Sehr geehrte Frau Kittler! So, wie Sie es gerade beschrieben haben – wir hatten das ja auch im Parlament –: Die Ausschreibung hat stattgefunden. Uns ist es wirklich gelungen, drei Firmen zu finden und sozusagen drei unterschiedliche Tablettypen, die dann ausgereicht werden.
Wie sind wir vorgegangen? – Unsere Schulaufsichten haben an jeder einzelnen Schule eine Abfrage gestartet. Die Schulleitungen haben uns benannt, welche Kinder einen Bedarf haben. Es geht hier um die Kinder, die das Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, also deren Familien Transferleistungen erhalten. Wir haben aber auch die Frage gestellt: Gibt es auch unabhängig davon Familien, die keine Endgeräte zu Hause haben? Darüber hat sich dann die Gesamtanzahl ergeben. Insgesamt werden wir jetzt etwa 51 000 Tablets an Schülerinnen und Schüler ausreichen, an alle Schulformen, also Grundschule, weiterführende Schule, aber auch berufliche Schulen. Die freien Schulen profitieren hiervon ja auch, die sind selbstverständlich auch inbegriffen gewesen. Die Auslieferung startet jetzt, sukzessiv durch den ganzen Dezember und geht bis in den Januar hinein.
Vielen Dank! – Damit ist die Runde nach der Stärke der Fraktionen beendet, und wir können jetzt die weiteren Meldungen in freiem Zugriff berücksichtigen. Ich werde die Runde wie gewohnt mit einem Gongzeichen eröffnen. Schon mit dem Ertönen des Gongs haben Sie die Möglichkeit, sich durch Ihre Ruftaste anzumelden. Alle vorher eingegangenen Meldungen werden nicht erfasst und bleiben unberücksichtigt.
Ich verlese die ersten zehn Namen: Herr Vallendar, Frau Gennburg, Herr Ubbelohde, Herr Freymark, Frau Demirbüken-Wegner, Frau Leschewitz, Herr Christian Buchholz, Frau Helm, Herr Schatz und Herr Woldeit. – Es beginnt Herr Vallendar.
Wie rechtfertigt der Senat den schweren Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bei Wintertemperaturen durch den Einsatz von Wasserwerfern vor dem Reichstag gegen Familien mit Kindern, die Ordnungswidrigkeiten begingen, obwohl aus der Polizei, wie diese Woche im Innenausschuss deutlich wurde, deutliche Bedenken gegen den ergangenen politischen Befehl geltend gemacht wurden?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Vallendar! Es ist wirklich erstaunlich, dass man
immer wieder an unterschiedlichen Veranstaltungen teilnimmt, obwohl man im selben Raum sitzt. Im Innenausschuss am Montag dieser Woche haben der Einsatzleiter und die Polizeipräsidentin sehr nachvollziehbar dargestellt, warum es zu einem solchen Einsatz gekommen ist und dass es dort keine Bedenken gegeben hat. Es hatte Bedenken gegeben, mit einem harten Strahl die Wasserwerfer einzusetzen, weil die Demonstranten Kinder mitgebracht hatten und wir diese Verletzungsgefahr gesehen haben und verhindern wollten. Aber der weiche Strahl, die Beregnung der Demonstranten war an dieser Stelle notwendig.
Wie gesagt: Wir hätten gern darauf verzichtet, aber es war ganz klar, dass über mehrere Stunden hinweg, auch nach Auflösung der Versammlung, die Teilnehmer der ehemaligen Versammlung den Ort nicht verlassen wollten, massiv Hygieneregeln missachtet wurden, MundNasen-Schutz nicht getragen wurde trotz mehrfacher Aufforderung. Wenn man den Aufforderungen der Polizei nicht Folge leistet, müssen Regeln durchgesetzt werden.
[Beifall von Andreas Kugler (SPD) und Heiko Melzer (CDU) – Marc Vallendar (AfD): Das sind Ordnungswidrigkeiten! Das sind keine Straftaten!]
Wie erklärt der Senat dann, dass bei gewalttätigen Ausschreitungen, bei denen Straftaten begangen werden, wie der Räumung des linksextremen Gewalthotspots Liebig 34 von Polizisten auf Befehl von oben auf den Einsatz von Wasserwerfern verzichtet wurde?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Vallendar! Das entscheidet der Polizeiführer vor Ort, so wie die taktische Lage ist. Aber auch bei der Räumung der Liebigstraße 34 sind Regeln durchgesetzt worden mit der entsprechenden Anzahl von Polizistinnen und Polizisten. Der Einsatz von Wasserwerfern – sage ich jetzt, ohne dass ich der Polizeiführer vor Ort war – hat sich bei den schmalen Straßen und der Situation dort offenbar verboten. Jedenfalls hat der Polizeiführer eine andere Entscheidung getroffen, ist aber trotzdem zum Erfolg gekommen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Senator! Was entgegnen Sie Eindrücken von Bürgern, die zu der Meinung gelangen, dass bei Demonstrationen offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen wird, dabei sogar Polizisten missbraucht und unter Druck gesetzt werden, kritische Bürger zu kriminalisieren und dabei gleichzeitig Linksextremisten gewähren zu lassen wie zum Beispiel in der Rigaer Straße und anderswo?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Ubbelohde! Sollte das jemand sagen, würde ich entgegnen, dass diese Behauptung so nicht stimmt und gern von denen erhoben wird, die Regeln brechen, aber sich dann beklagen, dass sie dabei erwischt werden und die Polizei entsprechende Regeln durchsetzt. Damit muss man umgehen.
