Es ist eine Situation, in der man nicht mit pauschalen Lösungen vorankommt. Das will ich auch gar nicht schönreden. Aber es gibt hier einen sehr intensiven und guten Austausch, der schon in vielen Fällen zu guten Lösungen geführt hat.
Ich rufe auf die Mündliche Anfrage Nr. 9 der Kollegin Katrin Möller von der Fraktion Die Linke zum Thema
1. Wie viele Berliner Kinder und Jugendliche befinden sich gegenwärtig in geschlossener Unterbringung in Einrichtungen der Jugendhilfe in anderen Bundesländern?
2. In welcher Art und Weise und mit welchem Ergebnis hat sich der Senat aus gegebenem Anlass davon überzeugt, dass das Wohl dieser Kinder und Jugendlichen gewährleistet ist und ihre Rechte gewahrt sind?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Möller! Nach Auskunft der Jugendämter in den Bezirken waren 2013 12 Jugendliche aufgrund von Selbst- bzw. Fremdgefährdungen in anderen Bundesländern, also in einer geschlossenen Unterbringung, untergebracht. Die Jugendämter sind im Einzelfall zuständig für die Unterbringung, also für die Hilfeplanung, aber auch für die Hilfeüberprüfung. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat wiederholt – das hatte ich auch schon in verschiedenen Ausschusssitzungen berichtet – mit den Bezirken darüber gesprochen – gerade auch bezüglich der Hasenburg –, wie die Situation der Kinder vor Ort ist. Ich hatte auch ganz ausdrücklich aufgefordert, dass sie in allen Einzelfällen in der Haasenburg überprüfen sollten, wie es den Kindern vor Ort geht. Ich habe verschiedene Briefe an die Bezirke verfasst und gesendet und dann im Juni letzten Jahres den Jugendämtern empfohlen, die Kinder nicht mehr in der Einrichtung Haasenburg unterzubringen.
Darüber hinaus haben wir gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Justiz und den Familiengerichten die rechtlichen und fachlichen Standards für die freiheitsentziehenden Maßnahmen bei Kindern und Jugendlichen verbindlich geregelt. Uns ging es hier vor allen Dingen um die besonderen Verfahren und Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen. Wir haben in den ganzen Fällen auch mitbekommen, dass diese absolut nicht berücksich
tigt bzw. beschnitten worden sind. Diese Regelung haben wir per Rundschreiben im November 2013 den Bezirken mitgeteilt.
Zum 1. Februar 2014 erscheint außerdem die Neufassung der Ausführungsvorschriften für die Hilfeplanung, auch AV Hilfeplanung genannt. Hier haben wir den Handlungsrahmen für die Hilfen zur Erziehung und die Eingliederungshilfen nach SGB VIII berlineinheitlich festgelegt und besonders die Beteiligungsrechte der Kinder und Jugendlichen betont. Ihnen ist ja auch bekannt, dass wir als neues Projekt die unabhängige Ombudsstelle haben, die dazu dient, für Familien da zu sein und Kinder und Jugendliche in Problemsituationen zu unterstützen. Diese soll zum 2. Quartal 2014 ihren Betrieb aufnehmen.
Vielen Dank für die Antwort, Frau Scheeres! – Ich möchte noch wissen, ob vonseiten des Senats konkrete Maßnahmen und Vorschläge bzw. die Einführung einer Fachdebatte geplant ist, um perspektivisch diese schwierigen Fälle, die in anderen Bundesländern in geschlossener Unterbringung betreut werden, nicht mehr zu exportieren, sondern hier im Land Berlin auch betreuen und unterbringen zu können.
Sehr geehrte Frau Möller! Diese Fachdebatte führen wir nicht erst jetzt, sondern schon seit längerer Zeit. Wir haben unterschiedliche Gremien, wo dies geschieht, so z. B. der Landesjugendhilfeausschuss. Da wissen Sie auch, dass dort Debatten darüber stattgefunden haben. Wir haben Runden mit den Bezirksstadträten und andere Gremien, wo das für uns ein Thema ist und diese Fachdebatte geführt wird. Die Debatte ist jetzt auch nicht zu Ende, sondern sie muss kontinuierlich weitergeführt werden, weil es auch immer wieder Kinder gibt, die selbst- und fremdgefährdet sind.
Frau Senatorin! Ich würde gern wissen, ob Sie meinen, dass die Ressourcen der Berliner Jugendämter ausreichend sind, um bei den Kindern und Jugendlichen, die eben gerade nicht im Land Berlin untergebracht sind, sondern in anderen Bundesländern, bei denen quasi Berlin keinen Einfluss hat, zu prüfen, ob deren Rechte vor Ort gesichert sind, und die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Jugendämtern auch die Möglichkeiten haben, regelmäßig in kurzen Abständen vor Ort sein zu können.
Sehr geehrte Frau Burkert-Eulitz! Dieses Thema haben wir schon sehr oft auch gemeinsam erörtert. Meine Haltung hierzu ist auch klar. In der letzten Legislaturperiode ist das Musterjugendamt erarbeitet worden, wo bestimmte Standards formuliert worden sind, was die Personalausstattung in den Jugendämtern angeht, so wie wir uns das vorstellen. Das haben wir nicht allein gemacht, sondern auch mit den Bezirken zusammen. Dieses Modell ist auch im Landesjugendhilfeausschuss und den anderen Gremien diskutiert worden.
Sie wissen, dass die Situation so ist, dass die Bezirke dieses Modell im Moment nicht alle übernehmen und dass das ein Problem ist. Hier muss sich etwas verändern, und ich würde mich freuen, wenn es hier ein Umdenken der Bezirke gibt, dass wir bestimmte Standards und eine bestimmte Personalausstattung benötigen.
Vielen Dank! – Die Fragestunde ist damit beendet. Die heute nicht beantworteten Anfragen werden nach § 51 Abs. 5 unserer verfassungsgemäßen Geschäftsordnung mit einer Beantwortungsfrist von einer Woche schriftlich beantwortet.
Zuerst erfolgen die Wortmeldungen nach der Stärke der Fraktionen mit einer Fragestellung. Es beginnt für die SPD-Fraktion Frau Dr. Kitschun. – Bitte schön, Sie haben das Wort!
Ich habe eine Frage an die Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen: Sehr geehrte Frau Senatorin! Wie bewerten Sie es, dass die Gründung einer Registerstelle zur Erfassung rassistischer, rechtsextremer und antisemitischer Vorfälle in Steglitz-Zehlendorf von der dortigen Bezirksverordnetenversammlung mehrheitlich abgelehnt wurde?
Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Abgeordnete Kitschun! Die Registerstellen sind im Rahmen unseres Landesprogramms gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus sehr wichtig. Wir haben im Rahmen der letzten Haushaltsberatung hier auch zusätzliche Gelder – auch mit Ihrer Unterstützung – zur Verfügung gestellt, weil es auch eine zentrale Forderung der Bezirke war, dass die Registerstellen auch eine finanzielle Unterstützung bekommen.
Die Registerstellen sind insofern auch sehr wichtig, weil die Erkenntnisse, die dort gesammelt werden, als Ergänzung für die amtliche Statistik ganz wesentlich sind. Wir wissen, dass es auch sehr viele Vorfälle in unserer Stadt gibt, die eben nicht zu einer Anzeige kommen. Deswegen sind diese Anlaufstellen und Netzwerke, die durch Bürgerinnen und Bürger vorangebracht werden, sehr wesentlich, damit die Vorfälle, die vor Ort stattfinden, auch registriert werden können. Sie wissen auch, dass die Beratungsstelle „ReachOut“ mit den Registerstellen gemeinsam einmal im Jahr alle Erkenntnisse zusammenfasst und der Öffentlichkeit präsentiert. Das sind sehr wichtige Erkenntnisse. Deswegen bin ich auch froh, dass wir die Registerstellen unterstützen können.
Das setzt aber natürlich auch voraus, dass es entsprechende Anträge gibt. – Ja, wir konnten bisher verzeichnen, dass sieben Bezirke Anträge gestellt haben. Das ist erst einmal ein Fortschritt. Ich habe auch gehört, dass es in Steglitz-Zehlendorf einen Beschluss gibt, dass sie diese Möglichkeit nicht in Anspruch nehmen wollen. Ich kann das nicht nachvollziehen. Die Begründung, dass es in Steglitz-Zehlendorf diese Vorfälle nicht in nennenswerten Größenordnungen gibt, kann ich auch nicht nachvollziehen. Wir haben das ein wenig recherchiert und festgestellt, dass es durchaus auch in diesem Bezirk 30 Fälle politisch motivierter Kriminalität gegeben hat.
Deswegen kann ich auch an dieser Stelle – und das ist, glaube ich, auch Anliegen Ihrer Frage – nur an den Bezirk Steglitz-Zehlendorf appellieren, doch diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen. Ich glaube, es gibt Einigkeit
darüber, dass kein Bezirk, kein Stadtteil und kein sozialer Bereich hundertprozentig vor Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus geschützt ist. Egal, wo das auftritt, muss man dem entgegentreten, und die Registerstellen sind in diesem Zusammenhang sehr wichtig.
Möchten Sie eine Nachfrage stellen? – Das ist nicht der Fall. Dann kommt jetzt für die CDU-Fraktion Herr Kollege Simon. – Bitte schön!
Ich frage den Senator für Justiz und Verbraucherschutz: Ist es zutreffend, dass das Land Brandenburg noch durch den früheren Justizminister Schöneburg in Berlin angefragt hat, ob Kapazitäten der Jugendarrestanstalt des Landes Berlin in Lichtenrade auch für Arrestanten aus Brandenburg genutzt werden können?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Simon! Ein Gespräch zwischen dem früheren Justizminister in Brandenburg, Herrn Schöneburg, und mir hat in der Tat ergeben, dass es sinnvoll ist, den Jugendarrest nicht in zwei getrennten Anstalten, in Lichtenrade in Berlin und 10 Kilometer entfernt in Brandenburg, durchzuführen. Wenn man davon ausgeht, dass bei uns durchschnittlich 30 und in Brandenburg durchschnittlich 8 Arrestanten am Tag in einer Jugendarrestanstalt ihre – Strafe ist es nicht – Besserungsmaßnahme erhalten. Die Kapazität – wie Sie wissen – in Lichtenrade in Berlin erlaubt es ohne Weiteres, die Brandenburger Arrestanten aufzunehmen.
Wir sind jetzt verabredet, zu Anfang des Jahres das zu konkretisieren, auch, was das finanziell heißt. Ich begrüße das ausdrücklich, kann Ihnen aber dadurch, dass es hier einen Amtswechsel in Brandenburg gegeben hat, jetzt über den Zeitplan leider nichts Genaues sagen.
Meine Frage richtet sich an Senator Müller und beschäftigt sich mit den großen Erfolgen der Infrastrukturkoalition bei der Sperrung von Brücken. Herr Senator Müller! Bis wann wollen Sie den Instandsetzungsstau bei den Berliner Brücken aufgeholt haben, um solche Sperrungen für den Busverkehr und den Wirtschaftsverkehr wie jüngst bei der Freybrücke grundsätzlich zu vermeiden?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Otto! Das sind mehrere Maßnahmen bei den Brücken, die sicherlich nicht von heute auf morgen zu bewältigen sind, sondern es verhält sich so wie insgesamt bei den großen Infrastrukturprojekten und im Straßenbau, dass das nur im Rahmen unserer Haushaltsmöglichkeiten und unserer Investitionsplanung Schritt für Schritt zu bewältigen ist. Aber wir gehen das Thema an. Sie sehen ja auch bei der Freybrücke, dass die Bautätigkeit schon wesentlich früher begonnen hat.
Wir haben einen Kriterienkatalog und können genau klassifizieren, in welchem Zustand die Brücken sind, wann was gemacht werden muss und welche Brücken als Erstes dran sind. Da beginnt die Bautätigkeit eben Schritt für Schritt wie auch in diesem besonderen Fall. Da hat uns jetzt noch mal die Situation überrascht, dass es im Laufe der letzten Tage deutlich schwieriger geworden und zu zusätzlichen Sperrungen für den Schwerlastverkehr bzw. für Lkw gekommen ist. Aber wir sind da dran und können auch in nächster Zeit die Situation verbessern.
Vielen Dank! – Wünschen Sie, eine Nachfrage zu stellen? – Dann haben Sie das Wort, Herr Kollege Otto!
Es ist ja nichts beantwortet worden. Herr Senator! Mit Allgemeinplätzen kommen wir da nicht weiter. Vielleicht können Sie uns wenigstens erklären, wann demnächst mehr Brücken repariert werden als kaputtgehen.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Es geht dann mit großen Schritten voran, wenn Sie mich weiterhin gut bei