Friedlinde Gurr-Hirsch

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Herr Staatssekretär, es ist ja gelungen, sich fraktionsübergreifend zu diesem Pro gramm zu bekennen, nachdem wir die Prognos-Studie lesen konnten, die eigentlich positiv ausgefallen ist. Es war aber auch der Auftrag in dieser Studie, sich neu aufzustellen – in dem Sinn, wie Sie es gerade ausgeführt haben, dass sich die Aufgaben ändern.
Ein Manko bei der bisherigen Implementierung von Kontakt stellen „Frau und Beruf“ war, dass es solche Kontaktstellen eben nicht im ganzen Land gibt. Es gibt zwölf Regionen und nur zehn Kontaktstellen. Es fehlen Stellen in der Region Nord schwarzwald – vielleicht als Adresse Pforzheim – und in der Region Heilbronn-Franken. Es war der Wunsch, dass diese aufgefordert werden, sich zu bewerben. Was gibt es da Neu es?
Ich darf noch eine zweite Frage direkt nachschieben: Gibt es schon einen ersten Bericht darüber, dass einzelne Kontaktstel len auch Schwerpunkte übernommen haben? Denn in dem Be
richt stand auch, dass man möglicherweise dort, wo sich die Aufgabenstellung aufdrängt – in Mannheim „Frau und Mig ration“ oder dergleichen –, Schwerpunkte setzt. Gibt es schon solche Schwerpunktsetzungen?
Ganz herzlichen Dank für die Antwort, die jetzt kommt.
Sehr geehrter Herr Prä sident, liebe Kollegen und Kolleginnen! Wir stimmen heute über ein Gesetz ab, das die tatsächliche Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst weiter stärken und vorantreiben soll. Selbstverständlich fin det dieser Grundsatz bei uns Unterstützung. Wir sind aber da von überzeugt, dass mit dieser Novelle kein Schub für die Gleichstellungspolitik erzeugt wird, und deswegen werden wir diesem Gesetz nicht zustimmen.
Ich möchte dafür fünf Gründe anführen:
Erster Grund: Mit dem Gesetz greift die grün-rote Landesre gierung in die Personal- und Organisationseinheit der Kom
munen ein. Die Stadt- und Landkreise sowie Gemeinden ab 50 000 Einwohnern werden nach dem Gesetz verpflichtet, ei ne hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen, und die Kosten hierfür übernimmt das Land nur zu 50 %. Das ist ein unzulässiger und auch ein unnützer Eingriff in die kom munale Selbstverwaltung. Denn bereits 19 von 22 betroffe nen Kommunen haben eine kommunale Gleichstellungsbe auftragte. Es ist also überhaupt nicht erforderlich, die Kom munen hier stärker in die Pflicht zu nehmen.
Frauenförderung ist bei den Kommunen längst angekommen; eingebettet ist sie in eine umfassende Personalentwicklung. Die Kommunen sind hier – so meine ich – ihrem gesellschaft lichen Auftrag nachgekommen und haben bewusst Frauenför derung vorangetrieben.
Zweiter Ablehnungsgrund: Das Gesetz legt eine einseitige und überholte Sicht an den Tag, nämlich: Die Gleichstellungspo litik ist ausschließlich Frauenförderung. Frau Ministerin, bei der ersten Vorstellung der Eckpunkte hieß dieses Gesetz tat sächlich noch Frauengleichstellungsgesetz. Es ist gut, dass Sie es noch einmal überdacht und angepasst haben. Wir, die CDU, wollen eine moderne Gleichstellungspolitik, die beide Ge schlechter in den Blick nimmt,
die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in den Vorder grund stellt, und das kann nicht nur eine Angelegenheit der Frauen sein.
Wir begrüßen es ausdrücklich, dass auch immer mehr Män ner die Betreuung und Erziehung von Kindern oder sogar die Pflege von Angehörigen übernehmen. Dafür gilt ihnen unser ganzer Respekt, und dieser Respekt ist nicht nur auf die Frau en zu verteilen.
Der dritte Ablehnungspunkt liegt darin, dass die Gleichstel lungsthemen jetzt nur dieser Stelle zugeführt werden. Es ist eigentlich ein Abtreten der Verantwortung, und das zieht sich wie ein roter Faden durch das ganze Gesetz, das uns als Ent wurf vorliegt. Wir sehen darin eine Problematik, dass es nun ein Nebeneinander statt ein Miteinander in Gleichstellungs fragen gibt.
Der vierte Ablehnungsgrund ist, dass wir es hier mit einer No vellierung des Chancengleichheitsgesetzes aus dem Jahr 2005 zu tun haben. Die sieht jetzt vor, dass der Chancengleichheits bericht gestrichen wird. Ebendieser Chancengleichheitsbe richt aus dem Jahr 2015 zeigt uns, dass es wesentliche Fort schritte in der Gleichstellung gegeben hat und sich der Frau enanteil an den Positionen mit Vorgesetzten- und Leitungs aufgaben im Berichtszeitraum in den obersten Landesbehör den deutlich erhöht hat.
Es ist heute sogar zu vernehmen, wenn man in die Medien schaut, dass der Gemeindetag berichtet, dass sich auch bei der
ersten Reihe unterhalb der Bürgermeister, nämlich den Bei geordneten, eine positive Entwicklung vollzogen hat. Dort können wir inzwischen immerhin 40 % Frauenbeteiligung ausmachen.
Auch was die Besoldung und die Entgelte angeht, gibt es ei ne überaus positive Entwicklung für die Frauen. Deswegen ist es unverständlich, dass dieser Bilanzbericht hier abge schafft wird.
Ich möchte den fünften Punkt noch zu Ende bringen.
Den fünften und letzten Punkt halte ich für sehr wesentlich. Sie nehmen nämlich Einrichtungen des Landes, z. B. die Lan desbank, in § 3 ganz ausdrücklich von dieser Gleichstellung aus, obwohl in der Landesbank ein deutlicher Personalabbau prozess zu verzeichnen ist – das finde ich unerträglich –; eben so geschieht dies in anderen Landeseinrichtungen. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen.
Im Großen und Ganzen möchte ich sagen: In Ihrem Koaliti onsvertrag sind Sie mit großen Schritten vorangegangen. Sie wollten alle Kommunen mit mehr als 8 000 Einwohnern be glücken. Inzwischen ist man bei 50 000 angekommen – ein Tiger also, der als Bettvorleger gelandet ist.
Das Schlimme ist, dass Sie bereits jetzt darüber nachdenken,
weil Sie nicht damit zufrieden sind, das Gesetz wieder zu än dern. Schauen wir in das Programm der SPD. Da hat man vor, das Gesetz zu ändern und in Zukunft den Geltungsbereich auf alle Großen Kreisstädte zu erweitern.
Ich finde das im Hin blick auf die Kommunen unmöglich. – Ja, bitte.
Sehr geehrter Herr Kol lege Fulst-Blei, Sie haben sich gerade an Ihren Erfolgen be rauscht.
Wie erklären Sie sich die Tatsache, dass in fünf Jahren Ihrer Regentschaft – –
Vielleicht lassen Sie mich ausreden.
Wie erklären Sie sich, dass Sie in fünf Jahren grün-roter Verantwortung den Anteil der Privatschulen an der Schülerschaft von 7 auf 10 % nach oben getrieben haben? Ist das ein Ausdruck von Zufrieden heit, wenn sich die Schüler von der staatlichen Schule abwen den?
