Johannes Stober

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Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst einmal eines zurückweisen, Frau Arnold: Wir haben die Beratung die ses Antrags in der heutigen Sitzung nicht aus wahltaktischen Gründen beantragt.
Hören Sie doch einfach einmal zu. – Es ist schlicht und er greifend so: Wir haben die Landtagsdrucksache 14/4946. Wir haben das Problem im Landtag, dass turnusgemäß zunächst diese Drucksache an der Reihe ist
und wir überhaupt nicht hinterherkommen, die Drucksachen der vergangenen Jahre zu beraten.
Das ist tatsächlich ein Problem. Wir hätten größtes Interesse daran gehabt, über den Antrag, den wir im Jahr 2009 einge bracht haben, schon damals zu diskutieren.
Wir müssen uns ernsthaft damit auseinandersetzen, wie wir diese Anträge überhaupt behandeln, damit sie – dies betrifft nicht nur diesen Antrag – letztendlich nicht zwei Jahre oder länger „abgehangen“ sind.
An dieser Stelle möchte ich noch etwas zu diesem Thema sa gen.
Wir können nur eine Initiative pro Plenartag vorziehen.
Wir hätten über diesen Antrag noch lieber im Jahr 2008 dis kutiert. Zur Geschichte des Karlsruher Antrags gehört eben auch, dass er im Jahr 2008 gestellt wurde und dann 15 Mona te lang verschollen war.
Ich habe einmal beim zuständigen Regierungspräsidium nach gefragt, was eigentlich Sache ist. Da hat man mir das mitge teilt. Dann folgten diese Standardantworten, wie wir sie auch
in der Drucksache finden, und der Antrag wurde abgelehnt. Zwischenzeitlich hatte man noch nicht einmal verstanden, wo rum es hier ging. Vielmehr wurde das Begehren mit der Be gründung abgelehnt, dies sei eine Hauptschule mit Realschu le.
Deswegen will ich einmal ganz deutlich sagen – das gilt für SPD und Grüne –: Wir hätten lieber vor zwei Jahren als heu te über dieses Thema diskutiert.
Zum anderen: Herr Schebesta, es ist richtig, dass es mehr An träge als nur diese zwei gibt. Frau Rastätter hat von 60 Anträ gen gesprochen. Ich kenne nicht alle 60 Anträge. Ich weiß nicht, ob sie gut oder schlecht sind. Wir behandeln nicht die se 60 Anträge, sondern wir behandeln diese zwei Anträge. Ich möchte Argumente hören,
warum Sie diese beiden Anträge ablehnen. Bisher habe ich aber keine solchen Argumente gehört.
Ich rede jetzt über das Karlsruher Konzept, weil ich dieses Konzept besser kenne. Das Ganze wurde in Karlsruhe vom Gesamtelternbeirat angetrieben. Gemeinsam mit vielen ande ren Partnern wurde ein Konzept mit vielen Bausteinen entwi ckelt: klassen- und fächerübergreifendes Projektlernen, jahr gangsgemischte Lerngruppen, bilinguale Grundschule mit Französisch, Anbindung an eine Vorschuleinrichtung, Integ ration behinderter Kinder und individuelle Förderung bei Ver zicht auf eine Einteilung der Schülerinnen und Schüler in die drei Schubladen Hauptschule, Realschule und Gymnasium.
Wenn ich diesen Punkt ausge führt habe, gestatte ich gern eine Zwischenfrage.
Grundlage hierfür sind die Bildungsstandards des Landes Ba den-Württemberg.
Ja, die sind gut.
Das Ganze ist sowohl in der Entwicklung als auch in der Um setzung durch die PH Karlsruhe pädagogisch begleitet wor den. Welches Zeugnis stellen Sie denn der PH Karlsruhe mit diesen in meinen Augen unbegründeten Ablehnungen letzten Endes aus?
Ich verstehe die Frage nicht.
Erstens habe ich nicht von 60 genehmigungsfähigen Anträgen gesprochen. Wir beraten heu te zwei Anträge. Ich habe mich zu diesen zwei Anträgen ge äußert. Möglicherweise kennt Frau Rastätter auch die ande ren 58 Anträge und kann dazu etwas sagen.
Ich kann an dieser Stelle nichts dazu sagen. Deswegen lasse ich das auch schlicht und ergreifend sein.
Es kann Gründe geben, Anträge abzulehnen – das ist gar keine Frage – oder möglicherweise Nachbesserungsbedarf an zumelden. Die kann es geben.
Das gehört doch letzten Endes dazu. Ich würde es auch ver stehen, wenn Sie dem nicht hundertprozentig zustimmen, son dern an der einen oder anderen Stelle Nachbesserungsbedarf sehen. Damit habe ich kein Problem.
Ich kann aber nicht nachvollziehen, was es da zu kritisieren gibt. Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe, der Sozialbürger meister und die Stadtverwaltung stehen weiterhin zu diesem Antrag, und zwar unabhängig davon, was in den vergangenen zwei Jahren passiert ist.
Wir dürfen nicht vergessen, dass es solche Schulen in BadenWürttemberg in vielfältiger Form bereits als Privatschulen gibt. Auch das Waldorfkonzept ist dem in vielen Punkten sehr ähnlich.
An diesen Schulen wird aber ein Schulgeld von mehr als 100 € pro Monat erhoben. Ich frage mich, warum Sie das öffentli che Schulwesen diskriminieren, indem Sie diese Angebote im öffentlichen Schulwesen nicht zulassen wollen.
Ich habe es vorhin schon einmal gesagt: Heute geht es um die se beiden Schulversuche. Ich kann nicht nachvollziehen, wa rum Sie die Schulentwicklung von unten an dieser Stelle nicht ermöglichen wollen.
Wir haben sehr viele Schulversuche. Alle Ganztagsschulen basieren auf § 30 des Schulgesetzes. Ich kann wirklich nicht nachvollziehen, warum Sie das nicht ermöglichen wollen. Hierzu habe ich nur eine Vermutung: Sie haben Angst davor, dass dieses Konzept Früchte trägt und dass es Erfolg hat. Des wegen sagen Sie hier Nein.
Ich ärgere mich auch manchmal über die Grünen, wenn sie gegen bestimmte Dinge sind. Heute sind aber nicht die Grü nen die „Dagegen-Partei“, sondern Sie.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren hier zum wiederholten Mal über die Frage, ob es die freie Entscheidung
jedes Einzelnen ist, über seinen Lebens- und Berufsweg zu entscheiden, oder ob es Aufgabe des Staates ist, ihn dabei zu bevormunden. Wir sind der Auffassung, dass wir in BadenWürttemberg mündige Bürgerinnen und Bürger haben, die über ihren Lebens- und Berufsweg selbst entscheiden können. Dies gilt für uns daher sowohl bei der Frage, welche Schule man nach der Grundschule besucht, als auch bei der Frage, ob man nach der mittleren Reife eine Berufsausbildung machen will, aufs Berufskolleg oder auf ein berufliches Gymnasium gehen will. Das gilt aber genauso für die Frage, was man ma chen möchte, wenn man einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss, den Bachelor, hat, ob man danach direkt in den Beruf einsteigen möchte oder ob man weiterstudieren und ein Masterstudium anschließen möchte.
Wir sind daher froh, dass der Bachelor insbesondere an unse ren Fachhochschulen weiterhin etwa die gleiche Akzeptanz hat wie das bisherige FH-Diplom. Daher gibt es wirklich gu te Berufschancen, insbesondere aus dem Bachelor an den Fachhochschulen heraus. Wer direkt in den Beruf einsteigen will, der kann dies tun. Aber genauso gilt: Wer weiterstudie ren und auf den Bachelor einen Master setzen möchte – ob an einer Fachhochschule oder an einer Universität –, der soll dies auch tun können. Dabei, lieber Herr Kollege Schüle, geht es nicht um den „Master für alle“, wie Sie uns jetzt wieder un terstellt haben und wie es auch auf manchen Transparenten einiger Studierendenvertretungen steht – das ist aber nicht un sere Position –, sondern es geht um die freie Entscheidung je des einzelnen Studierenden.
Das Gleiche gilt auch an den Universitäten. Die Situation dort ist etwas schwieriger. Ich habe hier einige Zeitungsausschnit te. Bei den Initiativen „Bachelor welcome“, die es auch von den Arbeitgeberverbänden gibt, die Sie auch zu Recht zitiert haben, Herr Kollege Schüle, gibt es natürlich schon einige Hinweise darauf, dass der Bachelor nicht das leistet – insbe sondere an den Universitäten –, was man sich wünscht, vor allem was die Berufsqualifizierung betrifft.
