Herzlichen Dank, Frau Senatorin! Werden die Berliner Projekte die sogenannte Demokratieerklärung unterzeichnen müssen?
Derzeit nicht! Ich habe in meiner letzten Stellungnahme im Parlament zu diesem Thema berichtet, dass im Land Berlin die Vereine und Projekte, die am Bundesprogramm partizipieren, die Erklärung nicht unterschreiben müssen. Dazu hat Berlin einen Weg gefunden. Insofern gibt es keine neue Situation. Ich kann die Vereine und Projekte verstehen, die inhaltlich etwas gegen diese Erklärung haben.
1. Was ist der aktuelle Stand bei der geplanten Zusammenlegung des Berliner Abschiebegefängnisses in Köpenick mit dem brandenburgischen Abschiebegefängnis in Eisenhüttenstadt, und wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?
2. Wie will der Senat verhindern, dass die Abschiebehäftlinge durch die Zusammenlegung der Abschiebegefängnisse in Brandenburg zukünftig völlig isoliert und von anwaltlicher Unterstützung weitgehend abgeschnitten sein werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Reinhardt! Im Abschiebegewahrsam Köpenick werden Abschiebehäftlinge gemäß § 62 Aufenthaltsgesetz zur Vorbereitung der Ausweisung beziehungsweise Abschiebung auf richterlichen Beschluss untergebracht. Die Abschiebehafteinrichtung in Eisenhüttenstadt ermöglicht dies gleichermaßen.
In der Konsequenz der Koalitionsvereinbarung prüft das Land Berlin die Schaffung einer gemeinsamen Abschiebeeinrichtung mit Brandenburg und dem Bund mit dem Ziel einer Reduzierung der Kosten. Dazu wurden erste Gespräche auf Leitungs- und Arbeitsebene geführt. Die Möglichkeiten und Grenzen der Kooperation befinden sich derzeit noch in der Prüfung. Finanzielle Notwendigkeiten und organisatorische Herausforderungen finden dabei besondere Berücksichtigung.
Zur Frage 2: Der Senat wird im Rahmen der Überlegungen zur Zweckmäßigkeit einer gemeinsamen Abschiebehafteinrichtung von Berlin und Brandenburg eine Lösung finden, die auch die Aufrechterhaltung von sozialen Kontakten und anwaltlicher Unterstützung für die Abschiebehäftlinge berücksichtigt.
Herr Senator! Ich frage Sie in Anbetracht des Umstands, dass mir von dem Seelsorger des Abschiebeknasts in der Grünauer Straße berichtet wurde, dass sich derzeit drei Menschen befinden, und uns das monatlich fast eine Million Euro kostet, ob es Ihrer Ansicht nach möglich wäre, zumindest so lange auf die Ingewahrsamnahme von Menschen in den Abschiebeknast Grünau zu verzichten, bis Sie mit dieser Prüfung fertig sind.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Bayram! Sie haben völlig recht. Die Einlieferungszahlen sind in Berlin stark rückläufig. Deshalb gibt es diese Überlegung. Sie wissen aber auch, dass ein Verzicht auf die Abschiebehaft nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich ist – auch für mich nicht.
1. Wie bewertet der Senat die Ergebnisse der Prüfung der Berliner Kindertagesstätten hinsichtlich der Qualität ihrer Arbeit und insbesondere in Bezug auf die Sprachentwicklung der Kinder?
2. Welche Schlussfolgerungen ergeben sich aus Sicht des Senats für die weitere Gestaltung der frühkindlichen Bildung in Berlin, und welche zusätzlichen Schritte, insbesondere beim Übergang zur Schule, hält der Senat für sinnvoll?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Oberg! Berlin ist bundesweiter Vorreiter im Bereich der Sprachförderung, aber auch was die Überprüfung der Kitaqualität angeht. Darauf können wir sehr stolz sein. Wir sind das Bundesland, das als einziges ein Qualitätsinstitut für den Bereich der frühkindlichen Erziehung, Bildung und Betreuung hat. Es gibt andere Bundesländer, die jetzt überlegen, solch ein Institut einzurichten.
Wir haben in Berlin ein verbindliches System der Qualitätssicherung. Wir haben Gremien, die seit mehreren Jahren den Qualitätsprozess begleiten. Hier sitzt die Senatsverwaltung mit den Eigenbetrieben und freien Trägern zusammen und diskutiert über die Entwicklung in den Kitas und zieht auch Schlussfolgerungen.
Ich möchte beispielhaft Maßnahmen benennen, wie wir die Qualität in den Kitas sichern. Wir sind zum Beispiel das einzige Bundesland, das die Finanzierung an die Qualitätssicherung knüpft. Das bedeutet letztendlich, dass die Träger verpflichtet sind, das Bildungsprogramm und das Sprachlerntagebuch umzusetzen. Die Träger sind aber auch verpflichtet, eine interne und externe Evaluation durchzuführen. Unser Qualitätsinstitut hier in Berlin begleitet genau diesen Prozess. Das Land Berlin finanziert die Evaluation pro Kind. Die interne Evaluation läuft seit mehreren Jahren. Veränderungen in den Kitas sind ganz klar sichtbar.
Ich möchte einige Beispiele nennen: Diejenigen, die in Kitas unterwegs sind, werden in den letzten Jahren Veränderungen festgestellt haben. Dass sich die räumliche Gestaltung geändert hat, dass Wert auf Experimentieren gelegt wird, dass es Experimentierecken gibt, dass die Erzieherinnen einen ganz anderen Zugang zu den Eltern haben, dass sich die Elternarbeit verändert hat und dass das Thema Beteiligung von Kindern angekommen ist. Kinder werden an der Gestaltung ihres Alltags beteiligt. Erzieherinnen gehen viel intensiver mit Beobachtungen und Dokumentationen um. Das Thema Kooperation zwischen Kita und Schule hat in den letzten Jahren einen viel höheren Stellenwert bekommen.
Wir haben jetzt die ersten Ergebnisse der externen Evaluation vorliegen. Hierzu kann ich einige Aussagen treffen. Es gibt einige Aussagen dazu, was die Wertschätzung der erreichten Qualität angeht. Aufgabe des Instituts ist es, im Rahmen der Evaluation Empfehlungen zu geben, wenn festgestellt wird, dass es irgendwo Weiterentwicklungsbedarf gibt. Es werden dann Empfehlungen erarbeitet und diese gemeinsam mit dem Träger diskutiert, damit sich die Kita weiter auf den Weg machen kann.
Worauf wir auch stolz sein können, ist unser Sprachlerntagebuch. Das hört sich immer so einfach an, aber es
bereitet den Erzieherinnen sehr viel Arbeit, ist jedoch eine wichtige Arbeit. Es geht darum zu beobachten, zu dokumentieren und abzuleiten, welche Sprachentwicklungsprozesse das Kind weiter durchlaufen muss. Es werden Fördermaßnahmen abgeleitet und umgesetzt.
Wir haben in Berlin seit 2011 fünf Konsultationskitas. Das bedeutet, Kitas, in die Fachleute kommen können, in denen auch Menschen von außerhalb hospitieren können und schauen, wie das Berliner Bildungsprogramm und das Sprachlerntagebuch umgesetzt werden.
Sie haben in Ihrer zweiten Frage angesprochen, wo es im Bereich Qualitätsentwicklung und Bildungsprogramm hingeht. Ein Punkt, der mir sehr wichtig ist, ist der Umstand, dass das Bildungsprogramm ausgeweitet wird. Wir haben in den vergangenen Jahren aufgrund der praktischen Erfahrungen und der Evaluation Dinge festgestellt. Wir werden das Bildungsprogramm weiterentwickeln. Ein Beispiel dafür ist, dass wir Bildungsaspekte auch für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren erarbeiten werden. Die Themen Bildung und Gesundheit sowie Inklusion werden verstärkt aufgenommen werden, ebenso wie die Rolle der Kitaleitungen im Rahmen der Qualitätsentwicklung.
