Ein weiterer Punkt, den ich in diesem Zusammenhang ansprechen möchte, ist die Frage, mit welchem Aufwand der Bau eines großen Hörsaals denn verbunden wäre. Für einen gro ßen Hörsaal mit 700 bis 800 Plätzen benötigt man ein Gesamtbaukostenvolumen von rund 5 Millionen €; hinzu kommen laufende Kosten von ca. 100 000 € pro Jahr. Da absehbar ist, dass wir aufgrund der demografischen Entwicklung in den nächsten 20 Jahren davon ausgehen müssen, dass große Hörsaalkapazitäten auch an der Universität Hohenheim nicht in diesem Maße genutzt werden, gehe ich davon aus, dass auch hier im Parlament nachvollziehbar ist, dass wir unsere Priorisierung im Hinblick auf den erheblichen Sanierungsstau an den Hochschulen anders setzen und nicht in den Bau großer neuer Hörsäle investieren, zumal es die Technik heute erlaubt, Vorlesungen zu trennen. Genau diese Maßnahmen wurden hier durchgeführt.
Letzter Punkt: Ich denke, dass die Universitätsleitung in Hohenheim die organisatorischen Möglichkeiten sehr genau untersucht hat und dass geprüft wurde, inwieweit man diese Situation entspannen kann. Ich gehe davon aus, dass wir die großen Vorlesungen, die vor allem im Grundstudium notwendig sind, auch in den nächsten Jahren in guter Qualität abhalten können.
Da die Probleme ja bei den großen Vorlesungen und den großen Hörsälen auftreten, will ich die Zusatzfrage stellen, ob zu den beiden Lösungsmöglichkeiten, entweder mehr Lehrpersonal einzusetzen – sodass diese zwei Vorlesungen ohne Übertragung auskommen – oder einen großen Hörsaal zu bauen, schon Kostenvergleiche durch Sie oder die Universität angestellt wurden.
Die Universität hat sehr umfangreich Kosten erhoben und hat deshalb auch diese Ersatzlösung einer geteilten Vorlesung selbst vorgeschlagen, weil das natürlich auch die kostengünstigste Lösung ist.
Ich füge aber auch hinzu, dass die Universität einige räumliche Optionen untersucht hat, Stichwort Anmietung zusätzlicher größerer Säle im Umfeld der Universität. Diesbezüglich hat es leider keine Lösung gegeben, weil entsprechende räumliche Kapazitäten weder käuflich erworben noch gemietet werden konnten.
Deshalb hat die Universität mit Unterstützung unseres Hauses diese organisatorische Ersatzmaßnahme vorgenommen.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. D r. G i s e l a S p l e t t G R Ü N E – S t a n d o r t k o n z e p t F l u r n e u o r d n u n g s v e r w a l t u n g i m B e r e i c h K a r l s r u h e
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Frau Abg. Dr. Splett wie folgt:
Die Landesregierung und die Regierungsfraktionen haben am 1. April 2008 ein Gebiets- und Standortkonzept für 21 Staatliche Schulämter und 18 gemeinsame Dienststellen der Landkreise im Bereich der Flurneuordnung beschlossen.
Für die gemeinsame Dienststelle der Landkreise Karlsruhe und Enzkreis im Bereich der Flurneuordnung wurde als Sitz der Landkreis Karlsruhe festgelegt. Eine konkrete Festlegung auf einen bestimmten Ort im Landkreis gibt es nicht. Derzeit laufen Gespräche und Überlegungen, um einen abgestimmten Vorschlag für einen Standort im Landkreis zu erreichen. Hierzu wird natürlich auch der Enzkreis mit einbezogen. Zur Erzielung von Synergien ist angestrebt, dass Flurneuordnung und Vermessung räumlich und fachlich sehr eng zusammenarbeiten.
Frau Staatssekretärin, teilen Sie die Auffassung, dass eine sehr enge Zusammenarbeit am bes ten dann funktioniert, wenn man direkt im gleichen Gebäude miteinander zusammenarbeitet? – Das als Frage 1.
Im Zeitalter der Kommunikation ist das nicht unbedingt erforderlich. Aber ich denke, es ist immer gut, wenn Menschen auch kurze Wege zueinander haben.
Ist Ihnen der Brief der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes, um das es geht, bekannt, in dem eine Reihe von Bedenken gegen die geplante und von Frau Splett in ihrer Frage aufgeführte Verlagerung nach Bretten vorgebracht werden, und ist die Landesregierung bereit, die hierin aufgeführten Argumente zu gewichten und eine Kostenberechung vorzunehmen, welche Lösung die bes te ist, und sich anhand dieser Kostenberechnung für die eine oder die andere Lösung zu entscheiden?
Wir sind derzeit dabei, alle Aspekte zu betrachten und abzuwägen. Vorderstes Ziel ist es, Synergien zu erreichen. Deswegen hat man ja auch die Verwaltungsreform gemacht.
Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass insbesondere die Flurneuordnungsverwaltung aufgrund ihres erheblichen Abstimmungsbedarfs mit anderen fachlichen Disziplinen wie dem Naturschutz, dem Straßenbau, der Landwirtschaft auf kurze Dienstwege angewiesen ist und dies einer Verlegung der Flurneuordnungsverwaltung nach Bretten völlig entgegensteht?
Ich habe in meiner Antwort in keiner Weise eine Aussage zu möglichen Orten gemacht, die in Betracht kommen könnten. Eines ist völlig klar: Flurneuordnung und Vermessung haben eine sehr enge Affinität. Alle anderen von Ihnen aufgezählten Ressorts können mitspielen, aber sie haben nicht die enge Beziehung wie die beiden genannten.
für die Festlegung der Dienststelle seien die betroffenen Landkreise zuständig. Ich habe jetzt aus Ihrer Antwort herausgehört, das sei wohl nicht so; das würde die Landesregierung machen.
Wie beurteilen Sie unter diesem Gesichtspunkt folgendes Schreiben des Landrats Dr. Christoph Schnaudigel, Landkreis Karlsruhe, an die Mitglieder des Kreistags vom 12. August 2008? Darin schreibt er – ich zitiere –:
1. Das Landratsamt Karlsruhe ist als untere staatliche Flurneuordnungsbehörde zuständig für die Verfahren im Landkreis Karlsruhe. Dies ist keine kommunale Aufgabe.
2. Es ist ausschließlich die Entscheidung der Landesregierung, im Rahmen des Fachkonzepts festzulegen, wo gemeinsame Dienststellen eingerichtet werden sollen.
Frage: War die Auskunft des Herrn Innenministers gestern falsch, und hat die Landesregierung hier das Sagen oder haben es die Landkreise?
Wir reden nicht durcheinander. Die Landkreise waren im Vorfeld aufgerufen, sich zu positionieren. Es wurde entschieden, dass der Landkreis Karlsruhe Standort sein soll. Insofern sind die Landkreise mit einbezogen. Auf der anderen Seite trifft es gerade für Karlsruhe zu, dass man dort kein Grund
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. N o r b e r t Z e l l e r S P D – Ü b e r l e g u n g e n d e r L a n d e s r e g i e r u n g z u r k ü n f t i g e n B e s o l d u n g s s t r u k t u r b e i L e h r k r ä f t e n
a) Welche Planungen verfolgt die Landesregierung im Hinblick auf die künftige Besoldungsstruktur bei Lehrkräften?