Frau Ministerin, ich fra ge in diesem Zusammenhang, ob andere Teile des Verwal tungsrats in eine Vorberatung zu dieser Personalentscheidung mündlich eingebunden waren.
Frau Ministerin, Sie ha ben uns jetzt auf meine Frage keine Antwort gegeben. Wir ha ben selbstverständlich größtes Interesse daran, dass solche Personen nicht beschädigt werden. Aber glauben Sie nicht, es wäre vielleicht besser gewesen, im Vorfeld bestimmte Perso nen darauf hinzuweisen, dass diese Entscheidung ansteht? Wenn dies geschehen wäre, hätten wir die Debatte jetzt nicht hier im Parlament.
Sehr geehrter Herr Prä sident, liebe Kollegen und Kolleginnen! Wir debattieren heu te über ein Gesetz, das als gleichstellungspolitischer Tiger an gekündigt wurde, doch gemessen an dem von der Regierung selbst gesetzten Ziel blicken wir auf einen ziemlich dürftig zusammengeschusterten Bettvorleger.
Was wurde uns angekündigt? Im Koalitionsvertrag 2011 hieß es, zur Durchsetzung der Chancengleichheit von Männern und Frauen im öffentlichen Dienst solle das Chancengleichheits gesetz erheblich erweitert und sollten auf kommunaler Ebene Chancengleichheitsbeauftragte eingeführt werden. In allen Kommunen, die über 8 000 Einwohner zählen, sollten Gleich stellungsbeauftragte eingeführt werden.
Dies wären 311 Kommunen gewesen, also 30 % aller Kom munen.
Was steht nun im Gesetz? Die Frau Ministerin hat es bereits gesagt, dass hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte eigent lich nur für Städte ab 50 000 Einwohnern vorgesehen sind.
Hiervon betroffen sind selbstverständlich alle 35 Landkreise und 22 Städte. Von diesen 22 Städten haben jedoch bereits 19 freiwillig eine hauptamtliche Chancengleichheitsbeauftragte. Die Rechnung ist einfach: Sie erreichen mit diesem Gesetz gerade einmal drei Kommunen; das sind gerade 0,3 % der Ge meinden in Baden-Württemberg. Hut ab vor dieser Leistung!
Dafür haben Sie fünf Jahre gebraucht. Frau Ministerin, bei der Regierungsbefragung Ende Oktober begründeten Sie die ge ringere Reichweite Ihres Gesetzes mit Kosten. Es ist das ers te Mal, dass ich in diesen fast fünf Jahren erlebe, dass ein Kernanliegen, liebe Frau Kollegin Schneidewind-Hartnagel, mit dem Verweis auf Kostengründe zum zahnlosen Tiger ge macht wird.
Wes Geistes Kind dieses Gesetz ist, sahen wir bei der Vorstel lung der Eckpunkte. Sie planten explizit ein Frauengleichstel lungsgesetz. Jetzt heißt es ChancenG. Was auch immer das sein soll, es handelt sich hierbei um ein verkrüppeltes deut sches Wort. Der Fokus soll demnach auf Frauen gelegt wer den.
Das alte Chancengleichheitsgesetz aus dem Jahr 2005 war der Chancengleichheit eher gewachsen und zeigte erhebliche Wir kung; dies haben Sie gerade eben auch eingeräumt. Das Mi nisterium schreibt in einer Stellungnahme zu einem Antrag, die bisherigen Regelungen hätten „statistisch nachweisbare positive Wirkungen“ gezeigt. Im sogenannten Bilanzbericht 2015 zum alten Chancengleichheitsgesetz, der dieses Jahr ver öffentlicht wurde, heißt es außerdem:
Es ist erfreulich, dass sich der Frauenanteil an den Posi tionen mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben im Be richtszeitraum in allen Obersten Landesbehörden zum Teil deutlich erhöht hat.
Dies können Sie auch in der Statistik nachlesen.
Auch im nachgeordneten Bereich gibt es erhebliche Steige rungen bei der Zahl der Frauen im Führungs- und Leitungs bereich. Die Entwicklung des Anteils von Frauen in höheren Besoldungs- und Entgeltgruppen ist in den letzten Jahren ebenfalls durchaus positiv verlaufen. Leider schaffen Sie die sen Bilanzbericht nun ab. Ich fand ihn sehr gut geeignet, um einen Überblick über die landesweite Entwicklung abzulesen.
Aus meiner Sicht ist Ihr Gesetz ein falsches Signal an die Kommunen. Wo ist denn bei Ihnen der Respekt vor der kom munalen Selbstverwaltung,
vor der Organisations- und Planungshoheit der Kommunen? Fast schon ironisch ist in diesem Zusammenhang, dass die Landesarbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten Sie nun bittet, eine Bestandsgarantie für die Gleichstellungs beauftragten in Kommunen mit unter 50 000 Einwohnern ab zugeben,
weil die Kommunen gesetzlich eben nicht zur Bestellung ver pflichtet sind. Das geht natürlich nicht. In diesen Kommunen – wie in allen anderen Gemeinden – ist die bisher hauptamt lich tätige Gleichstellungsbeauftragte eine freiwillige Leis tung der Kommunen. Dies ist sehr erfolgreich.
Es ist bezeichnend, dass die Gleichstellungsbeauftragten nun Angst um ihre Positionen haben. Es sind fatale Signale, die Sie aussenden. Zum einen senden Sie das Signal aus, dass das Thema Gleichstellung eigentlich nur ein Thema für Kommu nen ab 50 000 Einwohnern ist. Das ist doch eine willkürliche Grenze, die Sie dort gesetzt haben. Zum anderen senden Sie aber auch das Signal aus, dass das Thema Chancengleichheit nur auf Frauen reduziert ist. Kein Wunder, dass der DGB auch Ihnen ins Buch schreibt, dass mit diesem Gesetz kein Fort schritt zu erzielen ist.
Ich glaube, dass die Kommunen beim Thema Chancengleich heit schon selbst neue Wege gehen. Schauen Sie einmal in die Stadt Stuttgart. Da gibt es eine Abteilung der Verwaltung, die das Thema Chancengleichheit ganz konsequent verfolgt. Da durch sollen Benachteiligungen wegen des Geschlechts, des Alters, der Religion oder der sexuellen Orientierung vermie den werden.
In dieser Abteilung sollen Lösungsvorschläge erarbeitet wer den.
Es ist Aufgabe von Organisationen und nicht einzelner Posi tionen, das Thema „Fehlende Gleichstellung“ voranzubringen und eine Verbesserung zu bewirken. Ich glaube, im Zeitalter des Fachkräftemangels, speziell auch bei uns in den Verwal tungen, wird man sich in den Kommunen sehr anstrengen.
Außerdem gibt es noch einen weiteren Punkt: Wer bestellt, der bezahlt. Sie bezahlen bei diesen drei Kommunen, die da im Prinzip noch übrig bleiben, nur 50 %.
100 % der Kosten fallen jedoch an. Sie haben es beschrieben.
