Protocol of the Session on March 11, 2010

Herr Kollege Schmiedel, das ist doch eine Rechtsfrage, und Rechtsfragen habe nicht ich zu beantworten, sondern diese haben letztendlich die höchsten deutschen Gerichte zu entscheiden und zu beurteilen.

(Abg. Norbert Zeller SPD: Was Sie glauben, war die Frage!)

Das ist eine Frage, die Sie nicht an mich richten müssen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abg. Klein.

Herr Staatssekretär, ich möchte Sie fragen, worin eigentlich das strafrechtliche Risiko für einen Steuerbeamten liegt, wenn er auf Informationen von einer möglicherweise angekauften „Steuer-CD“ zurückgreift, und vor allem welche Konsequenzen man daraus ziehen könnte, damit das künftig vielleicht zulässig wäre.

Herr Kollege Klein, es ist hinlänglich erörtert und in der Öffentlichkeit diskutiert, dass es eine ganze Anzahl von Rechtsfragen sind, die dabei auftreten.

Hinlängliche Einigkeit besteht, glaube ich, zwischenzeitlich darüber, dass Delikte wie Hehlerei, Geldwäsche oder Begüns tigung ausscheiden. Die Frage konzentriert sich letztlich auf die Thematik, ob eine Strafbarkeit nach § 17 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vorliegen könnte. Dazu gibt es unterschiedliche Meinungen.

Man kann sicherlich unterschiedlicher Meinung sein. Aber die Auffassung des Justizministeriums ist eben – sie ist plausibel und nachvollziehbar –: Wenn jemand Geld entgegennimmt und Geld gegeben werden soll, handelt er auch aus Eigennutz, auch wenn andere Überlegungen bei dieser Sache eine Rolle spielen. Deswegen ist eine Strafbarkeit mit Sicherheit nicht auszuschließen. Dann befindet man sich eben in einem Abwägungsprozess: auf der einen Seite die Steuerhinterziehung, die man natürlich ausräumen möchte, auf der anderen Seite die Fürsorgepflicht gegenüber den handelnden Beamten, die sich möglicherweise strafbar machen, jedenfalls dann, wenn entgeltlich gehandelt wird.

Es gibt verschiedene Diskussionen und Überlegungen darüber, wie jetzt gehandelt werden könnte, um dies auszuräumen. Dazu gibt es verschiedene Vorschläge. Es gibt den Vorschlag, Veränderungen bei § 17 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vorzunehmen. Es gibt den Vorschlag, den Untersuchungsgrundsatz der Steuerbehörden in der Abgabenordnung zu ergänzen. Dies würde die Ermittlungsbefugnisse der Steuerbehörden ausweiten. Das wäre möglicherweise eine vorzugswürdige Regelung. Aber darüber muss man mit Sicherheit sehr gründlich nachdenken. Erst dann kann man entscheiden.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abg. Rust.

Herr Staatssekretär, als wir das letzte Mal über dieses Thema diskutiert haben, haben wir vom Finanzminister leider nichts darüber gehört, dass Baden-Würt temberg der Kauf einer solchen CD angeboten wurde. Daher

frage ich Sie, ob momentan ein Angebot an das Land BadenWürttemberg zum Kauf weiterer Steuerdaten besteht.

Nach meinem Kenntnisstand nicht.

Zweite Zusatzfrage, bitte, Herr Abg. Rust.

Wären Sie bereit, falls ein solches Angebot wieder besteht, auch den Landtag oder den Finanzausschuss des Landtags zu informieren?

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Wenn er es selbst weiß!)

Der Landtag hat dies in der Vergangenheit erfahren. Ich gehe davon aus,

(Lachen bei Abgeordneten der SPD – Abg. Claus Schmiedel SPD: Das ist ja ein Witz! – Abg. Norbert Zeller SPD: Das war ein Fehler! – Abg. Reinhold Gall SPD: Aber nicht über die Regierung! – Abg. Norbert Zeller SPD: Unmittelbar! – Abg. Claus Schmiedel SPD: Über die Medien haben wir es er- fahren!)

dass dies in der Zukunft ähnlich gehandhabt wird.

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Auch über die Medien? – Zuruf von der SPD: Im Jahresrhythmus!)

Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abg. Groh.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Wann ist eine CD ei- ne „Steuer-CD“? Wenn „Steuer“ draufsteht?)

Herr Staatssekretär, soweit mir bekannt ist, liegt dem Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit der Liechtenstein-Affäre eine Verfassungsbeschwerde vor. Können Sie mir im Kern kurz sagen, worum es da inhaltlich geht und ob sich das Bundesverfassungsgericht dann in nächster Zeit auch mit dieser Frage beschäftigen wird?

