Protocol of the Session on April 26, 2018

Um den Informantenschutz beispielsweise zu gewährleisten und insbesondere investigative Recherchen weiterhin zu ermöglichen, ist es notwendig, dass wir das Presseprivileg weiterhin schützen. Die AfD muss an dieser Stelle nicht die Abwägung treffen zwischen zwei Grundrechten, nämlich Datenschutz und Meinungsfreiheit. Sie müssen die Abwägung treffen: Wen hassen wir mehr? Die EU oder die Presse und die Medien? – Sie haben sich entschieden, keine Abwägung zu treffen, sondern in alle Richtungen zu ballern. Dabei kommt natürlich nichts Sinnvolles heraus.

[Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN]

Abschließend möchte ich um Unterstützung bitten und mich noch einmal bedanken, dass das hier mit Dringlichkeit eingebracht worden ist. Wir müssen uns selbst sagen, dass wir hier als Gesetzgeber ein bisschen gebummelt haben, denn die Datenschutzgrundverordnung ist seit gestern in Anwendung, und wir müssen dringend dafür sorgen, dass Journalistinnen und Journalisten weiterhin rechtssicher ihrer gesellschaftlich wichtigen Arbeit nachgehen können, und darum bitte ich um Unterstützung. – Vielen Dank!

[Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN]

Vielen Dank! – Für die FPD-Fraktion – Herr Kollege Förster!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat hätte es bei diesen beiden harmlosen Punkten, um die es eigentlich in diesem Vertrag geht, nicht noch mal einer Plenardebatte bedurft. Deswegen habe ich mich gefragt, warum die AfD diese Debatte anmeldet, aber wir haben heute gesehen: Zur Sache reden wollte sie jedenfalls nicht,

[Beifall von Sibylle Meister (FDP) – Thorsten Weiß (AfD): Damit Sie wieder was zu sagen haben!]

denn die beiden Punkte, die hier heute in Rede stehen, sind bei allem, was man über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kritisch sagen kann, doch weitgehend unstrittig. Das Medienprivileg gerade in Abwägung zu datenschutzrechtlichen Fragen, die auch nicht gering einzuschätzen sind, ist ein hohes Gut, und das soll auch weiterhin möglich und gestärkt sein. Dass dort bestimmte Ausnahmen vom strengen Datenschutz gemacht werden, ist vernünftig. Ich halte es auch für vernünftig, anders als der Kollege Gläser uns weismachen wollte, dass man nur akkreditierte Journalistinnen und Journalisten einbezieht, sonst kann sich jeder so bezeichnen. Das muss abgegrenzt sein. Das ist eine gute Grundlage, die zu diesem Punkt aufgezeigt wird.

[Beifall bei der FDP, der SPD und der LINKEN]

Der zweite Punkt ist genau das, was wir immer wieder vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk fordern: Kooperation, Bündelung von Ressourcen, Nutzung von gemeinsamen Programmaktivitäten, bei den Radioprogrammen gemeinsame Nachtversorgung, gemeinsames Korrespondentennetz im Fernsehen, auch nicht jede Königshochzeit zweimal übertragen und solche Dinge, Großsportereignisse gemeinsam betreiben. Das wird jetzt nicht nur eine Bitte oder eine höfliche Aufforderung, sondern mehr oder weniger gesetzlicher Auftrag, und das ist vernünftig im Sinne der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler.

[Beifall bei der FDP, der SPD und der LINKEN]

Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Gläser?

Dann halten wir kurz die Redezeit an.

Geschätzter Herr Kollege Förster! Finden Sie es richtig, dass der Staat festlegt, dass es Journalisten erster und zweiter Klasse gibt?

Herr Kollege Gläser! Ich finde es richtig, dass man bei jeder Berufsgruppe auch Berufsvertretungen hat, die entsprechend die Rechte wahrnehmen. Auch die Architektenkammer hat Architekten in ihrer Vertretung und auch in ihrem Auftrag, und wenn Architekten Rechte wahrnehmen wollen, können das auch nur diejenigen, die sich offiziell als Architekt in die Architektenkammer oder als Bauingenieur in die Baukammer eintragen lassen. Es

(Anne Helm)

ist nun mal so, dass es entsprechende Vertretungen gibt. Sonst könnten sich 82 Millionen Deutsche Journalisten nennen, und dann ist das eine Farce. Dann brauche ich kein Medienprivileg mehr. Insofern kann ich es nachvollziehen, dass man auch Standesorganisationen hat, die auch mal kritikwürdig sind, aber sie sind in aller Regel notwendig.

[Beifall bei der FDP, der SPD und der LINKEN]

Wenn wir uns diese Vorlage angucken, die wirklich harmlos ist und auch nicht unbedingt zu großen Debatten anregt, will ich eines doch noch mal sagen: Wenn Sie hier von Lügenkonstrukten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, von Verschwörungstheorien und Ähnlichem reden, ausgerechnet Sie, die hier in diesem Parlament und auch in einem Ausschuss dieses Parlamentes den verdienten Luftbrückenveteran Gail Halvorsen für tot erklärt haben, obwohl er quicklebendig ist, um einen Antrag, der Ihnen selbst zu viel geworden ist und wo Sie nicht mehr die Kurve bekommen haben, wie Sie ihn zurücknehmen sollen, für erledigt zu erklären, dann ist das doch das eigentliche, was die AfD macht: Sie verbreiten FakeNews, Sie haben nicht mal Respekt vor der Menschenwürde, erklären Leute für tot.