Ich möchte auch noch einen Blick auf die Landesverwaltung werfen: Die Entlastungsregeln, die Sie gerade angeführt ha ben, stellen die Gleichstellungsbeauftragten gerade in kleinen oder in sehr großen Behörden vor ein weiteres Problem, näm lich das Problem, dass sie immer wieder ihren Einsatz als Gleichstellungsbeauftragte zeitlich rechtfertigen müssen und dass sie hierfür kämpfen müssen.
Dieses Gesetz ist – zusammengefasst – reine Symbolpolitik, und Sie enttäuschen selbst Ihre Befürworter. Handwerklich ist es außerdem schlecht gemacht und von veralteten Zielen ge prägt. Es ist so unnötig wie ein Kropf.
Herzlichen Dank.
Liebe Frau Kollegin Schneidewind-Hartnagel, über diese allgemeinen Ausführun gen besteht Konsens.
Haben Sie aber einmal ins Gesetz hineingeschaut,
und können Sie sagen, dass Ihre Ziele mit diesen Instrumen ten konform gehen?
Herr Abg. Müller, mir macht Sorge, wenn ich höre, dass 59 % der Gemeinschafts schulen unter der berechneten Schülerzahl liegen, dass die Schulträger, sprich die Kommunen, hier in eine Investitions richtung gelenkt werden, die dann eine finanzielle Fehlleis tung produziert. Gibt es schon Aufschreie von Kommunen,
die Millionen in Ganztagseinrichtungen investieren?
Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kollegen und Kolleginnen! Sehr gut verstehe ich, dass Frau Wölfle unmittelbar nach der vergangenen Kom munalwahl im frühen Juni 2014 wissen wollte, ob die Soll vorschrift aus dem Kommunalwahlgesetz gewirkt hat. Viel leicht war es die Enttäuschung über den mageren Zuwachs um 1,9 Prozentpunkte von 22 % im Jahr 2009 auf 23,9 % in den Gemeinderäten oder von 16 % im Jahr 2009 auf 18,9 % bei den Kreistagen, die diesen Antrag dann 16 Monate in der Versenkung verschwinden ließ. Ich jedenfalls war enttäuscht über diesen zarten Zuwachs bei der Frauenbeteiligung.
Zusammen mit meinen Mitstreiterinnen und Mitstreitern ha ben wir im Jahr 2013 im Vorfeld der Kommunalwahl über 40 Veranstaltungen zwischen dem Landkreis Waldshut und Mann heim, zwischen Offenburg und Sigmaringen gemacht. Dane ben lief parteiintern auch die Aktion „Frauen im Fokus“.
Wir wollten damit die Menschen in unserer Partei und die Menschen in den Gemeinden insgesamt motivieren, sich zur Verfügung zu stellen, aber vor allem bewirken, dass Frauen sich in den Gemeindeparlamenten aufstellen lassen. Aber mein Fazit ist: Es geht bei der Frauenbeteiligung seit 1980 langsam aufwärts, aber der Fortschritt ist eine Schnecke.
Woran liegt es? Bis vielleicht auf die größeren Städte, wo es um knallharte Kämpfe um Plätze auf der Liste geht, sind es
nicht unbedingt die Männer, die die Frauenkandidaturen ver hindert haben.
Es ist vielmehr so – Sie haben den ländlichen Raum und die kleinen Städte, die Mittelstädte angesprochen –, dass es zu nehmend schwieriger wurde, überhaupt Kandidaten zu finden, egal, ob männlich oder weiblich. Ich bin leider schon ziem lich gereift. Seit ca. 40 Jahren habe ich an der Aufstellung von Listen mitgewirkt, doch noch nie war es so schwierig wie heu te. Es ist weiß Gott keine Komm-Struktur bei den Kandida ten. Man muss sie vielmehr suchen, man muss sie beknien, man muss ihnen das Amt schmackhaft machen. Ich glaube, dass durch Quoten bei Frauen hier auch nichts erreicht wor den wäre, was die Bereitschaft zur Kandidatur insgesamt an geht.
Wir wissen – Sie haben es angesprochen –, dass eine Quote sowieso nicht infrage kommt, weil sie den Artikeln 21 – Par teien – und 38 – Wahlen – des Grundgesetzes widerspricht. Möglicherweise kann es die Doppel- und Mehrfachbelastung sein, die die Menschen heute im Beruf und dann im Ehrenamt und in der Familie haben, die dazu führt, dass man die Über nahme eines Amts ablehnt und sich nicht zur Verfügung stellt. Möglicherweise ist es aber auch so, dass die Wähler gegen über den Mandatsträgern immer fordernder werden und zu nehmend kritisch auftreten. Ich glaube, das wollen sich viele nicht antun. Das zeigten auch die im Vorfeld geführten Ge spräche. Noch nie habe ich so viel Zeit und Kraft aufgewen det, um Bürgerinnen und Bürger für eine Kandidatur zu be wegen, wie bei der vergangenen Wahl.
Wenn wir nun noch weiter gehende Bürgerrechte haben, die Entscheidungen des Gemeinderats außer Kraft setzen können, wie wir das heute in der Kommunalverfassung durch Ihre Mehrheit beschlossen haben,
dann werden imperative Tendenzen verstärkt,
die die Bereitschaft für eine Kandidatur schmälern.
Das Ehrenamt wird somit unattraktiver.
Herr Schmiedel, wenn es gelingen soll, mehr Frauen in Ge meinde- und Kreisräte zu bringen, dann müssen Frauen Men torinnen sein. Sie müssen vor allem Frauen ermuntern, zu kan didieren, und sie begleiten. Dann müssen Frauen auch strate gisch vorgehen. Sie müssen noch mehr lernen, sich zu vernet zen, und bei der Kandidatenaufstellung muss darauf geschaut werden, wie die Frauen in der Kommune verhaftet sind. Denn
es hat sich oft gezeigt, dass manche Listen so aufgestellt wa ren, dass zwar 50 % Frauen kandidiert haben, dass es dann je doch nicht gelungen ist, 50 % der erreichten Sitze mit Frauen zu besetzen.
Daher, denke ich, müssen wir noch strategischer vorgehen.
Ganz unverständlich ist mir: Es gibt 30 Gemeinden – ich ha be auch eine solche Analyse durchgeführt –, die immer noch keine Listen haben, 30 kleine Gemeinden. In diesen Gemein den, wo jeder Wähler den Kandidaten, die Kandidatin ganz frei benennen kann, ist kaum eine Frau gewählt worden. Da zeige ich mit dem Finger auf die Frauen selbst. Was für ein Bild haben denn die Frauen von ihrem eigenen Geschlecht? Da haben wir also noch einiges zu lernen.
Ich denke, dass wir bei der Besetzung der Gemeinderäte un bedingt eine ausgewogene Zusammensetzung brauchen. Die Kollegin Wölfle hat es deutlich gemacht. Überall, wo Frauen mitwirken, sind die Beschlüsse, denke ich, ausgewogener und werden auch verschiedene Gesichtspunkte mit einbezogen. Frauen sind im kommunalen Umfeld unverzichtbar. Sie ken nen dieses besser, behaupte ich, als etwa die Männer, weil sie in den Sozialisationsinstanzen unterwegs sind, weil sie wis sen, wo es Verkehrsprobleme gibt, weil sie einschätzen kön nen, wie die Nahversorgung ist und wie vielleicht die ärztli che Versorgung gefährdet ist. Insgesamt geht es darum, dass wir Menschen brauchen, die vor Ort Kompetenzen haben.
