Sehr geehrte Frau Radziwill! Zu der Anzahl der Mitarbeiter kann ich noch nichts sagen. Es ist eine sehr neue Information, die ich erhalten haben. Ich gehe davon aus, dass eine telefonische Erreichbarkeit jetzt wieder gegeben ist, aber hierzu müsste ich mich noch informieren und würde Ihnen die Information nachreichen.
Dann kommen wir zur Mündlichen Anfrage Nr. 2 von der Kollegin Cornelia Seibeld von der CDU-Fraktion zum Thema
1. Welche Erkenntnisse hinsichtlich der Funktionsfähigkeit liegen dem Senat eine Woche nach Einführung des Mobilfunkblockersystems in der Jugendstrafanstalt vor?
2. Geht der Senat nach den ersten Erkenntnissen davon aus, dass eine Ausweitung des Projekts auf weitere Teilanstalten in der Jugendstrafanstalt erfolgen kann?
Sehr geehrte Abgeordnete Seibeld! Herr Präsident! Für den Senat kann ich antworten, dass das System in der ersten Woche seit der Einführung fehlerfrei und sehr gut arbeitet. Das heißt, es gibt eine 100-prozentige Unterdrückungsquote. Das System ist selbstlernend, das heißt, die Ortung der Handys, bei denen versucht wird, sie zu benutzen, wird immer besser. Bisher kann man das nur auf den Flur genau sagen, später kann man das auf zwei, drei Räume genau bestimmen.
Wir haben geplant, das System ein Jahr lang technisch und vor allen Dingen auf seine Wirkung im Vollzug hin zu überprüfen und dann zu entscheiden – passend zum neuen Haushalt –, ob wir es ausweiten. Eine Ausweitung bietet sich insbesondere auf die Untersuchungshaftanstalt Moabit an, weil Untersuchungshäftlinge mit illegal eingeschleusten Handys versuchen, Prozesse zu beeinflussen, Zeugen zu bedrohen und sonstige Verabredungen zu treffen, die gegen das Strafverfahren gerichtet sind. Deswegen wäre eine Ausweitung dort am sinnvollsten.
1. Befürwortet und unterstützt der Senat als Hauptanteilseigner der Berliner Wasserbetriebe die Klage der Wasserbetriebe gegen die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes gegen die überhöhten Wasserpreise in Berlin?
2. Welche Kosten entstehen den Berliner Wasserbetrieben durch das Gerichtsverfahren sowie durch die Nebenkosten des Verfahrens wie bspw. Anwaltskosten, Kosten für Gutachten und Beratung, die letztlich entweder von den Berliner Wasserkundinnen und -kunden getragen werden müssen oder zulasten der Gewinnabführung der Berliner Wasserbetriebe an das Land wirksam werden?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Eine inhaltlich gleiche Frage hat erst kürzlich den Sonderausschuss Wasserverträge beschäftigt und wurde dort von der Senatsverwaltung für Finanzen beantwortet. Diese Antwort möchte ich hier noch einmal, kurz zusammengefasst, wiedergeben.
Die BWB sind, wie Sie wissen, eine im operativen Bereich selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Organe dem Wohl der Anstalt verpflichtet sind. Insoweit kann und will der Senat eine vom Vorstand der Anstalt für notwendig erachtete rechtliche Klärung der hier anstehenden kartellrechtliche Fragen nicht unterbinden.
Herr Abgeordneter! Was Ihre zweite Frage anbelangt, möchte ich Ihnen hierzu Folgendes mitteilen: Das Kartellverfahren wurde im März 2010 eingeleitet. Seither wurden für die juristische Beratung im Jahr 2010 327 000 Euro, im Jahr 2011 rund 260 000 Euro sowie im Jahr 2012 rund 395 000 Euro abgerechnet. In kaufmännischen wie technischen Fragen berät eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die BWB. Hierfür entstanden bisher Kosten in Höhe von rund 640 000 Euro. Zusätzlich wurden Gutachten mit Gesamtkosten von rund 50 000 Euro beauftragt. Die Gerichtskosten für die Feststellungsklage betrugen rund 200 000 Euro. Die Gebühr des Bundeskartellamtes für die Durchführung des Verfahrens beträgt 50 000 Euro. Hierzu kommen Personalkosten bei den BWB.
Frau Senatorin! Nun haben sich die Koalitionsfraktionen entschieden, die Wasserpreise zukünftig um 10 Prozent zu senken.
Die Frage stellt sich: Haben Sie grundsätzliche Zweifel an der Berechnung des Bundeskartellamtes, das zu dem Ergebnis kommt, dass der Wasserpreis 17 bis 18 Prozent – und zwar nur auf das Frischwasser bezogen – gesenkt werden muss, oder liegen Ihnen andere Berechnungen vor, die zu einem anderen Wasserpreis führen? – Ich höre jetzt 15 Prozent, aber der Presse habe ich 10 Prozent entnommen.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich kann Ihnen zusichern, dass ich Ihrer Frage nachgehen und Sie unmittelbar informieren werde. Sie werden mir aber, nachdem ich erst wenige Minuten im Amt bin, zubilligen, dass ich zunächst die Vorgänge in der Senatsverwaltung selbst und in Abstimmung mit anderen befassten Senatskollegen sichte, um Ihnen dann eine valide Antwort geben zu können.
