1. Wie viele den Berliner Sicherheitsbehörden bekannte „Personen mit Bezug zum Rechtsextremismus“ verfügen im Land Berlin über eine waffenrechtliche Erlaubnis?
2. Ist es bei den in Rede stehenden Personen zu weiteren Überprüfungen gekommen, und wenn ja, wie sahen diese aus?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Höfinghoff! Zu Ihrer ersten Frage: Bei der Berliner Waffenbehörde sind drei Personen mit NPD-Bezug bekannt. Sie sind Inhaber eines so genannten kleinen Waffenscheins gemäß § 10 Abs. 4 Waffengesetz, der zum Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe berechtigt.
Zur Frage 2: Neben den Anfragen im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung beim Bundeszentralregister oder dem Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und der Zentralen Auskunftsstelle für polizeiliche Erkenntnisse wurde nach Bekanntwerden der NPD-Verbindung auch die Abteilung Verfassungsschutz meines Hauses einbezogen. Hinreichende Gründe für einen Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis lagen nicht vor.
Herr Senator Henkel! Es lässt tief blicken, dass Sie auf meine Frage nach Personen mit Bezug zum Rechtsextremismus antworten mit „Personen mit NPD-Bezug“. Ich möchte noch mal nachfragen. Wie viele Personen aus dem Bereich freier Kameradschaften, autonome Rechte, also autonome Nationalisten und als rechtsextrem anzusehender Burschenschaften sind denn bekannt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Höfinghoff! Ich habe die Frage so beantwortet, wie ich sie beantworten konnte. Wenn Sie sagen, das lässt tief blicken: Das ist für mich ein entsprechender Bezug, der bekannt ist. Wenn es darüber hinausgehende Erkenntnisse geben würde, dann hätte ich entsprechend geantwortet.
Danke schön, Herr Präsident! – Herr Innensenator! Stimmen Sie mir denn zu, dass jede Waffe, ob im legalen oder illegalen Besitz, in Berlin gefahrerhöhend ist? – Und wenn ja, was tun Sie, um den legalen und illegalen Waffenbesitz in Berlin einzudämmen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Lux! Sie wissen, dass es diese Zuverlässigkeitsüberprüfung gibt. Ich habe davon gesprochen. Es gibt eine Reihe weiterer Überprüfungen. Insofern wissen Sie auch, welche Versagensgründe infrage kämen, um zu einem Ergebnis zu kommen, dass dieser Kleine Waffenschein oder darüber hinausgehende Beantragungen hätten versagt werden können. Das ist hier bekannt. – Ich stimme allerdings mit Ihnen überein: Jede Waffe in diesem Bereich hat das Potenzial, wie Sie es formuliert haben, gefahrenerhöhend zu wirken.
Neustrukturierung des Bereichs Rechtsextremismusprävention/Demokratieförderung in der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen
1. Welche organisatorische Neustrukturierung des Bereichs Rechtsextremismusprävention/Demokratieförderung hat die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen vorgenommen?
Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident! – Sehr geehrte Frau Abgeordnete Dr. Kitschun! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte Ihre erste Frage wie folgt: Der Bereich Rechtsextremismusprävention und Demokratieförderung inklusive Landesprogramm gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus war mit seinen inhaltlichen, konzeptionellen und zuwendungsbezogenen Aufgabengebieten bislang in der Abteilung Integration angesiedelt. Sie können sich vorstellen – das ist auch bekannt in diesem Haus –, dass die Abteilung Integration primär mit Fragen der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund beschäftigt ist und das große und wichtige politische Thema Partizipation hier eine große Aufgabenstellung ist. Mit Wirkung vom 24. Januar 2013 wurde der Bereich Rechtsextremismusprävention und Demokratieförderung, worum es in dieser Frage geht, organisatorisch an die Landesstelle für Gleichbehandlung gegen Diskriminierung angebunden.
Zu Ihrer Frage 2 möchte ich Ihnen gerne mitteilen, dass vor allem fachliche Aspekte dafür sprachen, den genannten Aufgabenbereich mit der in der Leitung angesiedelten Antidiskriminierungsstelle zusammenzuführen. Gestatten Sie mir bitte hier eine kurze grundsätzliche Anmerkung.
Die Kultur der Anerkennung, des Respekts und der Menschenwürde ist in Berlin Gefährdungen ausgesetzt. Das erfahren wir leider aufgrund von bestimmten Ereignissen in unserer Stadt sehr häufig. Solcherlei Gefährdungen sind Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und alle anderen Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit. Dies ist insbesondere für Menschen mit Migrationshintergrund ein Hindernis, eine Barriere in ihren Integrations- und Partizipationsbemühungen. Aber darüber hinaus ist es eine Gefahr für die Gesamtgesellschaft und den Zusammenhalt in unserer Stadt insgesamt. Daher ist die Bekämpfung von Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, was den wesentlichen Grund für die nunmehr vorgenommene administrative Zuordnung zur LADS beschreibt.
Wenn die gerade von mir genannten Gefährdungen sich zur beständigen Bedrohung für das friedliche Zusammenleben und zur Abwendung bestimmter Gruppen entwickeln, müssen Staat und Gesellschaft entschieden mit demokratischen Mitteln weiterhin intervenieren. Der Berliner Senat setzt hier bei dieser Auseinandersetzung auf drei Leitbegriffe, auch mit unserem Programm „Vielfalt, Respekt, Weltoffenheit und Demokratie“. Dazu gehört ganz wesentlich, die demokratische Alltagskultur zu stärken. Daher möchte ich an dieser Stelle unterstreichen, dass unser Landesprogramm Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus zugleich ein Förderprogramm für Demokratie ist.
