Protocol of the Session on September 18, 2014

Das ist vom VBB-Begleitservice selbst entschieden worden, diese Leistung in dieser Form einzuschränken – von 20 Uhr auf 16 Uhr. Uns wurde mitgeteilt, dass man ab 80 FAV-Stellen den alten Umfang wiederherstellen könnte. Das sind wir sehr nah dran. Ich hoffe, dass wir das auch bald sicherstellen können.

Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage geht dann an Frau Kollegin Bangert von Bündnis 90/Die Grünen.

Vielen Dank! – Frau Senatorin Kolat! Halten Sie es grundsätzlich für eine gute Lösung, freiwillige soziale Leistungen permanent über arbeitsmarktpolitische Instrumente zu finanzieren, die ständig wechseln, und somit für die Betroffenen eine Unsicherheit zu schaffen? Wäre es nicht mal an der Zeit, nach diesen jahrelangen Versuchen endlich nach einer tragbaren und dauerhaften Lösung zu suchen, damit der Begleitservice dann auch funktioniert und die Menschen nicht immer in Unsicherheit leben müssen?

[Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Frau Senatorin!

Grundsätzlich ist es natürlich immer besser, wenn alle Dienstleistungen, die politisch wichtig sind, auch regelfinanziert werden, aber ich muss an dieser Stelle sagen, dass ich das, was wir im Rahmen des VBB-Begleitservice über Beschäftigungsmaßnahmen machen, trotzdem richtig finde. Warum? – Hier bringen wir zwei Sachen zusammen: Auf der einen Seite schaffen wir Möglichkeiten für Langzeitarbeitslose, wieder in Beschäftigung zu kommen. Gerade der VBB-Begleitservice zeigt, dass es tatsächlich gelingt, dass Langzeitarbeitslose, die diese Beschäftigung über ein, zwei Jahre ausüben, dann eine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt bekommen. Die Zahlen sehen sehr gut aus. Zwischen 17 und 20 Prozent werden danach in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt. Frau Bangert! Das zeigt, dass es funktioniert, wenn man eine solche Beschäftigungsmaßnahme intelligent macht – mit einer intelligenten Qualifizierung –, sodass die Menschen dann auch eine Chance haben, auf den ersten Arbeitsmarkt zu kommen.

Der zweite Grund, warum ich das richtig finde: Wir verknüpfen öffentlich geförderte Beschäftigung mit sinnvollen Tätigkeiten im Bereich Soziales, Integration und Kultur. Dass wir im ÖgB-Bereich die Menschen nicht sinnlose Aufgaben machen lassen, sondern das mit einer sinnvollen Tätigkeit verbinden, ist auch ein Grund dafür, warum ich es nach wie vor für richtig halte, diesen VBBBegleitservice auch weiterhin über öffentlich geförderte Beschäftigung zu sichern.

Vielen Dank!

Dann kommen wir jetzt zur Frage der CDU-Fraktion. – Frau Kollegin Seibeld! Sie haben das Wort.

Ich frage den Senat: Welche Planungen des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf für die Zukunft des WaltherRathenau-Gymnasiums sind bekannt – mit Blick darauf, dass es im Schuljahr 2014/15 aufgrund angeblich mangelnder Anmeldungen keinen 7. Jahrgang in dieser Schule gegeben hat?

Frau Senatorin Scheeres – bitte schön!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es stellt sich jetzt so dar, dass am Walther-Rathenau-Gymnasium für das Schuljahr 2015/16 7. Klassen aufgenommen werden. Jetzt im Herbst, im Oktober, finden auch Informationsveranstaltungen statt, wo sich die weiterführenden Schulen vorstellen, und zwar in der Katharina-HeinrothGrundschule. Dort können sich dann alle weiterführenden Schulen vorstellen und für sich und die Klassen werben. Ich denke, das ist der richtige Weg, damit dann genügend Schülerinnen und Schüler in den 7. Klassen vorhanden sind.

Danke schön! – Möchten Sie eine Nachfrage stellen, Frau Kollegin? – Bitte schön, Sie haben das Wort!

