Protocol of the Session on February 19, 2015

sharing-Flotten vor allem im Inneren der Stadt tätig. Da sind die Außenbereiche Berlins noch nicht so berücksichtigt. Wir haben allerdings in der Struktur der Standorte der Ladestationen ebenfalls die Außenbereiche ins Auge gefasst. Insofern: Schwerpunkte ja, Schwerpunkte im Inneren der Stadt, aber die gesamte Stadt ist erfasst.

Vielen Dank, Herr Senator! – Die Gelegenheit zu einer weiteren Nachfrage hat die Frau Abgeordnete Matuschek. – Bitte!

Vielen Dank! – Herr Senator! Sie sagten, das Bestreben sei gewesen, den Zuschussbedarf möglichst gering zu halten. Jetzt frage ich Sie: Wie viel Euro Zuschuss pro Ladesäule und Jahr sind denn mit der Vergabe verbunden?

Herr Senator, bitte!

Eine konkrete Zahl pro Ladesäule können wir nicht darstellen, weil es unterschiedliche Möglichkeiten gibt und verschiedene Optionen pro Ladesäule bestehen. Deswegen lässt sich der Zuschussbedarf nicht auf die einzelne Ladesäule umrechnen.

Vielen Dank, Herr Senator!

Nun hat die Gelegenheit, eine Frage zu stellen, Herr Dr. Ludewig für die Fraktion der CDU. – Bitte!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wann wird die Senatsverwaltung für Bildung eine Änderung des Schulgesetzes in das Parlament einbringen, damit das verkündete Ziel der Koalition, eine Befreiung der Erzieherinnen und Erzieher sowie der Pflegekräfte vom Schulgeld, noch im Jahr 2015 erzielt werden kann?

Vielen Dank für Ihre Frage! – Für den Senat antwortet die Frau Senatorin für Bildung. – Frau Scheeres, bitte!

Meine sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben auf unserer Senatsklausurtagung im Januar entschieden, dass wir das Schulgeld für die Erzieherinnen und Altenpflegerinnen abschaffen werden. Hintergrund ist, das wir in beiden Bereichen einen Fachkräftebedarf haben, im Kitabereich ganz extrem, weil wir ja Kitaplätze aufgrund der wachsenden Stadt und der Rechtsansprüche sukzessiv ausbauen, und im Bereich der Altenpflege haben wir ganz starke Bedarfe in den Einrichtungen. Wir haben dieses so entschieden, weil wir hier eine weitere Hürde sehen, die wir abbauen möchten.

Wir sind gerade dabei, eine Abfrage bei den Trägern der freien Schulen durchzuführen, die diese Ausbildung anbieten, wie hoch die Schulgelder in den einzelnen Bereichen sind, weil sich das sehr unterschiedlich gestaltet. Wir haben auf unserer Klausurtagung entschieden, dass wir uns an dem Niveau von 2014 orientieren, und eine entsprechende Abfrage gestartet. Die Gelder sind im Haushalt 2014/2015 nicht enthalten, das wissen wir alle, weil das Parlament den Haushalt beschlossen hat. Deswegen wird es darum gehen, Zahlen zu haben, die wir dann für den Haushalt 2016/2017 anmelden können. Wir bereiten jetzt ein Schulgesetz vor, wo wir unterschiedliche Dinge verarbeiten möchten, die anstehen, und wir planen es für das zweite Halbjahr, aber das ist noch ein bisschen von der Abfrage abhängig. Wir prüfen es gerade.

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Haben Sie eine Nachfrage, Herr Dr. Ludewig? – Bitte!

Herzlichen Dank, Frau Senatorin! Wie Sie schon erwähnt haben, geht es bei Ihnen um das Jahr mit dem Doppelhaushalt 2016/2017. Mich würde noch interessieren, ob es aus Ihrer Sicht auch eine Möglichkeit wäre, das Vorgehen des Bundeslandes Niedersachsen zu übernehmen und vorläufig für das Haushaltsjahr 2015 bzw. das beginnende Schuljahr, also für den Übergang im Jahr 2015, das Schulgeld für die Erzieherinnen und Erzieher sowie für die Pflegekräfte aus laufenden Mitteln des jetzigen Haushalts zu finanzieren, beispielsweise aus den häufig nicht ausgeschöpften Mitteln, die es bei der Senatsverwaltung für Arbeit zur Ausbildungsförderung gibt.

Vielen Dank! – Frau Senatorin, bitte!

