Protocol of the Session on January 31, 2013

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Otto! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie beziehen sich sicherlich auf die Anhörung in der letzten Woche im Ausschuss und die Darstellung, die Herr Manninger dort abgegeben hat. – Ich beantworte Ihre erste Frage: Es besteht zwischen dem Projektsteuerer WSP-CBP und der Flughafengesellschaft FBB ein Vertragsverhältnis. Dieses umfasst unter anderem die Vorbereitung der Berichterstattung der Geschäftsführung der FBB an den Aufsichtsrat, zum Beispiel das quartalsweise Controlling, das die Logos von FBB und WSP-CBP trägt. Im Zuge dessen werden Entwürfe der Controllingberichte und zum Teil auch weitere Entscheidungs- und Informationsvorlagen durch WSPCBP erstellt, mit der Geschäftsführung FBB abgestimmt und schließlich durch die Geschäftsführung FBB dem Aufsichtsrat vorgelegt. Die Gesamtverantwortung für die Berichterstattung gegenüber dem Aufsichtsrat liegt dabei in den Händen der Geschäftsführung FBB als auskunftspflichtigem Organ.

Zu 2: Veränderungen der Vertragsgrundlagen sind nicht vorgenommen worden. Der Aufsichtsrat ist nicht Vertragspartner und kann damit auch keine Vertragsanpassungen vornehmen. Im Zuge der Debatten über die Controllingfunktion hat der Aufsichtsrat allerdings selber beschlossen, sich eine externe Beratung als Gremium zu beschaffen. Dieses Verfahren läuft. Zudem sind die Frequenzen der Berichterstattungen erhöht worden. – So weit die Beantwortung!

Ich möchte Ihnen aber zu dem Eindruck, den Sie sicherlich hatten und der auch bei mir vorhanden war, etwas

(Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit)

sagen. Es ging ja um die Frage, wieweit die Controllingberichte mit den Ampelfunktionen entsprechend der Kenntnisstände da sind. Da ist in der Tat von Herrn Manninger in der Anhörung zur Vorbereitung der Aufsichtsratssitzung im April des letzten Jahres ein bisschen formuliert worden, dass man sich da mit der Geschäftsführung abgestimmt hätte. Das blieb ein bisschen offen. Es ist auch nicht nachgehakt worden, was darunter zu verstehen sei.

Wir haben in der Aufsichtsratssitzung im April nach meinem Kenntnistand auch mit Herrn Manninger über seinen Controllingbericht und Probleme, die dort geschildert werden, diskutiert. Selbstverständlich geht der Aufsichtsrat – unabhängig von der juristischen Frage, wer den Vertrag gemacht hat – davon aus, dass es für das Unternehmen erfolgt und der Aufsichtsrat bei seinen Beratungen von den beauftragten Unternehmen – wie hier vom Controller – natürlich nach bestem Wissen und Gewissen die Antworten bekommt und da nichts zurückgehalten wird, beispielsweise etwas nur der Geschäftsführung gesagt wird. Wir gehen selbstverständlich davon aus, dass neue Erkenntnisse auf Nachfrage des Aufsichtsrats oder von selbst mitgeteilt werden. – Insofern kann ich verstehen, dass Sie über die Darstellung irritiert waren. Diese Irritation hat auch bei mir Platz gegriffen.

Vielen Dank! – Der Kollege Otto hat bestimmt eine Nachfrage. – Bitte schön!

Ja, die muss man natürlich haben. – Es klingt ja so, als ob Sie tatsächlich nicht über die Vorgänge informiert waren. Ich frage mal mit aktuellem Bezug: Ist der Informationsfluss in den Aufsichtsrat nach Ihrem Rücktritt vom Vorsitz und dessen Übernahme durch Herrn Platzeck besser geworden?

