Protocol of the Session on January 16, 2014

Bitte schön, Herr Senator!

Das kommt darauf an, was Sie ausreichend nennen. Zum Eingriff ist genügend Personal vorgesehen. Der Betreuungsschlüssel in der Jugendstrafanstalt ist wesentlich höher als in einer normalen Strafanstalt, die diesen Freizeitaufschluss auch hat. Ich werde der Sache nachgehen und mir noch mal die konkreten Zahlen nennen lassen.

Vielen Dank! – Als Nächstes Herr Kollege Behrendt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön!

Danke schön, Herr Präsident! – Herr Senator! Sie hätten die Frage des Kollegen Özkaraca zum Anlass nehmen können, ihm zu sagen, wie die Anstalt eigentlich heißt. Er scheint das nicht zu wissen. Die heißt Jugendstrafanstalt und nicht Jugendstrafanstalt Plötzensee.

Meine konkrete Nachfrage lautet: Glauben Sie, dass mit der Planung, Sozialarbeiter und Psychologenstellen in erheblichem Umfang in der Jugendstrafanstalt abzubauen, die Betreuung besser wird und Ihnen in Zukunft schneller auffallen wird, wenn es zu solchen gewaltförmigen Konflikten kommt?

Herr Senator!

Ihre erste Bemerkung, Herr Behrendt, ist ein bisschen kleinlich, denn die Jugendstrafanstalt liegt ja in Plötzensee, zudem hat Herr Özkaraca die Anstalt richtig Jugendstrafanstalt Berlin in Plötzensee genannt.

Das Betreuungsverhältnis haben wir in der letzten Sitzung des Rechtsausschusses besprochen, daher hier nur eine kurze Antwort auf die wahrscheinlich hier nicht alle wahnsinnig interessierenden Detailfragen: Wir planen eine Aufgabenverlagerung von Sozialarbeit zum AVD. Das machen wir im Übrigen überall, sogar im Erfahrungsausschuss mit anderen Bundesländern, auch mit einem von den Grünen geführten Bundesland. Es soll keine schlechtere Betreuungsfrequenz geben. Hintergrund ist auch, dass die Strafgefangenenzahlen fallen, sodass Ihre etwas rhetorisch gemeinte Frage, ob weniger Leute zu mehr Aufmerksamkeit führen, so natürlich nicht zu bejahen ist.

Vielen Dank!

Wir kommen zur Mündlichen Anfrage Nr. 7, einer Frage des Kollegen Joachim Krüger von der CDU-Fraktion zu

Übernahme von Menschen mit Behinderung auf den ersten Arbeitsmarkt

Bitte schön, Herr Kollege!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Welche Anstrengungen unternimmt der Senat derzeit, um Kleinbetriebe bei der Übernahme von Menschen mit Behinderung in ein Beschäftigungsverhältnis auf dem ersten Arbeitsmarkt zu beraten und zu begleiten, und welche Erfahrungen wurden dabei bisher gemacht?

Vielen Dank! – Herr Senator Czaja, Sie haben das Wort. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Krüger! Im Namen des Senats beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt – zur ersten Frage: Arbeitslose Menschen, einschließlich Menschen mit Behinderung, werden grundsätzlich von den Arbeitsagenturen und Jobcentern bei der Suche und Aufnahme einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt. Das Ihnen bekannte Rahmenarbeitsmarktprogramm des Landes Berlin und der Regionaldirektion BerlinBrandenburg der Bundesagentur für Arbeit, welches im vergangenen Jahr vereinbart wurde, enthält dazu, bezogen auch auf das Land Berlin, diverse konkretisierende Maßnahmen und Ziele. Für die Gruppe der schwerbehinderten Menschen stehen darüber hinaus Leistungen des Integrationsamtes nach dem Schwerbehindertenrecht zur Verfügung. Das Integrationsamt Berlin nimmt danach auch die sogenannte Strukturverantwortung für die Integ

rationsfachdienste wahr. Diese Integrationsfachdienste können sowohl von den Rehabilitationsträgern, zum Beispiel der Bundesagentur für Arbeit, als auch vom Integrationsamt im Rahmen seiner Aufgabenstellung beauftragt werden. Sofern die Beauftragung im Kontext der Aufnahme einer Tätigkeit von Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt erfolgt, ist selbstverständlich regelmäßig auch die Beratung von Arbeitgebern sowie der Menschen mit Behinderung Gegenstand der Beauftragung.

Gerade in Kleinbetrieben – das war ja auch der Kern Ihrer Frage –, in denen es keine betriebsinternen Angebote für die Integration von Menschen mit Behinderung gibt, wird das externe Unterstützungsangebot der Integrationsfachdienste daher dankbar angenommen. Insgesamt erfolgten im Jahr 2013 ca. 2 800 qualifizierte Beratungen durch die Integrationsfachdienste Berlin. Ca. 3 200 Menschen mit Behinderung wurden durch die Integrationsfachdienste begleitet. Leider liegen mir keine aktuellen Daten vor, in welchem Umfang die Integrationsfachdienste bei der Aufnahme einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in kleinen Betrieben beauftragt wurden.

Ergänzend dazu hat das Integrationsamt im vergangenen Jahr ein Modellprojekt mit der Bezeichnung Unternehmensberatung Inklusion gestartet. In der Projektbeschreibung heißt es u. a.: Kaltakquise von Kleinst- und Kleinunternehmen mit dem Ziel der Beratung und Unterstützung beim Erhalt und der Einrichtung behinderungsgerechter Arbeitsplätze für leistungsgewandelte Menschen sowie Beratung und Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen in Berlin mit 25 bzw. bis zu 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Integration schwerbehinderter und leistungsgewandelter Menschen unter Berücksichtigung der individuellen betrieblichen Gegebenheiten. – Wenngleich der Schwerpunkt des Modellvorhabens im Erhalt bestehender Arbeitsverhältnisse von Menschen mit Behinderung zum Beispiel durch Maßnahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements liegt, sollen zugleich insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung gewonnen werden, einschließlich der Unterbreitung des erforderlichen Unterstützungsangebots.

Ergänzend möchte ich auf das regionale Sonderprogramm „SchwoB 2010“ sowie auf das Bundesarbeitsmarktprogramm „Initiative Inklusion“ hinweisen. Im Rahmen der Umsetzung dieser Programme wurden insbesondere auch Unterstützungsleistungen für die Aufnahme einer Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in kleinen und mittelständischen Unternehmen erbracht, sowohl finanziell als auch beratend begleitet.

(Senator Thomas Heilmann)

Nach den mir vorliegenden Informationen werden die von mir beispielhaft genannten Angebote gerne von kleinen Betrieben angenommen. Gleichwohl muss es uns gelingen, mehr Kleinbetrieben die vorhandenen Unterstützungsangebote für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung nahezubringen. Das Projekt „Unternehmensberatung Inklusion“ wird nach unserer Auffassung dazu einen wichtigen Beitrag leisten.

Vielen Dank! – Wünschen Sie, eine Nachfrage zu stellen? – Das ist nicht der Fall. Dann kommt die erste Nachfrage von Frau Kollegin Breitenbach. – Bitte schön!

Herr Senator! Sie haben gerade „SchwoB“ angesprochen, also die Schwerbehinderten-Joboffensive, was ja ein ausgesprochen erfolgreiches Projekt war. Deshalb würde mich interessieren, ob Sie eigentlich nach wie vor glauben, dass es eine gute Idee war, genau dieses Programm abzuschaffen.

Herr Senator Czaja – bitte schön!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Wir haben dieses Projekt nicht abgeschafft, sondern in dem neuen Projekt „Initiative Inklusion“ des Bundes ist nach unserem Dafürhalten „SchwoB 2010“ aufgegangen. Ja, es ist richtig: Diese Initiative der Vergangenheit war erfolgreich, und wir sind auch derzeit bei der Vermittlung von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt ganz erfolgreich, im Übrigen erfolgreicher als im Bundesschnitt, denn die Anzahl der Menschen mit Behinderung, die in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt wurden, ist in Berlin prozentual sehr viel höher als im Bundesdurchschnitt. Trotzdem haben wir immer noch eine Aufgabe, denn Menschen mit Behinderung sind gegenüber Nichtbehinderten überproportional von Arbeitslosigkeit betroffen. Deshalb bleibt auch diese Aufgabe bestehen, aber dadurch, dass der Bund viele Inhalte von „SchwoB 2010“ in diese Initiative aufgenommen hat, ist das derzeit die Grundlage unserer Arbeit in Berlin. Nichtsdestotrotz sind wir auch regelmäßig in einem Überlegungsprozess, ob wir noch weitere Initiativen umsetzen können, die beispielsweise auch in „SchwoB 2010“ beinhaltet waren.

Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage stellt Frau Kollegin Villbrandt. – Bitte schön!

Danke! – Herr Senator! Wenn Sie sich darum kümmern, dass jetzt auch gute Initiativen weitergehen, die sich bewährt haben, dann sind Sie erst mal auf dem richtigen Weg. Aber noch eine Frage: Die jetzigen Daten zeigen uns nicht, wie viele Menschen mit Behinderung, die auf dem ersten Arbeitsmarkt waren, später, wenn die Förderung aufhört, auch tatsächlich auf dem ersten Arbeitsmarkt bleiben und wie lange sie bleiben. Werden Sie dafür sorgen, dass die Statistiken oder Datenerhebungen in dieser Richtung besser werden?

Herr Senator!

Frau Abgeordnete! Zunächst zu Ihrer ersten Aussage: Vielen Dank, dass wir auf dem richtigen Weg sind!

[Zurufe von der LINKEN und den GRÜNEN]

Und zweitens: Ich kann Ihre Frage nicht ganz nachvollziehen, weil nach meinem Wissen auch diese Daten vorliegen, ob Menschen mit Behinderung im ersten Arbeitsmarkt bleiben. Wenn das aber so nicht der Fall ist, dann können wir das sicherlich noch zum gegebenen Zeitpunkt erörtern. Derzeit bin ich mir nicht sicher, ob Ihre Aussage, die Grundlage Ihrer Frage ist, so auch richtig ist. Deswegen sollten wir das vielleicht im Ausschuss oder im Rahmen der dortigen Aktuellen Viertelstunde noch mal kurz erläutern.

Vielen Dank!

Ich rufe auf die Mündliche Anfrage Nr. 8 des Kollegen Harald Moritz von der Fraktion Die Grünen zum Thema

Soziale Folgen der A-100-Verlängerung

Bitte schön, Herr Kollege!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Wie will die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz sicherstellen, dass die wegen der Autobahnverlängerung gekündigten Mieterinnen und Mieter der Beermannstraße wohnumfeldnah eine adäquate Ersatzwohnung bekommen?

(Senator Mario Czaja)

2. Wird die Senatsverwaltung einen Sozialplan aufstellen, um die finanziellen Nachteile für die betroffenen Mieterinnen und Mieter auszugleichen, inklusive eines Ausgleichs der Differenz zwischen alter und neuer Miete?

Vielen Dank! – Herr Senator Müller, bitte schön!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Moritz! Für den Weiterbau der A 100 werden die betroffenen Häuser an der Beermannstraße entsprechend der vom Bundesverwaltungsgericht bestätigten Planung in Abhängigkeit vom Bauablauf abgerissen. Die Kündigung der Mietverhältnisse erfolgt mit den bestehenden Kündigungsfristen. Der Bauablauf sieht einen Abrissbeginn Anfang 2015 vor, da ab 2016 die Flächen für Baulogistik und bauliche Anlagen benötigt werden. Eine wohnumfeldnahe Ersatzwohnung für die betroffenen Mieterinnen und Mieter bereitzustellen, ist selbstverständlich angestrebt, aber im Einzelfall nicht immer möglich.

Es besteht intensiver Kontakt zu den Mieterinnen und Mietern, zu mehreren Wohnungsbaugesellschaften und insbesondere zum Bezirksamt Treptow-Köpenick, sodass schon einigen Mieterinnen und Mietern Wohnungen vorgeschlagen werden konnten. Im Zusammenhang mit den zuständigen Verwaltungen der Grundstücke, also Beermannstraße 22 Stadt und Land, und Beermannstraße 20 die Aureal, werden insbesondere die Mieterinnen und Mieter unterstützt, bei denen sich die Wohnraumsuche aus privaten Gründen schwierig gestaltet. Natürlich ist aber weiterhin auch die Eigeninitiative der Mieterinnen und Mieter gefragt. Den Mietern wurde bereits zugesagt, dass möglicherweise anfallende Maklerkosten auch entschädigt werden.

Zu Ihrer zweiten Frage: Neben den Maklerkosten, die ich gerade genannt habe, können zum einen die nachgewiesenen Umzugskosten entschädigungsfähig sein, oder es kann auch eine Umzugskostenpauschale gewährt werden, der Zeitwert von mietereigenen Einbauten, die in die Ersatzwohnung nicht mitgenommen werden können, drittens Renovierungskosten in der Ersatzwohnung und viertens nachgewiesene Aufwendungen, die den Mieterinnen und Mietern durch die Wohnungssuche entstehen wie z. B. auch Fahrtkosten. Die Aufzählung ist nicht abschließend. In Einzelfällen können auch personengebundene Entschädigungspositionen hinzukommen.

Eine eventuelle Differenz zwischen alter und neuer Miete ist keine entschädigungsfähige Position. Der Vorschlag geeigneter Ersatzwohnungen orientiert sich jedoch an der Höhe der vorhandenen Miete. Es hat sich hierbei gezeigt,

dass eine Differenz zwischen neuer und alter Miete entweder gar nicht besteht oder nur sehr gering ist.

Vielen Dank! – Herr Kollege Moritz! Sie haben das Wort zu einer Nachfrage.

Danke! – Genau an der Stelle möchte ich doch noch mal genauer nachfragen: Also laut Mietspiegel ist in der Beermannstraße so ein Quadratmeterpreis von 5 Euro aktuell. Wenn man in der Karl-Kunger-Straße – nur ein paar hundert Meter weiter – in ähnlichen Altbauten sucht, kriegt man eher Angebote zwischen 9 und 10 Euro für eine Neuvermietung. Also ich glaube, der Sprung ist ganz erheblich, und dauerhaft wird das auch der größte finanzielle Nachteil für diese Mieter sein, die umziehen müssen. Deswegen noch mal die Frage: Sind Sie offen, um diese Differenz zumindest zeitweilig – sagen wir mal, fünf Jahre lang – zu übernehmen?

Herr Senator Müller – bitte schön!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Moritz! Nein, das ist so nicht vorgesehen, und ich glaube, auch rechtlich nicht ganz einfach, aber es konnte in vielen Fällen – ich hatte das eingangs schon dargestellt – eine gute einvernehmliche Lösung gefunden werden. Also in einem Haus ist es so, dass schon die Mehrzahl der Mieterinnen und Mieter eine entsprechende auch mietgünstige Wohnung bekommen hat.

Auch der Hinweis auf den Mietspiegel ist nur begrenzt hilfreich, das Entscheidende ist die tatsächlich gezahlte Miete. Wenn die sich möglicherweise auch am Mietspiegel orientiert, an den 5 oder 5,50 Euro, ist das wiederum ja auch die Miethöhe, die relevant für unsere Wohnungsbaugesellschaften ist. Genau deswegen führen wir ja im Interesse der Mieterinnen und Mieter die Diskussion mit den Wohnungsbaugesellschaften, um auch dort für Ersatzwohnraum zu sorgen, also das würde ja dann auch kompatibel sein, Mietspiegelhöhe und Angebote der Wohnungsbaugesellschaften.

Es ist eine Situation, in der man nicht mit pauschalen Lösungen vorankommt. Das will ich auch gar nicht schönreden. Aber es gibt hier einen sehr intensiven und guten Austausch, der schon in vielen Fällen zu guten Lösungen geführt hat.