Das müssen wir ändern, damit auch diese Abschlüsse berufs qualifizierend werden. Deswegen diskutieren wir, denke ich, gemeinsam – über alle Fraktionen hinweg und auch das Wis senschaftsministerium – darüber, die Verlängerungsmöglich keiten auf bis zu acht Semester zu nutzen. Aber wir sagen – das ist auch Teil des Gesetzentwurfs –, dass wir dann natür lich nicht bei insgesamt zehn Semestern für Bachelor und Master stehen bleiben können.
Wir haben einen Qualitätsanspruch an das Bachelorstudium. Das heißt Berufsfähigkeit, das heißt aber auch, dass jeder, der einen Bachelorabschluss erworben hat, gezeigt haben muss, dass er wissenschaftlich arbeiten kann. Wer dies gezeigt hat, hat auch die Fähigkeiten, um danach ein Masterstudium an zuschließen.
Irgendwelcher zusätzlicher Hürden bedarf es nicht. Wir sind deshalb auch froh, dass in diesem Haus inzwischen Einigkeit darüber besteht, dass in Zukunft nicht der Bachelor der Re gelabschluss sein soll, sondern der Abschluss, der in der Re gel gemacht wird, der Regelabschluss ist, wie es auch der Wis senschaftsminister immer wieder gesagt hat. Das ist auch rich tig. Über diesen Teil des Gesetzentwurfs gibt es offensichtlich Konsens – so, wie ich die Debatten im Wissenschaftsaus schuss und in der ersten Lesung hier verstanden habe.
Der zweite Kernpunkt unseres Gesetzentwurfs ist, die Vorga be an die Hochschulen zu streichen, nur überdurchschnittlich gute Bachelorabsolventen zum Masterstudium zuzulassen. Denn diese Vorgabe hat inzwischen zu einem völligen Wild wuchs an unseren Universitäten geführt. Manche Universitä ten – insbesondere solche, die bei der Exzellenzinitiative ge wonnen haben – sagen, dass jeder ihrer Bachelorabsolventen überdurchschnittlich gut sei, und übernehmen daher auch je den gern in ein Masterstudium. Von der Gesetzesformulierung her ist das eigentlich nicht gedeckt.
Dass die Hochschulen schon aus zivilem Ungehorsam gegen über dem Land genau das machen, was wir wollen, wirft ein bezeichnendes Licht auf die Reformunwilligkeit Ihrerseits bei diesem Thema. Ich glaube, wir müssen uns schon anschauen und realisieren, was in den Hochschulen passiert. Wenn zwi schen dem, was im Gesetz steht, und dem, was real gemacht wird, eine Diskrepanz vorliegt, dann besteht hier Handlungs bedarf, entweder in die eine oder in die andere Richtung.
Allerdings gibt es neben diesem einen Beispiel, das ich ge nannt habe, nämlich alle in ein Masterstudium zu überneh men, an unseren Hochschulen auch eine weniger gute Praxis. Denn zum Teil wird die sogenannte Polyvalenz, also ein Stu dienfachwechsel zwischen Bachelor und Master, durch die Zulassungssatzungen bei einer Reihe von Studiengängen in unserem Land nahezu unmöglich gemacht.
Sie, liebe Frau Bauer, haben das zu Recht immer wieder kri tisiert und die Polyvalenz angemahnt und genauso wie wir die Sinnhaftigkeit von § 29 Abs. 2 Satz 5 des Landeshochschul gesetzes hinterfragt, den wir heute streichen wollen. Wir ver stehen jedoch nicht, Frau Bauer, dass Sie unserem Gesetzent wurf genau wegen dieses Teils im Wissenschaftsausschuss nicht zugestimmt haben, sondern sich der Stimme enthalten haben.
Sehr geehrte Damen und Herren, es besagt nicht nur die po litische Vernunft, sondern auch unsere Gerichte haben bei der Auslegung des Rechts auf freie Ausbildungs- und Berufswahl nach Artikel 12 des Grundgesetzes immer wieder geurteilt, dass dieses Grundrecht natürlich auch für das Masterstudium gilt. Zuletzt hatte dazu das Verwaltungsgericht Münster geur teilt, dass dieser Teilhabeanspruch, der Grundlage für das so genannte NC-Urteil des Bundesverfassungsgerichts Anfang der Siebzigerjahre war, auch bei einem konsekutiv angeleg ten Masterstudiengang fortwirkt.
Deshalb: Verweigern Sie sich dieser Reform nicht, und sor gen Sie mit uns dafür, dass der Übergang zwischen Bachelor und Master genauso geregelt wird wie der Übergang zwischen Abitur und Erststudium. Dabei können wir gern auch über Än derungen im Hochschulzulassungsgesetz diskutieren, das dann maßgeblich ist.
Der massiven Einschränkungen beim Übergang zum Master studium, die heute noch im Landeshochschulgesetz stehen, bedarf es aber wirklich nicht.
Deswegen appelliere ich ein letztes Mal an Sie: Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu.
Danke schön.
Frau Präsidentin, ich weiß nicht, ob Sie das Promotionsrecht ausüben dürfen. Wenn dem so wä re, würde ich die Promotion sehr gern annehmen. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kolle gen! Herr Schüle hat uns aufgefordert, uns mit Missständen in den Verfassten Studierendenschaften auseinanderzusetzen. Herr Schüle, wir haben in fast allen Bundesländern außerhalb von Baden-Württemberg Verfasste Studierendenschaften. Wissen Sie, was Sie den Studierenden dort damit unterstellt haben? Sind Sie sich bewusst, was Sie gerade gesagt haben, Herr Schüle?
Ich glaube, dass es gut ist, dass wir heute über unseren Ge setzentwurf diskutieren, aber nicht über Ihren Vorschlag, den Sie unterbreitet haben und der in diesen Tagen nicht nur von der LandesAStenKonferenz, sondern auch von der Landes rektorenkonferenz ganz heftig zerpflückt worden ist.
Es ist mehr als verständlich, dass sich die Rektoren unserer neun Universitäten nicht für ein Konzept vereinnahmen las sen wollen, bei dem sie noch nicht einmal gefragt werden, was sie denn davon halten. Dieser Stil des Umgangs, solche Pa piere zu verschicken und den Betroffenen nicht zukommen zu lassen und sich entsprechend öffentlich zu äußern, ist ein ab solutes Unding, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich möchte ergänzen, warum Ihr Vorschlag inhaltlich äußerst unzureichend ist: Sie schaffen neue Bürokratie in den Ent scheidungsstrukturen der Hochschulen, indem Sie Mechanis men schaffen, dass man, wenn Studierende und die Mehrheit des Senats unterschiedlicher Meinung sind, in den Aufsichts rat rennt und dieser letztlich noch eine Schlichtung durchfüh ren soll. Das ist ein genauso großer Blödsinn wie die Ge schichte mit der Rektorwahl, bei der sich der Aufsichtsrat und der Senat einig sein müssen. Das ist ein genauso großer Blöd
sinn wie der, über den wir morgen noch einmal diskutieren werden, wenn wir über das Universitätsmedizingesetz debat tieren, mit dem Sie die Universitätsstruktur mit neuen Gremi en überfrachten wollen.
An unseren Hochschulen haben wir gewachsene Strukturen, die leider auf Vereinsebene organisiert sind, weil die Verfass te Studierendenschaft im Jahr 1977 abgeschafft worden ist. Dem kann man nicht einfach ein Einheitsmodell eines zent ralen Mitbestimmungsorgans überstülpen. Das sind gewach sene Strukturen. Es gibt größere und kleinere Hochschulen. An einer Musikhochschule mit 300 oder 400 Studierenden kann man kein Gremium mit 25 Leuten bilden. Auch dieser Vorschlag ist völlig unausgegoren, liebe Kolleginnen und Kol legen.
Nichtsdestotrotz ist unser Hauptkritikpunkt, dass Ihr Modell nicht weit genug geht. Satzungsautonomie, Finanzautonomie und politisches Mandat sind die zentralen Punkte. Herr Schü le, Sie haben vorhin gesagt, warum Sie dies ablehnen.
Ich sage Ihnen: Welche Rechte haben denn die Industrie- und Handelskammern? Sie haben diese drei Rechte. Wollen Sie diese denn abschaffen? Das wollen Sie genauso wenig, wie wir das wollen. Ich glaube, das sollten wir den Studierenden nicht vorenthalten.
Zynisch wird es dann, wenn man berücksichtigt, dass die Bei träge für eine Verfasste Studierendenschaft – ich habe gegoo gelt – zwischen 10 € und 14 € pro Semester liegen. Sie ver langen von den Studierenden pro Semester 500 € Studienge bühren. Ist das etwa sozial, ist das gerecht? Wenn Sie damit anfangen, sage ich: Schaffen Sie erst einmal die Studienge bühren ab, dann können Sie über dieses Thema redlich und ehrlich reden.
