Herr Präsident! Herr Abgeordneter Delius! Zu Ihrer ersten Frage: Die Möglichkeiten einer Verkehrsverlagerung innerhalb des Flughafensystems Berlin-Tegel und BerlinSchönefeld werden ja seit Langem diskutiert. Jede Fluggesellschaft hat rechtlich einen Anspruch, den Flughafen selbst auszuwählen. An den deutschen Verkehrsflughäfen, darunter Berlin-Tegel, gelten sogenannte Koordi
nierungseckwerte, die die Kapazitätsmöglichkeiten ermitteln. Ein solcher Eckwert wird vom Bundesverkehrsministerium im Einvernehmen mit den Ländern Berlin und Brandenburg festgelegt und vom Flughafenkoordinator des Bundes innerhalb des weltweiten Luftverkehrssystems koordiniert.
Der für den Flughafen Tegel festgelegte und seit mehreren Jahren geltende Koordinierungseckwert wird im Tagesverlauf derzeit teilweise, aber nicht durchgängig erreicht. Solange es die durch den Koordinierungseckwert definierte Kapazität des Flughafens zulässt, sind die Luftverkehrsgesellschaften innerhalb der geltenden und veröffentlichten Betriebszeiten zur uneingeschränkten Durchführung von Flügen berechtigt. Nach geltendem Luftverkehrsrecht ist eine Verkehrsverlagerung auf administrativem Weg nicht durchsetzbar. Insofern gibt es keine Handhabe, eine Verlagerung von Flügen gegen den Willen von Fluggesellschaften zu erzwingen.
Der Senat lehnt aber jede Steigerung von Kapazitäten durch Erhöhung der Kapazitätseckwerte ab, so dass eine Ausweitung des Flugverkehrs in Tegel über die derzeitigen Kapazitäten hinaus nicht umgesetzt werden kann. Ein Umzug oder die teilweise Verlagerung von Verkehr nach Schönefeld käme nur auf freiwilliger Basis der Airlines in Frage. Insbesondere die großen Fluggesellschaften haben eine Verkehrsverlagerung auch von einzelnen Flügen nach Schönefeld bisher vor allem mit dem Argument abgelehnt, eine Aufteilung des Verkehrs auf zwei Standorte wirtschaftlich nicht darstellen zu können.
Zu Ihrer zweiten Frage: § 19b des Luftverkehrsgesetzes verpflichtet den Unternehmer eines Verkehrsflughafens, eine Regelung über die zu entrichtenden Entgelte für die Nutzung der Einrichtung und die Dienstleistungen, die mit der Beleuchtung, dem Starten, Landen und Abstellen von Luftfahrzeugen sowie mit der Abfertigung von Fluggästen und Fracht in Zusammenhang stehen, zu treffen. Die Entgeltordnung bedarf der Genehmigung durch die zuständige Behörde. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die Entgelte in der Entgeltordnung nach geeigneten, objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien geregelt sind. Vor allem muss auch ein Kostenbezug bestehen.
Eine Differenzierung der Entgelte zur Verfolgung von öffentlichen oder allgemeinen Interessen ist für Verkehrsflughäfen und Landeplätze durchaus zulässig. Auch die hierfür herangezogenen Kriterien müssen aber geeignet, objektiv und transparent sein. Unter anderem ist eine Differenzierung nach Lärmschutzgesichtspunkten vorzunehmen. Ein Beispiel ist das lärmbezogene Entgelt pro Vorgang, also pro Start und Landung. Das wird auch bereits praktiziert. Entgeltanpassungen für die Flughäfen Schönefeld und Tegel sind also grundsätzlich möglich. Der Genehmigungsprozess ist aber zeitaufwendig. Bis zur Genehmigung und dem Inkrafttreten einer neuen Entgelt
Tatsache ist, dass die Flughafenentgelte in Tegel im Passagierverkehr in Abhängigkeit von Flugzeugmuster, Tageszeit und davon, welche Leistung bzw. Infrastruktur in Anspruch genommen wird, derzeit zwischen fünfzehn und dreißig Prozent höher sind als in Schönefeld. Die Entgeltordnung ist daher offensichtlich – weil wir ja sehen, wie die Gesellschaften darauf reagieren – kein geeignetes Mittel, um Airlines zu einer Verkehrsverlagerung von Tegel nach Schönefeld zu zwingen. Entsprechende Versuche blieben in der Vergangenheit leider ohne Erfolg und sind aus den genannten Gründen auch im Umfang nur begrenzt möglich. Da es sich um privatrechtliche Entgelte handelt, können sie zudem hinsichtlich Angemessenheit, Kostenbezug oder Transparenz von Zivilgerichten überprüft werden.
Vielen Dank für die Antwort! – Dann frage ich noch mal konkret nach. Ich entnehme Ihrer Antwort, dass es auch im derzeitigen Interesse des Senats liegt, eine mögliche Verlagerung bzw. einen Ausgleich zwischen dem überlasteten Flughafen Tegel und dem unterforderten Flughafen Schönefeld zu erwirken, dies aber daran gescheitert ist, dass es im Prinzip keinen Zwang gibt und die Flughafengesellschaften von sich aus gesagt haben, dass sie nicht wollen. Setzen Sie dennoch diese Bemühungen fort?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Delius! Sie haben völlig recht. Wir sehen ja, wie der Flughafen Tegel auch an Kapazitätsgrenzen kommt und dass es Möglichkeiten in Schönefeld gibt. Auf allen Gesprächsebenen, die uns zur Verfügung stehen, thematisieren wir das auch. Die Fluggesellschaften haben bisher immer darauf hingewiesen, dass es, auch wenn Tegel etwas teurer ist als Schönefeld, für sie noch erheblich teurer wäre, zwei Infrastrukturen aufrechtzuerhalten, was auch Wartung und Abfertigung anbelangt. Insofern sind wir da bisher an Grenzen gestoßen, aber wir werden das weiter thematisieren.
Danke! – Herr Senator Müller! Sie haben auf diese Koordinierungseckwerte hingewiesen. Sind der Senat und die Flughafengesellschaft bereit, diese Koordinierungseckwerte abzusenken, um in den Spitzenstunden für Entlastung zu sorgen?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! So, wie ich das verstanden habe, ist es gar nicht möglich, praktisch willkürlich bzw. politisch diese Eckwerte festzulegen, sondern es wird ermittelt, welche Kapazitätsmöglichkeiten ein Flughafen hat. Darauf basierend haben die Gesellschaften dann auch die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie den einen oder den anderen Flughafen anfliegen. Insofern – ich habe das deutlich gemacht – wird das auch durch neutrale Institutionen des Bundes überprüft. Das ist ein aufwendiges Prüfungsverfahren: Welche Kapazitäten können auf welchem Flughafen abgefertigt werden? – Natürlich gehe ich davon aus – ich habe das jetzt nicht abgefragt –, dass unsere Flughafengesellschaft das auch ganz eng begleitet und dass das alles seine Richtigkeit hat, aber ich habe es nicht als ein politisches Entscheidungsinstrument verstanden.
1. Wann fand die letzte Sitzung der Staatssekretärskonferenz für Verwaltungsmodernisierung statt, und welche Ergebnisse hat sie erbracht?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Dregger! Die korrekte Bezeichnung lautet „Staatssekretärsausschuss zur Verwaltungsmodernisierung“, und der tagte zuletzt am 21. Januar 2013. Der Ausschuss ließ sich u. a. über den Verlauf der Modernisierungsprojekte Bericht erstatten, entschied dann über die Aufnahme neuer Projekte in das Modernisierungsprogramm, legte die Finanzierung von Projekten im Haushaltsjahr 2013 fest und informierte sich über den Stand des freien und gebührenfreien WLAN an zentralen Orten in Berlin, über den Bearbeitungsstand der Berliner E-Government- und IT-Strategie sowie den Aufbau einer landesweiten Steuerung der Führungskräfte- und Führungskräftenachwuchsentwicklung.
Zu Ihrer zweiten Frage: Neben der formal erfolgten Aufnahme des Projektes „Einführung elektronische Aktenführung in der Berliner Verwaltung“ – hierzu gab es ja vorangestellt bereits eine aus den landesweiten Projektmitteln geförderte Voruntersuchung – wurden drei weitere Projekte in das Modernisierungsprogramm aufgenommen. Erstens das Projekt „IT-gestützte Kitabedarfsanalyse“, dessen Ziel ein fortschreibungsfähiges System zur Beschreibung und Analyse der aktuellen Situation und Prognose der Kitaversorgung in Berlin ist, zweitens das Projekt „Familieninformationsportal“, nach dessen Abschluss es eine zentrale Internetplattform zum Thema Familie geben wird, und drittens das Projekt „Rechtssichere Bescheidung und Langzeitspeicherung im elektronischen Bau- und Genehmigungsverfahren“. Dieses Teilprojekt ist der abschließende Baustein bei der Schaffung der Onlinebaugenehmigung. Es ermöglicht die Übermittlung von Unterlagen an den Bauherrn in elektronischer Form. – Insgesamt besteht das Portfolio des Modernisierungsprogramms damit aus derzeit 21 Projekten.
Vielen Dank! – Keine Nachfrage seitens des Kollegen Dregger, und somit hat Kollege Birk das Wort. – Bitte schön!
Vielen Dank! – Herr Henkel! Ich frage Sie: Eines der zentralen Projekte von „ServiceStadt Berlin“ ist das Projekt „E-Akte“. Glauben Sie wirklich, dass es sinnvoll ist, die E-Akte als Basisdienst und nicht als einen Dienst, der an Fachverfahren angebunden ist, zu realisieren? Wie wollen Sie das überhaupt realisieren, denn für dieses Projekt sind noch keine Mittel vom Hauptausschuss bewilligt worden?
Ich glaube, dass es nach wie vor richtig ist, an diesem Projekt festzuhalten. Dazu ist erforderlich, dass es eine Akzeptanz bei den Mitarbeitern gibt. Zu der in Ihrer Frage enthaltenen Formulierung, ob eine Basis dafür richtig ist, sage ich: Ja, die ist richtig. Ich bleibe dabei, dass dieses Projekt wichtig ist. Ich halte deshalb auch an deren Umsetzung fest.
Herr Senator! Ich frage Sie: Warum hat der zuständige Staatssekretär das Serviceportal Soziales nicht bewilligt, obwohl es von vielen Bezirken getragen wird?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Beck! Nach meiner Erinnerung ist es so, dass die Vorbereitungen dazu nicht so waren, als dass man tätig werden konnte, und deshalb ist es nicht umgesetzt worden. – Zur Ergänzung: Noch nicht!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fragestunde ist damit beendet. Die heute nicht beantworteten Anfragen werden gemäß § 51 Abs. 5 unserer Geschäftsordnung mit einer Beantwortungsfrist von einer Woche schriftlich beantwortet.
Zuerst erfolgen die Wortmeldungen nach Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Es beginnt Kollege Kreins von der SPD-Fraktion. – Bitte schön, Herr Kollege!
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage den Senator für Stadtentwicklung und Umwelt Michael Müller: Haben in Anbetracht der anhaltenden Schlechtleistungen der
S-Bahn bereits im Dezember oder derzeit bei Gesprächen Entschädigungsleistungen an die Fahrgäste analog der Regelung 2010/2011 eine Rolle gespielt?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Kreins! Ja, natürlich hat das eine Rolle gespielt. Wir haben im Dezember, als wir bei der Bahn schon wieder die ersten Minderleistungen hatten – nach den ersten Schneeflocken und dem ersten Frost –, sofort das Gespräch mit Herrn Homburg und mit anderen Vertretern der Deutschen Bahn und der S-Bahn gesucht, und natürlich hat das da auch eine Rolle gespielt.
Man muss klar sehen, dass wir leider auch in den letzten Tagen und Wochen nicht das volle Leistungsangebot der Bahn zur Verfügung hatten, sondern es immer wieder Störungen gab. Es wurde in den letzten Wochen nicht das getan, was uns vertraglich zugesichert wurde. Insofern werden wir es auch weiter thematisieren, damit im Interesse der Fahrgäste möglichst auch eine Lösung gefunden wird.
Wenn ich das richtig verstanden habe, haben Sie der S-Bahn wieder ein Expertenteam zur Seite gestellt. Erwarten Sie von diesem zeitnah konkrete Ergebnisse, oder sehen Sie das als ein Dauerthema bei der S-Bahn an?