Protocol of the Session on July 26, 2007

Kann die Landesregierung bestätigen, dass die Landesbank LBBW, an der das Land mit einem Stammkapital in Höhe von 35,61 % beteiligt ist, beabsichtigt, den Bau des ökologisch, sozial-, kultur- und energiepolitisch höchst umstrittenen Ilisu-Staudamms im Südosten der Türkei durch Exportkredite mitzufinanzieren und, falls ja, in welcher Höhe und zu welchen Konditionen?

Bitte, Herr Staatssekretär Fleischer.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abg. Dr. Splett wie folgt:

Nach Auskunft der Landesbank Baden-Württemberg ist diese nicht an einer Exportkreditfinanzierung des Staudammprojekts Ilisu in der Türkei beteiligt und erwägt derzeit auch keine Beteiligung an einer entsprechenden Finanzierung.

Zusatzfrage, Frau Abgeordnete, bitte.

Herr Staatssekretär, ist das Land als Gesellschafter der LBBW bereit, sich dafür einzusetzen, dass es auch zukünftig so bleibt, dass vonseiten der Bank keine Kredite oder Bürgschaften im Zusammenhang mit dem Ilisu-Staudamm gewährt werden?

Solange diese Einrichtung mit derartigen Fragen nicht beschäftigt ist, sehe ich keinen Anlass, von meiner Seite hierzu Stellung zu nehmen.

Weitere Zusatzfragen? – Bitte, Frau Abgeordnete.

Ich frage den Staatssekretär, wie die Landesregierung das über eine Hermes-Bürgschaft des Bundes abgesicherte Engagement baden-württembergi scher Bauunternehmer bei der Realisierung des umstrittenen Staudammprojekts bewertet.

Das ist nicht Gegenstand der hier anliegenden Frage.

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Aha!)

Wenn Sie das beantwortet haben wollen, müssen Sie eine gesonderte Frage einreichen; dann beantworte ich sie.

Dann werden wir dies tun und die Landesregierung fragen, wie sie das bewertet.

Das ist eine andere Fragestellung.

Weitere Zusatzfragen? – Keine. Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. R u d o l f H a u s m a n n S P D – H a u s d u r c h s u c h u n g b e i d e r F i r m a B e t z u n d U n t e r s u c h u n g s h a f t d e s G e s c h ä f t s f ü h r e r s

Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung:

a) Ist es richtig, dass die Firma Betz in der Kalenderwoche 27

mit 30 Polizeibeamten und drei Staatsanwälten aufgrund eines Schreibens an Herrn Ministerpräsident Oettinger mit Unterschriften von über 1 000 Beschäftigten, die laut zweier anonymer Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft zum Teil unter Druck zustande gekommen sein sollen, durchsucht wurde und dass die Landesregierung darauf reagieren möchte?

b) Scheint es der Landesregierung angemessen zu sein, dass

sich der Geschäftsführer der Firma Betz seit fast zwei Jahren in Untersuchungshaft befindet, ohne dass die Hauptvorwürfe aus dem Jahr 2003 prozessual geklärt wurden?

Von der Landesregierung nimmt Herr Justizminister Professor Dr. Goll Stellung.

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Frage a lautet:

Ist es richtig, dass die Firma Betz in der Kalenderwoche 27 mit 30 Polizeibeamten und drei Staatsanwälten aufgrund eines Schreibens an Herrn Ministerpräsident Oet

tinger mit Unterschriften von über 1 000 Beschäftigten, die laut zweier anonymer Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft zum Teil unter Druck zustande gekommen sein sollen, durchsucht wurde und dass die Landesregierung darauf reagieren möchte?

Am 5. März 2007 ging beim Staatsministerium ein an den Herrn Ministerpräsidenten gerichtetes Schreiben der Geschäftsleitung der internationalen Spedition Willi Betz ein, in welchem die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft des Geschäftsführers der Spedition als willkürlich, ungerecht und untragbar bezeichnet wurde. Der Herr Ministerpräsident wurde aufgefordert, diesen Zustand zu beenden. Dem Schreiben waren zahlreiche Unterschriften von Mitarbeitern des Unternehmens beigefügt.

Am 28. März 2007 erreichte die Staatsanwaltschaft Stuttgart eine anonyme Anzeige, in der Führungskräften der Spedition vorgeworfen wurde, Mitgliedern der Belegschaft personelle Konsequenzen angedroht zu haben, um sie zur Abgabe der Unterschriften zu bewegen.

In einem weiteren Schreiben, das am 18. Juni 2007 bei der Staatsanwaltschaft einging, behauptete ein anonymer Einsender, er sei nicht mehr weiterbeschäftigt worden, weil er keine Unterschrift geleistet habe.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat aufgrund dieser Erkenntnisse ein Ermittlungsverfahren gegen die in den Anzeigen genannten Personen wegen des Verdachts der Nötigung eingeleitet. In diesem Verfahren hat das Amtsgericht Stuttgart auf Antrag der Staatsanwaltschaft am 27. Juni 2007 einen Durchsuchungsbeschluss erlassen, der am 10. Juli 2007 vollzogen wurde. Durchsucht wurden vier Objekte von Firmen der Unternehmensgruppe in Reutlingen, Böblingen, Bondorf und Stuttgart. Am Vollzug der Maßnahme waren insgesamt 26 Beamte der Polizei und der Zollbehörden sowie drei Staatsanwälte beteiligt. Zweck der Durchsuchung war es, anhand sicherzustellender Unterlagen den bestehenden Tatverdacht abzuklären und gegebenenfalls mögliche Täter und weitere Geschädigte zu ermitteln.

