Protocol of the Session on September 3, 2020

Ich kann nur sagen, vorgestern kam eine E-Mail von einer Referendarin, die im Rahmen des Referendariats einiges erlebt hat. Es ist eine Muslima, die kein Kopftuch getragen hat, darf sie auch nicht, hat sie in diesem Fall aber bewusst nicht, an einer weiterführenden Schule in Neukölln, die massive Konflikte mit Schülern hatte, die ihr vorgeworfen haben, dass sie ungläubig wäre.

[Vereinzelter Beifall bei der CDU und der AfD]

Sie unterrichtet im Bereich Naturwissenschaften, wo sich dann Schüler geweigert haben, am Unterricht teilzunehmen, weil die Lehrkraft eine Ungläubige ist. Sie beschreibt, dass Schülerinnen unter Druck gesetzt werden, wenn das Kopftuch nicht getragen wird. Das sind Alltagssituationen an der Berliner Schule. Damit werden Lehrkräfte konfrontiert und versuchen, neutral zu unterrichten. Ich bin weiter der Meinung, dass das richtig so ist, dass wir diese Gesetzgebung haben.

[Beifall bei der SPD, der CDU, der AfD und der FDP]

Wir werden uns jetzt die Urteilsbegründung anschauen, und wir prüfen, ob wir Verfassungsbeschwerde einreichen.

[Beifall bei der SPD und der CDU – Carsten Schatz (LINKE): Das geht nicht!]

Frau Kollegin Seibeld! Sie wollen bestimmt eine Nachfrage stellen? – Dann, bitte!

Vielen Dank, Frau Senatorin, für diese klaren Worte! Darf ich davon ausgehen, dass das Bekenntnis für das Neutralitätsgesetz Ihrerseits für den Senat erfolgt ist und nicht nur für das Schulressort?

Bitte schön, Frau Senatorin!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das war jetzt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, und damit setzen wir uns auseinander.

[Heiko Melzer (CDU): Das war nicht gefragt!]

Die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Wansner von der CDU-Fraktion. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Der Neuköllner Bezirksbürgermeister, und ich lese es jetzt einmal vor, damit es auch wirklich richtig ist,

[Sebastian Walter (GRÜNE): Wird das jetzt eine Rede?]

Hikel sieht einen „zunehmenden Bekenntniszwang an den Schulen“, und der Interessensverband der Berliner Schulleitungen bestätigt das. Man kann dieser Argumentation nur folgen. Das Neutralitätsgesetz sichert die Klassenräume gegen die Gehirnwäsche ab, also darf es nicht abgeschafft werden.

[Torsten Schneider (SPD): Au weia!]

Das heißt, werden Sie wirklich darauf achten, und Ihr Redebeitrag klang so, dass wir alles daran setzen, dass wir Kinder in dieser Stadt so erziehen, dass sie möglicherweise selbst entscheiden, wie ihr weiterer Lebensweg geht?

Bitte schön, Frau Senatorin!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Abgeordnetenhaus beschließt Gesetze, und auch das Neutralitätsgesetz ist vom Abgeordnetenhaus auf den Weg gebracht bzw. beschlossen worden. Wir setzen uns jetzt mit dem Urteil auseinander.

Meine inhaltliche Position habe ich dargestellt und auch die Situation an den Berliner Schulen, und dass es mir wichtig ist, dass wir eine neutrale Situation an den Berliner Schulen haben, damit Kinder und Jugendliche in Ruhe lernen können, damit keine Konflikte in die Schulen getragen werden. Ich glaube, Kinder und Jugendliche haben genügend zu tun und zu lernen in der Schule, und wir müssen alles tun, dass wir ein ruhiges Umfeld haben. Das heißt nicht, dass man sich mit Religion nicht auseinandersetzt im Rahmen von Schule. Das ist ganz klar, dass das im Werteunterricht, im Ethikunterricht und in anderen Zusammenhängen auch getan wird. Das ist für

(Senatorin Sandra Scheeres)

mich eine Selbstverständlichkeit. Wir werden das jetzt auswerten und dann entsprechend vorgehen.

[Beifall von Kurt Wansner (CDU) – Zuruf von Heiko Melzer (CDU)]

Dann kommen wir jetzt zur Fraktion Die Linke, und der Kollege Schlüsselburg hat das Wort. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Wie bewertet der Senat die von Bundes- und Landesbehörden juristisch erstrittene Herausgabe der Airbnb-Vermieterdaten zu steuerlichen Kontrollzwecken, und mit gegebenenfalls wie vielen Selbstanzeigen könnte in Berlin, auch vor dem Hintergrund der Erfahrung mit den Paradise- und Panama-Papers, zu rechnen sein?