Herzlichen Dank.
Besondere Zeiten erfor dern besondere Lösungen. Die Kirche hat sich immer wieder als – so möchte ich sagen – Hort für Flüchtlinge angeboten.
Beim längeren Nachdenken ist mir eingefallen: Es gibt ja gan ze Feriensiedlungen – speziell auch in unserem Land –, die in erster Linie im Sommer belegt sind. Gibt es Kontakte zu den einzelnen Konfessionen, sodass man im Winter beispielswei se in diesen Häusern Familien unterbringen könnte? Denn die se Ferienhäuser sind im Sommer als Ferienhort für Familien gedacht. Dies bezieht sich beispielsweise auf die Schwäbische Alb.
Sehr geehrte Frau Mi nisterin, wie habe ich es zu werten, dass die kommunalen Lan desverbände teilweise kritisch reagiert haben? Waren sie ein gebunden? Ist dieser Gesetzentwurf mit ihnen abgestimmt?
Ich weiß nicht, ob ich eine kleine Nachfrage direkt zu dieser Antwort stellen darf: Ist dem dann auch geschuldet, dass diese Novelle so spät kommt? Denn sie war in einer Antwort auf eine Anfrage von mir im Jahr 2011 für November 2012 angekündigt.
Frau Ministerin, wenn ich vielleicht noch, um das richtig zu kommunizieren, eine Nachfrage zu den BfC stellen dürfte: Sie haben gesagt, es ist keine Verhinderungsstellvertretung, sondern es erfolgt eine Aufwertung. Bedeutet das auch, dass die Stellvertreterin dann auch freigestellt wird?
Danke. – Ich hätte noch eine Frage. Oder soll ich sie später stellen?
Danke schön. – Es tut sich mir die Frage auf, ob die externe Aufgabe einer Chancen gleichheitsbeauftragten auch die Suche nach Frauen für Wahl ämter umfasst. Das wollte ich noch wissen.
Sehr geehrter Herr Mi nister, herzlichen Dank, dass ich die Fragen stellen darf.
Ich bin sehr glücklich über diese Debatte. Bei dem Beitrag über die Musik hat sich abgezeichnet, dass wir als Vertreter von Vereinen dies als richtigen Weg ansehen.
Erste Frage: Kann man konzedieren, dass das Jugendbeglei terprogramm der erste Schritt in diese Richtung war, dass wir mit dem Jugendbegleiterprogramm gewissermaßen den Weg gebahnt haben? Das war die erste Frage.
Die zweite Frage, die ich habe: Ich verfolge mit großem Inte resse das freiwillige soziale Jahr im Sport und finde auch, dass das ein Erfolgsprogramm ist und sich noch weiterentwickeln wird. Ich habe es das letzte Mal bereits gesagt: Die Musik ist nicht ganz so breit aufgestellt wie der Sport. Ist es seitens des
Kultusministeriums möglich, das FSJ auch auf die Musik aus zuweiten?
Das waren die beiden Fragen.
Frau Ministerin, es ist zu erwarten, dass die Flüchtlingsströme nicht nachlassen und dass wir noch mehr Flüchtlinge aufnehmen müssen. Die Idee des Bundesratsbeschlusses war auch, dass diejenigen, die aus sicheren Drittstaaten kommen, möglichst schnell zurückge führt werden. Wie gewährleistet die Regierung, dass dieser Prozess effektiv vonstattengeht?
Das unterstelle ich sowieso.
Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Baden-Württem berg ist das Musikland Nummer 1. Das bedeutet nicht, dass wir größenwahnsinnig wären. Wir brauchen einfach nur die Zahlen sprechen zu lassen. Baden-Württemberg hat bundes weit die meisten Musikvereine. Baden-Württemberg verfügt auch über die bundesweit stärksten Blasmusikverbände. In Baden-Württemberg wissen wir 280 000 aktive Blasmusiker in unseren Reihen. In unseren Dörfern herrscht ein lebendi ges Musiktreiben.
Die Musikschulen im Land sind ähnlich stark aufgestellt. Es gibt rund 220 Musikschulen im Land. Das ist ein großes Er be. In diesen Schulen unterrichten qualifizierte Akademiker. Dort unterrichten ca. 7 600 qualifizierte Lehrkräfte. Rund 200 000 Schüler genießen dieses gute Angebot.
Das führt dazu, dass die baden-württembergischen Teilneh mer bundesweit bei einschlägigen Wettbewerben sehr erfolg reich sind. Jede vierte Erstplatzierung bei „Jugend musiziert“ wird von einem Teilnehmer aus Baden-Württemberg erzielt. Darauf können wir wirklich stolz sein.
Genau. Ich denke, das darf uns über alle Fraktionen hinweg erfreuen.
Ich denke, es ist auch insofern eine zufriedenstellende Bilanz, als dies alles von den Bürgern her kommt. Vor ca. hundert Jah ren haben sich Menschen zusammengefunden, die Musik ma chen wollten. Oft kamen sie aus dem kirchlichen Bereich und haben Wallfahrten begleitet. Ich habe einen Riesenrespekt, wenn ich Vereine besuche, bei denen solche Jubiläen in den Mittelpunkt gestellt werden. Da sieht man auch, was die Men schen damals geschultert haben, um Kultur zu treiben. Für diese Menschen war es nicht einfach, für sich selbst Musik instrumente zu kaufen. Oftmals hatten sie mit den Nachwir kungen von Kriegen zu kämpfen.
Sehr geehrte Damen und Herren, noch heute ist es so, dass, gerade was die Beteiligung der Kinder in Musikschulen an geht, die Eltern, die Bürger in Vorleistung treten. 54 % der dort anfallenden Kosten werden von den Eltern getragen. Hier zeigt sich auch eine verantwortliche Bürgerschaft, bei der die
Gemeinderäte sagen: „Uns ist eine solche Infrastruktur sehr wichtig; wir legen da sehr viel Geld an.“ 34 % der Kosten der Musikschulen werden von den Kommunen geschultert.
Wir, das Land, begnügen uns – das war auch schon zu unse rer Regierungszeit so – mit etwa 10 %. Der Anteil liegt zur zeit eher darunter.
Erwin Teufel hat bei seiner Verabschiedung 2005 folgende Feststellung getroffen:
Zum Besten, was nach 1945 in Baden-Württemberg
ich weiß sehr wohl, dass das Land 1952 gegründet wurde, aber es geht um diese Raumschaft –
entstanden ist, gehört der flächendeckende Aufbau von Jugendmusikschulen.
Ich glaube, wenn wir sie nicht hätten, dann müssten wir sie schaffen.
Allerdings möchte ich bei all dem Jubel auch ein Stück weit den Blick auf die Wirklichkeit richten. Wenn es so ist, dass 54 % der Kosten von den Eltern getragen werden, dann muss man auch sehen, dass bestimmte einkommensschwache Schich ten außen vor bleiben. Deswegen, denke ich, müssen wir bei all dem, was wir zu entscheiden haben, immer daran denken, dass auch die Kinder aus diesen einkommensschwachen Schichten in den Genuss von Musikunterricht kommen soll ten.
