Mit dem vom Senat angekündigten und weiterhin beabsichtigten Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum soll es insoweit ermöglicht werden, das Wohnraumangebot in Berlin zu erhalten und Umwandlung von Wohn- in Gewerberaum oder Ferienwohnung, dessen Abriss oder Leerstand gerade auch in einzelnen Stadtteilen zu verhindern, in denen Wohnraummangel herrscht.
Danke schön, Herr Senator! Nun haben wir am 14. Januar innerhalb einer Pressemitteilung erfahren, das die IHK Berlin und der Bundesverband der freien Wohnungsunternehmen gesagt haben, dass die von Ihnen gerade genannte Zweckentfremdungsverbotsverordnung bzw. das
Gesetz dann ungeeignet wäre, so, wie Sie es als Letztes gesagt haben, dringend benötigten Wohnraum in Berlin damit zu schaffen. Wie sehen Sie das, Herr Senator?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Spranger! Es ist keine neue Kritik der IHK und offensichtlich auch immer noch von dem Gedanken geprägt, dass auch in diesem Bereich der Wohnraumversorgung der Markt alles schon irgendwie von allein regeln würde. Ich vertrete dazu eine andere Position. Ich glaube, dass man doch auch regulierend eingreifen kann und sollte, wenn man Missstände erkennt. Es ist so, dass wir dringend benötigten Wohnraum brauchen. Wir haben ihn. Er sollte dann auch für Wohnzwecke zur Verfügung stehen. Es ist die Zielrichtung der Zweckentfremdungsverbotsverordnung, Wohnraum, der den Mieterinnen und Mietern angeboten werden kann, auch wirklich als Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Wenn die IHK sagt, dass wir darüber hinaus weiteren Wohnraum benötigen, hat sie recht. Das eine Instrument schließt aber das andere nicht aus. Wir müssen einerseits regulierend eingreifen, auf der anderen Seite aber alles tun, um auch weiteren neuen, zusätzlichen Wohnraum zu haben. Diese Maßnahmen sind nichts Alternatives, sondern etwas Additives. Insofern haben wir einen Maßnahmenmix mit diversen Maßnahmen beschlossen. Die Zweckentfremdungsverbotsverordnung gehört dazu.
Vielen Dank! – Sehr geehrter Herr Senator! Nun stammt der Auftrag zur Wiedereinführung des Zweckentfremdungsverbotes des Parlament vom Frühjahr 2011. Sie haben schon zu Ihrem Amtsantritt vor über einem Jahr diese Zweckentfremdungsverbotsverordnung, das Gesetz, angekündigt. Ihre letzten Aussagen waren, dass es noch Klärungsbedarf innerhalb der Koalition gebe. Deshalb meine Frage: Worin besteht denn dieser Klärungsbedarf genau, und bis wann wird diese Klärung abgeschlossen sein?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Lompscher! Ich werde mich im Moment insofern nicht in den Diskussionsprozess einmischen, dass ich Ihnen sage, die Abgeordnetenhausfraktionen brauchen noch eine, zwei oder drei Wochen. Aber die Senatsverwaltung hat ihre Arbeit gemacht und einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Wir sind in diesem Klärungsprozess, was gegebenenfalls noch berücksichtigt werden muss.
Ich habe auch Verständnis dafür, dass es durchaus nachvollziehbare, berechtigte Nachfragen aus dem parlamentarischen Raum, aus den Koalitionsfraktionen heraus gibt. Denn wir haben nur dann etwas gekonnt, wenn wir unser Gesetz wirklich rechtssicher machen.
Die entscheidende Frage ist einfach: Wie grenzen wir die Gebiete mit dem wirklich nachweisbar angespannten Wohnungsmarkt so ab, dass wir auch vor Gericht erfolgreich sind? – Sie wissen genauso gut wie ich, dass schon Vermieter- und Eigentümerorganisationen Klagen angekündigt haben. Das ist ein sensibler Punkt. Dass es sich die Koalitionsfraktionen mit dieser Frage nicht einfach machen – dafür habe ich Verständnis. Ich sehe aber auch, dass wir jetzt demnächst in eine Beschlussphase kommen sollten, weil wir diese Verordnung brauchen, und ich hoffe sehr, dass wir die Beratungen im Januar abschließen können.
1. Welche Strategie verfolgt der Senat, um angesichts der steigenden Energiepreise einkommensschwachen Haushalten beim Energiesparen zu helfen?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Garmer! Zu Ihrer ersten Frage: Die Erhöhung der Energieeffizienz und die Senkung des Energieverbrauchs in den privaten Haushalten sind neben den Aspekten des Klimaschutzes wichtige Maßnahmen, um steigende Energiepreise abzufedern.
Ein wichtiges Instrument sind dabei zum Beispiel die Klimaschutzvereinbarungen, die das Land Berlin mit dem Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen und den städtischen Wohnungsbaugesellschaften abgeschlossen hat. In diesen haben sich die Eigentümer zur Reduzierung der energiebedingten CO2-Emissionen und damit zur Reduzierung des Energieverbrauchs verpflichtet. Konkretisiert wird dies durch die in den Klimaschutzvereinbarungen enthaltenen Maßnahmen, die der Erhöhung der Energieeffizienz, der Senkung des Energieverbrauchs und damit auch der Reduzierung des Energieverbrauchs in den einzelnen Wohnungen dienen.