Ich sehe hier gerade einen anderen Abgeordneten sitzen, der sich am Montag im Innenausschuss deutlich auf die Seite der Polizei gestellt hat und sagt, Polizistinnen und Polizisten müssen Regeln durchsetzen. – Wenn das so ist, dann kann man sich auf der anderen Seite nicht beklagen, wenn sie es tun. Mit zweierlei Maß wird nicht gemessen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Wie ist der Stand bei den jahrelang leerstehenden Wohnungen in der Habersaathstraße im Bezirk Mitte gegenüber vom BND?
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Bei der Habersaathstraße handelt es sich um ein ehemaliges Mitarbeiterwohnhaus der Charité. Es sind 106 Wohneinheiten, die dort in Rede stehen. Dieses Objekt wurde verkauft, und seit dem Jahr 2018 liegt ein Abrissantrag für dieses Gebäude vor. Es ist in der Tat eine sehr zentrale Lage, und insofern sind die Verwertungsinteressen da natürlich erkennbar groß, aber wir haben mit dem Zweckentfremdungsrecht ja einen Rechtsrahmen geschaffen, der einen Ersatzwohnraum zur Voraussetzung einer Abrissgenehmigung macht. Deshalb hat das Bezirksamt diese Abrissgenehmigung versagt, da der Eigentümer nicht nachweisen konnte, dass er solchen adäquaten Ersatzwohnraum schaffen konnte. Seit zwei Jahren schlägt sich der Bezirk dort in Rechtsverfahren herum. Mittlerweile liegt ein Vergleichsangebot vor, sodass der Bezirk jetzt entscheiden muss, ob er diesem Vergleichsangebot stattgibt und dementsprechend jetzt auch adäquaten Ersatzwohnraum schafft. Diese Entscheidung steht im Moment noch aus.
Ich würde gern nachfragen, ob auf der Grundlage, dass wir mit dem sehr strikten Zweckentfremdungsverbotsgesetz im Land Berlin genau die Spekulation mit Wohnraum, mit Leerständen untersagen wollen, in diesem Fall alles dafür getan werden muss, dass dem Eigentümer, der hier sehr lange schon Leerstände organisiert, das Handwerk gelegt wird.
Vielen Dank! – Wir bewegen uns im Rechtsrahmen, und der Rechtsrahmen lässt unter bestimmten Bedingungen und Auflagen einen solchen Abriss zu, aber das muss eben bewertet werden. Wir haben jetzt erst mal gemeinsam mit dem Bezirksamt in einer Kommunikation einen Rechtsstreit mit dem Eigentümer aufgenommen, um diesen Wohnraum, den es zu schützen gilt, auch zu schützen. Wenn ein solcher Nachweis erbracht werden kann, dann muss eine solche Verfügung auch genehmigt werden, aber wie gesagt: Ich gehe davon aus, dass erst mal das Bezirksamt sich da verhalten muss in der Frage, ob es diesen Vergleich annimmt. Wenn es in die Berufung gehen wird, wird der Senat es natürlich weiter unter
Danke! – Wie wäre der Senat denn bereit, den Bezirk in der Weiterführung des Klageverfahrens zum Erhalt der Wohnungen zu unterstützen?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wir haben schon diverse Fälle, in denen die Bezirke um Amtshilfe bitten, auch was finanzielle Belastungen der Bezirkshaushalte in Verfahren angeht. Wenn die Bezirke an uns herantreten, prüfen wir natürlich solche Fragen, und wenn wir der Auffassung sind, dass es um grundlegende Interessen geht, die dem Gesamtinteresse Berlins entsprechen, dann treten wir natürlich auch finanziell den Bezirken zur Seite.
Vielen Dank! – Ich frage den Senat: Warum wurde vor wenigen Tagen für eine Beerdigung im Clanmilieu auf dem Landschaftsfriedhof in Gatow eine komplette Bundesstraße gesperrt und damit ein Verkehrschaos ausgelöst, anstatt für freie Fahrt zu sorgen?
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Ubbelohde! Dass eine Straße gesperrt wurde, ist mir im Moment nicht bekannt, aber ich habe hier schon bei verschiedenen Gelegenheiten gesagt, dass Beerdigungen würdig stattfinden müssen. Wenn sie in dem rechtlichen
Rahmen stattfinden, dann ist es zunächst mal bei einer Beerdigung unerheblich, aus welchem Milieu der Tote oder die Gäste bei der Beisetzung stammen. Es ist ein Mensch gestorben, und ein Mensch muss würdig beigesetzt werden.
Zu der Frage einer Straßensperrung kann ich mich im Moment nicht äußern, ich werde dem aber gern nachgehen.
Wie erklären Sie dann rechtstreuen Bürgern, die sofort wegen geringster Verstöße, zum Beispiel gegen Coronaverordnungen, verfolgt und bestraft werden, dieses offensichtliche Messen mit zweierlei Maß? Es wird ja nicht jede Beerdigung in Berlin mit einer Straßensperre gewürdigt, oder?
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Das hängt immer von der jeweiligen Situation ab. Es hat auch schon bei anderen Beerdigungen entsprechende Maßnahmen der Polizei gegeben. Wenn die Polizei vor Ort das als notwendig erachtet, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, dann können solche Entscheidungen getroffen werden. Ob jetzt dieser Sachverhalt, den Sie ansprechen, zutrifft – das habe ich schon gesagt –, kann ich im Moment nicht beantworten, aber ich gehe dem gern nach.