Bitte, Herr Regierender Bürgermeister!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Otto! Die Verantwortung im Aufsichtsrat wird gemeinsam wahrgenommen. Das war unter meinem Vorsitz so und wird auch jetzt der Fall sein. Selbstverständlich werden die Entscheidungen auch gemeinsam getroffen. Der Controller hat sich nicht verändert. Insofern ist klar, dass wir weiterhin auch die Berichte bekommen. Auf der anderen Seite, gerade nach den Darstellungen – ich meine, es ist ja nicht nur eine Anhörung bei Ihnen gewesen. Wir haben das im Aufsichtsrat – auch mit den Beteiligten dort – in mehreren Runden vorher schon einmal gemacht. Insofern können Sie sicher sein, dass die kritische Haltung zu denjenigen,

die die Projektüberwachung gemacht haben und ja auch für das Unternehmen mit viel Geld bezahlt worden sind, nicht weniger geworden ist, sondern sich verstärkt hat. Es wird darauf geachtet, dass die Dinge dort auch von den Firmen ordnungsgemäß geliefert werden und dass Mechanismen da sind, um ein wirksames Controlling zu machen. Das ist selbstverständlich.

Wie man jetzt mit den notwendigen Arbeiten, die noch zu erbringen sind, umgeht – das war auch ein Teil der Anhörung von Herrn Amann –: Das Auflisten Mängeln ist das eine, das Abarbeiten von Mängeln ist das andere. Auch da gibt es noch einen riesigen Arbeitsaufwand.

Als Nächstes gibt es eine Nachfrage der Kollegin Matuschek von der Fraktion Die Linke. – Bitte schön!

Vielen Dank! – Herr Regierender Bürgermeister! Habe ich Sie richtig verstanden, dass in der April-Sitzung des Aufsichtsrats Herr Manninger anwesend war und auf Nachfrage seine kritische Sicht dort hätte kundtun können und der Geschäftsführer seinerseits sowieso die Verpflichtung gehabt hätte, den Aufsichtsrat über die kritische Sicht, die Herr Manninger im Vorfeld der Aufsichtsratssitzung nur der Geschäftsführung vorgetragen hat, zu informieren?

Herr Regierender Bürgermeister!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Es ist für uns nicht so einfach nachvollziehbar, wie der Diskussionsprozess war. Das war jetzt eine Darstellung von Herrn Manninger, und sie war auch noch relativ unpräzise – um das vorsichtig auszudrücken. Sie müssten sich fairerweise zumindest noch die Darstellung der Geschäftsführung dazu anhören, um den Versuch zu machen, da etwas objektivierbares herauszukriegen. Ich sage mal sehr abstrakt: Wenn zur Selbstfreizeichnung jemand sagt, er sei zu irgendetwas gedrängt worden, dann kann das auch nicht akzeptiert werden.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Es steht ja noch im Raum, ob das überhaupt so war. Wir werden auch im Aufsichtsrat versuchen, da noch einmal nachzuhaken.

Ich kann mich noch ganz genau daran erinnern, dass wir sehr kritisch über die Maßnahmen und die Probleme diskutiert haben, u. a. darüber, wie man 800 Leute kriegt, die diese Hand-Maschine-Lösung begleiten. Natürlich sind Controllingberichte, die dem Aufsichtsrat im April

(Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit)

vorgelegt wurden, nicht am selben Tag erstellt worden, sondern haben eine Vorlauf, weil sie überprüft werden müssen. Wenn neue Erkenntnisse da sind, erwarte ich aber selbstverständlich, dass sie aktualisiert werden, sowohl von der Geschäftsführung als auch von denjenigen, die die Berichte gemacht haben. In diesem Aufsichtsrat war auch kein Klima, wo jeder, der sich traute, unabhängig von der Geschäftsführung etwas zu sagen, auf die Finger geklopft bekam. Auch die Firmen, die wir immer wieder angehört haben, hatten einen Vertrag mit der Geschäftsführung. Aber selbstverständlich hatten die auch keine Probleme, dem Aufsichtsrat ihre Bedenken oder Probleme zu schildern, ohne vorher die Geschäftsführung zu fragen. So erwarte ich das vom Controller auch. Der kann sich jetzt nicht rausreden und so tun, als ob er gewollt, aber nicht gedurft hätte – unabhängig von der Frage, ob es überhaupt so war.

