gab es einen Vorschlag der CDU, die Steuerreform durchzuführen und diese Steuerreform über Schulden zu finanzieren.
hat damals ebenso wie Frau Merkel immer gesagt, eine Steuerreform auf Kredit würde so viel Geld in die Wirtschaft pumpen, dass sich alles selbst finanzieren würde. Davon wollen Sie nichts mehr wissen.
Das war früher Ihre These: Dadurch, dass man Geld reinpumpt, finanziert sich alles durch weitere Steuereinnahmen. Davon wollen Sie nichts mehr wissen.
Genauso wollen Sie nichts mehr davon wissen, wie Sie den armen Herrn Eichel fertig gemacht haben, als er Einnahmen von 5 Milliarden € über das Steueramnestiegesetz prognostiziert hat. Sie mögen das marginal verändert haben. Jetzt sagen Sie, unser Haushalt sei gedeckt, 150 Millionen, 160 Millionen € würden über das Steueramnestiegesetz erzielt. Reine Schätzung! Ich sage ja gar nicht, dass Sie das nicht machen sollten.
Aber dann müssen Sie gegenüber Berlin fair sein. Sie müssen die gleichen Maßstäbe ansetzen. Nur darum geht es.
Herr Abg. Drexler, könnte es sein, dass die Landesregierung von Baden-Württemberg zur Finanzierung der Fluthilfe einen Vorschlag gemacht hat, der hieß „Finanzierung durch Bundesbankgewinne“? Könnte es auch sein, dass das konträr zu dem steht, was Sie gerade gesagt haben?
Es ging um Bundesbankgewinne, die im Übrigen aber im Haushalt schon vervespert waren. Das ist auch klar.
Natürlich, das ist Ihnen ja nachgewiesen worden. Dann ging es nur noch um die Frage der Schuldenfinanzierung.
Übrigens hat Anfang des Jahres über die Fragen Schuldenfinanzierung und Vorziehen der Steuerreform überhaupt niemand gesprochen. Plötzlich hat man parteitaktisch gesagt: Jetzt kriegen wir sie in die Falle. Ich bin mir nicht sicher, ob ich Ihnen überhaupt abnehmen kann, dass Sie wollen, dass es diesem Land besser geht – nicht nur BadenWürttemberg, sondern Deutschland.
Ich vermute, Ihre Lösungen werden nicht den Erfolg haben, den unsere Vorschläge gehabt hätten. Wenn Sie Zeitung lesen, stellen Sie fest, dass das ja auch der parteipolitische Hintergedanke bei der ganzen Geschichte ist.
Ich sage noch einmal: Ich bin froh, dass es zu einem Ergebnis gekommen ist, aber dieses Ergebnis hätte erheblich besser aussehen können. Über die Handwerksordnung und die Verfestigung der CDU, wo Sie blockieren, wenn es um Ihre Klientel geht, will ich gar nicht reden; das machen wir vielleicht ein anderes Mal. Ich stelle nur fest: Wenn Sie die These von Herrn Eichel übernehmen, dann müssen Sie fairer mit dieser Regierung umgehen.
Ich sage immer wieder: Sie brauchen die Bundesregierung nicht nur bei der Großen Wasserkraft. Sie brauchen sie auch bei den Verkehrswegen. Deswegen sollte man, wie es andere Bundesländer tun, fair mit dieser Bundesregierung umgehen. Dort, wo sie kritikwürdig ist, muss man sie kritisieren, aber nicht so, wie Sie, Herr Finanzminister, es gerade gemacht haben.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank – Drucksache 13/2672
Für die Aussprache nach der Begründung durch die Regierung hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion, gestaffelt, festgelegt.
(Abg. Heike Dederer GRÜNE: Das hätte mich jetzt schon interessiert, was der Herr Innenminister dazu sagt!)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe fachkompetente Kolleginnen und Kollegen, die Sie mir die Ehre geben, zuzuhören! Seien Sie ganz herzlich gegrüßt.
(Abg. Heike Dederer GRÜNE: Vielen Dank! – Heiterkeit der Abg. Heike Dederer GRÜNE und Theurer FDP/DVP)
Wie Sie wissen, hat die EU-Kommission im Zusammenhang mit ihren Beanstandungen betreffend Anstaltslast und Gewährträgerhaftung bei Landesbanken und Sparkassen auch die Tätigkeit der Förderinstitute überprüft.
Es gab verschiedene Besprechungen auf EU-Ebene, und man hat sich inzwischen mit der EU-Kommission verständigt. Diese Verständigung ist nun Anlass für die Änderung des L-Bank-Gesetzes. Gemäß dieser Verständigung – die im Übrigen nur für selbstständige Förderinstitute gilt – ist das Land verpflichtet, bis zum 31. März 2004 die Vorgaben umzusetzen.
Nach dieser Verständigung können bei selbstständigen Förderinstituten Anstaltslast und Gewährträgerhaftung für Fördermaßnahmen beibehalten werden. Somit bleiben auch die Refinanzierungsvorteile am Kapitalmarkt erhalten. Dies gilt auch für unsere Landeskreditbank – Förderbank –, die so genannte L-Bank.
Die anlässlich der Fusion zur Landesbank durchgeführte klare Trennung zwischen Marktgeschäft – das auf die Lan
desbank übergegangen ist – und dem Förderbereich – der in der selbstständigen Landeskreditbank geblieben ist – hat sich also ausgezahlt. Inzwischen haben wir für unsere Konstruktion bereits Nachahmer gefunden.