Frau Senatorin! Als Mitglied des Sonderausschusses Wasserverträge versuche ich, seit elf Sitzungen herauszubekommen, welche Position der Senat bezüglich der Klagen der BWB gegen das Kartellverfahren tatsächlich einnimmt. Sie haben eben gesagt, Sie tragen vor, was der Senator vorgetragen habe. Ich kann mich nicht erinnern, dass der Senat dazu real etwas vorgetragen hat. Von Ihnen, als mit Letztentscheidungsrecht gegenüber den Berliner Wasserbetrieben ausgestattete Institution, möchte ich jetzt gern wissen, welche Haltung der Senat zu den fortgesetzten Klagen der BWB gegen die Kartellamtsverfügung – auf allen Kanälen, durch alle Instanzen – vertritt?
Herr Abgeordneter! Ich habe gerade die Antwort vorgetragen, die ich Ihnen heute geben kann. Ich werde mich mit dem Vorgang im Detail zeitnah befassen. Mir ist stets daran gelegen, Abgeordneten valide Auskünfte zu geben. Dass ich in den letzten Minuten nicht die Zeit hatte, mich in senatsinterne Unterlagen einzuarbeiten, werden Sie mir nachsehen.
1. Wie bewertet der Senat die nunmehr vom Bundesfamilienministerium überarbeitete „Demokratieerklärung“ für Zuwendungsempfänger der Bundesprogramme „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ und „Initiative Demokratie stärken“ hinsichtlich der Rechtssicherheit sowie der Zielsetzung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Staat und zivilgesellschaftlichen Projekten und Initiativen?
2. Teilt der Senat die Auffassung, dass auch die überarbeitete „Demokratieerklärung“ von einem grundsätzlichen Misstrauen des Bundesfamilienministeriums gegenüber zivilgesellschaftlichen Projekten und Initiativen zeugt, dass sie gegenseitiges Misstrauen unter den Zuwendungsempfängern schürt und dass sie der vom Senat öffentlich vertretenen Position, nach der die Sätze 2 und 3 der alten Demokratieerklärung gestrichen anstatt überarbeitet werden sollen, widerspricht?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Taş! Ich könnte die Überschrift Ihrer Frage mit Ja beantworten, werde aber auch detailliert auf Ihre beiden Fragen eingehen. – Eine kurze Vorbemerkung: Am 24. Mai habe ich bereits hier im Plenum ausführlich zur Demokratieerklärung Stellung bezogen. Dem habe ich – meine Position betreffend – nichts hinzuzufügen.
Seitdem ist in der Tat einiges passiert. Darüber möchte ich Sie unterrichten. Ich hatte damals hier im Plenum kundgetan, dass ich Sympathien für die Bundesratsinitiativen hatte, die von Nordrhein-Westfalen und RheinlandPfalz vorlagen. Im Bundesrat haben wir diesen beiden Initiativen nicht zugestimmt, aber das Land Berlin war im Bundesrat selbst aktiv. Wir haben dort einen Plenarantrag eingebracht und uns für die Streichung der Sätze 2 und 3 eingesetzt. Dieser Antrag fand im Bundesrat leider keine Mehrheit.
Kurz zum Vorlauf und zur vorliegenden Neuformulierung: Das Verwaltungsgericht Dresden hatte in der ersten Instanz entschieden, dass die Sätze 2 und 3 der ursprünglichen Demokratieerklärung des Bundesfamilienministeriums zu unbestimmt sind und einer weiteren Klärung bedürfen. Das Bundesministerium hat darauf reagiert und eine erneute Version der Demokratieerklärung vorgelegt. Ich denke, ich muss den Wortlaut nicht vortragen; er ist Ihnen sicher bekannt. Die grundsätzliche Problematik der Demokratieerklärung, die damals vom Verwaltungsgericht Dresden beanstandet wurde, bleibt aus meiner Sicht auch in der neuen Version bestehen. Die in der Neufassung des Satzes 2 verlangte Versicherung, keine Person oder Organisationen mit der inhaltlichen Mitwirkung oder Durchführung eines Projektes zu beauftragen, von denen bekannt ist oder bei denen damit gerechnet wird, dass sie sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung betätigen, ist nach wie vor begrifflich unbestimmt. So bleibt im Konflikt- oder Überprüfungsfall unklar, wie die Zuwendungsempfänger belegen können oder sollen, dass ihnen die verfassungsfeindlichen Bestrebungen ihrer Projektpartner nicht bekannt waren oder wie sie nicht mit diesen Bestrebungen rechnen konnten.
Abschließend zu Ihrer zweiten Frage: Ich kann dazu nur die kritischen Anmerkungen meinerseits vom 24. Mai in Erinnerung rufen. Für den Senat möchte ich bekräftigen, dass es für uns eine Selbstverständlichkeit ist, dass sich Projekte und Vereine, die öffentliche Gelder erhalten, zu einer freiheitlich-demokratische Gesellschaftsordnung bekennen. – Danke schön!
Herzlichen Dank, Frau Senatorin! Werden die Berliner Projekte die sogenannte Demokratieerklärung unterzeichnen müssen?