Stefan Scheffold

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Namens der Landesre gierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt – ich glaube, ich kann beide Teile zusammenfassen –:
Die Gesamtkonzeption der Konzentration des Polizeistand orts Salinenstraße soll die Unterbringungssituation für die Po lizei wesentlich verbessern und den Fehlbedarf abdecken. Da zu sind zwei Schritte notwendig.
Der erste Schritt wird im Frühjahr 2011 mit den Bauarbeiten des Anbaus beim Autobahnpolizeirevier Kirchberg getan, da mit die Verlagerung der Verkehrspolizei aus der Salinenstra ße möglich wird.
Im zweiten Schritt soll dann aufgrund der bedeutenden Lage des Standorts Salinenstraße ein Planungswettbewerb für das Polizeirevier und die Polizeidirektion in Abstimmung mit der Stadt Schwäbisch Hall stattfinden.
Um die Polizeidirektion an diesem Standort Salinenstraße zu konzentrieren, ist der Erwerb von insgesamt vier Grundstü cken notwendig. Das Land hat Ankaufsrechte für die zwei
städtischen Grundstücke gesichert und steht mit dem Eigen tümer der beiden Privatgrundstücke in Verhandlungen.
Eine Neubebauung des für die Gesamtkonzeption maßgebli chen Eckgrundstücks Johanniter-/Salinenstraße ist frühestens ab dem Jahr 2014 möglich, wenn die Stadt die neuen Räum lichkeiten für die Feuerwehr geschaffen hat. Demzufolge muss man davon ausgehen, dass die Maßnahme nicht schon 2012/2013 in den Staatshaushaltsplan aufgenommen werden kann, sondern erst später.
Die Durchführung des Planungswettbewerbs sollte zeitnah in Auftrag gegeben werden, sodass mit Beginn des Jahres 2012 mit einem Ergebnis zu rechnen ist. Die haushaltsrechtliche und planerische Voraussetzung für die Konzentration der Po lizei wird somit Anfang 2013 geschaffen sein. Die Etatisie rung wäre damit frühestens im Jahr 2014 im Staatshaushalts plan vorgesehen.
Hinsichtlich der Feuerwehren ist darauf hinzuweisen, dass dies keine staatlichen Einrichtungen sind, sondern Einrichtun gen der Gemeinden. Insofern entscheiden die Gemeinden über den Bau von Feuerwehrhäusern. Im Feuerwehrwesen können die Städte und Gemeinden für Baumaßnahmen allerdings ei nen Zuwendungsantrag beim Land stellen. Die Landesförde rung erfolgt dann im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel. Nach Kenntnis unseres Ministeriums plant die Stadt Schwäbisch Hall für die neue Unterbringung der Städtischen Feuerwehr zwei neue Feuerwehrhäuser. Ein entsprechender Zuwendungsantrag der Stadt Schwäbisch Hall liegt allerdings im Augenblick nicht vor.
Es gibt in der Tat er folgreiche PPP-Modelle an anderen Standorten und bei ande ren Gelegenheiten. Inwieweit dies bei diesem konkreten Vor haben erfolgversprechender wäre und auch zeitlich Vorteile bringen würde, kann ich Ihnen aus dem Stegreif jetzt nicht be antworten.
Das vermag ich aus der heutigen Sicht nicht zu beurteilen. Das müsste man dann ganz konkret prüfen.
Über das hinaus, was bereits der Presse zu entnehmen war, kann ich Ihnen heute nichts sagen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Frage unter Buchsta be a: Das trifft nicht zu. Die monatlich im Voraus zu zahlen den Bezüge der Beamten werden, wie üblich, am letzten
Bankgeschäftstag des Vormonats gezahlt. Das gilt auch für die Bezüge für den Monat April 2011.
Zu der Frage unter Buchstabe b: Auch dies trifft nicht zu. Es hat in dieser Hinsicht keinerlei Weisungen gegeben.
Frau Präsidentin, mei ne sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag hat un zweifelhaft die Verpflichtung, die Besoldung und die Versor gung festzulegen. Dafür gibt es auch entsprechende Maßstä be. Es ist jetzt mehrfach berechtigterweise vorgetragen wor den, dass man früher in der Regel das Tarifergebnis abgewar tet und dann die entsprechenden Entscheidungen getroffen hat.
Aber, Herr Kollege Oelmayer, das ist weder ein verfassungs rechtlicher noch ein gesetzlicher Grundsatz, noch findet sich ein solcher Grundsatz irgendwo in einer Verordnung. Es ist einfach eine in der Vergangenheit geübte Praxis gewesen,
von der wir, wie die Kollegin Berroth zutreffend ausgeführt hat, bei den Umständen, die wir derzeit und auch mit der Neu wahl des Landtags haben, aus begründetem Anlass abweichen.
Jetzt verstehe ich den Streit eigentlich nicht ganz. Sie wollen inhaltlich zustimmen; Sie sind im Grunde der gleichen Auf
fassung wie wir – auch die SPD –, aber Sie möchten trotzdem bei der Abstimmung nicht zustimmen.
Ich glaube, das ist ein bisschen der Streit um des Kaisers Bart; dieser Streit lohnt sich eigentlich gar nicht.
In dem Entschließungsantrag der SPD-Fraktion heißt es:
Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen,...
