In der Tat ist es nicht auszuschließen, dass immer wieder einmal Sondereffekte eintreten. Ich kann nur noch einmal betonen, dass der Solarbereich, der uns hier im Vorjahr besonders getroffen hat, nicht nur in Berlin, sondern bundesweit in dieser Dimension nicht vorauszusehen war. Tatsache ist aber, dass wir – dies ist in meinem Haus bereits so veranlasst worden – von Beginn des Jahres an nunmehr ein kontinuierliches Tracking durchführen werden und dass wir mit Antragstellern, wenn nach An
tragslage eine Mittelausschöpfung sich abzeichnet, auch sprechen werden, ob sie weitere Anträge einreichen, um Antragslücken durch Stornierung zukünftig kurzfristig schließen zu können. Dies wird im Ergebnis allerdings davon abhängen, ob hierzu Bereitschaft aufseiten der Antragsteller besteht.
Vielen Dank! – Frau Senatorin Yzer! Teilen Sie mit mir die Auffassung, dass angesichts der Tatsache, dass wir in Berlin derzeit rund 200 000 erwerbslose Menschen haben, davon 69 500 langzeiterwerbslos und bundesweit die höchste Jugenderwerbslosenquote, teilen Sie mit mir die Auffassung, dass angesichts der Tatsache, dass es dem Senat nicht gelungen ist, die Arbeitsmarktmittel, die zur Verfügung gestanden haben, vollständig zu binden, und 27,8 Millionen nicht ausgegeben wurden, dass die Arbeitsmarktpolitik des Senats gescheitert ist?
Unabhängig davon, dass die Arbeitsmarktpolitik des Senats definitiv nicht gescheitert ist, darf ich mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, darauf verweisen, dass hier noch eine zweite Frage gestellt wurde, die noch nicht beantwortet werden konnte und die – mit Ihrer Erlaubnis – zuständigkeitshalber an meine Kollegin Frau Senatorin Kolat gehen würde. Ich gehe davon aus, dass Sie, Frau Abgeordnete, auch Ihre Nachfrage auf diese zweite, noch nicht beantwortete Frage beziehen.
Wir verteilen aber jetzt hier nicht die Fragen an verschiedene Senatsverwaltungen. Da war eine Federführung. Wenn Sie dazu noch etwas sagen können, tun Sie es; wenn nicht, ist die Beantwortung abgeschlossen.
Dann werde ich gern in Abstimmung mit meiner Frau Kollegin Kolat auch diese zweite Frage beantworten, die von Ihrer Seite, Frau Abgeordnete Schmidt, gestellt wurde.
Die Tatsache, dass die Mittel des Haushalts 2012 für die aktive Arbeitsmarktpolitik nicht in vollem Umfang arbeitsmarktwirksam verausgabt werden konnten, ist sehr bedauerlich. Die bisherigen positiven Ergebnisse der Wirtschafts- und Arbeitspolitik des Berliner Senats legen aber nahe, in den Bemühungen des Bundes und des Landes nicht nachzulassen, sondern gerade die Menschen mit vielfältigen Vermittlungsproblemen in dieser Stadt, denen die Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktförderung gelten, zu unterstützen. Entsprechende Haushaltsmittel für eine Förderung auf hohem Niveau wurden daher auch 2012 und werden 2013 bereitgestellt.
Der Umstand, dass Fördermittel nicht vollständig verausgabt wurden, hat vielfältige Gründe. Ein großer Teil der Minderausgaben betrifft die Bereiche der öffentlich geförderten Beschäftigung, insgesamt 16 Millionen Euro. Hier konnten Mittel für Maßnahmen aufgrund der Instrumentenreform des Bundes, die zum 1. April 2012 in Kraft getreten ist, nicht mehr oder nicht im geplanten Umfang eingerichtet werden. Zu nennen sind Landesförderungen zu Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante oder Qualifizierungsmaßnahmen, die nicht mehr im Rahmen der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung genutzt werden durften. Hier bestehen jedoch Bestrebungen des Senats, zusammen mit anderen Bundesländern eine Rückkehr zur alten Rechtslage anzustreben.
Eine weitere Ursache für geringere Mittelbedarfe ist der erforderliche Vorlauf bei den Jobcentern zur Einrichtung der zum 1. April 2012 neu eingeführten Förderung von Arbeitsverhältnissen FAV. Des Weiteren wurden weniger Zuschüsse für die Einstellung von Langzeitarbeitslosen in Unternehmen des ersten Arbeitsmarkts nachgefragt. Hier ist ein Minus von 4,8 Millionen Euro zu verzeichnen.
Im Ausbildungsbereich konnten Mittel aufgrund von Ausbildungsabbrüchen bzw. vorzeitiger erfolgreicher Abschlüsse und Auslaufens des Bund-Länder-Sonderprogramms zur außerbetrieblichen Ausbildungsförderung nicht verausgabt werden. Hier ist ein Minusbetrag von 7,9 Millionen Euro festzuhalten.
1. Ist es zutreffend, dass es im Land Berlin üblich war oder ist, dass die Staatsanwaltschaft Berlin im Rahmen von Ermittlungsverfahren den Verfassungsschutz beauftragt hat, Briefe von Beschuldigten zu öffnen und zu kopieren?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Abgeordneter Dr. Weiß! Die kurze Antwort ist nein. Die längere Antwort ist, dass bei einer Postbeschlagnahme nur das Gericht und bei Gefahr im Verzug die Staatsanwaltschaft befugt ist, Briefe zu beschlagnahmen. Die Öffnung einer beschlagnahmten Sendung steht ebenfalls nur dem Gericht zu. Sie kann nach § 100 Abs. 1 Satz 2 der Strafprozessordnung an die Staatsanwaltschaft übertragen werden.
Entsprechend diesen strafprozessualen Vorschriften ist auch für die Staatsanwaltschaft Berlin die geltende Weisungslage übliche Praxis. Die Öffnung beschlagnahmter Post erfolgt ausschließlich durch den Richter und bei Übertragung durch den Staatsanwalt. Sie nehmen Bezug auf einen konkreten Fall.
Es gibt einen Vermerk des Generalbundesanwalts vom 18. April 2001; er ist nahezu 13 Jahre alt. Nach Auskunft dieses Oberstaatsanwalts habe die Staatsanwaltschaft Berlin vor 13 Jahren den Verfassungsschutz beauftragt, bei der Öffnung beschlagnahmter Postsendungen zu helfen. Der betreffende Oberstaatsanwalt ist seit mehreren Jahren im Ruhestand. Es handelt sich um ein Verfahren beim Generalbundesanwalt. Wir haben keinerlei Erkenntnisse dafür, dass das stimmt.
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin und die Staatsanwaltschaft in Berlin schließen eine Handlungsweise, wie Sie sie gerade dargestellt haben, für die jüngere Vergangenheit vollständig aus. Es gäbe dafür keine Rechtsgrundlage. Die Staatsanwaltschaft Berlin bedient sich
Vielen Dank auch für die Rechtseinschätzung, die ich teile! Nun bezieht sich der von Ihnen erwähnte Aktenvermerk nicht auf einen isolierten Fall vor 13 Jahren. Das wäre dann vielleicht anders einzuordnen. Wir reden über einen Aktenvermerk, in dem steht, dass dies die übliche Praxis im Land Berlin sei. Deshalb stellt sich die Frage, ob das damals so war, und wenn dies zutreffen sollte, wie sich das weiter entwickelt hat. Deshalb frage ich Sie, ob Sie dem nachgegangen sind, wie diese Aussage dorthin gelangen konnte, wenn Sie jetzt sagen, dass dem nicht so ist. Werden Sie dem noch weiter nachgehen?
Ich bin der Sache nachgegangen. Wenn es stimmen würde, wäre es tatsächlich ein prinzipiell rechtswidriges Verhalten. Es gibt auch von Leuten, die damals schon dabei waren, keinen Anhaltspunkt, dass das stimmt. Ich habe niemanden gefunden, der das bestätigt. Alle sagen, dass das auch für die damalige Zeit nicht zutreffen kann. Ich war nicht dabei und kann meine Hände dafür nicht ins Feuer legen. All diejenigen, die damals schon in der Berliner Staatsanwaltschaft oder bei der Generalstaatsanwaltschaft gearbeitet haben, bestreiten dies nachdrücklich. Selbstverständlich habe ich auch noch einmal mündlich und schriftlich sichergestellt, dass es auch nicht gegenwärtige Praxis ist oder sein könnte.