Vielen Dank!

Wir kommen zur Frage Nr. 9 von Herrn Kollegen Dr. Wolfgang Albers von der Fraktion Die Linke über

Wie weit soll die Eskalation des Konfliktes um die Rahmenstudien- und -prüfungsordnung an der FU noch gehen?

Bitte schön, Herr Kollege!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:

1. Wie bewertet der Senat den an der Freien Universität bestehenden Konflikt um die zu verabschiedende Rahmenstudien- und -prüfungsordnung, insbesondere was die Frage der Anzahl der erlaubten Wiederholungsprüfungen betrifft, und was unternimmt der Senat, um der Universitätsleitung die eigentliche Intention der Berliner Hochschulgesetz-Novelle der vergangenen Legislaturperiode zu verdeutlichen?

2. Hält der Senat in diesem Zusammenhang den Polizeieinsatz gegen Studierende der FU vom Mittwoch, dem 23. Januar 2013, anlässlich der Sitzung des Akademischen Senats für angemessen und vor allem geeignet, den Konflikt um die umstrittene Rahmenstudien- und -prüfungsordnung zu lösen, und welche Kenntnisse hat er über die Anforderung bzw. den Anfordernden und das Ausmaß des Polizeieinsatzes?

Vielen Dank! – Bitte schön, Frau Senatorin Scheeres, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Albers! Ich möchte beide Fragen zusammen beantworten. Dass es überhaupt zu einem Polizeieinsatz an der FU gekommen ist, finde ich eine schwierige Situation. Alle Beteiligten an der FU sollten sich einmal die Frage stellen, wie es überhaupt dazu kommen konnte. Ich erwarte, dass alle Beteiligten dafür Sorge tragen, dass die akademische Selbstverwaltung so funktioniert, wie es die gesetzlichen Vorgaben vorsehen, so dass es eben nicht zu solchen Eskalationen kommt. Bei allem Verständnis für die Sorgen und Ängste der Studenten, die ich auf jeden Fall teile – muss es möglich sein, dass die gewählten Gremien störungsfrei tagen können. Wir alle haben ja mitbekommen, dass es bereits eine Sitzung mit Störungen gab und sie nicht ordnungsgemäß stattfinden konnte.

Die akademische Selbstverwaltung ist ein hohes Gut, und zu ihr gehört eben auch die Entscheidung der Hochschulen über die Rahmenstudien- und -prüfungsordnung. Die Novelle des Hochschulgesetzes hat die Autonomie der Hochschulen gestärkt. Das war uns in der letzten Legislaturperiode ein ganz, ganz wichtiges Anliegen. Gleichwohl haben wir mit dem Gesetz für die Rahmenstudien- und -prüfungsordnung zahlreiche Mindeststandards definiert. Diese Standards sind den Hochschulen selbstverständlich bekannt, und diesen Rahmen diskutieren sie auch im Moment.

Dazu gehört auch die Anzahl von Wiederholungsprüfungen. Hier hat der Gesetzgeber festgelegt, dass bei einer nicht bestandenen Prüfung grundsätzlich die Möglichkeit der Wiederholung bestehen muss, und dabei unterscheidet er eben zwischen studienbegleitenden und Abschlussprüfungen. Es ist meines Erachtens auch sinnvoll, allen Beteiligten durch eine klar definierte Regelung eine maximale Anzahl zu benennen. Auch Prüfungsverfahren müssen einen klaren, überschaubaren zeitlichen Horizont haben. Ich denke, das ist sowohl für die Studierenden wie für die anderen Beteiligten wichtig.

Mir ist bewusst, dass es über die Ausgestaltung der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung auf Seiten der Studierenden große Besorgnis gibt, und zwar offenbar immer noch. Das zeigen die Diskussionen. Ich bin auf Hochschultour und diskutiere diese Dinge mit den Studierenden. Die FU-Studierenden haben das in einem Gespräch angesprochen und thematisiert. Außerdem gab es intensive Diskussionen über dieses Thema in den letzten Wochen in der FU.

Wie viele Wiederholungen einer Prüfung möglich sind, entscheiden die Hochschulen selbst. Das haben wir so ja auch geregelt. Wenn die Gremien die Ordnung verabschiedet haben, kommt sie zu uns in die Verwaltung, und wir werden sie prüfen.

Danke! – Der Kollege Albers hat keine Nachfrage. Dann hat als Nächstes der Kollege Olalowo das Wort. – Bitte schön!

Frau Senatorin! Sie erwarten, dass die Hochschule Maßnahmen ergreift, damit es eben nicht zu einem Polizeieinsatz kommt, und man sich so verständigt. Das ist Ihre Erwartung. Diese Erwartung haben wir auch. Nun ist es aber so, dass Sie das für die Hochschulen zuständige Mitglied des Senats sind. Welche Gespräche haben Sie denn geführt, dass es künftig nicht mehr zu solchen Maßnahmen kommt? Haben Sie eingegriffen oder zumindest einmal mit den Leuten geredet und sie darauf hingewiesen, dass man das auch anders klären kann?

Bitte schön, Frau Senatorin!

Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Selbstverständlich bin ich da mit dem Präsidenten im Gespräch. Schon im Vorfeld, im Rahmen meiner Hochschultour, ist dieses Thema angesprochen worden, und ich habe auch darauf aufmerksam gemacht. Auch mit den Studenten haben Diskussionen stattgefunden. Ich gehe davon aus, dass die Hochschulen in einem Diskussionsprozess auch mit den Studierenden stehen und man dafür Sorge trägt, dass so eine eskalierende Situation nicht stattfindet. Ich gehe auch davon aus, dass es im Nachgang sicherlich noch Gespräche zwischen dem Präsidenten und den Studierenden gibt. Ich bin immer gesprächsbereit. Der AStA hat sich im Nachgang an mich gewandt, und selbstverständlich spreche ich auch mit den Studierenden. Aber ich erwarte auch, dass es eine Kommunikation in der Hochschule gibt.

Jetzt hat Frau Schillhaneck das Wort. – Bitte schön, Frau Kollegin!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Sie wiesen darauf hin, dass durch die Regelungen im Berliner Hochschulgesetz den Hochschulen eine gewisse Freiheit gegeben ist, was sie in ihren Rahmenprüfungsordnungen und den notwendigen Satzungen über die Wiederholbarkeit selber regeln, wiesen aber gleichzeitig darauf hin, dass eine Wiederholbarkeit gegeben sein muss. Nun behält sich die Senatsverwaltung im Gesetz vor, nicht nur die Rechtmäßigkeit, sondern auch die Zweckmäßigkeit vieler Vorschriften zu prüfen. Deshalb frage ich Sie, Frau

Senatorin: Was ist denn nach Ihrer Meinung zweckmäßig bezüglich der Anzahl von Prüfungswiederholungen?

Bitte schön, Frau Senatorin!

Die Dinge sind klar im Gesetz geregelt, und daran müssen sich die Hochschulen orientieren. Wenn ein Beschluss gefasst wird, werden wir ihn prüfen. Wir haben den Rahmen gesetzt. Er bildet die Diskussionsbasis der Hochschulen, und daran werden sie sich orientieren.

Vielen Dank!

Wir kommen dann zur Frage Nr. 10 des Kollegen Martin Delius von den Piraten über

Wird der Senat dafür Sorge tragen, den Flughafen Tegel zu entlasten?

Bitte schön, Herr Kollege!

Vielen Dank! – Ich frage den Senat:

1. Welche Anreize wollen der Berliner Senat und die Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH schaffen, damit mehr Airlines als zur Zeit ihre Flüge auf dem Flughafen Schönefeld starten und landen lassen, um damit die Lärmbelastung für die Anwohner des Flughafens Tegel zu reduzieren?

2. Wäre die Flughafengesellschaft in der Lage, niedrigere Gebühren für Starts und Landungen von vom Standort Tegel nach Schönefeld verlagerten Flügen finanziell zu tragen?

Danke schön!