Protocol of the Session on October 2, 2008

Würden Sie uns bitte zusammenstellen, was auf Land oder Kreise – egal, auf wen; das hängt nämlich, glaube ich, von der Straße ab, wo der Wildunfall passiert ist – an Kosten zukommen würde, wenn die Jäger die Entsorgung nicht mehr freiwillig übernehmen würden. Sind Sie gegebenenfalls bereit, anzustreben, dass man eine einvernehmliche Lösung erreicht und z. B. eine Verrechnung mit der Jagdsteuer möglich ist?

(Abg. Norbert Zeller SPD: Sind Sie für den Abbau der Bürokratie?)

Ich bin für die Abschaffung der Jagdsteuer.

Bitte, Herr Staatssekretär.

Wenn uns zu der Frage, wo Wildunfälle passieren und welche Folgekosten sie haben, Informationen vorliegen oder wenn wir Zugang zu entsprechendem Datenmaterial haben, stellen wir Ihnen das gern zur Verfügung. Aber in dieser Frage jetzt eine große Aktion, eine teure Aktion anzulegen, um Kosten zu erheben:

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Das kann man kalkulieren! Eine einfache Kalkulation genügt, Herr Staatssekretär!)

Da würde ich schon das Schlagwort aufgreifen – es kam hier von dieser Seite; ich weiß nicht, von wem –: Wir kämpfen alle gemeinsam – die FDP/DVP unter großem Anspruch ebenfalls – für eine Reduzierung der Bürokratiekosten. Jetzt sollte man nicht neue Bürokratiekosten herbeiführen.

Zusatzfrage des Herrn Abg. Herrmann.

Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Auffassung, dass dann, wenn ein Kreistag die Jagdsteuer abschafft, wie es beispielsweise im Kreis Ludwigsburg geschehen ist, die Rechtsaufsichtsbehörde oder das Land nicht tätig wird, obwohl der Kreis möglicherweise Schulden aufnimmt und damit nicht in entsprechendem Umfang andere Einnahmen – wie vom Fragesteller angeführt – generiert hat? Es ist eine geringe Einnahme, die der kommunalen Selbstverwaltung unterliegt. Teilen Sie die Auffassung, dass ein Kreistag darüber autonom entscheiden kann?

Wenn der Landkreis im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung hier eine Entscheidungsfreiheit hat, dann hielte ich es nicht für angemessen, wenn die Rechtsaufsicht hier tätig würde.

Zusatzfrage des Herrn Abg. Bachmann.

In wie vielen kreisfreien Städten wird eine Jagdsteuer noch erhoben, und wie sind die Steuereinnahmen aus dieser Quelle?

(Abg. Dr. Nils Schmid SPD: Dazu gibt es einen An- trag!)

Herr Staatssekretär.

Auch da muss ich zunächst einmal nachschauen, ob wir dazu Daten haben. Wahrscheinlich gibt es sie. Die können wir Ihnen zukommen lassen. Aber ich habe sie jetzt nicht im Kopf und auch nicht schriftlich dabei.

Zusatzfrage des Herrn Abg. Fleischer.

Begegnet die Landesregierung der Entscheidung des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald, die Jagdsteuer abzuschaffen, mit der Begründung, dass die von den Jägern erbrachten Leistungen, die sonst von der öffentlichen Hand bezahlt werden, mindestens so hoch sind wie das, was sie an Jagdsteuer schließlich zahlen müssen, mit Sympathie und mit Wohlwollen?

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Genau das ist die Frage! – Beifall der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP)

Herr Staatssekretär, wie weit geht das Wohlwollen?

Ich habe Respekt vor diesen kommunalen Entscheidungen und deren Begründung durch den Landkreis bzw. den Kreistag.

(Abg. Gundolf Fleischer CDU: Jetzt haben wir es!)

Keine weiteren Zusatzfragen. – Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 ist damit erledigt.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D i e t m a r B a c h m a n n F D P / D V P – H ö r s a a l k a p a z i t ä t e n a n d e r U n i v e r s i t ä t H o h e n h e i m

Bitte, Herr Abgeordneter.

Ich frage die Landesregierung:

a) Bei wie vielen Vorlesungen an der Universität Hohenheim

müssen die Hörer aus Platzgründen auf zwei Hörsäle verteilt werden?

b) Welche Informationen hat die Landesregierung zur Qualität der Vorlesungsbedingungen infolge der Verteilung der Hörer auf verschiedene Hörsäle an der Universität Hohenheim, beispielsweise im Fall von Rückfragen der Hörer?

(Zuruf von der SPD: Und Hörerinnen!)

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Staatssekretär Dr. Birk das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abg. Bachmann wie folgt:

Im laufenden Wintersemester werden an der Universität Hohenheim Vorlesungen im Umfang von insgesamt rund 28 Semesterwochenstunden parallel in zwei Hörsälen durchgeführt. Davon entfallen jedoch 13 Vorlesungsstunden pro Woche auf Vorlesungen, die nicht in einen zweiten Hörsaal übertragen, sondern parallel von zwei Dozenten gehalten werden. Bei diesen geteilten Vorlesungen entstehen die angesprochenen Probleme nicht, sondern dort wird im Gegenteil eine Qualitätsverbesserung durch kleinere Gruppengrößen erreicht. Ihr Anteil steigt von Semester zu Semester.

Zu Ihrer zweiten Frage: Eine umfassende Analyse der Auswirkungen der Übertragung von Vorlesungen in andere Hörsäle liegt der Landesregierung derzeit nicht vor. Das Ergebnis einer ersten Umfrage der Universität bei betroffenen Studierenden zeigt jedoch, dass die technischen Übertragungsmöglichkeiten überwiegend positiv angenommen worden sind.

Kritikpunkte beziehen sich vor allem auf technische Mängel bei der Übertragung. Es ist davon auszugehen, dass die Universität Hohenheim die überschaubaren technischen Probleme in den Griff bekommen wird und dass damit auch das ordnungsgemäße Studium nicht beeinträchtigt ist.

Zusatzfrage, bitte, Herr Abg. Bachmann.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Bei wie vielen Vorlesungen übersteigt denn die Zahl der Studierenden in einem bestimmten Studiengang die Fassungskapazität des größten Hörsaals?

Kollege Bachmann, darüber kann ich Ihnen derzeit keine Informationen geben.

Sie liegen mir nicht vor. Wir sind jedoch gern bereit, Ihnen dies im schriftlichen Verfahren zur Kenntnis zu bringen.

Zusatzfrage des Herrn Abg. Stober.

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, ich habe hier einen Artikel der „Stuttgarter Nachrichten“ vom 28. August 2008 mit der Überschrift „Edelrestaurant statt Hörsaalneubau“. Darin geht es um die „Speisemeisterei“ an der Universität Hohenheim.

Frage 1: Haben Sie Verständnis dafür, dass es die Studierenden etwas überrascht, wenn diese Hörsaalprobleme, diese Kapazitätsengpässe bestehen, die Sie gerade eben auch geschildert haben, wenn gleichzeitig für 700 000 € ein entsprechendes Gebäude renoviert wird, wovon nach den Aussagen in diesem Artikel 245 000 € allein für die Sanierung dieses Luxusrestaurants aufgewendet werden müssten?

Frage 2: Inwiefern sind diese 245 000 € für die „Speisemeis terei“ in dem Sinn rentierlich, dass das Land durch höhere Pachteinnahmen oder was auch immer auf der andere Seite entsprechende Einnahmen generiert?

Kollege Stober, ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten: Zunächst einmal zur Frage der Rentierlichkeit dieser Investition: Es ist natürlich notwendig – denn es geht um „Vermögen und Bau BadenWürttemberg“ –, dass das Finanzministerium diese Frage beantwortet. Das kann ich Ihnen aus heutiger Sicht nicht sagen.

Zweitens: Sie stimmen mir sicherlich zu, dass es immer wichtig ist, alte, traditionsreiche Bausubstanz in Baden-Württemberg zu erhalten und, wenn notwendig, zu sanieren.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: So ist es!)

Gerade diese Maßnahme war wichtig, um dieses Schmuckstück des Schlosses in Hohenheim auch wirklich in einem guten Zustand zu erhalten. Ich gehe davon aus, dass dies auch von den Studierenden wie von der breiten Öffentlichkeit entsprechend positiv aufgenommen wird.

Gleichwohl möchte die Landesregierung natürlich alles daransetzen, dass die Studienbedingungen für die Studierenden gut sind. Sie sind auch in Hohenheim wirklich gut. Das bekommen Sie auch dadurch mit, dass man über organisatorische Ersatzmaßnahmen, z. B. indem man große Vorlesungen teilt, eine Entspannung der Situation hinbekommt.

Interessant ist auch Folgendes – wir haben ja an der Universität Hohenheim eine entsprechende Hörsaaluntersuchung vorgenommen, sodass ich Ihnen dies der Vollständigkeit halber dazusagen kann –: Die Universität verfügt über 45 Hörsäle mit einer Kapazität zwischen zwölf und 475 Sitzplätzen, darunter 13 größere Hörsäle ab 100 Plätzen. Nach der aktuellen Hörsaaluntersuchung der Universität liegt die Hörsaalauslastung in der Regelnutzungszeit – das ist die Zeit von Montag bis Freitag zwischen 8 Uhr und 18 Uhr – bei 69 %. Das heißt, wir haben noch Möglichkeiten, die Kapazität besser auszulasten, weil wir deutlich unterhalb der 90-%-Grenze liegen. Deshalb gehe ich auch davon aus, dass vor Ort die Feststellung akzeptiert wird, dass die Hörsaalausstattung auskömmlich ist.

Ein weiterer Punkt, den ich in diesem Zusammenhang ansprechen möchte, ist die Frage, mit welchem Aufwand der Bau eines großen Hörsaals denn verbunden wäre. Für einen gro ßen Hörsaal mit 700 bis 800 Plätzen benötigt man ein Gesamtbaukostenvolumen von rund 5 Millionen €; hinzu kommen laufende Kosten von ca. 100 000 € pro Jahr. Da absehbar ist, dass wir aufgrund der demografischen Entwicklung in den nächsten 20 Jahren davon ausgehen müssen, dass große Hörsaalkapazitäten auch an der Universität Hohenheim nicht in diesem Maße genutzt werden, gehe ich davon aus, dass auch hier im Parlament nachvollziehbar ist, dass wir unsere Priorisierung im Hinblick auf den erheblichen Sanierungsstau an den Hochschulen anders setzen und nicht in den Bau großer neuer Hörsäle investieren, zumal es die Technik heute erlaubt, Vorlesungen zu trennen. Genau diese Maßnahmen wurden hier durchgeführt.