Im Zusammenhang mit der Liechtenstein-Affäre gibt es ein Verfahren. Bei der Liechtenstein-Affäre hat sich ein Betroffener gegen den ergangenen Durchsuchungsbeschluss gewandt, weil er gesagt hat, das vorgeschaltete Verfahren sei seines Erachtens nicht rechtmäßig. Deswegen sei auch der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss rechtswidrig gewesen.

Ich habe vorhin schon gesagt, dass Beweisverwertungsverbote nicht mit dem vorgeschalteten Handeln verknüpft sind. Insofern ist zu unterscheiden.

Was das Bundesverfassungsgericht im Rahmen eines solchen Verfahrens aufgreift und möglicherweise an Hinweisen, Anregungen und Entscheidungen über das eigentliche Verfahren hinaus mitgibt, das entzieht sich meiner Kenntnis. Das muss man sicherlich abwarten. Wünschenswert wäre es natürlich allemal, dass wir einen Fingerzeig bekommen, in welche Richtung es gehen könnte.

Keine weiteren Zusatzfragen.

(Abg. Norbert Zeller SPD: Doch! Schmid! – Abg. Dr. Nils Schmid SPD: Doch! Schmiedel!)

Herr Abg. Schmiedel kann keine Zusatzfrage mehr stellen, denn jeder Abgeordnete darf nur zwei Fragen stellen.

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Eine und zwei zusätz- lich! – Gegenruf des Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Keine Kritik am Präsidenten üben! Er ist un- fehlbar! – Vereinzelt Heiterkeit)

Nein, nein. Zwei Fragen. Die haben Sie gestellt.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abg. Dr. Schmid.

(Zuruf: Der versucht es jetzt!)

Herr Staatssekretär, wenn bei Steuerstraftaten in anderen Fällen rechtliche Zweifel an der Verwertbarkeit von Beweismitteln bestehen, wird dann das Finanzministerium wie im Fall der CDs in Zukunft auch auf die Durchsetzung des Strafverfolgungsanspruchs verzichten?

Die Verfahren sind so komplex und schwierig, und die Sachverhalte sind jeweils so unterschiedlich, dass eine generelle Aussage an dieser Stelle gar nicht möglich ist. Jeder Einzelfall ist gesondert zu untersuchen und zu prüfen.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Ul- rich Lusche CDU: Richtig! Sehr gut!)

Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abg. Herrmann.

Herr Staatssekretär, es ging durch die Presse, dass nach der Diskussion über den Ankauf der „Steuer-CD“ bzw. über den möglichen Ankauf zahlreiche Selbstanzeigen erstattet worden sind. Können Sie sagen, wie viele Selbstanzeigen für Baden-Württemberg erstattet worden sind und wie viel Geld die Landeskasse dadurch eingenommen hat?

(Abg. Reinhold Gall SPD: Das stand auch in der Zei- tung!)

Bitte, Herr Staatssekretär.

Das ist eine berechtigte Frage.

(Lachen bei Abgeordneten der SPD – Abg. Norbert Zeller SPD: Die anderen auch! – Abg. Reinhold Gall und Abg. Claus Schmiedel SPD: Was soll das jetzt?)

Die anderen Fragen sind selbstverständlich auch berechtigt gewesen. Aber dies ist eine Frage, die sicherlich auch für die Öffentlichkeit sehr interessant ist.

In der Tat sind in der kurzen Zeitspanne vom 5. Februar bis zum 4. März insgesamt fast 1 900 Selbstanzeigen eingegangen. Die geschätzte Höhe der nacherklärten Kapitalerträge liegt bei insgesamt 235 Millionen €. Das ist eine ganz erstaun

lich hohe Zahl. Insofern kann man durchaus von sehr positiven finanziellen Auswirkungen auf unseren Haushalt sprechen.

Zweite Zusatzfrage des Herrn Abg. Kretschmann.

Herr Staatssekretär, was Sie gerade dargelegt haben, basiert ja darauf, dass es den Ankauf solcher Daten jedenfalls von anderen Stellen gab. Wenn Sie schon von einem Abwägungsprozess reden und sehen, dass allein die Drohung des Ankaufs zu Selbstanzeigen führt – zumal die Leute schon gar nicht strafrechtlich verfolgt werden –, dann können Sie sich doch auch für den Ankauf entscheiden. Wenn Sie abwägen, können Sie in die eine oder in die andere Richtung gehen.

Herr Kollege Kretschmann, Sie müssen doch konzedieren, dass durch den gesamten Prozess und die Veröffentlichung dieses Vorgangs durch die Medien bereits die genannte Zahl an Selbstanzeigen eingegangen ist. Das ist doch ein erfreulicher Umstand. Daran muss man doch keine Kritik üben.

(Abg. Winfried Kretschmann GRÜNE: Dass Sie fein heraus sind! Trittbrettfahrer seid ihr! – Gegenruf des Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Was sind wir?)

Es liegen keine weiteren Zusatzfragen vor. – Vielen Dank, Herr Staatsekretär.

Damit ist Tagesordnungspunkt 2 erledigt.