Damit ist der Antrag schon formal fehlerhaft abgefasst. Denn wir können nicht die Landesregierung ersuchen, das zu ma chen. Die Landesregierung hat ein Initiativrecht, aber es müss te dann heißen, das soll der Landtag machen. Der Landtag muss das entscheiden und machen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollen die gu te Arbeit der Beamten und Richter honorieren. Deswegen ma chen wir diesen Vorschlag. Wir anerkennen die Leistung, die in den einzelnen Berufen erbracht wird. Wir fühlen uns auch verpflichtet, die Anpassung vorzunehmen. Es ist durch Lan desgesetz seit 1. Januar 2011 festgelegt, dass die Anpassung erfolgen muss, wenn sich die allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse verändert haben. Das ist unzwei felhaft der Fall, wie Sie beide auch eingeräumt haben.
Nun besteht absolut keine Notwendigkeit, zunächst das Tarif ergebnis abzuwarten und dann die Anpassung vorzunehmen,
sondern man kann auch, zumal es eine Gesetzesinitiative aus dem Parlament ist, einmal anders verfahren. Uns gelingt da mit, glaube ich, der Spagat zwischen der allgemeinen wirt schaftlichen Entwicklung und der finanzpolitischen Glaub würdigkeit sowie einer verantwortungsvollen Finanzpolitik. Deswegen halten wir das hier geübte Verfahren für richtig.
Der Antrag der Fraktion der SPD ist aus den genannten Grün den nicht tragfähig. Er ist im Übrigen auch deswegen nicht richtig, weil wir in der Tat heute nicht bindend für den neuen Landtag in das Budgetrecht eingreifen können. Das geht ein fach nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Deswegen empfehlen wir, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, mei ne sehr verehrten Damen und Herren!
Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Kollege Schlachter, halte ich den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen von CDU und FDP/ DVP für ausgesprochen durchdacht. Deswegen kann ich an dieser Stelle ausdrücklich für diesen Gesetzentwurf werben. Sie bleiben sich aber treu. Sie sind in diesem Fall wie auch bei vielen anderen Fragen dagegen. Die Bürgerinnen und Bür ger haben bald Gelegenheit, darüber abzustimmen, ob sie die se Verfahrensweise als richtig und gut für unser Bundesland empfinden.
Jedenfalls soll bei diesem Gesetzentwurf nicht über irgend welche Freiwilligkeitsmodelle oder andere Dinge abgestimmt
werden, sondern über die Anpassung der Besoldung. Im Vor griff auf die anstehenden Tarifverhandlungen wollen wir zum 1. April 2011 eine Erhöhung der Besoldung sowie der Alters- und Hinterbliebenenversorgung um 2 % vornehmen.
In der Vergangenheit wurden Besoldung und Versorgung in der Tat erst nachträglich angepasst, nachdem das Tarifergeb nis vorlag. Es wurde verhandelt, und das Tarifergebnis wur de übernommen. Dabei kam es nicht selten dazu, dass man die Anpassung noch zeitlich gestreckt hat, sodass die Beam ten und Versorgungsempfänger zusätzlich warten mussten. In diesem Jahr wollen die Koalitionsfraktionen die Anpassung aus verständlichen Gründen vorziehen. Sie wollen honorie ren, dass die Beamtinnen und Beamten in unserem Bundes land eine sehr gute Arbeit leisten. Deswegen wollen wir die Grundsätze zur Anpassung der Besoldung und Versorgung landesrechtlich regeln.
Im Übrigen hat diese Anpassung an die Entwicklung der all gemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse re gelmäßig durch Gesetz zu erfolgen. Das ist eine gesetzlich normierte Verpflichtung. Wir befinden uns dabei also nicht in irgendeinem Freiraum. Vielmehr sind wir verpflichtet, eine Anpassung vorzunehmen. Dass diese Anpassung notwendig ist, liegt auf der Hand. Wenn man auf das wirtschaftliche Um feld blickt, kann man das nachvollziehen.
Mit diesem Gesetzentwurf gelingt auch der Spagat zwischen dem, was uns die wirtschaftliche Entwicklung gebietet, und dem, was uns finanzpolitisch verantwortbar erscheint. Des halb plädiere ich dafür, diesem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP zuzustimmen.
Herr Präsident! In Ab schnitt X des Grundgesetzes stehen die Regelungen zum Fi nanzwesen – zur Ausgabenverteilung zwischen Bund und Ländern, zur Steuerverteilung und zum Finanzausgleich, der in Artikel 107 geregelt ist. Artikel 107 Abs. 2 enthält Bestim mungen zum Länderfinanzausgleich als Teil des Finanzaus
gleichs nach Artikel 107. Mit dem Länderfinanzausgleich soll die unterschiedliche Finanzkraft der Länder unter Berücksich tigung der Finanzkraft der Gemeinden angemessen angenä hert werden.
Allerdings gibt das Grundgesetz nur einen sehr groben Rah men vor. Das Bundesverfassungsgericht entnimmt dieser Re gelung keine unmittelbar vollziehbaren Maßstäbe. Deswegen ist der Länderfinanzausgleich im Maßstäbegesetz sowie im Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Län dern, dem Finanzausgleichsgesetz, dem FAG, genauer gere gelt.
Das Grundgesetz gibt nur zentrale Rahmenvorgaben, etwa da hin gehend, dass die Finanzkraftunterschiede zwischen den Ländern verringert, aber nicht beseitigt werden sollen und dass die Finanzkraftreihenfolge der Länder nicht umgekehrt werden soll.