Energieberatung ist dabei eine wichtige Maßnahme, zielt jedoch nicht ausschließlich auf einkommensschwache Haushalte ab. Information und Energieberatung ist grundsätzlich eine wichtige Maßnahme, um Mieter – natürlich auch Eigentümer – für Energieseinsparung und Energieeffizienz zu sensibilisieren.
Die Gründung der Berliner Informationsstelle Klimaschutz bei der Berliner Energieagentur trägt dem Rechnung. Aber auch der Berliner Heizspiegel – ein Gemeinschaftsprojekt des Berliner Senats mit einer gemeinnützigen GmbH – zeigt Mietern durch den sogenannten Heizkostenrechner, ob sparsam mit der Heizenergie umgegangen wurde.
Ich will noch hinzufügen, dass ich weiß, dass es auch diverse weitere Gemeinschaftsprojekte der Städtischen Wohnungsbaugesellschaften gibt. Gerade das Märkische Viertel ist hier ein gutes Beispiel: Hier werden in Kooperation mit der Berliner Energieagentur und der Caritas Energieberater eingesetzt, um den Energieverbrauch und die Energiekosten für die Mieterinnen und Mieter in Grenzen zu halten. Ich weiß, dass auch der Kollege Czaja mit seiner Verwaltung sehr daran interessiert ist, durch weitere Beschäftigungsmaßnahmen zusätzliche Energieberater in dieses System zu bekommen.
Es ist auch so, dass die Probleme, die durch steigende Energiepreise für einkommensschwache Haushalte entstehen, durch Instrumente der Sozialpolitik gelöst werden müssen. Aus diesem Grund enthalten die verschiedenen zur Verfügung stehenden Hilfen zum Lebensunterhalt entsprechende Komponenten, die die Kosten der Energie- und Wärmeversorgung mitberücksichtigen. Zu Ihrer zweiten Frage: Energieberatung wird mittlerweile von vielfältigen Akteuren durchgeführt – ich habe eben darauf hingewiesen. Dazu gehören neben den beiden
Energieversorgern GASAG und Vattenfall – als Beispiel – auch die Deutsche Energieagentur. Auf ihren Internetseiten werden umfangreiche Informationen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz angeboten. Aber auch die Verbraucherzentrale Berlin bietet Energieberatung an. Die Beratung wird durch Fachingenieure durchgeführt.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Kennen Sie das Projekt „NRW bekämpft Energiearmut“, dass von einer sehr respektierten und anerkannten Landesregierung eingeführt wurde? Es ist ein zielgerichtetes Angebot für Rechts- und Budgetberatung für Energieschuldnerinnen und Energieschuldner, wo ein Pilotprojekt in Wuppertal 70 Prozent der Ratsuchenden helfen konnte. Es wird jetzt in großem Umfang in NRW ausgeweitet. Warum gibt es so etwas in Berlin nicht?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Schäfer! Ich kenne dieses Projekt aus NRW nicht. Aber wir werden es uns selbstverständlich angucken. Warum soll man nicht daraus lernen?
Ich kann aber auch hinzufügen, dass es zu dem eben Dargestellten noch weitere Angebote über die Bezirke gibt, gerade mit der Zielrichtung, die Sie eben genannt haben. Wir werden uns das also angucken und sehen, ob es da wirklich eine Informations- oder Beratungslücke gibt, und das entsprechend prüfen.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator, eine Frage: Kennen Sie Überlegungen, die man im politischen Raum,
gerade auch auf Bundesebene, anstellt, dass jeder einzelne Energielieferant den Verbrauchern ein verbilligtes Grundkontingent anbieten muss, das er über eigene Kalkulation und ohne Subvention sicherstellen muss, so dass im Prinzip jeder ein Grundkontingent an Energie verbilligt erhalten kann? Alles, was darüber hinausgeht, wird dann bewusst etwas teurer, um einen Energiesparanreiz zu schaffen.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Buchholz! Nein, auch diese konkreten Überlegungen sind mir nicht bekannt. Aber man muss einfach sagen: Wir haben im Moment in Berlin noch keinen Energieversorger, wo man so direkt eingreifen und so direkt eine Verabredung treffen kann, wie Sie sie gerade formuliert haben. Das wird sich perspektivisch in Berlin hoffentlich ändern, so dass wir über diese Diskussion, die wir gerade über Konzessionsvergaben oder Stadtwerksgründung führen, möglicherweise auch in diesem Bereich einen größeren Einfluss haben werden und dann für die Verbraucher, für die Mieterinnen und Mieter zu neuen Verabredungen kommen können.
1. Wie bewertet der Senat die Beschlüsse der Mitgliederversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin vom letzten Donnerstag zum Vorgang der Gehaltsentwicklung des Vorstands?
2. Wie gedenkt der Senat, auf diese sich abzeichnende Provokation des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung zu reagieren?