Vielen Dank! – Ich gehe davon aus, dass es auch in den anderen Jahren schon Bewerbungen der Oberschulen gegeben hat. Insofern frage ich: Wie sehen Sie denn tatsächlich die Zukunft des Walther-Rathenau-Gymnasiums? Gibt es einen politischen Willen, das WaltherRathenau-Gymnasium zu erhalten, und gibt es insbesondere auch einen politischen Willen, den Namen Walther Rathenaus mit dieser Schule zu erhalten?

Frau Senatorin!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es haben ja sehr intensive Auseinandersetzungen zu diesem Thema im Bezirk stattgefunden, und eine Zusammenlegung der Schulen ist nach meinen Informationen vom Tisch. Die Gremien haben sich damit auseinandergesetzt. Ich habe mich ja auch schon im Ausschuss dazu intensiv geäußert, dass wir als Senat natürlich die Schülerzahlen im Blick haben – wie sie sich in den nächsten Jahren entwickeln. Aber es ist letztendlich eine Entscheidung der bezirklichen Gremien. Die haben sich damit auseinandergesetzt, und wir stehen über unsere Schulaufsicht in engem Kontakt mit den Schulleitungen und dem Bezirk. Das Thema ist vom Tisch.

Zu dem Thema „Namen einer Schule“: Beide Schulen haben historische Namen. Die Entscheidungen über die Schulnamen werden letztendlich in der Schulkonferenz getroffen. Das Thema steht aber im Moment überhaupt nicht an, wenn beide Schulen bestehen bleiben.

Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage geht dann an Frau Kollegin Remlinger von den Grünen. – Bitte schön!

Vielen Dank! – Vielen Dank auch Ihnen für Ihre Aussagen, Frau Senatorin! – Stimmen Sie mir zu, dass das Beteiligungsverfahren, wie es die Stadträtin Jantzen in Charlottenburg-Wilmersdorf im Fall des WaltherRathenau-Gymnasiums durchführt, vergleichsweise vorbildlich ist – besser, als wir es jetzt im Moment in einem anderen Bezirk leider sehen mussten – und dass angesichts dieses breiten, konsensuell geführten Beteiligungsverfahrens keine Gefahr besteht, dass ruckhaft irgendwelche falschen schul- und bildungspolitischen Entscheidungen getroffen werden?

[Beifall bei den GRÜNEN]

Frau Senatorin – bitte schön!

Sehr geehrte Frau Remlinger! Ich glaube, Sie müssen die Akteure und Eltern vor Ort fragen, ob sie das Vorgehen des Bezirks und das Vorgehen von Frau Jantzen als vorbildlich empfinden. Wir haben ganz klare Regelungen, wie die Gremien beteiligt werden. Das sind ja unterschiedliche Beteiligungsverfahren, und die unterschiedlichen Akteure können sich äußern – natürlich auch die Elternvertretung. Aber wie das Beteiligungsverfahren im Bezirk empfunden wurde, sollten Sie die Akteure vor Ort fragen.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Vielen Dank!

Dann kommen wir jetzt zur Frage von Bündnis 90/Die Grünen. – Frau Bayram, bitte schön, Sie haben das Wort!

Ich frage den Senat: Es gibt ein Gutachten des Innensenators zum Oranienplatz. Das widerspricht einem Gutachten der Integrationssenatorin – ebenfalls zum Oranienplatz. Wie ist die Position des Senats zu diesem Thema, und wer kann uns hier darüber Auskunft erteilen?

[Steffen Zillich (LINKE): Der Regierende Bürger- meister sagt, die Innenverwaltung hat recht! – Benedikt Lux (GRÜNE): Wir erinnern uns noch alle an die Aktuelle Stunde!]

Herr Staatssekretär Krömer! Sie haben das Wort. – Bitte schön!

Herr Präsident! Frau Kollegin Bayram! Weder hat der Innensenator ein Gutachten erstellt, noch hat die Integrationssenatorin in Person ein Gutachten erstellt, sondern es gibt zwei Gutachten zu bestimmten Rechtsfragen, die sich im Übrigen im Kern in der rechtlichen Einschätzung nicht wirklich widersprechen.

[Benedikt Lux (GRÜNE): Was?]

Demzufolge verfährt der Senat, wie das in einer Vielzahl von Ausschusssitzungen und Veranstaltungen dargestellt worden ist, nach wie vor nach dem sogenannten Einigungspapier zum Oranienplatz. Dieses wird auch im Geiste dieser Vereinbarung abgearbeitet.

Vielen Dank! – Frau Bayram! Möchten Sie eine Nachfrage stellen? – Bitte schön!

Ich habe die Nachfrage, wie sich der Prozess unter den Senatoren gestaltet – ob die sich miteinander auch über die von ihnen in Auftrag gegebenen Gutachten unterhalten und ob es dabei eine gemeinsame Position gibt, zu der sich vielleicht auch der Regierende Bürgermeister verhalten hat.

Herr Staatssekretär!

Es gibt in der Frage der sogenannten Einzelfallprüfungen selbstverständlich ständig Kontakte zwischen den zuständigen Verwaltungen bis in die Hausspitzen hinein, und dieses Einigungspapier wird – noch einmal – im Rahmen der Einzelfallprüfungen gegenwärtig abgearbeitet.

Für die zweite Nachfrage hat nunmehr der Kollege Reinhardt von den Piraten das Wort. – Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Wir haben zu den beiden Gutachten gerade eine Kleine Anfrage gestellt. Auf diese Widersprüchlichkeit eingehend, hat der Senat geantwortet, er habe die Gutachten zur Kenntnis ge

nommen. Meiner Ansicht nach müsste das darauf hinauslaufen, dass der Senat eine klare Linie findet, denn in diesem Fall scheint es keine zu geben. In der Regel spricht der Senat mit einer Stimme. Wie soll das aussehen, und wann wird der Senat sich endlich darauf verständigen, welches Gutachten gilt und was die Strategie im Bereich Oranienplatz sein soll?

Herr Staatssekretär!

Zunächst: Die Antwort auf die Kleine Anfrage ist selbstverständlich richtig. Der Senat hat die Gutachten zur Kenntnis genommen. Es ist nicht die Aufgabe des Senats, an dieser und jener Stelle jeden Einzelfall noch einmal rechtlich zu bewerten. Dafür gibt es eine zuständige Behörde, und die verfährt nach Recht und Gesetz. So ist das auch in der Anfrage dargestellt. In diesem Stadium sind wir.

[Benedikt Lux (GRÜNE): Das ist zynisch!]

Vielen Dank!

Dann kommen wir jetzt zur nächsten Frage von der Fraktion Die Linke. Herr Harald Wolf hat das Wort. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Anfang August hat der Finanzsenator die Bietergespräche über die Vergabe der Stromnetzkonzession auf unbestimmte Zeit mit der Begründung ausgesetzt, es müssten verfahrensleitende Fragen geklärt werden. Ich frage deshalb: Welches sind die verfahrensleitenden Fragen, die geklärt werden müssen, und bis wann ist mit der Klärung dieser Fragen zu rechnen?

[Beifall bei der LINKEN]

Herr Senator Dr. Nußbaum!

Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Kollege Wolf! Es ist richtig: Wir haben die Bietergespräche – es sind ja nur noch drei Bieter im Verfahren – zunächst verschoben, um verfahrensleitende Fragen zu klären. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um eine Individualisierung des Verfahrens. Die Bieter haben bestimmte Verfahrensteile

angesprochen, und wir prüfen gerade, ob wir diese Verfahrensteile so verändern können, dass wir den Bietern entgegenkommen. Es geht ja darum, ein Verfahren zu moderieren. Das zweite Thema betrifft die Möglichkeit einer Befangenheit, die wir in diesem Zusammenhang bewerten müssen. Wir werden kurzfristig zu einem Ergebnis kommen.

Vielen Dank! – Wünschen Sie, eine Nachfrage zu stellen, Herr Kollege Wolf?

Ja! – Ich bitte darum, die Formulierung „Individualisierung des Verfahrens“ zu konkretisieren. Ich kann mir darunter noch nichts Konkretes vorstellen. – Zum Thema Befangenheit: Welche Vorwürfe oder Befürchtungen einer Befangenheit gibt es an welcher Stelle?

Bitte schön, Herr Senator!