In diesem Kontext möchte ich auf noch einen Punkt eingehen. Auch in der Presse – bei der dpa und auch in den „Stuttgarter Nachrichten“ – hieß es, dass sich die Rektoren gegen mehr Mitbestimmung der Studierenden wenden.
Diese wenden sich nicht gegen mehr Mitbestimmung durch die Studierenden. Sie wenden sich gegen das Modell, das Sie vorgeschlagen haben, Herr Schüle. Die Situation ist, dass vie le Hochschulsenate in Baden-Württemberg genau die Verfass te Studierendenschaft beschlossen haben und sich hinter die Forderung der Studierenden stellen. Daher ist dieses Konzept das richtige Konzept, nicht das Murkskonzept, das Sie bzw. das Wissenschaftsministerium vorgelegt haben bzw. noch in Form eines Gesetzentwurfs vorlegen wollen. Ich kann Ihnen daher nur den Rat geben: Stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu. Das wäre der richtige Weg.
Danke schön.
Ich habe mich noch einmal ge meldet, weil zwei Dinge hier immer wieder durcheinanderge worfen worden sind, die zu trennen sind.
Wir brauchen einerseits eine Studierendenvertretung – wir ha ben hier die Verfasste Studierendenschaft beantragt –, genau so wie wir in meinen Augen andererseits auch eine Mittelbau vertretung oder eine Vertretung der Professorinnen- und Pro fessorenschaft brauchen.
Entsprechende Vorlagen haben wir z. B. vom Hochschul lehrerbund, dem HLB, oder dem VHW.
Damit habe ich auch gar keine Probleme.
Ich glaube aber, dass wir unterscheiden müssen zwischen der Interessenvertretung, die die Verfasste Studierendenschaft wahrnimmt, und den Entscheidungen der politischen Gremi en einer Hochschule.
Unser Gesetzentwurf setzt sich mit der einen Sache auseinan der. Wir haben auch erheblichen Änderungsbedarf auf der an deren Seite. Ich teile die Auffassung der Universitätsrektoren – das wurde vorhin zitiert –, dass wir letzten Endes keine Mehrheitssituation der Studierenden haben dürfen. Aber wir müssen auch hinterfragen, wie heute eigentlich die Entschei dungen zustande kommen, ob es richtig ist, dass alle Mehr heitsentscheidungen von Professorinnen und Professoren ge troffen werden. Noch mehr müssen wir hinterfragen, ob in den Aufsichtsräten zum Teil immer mehr Entscheidungen von Ex ternen und gar nicht mehr von Leuten aus der Hochschule ge troffen werden
und so die Hochschulautonomie immer weiter ausgehebelt wird. Ich glaube, auch an dieser Baustelle haben wir noch viel zu tun. Wir werden es in der nächsten Legislaturperiode an gehen.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestern haben Herr Mappus und Herr Schmiedel eher frotzelnd darüber gestritten, ob es diesem Haus zumutbar ist, Herrn Maurer oder Herrn Filbin ger zu zitieren. Heute, wenn wir über das Thema „Verfasste Studierendenschaft“ diskutieren und an das Jahr 1977 zurück denken, werden wir nicht darum herumkommen. Aber ich hof fe natürlich, dass selbst der CDU-Fraktion klar ist, dass die damalige Begründung, die Verfasste Studierendenschaft ab zuschaffen, um den angeblichen terroristischen Sumpf an den Universitäten auszutrocknen, heute nicht mehr gilt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb geht es uns, der SPD und den Grünen, darum, mit diesem Gesetzentwurf die Fehler von damals zu korrigieren und den Studierenden in Ba den-Württemberg endlich wieder mehr Mitbestimmung zu ge ben. Dies beinhaltet unseres Erachtens nicht nur eine irgend wie geartete Interessenvertretung in Hochschulgremien wie dem Akademischen Senat – wie Sie das immer nennen –, die aber im Übrigen inzwischen auch durch die Einführung der Hochschulräte um große Teile ihrer Kompetenzen beraubt wurden, sondern es geht auch um eine eigenständige und selbst verwaltete Interessenvertretung der Studierenden.
Diese muss selbst entscheiden können, zu welchen Themen sie sich äußert, und darf nicht, wie es bisher bei uns in BadenWürttemberg leider noch immer der Fall ist, vom Gesetzge
ber bevormundet und auf geistige, musische, soziale, kultu relle und sportliche Tätigkeitsbereiche beschränkt werden.
Wir legen daher heute auf Basis eines Vorschlags der Landes AStenKonferenz aus dem Jahr 2004
einen Gesetzentwurf vor, der deutlich mehr Flexibilität und Gestaltungsmöglichkeit bietet als die Verfassten Studieren denschaften aus der Zeit vor 1977. Vor allem nimmt er die un abhängige, seitdem notgedrungen vereinsrechtlich organisier te studentische Mitbestimmungskultur auf, die sich in den letzten 33 Jahren aufgrund der vorhandenen staatlichen Ein schränkungen entwickelt hat.
Deshalb ist es auch sehr wichtig, dass die Mitbestimmungs modelle, die sich seitdem in ihrer Vielfältigkeit an den einzel nen Hochschulen entwickelt haben, erhalten werden können. Voraussetzung dafür ist eine umfassende Satzungsautonomie, die nicht vorschreibt, wie die einzelnen Studierendenschaften intern ihre demokratischen Strukturen im Einzelnen ausge stalten. Auch dies ist für uns ein wesentlicher Bestandteil von Hochschulautonomie.
Gebunden sind die Studierendenvertretungen, genauso wie je de andere Einrichtung in diesem Land, an Recht und Gesetz, nicht mehr und nicht weniger. Der Landesrechnungshof hat daher das Recht und die Pflicht, die Studierendenschaften ge nauso wie jede andere Landeseinrichtung auch zu überprüfen. Es hat genauso wie bei allen anderen Landeseinrichtungen na türlich eine Rechtsaufsicht zu geben, die aber selbstverständ lich eine reine Rechtsaufsicht bleiben muss und die sich nicht in die inneren Angelegenheiten der Studierendenschaften ein mischen darf.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, es ist an der Zeit, den Studierenden mehr Verantwortung zu geben. Sie von CDU und FDP/DVP sind, wie wir zuletzt wieder im Wissenschafts ausschuss erleben mussten, noch nicht einmal bereit, die Stu dierenden über ihre ureigensten Angelegenheiten, z. B. das Studiticket, selbst verhandeln und sie dann auch für ihre Ent scheidungen einstehen zu lassen. Dies zeigt leider, wie weit diese Landesregierung noch davon entfernt ist, junge Men schen in unserem Land als mündige und verantwortungsbe wusste Bürgerinnen und Bürger zu akzeptieren.
Solange nicht einmal derartige Selbstverständlichkeiten ge währleistet sind, werden wir entsprechende Äußerungen be züglich mehr studentischer Mitbestimmung, wie wir sie von Ihnen, Herr Frankenberg, heute wieder in der FAZ gelesen ha ben, nur als blanke Worthülsen betrachten können.
Ich würde mich freuen, wenn Sie dann auch einmal hier – denn hier ist das Parlament, hier ist der Landtag, der darüber entscheidet – entsprechende gesetzliche Initiativen einbrin gen, so, wie wir das heute gemacht haben. Das ist eines Par
laments würdig; da gehört das hin. Dazu fordere ich Sie auch eindringlich auf.
Danke schön.
Wenn das letzte Wort bei der Regierung sein muss, dann akzeptiere ich das natürlich.
Ich möchte noch mit ein paar Märchen aufräumen.
Herr Kollege Schüle, Sie haben gerade gesagt, die Mitbestim mung werde an unseren Hochschulen akzeptiert. Ich frage mich nur, warum dann die Studenten unabhängige Vereine, USten, U-ASten und anderes gründen, wenn sie mit dem zu frieden sind, was sie im Augenblick haben. Sie machen das doch gerade deshalb, weil sie bevormundet werden, weil sie sich eben nur zu kulturellen, musischen, sozialen und sportli chen Fragen äußern dürfen und nicht zu dem, worüber letzten Endes entschieden wird, was relevant ist, und das ist natürlich insbesondere Hochschulpolitik.
Das ist auch der Grund, warum wir ein politisches Mandat und eine Studierendenvertretung brauchen, die letzten Endes legitimiert ist, selbst zu entscheiden, wozu sie sich äußert. Ich glaube, wir sollten mit der Bevormundung aufhören. Wir brau chen eine demokratisch legitimierte Studierendenvertretung. Diese soll sich auch selbst organisieren können. Ich bin über zeugt, dass die Studierenden die Probleme, die Sie, Herr Kleinmann, gerade angesprochen haben, werden lösen kön nen.
