Es ist nicht verwunderlich, dass sich Frau Künast zur S-Bahn nicht äußert, weil sie nämlich vermutlich Anfang des letzten Jahrzehnts am Kabinettstisch saß und genau alles das mit durchgewinkt hat, was jetzt zu diesen Kaputt-Optimierungsproblemen in Berlin geführt hat.
[Beifall bei der FDP und der CDU – Volker Ratzmann (Grüne): Sie müssen alle Zeitungen lesen, Herr Meyer!]
Wichtiger aber ist sicher, die politische Verantwortung hier in Berlin zu benennen und von Ihnen einzufordern, dass Sie endlich zu Ihrer politischen Verantwortung stehen. Sie haben die langfristige Direktvergabe des Verkehrsvertrages bis 2017 ohne eine Ausschreibung der Nord-Süd-Verbindung im Jahr 2008 durchgedrückt. Dies war Ihre Fehlentscheidung. Sie haben in dem 2004 abgeschlossenen Verkehrsvertrag erst ermöglicht, dass die Bahn ihre überzogenen Rendite- und Optimierungserwartungen zulasten der Sicherheit und der Qualität der Berliner S-Bahn so durchdrücken konnte. Sie hätten spätestens seit den Vorkommnissen des Jahres 2008/2009 den Verkehrsvertrag fristlos kündigen müssen, um anschließend
dass diese Missstände aufgelöst werden. Sie haben 18 Monate Zeit verspielt durch Nichtstun. Das ist Ihre Verantwortung!
Auch die jetzt zumindest per SPD-Parteitagsbeschlüssen in Aussicht gestellte S-Bahn-Direktvergabe vom Staatsmonopolisten Deutsche Bahn zum hoch verschuldeten Staatsmonopolisten BVG ist ebenfalls ein verkehrs- und haushaltspolitischer Irrweg.
Wir erleben es gerade in diesen Tagen: brennende Busse, zunehmende Unpünktlichkeit. Es ist nicht so, dass nur die S-Bahn ein massives Qualitäts- und Sicherheitsproblem hat, sondern die BVG als AöR des Landes ebenfalls. Deshalb heißt unsere Lösung: mehr Wettbewerb, Ausschreibung und Vergabe des S-Bahn-Betriebs ab 2017 in Teilnetzen! Dann bekommt Berlin auch endlich wieder einen leistungsfähigen und attraktiven Personennahverkehr. – Ich danke Ihnen!
Ich lasse abstimmen, und zwar zuerst über den Antrag der Fraktion der CDU, für den sich zuletzt eine Mehrheit abgezeichnet hat. Wer dem seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU, die SPD und die Linke. Die Gegenprobe! – Keine Gegenstimmen. Dann ist das einstimmig. Enthaltungen? – Grüne und FDP. Dann ist das so beschlossen. Ich werde die Aktuelle Stunde wie immer unter Tagesordnungspunkt 3 aufrufen. Die anderen Themen haben ihre Erledigung gefunden.
Ich möchte Sie auf die Ihnen vorliegende Konsensliste hinweisen. Ich gehe davon aus, dass allen eingegangenen Vorgängen die dringliche Behandlung zugebilligt wird. Sollte dies im Einzelfall nicht Ihre Zustimmung finden, bitte ich um entsprechende Mitteilung.
An Senatsmitgliedern ist für die heutige Sitzung der Wirtschaftssenator Wolf entschuldigt, weil er auf der Wirtschaftsministerkonferenz in Cottbus vom 9. bis 10. Dezember weilt.
Meine Damen und Herren! Ich mache Sie auf etwas Wichtiges aufmerksam, den grünen Dienstplan, der auf Ihren Tischen liegt. Vor allen Dingen weise ich Sie auf den 11. Januar 2011 11.00 Uhr hin, nämlich die Sondersitzung „20 Jahre Gesamtberliner Parlament“. Diese fin
Bevor ich die erste Frage aufrufe, teile ich mit, dass die Fragen Nr. 5 und 6 zusammen aufgerufen werden. Beide beziehen sich auf den Flughafen Berlin Brandenburg International.
Das Wort zur ersten Mündlichen Anfrage hat Herr Abgeordneter Dr. Thärichen von der SPD-Fraktion mit einer Frage über
1. Teilt der Senat meine Auffassung, dass eine Verbesserung des Lärmschutzes an der Bundesautobahn 115 – Avus – insbesondere im Bereich Nikolassee dringend geboten ist, und wird er sich gegenüber der Bundesregierung dafür einsetzen?
2. Welche Maßnahmen hält der Senat für geeignet, um den Lärmschutz für die Anwohnerinnen und Anwohner zu verbessern, und wird er sich neben der Verwendung von lärmmindernden Fahrbahnbelägen auch für eine rechtssichere Geschwindigkeitsbeschränkung zwischen dem Kreuz Zehlendorf und der Anschlussstelle Spanische Allee einsetzen?
Danke schön, Herr Dr. Thärichen! – Die Verkehrssenatorin, Frau Junge-Reyer, antwortet. – Bitte, Frau JungeReyer!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Thärichen! Natürlich orientiert sich die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gemeinsam mit dem zuständigen Bundesministerium an dem Bedürfnis nach Lärmschutz in den hochbelasteten Straßen. Dazu gehören auch die in Berlin gelegenen Bundesautobahnen. Es ist im Jahr 2007 das nationale Verkehrslärmschutzpaket vorgestellt worden, dessen wesentlicher Bestandteil es ist, die Auswirkungen unvermeidbaren Lärms zu mindern. Es ist mittlerweile aktualisiert worden und enthält zum ersten Mal quantitative Lärmminderungsziele für einen besseren Lärmschutz. An Bundesfernstraßen wurden die Werte verändert und zwar um ziemlich exakt 3 dB gesenkt. An dieser vorgesehenen Lärmminderung orientieren wir uns
bei der Planung insbesondere bei Sanierungen von Bundesautobahnen und auch bei der Planung für den Neubau von Teilstrecken. Weil Sie sich auf die Avus beziehen, geht es konkret um die Folgen der Sanierung.
Auf der einen Seite geht es um die Strecke von der Spanischen Allee bis zum Funkturm, die zum Teil im Wald liegt. Durch die schlichte Verwendung moderneren Materials werden wir eine Lärmminderung von 2 dB in den dort im Norden gelegenen Wohngebieten erreichen können. Die aktuelle Situation an der Spanischen Allee nach Süden gerichtet – übrigens auch am Kleeblatt mit erheblichen Brückenbauten – ist für das Jahr 2014 in besonderer Weise zu beobachten. Wir sind darauf angewiesen, uns nicht nur mit dem sogenannten Flüsterasphalt auseinanderzusetzen und dessen Wirkungen – sehr häufig wird dieser Flüsterasphalt als offenporiger Asphalt beschrieben –, sondern auch mit den technischen Entwicklungen, die im Augenblick sehr schnell voranschreiten. Das heißt, dass wir im Moment noch nicht sagen können, welcher Asphalt es unter technischen Gesichtspunkten sein wird, der bei einer Sanierung eingearbeitet wird. Ich darf Ihnen aber versichern, dass wir gegenüber der Bundesregierung alles daran setzen werden – ich denke, das lässt sich durchsetzen –, dass nur die beste Technik hinsichtlich des Belages zum Einsatz kommt. Ich glaube, dass es bei der Sanierung hier an dieser Stelle, wo eine sehr unmittelbare Wohnbebauung ist, möglich sein muss, die Reduzierung der Dezibelzahlen um 5 dB zu erreichen. Wie gesagt, mit welchen technischen Maßnahmen dies möglich sein wird, kann man heute noch nicht festlegen. Auch hier geht selbstverständlich Lärmschutz vor Wirtschaftlichkeit. Das ist etwas, was nach meiner Kenntnis inzwischen auch vom Bundesministerium so mitgetragen werden könnte.
Wir haben darüber hinaus ein Gutachten zur weiteren Frage der Lärmemissionen insbesondere an dieser Stelle in Auftrag gegeben. Es liegt noch nicht abschließend vor. Es muss ausgewertet werden. Ich will Ihnen deshalb sagen, dass es hier – Sie wissen, dass schon einmal versucht wurde, hier Tempo 60 anzuordnen – auch auf die Frage der Rechtssicherheit einer solchen möglichen Anordnung sehr ankommt. Ich werde nicht die Anordnung von lärmmindernden Tempobeschränkungen in Berlin dadurch gefährden, dass ich einfach aus der hohlen Hand eine solche Anordnung formuliere.
Nur kurz! – Werden Sie dann das Parlament zeitnah über die Ergebnisse dieses Gutachtens unterrichten?
Das Gutachten kann nicht nur hinsichtlich der Ergebnisse der schlichten Begutachtung vorgestellt werden – das werden wir selbstverständlich tun –, es muss auch ausgewertet werden hinsichtlich der Frage, ob z. B. mit einer Reduzierung der Geschwindigkeit tatsächlich eine Lärmminderung in relevantem Umfang erreicht werden kann. Ich weiß, dass solche Fragen öffentlich sehr intensiv diskutiert werden. Deshalb sage ich allerdings hier sehr deutlich: Eine Lärmminderung kommt in unmittelbarer Nähe einer Wohnbebauung möglicherweise infrage. Tempo 60 auf der gesamten Avus wird genauso wenig geben wie Tempo 30 in der ganzen Stadt.
Frau Senatorin! Meine Nachfrage lautet: Warum ist es eigentlich möglich, im Bereich Neukölln auf der dortigen Autobahn Flüsterasphalt zu verlegen, wie Sie mir auf eine Kleine Anfrage mitteilten, während dies im Bereich Spanische Allee, also im Bereich Nikolassee, zunächst mal, wie Sie eben sagten, noch geprüft werden muss, ob das tatsächlich lärmmindernd ist? – Also entweder gilt das für Neukölln, dann muss es aber auch gleichermaßen für den Bereich Nikolassee gelten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter! Im Bereich Neukölln bei dem Bau dieser Autobahn war der sogenannte Flüsterasphalt, also der von Ihnen zitierte OPA, das Mittel der Wahl. Ob dies das Mittel der Wahl auch im Jahr 2013 und 2014 ist, muss sich noch herausstellen. Ich habe dargestellt, dass es darauf ankommt, im Jahr 2014 die technischen Fortschritte zu nutzen und ggf. etwas sehr gerne noch viel Besseres einzubauen als den Flüsterasphalt auf der A 113. Lassen Sie uns doch bitte gemeinsam zur Kenntnis nehmen, dass es mein Ziel und – ich gehe davon aus – auch das Ziel der Bundesregierung sein wird, den bestmöglichen Lärmschutz bei der Sanierung in Nikolassee erreichen zu können! Und dazu werden wir das technische Mittel in Anspruch nehmen, das im Jahr 2014 das beste ist. Welches das sein wird, werden wir zu gegebener Zeit entscheiden.
1. Wie viele unbesetzte Erzieherinnen- und Erzieherstellen gibt es derzeit in Berlin in den Kitaeigenbetrieben, den Kitas der freien Träger und der schulischen Betreuung, und warum sind diese Stellen nicht besetzt?
2. Warum verlassen immer mehr Erzieherinnen und Erzieher Einrichtungen in Berlin, und was wird der Senat unternehmen, um im Wettbewerb mit anderen Kommunen attraktive Angebote und Werbekampagnen zu installieren, um der Erzieherinnen- und Erzieherlücke im nächsten Jahr zu begegnen?
Danke schön, Frau Kollegin! – Jetzt hat der Bildungssenator, Herr Prof. Zöllner, das Wort zur Beantwortung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Frau Abgeordnete! Zur Frage 1: In der schulischen Betreuung sind derzeit fünf Erzieherinnen- oder Erzieherstellen unbesetzt, weil die Besetzungsverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Bei den Eigenbetrieben sind von den rund 4 000 Stellen im Erziehungsdienst nach einer aktuellen Abfrage 33 Stellen offen. Wie viele Stellen in 1 617 Einrichtungen freier Träger unbesetzt sind, ist statistisch nicht erfasst und daher dem Senat im Einzelnen nicht bekannt. Bei der Regionaldirektion BerlinBrandenburg sind für Berlin 190 offene Stellen für Erzieherinnen und Erzieher gemeldet. Dem stehen 780 arbeitslos gemeldete Personen aus dieser Berufsgruppe gegenüber. Vorübergehend offene Stellen erklären sich u. a. aus dem Zeitaufwand für Stellenbesetzungsverfahren sowie dem Erfordernis, z. B. für die konzeptionelle Ausrichtung der Einrichtungen eine fachlich und persönlich speziell geeignete Fachkraft auszuwählen.
Zur Frage 2: Einen solchen von Ihnen behaupteten Trend kann ich seitens des Senats nicht bestätigen. Eine Abwanderung von Fachpersonal Erzieherinnen und Erzieher ist nicht festzustellen. Zusätzlicher Fachkräftebedarf entsteht vielmehr durch den Zuzug und den Geburtenzuwachs sowie die Verbesserung des Personalschlüssels, die wir durchgeführt haben. Für Berlin spricht nach wie vor die vergleichsweise günstige Situation insbesondere bei der Versorgung mit Wohnraum und Kinderbetreuungsplätzen. Mit der schrittweisen Personalaufstockung und Anhebung
des Leitungsschlüssels für Kindertageseinrichtungen verbessern sich zugleich die Arbeitsbedingungen von Erzieherinnen und Erziehern und Kitaleitungen. Es steht mehr Betreuungszeit auch für die einzelnen Kinder zur Verfügung. Zudem genießt die Berliner Kindertagesbetreuung auch qualitativ bundesweit ein hohes Ansehen in der Fachöffentlichkeit, was den Arbeitsplatz Kita in Berlin besonders attraktiv macht. Dazu tragen Veröffentlichungen wie das Bildungsprogramm und das Sprachlerntagebuch ebenso wie der flächendeckend umgesetzte Integrationsansatz bei. In dieser Weise – eben mit einem attraktiven und auch inhaltlich zukunftsträchtigen Arbeitsplatz – wirbt Berlin um Erzieherinnen und Erzieher. Der Senat wird seine Anstrengungen fortsetzen, insbesondere die Ausbildungskapazitäten im Vollzeit- und berufsbegleitenden Bereich trotzdem weiter zu erhöhen.