(Senator Andreas Geisel)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Haushalt der Arbeitsverwaltung werde ich mich jetzt nicht äußern. Ich kann nur zu meinem eigenen Haushalt sprechen, und ich kann Ihnen sagen, dass wir aufgrund der Rechtsansprüche in unterschiedlichen Bereichen immer zusätzliche Ausgaben haben. Ich habe zu wenig Geld in meinem Haushalt, deswegen befindet sich in meinem Haushalt das Geld zurzeit nicht, und es ist für mich Thema in den Haushaltsberatungen 2016/2017. Jetzt geht es darum, erst mal eine Abfrage zu starten, wie sich das mit den Schulgeldern in den einzelnen freien Schulen, beruflichen Schulen, gestaltet, wo die Ausbildung angeboten wird. Eine rückwirkende Regelung sehe ich im Moment nicht, weil in meinem Haushalt das Geld nicht vorhanden ist. Ich orientiere mich an dem Haushalt 2016/2017, und entsprechend werden wir dies vorbereiten und diskutieren.

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Die Gelegenheit zu einer weiteren Nachfrage hat der Herr Abgeordnete Delius. – Bitte!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Frau Senatorin! Jetzt hat Sie der Kollege ja direkt nach der Gesetzesänderung gefragt. Ich würde von Ihnen gern wissen – vielleicht können Sie es einschätzen –, warum diese Koalition als maßgeblicher Teil des Gesetzgebers nicht die entsprechenden Gesetzesänderungen einbringt. Dafür ist sie ja eigentlich da.

Vielen Dank! – Frau Senatorin, bitte!

Sehr geehrter Herr Delius! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum einen prüfen wir ja, ob es Sinn macht, eine Schulgesetzänderung vorzunehmen. Es gibt manchmal auch Situationen, da benötigt man gar keine gesetzliche Veränderung, um Dinge auf den Weg zu bringen, und da sind wir gerade in der Prüfung. Also es kann sein, dass wir eine Schulgesetzänderung vornehmen. Ich hatte angesprochen, dass es noch weitere Themen gibt, die wir auch in eine entsprechende Schulgesetzänderung einbringen werden, die sowieso auf der Tagesordnung stehen. In dem Prozess befinden wir uns gerade. Es ist ein Beschluss des Senats, der Senatsklausurtagung, gewesen, und aus diesem Grund fühle mich verantwortlich, das als Senatorin mit den Kolleginnen und Kollegen auf den Weg zu bringen.

Vielen Dank, Frau Senatorin!

Nun hat das Recht zu einer Fragestellung für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Abgeordnete Burkert-Eulitz. – Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Welche Haltung hat der Berliner Senat zur Einrichtung eines Fonds für ehemalige Heimkinder, die auch in der Berliner Behindertenhilfe und Psychiatrie Leid und Misshandlung erlebt haben, mit dem Ziel der Aufarbeitung des erlittenen Leids und deren Entschädigung?

Vielen Dank! – Für den Senat antwortet Senator Czaja. – Bitte!

Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete! Wir haben uns in zwei größeren Schriftlichen Anfragen, eine von Herrn Spies und eine von Frau Monteiro, zu diesem Sacherhalt geäußert. Ich will Ihnen jetzt nicht alle Details dazu vortragen, aber die Nummern dazu kann ich Ihnen vortragen. Das ist einmal 17/15501 und einmal 17/15436. In diesen haben wir auf die Debatte, die es in der Arbeits- und Sozialministerkonferenz dazu gegeben hat, hingewiesen und deutlich gemacht, dass es derzeitig auf der Sozialministerebene eine Diskussion darüber gibt, dies in das Regelfinanzierungssystem zu übernehmen und nicht aus dem Fonds zu finanzieren. Wir sind demgegenüber aufgeschlossen und wollen unseren konstruktiven Beitrag dazu gern leisten.

Vielen Dank! – Eine Nachfrage von Frau Burkert-Eulitz. – Bitte!

Ich würde trotzdem gern wissen, warum das Land Berlin im November 2014 bei dem eben von Ihnen benannten Treffen die Beteiligung an dem Fonds verweigert hat, obwohl der Bund, Bayern und die Kirchen sich beteiligen werden. Was muss geschehen, damit sich diese Blockadehaltung des rot-schwarzen Senats ändert und endlich alle Opfer gleich behandelt werden?

Vielen Dank! – Herr Senator!

Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete! Gerade das steht in der Beantwortung der Anfragen. Es gab viele Landesminister, die es kritisch gesehen haben, ob das Unrecht und das Leid, das den Heimkindern zuteilwurde, auch aus diesem Fonds finanziert werden kann oder ob das nicht besser im Regelfinanzierungssystem stattfinden soll. Dazu gibt es derzeit eine länderübergreifende Arbeitsgruppe, und sehr viele Sozialminister haben das kritisch gesehen. Deswegen haben wir diese Entscheidungen dazu getroffen. Alle unterschiedlichen Gründe stehen in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Spies. Ich will sie jetzt nicht alle im Detail vortragen. Das könnte man zwar machen, ich darf aber hier nichts vorlesen. Lassen Sie sich doch die Anfrage dazu einfach geben! Da stehen die Sachverhalte drin.

Berlin hat sich dem nicht verweigert – im Gegenteil: Berlin hat mit anderen Sozialministern die Auffassung vertreten, dass sich die Wiedergutmachung des Leids und des Unrechts höchstwahrscheinlich aus diesem Fonds nicht dauerhaft finanzieren lässt, sondern dass man dafür andere Wege im Regelfinanzierungssystem finden muss. Weil man zu diesem Grundsatz gekommen ist, hat man die länderübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet.

Vielen Dank! – Die Gelegenheit zu einer weiteren Nachfrage hat der Abgeordnete Lux. – Bitte!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Senator! Es ist schwierig, dass Sie hier in der Verweistechnik antworten. Wir sind hier im Parlament, in dem man redet und auf Fragen, die gestellt werden, direkt antworten soll. – Meine Frage ist: Was würden Sie einer betroffenen Person, einem ehemaligen Heimkind in Berlin, das in einer Einrichtung Leid, Unrecht und Misshandlung erlitten hat, raten, wenn sie nach Hilfe sucht?

Herr Senator bitte!

Herr Abgeordneter Lux! Ich würde ihr raten, das vorhandene Hilfesystem zu nutzen, und ihr deutlich machen, dass es für die Erweiterung dieses Hilfesystems derzeit eine länderübergreifende Arbeitsgruppe gibt, die weitere Schritte und Lösungen finden will.

Vielen Dank, Herr Senator!

Jetzt hat für die Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Lompscher die Möglichkeit zu einer Frage. – Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass die „Berliner Zeitung“ heute schreibt, der Bund habe trotz des vorbereiteten Verkaufs der 48 Wohnungen in der Großgörschen-/Ecke Katzlerstraße zum Höchstpreis dreimal die Wohnungen dem Land Berlin angeboten, der Senat habe aber den geforderten Kaufpreis nur leisten wollen, wenn die BImA zuvor eine Mieterhöhung vornimmt, frage ich: Warum hat der Senat dem Bund die Verkaufsbedingung gestellt, die Miete vorher zu erhöhen? Hat er im Vorfeld Gespräche mit der Mieterinitiative IG GroKa geführt, um zu erfahren, inwieweit Veränderungen der Mieten zu verkraften gewesen wären, um so eventuell einen Verkauf an Private abzuwenden?

Vielen Dank für die Frage! – Für den Senat antwortet Senator Geisel. – Bitte!

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Lompscher! Meine Damen und Herren! Dieser Interpretation schließe ich mich nicht an. Wir hatten hier schon bei verschiedenen Gelegenheiten die Debatte zu dieser Frage. Ich glaube, in der letzten Plenarsitzung haben Sie oder Frau Kapek eine ähnliche Frage gestellt. – Der Hintergrund der Meinungsverschiedenheit von Senat und BImA ist, dass die BImA ein Verkehrswertgutachten in Höhe von 7,1 Millionen Euro aufgerufen hat. Die von uns beauftragte GEWOBAG hat eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgenommen, die mit maximal 6,3 Millionen Euro endete. Die Differenz von 800 000 Euro wird heute in der „Berliner Zeitung“ mit dem Hinweis thematisiert, es seien ja nur 800 000 Euro gewesen. Aber wir stehen im Moment vor nicht einfachen Gesprächen mit der BImA, und im Verlauf dieser Gespräche wollen wir weitere 4 600 Wohnungen in der Stadt erwerben.

Wenn wir bei der Debatte mit der BImA deutlich machen, dass wir als Land Berlin, das im Bund immer noch ein Nehmerland ist, bereit sind, Preise für Wohnungen zu zahlen, die wirtschaftlich nicht darstellbar sind, dann würden wir Preise beim Ankauf der weiteren 4 600 Wohnungen präjudizieren, die einen ganz erheblichen Verlust für den Landeshaushalt darstellen würden, weil wir nämlich deutlich mehr zahlen müssten, als wir das mit unserer bisherigen Verhandlungsposition beabsichtigen. Wir hatten uns ja mit der BImA darauf verständigt, dass wir nicht zum Höchstwert, sondern zum Verkehrswert kaufen. Deshalb sind diese 800 000 Euro, die dort in Rede stehen, für die Großgörschenstraße schon bedeutsam –

das will ich nicht in Abrede stellen. Aber wenn Sie das mit den 4 600 Wohnungen multiplizieren, die wir noch erwerben wollen, und wenn wir jetzt an dieser Stelle deutlich machen würden, dass wir bereit sind, unwirtschaftliche Preise zu zahlen, dann wird es schwierig, die gesamten 4 600 Wohnungen tatsächlich zu erwerben.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD und der CDU]

Vielen Dank, Herr Senator! – Für eine Nachfrage Frau Abgeordnete Lompscher, bitte!

Da auch Sie den Weg gewählt haben, auf meine Frage so zu antworten, dass Sie auf meine Ursprungsfrage nicht geantwortet haben, und da aus dem Zeitungsbericht ja sehr deutlich hervorging, dass für den Fall, die BImA hätte zuvor die Mieten erhöht, ein Kauf durchaus in Frage gekommen wäre, frage ich noch einmal: Inwieweit sind Gespräche mit der Mieterinitiative IG GroKa geführt worden, um die Wirtschaftlichkeit des vom Bund geforderten Preises gegebenenfalls zu verbessern? Es sind ja öffentliche Mitteilungen der Initiative bekannt, die durchaus auch die Möglichkeit sahen, einen Beitrag der Mieterinnen und Mieter zu leisten.

Vielen Dank! – Herr Senator bitte!

Frau Abgeordnete Lompscher! Ich habe Ihre Frage schon beantwortet, indem ich gesagt habe, ich schließe mich dieser Interpretation nicht an. Die Wirtschaftlichkeit wäre zweifelsohne höher, wenn die BImA in der Großgörschenstraße höhere Mieten verlangt hätte, als sie das gegenwärtig tut. Es ist aber nicht das Interesse des Senats, dass sich die Mieten in der Großgörschenstraße erhöhen. Insofern war das keine Forderung von uns in diesen Gesprächen. Am Rand der letzten Plenarsitzung habe ich mich mit einigen Mieterinnen und Mietern aus der Großgörschenstraße getroffen und habe das besprochen. Sie haben mir angeboten, dass sie freiwillig mehr Miete zahlen würden. Das müssten sie aber mit ihrem Vermieter BImA vereinbaren. Die BImA war jedenfalls dazu nicht bereit. Dass der Senat ankommt und sagt: BImA, erhöhe die Mieten für die Mieterinnen und Mieter, damit das für uns wirtschaftlicher ist! –, das können Sie nicht erwarten; das ist nicht unser politisches Ziel. Es geht ja gerade darum, diese Wohnungen anzukaufen, um das Mietniveau in der Stadt dämpfend beeinflussen zu können. Deshalb ist diese Interpretation nicht meine.

Zum Stand Großgörschenstraße sei von mir noch einmal deutlich betont, dass der Senat über die GEWOBAG bei dem Angebot bleibt, diese Wohnungen in Höhe des wirtschaftlich tragbaren Preises von 6,3 Millionen Euro anzukaufen. Ich habe auch dem Bezirksamt TempelhofSchöneberg geraten, offensiv die Möglichkeit eines Vorkaufsrechts zu prüfen, und ihm mitgeteilt, dass dazu natürlich im Bezirksetat das Geld nicht vorhanden ist, aber die GEWOBAG stellvertretend dafür eintreten würde. Wenn das eine Möglichkeit wäre, um letztendlich doch noch die Wohnungen in der Großgörschenstraße ankaufen zu können, wäre der Senat dazu bereit. Diese Offenheit besteht nach wie vor. Wir haben nicht nur die Absicht, diese 4 600 Wohnungen zu kaufen, sondern das gesamte Paket der BImA zu erwerben.

Vielen Dank! – Die Gelegenheit zu einer weiteren Nachfrage hat Frau Abgeordnete Schmidberger. – Bitte!

Herr Senator! Leider muss man bei Ihren Ausführungen zu dem Schluss kommen, dass der Senat in der Krisenpolitik mit der BImA versagt hat – übrigens nicht nur in der Großgörschen- und Katzlerstraße, sondern auch beim Dragoner-Areal. Deswegen möchte ich wissen: Nehmen Sie jetzt in Kauf, dass diese Häuser wahrscheinlich entmietet und in Eigentumswohnungen umgewandelt werden und darauf Luxus gemacht wird? Wird der Senat das akzeptieren? Verstehe ich das richtig so?

[Zurufe von Daniel Buchholz (SPD)]

Der Senator hat jetzt das Wort, Herr Kollege! – Der Senator hat das Wort – bitte!