Ein weiteres Thema, das mir am Herzen liegt, ist der Übergang der Sprachentwicklung und Sprachförderung beim Wechsel von der Kita in die Grundschule. Ich habe das Sprachlerntagebuch bereits angesprochen, wo die Dokumentation auf freiwilliger Basis in die Schulen abgegeben werden kann. Ich finde es wichtig, dass die Schulen dieses Angebot auch annehmen. Ich würde mir eine stärkere Verbindlichkeit wünschen. Es ist so, dass dies momentan nicht möglich ist, weil damals während der Diskussionen über das Sprachlerntagebuch der Datenschutzbeauftragte gesagt hat, dass dies aus Datenschutzgründen nicht möglich sei. Hier möchte ich gern mit den Datenschützern in Gespräche eintreten, weil ich es wichtig finde, dass der Übergang systematisch organisiert wird, damit die Lehrerinnen und Lehrer wissen, welchen Kenntnisstand die Kinder haben, damit sie dort ansetzen können und die Kinder einen guten Start in der Grundschule haben.
Danke schön! – Frau Senatorin! Sie haben eben angesprochen, dass mit Kitas, bei denen im Rahmen der Evaluation Dinge festgestellt werden, die nicht so optimal laufen, gemeinsam Empfehlungen erarbeitet werden. Was gibt es denn jenseits der Empfehlungen an unmittelbaren Unterstützungsmaßnahmen für die Kitas, bei denen Mängel – wenn ich es so hart ausdrücken darf –, also echte Schwierigkeiten festgestellt worden sind, um auch diese
Herr Abgeordneter Oberg! Wir haben vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten, die auch sehr von den Erzieherinnen in Anspruch genommen werden. Wenn es zum Beispiel im Bereich der Sprachförderung Probleme in den Kitas gibt, haben wir ein Team von Fachkräften. Dieses Team geht in die Kita, spricht mit den Erziehern und gibt Tipps, welche methodischen oder konzeptionellen Ansätze man zusätzlich zum Sprachlerntagebuch wählen könnte. Wir haben unterschiedliche Möglichkeiten, die Kitas zu unterstützen.
Frau Senatorin! Sie haben gesagt, Berlin sei Vorreiter in der Sprachförderung. Deshalb meine Frage: Wie erklären Sie, dass bei dem Vorreiter in der Sprachförderung, dem Land Berlin, seit Jahren bei Kindern, die eingeschult werden sollen, Sprachdefizite in einem Anteil von 15 bis 18 Prozent festgestellt werden – trotz mehrjährigen Kitabesuchs? Wie erklären Sie es, wenn wir solch ein Vorreiter sind, dass wir so viele Kinder nicht erreichen können?
Sehr geehrter Herr Mutlu! Sie wissen, dass Reformen wirken müssen. Ich kann sehr positiv benennen, dass das Bildungsprogramm und das Sprachlerntagebuch Wirkung zeigen. Wir haben Daten der Schuleingangsuntersuchungen, anhand derer wir feststellen können, dass Kinder mit besseren Sprachkenntnissen in die Schule kommen. Das sind Kinder, die länger als zwei Jahre in die Kita gegangen sind. Das zeigt, dass die Bildungsarbeit in den Kitas erfolgreich ist. Ich erhoffe mir, dass sich in den nächsten Jahren dieser prozentuale Anteil noch erhöht, dass die Kinder mit noch besseren Sprachkenntnissen in die Schule kommen. Sie wissen, dass wir in bestimmten Gebieten viele Kinder und Familien haben, die einen starken Unterstützungsbedarf haben. Unsere Reformen sind genau