Es sind noch drei, vier weitere Punkte angesprochen worden. Der eine ist das Thema „Einheit der Lehrenden und Studie renden“. Ich kann nachvollziehen, dass Sie fragen, warum wir eine solche Organisation nur für die Studierenden machen wollen. Ich habe auch einen Vorschlag des Hochschullehrer bunds zur Bildung eines Sprecherausschusses der Hochschul lehrerinnen und Hochschullehrer vorliegen. Ich kann mir gut vorstellen, dass wir unseren Gesetzentwurf entsprechend er gänzen und dies auch noch mit aufnehmen. Damit habe ich überhaupt kein Problem. Das ist auch von dieser Seite natür lich sehr gewollt.
Was mich auch sehr verwundert, sind die Äußerungen zum Thema Zwangsbeitrag. Denn es gibt auch an vielen anderen Stellen Zwangsbeiträge, z. B. beim Studentenwerk. Soll das jetzt mit Steuern finanziert werden? Wenn wir das Ganze an die Verfasste Studierendenschaft delegieren, weil wir denken, dass die Studierenden dafür selbst kompetent genug sind, sol len die dann nicht die Beiträge erheben können? Soll das dann der Staat aus Steuergeldern bezahlen? Das ist doch alles kei ne Lösung, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Daher glaube ich, dass auch Ihr Vorschlag noch sehr unaus gegoren ist. Wir haben ihn ja erst einmal nur bruchstückhaft auf dem Tisch liegen und haben noch lange keinen Gesetzent wurf vorliegen. Wir würden uns freuen, wenn Sie noch in die ser Legislaturperiode einen entsprechenden Gesetzentwurf einbringen würden. Wenn Sie es erst in der nächsten Legisla turperiode tun, laufen Sie natürlich Gefahr, dass er hier abge lehnt wird und wir eine Verfasste Studierendenschaft beschlie ßen. Insofern ist das dann Ihr Problem und nicht unseres.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit 2006 haben wir in § 22 des Naturschutzgesetzes eine Regelung über die Führung von Ökokonten. Heute legt die Landesregierung die neue Ökokon to-Verordnung vor. Wir sind froh, dass es jetzt endlich dazu kommt. Grundlage für das Ganze ist das Bundesnaturschutz gesetz, weil dort auch die Bevorratung von Kompensations maßnahmen bereits verbindlich verlangt wird.
Es gibt viele Dinge und Einzelpunkte in dieser relativ dicken Verordnung, über die wir diskutieren könnten. Das Sensibels te ist vielleicht die Frage der Verzinsung der Maßnahmen. Das Positive daran ist auf jeden Fall, dass ein Anreiz dafür geschaf fen wird, vorgezogen Ausgleichsmaßnahmen zu realisieren. Der Nachteil ist, dass die Ausgleichsmaßnahme dann natür lich etwas geringer ausfällt. Die Verzinsung ist immerhin auf 30 % begrenzt, und zwar auf jährlich 3 % für maximal zehn Jahre.
Es ist jedoch ganz wichtig, dass wir diese Verordnung jetzt in Kraft setzen. Hier muss eher das Motto „Starten statt warten“ gelten. Ich denke, man kann über viele Dinge reden, z. B. da rüber, wie viele Punkte man für welche Maßnahme gibt oder nicht gibt und inwiefern das alles zueinander passt. Am An fang wird nicht alles hundertprozentig richtig sein, und man kann letztlich nur aus der Praxis die richtigen Folgerungen ziehen. Deswegen ist es richtig, dass wir jetzt starten.
Richtig und sinnvoll ist auch gewesen, denke ich, dass einige Vorschläge der Umweltverbände noch aufgegriffen wurden, die wir auch im Beirat für Natur- und Umweltschutz disku tiert hatten. Mit aufgenommen wurde auch der Bereich Arten schutz.
Ergänzend sollte angemerkt werden: In der Verordnung wird jetzt nur das geregelt, was noch geregelt werden muss. Ande re Dinge, die nicht enthalten sind, aber in den Gesetzen ste hen, gelten selbstverständlich weiterhin. Das betrifft insbe sondere zwei Dinge. Das eine ist, dass natürlich auch Maß nahmen in anderen Bereichen, die hier jetzt nicht geregelt sind, angerechnet werden müssen, jedoch nicht über das ver einfachte Verfahren über die Ökokonto-Verordnung. Das an dere ist, dass Ausgleichsmaßnahmen dann, wenn es zu einer Maßnahme kommt, in dem entsprechenden Naturraum statt finden müssen und nicht irgendwo anders, also z. B. nicht auf der Schwäbischen Alb, wenn die Maßnahme möglicherweise irgendwo im Rheintal ist. Ich denke, dass das selbstverständ lich, klar und eindeutig ist.
Deshalb habe ich gesagt: Lieber starten als warten bei dieser Verordnung. Es wird sicher nicht alles optimal sein. Aber das muss man dann letztlich auf dem Weg des Ganzen verändern. In diesem Sinn wird die SPD-Fraktion zustimmen.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor gut einem Jahr haben die Studierendenproteste uns alle in Atem gehalten. Neben den berechtigten Forderungen nach einer Abschaffung der Studiengebühr, besserem BAföG, mehr demokratischer Mit bestimmung an unseren Hochschulen stand damals vor allem der Bologna-Prozess mit seinen neuen Abschlüssen Bachelor und Master in der Kritik.
Diese Kritik hatte zwei Hauptstoßrichtungen: zum einen die völlige Überfrachtung der Studiengänge und das damit ver bundene sogenannte Bulimielernen, das mein Fraktionskolle ge Martin Rivoir hier schon mehrfach angeprangert hat;
zum anderen aber auch die Frage des Übergangs vom Bache lor zum Master, die vornehmlich bei den Studierenden an den Universitäten, weniger an den Fachhochschulen, zu erhebli chen Unsicherheiten über ihre Berufsperspektive geführt hat.
Wir beraten daher heute sowohl einen Antrag, den wir vor ziemlich genau einem Jahr, am 17. November 2009, also zur Hochzeit der damaligen Proteste eingebracht haben, als auch unseren heutigen aktuellen Gesetzentwurf, mit dem wir einen Teil dieser Forderungen in geltendes Recht umsetzen wollen.
Das Hauptanliegen ist dabei, die Studierenden selbst entschei den zu lassen, ob sie im Anschluss an ihr Bachelorstudium in den Beruf einsteigen wollen oder ein Masterstudium anschlie ßen. Allzu oft stellt sich einem Absolventen leider die umge kehrte Frage: Was nützt mir die versprochene berufsbefähi gende Qualität des Bachelorabschlusses, wenn der Arbeits markt dies anders beurteilt? Bin ich jetzt nicht geradezu ge zwungen, dem Arbeitsmarkt mit dem Master die nächsthöhe re Qualifikationsebene zu präsentieren?
Ich möchte zu diesem Thema ganz gern, gerade weil ich da zu sehr selten die Gelegenheit habe, mit hoher Zustimmung Frau Bundesbildungsministerin Annette Schavan zitieren,
die am 7. Juli 2009 nach einem Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern des Aktionsbündnisses Bildungsstreik und hochrangigen Vertretern des Hochschulsystems u. a. Folgen des verkündet hatte:
Der Übergang vom Bachelor zum Master muss problem los möglich sein. Studierende sollten selbst entscheiden können, ob sie einen Master machen wollen oder nicht. Ich bin gegen eine Quote.
Ich stelle fest: Frau Schavan ist souverän genug, Fehlentwick lungen beim Bologna-Prozess einzuräumen, und sie ist auch bereit, Konsequenzen daraus zu ziehen. Wir wünschen uns sehr, dass Sie sich dem völlig richtigen Weg, den Frau Scha van eingeschlagen hat, hier im Landtag nicht verschließen und ihn nicht blockieren werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Gesetzentwurf ent hält daher zwei zentrale Änderungen.
Erstens: Wir wollen die Formulierung, nach der der Bachelor der Regelabschluss ist, aus dem Gesetz streichen. Es ist nicht Aufgabe des Staates bzw. des Gesetzgebers, die Studierenden an unseren Hochschulen im Hinblick auf ihren Abschluss zu bevormunden. Wir halten es an dieser Stelle auch ganz mit Minister Frankenberg, der gesagt hat, dass der Regelabschluss der ist, der in der Regel gemacht wird. Wir können uns dieser These nur anschließen und ziehen auch daraus den Schluss, dass die Regierungsfraktionen unseren Vorschlägen heute ei gentlich zustimmen müssten.