Im Umkehrschluss ergibt sich daraus, dass die konkrete Aus gestaltung des Länderfinanzausgleichs einfachgesetzlich ge ändert werden kann, indem etwa das FAG geändert wird, z. B. durch die Senkung der Ausgleichsintensität im Tarif oder durch die Erhöhung der Selbstbehaltquote.
Wenn man das Ganze zusammenfasst: Das Grundgesetz steht einem Verzicht der Nehmerländer des Länderfinanzausgleichs sicherlich nicht entgegen.
Frau Präsidentin, mei ne sehr verehrten Damen und Herren! Am 19. Juli 2010 hat der Präsident des Rechnungshofs im Landtag die Denkschrift 2010 vorgestellt. Der Rechnungshof hat uns damit wieder ge zeigt, wo wir im Einzelfall sparen können, wie effizienter ge handelt werden kann und wie bessere Ergebnisse erzielt wer den können. Dafür – das sage ich ganz ausdrücklich namens der Landesregierung – sind wir sehr dankbar.
Inzwischen hat der Finanzausschuss des Landtags die Bera tungen über die Prüfungsfeststellungen des Rechnungshofs aufgenommen. Darauf möchte ich nachher noch näher einge hen.
Aber zunächst einige Worte zur allgemeinen Haushaltssitua tion, meine sehr verehrten Damen und Herren, nachdem dies auch schon bei den Rednern der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD ein Thema war.
Im letzten Jahr wurde ganz ausführlich darüber geredet, dass man dann, wenn die Krise einmal überwunden sei, den Haus halt konsolidieren müsse. Jetzt kann man feststellen: Die Kon junktur zieht an, die Steuereinnahmen gehen – auch für den Landeshaushalt – wieder nach oben. Das sind sehr eindrucks volle Ergebnisse gegenüber der Steuerschätzung vom Mai.
Die Prognose für das Jahr 2010 lag bei 845 Millionen € Net tomehreinnahmen. Prognostiziert für das Jahr 2011 sind 772 Millionen €, und für das Jahr 2012 werden im Augenblick 751 Millionen € geschätzt. Dies sind erfreuliche Ergebnisse. Dies ist aber nur die eine Seite.
Die andere Seite: Diese Mehreinnahmen – das hat der Minis terpräsident sehr klar gesagt; das hat die Landesregierung sehr klar gesagt – nutzen wir zuallererst für die Senkung der ge planten Neuverschuldung des Landes. Deswegen leisten wir einen sehr beachtlichen Beitrag zur Konsolidierung des Haus halts und zum Thema Generationengerechtigkeit. Ich glaube, das ist Ausdruck einer verantwortungsvollen Haushaltspoli tik der Landesregierung in Baden-Württemberg.
Die Steuereinnahmen reichen gleichwohl sicherlich nicht aus, um den Haushalt automatisch wieder ins Lot zu bringen. Des wegen muss das Thema Konsolidierung auf der Tagesordnung bleiben. Herr Präsident Munding und seine Mitstreiter im Rechnungshof haben deswegen auch im Vorwort zur Denk schrift zutreffend festgestellt und festgehalten, dass man auch bei den Ausgaben ansetzen muss. Dazu liefert der Rechnungs hof mit seiner Denkschrift wieder eine ganze Reihe wichtiger Impulse.
Mehrere Beiträge der Denkschrift beschäftigen sich mit dem Thema Personal. Dieses Thema ist sicherlich ein ganz zentra les Thema. Ich nenne als Beispiel die Sonderverwendung von Lehrkräften in der Kultusverwaltung, den Personaleinsatz in
den öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeiten oder die Ar beitszeit und Zeiterfassung bei der Landespolizei.
Bei einer Personalausgabenquote von 40 % – bei einer ande ren Betrachtungsweise liegt diese Quote sogar noch höher – ist es einfach eine zwingende Notwendigkeit, dass wir unser Personal effektiv einsetzen und dass wir für den notwendigen Abbau von Stellen sorgen. Anders kommen wir bei der Kon solidierung des Landeshaushalts nicht voran.
Wir haben aber auch schon einiges erreicht. Das darf ich na mens der Landesregierung sagen. Das Gesamtvolumen der seit 1993 aufgelegten Einsparprogramme bis zum Jahr 2011 beträgt 15 000 Stellen. Dies entspricht im Endausbau einer jährlichen Entlastung von 600 Millionen €, meine sehr ver ehrten Damen und Herren.
Auch in diesem Punkt kann man mit Fug und Recht sagen: Die Landesregierung Baden-Württemberg erfüllt ihre Haus aufgaben. Inwieweit dies bei anderen Landesregierungen der Fall ist, darauf komme ich nachher gern noch zurück.
Der Rechnungshof hat auch die Einnahmeseite näher betrach tet. Auch hierbei gibt er wertvolle Hinweise zur Optimierung.
Angesprochen wurden bereits die Organisations- und Arbeits weise der Betriebsprüfungsstellen. Ganz zweifellos müssen wir diese personell so ausstatten, dass sie die nötige Prüfungs frequenz bei allen Betriebsgrößenklassen gewährleisten kön nen. Deswegen hat das Finanzministerium Lösungen erarbei tet, um die Besetzung offener Stellen der Prüfungsdienste si cherzustellen und eine nachhaltige Personalgewinnung zu ge währleisten.
Ich glaube, dass uns die Dienstrechtsreform und die damit ver knüpfte Möglichkeit von Hebungen in der Steuerverwaltung neue Anreize geben wird, um die Stellenbesetzungssituation ganz maßgeblich zu verbessern.
