Protocol of the Session on October 30, 2003

Zu b: Im Zuge der Übertragung der Aufgaben der bisherigen Staatlichen Forstämter auf die Stadt- und Landkreise ist eine Eingliederung der Forstlichen Hauptstützpunkte in die jeweiligen Sitzlandkreise vorgesehen.

Zusatzfrage, Herr Abg. Teßmer.

Das habe ich befürchtet. Deswegen meine erste Zusatzfrage: Wie sieht nach Meinung der Landesregierung dann die Zukunft dieser Forstlichen Hauptstützpunkte aus, wenn sie zwar bei den Landratsämtern sind, aber nach wie vor kreisübergreifend wirken sollen und wollen?

Gleich noch eine zweite Zusatzfrage, wenn es genehmigt ist: Wie können die Stützpunktteams, die – nicht allein, aber überwiegend – die Aus- und Weiterbildung für die Forstwirte leisten und die sich bewährt haben, bei der Eingliederung in die Kreise bestehen bleiben?

Im Zuge der Verwaltungsreform gibt es immer wieder Themen, die man landkreisübergreifend lösen muss. Unser Vertrauen in die Landräte ist so groß, dass wir sicher sind, dass sie bemüht sein werden, landkreisübergreifend Lösungen zu finden.

Unsere Aufgabe kann nur sein, diese landkreisübergreifende Konzeption anzustoßen und zu beraten. Dann muss es Ergebnisse geben, vor die man sich stellen kann bzw. die die Landkreise dann auch verantworten können.

(Abg. Zeller SPD: Dazu sagt man „Eiertanz“!)

Bitte?

(Abg. Zeller SPD: Das war nicht sehr überzeu- gend!)

Keine weiteren Zusatzfragen? – Damit ist die zweite Anfrage beantwortet.

Ich rufe auf – –

Es ist nicht eine – –

Die Beantwortung der Anfrage war abgeschlossen. Ansonsten hätte sich Herr Abg. Zeller zu einer offiziellen Zusatzfrage melden müssen.

(Abg. Zeller SPD: Das war nur ein Zwischenruf!)

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. T h o m a s B l e n k e C D U – G r a f f i t i b e k ä m p f u n g

Herr Abg. Blenke, Sie haben das Wort zur Verlesung Ihrer Mündlichen Anfrage.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

Wie ist der momentane Sachstand in dem Gesetzgebungsverfahren zur Graffitibekämpfung, zu dem unter Beteiligung des Landes Baden-Württemberg ein Gesetzesantrag im Bundesrat eingebracht wurde?

Das Wort zur Beantwortung dieser Mündlichen Anfrage erhält Frau Justizministerin Werwigk-Hertneck.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Blenke, im Zusammenhang mit meiner ersten Rede im Bundesrat am 20. Dezember letzten Jahres wurde – bei einer einzigen Gegenstimme von Schleswig-Holstein – entschieden, dass diese Bundesratsinitiative Baden-Württembergs Erfolg haben soll. Seit Beginn dieses Jahres liegt das Verfahren beim Bundestag. Am 20. Mai 2003 fand eine öffentliche Sachverständigenanhörung zu diesem Thema statt. Mit Ausnahme eines der Sachverständigen haben alle Teilnehmer unsere Initiative unterstützt. Es gibt ähnliche Entwürfe von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und von der FDP-Bundestagsfraktion.

Wir warten auf eine Entscheidung, sind aber zuversichtlich. Ich darf Frau Bundesjustizministerin Zypries laut dpa vom 15. Juli 2003 zitieren:

Ich bin durchaus schon der Auffassung, dass man Graffiti-Schmierereien auch in den Fällen bestrafen sollte, in denen sie im Moment nicht unter Strafe stehen.

Koalitionsintern gibt es offensichtlich noch Abstimmungsbedarf.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD und der Grünen – Abg. Fischer SPD: Sehr schön! – Zuruf von der SPD: Bei euch?)

Es gibt keine weiteren Zusatzfragen. Damit ist die dritte Anfrage erledigt.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. R o l f G a ß m a n n S P D – V e r s c h w e i g e n v o n E i n k ü n f t e n d e s e h e m a l i g e n F i n a n z m i n i s t e r s b e i m B e z u g h ö h e r e r Ü b e r g a n g s g e l d e r

Herr Abg. Gaßmann, Sie haben das Wort zur Verlesung Ihrer Mündlichen Anfrage.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe diese Anfrage gestellt, nachdem vor zehn Tagen durch die Presse bekannt wurde, dass der ehemalige Finanzminister eine Geldauflage von 10 000 € bezahlen soll.

