Protocol of the Session on July 26, 2007

Im bulgarischen Recht kenne ich mich nicht aus. – Kollegin Altpeter empfiehlt mir zu antworten: „Weiß ich nicht.“ Deswegen sage ich jetzt auch: Weiß ich nicht. Ich weiß wirklich nicht, was in Bulgarien wäre. Tatsache ist: Wenn bei uns jemand einen Betrug begangen hat, indem er Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten hat, wird er bei uns in Deutschland verurteilt. Er bekommt ein ordentliches Verfahren. Das bekommt, wie jeder andere, selbstverständlich auch Herr Betz.

Erste Zusatzfrage des Herrn Abg. Stickelberger.

Herr Minister Dr. Goll, wie beurteilen Sie den Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 24. Juli, also von vorgestern, und das darin monierte Verhalten der Staatsanwaltschaft? In dem Beschluss wird die Beschlagnahme, die Sie in Ihren Ausführungen vorhin erwähnt haben, allein aus formalen Gründen aufgehoben, und zwar mit dem Hinweis darauf, dass die Staatsanwaltschaft auf entsprechende Anfragen des Gerichts mit der Bitte um Stellungnahme nicht reagiert hat. Deshalb musste die Beschlagnahme aus formalen Gründen kurzfristig aufgehoben werden.

Es ist wohl richtig, dass der Beschlagnahmebeschluss aufgehoben wurde. Das ist, wenn man so will, ein Vorgang zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht. Eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft, die wir dazu einholen, liegt uns noch nicht vor. Die Zeit war einfach zu kurz.

Zusatzfrage, Frau Abg. Haller-Haid.

Herr Minister, mich würde grundsätzlich interessieren, inwieweit die Landesregierung bereit und in der Lage ist, zu einer Verfahrensbeschleunigung beizutragen. Das Verfahren läuft schon sehr, sehr lange, und die Untersuchungshaft dauert schon sehr, sehr lange. Es gibt ja auch Möglichkeiten einer Verfahrensbeschleunigung bzw. Möglichkeiten, auf eine solche zu drängen.

Natürlich haben wir in vielen Dienstbesprechungen darauf hingewiesen und auch mit den Präsidenten der Gerichte gemeinsam erörtert, dass es gerade bei Verfahren, die in der Öffentlichkeit stattfinden, eine große Belastung für den Betroffenen darstellt, wenn sich diese Verfahren in die Länge ziehen.

Das Thema „Dauer der Verfahren“ gerade bei Verfahren, die in der Öffentlichkeit stattfinden – mit einer zusätzlichen Verurteilungswirkung –, ist bei uns stets präsent. Natürlich versuchen wir, jeden Strafprozess und gerade auch diese Straf

prozesse zu beschleunigen. Es geht natürlich nicht, dass ich sozusagen beim Gericht anrufe und frage: Könnt ihr nicht einmal ein bisschen schneller machen?

Wie lange die Verfahren dauern, hängt auch davon ab, was abzuarbeiten ist. Eine Anfrage bei der Staatsanwaltschaft unsererseits hat ergeben, dass die Kammer das Beweisprogramm nahezu abgearbeitet hat. Daraus könnte man den Schluss ziehen, dass man kurz vor Ende des Verfahrens steht. Aber die weitere Verfahrensdauer hängt damit zusammen, wie viele weitere Beweisanträge noch gestellt werden und wiederum abzuarbeiten sind. Das haben wir nun erst recht nicht in der Hand, weil wir auch der Verteidigung nicht hineinzureden haben.

Aber immerhin zeichnet sich ab: Das jetzt vorliegende Beweisprogramm ist durch die Kammer nahezu abgearbeitet.

Zusatzfrage, Herr Abg. Schmiedel.

Herr Minister, die Länge des Verfahrens hängt ursächlich auch mit der Kompliziertheit des Rechtsgebiets zusammen. Deshalb frage ich Sie, ob Ihnen ein gemeinsames Rechtsgutachten von Professor Dr. Richard Giesen von der Justus-Liebig-Universität Gießen, Professor Dr. Volker Rieble von der Ludwig-Maximilians-Universität München und Professor Dr. Gregor Thüsing von der Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn bekannt ist, das u. a. zu dem Schluss kommt, dass ein Arbeitsverhältnis im konkreten Fall der in Deutschland eingesetzten Lkw-Fahrer der bulgarischen Somat AG nicht vorliege und damit der Vorwurf des Sozialversicherungsbetrugs nicht haltbar wäre?