Aufgrund des in den anonymen Anzeigen geschilderten Sachverhalts bestand gegen die genannten Führungskräfte der Verdacht, eine strafbare Nötigung begangen zu haben. Die Staatsanwaltschaft war deshalb wegen des Legalitätsprinzips verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und die zur Aufklärung des Sachverhalts erforderlichen strafprozessualen Maßnahmen zu ergreifen.

Nach dem durch den Bericht der Staatsanwaltschaft bekannt gewordenen Sachverhalt sieht die Landesregierung keinen Anlass, in das laufende Verfahren einzugreifen.

Frage b lautet:

Scheint es der Landesregierung angemessen zu sein, dass sich der Geschäftsführer der Firma Betz seit fast zwei Jahren in Untersuchungshaft befindet, ohne dass die Hauptvorwürfe aus dem Jahr 2003 prozessual geklärt wurden?

Das Landgericht Stuttgart und das Oberlandesgericht Stuttgart haben im Rahmen der Haftprüfung die Verhältnismäßigkeit

der Fortdauer der Untersuchungshaft geprüft und eine Außervollzugsetzung des Haftbefehls abgelehnt. Diese Entscheidungen der Gerichte wurden in richterlicher Unabhängigkeit getroffen und sind daher von der Landesregierung nicht zu bewerten.

Ich darf aber mit Erlaubnis des Präsidenten und mit Erlaubnis dessen, der diesen Brief geschrieben hat, zitieren, und zwar aus dem Brief, den Ihnen der Vorsitzende des Vereins der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e. V. Helmut Borth geschrieben hat, den er ja auch öffentlich gemacht hat und in dem er u. a. ausführt:

Die von Ihnen monierte Dauer der Untersuchungshaft scheint für einen Außenstehenden sicherlich sehr lang und führt auch zur Frage der Verhältnismäßigkeit der freiheitsentziehenden Maßnahme. Sie hängt aber mit den äußerst komplexen Geschäftsbeziehungen der Firma Betz mit dem Ausland zusammen, die die Beweiserhebung sehr stark erschweren. Die vom Verteidiger von Herrn Betz mehrfach beantragte Haftprüfung mit dem Ziel einer Freilassung hatte bei der zuständigen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart keinen Erfolg.

Die vor wenigen Wochen eingelegte Haftbeschwerde zum Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat der Verteidiger von Herrn Betz wieder zurückgenommen, nachdem die Strafkammer in ihrer Vorlageentscheidung an das Oberlandesgericht ausführlich dargelegt hat, dass angesichts bestehender konkreter Verdachtsmomente für eine Straftat und der begründeten Fluchtgefahr ins Ausland eine Aufhebung des Haftbefehls ausscheidet. Wäre die Begründung der Strafkammer zur Fortsetzung der Haft nicht überzeugend gewesen, hätte der Verteidiger die Haftbeschwerde wohl nicht zurückgenommen.

Ende des Zitats und auch meiner Ausführungen.

Eine Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abg. Hausmann.

Herr Justizminister, können Sie bestätigen, dass sich die bulgarischen und die deutschen Sozialversicherungsträger nicht darüber einig sind, ob die Sozialversicherungsabgaben für die indizierten bulgarischen Fahrer in Deutschland oder in Bulgarien zu leisten waren und zu leisten sind?

Herr Justizminister.

Das kann ich sicher nicht bestätigen, zumal es auch höchst unüblich wäre, wenn ich mich mit einzelnen Beweis- und Rechtsfragen einzelner Gerichtsverfahren inhaltlich auseinandersetzen würde. So funktioniert die Gewaltenteilung, seit Montesquieu sie einmal erfunden hat, bei uns nicht. Es ist Sache dieses Verfahrens und bestimmt nicht meine Aufgabe, die von Ihnen angeschnittene Frage zu klären. Es ist auch nicht meine Aufgabe, irgendwelche Gutachten zu bewerten. Das tun vielmehr andere im laufenden Verfahren.

Zusatzfrage des Herrn Abg. Hausmann.

Herr Justizminister, können Sie ausschließen, dass der Geschäftsführer der Firma Betz oder ein Vertreter der Somat AG, also des Tochterunternehmens, einer strafrechtlichen Verfolgung in Bulgarien ausgesetzt wäre oder gar in Untersuchungshaft in Bulgarien säße, wenn er die Sozialversicherungsabgaben für die genannten Fahrer nicht in Bulgarien, sondern in Deutschland abgeführt hätte?

Ehrlich gesagt:

(Abg. Katrin Altpeter SPD: Weiß ich nicht!)

Im bulgarischen Recht kenne ich mich nicht aus. – Kollegin Altpeter empfiehlt mir zu antworten: „Weiß ich nicht.“ Deswegen sage ich jetzt auch: Weiß ich nicht. Ich weiß wirklich nicht, was in Bulgarien wäre. Tatsache ist: Wenn bei uns jemand einen Betrug begangen hat, indem er Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten hat, wird er bei uns in Deutschland verurteilt. Er bekommt ein ordentliches Verfahren. Das bekommt, wie jeder andere, selbstverständlich auch Herr Betz.