Herr Präsident! Herr Senator! Der Generalbundesanwalt ist bekanntlich nicht irgendwer. Haben diese Mitteilungen Anlass gegeben, vielleicht einmal Vorermittlungen staatsanwaltschaftlicher Art wegen Verletzung des Postgeheimnisses auszulösen? Wenn dies so wäre, wäre es nicht nur rechtswidrig, sondern eine Straftat. Dass mögliche Täter in unserem Rechtsstaat bestreiten dürfen, ist bekannt. Haben Sie aber veranlasst, dass insbesondere in jünger Vergangenheit den Vorwürfen staatsanwalt
schaftlich durch ein Ermittlungsverfahren nachgegangen wird, was eigentlich passiert ist? Nach 13 Jahren wäre der Vorgang verjährt, nicht aber Fälle aus jüngerer Vergangenheit.
Der konkrete Fall ist nach meiner spontanen Beurteilung verjährt und kann deswegen nicht weiter verfolgt werden. Im Übrigen sehe ich keinen Anhaltspunkt für ein konkretes Strafverfahren. Ich müsste wenigstens irgendetwas wissen. Der damals betroffene Öffnende oder der betroffene Staatsanwalt bestreiten dies, wie auch alle anderen das bestreiten, die gar nicht in einem Verfahren angeschuldigt werden. Insofern frage ich mich, wo der Anhaltspunkt für ein konkretes Strafverfahren liegen sollte. Selbstverständlich habe ich die Staatsanwaltschaft nochmals – damals, als ich das durch die Recherche erfahren habe – gebeten zu prüfen, ob es irgendwo in der Vergangenheit oder heute ein Krümelchen Wahrheit gab. Das wird bestritten. Deswegen wüsste ich nicht, welchen Erfolg ein zusätzliches Strafverfahren bringen sollte. Die Staatsanwaltschaft hat schon geprüft. Ohne Anhaltspunkt gibt es bekanntermaßen kein Strafverfahren. Wenn Sie jedoch einen sachdienlichen Hinweis haben, würde ich die Staatsanwaltschaft selbstverständlich bitten.
1. Hat der Senat Erkenntnisse über die Anzahl der Ferienwohnungen und deren räumliche Verteilung in Berlin?
2. Sieht der Senat angesichts der aktuellen Wohnungs- und Mietenentwicklung in der Stadt die Notwendigkeit, der zunehmenden Umnutzung von Wohnungen, die bisher zum dauerhaften Wohnen genutzt wurden, in Ferienwohnungen zu begegnen, und welche Schritte wird er unternehmen?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Spranger! Zur Ihrer ersten Frage: Dem Senat liegt ein empirisches Gutachten, eine Untersuchung zur Wohnungsmarktsituation und insbesondere zum Teilaspekt Ferienwohnung seitens des GEWOS-Instituts aus dem April 2012 vor. Aus dem Untersuchungsbericht geht hervor. dass in Berlin zwischen 9 000 Wohnungen, die schon allein über die Internetrecherche ermittelt werden konnten und 12 000 Wohnungen unter Berücksichtigung zusätzlicher nicht über das Internet angebotener Wohnungen zur Vermietung als Ferienwohnung genutzt werden. Die Ferienwohnungen konzentrieren sich im inneren Stadtbereich. Die meisten Ferienwohnungen liegen in der historischen Mitte Berlin sowie im Prenzlauer Berg.
Zu Ihrer zweiten Frage: Die Sicherstellung der Wohnraumversorgung der Bevölkerung ist eine zentrale Aufgabe der Wohnungspolitik des Senats. Durch den Anstieg der Zahl der Haushalte ist eine Verknappung von Wohnraum in Berlin besonders in den unteren Preissegmenten eingetreten. Angesichts dieser Entwicklung erscheint es grundsätzlich unerwünscht, dass Wohnraum frei und uneingeschränkt dem Wohnungsmarkt entzogen werden kann. Da die Bevölkerung Berlins nicht überall im Stadtgebiet in genügendem Maß mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen versorgt werden kann, bedarf es neben den Möglichkeiten der Sanierung von Wohnraum und der Schaffung neuen Wohnraums auch eines geeigneten Instruments, durch das die Verringerung des vorhandenen Wohnbestands verhindert werden kann.