Protocol of the Session on June 10, 2010

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Meldegesetzes – Drucksache 14/6379

Vorgesehen ist eine Begründung des Gesetzentwurfs durch die Regierung. Eine Aussprache soll nicht erfolgen.

Das Wort erteile ich Herrn Innenminister Rech.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Mit diesem Gesetzentwurf mache ich einen Vorschlag, der sowohl den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land als auch den Gemeindeverwaltungen Verein fachungen bringen soll.

Sie alle kennen die derzeitige Situation. Ich will sie anhand von zwei Beispielen verdeutlichen:

Jemand geht aus beruflichen oder aus sonstigen Gründen für wenige Monate in eine andere Stadt und nimmt sich dort ei ne weitere Wohnung. Seine Wohnung im Heimatort behält er bei. Nach geltendem Recht muss sich diese Person bei der Meldebehörde des neuen Wohnorts anmelden, wenn der Auf enthalt länger als zwei Monate dauert. Diese Zeitspanne hal te ich für zu kurz. Wir wollen den Zeitraum, in dem bei sol chen Kurzaufenthalten keine Meldepflicht besteht, auf sechs Monate ausdehnen.

Nun gibt es auch im Ausland lebende Personen, die für ein paar Wochen – beispielsweise zum Verwandtenbesuch – zu uns ins Land kommen. Auch in diesen Fällen müssen wir die Meldepflicht lockern. Bisher mussten sich diese Personen be reits bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als einem Monat bei der Meldebehörde anmelden. Künftig soll eine Meldepflicht erst ab einer Aufenthaltsdauer von zwei Monaten bestehen.

Wir halten diese Änderungen für sachgerecht, weil sich die Lebens- und Arbeitswelt deutlich gewandelt hat. Dem Einzel nen wird aus beruflichen Gründen immer mehr Flexibilität und Mobilität abverlangt. Häufig ist von dieser Bereitschaft zur Flexibilität und zur Mobilität auch die Sicherung des Ar beitsplatzes abhängig. Wir sollten deshalb diejenigen unter stützen, die bereit sind, sich für kurze Zeit räumlich zu verän dern. Wir wollen sie entlasten und ihnen den Gang zur Mel debehörde – jedenfalls in den ersten sechs Monaten – erspa ren.

Es kommt ein Weiteres hinzu: Es ist erklärtes Ziel der Lan desregierung, bürokratische Hemmnisse abzubauen, Verwal tungsvorgänge einfacher zu machen. Mit der Verlängerung der Fristen werden wir deutlich weniger Meldevorgänge ha ben. Wir leisten hiermit einen spürbaren Beitrag zum Büro kratieabbau.

Außerdem – darauf möchte ich abschließend hinweisen – nut zen wir die Gelegenheit, das Meldegesetz an Änderungen des Melderechtsrahmengesetzes anzupassen. Die Änderungen be treffen das Steuerrecht und das Personenstandsrecht.

Für das Besteuerungsverfahren sieht der Gesetzentwurf die Möglichkeit vor, weitere Merkmale zur Identifizierung eines Einwohners zu speichern. Diese Speicherung wird aufgrund einer Übergangsregelung im Melderechtsrahmengesetz schon seit längerer Zeit vorgenommen. Die Gesetzesänderung, die wir jetzt vornehmen, hat also keine Auswirkung auf die bis her geübte Praxis.

Außerdem passen wir das Meldegesetz an die jüngsten, um fassenden Änderungen im Personenstandsrecht an. Neue Ter minologien und veränderte Paragrafenbezeichnungen im Per sonenstandsgesetz werden in das Meldegesetz übernommen.

Dies ist auch schon alles, meine Damen und Herren. Wir ent lasten die Bürgerinnen und Bürger von Behördengängen, wir leisten einen Beitrag zum Bürokratieabbau.

Ich bitte Sie um Ihre Unterstützung und danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Meine Damen und Herren, die Frak tionen sind übereingekommen, den Gesetzentwurf ohne Aus sprache an den Innenausschuss zu überweisen. – Dagegen er hebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.

Punkt 4 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesbankgesetzes – Druck sache 14/6390

Nach der Begründung durch die Regierung soll eine Ausspra che mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion erfolgen.

Das Wort erteile ich Herrn Finanzminister Stächele.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein weiteres Mal haben wir uns mit der Banken- und Finanzkrise zu befassen. Schon vor län gerer Zeit war klar, dass auch die Landespolitik in die Bewäl tigung der Herausforderungen, vor die uns diese Krise stellt, mit einbezogen wird. Wir in der Landespolitik haben bisher in großer Gemeinsamkeit Schritte getan. Sie erinnern sich an die Kapitalzufuhr um rund 5 Milliarden €, Sie erinnern sich an die zusätzliche Besicherung um 12,7 Milliarden €. Kurz um: Die Politik – auch die Landespolitik – hat gehandelt, um Arbeitsplätze zu sichern und die Wirtschaftskrise im Gefolge dieser Finanz- und Bankenkrise einigermaßen im Griff zu hal ten.

Es waren Verhandlungen mit der Europäischen Kommission in Brüssel notwendig, denn bei der Landesbank Baden-Würt temberg ging es um eine beihilferechtlich saubere Lösung. Die Voraussetzung dafür waren Eckpunkte, die in dem Um strukturierungsplan, den wir dann der EU vorgelegt haben, aufgeführt waren. Dieser hat dort seine Billigung gefunden. Zu den Eckpunkten gehören die Ausdünnung von Geschäfts feldern, die Rückführung der Bilanzsumme, die Aufgabe von Beteiligungen. Ferner geht es darum, eine Rechtsform zu fin den, die den beihilferechtlichen Anforderungen standhalten kann. Darum geht es jetzt im Moment. Denn bis Ende 2013 muss eine Aktiengesellschaft stehen. Aber das Entscheidende ist: Bis Ende 2010 müssen die bisherigen Aufsichtsorgane neu strukturiert werden und an Gremienstrukturen wie in Kapital gesellschaften angepasst werden. Darum geht es jetzt mit dem Entwurf zur Änderung des Landesbankgesetzes.

Bis zu der Umwandlung in eine juristische Person des Privat rechts bleibt die LBBW – das war wichtig – zunächst Anstalt des öffentlichen Rechts, aber die Gremienstrukturen sind an zupassen. Die wesentlichen Änderungen können Sie dem Ge setzentwurf entnehmen. Aus der Trägerversammlung wird ei ne Hauptversammlung, so, wie auch aktienrechtlich Haupt versammlungen vorgesehen sind. Die Aufgaben dieser Haupt versammlung sind: Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder, Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns, aber auch eine Entlastung des Vorstands. Auch die Satzung für die LBBW wird erstellt. Neu ist der Aufsichtsrat; dann gibt es den bisherigen Verwaltungsrat nicht mehr. Er wird entspre

chend auf 21 Mitglieder reduziert. Die Drittelparität bleibt na türlich erhalten. Es gibt also sieben Arbeitnehmervertreter und 14 Eigentümervertreter. Wir dürfen davon ausgehen, dass fünf davon vom Land bestellt werden und fünf vom Sparkassen- und Giroverband. Drei weitere stellt die Stadt Stuttgart.

Ein ganz wichtiges Element der Brüsseler Maßgabe ist der Aufsichtsratsvorsitzende, der dann einvernehmlich bestimmt wird. Insgesamt müssen sieben dieser 21 Vertreter inklusive des Aufsichtsratsvorsitzenden sogenannte unabhängige sach verständige Personen sein.

Ganz wichtig ist – bisher war es missverständlich –, dass der öffentlich-rechtliche Auftrag auch nach dieser Gesetzesände rung unverändert bestehen bleibt, Herr Kollege Schlachter.

(Zuruf des Abg. Eugen Schlachter GRÜNE)

Für die Bevölkerung ist es wichtig, dass sie weiß, dass diese Aufgabe, nämlich alle bisherigen Adressaten – wie die Wirt schaft, die mittelständische Wirtschaft und die öffentliche Hand – angemessen und ausreichend mit Kapital zu versor gen, bestehen bleibt.

(Abg. Winfried Kretschmann GRÜNE: Es wurde ge strichen!)

Nach wie vor steht dies ausdrücklich in § 2 Abs. 2 und Abs. 5. Diese Aufgabe ist unverändert als öffentlicher Auftrag formu liert.

(Abg. Winfried Kretschmann GRÜNE: Warum ist er dann aus dem Gesetz gestrichen worden?)

Dieser Auftrag, diese Aufgabe ist normiert und wird in dem geänderten LBBW-Gesetz in § 7 Satz 2 noch einmal bekräf tigt. Schauen Sie da einmal hinein.

Ganz wichtig ist, dass wir die parlamentarischen Beratungen zügig beenden und nach Rechtskraft dieses Gesetzes der Auf sichtsrat gebildet wird.

Wir sind in einer ganz entscheidenden weiteren Umstruktu rierung der LBBW. Das heißt, dass wir keine Sekunde auf Aufsichtsorgane verzichten können. Deswegen erbitte ich Ih re Zustimmung zu diesem weiteren Zwischenschritt.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Hagen Kluck FDP/DVP – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Sehr gut!)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Groh für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident, liebe Kollegin nen und Kollegen! Mit dem heute soeben von Herrn Finanz minister Stächele eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbankgesetzes sind wir nach vorn gerichtet und wer den zügig eine neu strukturierte Landesbank ins Leben rufen und unsere Landesbank damit zukunftsfähig aufstellen.

Mit diesem Entwurf zur Änderung des Landesbankgesetzes stecken wir den Rahmen ab, in dem sich die Landesbank auf ihre größte Stärke konzentrieren kann, nämlich auf die part nerschaftliche Begleitung des innovativen Mittelstands in Ba den-Württemberg. Gerade in der derzeitigen wirtschaftlichen Situation ist diese Aufgabe wichtiger denn je.

Dass die SPD-Fraktion diesen von der Landesregierung auf gezeigten Weg mitgeht, ist richtig. Wir begrüßen das. Aller dings stelle ich der Fraktion GRÜNE anheim, sich daran ein Beispiel zu nehmen. Denn eines, liebe Kolleginnen und Kol legen, ist uns allen doch objektiv gesehen klar: Wir brauchen eine leistungsfähige Landesbank, die ihre wichtige Aufgabe als solider Partner für das Land, die Kommunen und den Mit telstand gestärkt wahrnehmen kann.

(Beifall bei der CDU – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Jawohl! Sehr gut!)

Diese Argumentation erscheint überzeugend. Selbst Sie, lie ber Kollege Schlachter, dürften als Bankfachmann doch dar an keine Zweifel hegen und müssten die Umstrukturierung so ebenfalls mittragen und begrüßen können.

(Zuruf des Abg. Eugen Schlachter GRÜNE)

Wir brauchen unsere Landesbank mit ihrer Funktion als Zen tralstelle für die Sparkassen und als Mittelstandsbank, um nur zwei Funktionen noch einmal hervorzuheben und zu wieder holen.

Meine Damen und Herren, wie uns Finanzminister Stächele bereits eingehend dargelegt hat, ist die gesetzliche Änderung des Landesbankgesetzes aus Gründen der Restrukturierung notwendig. Zwar hat die Europäische Union die von BadenWürttemberg vorgeschlagenen Maßnahmen vollumfänglich anerkannt, aber sie fordert ihre zwingende gesetzliche Umset zung.

Der von der EU akzeptierte Plan zur Neuausrichtung unserer Landesbank beinhaltet die Konzentration auf die Kernfelder der LBBW. Dies sind fünf Säulen, nämlich folgende Aufga benbereiche: das Privatkundengeschäft, das Unternehmens kundengeschäft, ausgewählte Immobilienfinanzierungen, die Sparkassenzentralbanktätigkeit bzw. das Zentralbankgeschäft sowie das kundenbezogene leistungsfähige Kapitalmarktge schäft. In diesen fünf Aufgabenbereichen wird die LBBW dann tätig werden können.

Auslösender Grund für die Beteiligung der EU war die dorti ge Betrachtungsweise, die gewährte Kapitalaufstockung von 5 Milliarden € und die Risikoabsicherung von 12,7 Milliar den € als Beihilfe zu werten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landesbank BadenWürttemberg wird im Rahmen der Umstrukturierung voraus sichtlich 40 % ihrer Aktiva bis zum Jahr 2013 abgebaut ha ben. Damit verbunden sind eine Senkung der Kosten um 700 Millionen € pro Jahr sowie ein Personalabbau von 2 500 Stel len. Gleichermaßen gehören eine Straffung des Auslandsge schäfts sowie der Verkauf verschiedener Beteiligungen zum Forderungspaket der Europäischen Union.

Unser Finanzminister hat sich bereits im Einzelnen zur An passung der Gremienstruktur und der Rechtsform der Landes bank geäußert, sodass ich auf wiederholende nähere Erläute rungen hierzu verzichten kann.

Lassen Sie mich, liebe Kolleginnen und Kollegen, vielmehr zum Schluss kommen und feststellen, dass das Gesetz zur Än derung des Landesbankgesetzes unter ausdrücklicher Billi gung der Europäischen Kommission unsere Landesbank Ba

den-Württemberg im Kern unverändert lässt und dass somit die Landesbank Baden-Württemberg der gewerblichen Wirt schaft nach wie vor als starker und verlässlicher Partner zur Verfügung stehen kann. Weitere Detailfragen werden wir si cher in der anstehenden Finanzausschusssitzung umfassend und detailgenau klären können.