Vielen Dank! – Frau Kollegin Kitschun, eine Nachfrage? – Das ist nicht der Fall. Weitere Nachfragen haben wir nicht.
1. Wie bewertet der Senat das im Februar 2013 beginnende Pilotprojekt „your turn“ der IHK Berlin, das Studienabbrechern die Möglichkeit einer verkürzten Berufsausbildung in den Berufsfeldern Mechatronik, IT und Immobilienwirtschaft ermöglicht?
2. Wie viele dieser Plätze werden gegenwärtig und künftig angeboten, und wird dies für ausreichend erachtet?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Luchterhand! Ich beantworte Ihre beiden Fragen in einem Zusammenhang. – Angesichts der Anzahl von mehr als 6 000 Studierenden, die Schätzungen zufolge jährlich die Berliner Hochschulen ohne einen Abschluss verlassen, bewerte ich als Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen das Projekt der IHK, das Sie erwähnt haben, als einen richtigen und notwendigen Beitrag zur Fachkräfteentwicklung in unserer Stadt. Für die betroffenen jungen Menschen bietet das IHK-Projekt eine neue berufliche Perspektive. Studienabbrecherinnen und -abbrecher haben bereits Kompetenzen erworben, die in der verkürzten Form der Ausbildung Berücksichtigung finden in dieser Form und nicht verloren gehen.
Nach Rückmeldung der IHK werden voraussichtlich zum 1. Februar dieses Jahres 18 Jugendliche die Ausbildung zur Fachinformatikerin bzw. zum Fachinformatiker und 10 Jugendliche die Ausbildung zur Immobilienkauffrau bzw. zum Immobilienkaufmann beginnen können. Angebote gab es auch für den Bereich Mechatroniker. Diese konnten mangels Betrieben, die teilgenommen haben, leider nicht entstehen.
Sie haben danach gefragt, ob mir diese Zahlen reichen. Angesichts der genannten Zahlen, was den Bedarf angeht,
denke ich, ist das nicht ausreichend. Aber es ist ein guter Anfang. Ich finde gut, dass die IHK mit diesem Projekt diesen Weg insgesamt öffnet, gezielte Angebote für Studienabbrecherinnen und -abbrecher zu machen. Die Nachfrage bei den Studienabbrecherinnen und -abbrechern ist deutlich höher. Es haben sich seit Juni/Juli vergangenen Jahres 180 Studienabbrecherinnen und -abbrecher bei der Ausbildungsberatung der IHK gemeldet. Derzeit suchen noch 64 Studierende bzw. Abbrecherinnen und Abbrecher nach einer Ausbildung.
Ausschlaggebend ist aber für den Erfolg eines solchen Projekts, dass viele interessierte Betriebe mitmachen und solche verkürzten Ausbildungsmöglichkeiten anbieten und praktisch realisieren können. Nach dem Projektstart und Vorliegen der ersten Erfahrungen rechnet die IHK im kommenden Jahr mit weiter steigenden Angeboten durch die Unternehmen. Ich denke, dass zugleich alle an der beruflichen Bildung beteiligten Partner die verkürzte Form der Ausbildung bei den Unternehmen stärker bekannt machen sollten. Ich glaube, es liegt jetzt an uns allen, die ein Interesse an dem Erfolg eines solchen Projekts haben, die guten Erfahrungen, die es dann hoffentlich geben wird, stärker und rascher in die Breite zu kommunizieren und viele Unternehmen zu gewinnen, auch hier mitzumachen.
Es ist aus Sicht meiner Verwaltung sehr erfreulich, dass auch die Handwerkskammer eine ähnliche Initiative zur Gewinnung von Studienabbrecherinnen und -abbrechern für eine Berufsausbildung startet, zwar keine verkürzte, aber trotzdem eine sehr gezielte Offensive. Im Handwerk steigt Anteil der Auszubildenden stetig, die ein Abitur haben. Angekündigt ist eine Infobörse der Handwerkskammer Berlin unter dem Motto „Studium abgebrochen! Was nun? Vom Plan B zum Masterplan“. Ziel der Veranstaltung soll es sein, Studienabbrecherinnen und abbrechern Karrierewege im Handwerk aufzuzeigen, sie im besten Fall noch bis zum Ausbildungsbeginn am 1. März 2013 zu vermitteln.
Wichtig ist darüber hinaus, dass die Berufs- und Studienorientierung an Gymnasien verstärkt und verbessert wird, um Studienabbrüche insgesamt zu reduzieren. Wir sind im Rahmen von Berlin-Arbeit dabei, Mindeststandards und -anforderungen für die Berufsorientierung zu formulieren. Ich denke, dass die Gymnasien dabei eine besondere Rolle spielen werden.
Vielen Dank! – Der Kollege Luchterhand hat keine Nachfrage, und es liegen auch keine anderen Fragen dazu vor.
1. Trifft es zu, dass der Projektsteuerer WSP-CBP keinerlei Informationen – also nicht einmal im Krisenfall – an den Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft geben durfte, wie begründet der Aufsichtsrat dies, und wie beurteilt der Senat diesen Sachverhalt?
2. In welcher Form hat der Aufsichtsrat den entsprechenden Vertrag mit WSP-CBP mittlerweile verändert, um in Notsituationen wie im Vorfeld der geplanten Eröffnung 2012 nicht wieder im Tiefschlaf überrascht zu werden?