Da kommen die Musikvereine ins Spiel. Es sind die Musik vereine im Land, sowohl im badischen Teil des Landes als auch im übrigen Teil, die Vereine im Blasmusikverband Ba den-Württemberg, die den Kindern sehr frühzeitig ein Ange bot bieten, einfach mitzumusizieren. Viele Musikvereine stel len sogar für den Start ein Instrument kostenlos oder zu nied rigen Gebühren zur Verfügung. Das, denke ich, verdient un ser aller Respekt und einen kräftigen Applaus.
Bei der vorangegangenen Debatte hat das Projekt „Singen – Bewegen – Sprechen“ auch eine gewisse Rolle gespielt. Es war ein Projekt, das vor allem an die Kinder gerichtet war, die außen vor standen. Ich habe häufig erlebt, dass Kinder aus ein kommensschwachen Familien durch „Singen – Bewegen – Sprechen“ den ersten Kontakt mit Musik und Rhythmus hat ten.
Was leisten die Musikvereine in der Praxis? Viele Musikver eine bieten natürlich auch aus einem nachvollziehbaren Selbst erhaltungstrieb angesichts des demografischen Wandels be reits Kleinkindern „Kinder musizieren“ an. Ein Jugendorches ter ist bei einem vitalen Musikverein eine Selbstverständlich keit. Darüber hinaus bilden sie sogenannte Mentoren aus. Die se Mentoren sind durchaus in der Lage, ihresgleichen, also wiederum Schüler, anzuleiten, etwa in einer Registerprobe.
Ein Riesenerfolgsprojekt sind die Bläserklassen. Die Bläser klassen sind bundesweit einmalig. Wir müssen dankbar sein, dass wir dieses Instrument haben. Denn wir können mit den Bläserklassen jetzt auch in neue Schulformen der Ganztags beschulung gehen und hier ein qualifiziertes Angebot machen, das sich wiederum an alle Kinder, jenseits aller Einkommens unterschiede, richtet. Seit vielen, vielen Jahren sind Musik vereine mit Kooperationen an Schulen unterwegs. Da möch te ich auch wieder sagen: Natürlich sind diese Kooperationen ohne das Engagement der Kommunen nicht denkbar, denn diese müssen zumindest Räume zur Verfügung stellen.
Sehr geehrte Damen und Herren, jeder Euro, der in die musi kalische Ausbildung der Jugendlichen gesteckt wird, ist ein gut angelegter Euro.
Nun möchte ich beides zusammenbinden, nämlich die Musik schulen einerseits und die Musikvereine andererseits. Dass diese beiden Institutionen einander guttun, ist selbstverständ lich; das war aber früher nicht immer so. Denn die Musikver eine haben Musikschulen für Einrichtungen gehalten, die sich nur an Akademiker und an Solisten wenden. Längst haben die Musikschulen erkannt – vielleicht auch aufgrund der beschei denen Finanzierung durch das Land –, dass sie sich am Markt orientieren müssen, dass sie den Vereinen ein Angebot ma chen müssen. Ich glaube, es ist gut, dass sie unternehmerisch unterwegs sind, ohne an Qualität zu verlieren.
An dieser Stelle möchte ich ganz einfach an das Land appel lieren, die Musikschulen nicht im Regen stehen zu lassen. Denn mir ist zu Ohren gekommen, dass es eine Bugwelle gibt, was die Auszahlungen angeht, dass diese weit hinter dem Mel dezeitraum hinterherhinken. Ich möchte Sie hier an dieser Stelle bitten, dass den Musikschulen etwas frühzeitiger ihre Zahlungen zugewiesen werden. Im Moment dreht es sich um 3 Millionen €, die hier als Bugwelle zu bezeichnen sind.
Zum Musikangebot an Ganztagsschulen habe ich bereits ge sagt, dass die Instrumente hierfür vorhanden wären. Viele Mu sikvereine können dies leisten, weil sie wiederum auch mit Jugendlichen arbeiten. Jugendbegleiter sind auch eine gute Möglichkeit, um an der Schule ein Angebot zu machen. Aber es ist natürlich auch eine Gefahr vorhanden. Ganztagsbeschu lung bedeutet, dass eventuell das Jugendorchester, das am Abend oder am Spätnachmittag in den Vereinen probt, nicht besucht werden kann.
Es gibt für die Musikschulen ihrerseits auch Probleme, denn sie haben ja Ensembles, deren Mitglieder nicht alle aus der gleichen Schule kommen, sondern die entsprechend der Mu sikerinnen und Musiker, die die jeweiligen Instrumente spie len, gebildet wurden. Da gibt es durchaus Ensembles, die über die Schulen hinweg zusammengestellt werden. Diese Ensem bles sind bedroht.
Daher begrüße ich, dass die Landesregierung kooperativ un terwegs ist und überlegt, wie man mit dem Thema „Ganztags beschulung und Musikvereine“ umgehen kann. Es wird si cherlich nicht möglich sein, die zum Sport getroffene Verein
barung 1 : 1 im Bereich der Musik umzusetzen, aber vielleicht gibt es hier Modi, die unseren Ansprüchen gerecht werden können.
Es ist auch gut, dass es zwei Musikgymnasien gibt. Denn ei nes weiß man: Wenn es eine Spitze gibt, wirkt dies in die Brei te. Es ist bei der Musik so wie auch beim Sport: Erfolg dopt.
Insofern möchte ich Ihnen danken für die Aufmerksamkeit und uns alle ermuntern, sofern wir auf diesem Gebiet tätig sein können, Kindern das Geschenk der Musik zu machen. Wenn man es ihnen in der Jugend schenkt, haben sie ein gan zes Leben etwas davon und können es auch in kritischen Zei ten der Pubertät oder auch im Erwachsenenleben nutzen, um ihr Gleichgewicht zu finden.
Ganz herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Prä sident, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Ungleiche Bezah lung von Frauen“ ist wahrlich kein Randgruppenthema. Das Statistische Bundesamt weiß, dass über 18 Millionen Frauen im Alter zwischen 20 und 64 Jahren erwerbstätig sind. Das Thema „Ungleiche Bezahlung“ ist auch keine eindimensio nale Sache. Denn am Ende geht es darum, was die Arbeitneh mer und Arbeitnehmerinnen tatsächlich im Geldbeutel haben. Das ist eine der wichtigsten Fragen der Arbeitnehmerschaft.
Es gibt aber eine Reihe von Dingen, die das Entgelt beglei ten. Da geht es zunächst einmal um die Wertschätzung, die sich auch im Gehalt widerspiegelt. Es geht auch darum, Er werbstätigkeit in unterschiedlichen Lebenslagen zu ermögli chen, sprich sich für Teilzeit oder Vollzeit entscheiden zu kön nen. In neuerer Zeit haben wir auch das Thema, dass auf un terschiedlichste Art und Weise gearbeitet wird. Da ist in Zu kunft noch mehr Kreativität gefragt.
Die Kollegin hat es angesprochen: Auch die Besteuerung des Bruttogehalts ist eine wichtige flankierende Größe beim Ge halt. Es geht letztlich darum, dass die Gerechtigkeit, aber auch das Staatsziel verwirklicht werden.
Die allerwichtigste Frage hinsichtlich des eigentlichen Grund gehalts ist die nach den tatsächlichen Unterschieden bei der Bezahlung oder der fehlenden Lohngleichheit zwischen Frau en und Männern. Das ist eine so bedeutende Frage, dass es geboten ist, sich sachlich mit den richtigen Zahlen auseinan derzusetzen. Deswegen möchte ich nicht die übertriebenen unbereinigten Zahlen nehmen; sie sind eher Kampfzahlen. Ich denke, wir sollten hier miteinander wenig Hysterie verbrei ten.