[Ronald Gläser (AfD): Stasi-Finanzen!]

Herr Staatssekretär Verrycken, bitte schön!

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schlüsselburg! Sehr geehrte Damen und Herren! Zur Beantwortung kann ich Ihnen mitteilen, dass Ihre Einschätzung in der Tat richtig ist, dass es ein Riesenerfolg ist, dass wir an der Stelle mit Hamburg als federführender Verwaltung die entsprechenden Daten jetzt bekommen. Das betrifft zunächst erst einmal die Jahre 2012 bis 2014. Daraus wird natürlich ein entsprechender Datensatz generiert. Der geht an das Bundesamt für Steuern. Dort werden die Zahlen gemeinsam mit Hamburg dann noch mal sortiert. Die Zahlen, die uns betreffen, davon gehen wir im Augenblick aus, werden uns zeitnah zur Verfügung gestellt. Insofern haben wir dann auch die Möglichkeit, insbesondere für die Zeit, die hier tatsächlich auch ein bisschen schwierig gewesen ist, weil sie gesetzlich praktisch nicht richtig legitimiert war oder nicht richtig geregelt gewesen ist, uns die Zahlen und Daten von damals noch einmal anzuschauen.

Hamburg ist im Übrigen auch dabei, sich die Jahre 2017 und 2018 noch einmal anzuschauen. Das ist für uns wichtig, denn da gab es entsprechende reglementierende Gesetzesbeschlüsse auch bei uns im Abgeordnetenhaus. Das unterstützen wir von Berlin aus, genauso wie die anderen Bundesländer zu weiten Teilen auch. Daran sind wir auch sehr interessiert. Ich gehe ebenso davon aus, dass wir, ähnlich wie Sie es gerade dargestellt haben, in einem etwas kleineren Umfang als die Panama-Papers, natürlich die Möglichkeit haben werden, den einen oder anderen Steuersünder dadurch identifizieren zu können.

[Beifall bei der SPD und der LINKEN]

Wünschen Sie eine Nachfrage zu stellen, Herr Schlüsselburg? – Bitte schön, dann haben Sie das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank, Herr Staatssekretär! Können Sie schon, zumindest ungefähr, etwas zu der voraussichtlichen Größenordnung sagen, mit der wir da zu rechnen haben, also der Anzahl der AirbnbVermieter, um die es sich jetzt drehen könnte, ohne einen Generalverdacht auszusprechen, sondern nur die, die man als abstrakte totale Zahl sich angucken wird?

Herr Staatssekretär!

Konkreten Zahlen kann ich Ihnen im Augenblick nicht nennen, zumal die Daten, wie gesagt, jetzt erst aufbereitet werden. Das Gerichtsurteil ist noch relativ frisch. Sobald wir sie haben, werden wir Ihnen selbstverständlich gerne auch entsprechende Zahlen an die Hand geben. Wenn wir Größenordnungen haben, können wir darüber gerne reden. Ich gehe jetzt aber erst mal optimistisch davon aus, dass wir an der Stelle sicherlich die eine oder andere Möglichkeit für Nachprüfungen haben. Auch optimistisch gesehen ist das vielleicht noch mal ein Impuls für diejenigen, die jetzt die Jahre seit 2011, 2012 noch nicht genutzt haben, ein Stück weit stärker vielleicht als bisher in sich hineinzugehen und zu forschen: Ist all das, was ich da gemacht habe, so richtig? Ich glaube, dass der Druck, der durch dieses Gerichtsurteil stattgefunden hat, für uns politisch natürlich auch wichtig ist.

Im Augenblick hat man zwar das Gefühl, dass durch Corona das Thema nicht wahnsinnig virulent – im wahrsten Sinne des Wortes – zu sein scheint, aber aus meiner Sicht ist es nur eine Frage der Zeit, dass wir spätestens im Jahr 2021, 2022 eine Situation haben werden, wo wir vermutlich diese Diskussion hoffentlich wieder etwas stärker führen können, als die Diskussion im Augenblick geführt worden ist, weil wir im Augenblick so viele andere Dinge zu besprechen haben. Insofern ist das eine wichtige Entscheidung für Hamburg, auch für Berlin und die anderen Bundesländer. Wir werden sie sicherlich auch zu nutzen wissen.

[Beifall bei der der SPD und der LINKEN]

(Senatorin Sandra Scheeres)

Die zweite Nachfrage wird jetzt gestellt von der Frau Abgeordneten Gennburg von der Linken. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank auch an den Herrn Staatssekretär für die Antwort! Ich will Ihnen natürlich ungern widersprechen, aber ich glaube, aufgrund der Coronakrise und der vielen leerstehenden Ferienwohnungen ist die Frage äußerst virulent, aber kommen wir zum Sachverhalt. Die Nachfrage: Inwieweit können diese Daten gegebenenfalls auch zur Durchsetzung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes gegen bisher unsichtbare illegale Vermietungen herangezogen werden, und wie werden diese dann auch technisch an die Ordnungs- und Wohnungsämter weitergegeben? – Vielen Dank!

Herr Staatssekretär Verrycken!

Zur Beantwortung der Frage: Es ist so, dass wir die Zahlen, Daten, Fakten, sobald wir sie haben, in den entsprechenden Bereichen der Finanzämter auswerten werden, und dementsprechend wird das – das habe ich versucht, gerade darzustellen – dort Konsequenzen haben. Das ist die eine Schlagrichtung an der Stelle. Die andere Schlagrichtung ist die, die Senator Scheel in den letzten Tagen bekräftigt hat, die wir auch voll unterstützen, dass wir dazu übergehen sollten, dass ab sofort diejenigen, die Ferienwohnungen vermieten, diese auch mit der entsprechenden Registrierungsnummer im Internet angeben müssen und diese Registrierungsnummer öffentlich gemacht werden muss, sodass wir die Möglichkeit haben, diese dann dementsprechend zu überprüfen. Das ist die Stoßrichtung, wo wir in der Tat das Thema Zweckentfremdungsverbotverordnung aktuell vor allen Dingen dann auch angreifen können. Deswegen da volle Unterstützung, was diesen Weg betrifft.

Was die Jahre 2011 bis 2012, die ein Stück weit retroperspektiv sind, angeht, ist das, was die Finanzämter machen, natürlich genauso wichtig. Insofern schlagen wir auf der einen Seite eine Breitseite in die Bereiche hinein, von denen wir ausgehen müssen, dass es dort auch schwarze Schafe gibt. Ich gehe jetzt erst einmal davon aus, dass viele es richtig gemacht haben, aber es wird auch viele schwarze Schafe geben. Die andere Stoßrichtig ist die, die Herr Senator Scheel in der letzten Woche auch noch einmal kundgetan hat, die unsere volle Unterstützung hat. Ich glaube, dass wir gemeinschaftlich, inklusive des weiteren angestrengten Rechtsstreits, den Hamburg angekündigt hat, entsprechende Druckszenarien haben,

dass die, die immer noch nicht aufgewacht sind, hoffentlich jetzt endlich aufwachen.

Vielen Dank!

Dann kommen wir jetzt zur Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, und Frau Pieroth hat das Wort. – Bitte schön!

Danke, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Inwieweit bereiten Sie sich vor dem Hintergrund knapp werdender Grippeimpfstoffe auf die kommende Influenzasaison vor?

Frau Senatorin Kalayci, bitte schön!

Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, in der Tat, es ist so sicher wie Weihnachten, dass die Grippesaison kommt. Wir sind nicht nur in Berlin in der Situation, uns auf diese Grippesaison vorzubereiten, sondern sind auch bundesweit in der Abstimmung, weil diese Grippesaison unter Pandemiebedingungen eine besondere Herausforderung ist.

Wir haben ja auch in den letzten Grippesaisonzeiten gesehen, dass leider die Impfquote nicht so hoch ist, wie wir uns das vorgestellt haben. Die ständige Impfkommission hat ja klare Empfehlungen, insbesondere für Risikogruppen, Menschen ab 60, Schwangere, aber eben auch Menschen mit einer Grunderkrankung, sich auf jeden Fall gegen Grippe impfen zu lassen. Leider, auch in Berlin, muss ich feststellen, dass bei diesen Gruppen die Impfquote zwischen 50 und 60 Prozent ist. Das ist nicht so, wie wir uns das vorstellen.

Was die Bereitstellung des Impfstoffes bundesweit angeht, gibt es eine positive Entwicklung. Wir haben in den letzten drei Jahren – wenn wir die anstehende Impfsaison mit berücksichtigen – immer einen bundesweiten Anstieg an Impfdosen gehabt. Für diese Saison stehen 25 Millionen Impfdosen bundesweit zur Verfügung. Das ist auf jeden Fall ein Anstieg im Vergleich zur letzten Saison. Wir gehen davon aus, dass diese Impfdosen dann auch ausreichend sind. Zur Zeit gibt es keine Anzeichen für Engpässe, im Gegenteil. Wir haben eher Befürchtungen, dass diese Impfmöglichkeiten nicht ausreichend genutzt werden.

Gerade im Hinblick auf den Herbst, den Winter und die Pandemie ist es besonders wichtig, dass Grippeimpfungen vorgenommen werden, insbesondere, was die Risikogruppen angeht, weil die Grundimmunität hier sehr