Zweitens: Daneben wollen wir natürlich auch die unsinnigen Beschränkungen in § 29 Abs. 2 Satz 5 des Landeshochschul gesetzes streichen. Nach diesem müssen die Hochschulen für den Master zusätzliche Hürden in Form von überdurchschnitt
lichen Prüfungsergebnissen oder vergleichbaren Regelungen einführen. Die, wie ich finde, sehr erfreuliche Tatsache an vie len Universitäten in Baden-Württemberg ist jedoch, dass sich die Hochschulleitungen nicht um diesen Satz scheren und de facto auch alle ihre Bachelorabsolventen ins Masterstudium übernehmen. Gerade deshalb verstehen wir nicht, warum die Landesregierung weiterhin an dieser Regelung, die vielerorts gar nicht umgesetzt wird, unbedingt festhalten will.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Laufe dieses Semesters konnten wir in verschiedenen Zeitungen und Zeitschriften im mer wieder Artikel lesen mit Überschriften wie „Master-De saster“ oder „Master-Tohuwabohu“. Ich will zugestehen – das tue ich auch gern –, dass sich diese Artikel nahezu ausschließ lich auf andere Bundesländer, aber nicht auf Baden-Württem berg beziehen. Dies hat zwei Gründe.
Erstens: Die Bachelorstudiengänge an unseren Fachhochschu len – heute heißen sie Hochschulen für angewandte Wissen schaften – haben weiterhin eine hohe Berufswertigkeit, zumal sie quantitativ – mit einem Semester Differenz – zumeist dem früheren FH-Diplom entsprechen und für den Arbeitsmarkt hier insoweit Vergleichbarkeit, wenn nicht sogar Identität herrscht.
Zweitens: Die meisten Diplomstudiengänge an den Universi täten sind erst in den letzten Jahren auf Bachelor und Master umgestellt worden. Daher stellt sich die Frage der Berufsbe fähigung dieser Bachelorstudiengänge in vielen Fällen real noch gar nicht.
Dies heißt aber nun nicht, dass der Landtag von Baden-Würt temberg die Hände in den Schoß legen kann. Vielmehr gilt es, die Angelegenheiten jetzt zu regeln, damit die massiven Pro bleme, die andere Bundesländer haben, bei uns gar nicht erst auftreten können. Schließlich haben wir eine Verantwortung für die Studierenden und müssen dafür Sorge tragen, dass die Probleme bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses nicht auf deren Rücken ausgetragen werden.
Deshalb möchte ich hierzu auch noch einmal ganz konkret zwei Punkte nennen, die uns sehr wichtig sind. Das eine ist der bedarfsgerechte Ausbau der Masterstudiengänge. Ich den ke und hoffe, dass hierbei Einigkeit besteht. Ich habe zumin dest Herrn Staatssekretär Dr. Birk im Fernsehinterview so ver nommen.
Das andere ist, dass die Bachelorstudiengänge auch an unse ren Universitäten so berufsbefähigend wie möglich zu gestal ten sind. Hier gibt es sicherlich noch viel zu verbessern. Wenn wir allerdings ehrlich sind, dann müssen wir auch sagen, dass in Studiengängen wie Biologie, Chemie oder Physik, in de nen bislang de facto erst die Promotion berufsqualifizierend ist, auch ein achtsemestriger Bachelor möglich sein muss. Wenn wir nicht wollen, dass viele junge Menschen nach meh reren Jahren unsere Universitäten ohne Perspektiven verlas sen, dann müssen wir dahin kommen.
An dieser Stelle müssen wir es daher auch aushalten, dass es wieder zu unterschiedlichen Regelstudienzeiten und zu Dif
ferenzierungen an den Stellen kommt, an denen die Gleich behandlung zu Fehlentwicklungen geführt hat bzw. in Zukunft führen würde.
Herr Frankenberg, einig sind wir mit Ihnen darin, dass ein ver stärktes Angebot an achtsemestrigen Studiengängen an unse ren Hochschulen das Problem der mangelnden Berufsfähig keit sicherlich lindern, wenn nicht in Einzelfällen sogar lösen würde.
Vor diesem Hintergrund wird dann aber unverständlich, dass Sie weiterhin an der maximalen Regelstudienzeit von insge samt zehn Semestern für Bachelor und anschließendem Mas ter in konsekutiven Studiengängen festhalten wollen. Nach Adam Riese hat dies schließlich zur Folge, dass nur noch zwei Semester Regelstudienzeit für den Master bleiben. Ob in zwei Semestern eine wirklich substanzielle Weiterqualifikation möglich ist, die einen neuen, höherwertigen Abschluss recht fertigt, stelle ich zumindest infrage.
Wir sollten daher auch hier den Hochschulen mehr Flexibili tät einräumen und ihnen auch in diesen Fällen längere als zweisemestrige Regelstudienzeiten ermöglichen. Auch darauf zielt unsere Kritik. Wenn ich es richtig im Kopf habe, ist dies auch eine der zwei Forderungen des Antrags der Fraktion GRÜNE, über den wir heute unter diesem Tagesordnungs punkt ebenfalls diskutieren.
Dies waren nur die zentralen Punkte unseres Gesetzentwurfs. Weitere Punkte, z. B. die Regelung, dass ein Studiengang nur dann akkreditiert werden darf, wenn ein Auslandssemester auch tatsächlich in der Regelstudienzeit möglich ist, ergeben sich unmittelbar aus den Primärzielen des Bologna-Prozesses. Wenn die Umsetzung des Bologna-Prozesses dazu führt, dass internationale Mobilität nicht erleichtert, sondern erschwert, wenn nicht gar verhindert wird, dann gebietet es die Verant wortung für den Erfolg dieses Prozesses, dass es zu einer ent sprechenden Korrektur kommt.
Ich möchte jetzt nicht konkret auf den Antrag zu den aktuel len Übergangszahlen eingehen. Das können wir bei den Aus schussberatungen des Gesetzentwurfs und der anderen Anträ ge machen, die wir gern ebenfalls dorthin überwiesen haben wollen.
Ich möchte zum Schluss noch eine Sache ansprechen, die mir sehr wichtig ist – ich hoffe, dass sie uns allen sehr wichtig ist –, nämlich das Thema Polyvalenz. Denn wir wollten immer, dass man nach Abschluss des Bachelors einen fachlich unter schiedlichen Masterstudiengang obendrauf setzen kann. Die jetzige Regelung im Landeshochschulgesetz, nach der Mas terstudiengänge auf ersten Hochschulabschlüssen aufbauen müssen, ist in unseren Augen daher völlig ausreichend.
Daneben gilt selbstverständlich in den Fällen, in denen die Bewerberzahl die Studienplatzzahl überschreitet, das Hoch schulzulassungsgesetz – sowohl für die Masterstudiengänge als auch für die Bachelorstudiengänge. Darüber hinausgehen der Regelungen bedarf es aber nicht. Genau das wollen wir mit dem Gesetzentwurf erreichen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Regierungsfraktionen haben uns in der Bologna-Gesetzgebung schon einmal die Ge folgschaft verweigert, als wir in der letzten Legislaturperiode den Antrag gestellt hatten, die Studiengänge Zug um Zug und
aufgrund der autonomen Entscheidungen der Hochschulen in die Bologna-Struktur zu überführen.
So hätten die Fachbesonderheiten und die Spezifika der Ar beitsmärkte berücksichtigt werden können. Was wir heute als Fehlentwicklungen beklagen, ist die Folge der zwangsweisen Umsetzung, zu der Sie sich damals entschlossen hatten.
Nutzen Sie also Ihre zweite Chance bei der Bologna-Reform. Schaffen Sie mit uns die Voraussetzungen dafür, dass nicht binnen weniger Jahre die Universitäten mit Masterzulassungs prozessen überzogen werden und das Landesparlament mit Massenprotesten von Bachelorabsolventen, die weder im Be ruf noch in einem Masterstudiengang unterkommen, konfron tiert wird.
Ich bitte also um Unterstützung für unseren Gesetzentwurf und freue mich auf die anstehenden Beratungen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bedanke mich für das Zuhören, das heute ausnahmsweise anders verlief als bei den Malen zuvor.
Danke schön.
Ich dachte, es wäre noch eine Minute.
Ich habe zwei kurze Anmerkungen. Zum einen: Wenn wir ein Masterprogramm auflegen, wofür wir auch sind, dann brau chen wir ein Programm „Master 2015“, wenn wir ein Pro gramm „Hochschule 2012“ haben. Denn nach drei Jahren bzw. sechs Semestern sollen die Bachelorstudierenden ihre Ab schlüsse haben. So viel zu diesem Punkt.
Das andere, was mich sehr gewundert hat, sind die Aussagen, dass wir angeblich den Bachelorabschluss abwerten wollten. Das Gegenteil ist richtig. Wir wollen, dass sich die jungen Menschen zwischen dem Gang in den Beruf und einem Wei terstudieren, einem Masterstudium frei entscheiden können.