Im Einsatz für eine Lohngleichbehandlung von Männern und Frauen verwende ich also den bereinigten Lohnungleichheits satz, den sogenannten bereinigten Lohn-Gap. Die bereinigte Lohnungleichheit besteht dort, wo vollzeitbeschäftigte Frau en im Vergleich zu vollzeitbeschäftigten Männern bei ver gleichbaren Eigenschaften als Arbeitnehmer weniger verdie nen. Ich denke, wenn man den Bruttoverdienst fair vergleicht, ist das die methodisch angezeigte Zahl, und die ist immer noch schlimm genug, denn die bereinigte Lohnungleichheit liegt
bei 8 %, und 8 % Differenz für gleiche Arbeit, für gleiche Qualifikation, für gleiche Verantwortung ist nicht zu rechtfer tigen. Das muss weg.
Unser Grundgesetz gibt uns auch hier den Auftrag.
Die Abhilfe, die Beseitigung dieser Ungleichheit, sollte aller dings auf dem Boden der sozialen Marktwirtschaft vollzogen werden. Das war und ist für uns der richtige Weg in unserem Staat. Deswegen muss sich die Rolle der Politik auf Ord nungspolitik gründen. Es ist über eine lange Zeit hinweg – das muss man wirklich mit großer Verärgerung feststellen – we nig passiert. Die Politik tut also gut daran, sich gestalterisch einzuschalten, allerdings weiterhin in der Partnerschaft mit al len Beteiligten des Tarifpartnersystems. Es muss also drin gend nachgebessert werden, und strukturelle Ungleichheiten in den Tarifverträgen müssen aufgearbeitet werden. Hier ist auch die Bundesarbeitsministerin gefordert. Es geht um 60 000 Tarifverträge, die im Hinblick auf Lohndiskriminie rung diesbezüglich auf den Prüfstand müssen.
Es muss absolute Transparenz hergestellt werden. Wie kann eine Arbeitnehmerin mündig und selbstbewusst verhandeln, wenn sie die Gehaltsstrukturen in ihrem Unternehmen nicht kennt, wenn sie also nicht weiß, was jemand in einer ver gleichbaren Position verdient? Kein Arbeitnehmer – das möchte ich an dieser Stelle sagen – muss befürchten, dass Ge hälter einzelner Kollegen namentlich offengelegt werden. Es geht vielmehr darum, eine Bandbreite vergleichbarer Tätig keiten aufzulisten. Da sehe ich vor allem die tarifungebunde nen Unternehmen in der Pflicht. Es geht um Maß und Mitte; denn gerade bei kleineren Unternehmen ist hier sehr schnell der soziale Frieden in Gefahr. Dass laut den Eckpunkten, die man bis jetzt aus der Presse kennt, bei dem zukünftigen Ent geltgleichheitsgesetz eine Grenze von 500 Mitarbeitern vor gesehen ist, begrüßen wir ausdrücklich. Das ist die richtige Größe.
Ich verstehe die aus Wirtschaftskreisen geäußerten Bedenken, weil es letztlich auch darum geht, achtzuhaben, dass nicht zu sätzlicher bürokratischer Aufwand entsteht. Es gibt da ein schlechtes Beispiel. Denken Sie an die Erfahrungen, die jeder von uns in den letzten Wochen im Hinblick auf die Dokumen tationspflicht für geringfügig Beschäftigte gemacht hat. Da müssen wir sehr sensibel sein. Sonst geht der Schuss nach hin ten los.
Wenn ich die Grünen anschaue, weiß ich, dass sie eine For derung haben, nämlich das sogenannte Verbandsklagerecht. Das kommt aus Ihrem politischen Lager. Wir lehnen es nach wie vor ab.
Für den Fall, dass Frauen und Männer diskriminiert werden, gibt es die sogenannte Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Diese Antidiskriminierungsstelle kann angerufen werden. Dis kriminierung ist immer ein zutiefst individueller Fall.
Auch zur mangelnden Wertschätzung der sozialen Berufe und zur Ermöglichung von Teilzeit für beide Geschlechter möch te ich noch einige Anmerkungen machen.
Schließlich sind auch dies Faktoren, die den unbereinigten Lohn-Gap begründen. Es geht also nicht darum, Arbeitgeber zu gängeln oder Entscheidungen in den Familien staatlicher seits zu lancieren. Typische Frauentätigkeiten, die von uns, von Frauen, auch sehr gern freiwillig gewählt werden, wer den meist schlechter entlohnt. Oder bildlich gesprochen: Wenn ein Sack Zement von einem Mann gehoben wird, wird das besser bezahlt, als wenn ein gleich schwerer Mensch gebettet und gebadet werden muss.
Das ist weder gerecht noch klug. Denn wir brauchen in Zu kunft – das wissen gerade die Sozialpolitiker – unglaublich viele Pflegekräfte.
Da muss es mehr Attraktivität geben. Es muss in der Gesell schaft ein neuer Lohn für diese Art von Arbeit gefunden wer den.
Sie haben vorhin gesagt, die unbereinigte Lohnungleichheit liege in Baden-Württemberg bei 27 %. Ein Grund dafür be steht natürlich darin, dass in Baden-Württemberg tatsächlich 79 % der Frauen eine Erwerbstätigkeit ausüben, aber die meis ten teilzeitbeschäftigt sind.
Wir, der Staat, haben nicht das Recht, in diese Entscheidun gen einzugreifen. Unsere Aufgabe ist es – das hat Frau Wölf le auch ausgeführt –, die Rahmenbedingungen zu schaffen, dass Berufstätigkeit und Familie miteinander einhergehen und nach einer Phase der Vollzeitfamilienzeit auch wieder An schluss gegeben ist, beruflich einzusteigen. Familienleistun gen müssen anerkannt werden. Das ist CDU-Position. Ich bin glücklich, dass es gelungen ist, die Mütterrente zu implemen tieren, die hier ein Stück weit Ausgleich schafft.
Nun noch ein Wort zur Wirtschaft. Auch die Wirtschaft muss sich bewegen – um ihrer selbst willen. Es wird notwendig sein, Frauen, die in der Familienphase sind, von der Wirtschaft durch Fortbildungen, durch Veranstaltungen an das Unterneh men zu binden, und über Homeoffice oder Telearbeit hat man noch viel zu wenig nachgedacht.
Es ist offensichtlich, dass das Steuersystem auch viele davon abhält, voll berufstätig zu sein. Das erfahren wir durch Um fragen immer wieder. Die Kombination der Steuerklasse III mit der Steuerklasse V wirkt plakativ abschreckend. Deswe gen begrüße ich eine Diskussion über die Weiterentwicklung bei der Steuerklassifizierung.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir können darüber streiten, welche Zahlen den exakten Lohnunterschied aufzeigen, wel che Faktoren mit einberechnet werden sollen. Wir können auch Klage führen, die Frauen seien selbst schuld, weil sie lie ber soziale Berufe ausüben und über ihr Gehalt nicht richtig verhandeln können oder sich lieber der Familie zuwenden. Wir können die Ungleichheit auf die Unternehmen, auf die Familien- und die Steuerpolitik zurückführen. Fakt ist: Es ist traurig, dass im Jahr 2015 immer noch solche Debatten ge führt werden müssen.
Herzlichen Dank.
Herr Minister, mich freut, dass dieses umstrittene Programm gegriffen hat. Soweit ich das in der einschlägigen Presse verfolgt habe, dürfen wir bis zu 3,6 Millionen € von der EU erwarten. Bislang waren es 2 Millionen €. Heißt das, dass Sie, wenn Ihnen ein solcher Rahmen vorgegeben wird, dann den Radius erweitern und die jenigen, die jetzt herausgefallen sind, wieder aufnehmen?
Das wollte ich eigent lich nicht; ich habe mich nur rechtzeitig gemeldet. Es könnte aber sein, dass der Gedanke dadurch nicht unterbrochen wird.
Zunächst einmal herzlichen Dank für die sachliche Ausfüh rung der europäischen Chancen bei der Schwerpunktsetzung, was TTIP betrifft.
Ich hätte vorhin gern eine Frage gestellt, als Herr Frey von der Transparenz sprach, die durch die Landesregierung in die TTIP-Verhandlungen käme. An dieser Transparenz würde ich gern teilhaben; denn ich werde genauso wie die Kollegen al ler Fraktionen nach Einzelheiten gefragt. Es liegt nun einmal in der Natur der Sache, dass Verhandlungen, wenn man wei terkommen will, in einem geschützten Raum stattfinden. Wie sieht Ihre Transparenz aus, und darf die Opposition daran teil haben?
Herzlichen Dank, Frau Sitzmann. – Hat die Dramaturgie Ihrer Rede nicht einen Feh ler, wenn Sie Leo Sprachprobleme haben lassen, obwohl die Kinderbetreuung qualitätsvoll ist?
Herr Minister, ich be grüße es außerordentlich, dass der Regionalexpress mit den Regionalexpresszügen auch das Umland der Metropolregion erreicht.
Sie haben in Ihrem Koalitionsvertrag eine Aussage zur Tarif vielfalt und zu den 22 Verkehrsverbünden gemacht. Ist im nächsten Schritt jetzt angedacht, auch die Schnittstellen ein Stück weit abzugleichen, z. B. die Schnittstellen Lauffen/ Kirchheim, Kirchheim/Region Stuttgart, Lauffen/Region Heil bronn-Franken, sodass für die Nutzer eine durchaus bestehen de Schwelle gesenkt wird? Haben Sie da noch etwas vor? Das wäre, denke ich, ein gutes Mittel, um noch mehr Menschen in die Bahn zu bringen.
Ich bin schon davon ausgegangen, dass Sie dies gestatten; herzlichen Dank. – Mich würde interessieren, um welche drei Städte es sich dabei han delt, damit ich mir ein Bild machen kann.
Danke.
Herr Minister, ich bin – um auf das Thema Milch zu sprechen zu kommen – mit Ih nen der Meinung, dass, da die Quote ausläuft, der Markt wirkt und dies in der Landwirtschaft auch angekommen ist.
Meine Frage geht in folgende Richtung: In den letzten Mona ten wurde zu viel Milch abgeliefert. Befürchten Sie angesichts des ganzen Spektrums fallender Preise in allen Bereichen der Landwirtschaft eine zunehmende Unruhe bei den Landwir ten? Gibt es die Befürchtung, dass es ähnlich wie im Jahr 2008 zu massiven Protesten kommen könnte, die ihren Höhepunkt durchaus erneut im Abladen von Jauche vor dem Gebäude des Ministeriums finden könnten? Oder sind Sie eher der Mei nung, dass sich die Landwirte arrangiert haben und dass sol
che Institutionen wie der BDM jetzt zahm sind wie ein Haus kätzchen?
Ich habe auch einen sol chen Fall in meinem Wahlkreis. Mich würde interessieren, ab wann mit einer solchen Regelung zu rechnen ist, dass die Ge meinschaftsschule Schüler nicht wie bisher auf die Realschu le abweisen kann. Denn es entsteht eine öffentliche Diskussi on: „Das ist eine Privilegierung der Gemeinschaftsschule; die sucht sich ihre Schüler aus.“ Eigentlich hat die Gemeinschafts schule den Anspruch, nach dem Lehrplan der Realschule zu unterrichten. Daher ist es einfach nur logisch, dass sie die Multilaterale Versetzungsordnung mitmacht.
Ich hatte unlängst ein Gespräch mit dem Polizeipräsidenten von Nürnberg. Die A 6 ist mehr oder weniger die direkte Verbindung. Er sprach da von, dass es ihm nachts den Schlaf raube, wenn er reflektiert, was sich in den Kabinen der Lkws während der Fahrt abspielt – von Wodkaflaschen zwischen den Beinen bis hin zu Dingen, die nebenher erledigt werden.
Sie sagen, der Zoll kontrolliere, und es werde auf Verkehrssi cherheit kontrolliert. Dies ist sicher gut. Ich weiß, dass dieses Thema nun das Innenministerium tangiert: Gibt es da die Überlegung, dass man auch solche Dinge kontrolliert? Alko hol am Steuer ist bei einer solchen dicht befahrenen Autobahn wie der A 6 natürlich ein Riesenproblem. Gibt es da Erkennt nisse? Gibt es einen Austausch zwischen den Innenministern, Herr Innenminister? Ist es ein Thema der Innenminister ins gesamt, dass man vielleicht einmal konzertierte Aktionen durchführt, um solche Dinge auszuschließen?
Frau Ministerin, als eh renamtlich Tätige freue ich mich über das Thema. Ich glaube, dass ich Ihre Anführungen noch ein bisschen ergänzen kann. Denn zu dem Thema „Freiwilliges ökologisches Jahr“ habe ich die Antwort bekommen, dass dieses wegen der beiden gleichzeitigen Abiturjahrgänge aufgestockt worden sei. Das wird wohl auch für das von Ihnen angesprochene freiwillige soziale Jahr zutreffen.
Es gibt eine ganze Menge Herausforderungen. Es gab schon bessere Zeiten für das Ehrenamt als heute.
Vor allem die Vollerwerbstätigkeit von Mann und Frau und das Thema Globalisierung treiben junge Leute weg vom Eh renamt.
Deswegen ist die Frage: Wo sehen Sie Potenziale? Ich sehe Potenzial bei den Migranten. Dort existiert das Ehrenamt et wa „nach innen“, z. B. bei Moscheegemeinden, wenn man an türkische Gemeinschaften oder andere ethnische Gemein schaften denkt. Da ist möglicherweise ehrenamtliches Enga gement vorhanden. Aber auch dort ist es ausbaufähig. Aus baufähig ist es aber auch in unserer Gesellschaft, etwa bei Feuerwehr, Rotem Kreuz, in Turnvereinen etc.
Das nächste Thema ist die Frage: Wie schaffen wir es, vor al lem in den Städten das Ehrenamt mehr zu etablieren? Ich se
he hier einen großen Unterschied zum ländlichen Raum. So kann man in Ortschaften mit 700 Einwohnern beim Dorfabend vier oder fünf Einsätze derselben Person bei unterschiedlichen Beiträgen sehen. Es stellt sich also die Frage, wie wir das eh renamtliche Engagement in den Städten besser verankern kön nen.
Wie sehen Sie das Instrument der Mentoren, um junge Leute sehr frühzeitig mit Personen in Kontakt zu bringen und mit Instrumenten auszustatten, die ihnen eine gewisse Sicherheit und Professionalität geben, sodass sie später auch Ämter über nehmen können?
Danke schön.
Ihre letzten Ausführun gen sollten wohl für uns, die wir alle Verantwortung tragen, tatsächlich ein Appell sein, uns an der Sache zu orientieren.
Es war ein Ländervergleich innerhalb Deutschlands. Aber wir haben auch immer den internationalen Vergleich. Gerade ha ben Sie die Handwerkerschaft angesprochen, und wir alle sind in Kontakt mit der Wirtschaft. Da wird uns immer vorgehal ten, dass das Vermitteln von Kulturtechniken und von Kern kompetenzen gegenüber der Zeit vor 30 oder 40 Jahren nach gelassen habe.
Wenn wir in die asiatischen Länder schauen, in denen ein an derer Lehrstil herrscht – zugegeben, ein autoritärer –, stellt sich mir als Lehrerin die unkeusche Frage, ob wir in den letz ten 30 oder 40 Jahren, beginnend schon bei der Referendar ausbildung, den Fehler gemacht haben, zu viel Wert auf Show gelegt und die Phasen im Unterricht zur Konsolidierung des
Wissens zu wenig ernst genommen zu haben. Wenn wir heu te einen individualisierten Lernprozess pflegen, können wir nicht automatisch sicherstellen, dass bestimmte Kernkompe tenzen sitzen.
Werden Sie bei der Nacharbeit und den Konsequenzen, die Sie aus dem Vergleich ziehen, solche unkeuschen Fragen des Reproduzierens, des Einübens behandeln? Ich habe noch die Zeit erlebt, als man beim Kopfrechnen aufstehen musste. Aber es erleichtert später das Leben, Kopfrechnen zu können. Wer den Sie solche Dinge auch überprüfen lassen?
Sehr geehrter Herr Prä sident, liebe Kollegen und Kolleginnen! Ich frage die Landes regierung:
a) Ist die Gemeinschaftsschule eine geeignete Schulart für ei
ne inklusive Beschulung?
b) In welchem Umfang werden für ein inklusiv beschultes
Kind zusätzliche Ressourcen an eine Gemeinschaftsschu le gegeben?
Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank für Ih re Antwort. Bei mir hat sich noch eine Zusatzfrage aufgetan. Ich konnte Ihre Entscheidung Henri betreffend sehr gut nach vollziehen. Es war aus meiner Sicht eine sehr ausgewogene – so möchte ich sagen – Interpretation.
Sie sagten, man solle jetzt nicht denken, dass Gemeinschafts schulen in besonderer Weise dazu geeignet seien, inklusiv zu beschulen. Heißt das im Umkehrschluss, dass Gemeinschafts schulen dann, wenn sie genügend Inklusionsfälle haben, auch abweisen können?
Sehr geehrter Herr Prä sident, liebe Kollegen und Kolleginnen! Ich frage die Landes regierung:
a) Wie hat sich der Schülertransportverkehr durch die Einfüh
rung der Gemeinschaftsschule verändert?
b) Welche neuen Transportmöglichkeiten kommen zur Ge
winnung von Schülerinnen und Schülern an Gemein schaftsschulen zum Einsatz?
Herzlichen Dank für die Antwort, Herr Minister. – Ist Ihnen demzufolge auch nicht be kannt, dass es einen Pendelbus zwischen Zaberfeld im Regie rungsbezirk Nordwürttemberg und Sulzfeld im Regierungs bezirk Nordbaden gibt, der in Zaberfeld 14 Kinder aufnimmt, um sie über einen nicht regulierten öffentlichen Personennah verkehr mit einem Pendelbus, einem Sammeltaxi in die Schu le zu bringen?
Vermutlich ist Ihnen dann auch nicht bekannt, dass es einen Pendelbus zwischen Untergruppenbach und Talheim gibt. Dort gibt es keinen öffentlichen Personennahverkehr. Weil Talheim keine Werkrealschule mehr hat, könnten die Talhei mer Schüler auch mit dem normalen öffentlichen Personen verkehr nach Ilsfeld, das ebenso weit entfernt liegt, fahren. Ist Ihnen das demzufolge auch nicht bekannt?
Bei aller Wertschätzung möchte ich jetzt eine despektierliche Frage stellen: Ist es dann auch intelligent, in Untergruppenbach eine Gemeinschafts schule und 5 km weiter in Ilsfeld ebenso eine Gemeinschafts schule einzurichten, sodass ein solcher Wettbewerb nötig wird, die Schüler mit Sondermitteln einer Kommune „zusammen zukarren“?
Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kollegen und Kolleginnen! Ich frage die Lan desregierung:
a) Wie ist der aktuelle Stand bei der Novellierung des Chan
cengleichheitsgesetzes?
b) Welche zusätzlichen Kosten werden durch die Umsetzung
der geplanten Änderungen vor allem für den Landeshaus halt und die Kommunen erwartet?
Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kollegen und Kolleginnen! Die Landesregie rung verkauft gute Nachrichten gern mehrfach, weil es wahr scheinlich nicht so viele davon gibt.
Insofern ist es nachvollziehbar, dass wir dieses Thema heute auf der Tagesordnung haben. Wir behandeln zu einem Antrag der Fraktion GRÜNE die Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, deren Erkenntnis gewinn nicht sehr hoch ist.
Baden-Württemberg erhält mehr EU-Mittel aus dem EFRE als bisher. Das ist unbestritten. Das ist auch erfreulich.
Ich denke, das bietet auch Chancen für unser Land. Es stellt sich aber die Frage, ob das – wie unterstellt wird – etwas mit dem Verhandlungsgeschick der Regierung zu tun hat
oder nicht vielmehr mit einer anderen geistigen Haltung,
die die EU hier eingenommen hat. Alle Programme zuvor – 2000 bis 2006; das war Ziel 2 – hatten noch einen ganz ande ren Ansatz, nämlich den der Schwäche. Da musste z. B. auch Mannheim als großes Projekt entwickelt werden.
Jetzt gilt eine ganz andere Philosophie, nämlich der Ansatz, dass Stärken gestärkt werden sollen, während damals die Pro gramme eher Instrumente waren, um Schwächen einer Regi on auszugleichen.
Wenn dem so ist, wenn die Stärken in den Vordergrund ge stellt werden, ist es völlig logisch, dass Baden-Württemberg mehr daran partizipieren muss, als es vorher der Fall gewesen ist.
Vor diesem Hintergrund drängt sich aber die Frage auf: Wenn wir hier wirklich die Stärken zu stärken haben, warum sind dann 94 % der EFRE-Mittel nicht nach Baden-Württemberg geflossen, sondern in andere Teile Deutschlands?
Ich freue mich, dass uns die neue Förderstruktur tatsächlich etwas bringen kann. Es zeigt sich aber auch, dass die Landes regierung seither einen Riesenpopanz aufgeführt hat, indem sie argumentiert, dass die Bundeskanzlerin schlecht verhan delt hätte. Das kann ja wohl nicht der Fall sein, wenn mehr EFRE-Mittel als zuvor nach Deutschland geflossen sind.