Protocol of the Session on January 16, 2014

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Es geht dann mit großen Schritten voran, wenn Sie mich weiterhin gut bei

(Senatorin Dilek Kolat)

den Haushaltsberatungen unterstützen – so wie immer – und wir zusätzliche Mittel dafür bekommen. Dann geht es mit großen Schritten voran.

[Beifall bei der SPD und der CDU]

Da ich aber weiß, dass mindestens einer Ihrer Fraktionskollegen auch ein großes Interesse an den nächsten Konsolidierungszielen hat, wird es weiterhin eine Gratwanderung sein. Wir werden uns nicht von heute auf morgen jede Investition leisten können. Genau deshalb gibt es eine Untersuchung und Klassifizierung der Brücken. Wir arbeiten nach und nach diese Aufgabe ab. Es gibt auch zusätzliches Personal gerade für diesen Bereich der Brückeninstandsetzung. Wir konnten gemeinsam bei diesen Haushaltsberatungen erreichen, dass speziell dieser Bereich verstärkt wird, und was die konkrete Situation anbelangt, sieht man ja, dass die Situation hinsichtlich der Freybrücke schwierig ist. Die Bautätigkeit hat begonnen, und wir werden im Sommer entsprechend vorangekommen sein.

[Michael Schäfer (GRÜNE): Müller jetzt auch für Erhalt vor Neubau, oder was?]

Vielen Dank!

Für die Fraktion Die Linke jetzt Herr Kollege Harald Wolf. – Bitte schön!

Ich habe eine Frage an den Finanzsenator. – Wie beurteilt der Senat den Sachverhalt, dass die den Senat in Sachen „Vergabe der Netzkonzession Strom und Gas“ beratende und verfahrensbegleitende Kanzlei Becker Büttner Held für den 18. Februar 2014 zu einer Veranstaltung unter dem Titel „Neue Konzessionäre braucht das Land“ einlädt, auf der einer der Hauptreferenten Ton Doesburg ist, der Vorstandsvorsitzende der Alliander AG, die sich sowohl um die Gasnetzkonzession als auch um die Stromnetzkonzession bewirbt? Wie bewertet es der Senat unter dem Gesichtspunkt der rechtlich gebotenen Neutralität und Diskriminierungsfreiheit des Verfahrens, dass eine derartige Werbeveranstaltung von der verfahrensbegleitenden Kanzlei durchgeführt wird?

Herr Senator Dr. Nußbaum – bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Wolf! Soweit ich informiert bin, geschieht das im Zusammenhang mit einem parlamentarischen Abend des Bundestages. Da die Veranstaltung ja noch ansteht, möchte ich sie jetzt nicht

vorab bewerten. Aber danke für den Hinweis! Wenn die Veranstaltung gelaufen ist, werden wir uns das anschauen, und wenn das eine Verfahrensrelevanz hat, dann werden wir entsprechend agieren.

Wünschen Sie, eine Nachfrage zu stellen? – Bitte schön, Herr Kollege Wolf!

Die Veranstaltung und das Programm der Veranstaltung stehen jetzt schon fest. Erst im Nachhinein festzustellen, dass möglicherweise eine Gefährdung des Verfahrens durch mangelnde Überparteilichkeit existiert, halte ich für fahrlässig. Vielleicht wäre es sinnvoll – und das wäre meine Anregung –, dass sich der Senat im Vorfeld damit befasst, dass hier auch wirklich Überparteilichkeit gewährleistet ist und dass vielleicht ein Referent, der sich nicht in einem der laufenden Verfahren bewirbt, eingeladen wird.

[Beifall bei der LINKEN]

Herr Dr. Nußbaum! Versuchen Sie, darin eine Frage an Sie zu erkennen!

[Dr. Gabriele Hiller (LINKE): Der Senator hat die Frage schon verstanden!]

Herr Wolf! Erstens habe ich Sie bislang so eingeschätzt, dass Sie nicht zu denen gehören, die die Leute vorverurteilen und sozusagen das Ergebnis einer Veranstaltung vorwegnehmen. Ich glaube, das wäre auch nicht angemessen.

Zweitens würde ich mich jetzt spontan schwertun, Leute darauf hinzuweisen, was sie aus Sicht der vergebenden Stelle zu tun haben oder nicht zu tun haben. Aber ich gebe Ihnen recht: Sollten sich diejenigen, die in dem Verfahren sind, nicht so verhalten, wie das in einem diskriminierungsfreien Verfahren notwendig ist, werden wir das dann entsprechend würdigen und darauf auch die Antwort geben. Aber ansonsten meine ich, man sollte erst einmal abwarten, was das ist. Wir vergeben ja nicht die Konzession vorher, sondern die Konzession wird nachher vergeben, sodass uns bis dahin auch keine Handlungsmöglichkeit abhandenkommt.

Die nächste Frage geht an die Piratenfraktion. – Herr Höfinghoff – bitte schön!

(Bürgermeister Michael Müller)

Ich habe eine Frage an den Innensenator Frank Henkel. – Wie beabsichtigt der Innensenator mit der Rüge des Bundesgerichtshofs zum Vorgehen des Landeskriminalamts Berlin umzugehen, in der scharf kritisiert wird, dass die Ermittlungsbehörde selbst die am 19. August 2012 präsentierte Lieferung von 100 kg Kokain initiiert habe, indem sie mittels V-Personen den Hauptverdächtigen selbst zu diesem Handel animiert habe?

Herr Senator Henkel – bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Höfinghoff! Staatsanwaltschaft, Polizei und Zoll in Berlin haben ja bereits nach der Entscheidung des Landgerichts die darin getroffenen Feststellungen zum Anlass für eine sorgfältige Überprüfung der bisherigen Praxis des Einsatzes von Vertrauenspersonen in vergleichbaren Verfahrenskonstellationen genommen, und sie haben erforderliche Änderungen vorgenommen. Dazu zählt u. a., künftig ein noch stärkeres Augenmerk auf die Dauer solcher Einsätze zu legen und auch die Kontrolldichte im Hinblick auf das etwaige Einwirken auf die Zielperson zu erhöhen. Insofern sehen sich die beteiligten Strafverfolgungsbehörden durch die Entscheidung des BGH in ihren Bemühungen bestätigt.

Wünschen Sie, eine Nachfrage zu stellen? – Bitte schön!

Eine zweigeteilte Frage: Ist die V-Person aus dem damaligen Fall weiterhin beschäftigt? – Und eine Frage, die auch daraus resultiert: Spektakuläre Drogenfunde gibt es immer wieder, und sie helfen auch dem Image der Polizei. Können Sie ausschließen – wieder mit „ausschließen“ –, dass es bei diesem 140-Kilogramm-Fund, der am 7. Januar 2014 präsentiert wurde, hinterher erneut einen ähnlichen Fall gibt?

[Dr. Gabriele Hiller (LINKE): Er kann nichts ausschließen!]

Herr Senator Henkel!

Das Thema ist im Grunde zu ernst, Herr Höfinghoff! Das, was wir neulich in einer Supermarktkette entdeckt ha

ben – darauf will ich jetzt nicht eingehen. Herr Kollege Höfinghoff! Der Bundesgerichtshof hat ja die grundsätzliche Strafbarkeit des Verhaltens der Angeklagten im seinerzeitigen Fall bestätigt, und diese sind ja auch zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden und treten diese nunmehr an.

[Steffen Zillich (LINKE): Wegen des Verhaltens der Ermittlungsbehörden!]

Sie haben noch konkret gefragt, wie das hier mit dem V-Mann in Berlin ist: Die Prüfung einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit der in Rede stehenden Vertrauensperson, der die Überschreitung der polizeilichen Weisung für ihren Einsatz angelastet wird, dauert noch an.

Die erste Runde nach der Stärke der Fraktionen ist nunmehr beendet. Nun können wir die weiteren Meldungen im freien Zugriff berücksichtigen. Ich eröffne diese Runde mit einem Gongzeichen. Schon mit dem Ertönen des Gongs haben Sie die Möglichkeit, sich durch ihre Ruftaste anzumelden. Alle vorher eingegangenen Meldungen werden gelöscht.

[Gongzeichen]

Es beginnt der Kollege Lauer.

Vielen lieben Dank, Herr Präsident! Dann mache ich mal von meinem verfassungsmäßigen Recht zu fragen Gebrauch. – Herr Czaja! Wie halten Sie es mit der „Pille danach“? Herr Jens Spahn aus Ihrer Partei sagt ja: Das ist gefährliches Zeug, keine Smarties, und nur auf Rezept. – Der Expertenausschuss des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte sagt, die „Pille danach“ soll rezeptfrei abgegeben werden. Wie stehen der Gesundheitssenat und Sie persönlich als Christdemokrat dazu? Soll die „Pille danach“ in Berlin rezeptfrei abgegeben werden?

Herr Senator Czaja!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Lauer! Berlin hat sich im Bundesrat in diese Debatte mit eingebracht und das Ansinnen, die „Pille danach“ rezeptfrei abzugeben, bislang nicht unterstützt. Wir sind aus unterschiedlichen fachlichen Erwägungen zu diesem Ergebnis gekommen und haben deswegen diese Entscheidung getroffen. Es wird aber mit Sicherheit auch in der neuen Bundesregierung und im neuen Ausschuss im Bundesrat dazu eine weitere Debatte geben, und dann werden wir uns dazu zu verhalten haben.

[Zuruf von Dr. Gabriele Hiller (LINKE)]

Vielen Dank! – Herr Kollege Lauer! Wollen Sie eine Nachfrage stellen? Bitte schön!

Ich hätte jetzt doch noch eine Nachfrage. Das war ja ein bisschen unbefriedigend aus meiner Sicht. – Herr Czaja! Die Situation ist jetzt: Ich bin eine junge Frau, volljährig, möchte diese „Pille danach“ haben und brauche ein Rezept. U. a. werden gesundheitliche Schäden angeführt. Ich bin eine junge Frau, gehe in einen Späti, kaufe eine Stange Zigaretten, rauche die auf, schädige auch meine Gesundheit – komplett legal. Wie steht der Berliner Senat dazu? Was werden Sie jetzt im Bundesrat und in dieser neuen Konstellation machen, um die „Pille danach“ rezeptfrei zu machen oder eben nicht? Was ist Ihre Haltung dazu?

[Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN und der LINKEN]

Herr Senator Czaja!

Die Auffassung der Fachebene und auch unsere Auffassung war, dass eine rezeptfreie Abgabe möglich sein könnte, dass wir uns dazu aber noch in Gesprächen mit möglichen Fragen zu beschäftigen haben. Sie kennen die fachlichen Debatten dazu vielleicht noch nicht ganz so gut, weil sie noch nicht so lange im Gesundheitsausschuss sind. Aber da können wir die Details dazu noch erläutern. Die Fachmeinung aus Berlin und des Berliner Senats ist, dass man das umsetzen kann, dass es aber noch unterschiedliche Fragestellungen gibt, die es zu erörtern gibt. Deswegen war bislang die Auffassung so, dass im Bundesrat zu den bislang vorliegenden Entwürfen keine Zustimmung aus Berlin erteilt wird.

Als Nächstes hat jetzt der Kollege Schäfer von Bündnis 90/Die Grünen das Wort. – Bitte schön, Herr Kollege!

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Frage richtet sich an Senator Nußbaum. – Herr Senator! Konnten Sie die Bedenken des Bundeskartellamts, von denen die Presse berichtet hat, bezüglich der Inhalte Ihres dritten Verfahrensbriefes zur Gasnetzkonzession ausräumen?

Herr Senator Dr. Nußbaum, bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Schäfer! Das Bundeskartellamt hat uns ja in den unterschiedlichsten Phasen dieses Konzessionsverfahrens mit Rat, manchmal auch mit Tat zur Seite gestanden. Wir haben das Bundeskartellamt auch in das Verfahren miteinbezogen und versucht, uns relativ frühzeitig abzustimmen, um das Verfahren zumindest, was das Kartellamt angeht, auch rechtssicherer zu machen. Aber man muss an der Stelle auch etwas zum Bundeskartellamt sagen: Die Rolle des Bundeskartellamtes – so ist unsere Wahrnehmung jedenfalls – in dem Verfahren ist nicht eine, die den Verbraucher schützen soll und will, sondern das Bundeskartellamt ist eher darauf orientiert, einen bestimmten ordnungspolitischen Rahmen bei der Vergabe von Konzessionen aufrechtzuerhalten.

Das heißt im Klartext: Wir erleben das Bundeskartellamt in einer Form – aus unserer Sicht als vergebende Stelle –, dass Anforderungen, die wir in den Verfahrensbriefen formulieren, beispielsweise die Change-of-ControlKlausel – ich nehme an, die sprechen Sie an, weil das die letzte Diskussion war – – Für diejenigen, die nicht beteiligt sind: Mit der Change-of-Control-Klausel wollen wir erreichen, dass wir, wenn wir die Konzession an einen Dritten vergeben, zumindest dann, wenn dieser Dritte die Anteile an dem Unternehmen, das die Konzession bekommen hat, weiterverkauft, davon Kenntnis bekommen. In einer ersten Stufe wollten wir sogar einen Vertragsstrafe dran anhängen, denn es kann nicht sein, dass wir in einem Verfahren über Monate mühsam eine Konzession an eine bestimmte Unternehmung vergeben, um dann festzustellen, dass ein halbes Jahr später möglicherweise über das Unternehmen die Konzession weiterverkauft wird. Ich glaube nicht, dass das Sinn und Zweck eines Vergabeverfahrens sein kann. Das versuchten wir umzusetzen. Dem ist, was die Vertragsstrafe angeht, das Kartellamt nicht gefolgt. Was das Thema Change of Control im Sinne eines Kündigungsrechtes angeht, so haben wir den Eindruck, dass das Kartellamt das mitmacht. Letztlich werden Sie Rechtssicherheit in diesem Verfahren nur haben, wenn es von den Gerichten überprüft wird.

Vielen Dank! – Eine Nachfrage? – Bitte schön, Herr Kollege Schäfer!