sowie in die Parteienfreiheit begründen. Denn die Regelungen, die wir gegenwärtig haben, zielen auch schon auf die im Vorfeld von Wahlen stattfindenden Vorgänge. Danach ist es im Vor feld von Wahlen allein die Entscheidung von Parteien bzw. Wählervereinigungen, von welchen Personen sie im Falle ei ner erfolgreichen Kandidatur die größten Erfolge in der kom munalpolitischen oder der parlamentarischen Arbeit erwarten. Es ist die Entscheidung der Parteien bzw. der Wählervereini gungen, welchen Personen sie das Vertrauen aussprechen, ih re politischen Ziele und Vorstellungen entsprechend umzuset zen.
Eine Einflussnahme durch eine verpflichtende Paritätsrege lung kann nach unserer Auffassung nicht durch die ebenfalls verfassungsrechtlich geregelte und für uns wirklich wichtige – es ist mir wichtig, das zu sagen – Staatszielbestimmung nach Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 unseres Grundgesetzes gerechtfer tigt werden. Dort heißt es:
Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleich berechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf ei ne Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Dieses Staatsziel berechtigt den Gesetzgeber – das will ich schon noch einmal unterstreichen –, in engen Grenzen vom Gleichheitsgebot nach Artikel 3 abzuweichen, aber es berech tigt ihn nach unserer Auffassung nicht, in die verfassungs rechtlichen Grundsätze des demokratischen Wahlrechts ein zugreifen. Dies war – das ist im Prinzip eines der Hauptargu mente, auf das wir uns stützen müssen – bei der damaligen Änderung des Grundgesetzes einfach nicht intendiert. Es ist nach Auffassung des Innen- und des Justizministeriums auch nach der heutigen Rechtslage nicht verfassungskonform.
Eines will ich aber ausdrücklich sagen: Auch unsere Verfas sung ist nicht für alle Zeiten unabänderbar. Unsere Nachbarn – das zeigt ein Blick auf Frankreich – haben mit genau dem gleichen Ziel eine entsprechende Paritätsgesetzgebung einge führt und ihre Verfassung entsprechend verändert. Diese Op tion besteht natürlich. Da gilt es für diejenigen, die Änderun gen anstreben, dieses Verfahren auf den Weg zu bringen und Mehrheiten im Bundestag und im Bundesrat zu erzielen. Ich wäre sehr daran interessiert, zu erfahren, wie Ihre Position bei diesem Thema ist.
Wie ist die Haltung der Landesregierung zu dem Vor schlag, in Baden-Württemberg das Kommunalwahlrecht im Hinblick auf eine paritätische Besetzung der Wahlvor schläge im Reißverschlussverfahren zu ändern?
Das habe ich teilweise mit der Antwort zur Frage unter Buch stabe a beantwortet. Es ist und bleibt – das will ich nochmals unterstreichen – für uns von Grün-Rot ein parteiübergreifen des Ziel – von SPD und Grünen –, den Frauenanteil in den Wahlorganen zu erhöhen.
Es ist unbestritten, dass eine ausgewogene Beteiligung von Frauen und Männern nicht nur mit Blick auf eine Abbildung der Gesellschaft in den Parlamenten oder kommunalen Gre mien erstrebenswert ist – wir jedenfalls bezweifeln dies nicht –, sondern dass dies – wie wir aus unserer Arbeit in den Frak tionen wissen – der Arbeit auch außerordentlich guttut. Denn Demokratie lebt von Vielfalt, und diese sollte sich in jeder Hinsicht in den gewählten Gremien wiederfinden.
Es liegt deshalb – dieser Hinweis sei mir an dieser Stelle auch erlaubt – im Interesse der Parteien, diese Argumente bei der Aufstellung von Listen zu berücksichtigen. Sowohl die Grü nen als auch die SPD haben insoweit gute Erfahrungen ge macht. Für meine Partei kann ich sagen: Wir werden uns auf unserem Parteitag im Herbst wieder mit diesem Thema be schäftigen, und wir werden aller Voraussicht nach die entspre chenden Regelungen weiter verbessern und sie in die Satzung aufnehmen, um diesem von mir erläuterten Ziel noch näher zu kommen, als dies bislang schon der Fall ist.
Deshalb schauen wir jetzt, Frau Gurr-Hirsch, mit Spannung auf den am kommenden Wochenende anstehenden Parteitag der CDU.
Wir werden dann sehr genau beobachten, wer mit wem in die Bütt geht, mit welcher Argumentation, und wie sich der Par teitag mit diesem Thema – Sie haben auch andere wichtige Themen, keine Frage – befasst.
Was die FDP angeht, so spreche ich diese Partei bei diesem Thema gar nicht erst an. Sie ist völlig blank, was die Gleich berechtigung in den Gremien und Wahlorganen angeht. Ich will aber schon darauf hinweisen – heute früh haben wir bei der Beratung des Gesetzentwurfs der FDP/DVP zumindest an satzweise auch darüber diskutiert –: Es liegt im Interesse un serer Kommunen – die Spitzenverbände und die Landesver bände geben ja auch entsprechende Signale, was sie zu tun gedenken, um diesem Ziel gerecht zu werden –, dass die Ge meinderäte schon auch die Vielfalt der dort lebenden Bürge rinnen und Bürger widerspiegeln. Da kann man auch viel durch organisatorische Veränderungen machen. Wir werden aber im Zusammenhang mit der Änderung der Gemeindeord nung auch über familienfreundliche Sitzungszeiten, die Un terstützung von Kinderbetreuungseinrichtungen, aktive Wer bemaßnahmen usw. diskutieren – dies nur als Stichworte.
Natürlich gehen wir davon aus, dass auch die Landeszentrale für politische Bildung ihre Bemühungen, die sie vor den zu rückliegenden Wahlen übrigens immer unternommen hat – dies gilt ebenso für die jetzt anstehenden Wahlen –, weiter ver
stärkt, um den Anteil der Frauen in unseren Parlamenten und Wahlorganen auf der kommunalen Ebene zu erhöhen.
Herr Innenminister, wir teilen die Auffassung, dass der Frauenanteil in den Parlamenten erhöht werden muss. Was unternimmt die Landesregierung konkret, um eine entsprechende Verfassungsänderung, eine Änderung des Grundgesetzes zu erreichen?
Es wäre schön gewesen, Herr Hauk, Sie hätten die Gelegenheit genutzt, jetzt einmal Ihre Meinung zu diesem Thema zu sagen.
(Heiterkeit und Beifall bei den Grünen und der SPD – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Wir haben doch jetzt eine Fragestunde! Frau Präsidentin, klären Sie einmal den Kollegen über die Geschäftsordnung auf! – Unruhe)
Blasen Sie sich doch bei diesem Thema nicht so auf! Sonst waren Sie doch auch immer geschickt genug, Ihre Meinun gen in eine Frage zu kleiden. Anscheinend haben Sie daran gerade kein Interesse.