[Beifall bei der FDP und der LINKEN]

Das ist ein geradezu schäbiges Verhalten, und das macht nicht der öffentlich-rechtliche Rundfunk, das macht die AfD, und nur die AfD. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der FDP, der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN Beifall von Florian Graf (CDU)]

Für die Grünen hat jetzt der Kollege Schweikhardt das Wort.

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die öffentlich-rechtlichen Medien in Deutschland sind Garant für unabhängige, kritische, vielfältige und neutrale Berichterstattung. Was genau passt Ihnen daran nicht? Stört es Sie, wenn in der ARD Staatsdoping in Russland aufgedeckt wird, oder haben Sie ein Problem mit „Bad Banks“ im ZDF, eine der finanzsystemkritischsten Serien, die gedreht wurden und die hervorragend ist?

[Ronald Gläser (AfD): Das hätte ein Privater auch produzieren können!]

Apropos Geld: Nur die, die es sich leisten können, zahlen 60 Cent am Tag, und damit garantieren wir die Grundversorgung für über 80 Millionen Menschen. Für ganz kleines Geld gibt es ein vollumfassendes, modernes, aktuelles Programm mit Nachrichten, Dokumentationen, Magazinen, Talkshows, Sport, Kinderfernsehen, Unterhaltung, Filmen, Serien, also von Schlager bis Schlagzeile, auf

vielen Kanälen, in vielen Formaten, und das rund um die Uhr, und das Ganze zu einem Preis, für den Sie bei Ihren so geliebten Privaten gerade mal Fußball gucken können. Spätestens, wenn Sie mal im Ausland etwas Vergleichbares suchen, dann werden auch Sie unsere öffentlichrechtliche Senderlandschaft sehr zu schätzen wissen.

Wir Bündnisgrüne stehen auf unsere öffentlich-rechtlichen Medien,

[Christian Buchholz (AfD): Auf Ihre!]

wir unterstützen die Reform, und wir stellen uns gern den Fragen der Journalisten. Bei Ihnen, Herr Gläser, frage ich mich, wovor Sie mehr Angst haben: Ist es die „heuteshow“ oder „Die Sendung mit der Maus“?

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 18/0758 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich – gegen AfD – die Annahme. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen außer der AfD – auch die CDU? Herr Rissmann!

[Heiterkeit]

Gegenstimmen? – Bei der AfD und den beiden fraktionslosen Kollegen. Enthaltungen – gibt es nicht. Dann ist das Gesetz zum Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag so beschlossen.

Ich komme nun zu

lfd. Nr. 6:

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz

Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 18/0934

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Es wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Verfassungsschutz empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 7:

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Berlin (Verfassungsschutzgesetz Berlin – VSG Bln)

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/0952

Erste Lesung

(Stefan Förster)

hierzu:

Änderungsantrag der AfD-Fraktion Drucksache 18/0952-1

Ich eröffne die erste Lesung. In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU, und Herr Kollege Lenz! Sie haben das Wort. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der heute von der CDU-Fraktion vorgelegte Antrag geht auf eine seit Langem gewachsene Idee zur Stärkung der parlamentarischen Kontrollbefugnisse im Bereich des Verfassungsschutzausschusses zurück. Schon in der letzten Wahlperiode gab es entsprechende Überlegungen, auch in anderen Bundesländern und auf Bundesebene. Das Bedürfnis der Stärkung der parlamentarischen Kontrolle war mit der stetig anwachsenden Bedeutung des Berliner Nachrichtendienstes entstanden. Der Verfassungsschutz nimmt eine immer wichtigere Rolle im Sicherheitsgefüge ein. Zunehmend steht unser gesamtes Staatswesen vor der Herausforderung, sich extremistischen Gefahren entgegenzustellen, sich davor zu schützen. Die Zahl der Gegner unserer freiheitlich-demo– kratischen Grundordnung wächst stetig an. Es entfaltet sich ein immer stärker ansteigendes Bedrohungspotenzial. All das bleibt nicht ohne Folgen. Wir leben in einer wehrhaften Demokratie, wir stellen uns dem entgegen. Sofern die Strafverfolgungsbehörden hier nicht zuständig sind, soweit wir uns im Vorfeld bewegen, ist der Verfassungsschutz zuständig, und der wird in der Folge auch stetig gestärkt. Aufgrund des stetig steigenden Bedrohungspotenzials haben wir bereits in der letzten Wahlperiode eine Verstärkung um 45,5 Stellen in diesem Bereich erreichen können. Das war eine Vergrößerung des Personalkörpers der Abteilung II um ein Viertel. Das war vor allem dem Bewusstsein geschuldet, dass wir aufgrund des hohen islamistischen Extremismuspotenzials hier einiges machen müssen.