Deswegen müssen wir genau schauen. An den Fachhochschu len funktioniert der Übergang. Der FH-Bachelor hat das Ni veau des bisherigen FH-Diploms. Da ist es kein Problem. Aber die Universitäten und auch die Wirtschaft – ich könnte einige Beispiele vortragen – sagen, dass dieser Abschluss eben nicht berufsqualifizierend sei. Das ist ein Problem, und das müssen wir ändern. Dafür brauchen wir aber keine Gesetzesänderung. Das ist richtig. Aber unabhängig davon müssen wir schauen: Was erwarten die Universitäten nach sechs, sieben oder acht Semestern Bachelorstudium? Was erwarten die Betriebe, und was leisten die Universitäten?
Diejenigen, die einen Bachelorabschluss haben, müssen so qualifiziert sein, dass sie daran ein Masterstudium anschlie ßen können und über die grundlegenden methodisch-wissen schaftlichen Qualifikationen verfügen. Das ist unsere Anfor derung an ein Bachelorstudium. Wer diese letzten Endes nicht erfüllt, darf meines Erachtens auch keinen Bachelorabschluss bekommen. Deswegen müssen wir auch über die Qualität des Bachelorabschlusses diskutieren. Aber wer ein Bachelorstu dium abschließt, der muss die Möglichkeit haben, weiterzu studieren oder einen anderen Weg in den Beruf zu wählen. Es geht um die freie Entscheidung, und dafür steht die SPD.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Minister Frankenberg! Wir von der SPD hatten schon vor einiger Zeit gefordert, anstatt 16 000 gleich 20 000 zusätzliche Studienanfängerplätze zu schaffen. Eine gute Opposition regiert mit. Deswegen begrüßen wir aus drücklich den Schritt der Landesregierung, auf 20 000 Studi enanfängerplätze zu gehen. Wir sind damit, was die Studien anfängerzahl angeht, von einem eher hinteren Platz jetzt ins obere Mittelfeld gekommen. Das ist eine positive Entwick lung. Deswegen haben Sie für diesen Schritt grundsätzlich die ausdrückliche Unterstützung von unserer Seite.
Punkt 2: Was mich jetzt vor dem Hintergrund der Pressemit teilung, die Sie gestern verschickt haben, besonders interes siert, ist die Permanenz des Aufwuchses. Sie reden jetzt von 4 000 temporären unter den 20 000 Studienanfängerplätzen. Ich frage Sie daher: Ist der Umkehrschluss richtig, dass die anderen 16 000 Studienanfängerplätze permanente Plätze sind?
Wir hatten bisher die Situation, dass es bei den Universitäten, den Fachhochschulen, der Dualen Hochschule und den übri gen Hochschulen die Unsicherheit gab, wie weit dieser Auf wuchs dauerhaft ist. In der Folge mussten die Hochschulen
für die zusätzlichen Professorenstellen k.w.-Vermerke bei an deren Stellen ausbringen. Es gibt das Problem – ich weiß es jetzt von den Fachhochschulen Heilbronn und Karlsruhe ganz besonders –, dass man für dieses zusätzliche Programm zu nächst einmal keine Neubauten durchführen kann, sondern zusätzliche Anmietungen vornehmen und Umbaumaßnahmen ergreifen muss. Das kostet Extrageld, das man sich aber spa ren könnte, wenn man sich insgesamt sicher wäre, dass eine dauerhafte Lösung geschaffen wird, wir also unsere Hoch schulen dauerhaft entwickeln.
Deshalb habe ich, insbesondere vor dem Hintergrund der Lis te, die Sie gestern an die Presse gegeben haben, die konkrete Nachfrage, ob Sie uns dazu noch ein paar konkrete Auskünf te geben können.
Ansonsten nur ein Wermutstropfen zu dieser heutigen Diskus sion: Unsere Forderung war auch immer, die soziale Infra struktur – Wohnheimplätze, Mensen – letztendlich auszuwei ten. Was ist in diesem Zusammenhang geplant? Denn im Hin blick auf das Wintersemester 2012/2013 müssten jetzt ent sprechende bauliche Maßnahmen angegangen werden, um überhaupt rechtzeitig damit fertig zu werden.
Trotzdem noch einmal: Was die grundsätzliche Erweiterung auf 20 000 Studienanfängerplätze angeht, haben Sie unsere ausdrückliche Unterstützung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute über die Beratende Äußerung des Rechnungshofs zur Umsetzung des Integrierten Rheinprogramms und der Wasserrahmenrichtli nie zu diskutieren. Ich möchte dem Rechnungshof im Namen meiner Fraktion zunächst einmal ganz herzlich für die über
sichtliche Darstellung der Problematik bei beiden Themen danken. Dabei will ich aber auch nicht verschweigen, Frau Ministerin Gönner, dass ich mir eine solche Darstellung ei gentlich nicht vom Rechnungshof, sondern vom zuständigen Ministerium gewünscht hätte.
Ich bin aber sehr froh, dass wir nach den Diskussionen im Umweltausschuss und im Finanzausschuss jetzt zu einer Lö sung gekommen sind, die auch in der Beschlussempfehlung enthalten ist, nämlich der Verpflichtung, im Abstand von drei Jahren dem Landtag über die fortgeschriebenen Ablauf- und Finanzierungspläne zu berichten, damit wir jeweils eine ak tuelle Übersicht über die Thematik haben, die uns allen hier im Haus am Herzen liegt.
Durchaus anerkennen möchte ich auch, dass das, was umge setzt wurde, im Wesentlichen ordentlich umgesetzt wurde. Auch das ist ein Ergebnis des Berichts des Rechnungshofs. Allerdings haben wir im Unterschied zu unserem Nachbar land Rheinland-Pfalz das Problem, dass sich die meisten Rückhalteräume bei uns noch nicht im Bau befinden. Durch den Bericht des Rechnungshofs mussten wir nun erfahren, dass vor dem Jahr 2028 an eine Fertigstellung der 13 notwen digen Rückhalteräume nicht zu denken ist.
Heute sind bei uns in Baden-Württemberg gerade einmal drei der 13 Rückhalteräume fertig, den Polder Söllingen/Greffern eingerechnet, bei dem die Probeflutungen mangels Hochwas sers außerhalb der Vegetationsperiode noch nicht stattfinden konnten. Ein einziger weiterer Rückhalteraum, nämlich der Polder Rheinschanzinsel, ist im Bau. Für zwei weitere Rück halteräume liegen immerhin Planfeststellungsbeschlüsse vor; bei allen anderen stocken jedoch die Verfahren, oder es wur den noch nicht einmal Planungen aufgenommen.
Der eigentliche Skandal ist deshalb an zwei Punkten festzu machen. Zum einen ist das der Punkt, über den wir hier in letz ter Zeit schon öfter diskutiert haben, nämlich der Rückhalte raum Weil-Breisach. Hier ist von der Regierung selbst bzw. von den zuständigen Vertretern Sand gestreut worden. Wir wissen über die Diskussion um Kies, Schotter und Geschiebe Bescheid.
Zum anderen liegt es aber auch daran, dass viele Planungen noch gar nicht aufgenommen wurden; ich nenne hier als Bei spiele nur Elisabethenwört, Freistett und Ichenheim/Meißen heim/Ottenheim. Das ist das eigentliche Problem, und es hat mich, als ich die Beratende Äußerung des Rechnungshofs ge lesen habe, auch am meisten entsetzt, dass dort bis heute null Euro ausgegeben wurden und dass dort bis heute überhaupt noch gar keine Anstrengungen unternommen wurden.
Ich habe durchaus Verständnis dafür – das betonen auch Sie, Frau Ministerin, zu Recht immer wieder –, dass Qualität vor Schnelligkeit gehen muss, um unnötige Konflikte, die dann möglicherweise zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten führen, zu vermeiden oder zumindest so weit zu reduzieren, wie es ir gend geht. Ausschließen kann man solche Konflikte natürlich nicht.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch auf das eingehen, was der Kollege Müller zu diesem Thema eben ausgeführt hat.
Natürlich gibt es das erwähnte Problem, und wir alle sind uns einig, dass das Ganze kommen muss und dass man örtlichem Widerstand entsprechend begegnen muss. Diesen Konsens, glaube ich, gibt es in allen vier Fraktionen.
Wenn man sich auf unsere Diskussion über den Gesetzent wurf von vorhin bezieht, muss man allerdings zwei Dinge se hen. Zum einen geben wir mit diesem Gesetzentwurf nur Kompetenzen, die bisher beim Landtag sind, an das Volk. Aber entsprechende Kompetenzen bezüglich des Hochwas serschutzes haben wir letztlich noch nicht einmal als Landtag von Baden-Württemberg.
Zum anderen muss man auch sehen, dass man bei den Ausei nandersetzungen, wie sie jetzt beispielsweise über den Polder Elzmündung stattfinden, bei Weitem nicht auf die Quoren kommen würde, die wir mit den genannten 5 % vorgeschla gen haben. Es müssten, wie Kollege Stickelberger gesagt hat, 375 000 Bürgerinnen und Bürger sein.
Daher finde ich Ihren grundsätzlichen Einwand durchaus rich tig. Man muss aber auch deutlich sagen, dass dieser Einwand auf unseren Gesetzentwurf, den wir vorhin eingebracht haben, nicht zutrifft.
Ich möchte noch einmal dafür werben, das Integrierte Rhein programm mit höchstem Nachdruck umzusetzen. Dazu gehört vor allem, dass die Landesbetriebe Gewässer bei den Regie rungspräsidien Karlsruhe und Freiburg mit dem entsprechen den Personal ausgestattet werden. Das Einzige, was ich an der Beratenden Äußerung des Rechnungshofs bedaure, ist, dass auf diese eigentlich entscheidende Problematik, die dafür sorgt, dass manche Planungen letztlich noch gar nicht aufge nommen wurden – bei manchen Planungen kann man mögli cherweise gar nicht in der gebotenen Geschwindigkeit auf Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger reagieren –, nicht eingegangen wurde. Diese ist jedoch eines der zentralen Hin dernisse, die einem schnellen Vorankommen entgegenstehen.
Ich meine, dies ist ein Punkt, der hier mitentscheidend ist.
Für eines bin ich dem Kollegen Müller aber auch sehr dank bar – das verbindet uns alle im Umweltausschuss –: Die 450 Millionen €, die für das Integrierte Rheinprogramm bis zum Jahr 2028 aufgebracht werden müssen, sind eine Ausgabe, die wirklich dringend notwendig ist. Das wird klar, wenn man sich anschaut, wie hoch allein die volkswirtschaftlichen Schä den sein können – und volkswirtschaftliche Schäden sind nun wahrlich nicht alles, was bei einem zweihundertjährlichen Hochwasser eine Rolle spielt. Allein die Höhe dieser Schäden könnte aber schon bei bis zu 6 Milliarden € liegen. Daher ge bieten es schon finanzpolitische Gründe, dieses Thema mit der höchsten Priorität zu versehen.
Ich sehe gerade „Sprechzeit beachten“, jetzt „Sprechzeit En de“.
Das Thema Wasserrahmenrichtlinie ist auch ein wichtiges Thema. Ich habe aber festgestellt, dass auch Kollege Müller zeitlich nicht dazu gekommen ist, etwas dazu zu sagen. Da
her sieht es, glaube ich, pari aus. Aber bei diesem Thema gibt es letzten Endes grundsätzlich Einigkeit. Da haben wir – das sage ich mit einem kurzen Hinweis – auch etwas erreicht im Zusammenhang mit der Novellierung des Wasserpfennigs; dort haben wir kurz vor den Sommerferien etwas bewegt.
Vielleicht kommen wir auch bei diesem Thema etwas weiter.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn die Gesetzesno velle schon deutlich früher hätte kommen sollen, um die Rechtsuntersicherheiten bei der Erhebung des Wasserpfennigs zu beseitigen, sind wir mit der vorgelegten Gesetzesänderung zufrieden und werden ihr deshalb auch zustimmen.
Die bisherigen Reduktionsregelungen des § 17 d des Wasser gesetzes, die dazu geführt haben, dass x Juristen mindestens x plus eins Meinungen zu der Auslegung haben konnten, ge
hören mit dem heutigen Tag der Vergangenheit an. Sowohl das Land Baden-Württemberg als auch die wasserentnehmen de Industrie haben nun wieder Klarheit darüber, wie viel Geld zu bezahlen ist bzw. mit welchen Einnahmen wir im Landes haushalt rechnen können.
Wir halten die Gesetzesnovelle sowie die Beibehaltung der derzeit geltenden Wasserentnahmeentgelte daher grundsätz lich für richtig. Solange unsere Nachbarländer RheinlandPfalz und Hessen keine Gebühren erheben – die sie aber nach der gültigen Wasserrahmenrichtlinie noch in diesem Jahr ein führen müssen –, macht es keinen Sinn, an den derzeit gelten den Sätzen herumzuschrauben.
Mit einem Entgelt von 1 Cent pro Kubikmeter Kühlwasser liegen wir etwa im Mittelfeld der Bundesländer, wenn man bedenkt, dass Länder wie Nordrhein-Westfalen deutlich hö here Gebühren erheben als wir.
Die Gebühren für Kühlwasser von 1 Cent auf 2 Cent pro Ku bikmeter zu erhöhen – Kollege Scheuermann hat es schon ge sagt –, wie es die Grünen beantragt haben, würde zu unnöti gen Wettbewerbsnachteilen unserer baden-württembergischen Industrie und dazu führen, dass die Wirtschaftsstandorte an derer Bundesländer entlang des Rheins attraktiver werden als unser Bundesland.
Wenn man noch bedenkt, dass aufgrund der bisherigen Ermä ßigungsregelung viele Unternehmen bisher nur einen halben Cent pro Kubikmeter Kühlwasser gezahlt haben, bedeutet Ihr Antrag, Frau Splett, für viele Unternehmen sogar eine Ver vierfachung der Gebühren. Das können wir unseren Unter nehmen nicht zumuten, zumindest nicht, solange in anderen Ländern entlang des Rheins kein Wasserentnahmeentgelt er hoben wird.
Ich will aber klar sagen – das habe ich auch schon in der ers ten Lesung gesagt –, dass wir nichts dagegen haben, im Ge leitzug mit anderen Bundesländern, insbesondere mit Rhein land-Pfalz und Hessen, wenn diese dann den Wasserpfennig auch eingeführt haben, die Ressource Wasser, deren Bedeu tung uns gerade in diesem Sommer wieder sehr deutlich wur de, mit einem höheren Betrag zu belegen. Sinn macht dies aber, wie ich schon gesagt habe, nur im Gleichschritt mit an deren Ländern, um Umweltdumping nicht noch mit besseren Wettbewerbsbedingungen zu belohnen.
Mittragen können wir auch die vorgeschlagene moderate Sen kung der Entgelte in zwei kleineren Teilbereichen. Dies gilt zum einen für die Abschaffung der Entgeltpflicht für die Be regnung und Berieselung landwirtschaftlicher Flächen, da da von auszugehen ist, dass schon bisher die Verwaltungskosten die tatsächlichen Einnahmen überstiegen haben.
Dies gilt zum anderen inzwischen auch – nachdem das The ma im Umweltausschuss noch umstritten war – für die Re duktion des Entgeltsatzes für sonstige Zwecke von 2 Cent auf 1 Cent pro Kubikmeter Wasser. Durch das Schreiben, das wir dieser Tage von Ihnen, Frau Ministerin, bekommen haben, ist klar, dass die Einnahmeausfälle in diesem Bereich gerade ein mal im sechsstelligen Eurobereich liegen. Das ist vor dem Hintergrund verkraftbar, dass man dann mit einem einheitli chen Satz arbeiten kann. Verkraftbar ist es vor allem dann, wenn man bedenkt, dass durch den Wegfall der bisherigen Er
mäßigungsregelungen auch an anderen Stellen mehr Geld in den Landeshaushalt fließt.
Für richtig halten wir auch, Unternehmen, die sich besonders umweltfreundlich verhalten, bis zu 25 % der Wassergebühren zu erlassen, wenn sie entsprechende Investitionen tätigen. Die ses Geld fehlt uns dann zwar für staatliche Maßnahmen zum Schutz der Gewässer, unterstützt uns aber bei der Umsetzung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie genauso.
Auch der Vorschlag der Grünen, umweltfreundliches Verhal ten von öffentlichen Trinkwasserversorgern zu belohnen, fin det grundsätzlich unsere Unterstützung. Wir haben aber, lie be Frau Splett – wie wir schon im Ausschuss gesagt hatten –, Probleme, uns konkret vorzustellen, was hier genau im Ein zelnen über die SchALVO hinausgehende Maßnahmen sein sollen, für die man entsprechende Investitionen anrechnen könnte.
Daher fehlt uns im Unterschied zu den sehr konkreten Buch staben f und g in § 17, was das Oberflächenwasser angeht, in Ihrem Vorschlag letztlich die entsprechende Konkretheit. Wir halten es aber im Grundsatz schon für die richtige Linie. Aber es muss, wie gesagt, an dieser Stelle auch rechtsfest sein. Des wegen haben wir nach langen Diskussionen im AK entschie den, uns bei diesem Punkt zu enthalten.
Definitiv nicht notwendig ist unseres Erachtens jedoch die von Ihnen beantragte Zweckbindung. Die Einnahmen aus dem Wasserpfennig fließen schon heute – Kollege Scheuermann hat es gesagt –, selbst unter einer CDU-geführten Regierung, in den Natur- und Gewässerschutz oder in andere umweltpo litische Maßnahmen. Das wird sich auch ab dem kommenden Jahr, wenn wir dann regieren, nicht ändern.
In diesem Sinn bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetz.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für den vorliegenden Ge setzentwurf, den wir heute beraten, gibt es insgesamt zwei Gründe – wir haben sie hier schon gehört –: Der erste Grund sind die Urteile, die die EnBW und das GKM in Mannheim im Zusammenhang mit der Auslegung des § 17 d des Wasser gesetzes erstritten haben und die schließlich zu entsprechen den Vergleichen – einem gerichtlichen und einem außerge richtlichen Vergleich – geführt haben, was das Land insge samt 64,5 Millionen € gekostet hat. Der zweite Grund ist die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, die in Artikel 9 ein solches Entgelt fordert, um dadurch Anreize zu schaffen, mit unseren Wasserressourcen sinnvoll umzugehen.
Bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, die in diesem Punkt im Jahr 2010 erfolgen muss, liegen wir voll im Zeit plan. Allerdings, liebe Kolleginnen und Kollegen, will ich auch nicht verschweigen, dass eine kleine Gesetzesnovelle, um die Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung des § 17 d zu beseitigen – sie hätte schon deutlich früher erfolgen kön nen –, dazu beigetragen hätte, dass nicht derart hohe Rückfor derungsansprüche der Energieversorger gegen das Land auf gelaufen wären. Die Streitbeträge, um die es da ging, hat die Frau Ministerin genannt.
Aber jetzt zum Inhalt des Gesetzentwurfs selbst. Wir begrüßen ausdrücklich – auch Herr Kollege Scheuermann hat das schon getan –, dass Investitionen in gewässerökologische Maßnah men oder Maßnahmen zur Reduzierung der Wärmefracht, z. B. durch hocheffiziente KWK-Anlagen, auf die zu zahlen den Wasserentnahmeentgelte angerechnet werden können.
Zudem halten wir es für richtig, die Entgelte erst einmal im Wesentlichen auf dem jetzigen Niveau zu halten. Wir können uns jedoch, wenn wir wissen, wie insbesondere unsere Nach barländer Rheinland-Pfalz und Hessen ihre Wassergebühren politik gestalten – denn auch sie sind verpflichtet, diesen Teil der Wasserrahmenrichtlinie in diesem Jahr umzusetzen; dort zahlt man im Moment kein Wasserentnahmeentgelt –, durch aus auch vorstellen, unsere Gebühren in Baden-Württemberg entsprechend anzupassen.
Ganz zentral ist aber für uns – das ist auch der Kern der Aus einandersetzung mit der EnBW und dem GKM gewesen –, dass die Energieversorgungsunternehmen, die in unserem Bundesland investiert haben, nicht gegenüber denen in unse ren Nachbarländern unverhältnismäßig benachteiligt werden.
Deswegen möchte ich klar sagen, dass wir der Forderung der Umweltverbände nach höheren Gebühren – ich vermute, dass das jetzt auch von den Grünen wieder kommen wird; wir wer den Sie dann hören, Frau Dr. Splett – zumindest derzeit eine klare Absage erteilen müssen.
Diskutieren sollten wir sowohl hier als auch im Ausschuss meines Erachtens noch über die Struktur der Entgelte. Zum Teil haben wir zu den geplanten Änderungen im Gesetz Be gründungen gelesen, zum Teil aber auch nicht. Dass die Ge bühr für Wasser für die Beregnung und Berieselung von land wirtschaftlichen Flächen abgeschafft werden soll, weil das Wasser dort unmittelbar im Erdreich versickert und so kein relevanter ökologischer Eingriff damit verbunden ist, ist auf jeden Fall nachvollziehbar. Warum die Wasserentnahmeent gelte für sonstige Zwecke, also z. B. für die Textil-, Chemie-, Papier- oder Kiesindustrie, von 2 auf 1 Cent pro Kubikmeter halbiert werden sollen, wird dagegen an keiner Stelle in der Gesetzesbegründung plausibel erläutert. Ich habe heute auch von Ihnen, Frau Ministerin, keine Erläuterung hierzu gehört. Aber ich denke, wir können im Ausschuss noch intensiver da rüber diskutieren.
Entscheidend für die ökologischen Auswirkungen der Wasser entnahme ist u. a. die Frage, ob das entnommene Wasser wie der zurückgeführt wird und wie stark es zuvor erwärmt wor den ist. Deshalb ist es auch nachvollziehbar, dass für die öf fentliche Wasserversorgung, bei der das Wasser dem Wasser körper vollständig entzogen wird, mit 5,1 Cent pro Kubikme ter der höchste Satz berechnet wird.
Nicht nachvollziehbar ist allerdings, dass Sie gleichzeitig Vor schläge der Verbände, die eine Reduzierung der Gebühr bei Wiedereinleitung begehren, aufgrund angeblicher Systemwid rigkeit ablehnen. Andere Bundesländer wie z. B. NordrheinWestfalen gehen hier einen anderen Weg und setzen in Fällen der Durchlaufkühlung eine deutlich niedrigere Gebühr an. Auch das ist, glaube ich, ein Weg, dessen Vor- und Nachteile wir im Ausschuss noch einmal abwägen sollten.
Wir sind daher der Überzeugung, dass wir bei der Beratung im Ausschuss nochmals darüber reden sollten, wie eine Ver besserung der ökologischen Lenkungswirkung möglicherwei se noch zu erreichen ist, ohne dabei unnötigen bürokratischen Aufwand zu erzeugen.
Wichtig ist aber auch, dass wir halbwegs stabile Einnahmen aus dem Wasserpfennig haben. Der Rechnungshof hatte der Landesregierung letztens ja zu Recht ins Stammbuch geschrie ben, dass die Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmen richtlinie völlig unterfinanziert sind. Es fehlen hierfür nach Angaben des Rechnungshofs jährlich 7,5 Millionen €, und das bis zum Jahr 2027. Der Rechnungshof hatte daher vorgeschla gen, Teile des Aufkommens aus dem Wasserpfennig zweck gebunden dafür einzusetzen.
Einen ersten Schritt gehen wir nun mit der Anrechnung von ökologischen Maßnahmen auf das Wasserentnahmeentgelt bei Privaten, was aufgrund dieser Gesetzesnovelle möglich wird. Der zweite Schritt, nämlich die Verwendung der Einnahmen aus dem Wasserpfennig für die öffentlichen Maßnahmen bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, muss aber bei den Haushaltsberatungen der nächsten Jahre noch folgen. Denn nur dann sind wir tatsächlich auf einem insgesamt guten Weg, von dem ich hoffe, dass wir ihn zusammen beschreiten kön nen.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Minister, ich befürchte, wir werden uns bei der Frage „Schwarz-Weiß-Lö sung oder Schwarz-Grau-Weiß-Lösung?“ nicht einigen. Wo rin wir uns möglicherweise aber einig sind, ist, dass wir auch unter den jetzigen gesetzlichen Rahmenbedingungen mehr er reichen können.
Ich nehme Ihnen auch ab, dass die Region Trier in Rheinland-Pfalz sehr gute Arbeit macht. Wäre es dann nicht der richtige Weg, ganz gezielt das Ge spräch mit der Region Trier sowie mit den betroffenen Regi onalverbänden in Baden-Württemberg zu suchen?
Es spricht alles dafür, dass in allen Regionalverbänden dieser Teilplan Wind letzten Endes rechtswidrig ist, dass man jetzt, solange man die bestehende gesetzliche Regelung hat, aus dem, was die dort offensichtlich hervorragend gemacht ha ben, lernt.
Sie sollten in der Funktion und in der Aufgabe, die Sie als Vertreter der Rechtsaufsichtsbe hörde haben, mit dem entsprechenden Nachdruck dafür sor gen, dass dies auch passiert.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute eigentlich über drei Themenbereiche zu diskutieren: über den Sinn und Unsinn von Studiengebühren, über ihre Verwendung und über die Vertragstreue der Landesregierung bezüglich ihres Soli darpakts mit den Hochschulen.
Ich beginne mit dem letzten Thema. Am 2. März 2007 hat die Landesregierung für die Jahre 2007 bis 2014 den sogenann ten Solidarpakt II mit den baden-württembergischen Hoch schulen – ich habe ihn hier vorliegen – abgeschlossen. Ich zi tiere aus diesem Solidarpakt II. In Ziffer 1.2 ist zu lesen: