Herr Staatssekretär, beabsichtigt die Landesregierung, die Grobeinteilung der Priorisierungsliste nach den Kategorien A – bis 2015 –, B – zwischen 2015 und 2025 – sowie C – nach 2025 – aufgrund der verschiedenen Einwendungen der Kommunen neu vorzunehmen?
Ich stelle immer wieder fest, dass diese Priorisierungsliste falsch verstanden oder falsch gelesen wird. Es ist keine Baupriorisierungsliste. Die könnten wir auch gar nicht aufstellen, weil der Bund entscheidet, welche Maßnahmen er zum Bau entsprechend der Haushaltslage jeweils aufruft. Die Priorisierungsliste ist von uns aufgestellt worden, weil es der Rechnungshof und der Landtag von uns erwartet haben. Diese Erwartung ist zu Recht geäußert worden. Wir engagieren uns ja bei Planungsmaßnahmen ausschließlich mit Landesgeld. Der Bund bezahlt die Planung von Bundesstraßen und Bundesautobahnen nicht; das bezahlen wir. Wir haben ein sehr hohes Engagement, was Planung betrifft. Der Bund wirft uns immer wieder vor, dass die Hälfte aller planfestgestellten Maßnahmen in ganz Deutschland in Baden-Württemberg planfestgestellt worden sind.
Der Investitionsrahmenplan für 2006 bis 2011 beinhaltet ein Investitionsvolumen von 2,4 Milliarden € für geplante Maßnahmen – das sind bei uns fast ausschließlich bereits planfestgestellte Maßnahmen. Die Mittelzufuhr in diesen fünf Jahren liegt aber nur bei etwa 0,7 Milliarden €. Weil wir die Lage so haben, wie sie nun einmal ist, dass wir sehr viel geplant haben und sehr viele Straßenbaumaßnahmen planfestgestellt haben, ist es sinnvoll, sehr sorgfältig, sehr sparsam mit Planungsmitteln umzugehen.
Daraus ist diese Prioriätenliste mit den drei Kategorien A, B und C entstanden. In der Kategorie A sind laufende Maßnahmen, für die wir zwangsläufig Planungsmittel ausgeben müssen, weil die Maßnahme läuft. Planungsgeld brauchen wir vom ersten Entwurf bis zur Übergabe der fertigen Straße an den Verkehr. In der Kategorie B sind Planungsaktivitäten im Gange. Im Bereich C sehen wir keine Chance, entsprechend des Mittelzuflusses des Bundes in absehbarer Zeit eine Maßnahme beginnen zu können. Deshalb würde es wenig oder gar keinen Sinn machen, Planungsgeld an Maßnahmen zu binden, die in den kommenden Jahren nicht zu verwirklichen sind.
Herr Staatssekretär, wird die Landesregierung auch künftig alles dafür tun, um im Bund darauf hinzuwirken, dass entgegen dem politischen Willen des Herrn Abg. Pix die B 31-West nach Fertigstellung der Umgehung von Umkirch möglichst umgehend weitergebaut wird?
Das kann ich dem Landtag aus voller Überzeugung zusichern. Diese Straße ist nach unserer Einschätzung innerhalb der kompletten Straßenführung vordringlich notwendig. Der erste Bauabschnitt, der, wie gesagt, Ende 2008 dem Verkehr übergeben werden kann, kann seine verkehrliche Wirkung und seine für die Menschen entlastende Wirkung erst dann entfalten, wenn die Straße komplett gebaut wird. Deshalb stehen wir auch den betroffenen Kommunen gegenüber in der Verpflichtung, dass weitergebaut wird.
Es ist nicht überraschend, Herr Kollege Pix, dass eine solche Baumaßnahme natürlich auch umstritten ist, dass viele Gemeinden berührt sind. Aber das soll uns nicht aufhalten, die Lösung zu finden, die kompromissfähig und durchsetzbar ist. Wir engagieren uns dafür, dass diese Maßnahme nicht nur planfestgestellt, sondern dann auch gebaut werden kann.
Sie haben diese Frage nicht gestellt, aber ich will es anfügen: Das gleiche Engagement in der Vordringlichkeit gilt nicht nur der B 31. Es gilt in gleicher Weise auch dem Falkensteigtunnel und dem Stadttunnel in Freiburg. Um das realisieren zu können, brauchen wir natürlich wesentlich mehr Geld vom Bund, als momentan zur Verfügung gestellt wird. Diese Debatte haben wir im Landtag aber schon öfter geführt. Unsere Vorschläge, die Vorschläge Baden-Württembergs, dazu, wie der Bund diese Maßnahmen schneller abarbeiten könnte, sind bekannt: Er müsste ein anderes System der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung einrichten.
Ich habe jetzt noch vier Wortmeldungen für Zusatzfragen. Dann möchte ich aber keine mehr zulassen – es heißt deswegen Fragestunde, weil nach einer Stunde Ende ist –, weil sonst nicht alle Fragen in dieser Fragestunde zur Geltung kommen. Darauf möchte ich nur hinweisen.
Herr Staatssekretär, ist meine Wahrnehmung richtig, dass die Landesregierung vor allem solche Maßnahmen plant, bei denen sie davon ausgeht, dass sie dann auch entsprechend gegenüber dem Bund als Projekt angemeldet werden?
„Gegenüber dem Bund als Projekt angemeldet“ ist eine Formulierung, die in der Frage, wer wann für was zuständig ist, eigentlich nicht Usus ist.
Hintergrund meiner Frage ist, dass Sie als Planungsbehörde die Projekte forcieren, die Sie auch entsprechend zu realisieren beabsichtigen, und dies dem Bund gegenüber deutlich machen.
Eigentlich müssen wir uns ja nach dem Bundesverkehrswegeplan richten. Da gibt sich der Bund selbst die Aufgabe, bis zum Jahr 2015 alle Maßnahmen des Vordringlichen Bedarfs zumindest anzufangen – nicht abzuschließen.
Wir können uns nicht auf der einen Seite vom Rechnungshof – in Klammern: zu Recht – und vom Landtag – in Klammern: zu Recht – den Auftrag geben lassen,
dass sich unsere Planungsarbeit mit Landesgeld an der Verwirklichungsmöglichkeit orientiert, und andererseits locker und fröhlich drauflosplanen, ohne dass eine direkte Verbindung zur Realisierung einer Baumaßnahme besteht.
Deshalb sind für uns der Ausgangspunkt: die mittelfristige Finanzplanung des Bundes, Zusagen des Bundes, Ankündigungen des Bundes, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge gebaut werden sollten. Darauf müssen wir unsere Planung ausrichten. Die Planung auf den gesamten Bereich des Vordringlichen Bedarfs des Bundesverkehrswegeplans auszurichten wäre nicht sinnvoll,
weil nicht einmal die Hälfte der Maßnahmen verwirklicht werden. – Wir treffen überhaupt keine Auswahl.
Diese Vorstellung, das Land wähle aus, welche Maßnahme realisiert wird, ist völlig falsch. Das wissen Sie, Herr Zeller.
wie uns der Bund Geld zur Verfügung stellt, sodass die betreffende Maßnahme auch realisiert werden kann.
Unsere Planungen gehen also wesentlich weiter als das, was der Bund zu bauen beabsichtigt, sodass sich eine Planungsreserve ergibt.
Dann erleben wir immer wieder, dass der Bund uns vorwirft, dass der Bund kritisiert, dass wir zu viele Maßnahmen planten. Irgendwann müssen wir uns schon einmal verständigen. Auf der einen Seite wird ständig gefordert, dass noch mehr geplant wird – dass am besten alles gleichzeitig geplant wird –,
auf der anderen Seite sagt der Bund: „Plant nicht so viel. Ihr setzt uns ständig unter Druck. Wir können gar nicht so viel finanzieren.“
Herr Staatssekretär, wie gehen Sie als Mitglied der Landesregierung mit dem Widerspruch um, der sich dadurch auftut, dass einerseits, wie Sie eben ausgeführt haben, der zweite Abschnitt der B 31-West sich nicht mehr im Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans befindet, sondern zurückgestuft worden ist, während Sie trotzdem eine Vordringlichkeit für diesen neuen Bauabschnitt sehen, und auf der anderen Seite Sie selbst den zweiten Bauabschnitt der B 31-West in Ihrer Planungspriorisierung der Bundesfernstraßen in die Kategorie C einstufen, sodass dieser vor dem Jahr 2025 keine Realisierungschance besitzt, Sie aber in demselben Papier feststellen, dass der Planfeststellungsbeschluss für eine Straße nach über zehn Jahren wahrscheinlich verfällt? Das heißt, mit dieser Diskrepanz zwischen der Planfeststellung des zweiten Abschnitts der B 31-West im Jahr 2008 bis zu einer Realisierung frühestens ab 2025 ist das Verfallsdatum dieser Maßnahme vorprogrammiert.
Ich habe zwei Fragen gestellt. Nach der Geschäftsordnung stehen mir zwei Zusatzfragen zu. Die erste habe ich jetzt gestellt.