Ein weiterer Schwerpunkt der Denkschrift ist der Bereich der Zuwendungen bzw. der Organisationsentwicklung. Ich möch te an dieser Stelle nicht näher darauf eingehen.
Angesprochen wurde von Ihnen der Denkschriftbeitrag zur Bewährungs- und Gerichtshilfe. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dem gestellten Antrag können wir so nicht näher treten. Eine Kündigung der Verträge führt nicht automatisch zu dem Ziel, das Sie erreichen wollen. Die Kündigung würde nämlich dafür sorgen, dass eine vollständig neue und ergeb nisoffene Ausschreibung erfolgen müsste. Ich glaube, dass das nicht sinnvoll wäre.
Der eingeschlagene Weg, auch der eingeschlagene Weg der Verhandlungen, hat bereits zu Reduzierungen des Grundent gelts geführt. Deswegen glaube ich nicht, dass diesem Antrag nähergetreten werden sollte.
Auch wenn es in der Denkschrift immer wieder Punkte gibt, bei denen sich Landesregierung und Rechnungshof nicht ei nig sind, möchte ich doch sagen, dass wir konstruktive Dis
kussionen führen. Es ist ein gemeinsames Bemühen, die Kon solidierung des Landeshaushalts auf den Weg zu bringen. Das gilt gerade auch für den Denkschriftbeitrag „Vorbelastungen und Risiken des Landeshaushalts“.
Auf der einen Seite wollen wir gemeinsam eine Konsolidie rung des Landeshaushalts unter Einbeziehung der Personal ausgaben erzielen. Auf der anderen Seite sind die hierfür ein zusetzenden Instrumente umstritten. Sie schlagen eine Ver knüpfung von Steuereinnahmen mit Personalausgaben vor. Wir sagen: Aufgrund der Volatilität der Steuereinnahmen und des Fixkostencharakters der Personalausgaben erscheint uns das problematisch. Sinnvoller ist es, den Gesamtausgaben block zu betrachten, diesen zu steuern und ihn zu reduzieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es bleibt notwen dig, den Haushalt zu konsolidieren. Dazu sind sicherlich das Frühwarnsystem und die Schuldenbegrenzungsregel ein wert voller Kompass. Das ist eine Aufgabe, der sich nicht nur das Land Baden-Württemberg stellen muss, Herr Kollege Schlach ter und Herr Kollege Rust.
Das gilt für alle Bundesländer.
Ich darf Ihnen sagen: Das strukturelle Defizit ist in BadenWürttemberg im Vergleich zu anderen Bundesländern relativ gering.
Pro Kopf gerechnet hat Baden-Württemberg den geringsten Konsolidierungsbedarf unter allen westdeutschen Ländern. Er liegt bei unter 6 % der Ausgaben. Verglichen mit dem hohen Konsolidierungsbedarf beispielsweise in Bremen, im Saar land, in Schleswig-Holstein, in Hamburg, in Rheinland-Pfalz oder in Hessen beträgt er weniger als die Hälfte. Dort sind es nämlich mehr als 13 %. Deswegen ist Baden-Württemberg schon auf einem guten Weg und hat die richtige Richtung ein geschlagen.
Wenn ich mir anschaue, was Rot-Grün in Nordrhein-Westfa len nach der Wahl gemacht hat,
sehe ich, dass eine Erhöhung der Neuverschuldung von rund 6,7 Milliarden € auf etwa 8,7 Milliarden € vorgenommen wor den ist.
Das ist ein Plus von 34 %, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Was Sie sagen, Herr Kollege Herrmann, ist berechtigt. Ein Vertreter der Grünen im Landtag von Nordrhein-Westfalen hat nämlich gesagt:
Es wird nicht möglich sein, mit den Instrumenten, über die das Land Nordrhein-Westfalen verfügt, diese Konso lidierung durchzuführen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, man lässt sich zu nächst wählen, sagt dann aber: Ich kann es nicht richten.
Das ist so ähnlich, als würde man beim Stuttgarter Hauptbahn hof sagen: Jetzt wählt uns einmal; dann lassen wir alles so lau fen wie bisher.
Ganz interessant ist auch, was man dort vorschlägt. Um das Problem zu lösen, schlägt man nämlich vor, die Steuern zu er höhen. Lassen Sie uns einmal nachrechnen, in welchem Um fang man die Steuern erhöhen müsste, um die Lösung dieses Problems zu erreichen. Um die nötigen Einnahmen zu erzie len, müssten Sie beispielsweise die Umsatzsteuer um 4,5 Pro zentpunkte,
die Einkommensteuer um fünf Prozentpunkte oder die Kör perschaftsteuer um 26 Prozentpunkte erhöhen. Sagen Sie den Leuten ruhig einmal, wie Sie die Probleme in den Griff be kommen wollen.
Dann werden die Leute sehr schnell erkennen, wo die Sparer und wo die Steuererhöher sitzen.
Ich darf zum Ende kommen und halte fest:
Der Rechnungshof und das Finanzministerium sind sich in dem Ziel eines verantwortungsbewussten und sparsamen Um gangs mit den finanziellen Ressourcen unseres Landes völlig einig. Mit ihnen muss solide und generationengerecht umge gangen werden.
Ich darf namens der Landesregierung dem Rechnungshof – Ihnen, Herr Präsident Munding, sowie allen Ihren Mitstrei tern – sehr herzlich danken. Ich glaube, es handelt sich um ein konstruktives Miteinander. Der in Baden-Württemberg einge schlagene Weg beweist das auch.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Europäische Union hat alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, einen Zensus durchzu führen. Der Bund hat mit dem Zensusgesetz 2011 die Rege lungskompetenz und die Voraussetzungen hierfür geschaffen.
Wir brauchen eine solche Regelung des Zensus, damit wir die Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung in Deutsch land durchführen können. Denn die letzten Volkszählungen haben in den alten Bundesländern im Jahr 1987 und in der ehemaligen DDR im Jahr 1981 stattgefunden. In der Zwi schenzeit hat sich durch die Wanderungsbewegungen inner halb Deutschlands und auch durch die mittlerweile verstärkt bemerkbaren demografischen Veränderungen zwangsläufig sehr viel verändert.
Wir alle brauchen selbstverständlich verlässliche Daten zur Bevölkerung, zum Erwerbsleben und zur Wohnsituation, um eine Vielzahl von politischen und wirtschaftlichen Entschei dungen treffen zu können. Die Kommunen müssen sinnvoll planen können, wie viele Kindergärten, Schulen, Seniorenhei me und Wohnungen benötigt werden. All diese Daten sind die Grundlage, um solche weitreichenden Entscheidungen treffen zu können. Die amtliche Einwohnerzahl hat auch unmittelba re Auswirkungen auf viele Politikbereiche wie den Länderfi nanzausgleich, den kommunalen Finanzausgleich, die Eintei lung der Wahlkreise und nicht zuletzt auf die Besoldung der Bürgermeister.
Der Zensus 2011 kann im Gegensatz zu früheren Zählungen registergestützt durchgeführt werden. Wir brauchen also nicht mehr diese intensiven – auch kostenintensiven –, umfassen den Direktbefragungen aller Bürgerinnen und Bürger, sondern können auf bestehende Verwaltungsdaten zurückgreifen. Hier zu zählen insbesondere die Melderegister und die Dateien der Bundesagentur für Arbeit bzw. der öffentlichen Arbeitgeber. Lediglich für diejenigen Daten, die dort nicht registriert sind, bedarf es der Befragung der Bürgerinnen und Bürger. Das ist eine wesentliche Veränderung gegenüber früher, vereinfacht die Sache und macht sie kostengünstiger.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, für die Durchfüh rung des Zensus 2011 bedarf es in den Ländern damit ergän zender organisations- und verfahrensrechtlicher Bestimmun gen. Diese legen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vor. Er sieht insbesondere die Einrichtung von Erhebungsstellen in Städten mit mindestens 30 000 Einwohnern sowie bei den Landkreisen vor und beschreibt auch deren dann auszufüllen de Aufgabenbereiche, außerdem die Verpflichtung der nach dem Zensusgesetz zuständigen öffentlichen Stellen zur Da tenübermittlung an das Statistische Landesamt, damit die Er fassung dort gebündelt werden kann.
In diesem Zusammenhang ist es mir wichtig, zu sagen, dass die Zensusergebnisse ausschließlich für diese statistischen Zwecke verwendet werden. Der Datenschutz hat bei dieser Zählung höchste Priorität. Die Menschen in unserem Bundes land können sich darauf verlassen, dass ihre persönlichen Da ten keinem Unbefugten zugänglich gemacht werden. Dazu ha ben wir eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen. Es erfolgt eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Daten schutzbeauftragten des Bundes und der Länder. Selbstver ständlich werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt; ihnen wird vollständig entsprochen. Das vor gelegte Konzept enthält insbesondere die Verpflichtung zur Verschwiegenheit und entsprechende Löschungsvorschriften für erhobene Daten.
Die Kosten des Zensus liegen deutlich unter denen einer klas sischen Volkszählung. Die Gründe habe ich vorhin schon an gedeutet. Allerdings entfällt der größte Teil der Kosten auf die Länder. Wir haben deswegen – gemeinsam mit den anderen Ländern – mit dem Bund nochmals intensive Verhandlungen geführt. Es ist uns gelungen, auch hier eine freiwillige Finanz zuweisung des Bundes in Höhe von 250 Millionen € zu erwir ken. Das bedeutet, dass sich die Gesamtkosten für BadenWürttemberg, die sich auf ca. 80 Millionen € belaufen wür den, um 25,4 Millionen € verringern. Außerdem werden 7,1 Millionen € von den anderen Ländern für entsprechende Teil aufgaben übernommen. Es verbleibt letztlich ein Rest von 47,5 Millionen €, der in Baden-Württemberg bereits in der mittelfristigen Finanzplanung veranschlagt ist.
Die Kommunen werden beim Zensus 2011 aus den genann ten Gründen wesentlich weniger Aufgaben haben. Dennoch entstehen ihnen natürlich gewisse Mehrbelastungen. Hierzu haben wir uns mit den kommunalen Landesverbänden auf ei ne Regelung verständigt, wonach die Kommunen entspre chende Finanzzuweisungen in Höhe von 29,5 Millionen € er halten, sodass auch dies in einem abgestimmten Verfahren durchgeführt werden konnte.
Das Gesetz ist bis zum Abschluss des Projekts „Zensus 2011“ befristet. Wir haben eine großzügige Übergangsregelung bis
zum 31. Dezember 2015 vereinbart – auch das ganz bewusst, damit entsprechende Nacharbeiten durchgeführt werden kön nen. Das Gesetz steht damit auf einer guten Grundlage. Es ist nach intensiver Abstimmung mit allen Beteiligten ausführlich vorberaten worden. Ich glaube, es erbringt eine wichtige Ver besserung der Datengrundlage, und die Bürger werden da durch nicht übermäßig belastet. Ich darf Sie vor diesem Hin tergrund um Ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf bitten.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Föderalismusreform I er folgte auch die Neuordnung der Gesetzgebungskompetenz für das öffentliche Dienstrecht. Seither sind die Länder auch für die Versorgung ihrer Beamten zuständig.
Ein wesentlicher Bestandteil der gesamten Beamtenversor gung ist auch die Versorgungslastenteilung bei Wechseln von einem Bundesland in ein anderes Bundesland. Für uns ist das ein wichtiger Gesichtspunkt, weil wir auch in der Zukunft die Mobilität der Beamtinnen und Beamten ermöglichen und er halten wollen und ohne bürokratische Hemmnisse durchfüh ren wollen.
Bei der Versorgungslastenteilung geht es im Kern um die Fra ge, wer für das Ruhegehalt einer Beamtin oder eines Beam ten aufkommt, die bzw. der bei mehreren Dienstherren tätig war, oder, anders ausgedrückt, welcher Dienstherr welchen Anteil des Ruhegehalts der Beamtin bzw. des Beamten be zahlt. Nachdem dafür die bisherige Gesetzgebungskompetenz des Bundes entfallen ist, brauchen wir einen Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern, der das verbindlich regelt.
Ein solcher Entwurf eines Staatsvertrags wurde von einer da für eingerichteten Arbeitsgruppe erarbeitet. Eine Einigung mit dem Bund auch über die Einbeziehung der von der bisherigen Regelung nicht erfassten Soldatinnen und Soldaten auf Zeit wurde erzielt. Die Unterzeichnung des Staatsvertrags durch die Ministerpräsidenten aller Länder hat bereits am 16. De zember 2009 stattgefunden, und der Bund ist dieser Regelung beigetreten. Der Staatsvertrag soll nun am 1. Januar 2011 in Kraft treten, wobei die Ratifikationsurkunden bis zum 30. Sep tember 2010 beim Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkon ferenz hinterlegt sein müssen.
Der Staatsvertrag stellt die Versorgungslastenteilung auf eine neue Basis. Während der ausgleichspflichtige Dienstherr bis her erst im Versorgungsfall zahlen musste, ist er künftig di rekt im Anschluss an den Dienstherrenwechsel verpflichtet, eine pauschalierte Einmalzahlung zu leisten. Dadurch wird natürlich die Abwicklung der Versorgungslastenteilung sehr vereinfacht.
Die Einmalzahlung berechnet sich nach den Kriterien, die man ausgearbeitet hat. Weiterhin ist zukünftig auch die Zustim mung des abgebenden Dienstherrn zum Dienstherrenwechsel erforderlich. Diese Voraussetzung für die Kapitalisierung dient dem Schutz vor einseitigen Ernennungen.
Bei Fällen, in denen bereits in der Vergangenheit vor dem In krafttreten des Staatsvertrags ein oder mehrere Dienstherren wechsel erfolgt sind, der Versorgungsfall aber noch nicht ein getreten ist, sorgen Übergangsregelungen dafür, dass diese Fälle erfasst werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Baden-Württem berg befindet sich mit dieser Regelung im Geleitzug mit den
anderen Ländern und dem Bund. Auch dort laufen die Ratifi zierungen plangemäß. Insgesamt bleibt daher von unserer Sei te aus festzuhalten, dass der Staatsvertrag erfreulicherweise Kostentransparenz bringen wird und dass mit diesem Staats vertrag ein Stück Verwaltungsvereinfachung durchgesetzt wird. Ich bitte Sie daher sehr herzlich um Ihre Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf.
Vielen Dank.
Herr Präsident, ich be antworte die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Mannheim ist Sitz der Inwent gGmbH, die vom Bund und von den Ländern gemeinsam betrieben wird. Sie bietet Weiterbil dungsveranstaltungen für Führungskräfte aus Entwicklungs ländern an und ist in einem Gebäude untergebracht, das von der LBBW Immobilien angemietet worden ist.
In der Vergangenheit haben bereits mehrfach Gespräche we gen einer Renovierung dieses Gebäudes stattgefunden. Ziel war es, dieses Gebäude aufzuwerten und zumindest den Stan dard eines Mittelklassehotels zu erreichen. Im Frühjahr 2009 hatte man sich schon einmal auf eine Lösung verständigt. Da waren Renovierungskosten in Höhe von 3 Millionen € im Ge spräch, und man wollte die Kosten zwischen Bund und Land aufteilen. Danach hat sich aber herausgestellt, dass das nicht umfangreich genug sein würde. Die Gesellschaft hat unter Verweis auf andere Beispiele einen wesentlich höheren Re novierungsbedarf angezeigt.
In dieser Situation hat es im Juli 2009 erneut Gespräche ge geben. Damals hat man sich dann auf das Ergebnis verstän digt, dass ein Drittel der Renovierungskosten vom Bund zu übernehmen sind und zwei Drittel vom Land Baden-Württem berg.
In der Folge hat sich ergeben, dass es zu Fusionsverhandlun gen von Inwent und weiteren Gesellschaften, GTZ und DED, gekommen ist. Vor diesem Hintergrund wurde dann angefragt, ob man an dieser Absprache weiterhin festhalten wolle, der zufolge erstens Mannheim als Standort erhalten bleibt – auch nach der Fusion – und zweitens eine Kostendeckelung auf ca. 9 Millionen € stattfinden soll und dass wie angedacht eine Aufteilung der Kosten erfolgen soll, die bei einem Mietzu schlag zu tragen wären.
Daraufhin hat der Bund erklärt, dass zunächst einmal diese Fusionsverhandlungen abzuwarten seien, dass man daran zu nächst noch arbeiten müsse, weil nicht geklärt sei, was nach diesen Fusionsverhandlungen die Zielvorgabe sein werde. Aus unserer Sicht muss daher abgewartet werden, wie diese Fusi onsverhandlungen verlaufen und mit welchem Ergebnis sie abgeschlossen werden. Danach können die weiteren Entschei dungen durch uns getroffen werden.
Wie gesagt, wir sind mit dem Bund in dieser Frage in Gesprächen. Der Bund hat uns erklärt, dass er zu Mannheim als Standort der deutschen Entwicklungszusammenarbeit stehe. Das ist im Augenblick unser Kenntnisstand und der Sachstand.
Wir haben durch unse re Bereitschaft, erhebliche Kosten zu übernehmen, bereits do kumentiert, dass wir daran interessiert sind, dass diese Sache weiterentwickelt und konstruktiv fortgeführt werden kann. Fragen, die darüber hinausgehen, müsste ich Ihnen dann schriftlich beantworten lassen. Mehr als das, was ich gesagt habe, kann ich Ihnen dazu im Augenblick nicht sagen.
Indem wir mit den be troffenen Personen vom Bund Gespräche führen, so, wie wir das auch schon getan haben.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage des Kollegen Schlachter beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Buchstabe a: Die Initiative ist nicht gescheitert. Der Antrag wurde aus formalen Gründen von der Tagesordnung des Bundesratsplenums abgesetzt, nachdem das Land Thüringen Fristeinrede erhoben hatte. Der Antrag ist jedoch weiterhin im Bundesrat anhängig.
Zu Buchstabe b: Die im Zusammenhang mit einem möglichen Datenankauf aufgeworfenen Rechtsfragen hinsichtlich einer möglichen Strafbarkeit der ankaufenden Beamten stellen sich nur zum Zeitpunkt des Ankaufs. Davon zu unterscheiden ist die spätere Auswertung dieser Daten, nachdem sie vom Bund oder von einem anderen Land erworben und an die örtlich zuständigen Steuer- und Strafverfolgungsbehörden abgegeben wurden.
Einer Verwertung nach Ankauf stehen keine Rechtshindernisse oder Beweisverwertungsverbote entgegen. Darüber sind sich die Ministerien der Landesregierung einig. Hierüber gibt es keinen Dissens.
Herr Kollege Schmiedel, die Frage ist rechtsoffen. Es stellen sich in diesem Zusammenhang schwierige Rechtsfragen. Wir haben sie aufgeworfen. Das gilt für die Beamten, das gilt selbstverständlich auch für alle anderen in diesem Zusammenhang handelnden Personen.
Die Daten sind jetzt beim Bund. Dort wird in Abstimmung mit anderen Beteiligten über die weiteren Schritte nachgedacht und entschieden.
Ich persönlich nicht.
Wir können die Frage auch schriftlich beantworten. Im Augenblick ist Finanzministerkonferenz in Berlin. Was dort heute besprochen, entschieden und gegebenenfalls veranlasst wird, weiß ich nicht.
Herr Kollege Schmiedel, das ist doch eine Rechtsfrage, und Rechtsfragen habe nicht ich zu beantworten, sondern diese haben letztendlich die höchsten deutschen Gerichte zu entscheiden und zu beurteilen.
Das ist eine Frage, die Sie nicht an mich richten müssen.
Herr Kollege Klein, es ist hinlänglich erörtert und in der Öffentlichkeit diskutiert, dass es eine ganze Anzahl von Rechtsfragen sind, die dabei auftreten.
Hinlängliche Einigkeit besteht, glaube ich, zwischenzeitlich darüber, dass Delikte wie Hehlerei, Geldwäsche oder Begüns tigung ausscheiden. Die Frage konzentriert sich letztlich auf die Thematik, ob eine Strafbarkeit nach § 17 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vorliegen könnte. Dazu gibt es unterschiedliche Meinungen.
Man kann sicherlich unterschiedlicher Meinung sein. Aber die Auffassung des Justizministeriums ist eben – sie ist plausibel und nachvollziehbar –: Wenn jemand Geld entgegennimmt und Geld gegeben werden soll, handelt er auch aus Eigennutz, auch wenn andere Überlegungen bei dieser Sache eine Rolle spielen. Deswegen ist eine Strafbarkeit mit Sicherheit nicht auszuschließen. Dann befindet man sich eben in einem Abwägungsprozess: auf der einen Seite die Steuerhinterziehung, die man natürlich ausräumen möchte, auf der anderen Seite die Fürsorgepflicht gegenüber den handelnden Beamten, die sich möglicherweise strafbar machen, jedenfalls dann, wenn entgeltlich gehandelt wird.
Es gibt verschiedene Diskussionen und Überlegungen darüber, wie jetzt gehandelt werden könnte, um dies auszuräumen. Dazu gibt es verschiedene Vorschläge. Es gibt den Vorschlag, Veränderungen bei § 17 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vorzunehmen. Es gibt den Vorschlag, den Untersuchungsgrundsatz der Steuerbehörden in der Abgabenordnung zu ergänzen. Dies würde die Ermittlungsbefugnisse der Steuerbehörden ausweiten. Das wäre möglicherweise eine vorzugswürdige Regelung. Aber darüber muss man mit Sicherheit sehr gründlich nachdenken. Erst dann kann man entscheiden.
Nach meinem Kenntnisstand nicht.
Der Landtag hat dies in der Vergangenheit erfahren. Ich gehe davon aus,
dass dies in der Zukunft ähnlich gehandhabt wird.
Im Zusammenhang mit der Liechtenstein-Affäre gibt es ein Verfahren. Bei der Liechtenstein-Affäre hat sich ein Betroffener gegen den ergangenen Durchsuchungsbeschluss gewandt, weil er gesagt hat, das vorgeschaltete Verfahren sei seines Erachtens nicht rechtmäßig. Deswegen sei auch der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss rechtswidrig gewesen.
Ich habe vorhin schon gesagt, dass Beweisverwertungsverbote nicht mit dem vorgeschalteten Handeln verknüpft sind. Insofern ist zu unterscheiden.
Was das Bundesverfassungsgericht im Rahmen eines solchen Verfahrens aufgreift und möglicherweise an Hinweisen, Anregungen und Entscheidungen über das eigentliche Verfahren hinaus mitgibt, das entzieht sich meiner Kenntnis. Das muss man sicherlich abwarten. Wünschenswert wäre es natürlich allemal, dass wir einen Fingerzeig bekommen, in welche Richtung es gehen könnte.
Die Verfahren sind so komplex und schwierig, und die Sachverhalte sind jeweils so unterschiedlich, dass eine generelle Aussage an dieser Stelle gar nicht möglich ist. Jeder Einzelfall ist gesondert zu untersuchen und zu prüfen.
Das ist eine berechtigte Frage.
Die anderen Fragen sind selbstverständlich auch berechtigt gewesen. Aber dies ist eine Frage, die sicherlich auch für die Öffentlichkeit sehr interessant ist.
In der Tat sind in der kurzen Zeitspanne vom 5. Februar bis zum 4. März insgesamt fast 1 900 Selbstanzeigen eingegangen. Die geschätzte Höhe der nacherklärten Kapitalerträge liegt bei insgesamt 235 Millionen €. Das ist eine ganz erstaun
lich hohe Zahl. Insofern kann man durchaus von sehr positiven finanziellen Auswirkungen auf unseren Haushalt sprechen.
Herr Kollege Kretschmann, Sie müssen doch konzedieren, dass durch den gesamten Prozess und die Veröffentlichung dieses Vorgangs durch die Medien bereits die genannte Zahl an Selbstanzeigen eingegangen ist. Das ist doch ein erfreulicher Umstand. Daran muss man doch keine Kritik üben.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln heute den Bericht der Landesregierung zum Beschluss des Landtags vom 9. Juli 2009.
Herr Kollege Prewo, es gibt keine Legaldefinition zu ÖPPMaßnahmen. Aber nach baden-württembergischer Definition erbringt bei ÖPP-Modellen ein privater Anbieter neben der Bauleistung auch Planungs- und Baumanagementleistungen sowie Vorfinanzierungen und eventuell den Betrieb aus einer Hand. Bei dieser Gesamtgemengelage – ich gehe darauf ein, weil Sie es angesprochen haben, obwohl es gar nicht Gegenstand dieses Beschlusses des Landtags ist – werden selbstverständlich auch ständig kleine und mittelständische Betriebe im Rahmen der Subunternehmerschaft integriert,
und zwar durch diejenigen, die dabei Aufgaben übernehmen.
Die Verknüpfung von Bauleistung, Planungsleistung, Baumanagement, Vorfinanzierung und Betrieb kann zu wirtschaftlichen Vorteilen führen. ÖPP ist damit neben Eigenbau, Kauf und Miete eine Beschaffungsvariante zur Sicherstellung der Unterbringung von Landeseinrichtungen. Deswegen führt unsere Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung solche Maßnahmen regelmäßig und erfolgreich durch. Beispiele sind der Neubau der Medizinischen Klinik in Heidelberg, die Duale Hochschule Baden-Württemberg am Standort Mannheim oder die Justizvollzugsanstalt Offenburg. Derzeit werden beispielsweise das Justizzentrum Heidelberg, das Polizeirevier Radolfzell sowie die Duale Hochschule Baden-Württemberg am Standort Heidenheim realisiert.
Der Landtag hat beschlossen, mehrere Ersuche an die Landesregierung zu richten. Diesen Ersuchen kam die Landesregierung mit dem Bericht vom 10. September 2009 nach.
Es ist beabsichtigt, im Rahmen geeigneter Maßnahmen weiterhin ÖPP-Projekte der ersten und zweiten Generation zu realisieren. Beispiele dazu hatte ich schon genannt.
ÖPP ist wegen der Finanzkrise zurzeit etwas kritisch zu beleuchten, weil die Banken den Investoren das Geld nur zu wirtschaftlich unattraktiven Konditionen zur Verfügung stellen können oder wollen. Wir hoffen, dass sich die Lage alsbald beruhigt, sodass man dann entsprechend etatisierte Maßnahmen ausschreiben kann. Wenn die Wirtschaftlichkeit prognostiziert werden kann, dann werden wir die Maßnahmen, die insbesondere den Bildungseinrichtungen und der Polizei bessere Studien- bzw. Arbeitsbedingungen verschaffen, durchführen.
Herzlichen Dank.