Sie werden jetzt sagen: „Ich befasse mich nicht mit Gutachten, die sich auf den konkreten Fall beziehen.“ Aber ich stelle das in den Zusammenhang, dass Logistik eine wachsende und eine bedeutsame Branche in Baden-Württemberg ist, dass diese Branche in der Regel international aufgestellt ist und dass mögliche steuerrechtliche Einschätzungen direkte Auswirkungen auch auf den Logistikstandort Baden-Württemberg haben.

Herr Minister, bitte.

Ich brauche wahrscheinlich nicht zu betonen, dass wir nicht daran interessiert sind, dem Standort zu schaden, dass wir nicht daran interessiert sind, irgendjemanden einzusperren, dass wir schon gar nicht daran interessiert sind, jemanden zu Unrecht einzusperren.

Aber kommen wir auf den Kern des Verfahrens zurück. Es handelt sich um U-Haft, und über U-Haft kann ein Justizminister – das sollte eigentlich bekannt sein – nicht willkürlich verfügen, sondern über die Anordnung und den Fortbestand von U-Haft können nur die Gerichte verfügen. Das muss man sich vor Augen führen. Bis zum Oberlandesgericht ist deutlich gemacht worden, dass die Voraussetzungen für die U-Haft in diesem Fall auch über längere Zeit erfüllt sind. Da wird der Verdacht einer Straftat und der Haftgrund geprüft, wie Sie vielleicht auch wissen. Demnach gehen zumindest diese Gerichte nicht davon aus, dass es eine klare rechtliche Wertung gibt, die zu seinen Gunsten spricht; denn sonst wäre der Verdacht einer strafbaren Handlung nicht aufrechtzuerhalten.

Noch eine weitere Zusatzfrage, Herr Abg. Schmiedel.

Dem, was Sie sagen, Herr Minister, möchte ich gar nicht widersprechen. Aber die Länge des Verfahrens deutet ja darauf hin, dass es eine gewisse Rechtsunsicherheit gibt. Wenn alles so klar wäre, dann müsste ja auch alles schon abgeschlossen sein. Meine Frage ist, ob Sie es nicht auch als Aufgabe der Landesregierung sehen – vielleicht jetzt nicht in erster Linie Ihres Hauses, aber vielleicht Ihres Hauses im Zusammenwirken mit dem Finanzministerium –, in dieser rechtsunsicheren Lage für Klarheit zu sorgen, indem man durch Erlass eine verbindliche Auslegung bisher unsicherer steuerrechtlicher Bestimmungen vornimmt.

Das sind zwei verschiedene Fragen.

Das Erste ist, dass es sich dabei insgesamt um einen umfangreichen Komplex handelt und infolgedessen mit Sicherheit viele Handlungen zu untersuchen sind. Am Rande ist von Interesse, dass das Verfahren früher mit dem Verfahren gegen einen hohen Beamten des Bundesamts für Güterverkehr verbunden war. Dieses Verfahren wurde abgetrennt, und der Beamte wurde wegen Bestechlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten mit Bewährung verurteilt. So hängt halt manches an dieser Geschichte. Das sind sicher nicht nur rechtliche Unsicherheiten, sondern es ist der ganze Umfang des Verfahrens, der ganze Gegenstand.

Eine andere Frage, die Sie stellen, ist die, ob man eines Tages rechtspolitisch Schlüsse aus diesem Verfahren zu ziehen hätte. Dann gehen wir in den Bereich der Rechtspolitik; aber dazu ist es natürlich viel zu früh. Da sollte man in der Tat die Ergebnisse dieses Verfahrens abwarten.

Keine weiteren Fragen? – Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 5 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. H a g e n K l u c k F D P / D V P – A u s s c h l u s s v o m F r e i w i l l i g e n P o l i z e i d i e n s t

Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

Wie viele Angehörige des Freiwilligen Polizeidienstes wurden in den letzten fünf Jahren jeweils gemäß § 9 Abs. 1 und Abs. 2 des Gesetzes über den Freiwilligen Polizeidienst ausgeschlossen?

Bitte, Herr Staatssekretär Köberle.

Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ihre Mündliche Anfrage, lieber Kollege Kluck, beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

In den vergangenen fünf Jahren sind nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes über den Freiwilligen Polizeidienst 18 Personen aus

dem Freiwilligen Polizeidienst ausgeschlossen worden. Nach Absatz 2 wurde keine Person ausgeschlossen.

(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Danke schön!)

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 6 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. R e i n h o l d P i x G R Ü N E – P r i o r i s i e r u n g u n d P l a n u n g s k o s t e n v o n S t r a ß e n b a u p r o j e k t e n i n S ü d b a d e n

Bitte, Herr Abgeordneter.

Ich frage die Landesregierung:

a) Warum veranlasst die Landesregierung das Planfeststellungsverfahren für die B 31-West, 2. Planungsabschnitt, bestehend aus 12 km Neutrassierung, obwohl der Trassenverlauf bei den betroffenen Gemeinden völlig umstritten ist und das Projekt erst nach 2025 eine Realisierungschance hat?

b) Wäre die Landesregierung bereit, sich beim Bundesverkehrsminister dafür einzusetzen, dem Falkensteigtunnel und dem Stadttunnel Freiburg zu einer Umsetzung ab 2015 oder früher zu verhelfen, wenn der Landkreis BreisgauHochschwarzwald und die Stadt Freiburg die Vorfinanzierung der jeweiligen geologischen Gutachten, der Umweltverträglichkeitsgutachten nebst sämtlicher Planungskosten bis zum Planfeststellungsbeschluss übernehmen würden, und würde sich die Landesregierung auch dafür einsetzen, dass bei beiden Projekten 2015 zeitgleich mit dem Neubau begonnen werden könnte?

Bitte, Herr Staatssekretär Köberle.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Bei der B 31-West handelt es sich eigentlich um eine ganz vordringliche Maßnahme. So war die Gesamtmaßnahme von der A 5 bis nach Breisach auch bis zum Jahr 2003 im Bundesverkehrswegeplan als Maßnahme des Vordringlichen Bedarfs eingestuft. Im neuen Bundesverkehrswegeplan ist diese Maßnahme geteilt worden.

Wir haben 1991 mit der Planfeststellung für die Gesamtmaßnahme begonnen – sie wurde also nicht neu aufgenommen, wie Ihre Fragestellung vermuten lässt. 1991 ging die Gesamtmaßnahme in das Planfeststellungsverfahren. 1996 wurde dann der östliche Abschnitt abgetrennt und planfestgestellt. 2003 war Spatenstich, und wir planen, das Projekt Ende 2008 dem Verkehr zu übergeben.

Seit 2003 ist der von Ihnen angesprochene Abschnitt zwischen Gottenheim und Breisach in der Einstufung WB* – Weiterer Bedarf, „Neue Vorhaben mit Planungsrecht“. Wir haben das Planfeststellungsverfahren für diese Maßnahme jetzt also, wie gesagt, nicht neu aufgenommen, sondern haben das 1991 begonnene Verfahren fortgeführt.

Völlig anders ist die Situation bei den anderen beiden Maßnahmen, die Sie unter dem Buchstaben b ansprechen: dem Stadttunnel Freiburg und dem Falkensteigtunnel.

Die beiden Röhren des Stadttunnels Freiburg sind unterschiedlich klassifiziert: eine Röhre als Vordringlicher Bedarf, die andere Röhre als Weiterer Bedarf mit Planungsrecht. Das ist eine unglaublich teure Maßnahme im Umfang von 220 Millionen €.

(Zuruf des Abg. Reinhold Pix GRÜNE)

Auch der Falkensteigtunnel hat zwei Röhren; sie sind noch weniger prioritär eingestuft: die eine Röhre als WB* – wir dürften planen –, die andere Röhre nur als Weiterer Bedarf mit Planungsrecht erst ab 2015.

Ich habe beim Falkensteigtunnel allerdings schon vor einiger Zeit zugesagt, dass wir rechtzeitig, also vor dem nächsten Bundesverkehrswegeplan 2015, all die planerischen Maßnahmen abarbeiten, die notwendig sind, damit dieses Projekt dann ab 2015 in den Vordringlichen Bedarf aufrücken kann.

Was Ihre Anfrage zur Planungsübernahme – nicht durch das Land, sondern durch die Stadt Freiburg oder den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald – betrifft, so liegt bei uns keine entsprechende Anfrage vor. Wenn eine Gemeinde, ein Landkreis oder eine Stadt auf uns mit dem Angebot zukommt, planerisch aktiv zu werden, dann müssen wir ein solches Angebot natürlich sehr, sehr sorgfältig prüfen. Voraussetzung ist aber, dass von der betroffenen Kommune zunächst einmal eine Initiative ausgeht.

Eine Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abg. Lehmann.

Herr Staatssekretär, beabsichtigt die Landesregierung, die Grobeinteilung der Priorisierungsliste nach den Kategorien A – bis 2015 –, B – zwischen 2015 und 2025 – sowie C – nach 2025 – aufgrund der verschiedenen Einwendungen der Kommunen neu vorzunehmen?