Protocol of the Session on May 22, 2014

Darüber hinaus haben die durchschnittlich bis zu 6 000 Fahr gäste pro Tag auf der Murrbahn auch heute schon ein zuver lässig vertaktetes und im Landesvergleich sehr pünktliches Schienenpersonennahverkehrsangebot mit stündlichen RE

Linien und der S 3 Backnang–Flughafen/Messe. Ebenso ha ben die bis zu 10 000 Fahrgäste pro Tag entlang der Rems bahn eine gute stündliche und zu vielen Tageszeiten auch halbstündliche Anbindung nach Stuttgart und Aalen.

Zu Ihrer zweiten Frage: Die Vergabeverfahren für die Stutt garter Netze starten im kommenden Monat – also im Juni – mit dem Teilnahmewettbewerb. Die zweite Stufe des Verga beverfahrens mit den konkreten inhaltlichen Festlegungen startet dann im Frühherbst 2014. Die Inbetriebnahme von Neufahrzeugen im Rahmen der Neuverträge ist für das Jahr 2018 geplant. Diese Neufahrzeuge sollen mit barrierefreien Einstiegen, barrierefreien Toiletten, Klimaanlage, optischen Informationsanzeigen, Abstellflächen für Fahrräder, Kinder wagen und Rollstühlen sowie WLAN ausgestattet sein.

Das gesamte Vergabeverfahren mit den inhaltlichen Festle gungen befindet sich aktuell noch in der Schlussphase der re gierungsinternen Abstimmung. Abschließende Festlegungen können daher noch nicht getroffen werden. Noch vor der Som merpause wird aber eine öffentliche Informationsveranstal tung für die beteiligten Kreise und Regionalverbände über die vorgesehenen Ausschreibungskonzepte für die Stuttgarter Net ze stattfinden. Zu diesen Stuttgarter Netzen gehören auch die beiden Strecken Remsbahn und Murrbahn.

Ich kann aber schon vorab etwas sagen. Das Angebot wird sich nach unserer Vorstellung am Konzept „Metropolexpress“ orientieren, wie es auch im Moderationsprozess zum ÖPNV in der Region Stuttgart vereinbart wurde. Sowohl auf der Murrbahn als auch auf der Remsbahn sind halbstündliche Me tropolexpressverbindungen vorgesehen, die zwischen Stutt gart und den S-Bahn-Endpunkten Schorndorf und Backnang nur an großen Stationen halten und danach alle Stationen be dienen. Aufgrund der Fahrgastnachfrage wird der Halbstun dentakt jedoch nicht kurzfristig auf der gesamten Strecke durchgängig bis zu den Endpunkten Aalen und Schwäbisch Hall finanzierbar sein. Zu berücksichtigen ist, dass es auch noch Überlegungen für beschleunigte IRE-Züge auf der Remsbahn gibt.

Letztlich werden das Angebot und die Umsetzung des Ange bots natürlich auch davon abhängen, welche Preise im Wett bewerb bei den Neuvergaben erzielt werden können. Denn Prämisse der Neuvergaben ist, dass das Land zukünftig als Besteller mit den vom Bund bereitgestellten Regionalisie rungsmitteln auskommen muss. Deswegen arbeitet die Lan desregierung intensiv daran, die Ausschreibungen so zu ge stalten, dass ein hoher Wettbewerbsdruck entsteht. Wir hof fen, dass wir damit günstige Preise erzielen und ein möglichst gutes Angebot schaffen können.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der Abg. Gabi Rolland SPD – Zuruf des Abg. Wolfgang Rau felder GRÜNE)

Eine Zusatzfrage des Herrn Abg. Haußmann.

Frau Staatssekretärin, herzlichen Dank für die Information. Wir sind schon voll der Vorfreude ob der neuen Fahrzeuge.

Ich habe noch eine Frage zu den Übergangsverträgen. Sie ha ben die Übergangsverträge angesprochen. Ich möchte wissen,

wann Sie begonnen haben, mit der Bahn über die Übergangs verträge zu verhandeln. Können Sie sicherstellen, dass man zum Herbst 2016 auch tatsächlich die Gebrauchtfahrzeuge be kommt, sodass man nahtlos bis zum Herbst 2016 neues Wa genmaterial hat?

Wir gehen davon aus, dass wir das so hinbekommen. Im Übrigen findet auch für den Übergangszeitraum keine Direktvergabe statt. Auch hier soll eine wettbewerbliche Vergabe stattfinden, um die angestreb ten qualitativen Verbesserungen schon in diesem Übergangs zeitraum zu erreichen. Allerdings wird es wahrscheinlich schwierig werden, für einen solch kurzen Zeitraum noch an dere Bewerber zu finden. Aber wir werden in das Verfahren gehen. Dann werden wir sehen, welches Ergebnis wir erzie len. Der Zeitplan ist einfach so, wie ich ihn dargestellt habe.

(Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Keine Gesprä che mit der Bahn bisher?)

Wir machen ein blitzsauberes wettbewerbliches Verfahren, auch für die Übergangsverträge.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Martin Rivoir SPD)

Es liegt eine weitere Nachfrage des Herrn Abg. Dr. Bullinger vor.

Frau Staatssekre tärin, Sie haben gerade in der Antwort auf meine Anfrage das Vertakten bis Schwäbisch Hall-Hessental angesprochen. Ich frage Sie: Warum geschieht dies nicht bis Crailsheim? Hier geht es um zwei Stationen und eine Fahrzeit von zwölf Minu ten. Es macht keinen Sinn, dass ein Großteil der Fahrgäste hier noch einmal auf eine kleine Regionalbahn aus Heilbronn um steigt. Es wäre sicherlich sinnvoll, zu prüfen, die Verbindung bis nach Crailsheim zu führen; dann ist nämlich eine Verbin dung bis an die Landesgrenze erreicht.

Ich komme zu meiner zweiten Frage. Es gibt immer wieder die Bitte, auch einmal zu prüfen, inwieweit man das S-BahnNetz eventuell etwas weiter hinausführt, beispielsweise bis Murrhardt oder bis Schwäbisch Hall-Hessental oder bis Schwäbisch Gmünd.

(Abg. Manfred Hollenbach CDU: Wer zahlt das?)

Eine Frage, die auch mich umtreibt, ist, inwieweit das geprüft wird und ob das nicht auch Sinn machen würde.

Wir prüfen gern alle gu ten Anregungen. Ich habe ja ausgeführt, dass es noch vor der Sommerpause eine öffentliche Veranstaltung geben wird, in der man genau solche Punkte wie die, die Sie jetzt vorgetra gen haben, noch einmal ansprechen kann. Ich habe Ihnen vor gestellt, was bei uns – Stand heute – der aktuelle Planungs stand ist. Dieser entspricht auch dem Vergabekalender. Aber natürlich werden auch entsprechende Anregungen zu gegebe ner Zeit diskutiert werden.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen)

Herzlichen Dank. – Ich sehe keine weiteren Zusatzfragen.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. F r i e d l i n d e G u r r - H i r s c h C D U – N o v e l l i e r u n g d e s C h a n c e n g l e i c h h e i t s g e s e t z e s

Bitte, Frau Abgeordnete.

Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kollegen und Kolleginnen! Ich frage die Lan desregierung:

a) Wie ist der aktuelle Stand bei der Novellierung des Chan

cengleichheitsgesetzes?

b) Welche zusätzlichen Kosten werden durch die Umsetzung

der geplanten Änderungen vor allem für den Landeshaus halt und die Kommunen erwartet?

Ich darf für die Landes regierung Frau Ministerin Öney in Vertretung der dienstlich verhinderten Frau Ministerin Altpeter ans Rednerpult bitten.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Gurr-Hirsch, die Abstimmungsprozesse haben bislang zu internen Eckpunkten des Ministeriums für Arbeit und Soziales, Familie, Frauen und Senioren geführt.

Ich darf an dieser Stelle noch einmal die Frau Sozialministe rin entschuldigen.

Die Gespräche mit den kommunalen Landesverbänden gestal ten sich sehr schwierig und dauern noch an. Die kommunalen Landesverbände lehnen bisher die gesetzliche Verankerung kommunaler Frauenbeauftragter ab. In den nächsten Mona ten wird voraussichtlich die Abstimmung mit den Ressorts stattfinden. Dann werden Sie auch darüber informiert.

Die möglichen Inhalte des novellierten Chancengleichheits gesetzes sind noch nicht so konsolidiert, dass eine Kostenab schätzung jetzt schon möglich ist. Aber es ist ganz klar, dass eine gesetzliche Verankerung kommunaler Frauenbeauftrag ter natürlich auch Konnexität auslöst. Entscheidend ist hier, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Betrag im Lan deshaushalt 2015/2016 dafür vorgesehen wird.

Es liegt eine Zusatzfra ge des Abg. Haußmann vor.

Sehr geehrte Frau Mi nisterin! Es wurden immer wieder einmal verschiedene Vari anten durchgesprochen. Deswegen die Frage: Bis zu welcher Einwohnerzahl soll denn die Einführung dann verpflichtend durchgeführt werden? Können Sie bestätigen, dass es ein Be trag von etwa 14 Millionen € ist, der da schon im Raum stand, und würde das entsprechend dynamisiert werden?

Zu den Beträgen kann ich Ihnen leider nichts sagen. Mir liegen darüber keine Informationen vor. Aber wir können das gern schriftlich nach reichen, sofern es diese Informationen gibt.

Die Bestellung erfolgt aus Verhältnismäßigkeitsgründen erst ab einer Einwohnerzahl von 8 000 Einwohnern. So steht es in den Eckpunkten.

Herzlichen Dank. – Es liegen keine weiteren Zusatzfragen vor. Damit ist die Behand lung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 4 beendet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 5 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. F r i e d r i c h B u l l i n g e r F D P / D V P – K r i t e r i e n z u r A n e r k e n n u n g v o n K u l t u r d e n k m a l e n i n B a d e n - W ü r t t e m b e r g , s p e z i e l l : A n l a s s f ü r d i e A u f n a h m e d e s L a n d r a t s a m t s v o n S c h w ä b i s c h H a l l i n d i e L i s t e d e r K u l t u r d e n k m a l e

Bitte, Herr Abgeordneter.

Frau Präsidentin! Ich frage die Landesregierung:

a) Was sind die Kriterien für die Aufnahme des relativ jungen

Verwaltungsbaus des Landratsamts Schwäbisch Hall in die Liste der Kulturdenkmale in Baden-Württemberg?

b) Welche Konsequenzen hat eine solche Aufnahme insbeson

dere für den Umbau, die Renovierung und den möglichen Verkaufswert eines solchen Verwaltungsgebäudes?

(Abg. Walter Heiler SPD: Das müssen Sie doch am besten wissen! Was haben Sie denn früher gemacht?)

Vielen Dank. – Ich darf für die Landesregierung Herrn Staatssekretär Rust ans Red nerpult bitten.