Jetzt kommen wir zum zweiten Punkt: Warum wird der Rundfunkstaatsvertrag geändert? – Er wird wegen der Datenschutzgrundverordnung geändert.
Jetzt geht es darum. Das ist aber auch nur ein Teil. – Ich hatte Ihnen schon einmal erklärt, die Datenschutzverordnung sehen wir kritisch, weil nach dem Prinzip „one size fits all“ von Brüssel aus ein Datenschutzrecht über den Einzelstaaten ausgekippt wird. Adieu, Wettbewerb!
Willkommen Einheitsbrei! Diese Regelung ohne wesentliche Mitspracherechte der Einzelstaaten lehnen wir ab.
[Anne Helm (LINKE): Sie haben nicht einmal den Antrag gelesen! Sie haben nicht gelesen, worum es geht!]
Was bedeutet das für die Medien? – Für die öffentlichrechtlichen Sender in unserem Land bedeutet das zunächst einmal, dass der ganze Datenschutzapparat mächtig aufgebaut wird. Da sehe ich bei Ihnen schon wieder die Begehrlichkeiten, dass Sie neue Genossen auf Posten unterbringen können.
Was ist mit den freien Medien in unserem Land? – Bei mir in Pankow gibt es einen Webseitenbetreiber, einen kleinen Nachrichtendienst. Er heißt „Pankow LIVE“. Der hat jetzt angekündigt, dass er wegen der Datenschutzgrundverordnung im nächsten Monat seinen Betrieb einstellen wird, weil er Angst vor der großen Abmahnwelle hat, die jetzt über freie Webseiten hinwegschwappen wird.
Das ist Ihre Politik, meine Damen und Herren. Sie machen die Großen, die öffentlich-rechtlichen Betriebe, immer größer und stärker, und die Kleinen werden vom Markt gefegt. Dann wundern Sie sich, wenn die Reichen immer reicher und die Armen immer ärmer werden.
Jetzt komme ich zum einzigen kleinen Lichtblick in Ihrem Rundfunkstaatsvertragsänderungsgesetz: der Ausnahmeregelung. Ja, Journalisten müssen eine Ausnahmeregelung bekommen. Sie dürfen nicht der DSGVO unterworfen werden. Sie müssen recherchieren können. Wenn das anders ist, dann ist die freie Presse in unserem Land mausetot. Leider sind Sie dabei aber auf halber Strecke stehengeblieben und haben diese Ausnahmeregelung nur für bestimmte Gruppen festgeschrieben: die Rundfunkjournalisten und die Pressejournalisten, die sich dem Presserat und dem Pressekodex unterwerfen.
Ich sage: Sie müssen diese Ausnahmeregelung für alle Journalisten in unserer Stadt und unserem Land festschreiben.
Aus den genannten Gründen können wir leider dem Gesetz nicht zustimmen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
[Beifall bei der AfD – Stefan Förster (FDP): Wir haben einen Staatsvertrag! – Anne Helm (LINKE): Sie wissen doch, wie ein Gesetz entsteht!]
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege! Sie haben enormes Glück, dass wir mit solch einer Geduld diese rechtsradikalen kruden Tiraden über staatliche Institutionen anhören müssen. Was Sie hier von sich geben, ist eine Unverschämtheit und eine Schande für dieses Haus.
[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der FDP – Zurufe von der AfD]
Sie missachten die Tagesordnung, indem Sie mit nahezu keinem Wort auf den eigentlichen Gegenstand der Beratung eingehen, was erneut den Vorwurf rechtfertigt, dass Sie dieses Pult hier nur als Bühne benutzen, um Ihre wirren Theorien loszutreten, aber nicht, um eine sinnvolle Beratung durchzuführen.
Von der AfD-Fraktion erlaube ich im Moment keine Zwischenfragen, weil keine vernünftigen Beiträge zu erwarten sind.
[Vereinzelter Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN – Zuruf von Hakan Taş (LINKE) – Zurufe von der AfD: Kläffer! Kennen Sie auch noch ein zweites Wort?]
Jetzt kommen wir einmal zur Sache! Es gibt drei wichtige Gründe für diesen Staatsvertrag. Der erste ist: Im öffentlich-rechtlichen Fernsehen kann weiter über Großereignisse berichtet werden. Wenn es nach Ihnen ginge, würden die Übertragungen der Europa League nicht mehr möglich sein, weil wir die Anpassung im Text dann nicht hätten. Wir werden all den Fußballfans sagen, was Ihre Linie ist. Sie geht zulasten der Fußballfans.
[Zuruf von den GRÜNEN: Was? – Ülker Radziwill (SPD): Hört, hört! – Zuruf von der AfD: Brot und Spiele!]
Zweitens: Wir haben wichtige Regelungen, um die Kooperation im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu ermöglichen. Ihnen das zu erklären, macht keinen Sinn –
aber für die anderen: Es geht darum, dass wir die Kooperationen innerhalb der ARD, die Geld sparen, einfachere und schnellere Produktion erlauben, Strukturen verbessern und helfen, die Beiträge stabil zu halten, durch eine Betrauungslösung im Vertrag absichern, die klar macht: Wir als Gesetzgeber, der zuständig ist, sagen, die Öffentlich-Rechtlichen sollen kooperieren. Sie können nicht nur, sie sollen. Das sichert diese Kooperationsmöglichkeiten, die Geld sparen, ab. Das wollen wir – Sie wollen es verhindern.
Der dritte Punkt ist das Medienprivileg, das unter dem Eindruck der Datenschutzgrundverordnung neu justiert werden muss. Es wird nicht etwa geschleift, es wird erhalten. Auch der Datenschutz wird nicht geschleift, sondern wir wägen im Wege einer Rechtsgüterabwägung zwischen Datenschutz, informationeller Selbstbestimmung, Medienprivileg und Pressefreiheit ab. Das haben die Staatskanzleien, wie wir finden, in vernünftiger Weise getan und in Gesetzesform gegossen, in Staatsvertragsform. Wir halten das Medienprivileg für wichtig. Es wird geschützt, aber der Datenschutz kommt zum Zuge. Das näher auszuführen, ist jetzt nicht die Zeit, ich kann aber sagen: Dieser Staatsvertrag ist eine vernünftige Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen für den öffentlichrechtlichen Rundfunk. Wir empfehlen Zustimmung. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir reden heute über das Gesetz zum 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Darauf möchte ich mich beziehen. Wir haben im Ausschuss schon gesehen, das gestörte Verhältnis, das die AfD-Fraktion zum öffentlichrechtlichen Rundfunk hat, spricht für sich. Was Sie hier machen, ist in Wahrheit ein Kampf gegen Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt.
[Beifall bei der CDU und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD , den GRÜNEN und der FDP – Lachen bei der AfD]
Das entlarvt Sie auch in Ihrem demokratischen Grundverständnis. Darauf muss man gar nicht weiter eingehen.
Nein, gestatte ich nicht. – Dieses Gesetz ist ein klassischer Rundfunkstaatsvertrag. Das heißt, die Landesregierungen haben sich auf entsprechende Veränderungen verständigt. Die inhaltliche Begründung hat der Kollege Zimmermann in der Sache zutreffend wiedergegeben. Die CDU-Fraktion hat bereits im Ausschuss angekündigt, dass sie diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen wird. Das werden wir heute auch im Plenum machen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren!
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Beim vorliegenden Gesetz zum 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag geht es im Wesentlichen um zwei Anpassungen, die eigentlich die Kollegen vor mir schon ganz gut erläutert haben. Es gab auch eine breite Zustimmung und eine gute Beratung im Ausschuss. Deswegen wundert mich, dass die Fraktion, die noch einmal Redebedarf angemeldet hat, zur Sache nichts zu sagen hatte, also offenbar keinen Verhandlungsbedarf hat, sondern die Gelegenheit nutzen wollte, zu einer völlig anderen Sache zu sprechen. Ich versuche aber trotzdem noch einmal für diejenigen, die der Debatte vielleicht folgen wollen und sich damit noch nicht so eingehend beschäftigt haben, zusammenzufassen, worum es geht.
Das eine ist die Frage des Kartellrechts, dass wir wollen, dass die Anstalten miteinander kooperieren, wohlgemerkt auch, aber eben nicht nur wegen der notwendigen Sparmaßnahmen. Wir wollen es zum Auftrag machen, dass sie miteinander kooperieren, denn ich kann mir noch eine ganze Menge Möglichkeiten und Synergieeffekte für die Zukunft vorstellen.
Aber das, worum es hier hauptsächlich geht und warum wir heute darüber reden – ich nehme es zumindest an, es war aus dem Redebeitrag nicht ganz abzulesen –, ist der zweite Teil der Erneuerung, nämlich die Ausnahmeregelung von der Europäischen Datenschutzverordnung, um die Presse- und Meinungsfreiheit sicherzustellen. Wir haben hier eine Abwägung zu treffen zwischen Datenschutz einerseits und Presse- und Meinungsfreiheit auf der anderen Seite. Wir haben uns weitestgehend für die
Pressefreiheit entschieden, und deswegen hat sich die Datenschutzbeauftragte dazu auch noch einmal kritisch geäußert.
Zunächst ist es absolut richtig, dass Grundregeln des Datenschutzes auf europäischer Ebene geregelt werden, denn Datenhandel und Datenerfassung machen an den Nationalgrenzen nicht halt. Wir haben uns über viele Teilaspekte dieser Verordnung hier schon unterhalten. Hier geht es um eine spezielle Regelungslücke, die wir dringend schließen müssen, und die EU hat die Länder explizit dazu aufgefordert, diese Lücke zu schließen.