(Abg. Hauk CDU: Herr Präsident!)

Herr Abg. Gaßmann, Sie haben nicht das Wort zu einem Redebeitrag, sondern zur Verlesung Ihrer mündlichen Anfrage.

(Zurufe der Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU und Zeller SPD)

Ich verlese jetzt, Herr Präsident, meine Anfrage.

a) Erhalten Regierungsmitglieder – wenn ja, wie – davon Kenntnis, dass, wenn sie nach ihrer Amtszeit Übergangsgelder beziehen, diese gekürzt werden, sofern sie in dieser Zeit andere Einkünfte beziehen, und wie bewertet die

Landesregierung deshalb die Auffassung der ermittelnden Staatsanwaltschaft, dass das „Verschweigen von Einkünften nur dann strafrechtlich von Bedeutung ist, wenn dem Täter dabei Vorsatz nachgewiesen werden kann“?

b) Welche Auswirkungen hat es für das Ansehen der Finanzverwaltung, wenn deren ehemaliger oberster Dienstherr Umsatzsteuermeldungen unvollständig und Einkommensteuererklärungen mit erheblicher Verspätung abgibt sowie Einkünfte, die sich schädlich auf das Übergangsgeld auswirken können, gegenüber dem Landesamt für Besoldung und Versorgung anzugeben „vergisst“, wie dies im Ermittlungsverfahren gegen Mayer-Vorfelder inzwischen festgestellt wurde?

Das Wort zur Beantwortung der Anfrage für die Landesregierung erhält Herr Staatssekretär Rückert.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich darf die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt beantworten:

Zu Frage a: Ausgeschiedene Regierungsmitglieder werden im Bescheid zur Festsetzung der Versorgungsbezüge vom Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg schriftlich unter Hinweis auf das Ministergesetz darauf hingewiesen, dass ab 1. Januar 1999 Erwerbseinkünfte aus einer privaten Berufstätigkeit auf das Übergangsgeld anzurechnen sind und dass sie, falls die Voraussetzungen vorliegen, dem Landesamt für Besoldung und Versorgung BadenWürttemberg anzuzeigen sind.

Das ausgeschiedene Regierungsmitglied hat in eigener Verantwortung zu überprüfen, ob empfangene Geldleistungen als Erwerbseinkünfte aus einer privaten Berufstätigkeit einzustufen sind.

Die Staatsanwaltschaft hat über ein Jahr ermittelt, um den Sachverhalt zu klären. Laut Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft vom 17. Oktober 2003 ergaben die Ermittlungen keinen Nachweis strafbarer Handlungen. Dem Beschuldigten sei angesichts der unklaren Rechtslage kein Vorsatz nachzuweisen gewesen.

Die Landesregierung hat keinen Anlass, an dieser Bewertung der Staatsanwaltschaft Zweifel zu hegen, und ich darf Sie um Verständnis dafür bitten, dass wir im Übrigen als Landesregierung wegen des Prinzips der Gewaltenteilung grundsätzlich keine staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsergebnisse kommentieren.

Zu Frage b: Grundsätzlich ist es für das Ansehen der Finanzverwaltung nicht förderlich, wenn Steuerpflichtige ihren steuerlichen Verpflichtungen nicht vollständig nachkommen und zum Beispiel Steuererklärungen nicht rechtzeitig abgeben. In dem von Ihnen ins Auge gefassten Fall hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart in einer Pressemitteilung vom 17. Oktober 2003 unter anderem aufgeführt, dass sie „wegen des verhältnismäßig geringen Gewichts der Vorwürfe“ beabsichtige, beim Amtsgericht die Zustimmung zur Einstellung des Verfahrens nach § 153 a der Strafprozessordnung gegen Zahlung einer Geldauflage zu beantragen.

(Staatssekretär Rückert)

Diese Feststellung und Bewertung nahm die Staatsanwaltschaft vor, nachdem sie über ein Jahr ermittelt hatte. Die Landesregierung hat auch hier keinen Anlass, an dieser Bewertung der Staatsanwaltschaft irgendwelche Zweifel zu hegen, und sieht sich unter Hinweis auf das Prinzip der Gewaltenteilung nicht veranlasst, die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsergebnisse weiter zu kommentieren.

Keine Zusatzfragen?

Dann rufe ich die Mündliche Anfrage unter Ziffer 5 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. T h o m a s B l e n k e C D U – G e m e i n d e w i r t s c h a f t s s t e u e r

Herr Abg. Blenke, Sie haben das Wort zur Verlesung Ihrer Anfrage.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: