Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Welches Ziel verfolgt der Senat mit dem Konzept „Gesundheitliche und pflegerische Versorgung hochaltriger Menschen – 80plus“, und auf welche Weise will er dieses erreichen?
Zweitens: Ich beantworte nicht die Zusatzfrage, Herr Zillich! Die Zwischenbemerkung sei kurz erlaubt.
Nun zum eigentlichen Thema, lieber Gottfried Ludewig, lieber Herr Präsident: Wir werden gemeinsam älter, Berlin wächst, Berlin wird bunter, und Berlin wird älter.
Die Lebenserwartung Berlins ist seit einigen Jahren über dem Bundesdurchschnitt. Das war vor vier, fünf Jahren noch nicht der Fall.
Mit dieser Entwicklung geht aber auch einher, dass die Zahl der Hochaltrigen wächst. Die Zahl der über 80Jährigen verdoppelt sich in Berlin, anders als in Hamburg und Bremen, wo die Zahl nur um 50 oder 40 Prozent zunimmt. Das Gleiche gilt in Brandenburg. Und für hochaltrige Menschen ist es nicht nur wichtig, dass sie in den jeweiligen Segmenten des Gesundheits- und Pflegesystems eine gute medizinische Versorgung haben, also in der ambulanten oder haus- und fachärztlichen Versorgung, in einem Krankenhaus, in Pflege oder Reha, sondern es ist vor allem wichtig, dass bei mehreren Erkran
kungen, die dann vorliegen, die Akteure besser und enger zusammenarbeiten, insbesondere für jene Hochaltrigen, die allein leben, und das ist bei jedem zweiten Hochaltrigen in Berlin der Fall.
Dies ist der Grund, weshalb wir ein solches Konzept erarbeitet haben. Ein Jahr lang hat die Senatsverwaltung intern die Handlungsfelder und Schnittstellen miteinander diskutiert, an denen aus unserer Sicht das Teamspiel zwischen der guten Leistung der Akteure noch nicht funktioniert. Wir haben dafür ein Konzept erarbeitet, das sich „Gesundheitliche und pflegerische Versorgung von Hochaltrigen in Berlin verbessern“ nennt, kurz „80plus“, und diskutieren dies jetzt in vier Fachdialogen mit den Akteuren, um einerseits Verabredungen in Berlin zu treffen, wie sich die Versorgung im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen in Berlin grundsätzlich verbessern kann. Dann werden wir darüber nachdenken, welche landesrechtlichen Änderungen, beispielsweise im Landeskrankenhausplan oder in der Pflegegesetzgebung, notwendig sind. Drittens wird daraus sicherlich auch entstehen, dass die eine oder andere Bundesratsinitiative notwendig ist.
Wir sind damit das dritte Bundesland, das sich mit der Frage der Versorgung hochaltriger Menschen intensiv beschäftigt. Bayern und Nordrhein-Westfalen als Flächenländer sind diesen Weg bereits vor uns gegangen. Mit dem Konzept in Berlin sind wir die erste große Stadt, die sich dieses Themas annimmt. Die Auftaktveranstaltung dazu und die Gespräche mit den unterschiedlichen Akteuren sind sehr positiv angenommen worden. Die Bereitschaft, an diesen Schnittstellen zu arbeiten, ist groß. Wir wollen noch in dieser Legislaturperiode einen Rahmenplan vorlegen und auch handfeste Verabredungen zur besseren Versorgung treffen.
Herr Senator, herzlichen Dank! – Eine Nachfrage: Sie sprachen über die Diskussion in den Arbeitsgruppen. Könnten Sie kurz skizzieren, wie der Zeitplan dafür aussieht, also wann mit Ergebnissen dieser Diskussion zu rechnen ist, und wie sollen diese dann nachher in das Konzept eingearbeitet werden?
Es sind unterschiedliche Handlungsfelder definiert, von der Prävention bis hin zur Palliativversorgung. Jeweils zwei Handlungsfelder werden in Fachdialogen zusammengelegt. In diesen Fachdialogen werden die Themen über einen Zeitraum von vier bis fünf Stunden mit den Akteuren besprochen. Wenn Sie das Konzept kennen, wissen Sie, dass da Fragen drinstehen, und diese Fragen, wie man das System verbessern kann, werden vorher an die Akteure verschickt, zusammengetragen und daraus die Workshops aufgebaut.
Ziel ist es, in diesem Jahr noch einen Fachdialog durchzuführen, im nächsten Jahr bis zum Frühjahr, vielleicht bis Mai/Juni, den letzten Fachdialog abgeschlossen zu haben, um dann vor der Sommerpause 2016 Ergebnisse dieses Prozesses vorlegen zu können und auch handfeste Sachverhalte in Berlin in der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung verbessert zu haben.
Vielen herzlichen Dank für die Ausführungen! – Zum Zeitplan haben Sie schon etwas gesagt. Dementsprechend würde ich nur noch kurz wissen wollen, ob dieses Dialogkonzept auch einige Elemente beinhaltet, die schon für dieses Haushaltsjahr relevant werden bzw. wo z. B. in den Haushaltsberatungen auch ein Schwerpunkt gelegt werden wird.
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Wir haben in den Haushaltsplananmeldungen Sachverhalte, die beispielsweise bei der Altenhilfekoordination eine Rolle spielen werden. Ich habe morgen ein Chefgespräch, deswegen erlauben Sie mir, dass ich mich dazu in der jetzigen Phase zurückhaltend und angemessen verhalte.
Und ich denke, das fordert der Finanzsenator nicht nur in dieser Frage auch ein, aber wir werden im Rahmen der Haushaltsberatungen dazu sicherlich auch Hinweise zu geben haben.
Aber vieles von dem, was in den Handlungsfeldern steht, ist nicht mit Geld verbunden – einiges schon, aber vieles
nicht. Viele Fragen, beispielsweise ein besseres Entlassungsmanagement und ein guter Arztbrief, der in den Kliniken jedem hochaltrigen Menschen, am besten nicht nur dem, aber vor allem auch den hochaltrigen Menschen mitgegeben wird, sind Themen, die vor allem für alleinstehende ältere Menschen von besonderer Bedeutung sind. Die Frage, dass eine Anschlussheilbehandlung im Krankenhaus organisiert wird und nicht jemand erst ein oder zwei Wochen zu Hause ist – da kann die Schlaganfallbehandlung noch so gut gewesen sein und die Reha auch noch so gut sein, aber wenn dann jemand zwei oder drei Wochen zu Hause ist, weil dieser Übergang nicht funktioniert, nützt die ganze Reha und die ganze gute Akutmedizin gar nichts, denn in der Phase hat der hochaltrige Mensch so viel an Mobilität abgebaut, dass er die leider sehr häufig in solchen Situationen nie wieder erreichen wird, und deswegen ist es wichtig, dass dort die Akteure besser zusammenarbeiten.
Es wird bei all diesen Fragen, auch beispielsweise der ambulanten Palliativmedizin, darum gehen, wie wir Kompetenzen aus dem Klinikum in den Pflegeeinrichtungen haben können. Jeder Zweite, der in Berlin stirbt, stirbt in einem Krankenhaus. Ich halte das für eine humane Katastrophe, und es ist auch ein materiell nicht notwendiger Sachverhalt. Um das abzustellen, dazu sind die Akteure auch bereit, hier Veränderungen vorzunehmen, und dafür braucht es nicht immer nur Geld, sondern eine gute Kommunikation.
Vielen Dank! – Ich frage den Senat: Inwiefern wird die Äußerung des Senators Geisel, das Mietenvolksbegehren vor Gericht auf seine Verfassungsgemäßheit prüfen zu lassen, vom Innensenator, der dafür zuständig ist, geteilt und aus welchen Gründen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin! Die Trägerin hat die Unterschriften übergeben, diese Unterschriften werden jetzt geprüft. Es sind mehr, als ursprünglich notwendig waren. Sie werden geprüft durch die Bezirksämter, und wenn dann die formale Zuläs
sigkeit geprüft ist, dann werden wir entscheiden, wie wir damit umzugehen haben. Und das wird der gesamte Senat tun.
Herr Senator! Sie sind leider im Moment nur beschränkt konkret geworden, deswegen muss ich noch mal nachfragen. Können Sie mir sagen, welche inhaltlichen Gründe im Moment dafür sprechen, dass der Senat überhaupt darüber nachdenkt, die Verfassungsgemäßheit des Gesetzentwurfs infrage zu stellen, oder ist es so, dass der Eindruck zutreffend ist, dass es nur darum geht, das Volksbegehren auf die lange Bank und damit auch auf einen Zeitpunkt nach der nächsten Berlinwahl zu schieben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin! Meine Verwaltung prüft unter Beteiligung der fachlich betroffenen Senatsressorts, und diese Prüfung werden wir sehr sorgfältig vornehmen, die inhaltliche Zulässigkeit des Ganzen: Wir reden hier von 52 Paragrafen, wenn ich das richtig erinnere, und wir reden natürlich auch, das spielt dann schon eine Rolle, über viel Geld, was in der Umsetzung damit verbunden ist. Und dann muss man in der Tat überlegen, inwieweit es hier auch ein Eingriff in die Hoheit des Haushaltsgesetzgebers ist. Das alles wird Gegenstand der Prüfung sein, und dann wird der Senat entscheiden.
Meine Frage: Hat denn der Senat diese rechtliche Prüfung bereits begonnen? Und wann wird sie abgeschlossen sein, also wann wird gegebenenfalls ein Vorlagebeschluss beim Verfassungsgericht gefasst?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Zillich! Ich habe eben ein Verfahren beschrieben. Und ich habe beschrieben, dass die Unterschriften jetzt in den Bezirksämtern geprüft werden. Diese Prüfung dauert bis zum 17. Juni an.
Vielen Dank! – Kann der Senat Hinweise darauf bestätigen, dass zunehmend minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in der Stadt unterwegs sind, ohne die für sie zuständigen Anlaufpunkte zu erreichen, bzw. dass sie von der Polizei aufgegriffen und dann in Not- und Flüchtlingsunterkünften anstatt in der für diese Gruppe zuständigen Clearingstelle abgegeben werden?